Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 19 Arrest- und einstweili... / IV. Vorgerichtliche Vertretung

Rz. 147 Zu beachten ist, dass der Anwalt auch außergerichtlich hinsichtlich der Eilsache tätig werden kann, also hinsichtlich des Gegenstands, der nachfolgend Streitgegenstand des Arrests oder der einstweiligen Verfügung wird. Es liegen dann auch außergerichtlich zwei verschiedene gebührenrechtliche Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG vor. Für verwaltungsrechtliche Angelegenheit...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / aa) Mehrere Vollstreckungen aus verschiedenen Titeln in dasselbe Objekt

Rz. 141 Werden mehrere Vollstreckungen aus verschiedenen Titeln in dasselbe Vollstreckungsobjekt betrieben, kann das getrennte Vorgehen nicht notwendig und damit nicht erstattungsfähig sein. Beispiel 91: Mehrere Forderungspfändungen wegen verschiedener Forderungen Der Gläubiger hat gegen den Schuldner eine Forderung über 2.000,00 EUR aus einem Teilurteil, weitere 4.000,00 EUR...mehr

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§ 21 Beschwerde- und Erinne... / a) Gesetzliche Regelung

Rz. 5 Die Gebühren für allgemeine Beschwerden sind in den Nrn. 3500 ff. VV geregelt. Daneben gibt es zahlreiche Spezialregelungen (siehe Rdn 11 ff.). Rz. 6 Grundsätzlich wird auch in Beschwerdeverfahren nach dem Wert der anwaltlichen Tätigkeit abgerechnet (§ 2 Abs. 1 RVG). Der Gegenstandswert ergibt sich aus § 23 Abs. 1 S. 1 RVG, soweit im Beschwerdeverfahren wertabhängige Ge...mehr

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§ 35 Strafsachen / (7) Einlegung der Revision

Rz. 188 Die Einlegung der Revision gehört nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 RVG für den Verteidiger noch zur Berufungsinstanz, sodass hierfür keine weitere Vergütung ausgelöst wird. Beispiel 120: Berufungsverfahren mit Revisionseinlegung Der Angeklagte wird im ersten Hauptverhandlungstermin verurteilt. Der Verteidiger legt hiergegen Revision ein. Die Einlegung der Revision gehört n...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 28. Güterichterverfahren

Rz. 77 Ein Güterichterverfahren (§ 278 Abs. 2 ZPO) zählt nach (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 4 RVG) mit zum Rechtszug und stellt daher keine gesonderte Angelegenheit dar. Die Gebühren richten sich daher nach dem Recht der Hauptsache. Beispiel 39: Güterichterverfahren Der Anwalt hatte im Dezember 2020 Klage eingereicht. Im April 2021 wurde die Sache an den Güterichter verwiesen und ...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 40. Parteiwechsel

Rz. 97 Wird nach einem Parteiwechsel derselbe Anwalt, der die austretende Partei vertreten hat, auch für die eintretende Partei tätig, so liegt nach der Rspr. des BGH[28] keine neue Angelegenheit vor, sodass sich die Vergütung gegenüber der neuen Partei ebenfalls nach altem Recht berechnet. Beispiel 50: Parteiwechsel Gegen A war im Oktober 2020 Klage erhoben worden. Im Januar...mehr

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§ 28 Familiensachen / 11. Kindesherausgabe

Rz. 106 Es gelten die Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 107 Eine Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren oder bei Abschluss einer Einigung ist möglich, da nach § 157 Abs. 1 FamFG ein Erörterungstermin vorgeschrieben ist (siehe Rdn 39 ff.). Rz. 108 Da es sich um ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt, ist eine Ermäßigung der Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV nich...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / j) Beschwerde

Rz. 173 Kommt es zu einem Beschwerdeverfahren, so handelt es sich gegenüber dem zugrunde liegenden Vollstreckungsverfahren immer um eine eigene selbstständige Angelegenheit, die die Gebühren nach Nrn. 3500, 3513 VV auslöst (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG). Rz. 174 Der Gegenstandswert im Beschwerdeverfahren richtet sich nach § 23 Abs. 2 S. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 2 RVG. Maßgebend ist das mi...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / b) Tätigkeit nur im Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfeverfahren

Rz. 6 Wird der Anwalt ausschließlich im Verfahren über die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe tätig, so erhält er hierfür eine gesonderte Vergütung. Allerdings erhält er auch hier in mehreren Prozess- oder Verfahrenskostenhilfeverfahren desselben Rechtszugs die Gebühren nur einmal (§ 16 Nr. 3 RVG). Beispiel 4: Antrag auf Prozesskostenhilfe wird abgelehnt Der Anwalt beantragt...mehr

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§ 1 Einleitung / cc) Einigungs- und Erledigungsgebühr

Rz. 96 Auch in sozialgerichtlichen Verfahren kommt eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr in Betracht. Vorgesehen sind hier keine Gebührenrahmen; vielmehr richtet sich die Höhe der Einigungsgebührmehr

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§ 17 Rechtsbeschwerde / 1. Umfang der Angelegenheit

Rz. 4 Das Verfahren über die in Teil 3 Abschnitt 5 VV geregelten Rechtsbeschwerden ist nach § 17 Nr. 1 RVG eine eigene Gebührenangelegenheit. Rz. 5 Mehrere Rechtsbeschwerden sind jeweils gesonderte Angelegenheiten (§ 15 Abs. 2 RVG). Das gilt auch dann, wenn aufgrund einer ersten Rechtsbeschwerde die Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben wird, und gegen die neue Entscheidung ...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / f) Mehrere Anordnungs- und Abänderungsverfahren

Rz. 143 Werden zu einem einstweiligen Verfügungs- oder Arrestverfahren mehrere Anordnungs- und Aufhebungsverfahren geführt, so sind diese untereinander nur eine Angelegenheit.[43] Beispiel 77: Mehrfacher Antrag auf Aufhebung wegen veränderter Umstände nach § 927 ZPO mit mündlicher Verhandlung Gegen den Antragsgegner war ohne mündliche Verhandlung eine einstweilige Verfügung e...mehr

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§ 21 Beschwerde- und Erinne... / bb) Sonderfall: Mehrere Erinnerungen gegen den Kostenansatz oder die Kostenfestsetzung

Rz. 60 Nach § 16 Nr. 10 Buchst. a) RVG zählen mehrere Erinnerungsverfahren gegen den Kostenansatz einerseits und mehrere Erinnerungsverfahren im Kostenfestsetzungsverfahren andererseits als eine Angelegenheit. Hier wiederum gilt Folgendes:[21]mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / bb) Mehrere Vollstreckungen aus einem Titel in verschiedene Objekte

Rz. 142 Soll aus einem Titel in verschiedene Objekte vollstreckt werden, liegen wiederum verschiedene Angelegenheiten vor. Hier ist das getrennte Vorgehen grundsätzlich notwendig. So werden bei einer Forderungspfändung, jedenfalls dann, wenn vorläufige Zahlungsverbote oder Pfändungen gegen verschiedene Drittschuldner gerichtet sind, die an verschiedenen Orten ihren Sitz habe...mehr

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§ 1 Einleitung / bb) Terminsgebühr

Rz. 92 Neben der Verfahrensgebühr entstehen auch in sozialgerichtlichen Verfahren Terminsgebühren. Rz. 93 Es gilt wiederum Vorbem. 3 Abs. 3 VV. Die Terminsgebühr entsteht für die Teilnahme an einem gerichtlichen Termin, einem von einem gerichtlichen Sachverständigen anberaumten Termin oder an außergerichtlichen Verhandlungen. Rz. 94 Auch hier ist eine Terminsgebühr im schriftl...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / 5. Umsatzsteuer

Rz. 106 Zusätzlich zu den aus der Staatskasse zu zahlenden Netto-Gebühren und Auslagen kommt auch die Umsatzsteuer hinzu, und zwar auch dann, wenn die bedürftige Partei zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.[63] Die vereinzelt gebliebene Gegenauffassung des OLG Celle[64] ist mit dem Gesetz nicht zu vereinbaren. Dies hat der Gesetzgeber mit dem KostRÄG 2021 zusätzlich klargestellt.mehr

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§ 40 Übergangsrecht / f) Zusammengerechnete Werte (§ 60 Abs. 2 RVG)

Rz. 27 Berechnen sich die Gebühren nach dem zusammengerechneten Wert mehrerer Gegenstände, gilt nach dem unverändert gebliebenen § 60 Abs. 2 RVG für die gesamte Vergütung das bisherige Recht, sofern für einen der Gegenstände altes Recht gilt. Bedeutung hat diese Vorschrift nur für die Fälle der "Verbindung" (siehe unter Rdn 129). In allen anderen Fällen ("Klageerweiterung" (...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / a) Überblick

Rz. 99 Im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren vor dem Sozialgericht erhält der Anwalt ebenso wie in den Verfahren, in denen sich die Gebühren nach dem Wert richten (§§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 S. 2 RVG), eine Verfahrens- und eine Terminsgebühr sowie gegebenenfalls eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr. Hinzukommen kann noch eine Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Bewei...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / dd) Einigungs- und Erledigungsgebühr

Rz. 188 Möglich ist auch der Anfall einer Einigungsgebühr nach Nrn. 1000 Nr. 1, 1003 VV. Eine Erledigungsgebühr (Nr. 1002 VV) kommt hier nicht in Betracht. Diese ist nur in der Hauptsache möglich. Beispiel 82: Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung mit gerichtlichem Termin Gegen den Entzug der Fahrerlaubnis (Wert: 10.000,00 EUR) hat der Mandant selbst Widerspruch ei...mehr

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§ 17 Rechtsbeschwerde / I. Überblick

Rz. 1 Rechtsbeschwerden sind im RVG an verschiedenen Stellen geregelt. Soweit keine vorrangigen Sonderregelungen greifen, gelten die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 5 VV, und zwar die Nrn. 3502, 3503, 3516 VV. Der Anwendungsbereich dieser Vorschrift ist zuletzt durch das FGG-ReformG[1] geändert worden. Während Nr. 3502 VV zunächst ausdrücklich nur für die Rechtsbeschwerde nac...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 72. Widerspruch und Klageverfahren

Rz. 151 Widerspruchsverfahren und Klageverfahren stellen unterschiedliche Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG dar (§ 17 Nr. 1a RVG). Auch dann, wenn für das Widerspruchsverfahren noch altes Recht gilt, ist für das Klageverfahren neues Recht anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Vertretung im Klageverfahren erst nach dem 31.12.2020 erteilt worden ist.[44] Siehe auch "Mahnve...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / 4. Vorsteuerabzugsberechtigung der bedürftigen Partei

Rz. 46 Ist der Mandant zum Vorsteuerabzug berechtigt, kann der Anwalt vom Gegner nur den Nettobetrag geltend machen, da es sich um eine echte Kostenerstattungsforderung handelt, für die § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO gilt.[18] Beispiel 20: Festsetzung der vollen Gebühren gegen den Gegner, Auftraggeber ist zum Vorsteuerabzug berechtigt Wie Beispiel 14. Der Auftraggeber ist jedoch zum V...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / b) Beratung

Rz. 46 Die Vergütung für eine Beratung ist in Nr. 2502 VV geregelt. Eine Staffelung der Gebühren nach Zahl der Gläubiger ist hier nicht vorgesehen. Hinzukommen kann die Einigungsgebühr nach Nr. 2508 VV. Beispiel 25: Beratung Schuldenbereinigung Der Anwalt berät den Mandanten mit dem Ziel einer Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Planes (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO).mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / (4) Anrechnung bei geringerem Wert

Rz. 43 Soweit das Nachprüfungsverfahren einen geringeren Wert hat als das Verwaltungsverfahren, wird nur nach dem Wert des Gegenstands angerechnet, der auch in das Nachprüfungsverfahren übergegangen ist (Vorbem. 2.3 Abs. 4 S. 4 VV). Beispiel 13: Anrechnung der Geschäftsgebühr im Widerspruchsverfahren (geringerer Wert im Nachprüfungsverfahren) Das Straßenverkehrsamt droht die ...mehr

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§ 28 Familiensachen / 17. Unterhaltssachen nach § 231 Abs. 2 FamFG

Rz. 164 In Unterhaltsverfahren nach § 231 Abs. 2 FamFG (Zuweisung des Kindergeldes) gelten die Gebühren nach den Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 165 Eine Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren oder bei Abschluss einer Einigung kommt nicht in Betracht, da weder ein Verhandlungs- noch ein Erörterungstermin vorgeschrieben ist (siehe Rdn 41 ff.). Rz. 166 Da es sich um Verfahren der freiwi...mehr

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§ 35 Strafsachen / III. Gutachten

Rz. 5 Ist der Anwalt mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, gilt ebenfalls § 34 RVG. Der Anwalt soll auch hier auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken (§ 34 Abs. 1 S. 1 RVG). Kommt diese nicht zustande, gilt wiederum eine Vergütung nach bürgerlichem Recht als geschuldet (§ 34 Abs. 2 S. 2 RVG), hier nach § 632 BGB. Soweit der Anwalt das Gutachten für einen Verbrauche...mehr

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§ 28 Familiensachen / k) Verhandlungen über nicht anhängige Gegenstände

Rz. 268 Werden im Verbundverfahren über nicht anhängige Gegenstände – insbesondere über potentielle Folgesachen – lediglich Verhandlungen geführt, ohne dass es zu einer Einigung kommt, entstehen dem Anwalt dafür Gebühren, nämlich eine 0,8-Verfahrensgebühr nach Nrn. 3100, 3101 Nr. 2, 2. Alt. VV sowie eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV). Das Ge...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 63. Vergleich

Rz. 137 Der Abschluss eines Vergleichs löst keine neue Angelegenheit aus, sodass sich die Einigungsgebühr nach dem Gebührenrecht der zugrunde liegenden Angelegenheit richtet. Das gilt auch für einen Mehrwertvergleich. Die Auffassung des OLG Hamburg,[41] wonach ein vor einer Änderung des Gebührenrechts beauftragter Anwalt, der in einem gerichtlichen Verfahren einen Vergleich ...mehr

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§ 4 Gerichtlich bestellter ... / b) Bestellung in jedem Verfahren vor Verbindung

Rz. 23 War der Anwalt in jedem Verfahren schon vor Verbindung bestellt, erstreckt sich die Rückwirkung des § 48 Abs. 6 S. 1 RVG in jedem Verfahren auch auf die jeweilige Tätigkeit im vorbereitenden Verfahren.[4] Beispiel 12: Verbindung zweier Ermittlungsverfahren, Pflichtverteidigerbestellung in allen Verfahren vor Verbindung Gegen den Mandanten wird wegen des Verdachts eines...mehr

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§ 28 Familiensachen / 9. Sonstige Mehrwertvergleiche

Rz. 385 Wird außerhalb des Anwendungsbereichs des § 48 Abs. 3 RVG eine Einigung über nicht anhängige Gegenstände geschlossen und die Verfahrenskostenhilfe auf den Mehrwert der Einigung erstreckt, so war strittig, ob die Erstreckung auch die Verfahrensdifferenzgebühr nach Nrn. 3100, 3101 Nr. 2 VV und die Terminsgebühr greift. Nach der Grundsatzentscheidung des BGH[191] hat de...mehr

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§ 18 Urkunden-, Wechsel- un... / III. Anrechnungsausschluss nach zwei Kalenderjahren

Rz. 20 Da für die Einleitung des Nachverfahrens weder für den Kläger noch für den Beklagten eine Frist besteht, ist es durchaus möglich, dass erst nach Ablauf von zwei Kalenderjahren der Kläger beantragt, das Urteil im Scheck-, Wechsel- oder Urkundenverfahren für vorbehaltlos zu erklären, oder der Beklagte die Abweisung der Klage unter Aufhebung des im Scheck-, Wechsel- oder...mehr

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§ 28 Familiensachen / XIV. Rechtsbeschwerde

Rz. 347 Rechtsbeschwerden gegen den Rechtszug beendende Entscheidungen betreffend die Hauptsache in familiengerichtlichen Verfahren werden gem. Vorbem. 3.2.2 Nr. 1 Buchst. a) VV abgerechnet wie Revisionsverfahren. Es gelten die Nrn. 3206 ff. VV (siehe hierzu § 16 Rdn 25 ff.). Rz. 348 Rechtsbeschwerden gegen Zwischenentscheidungen oder den Rechtszug beendende Entscheidungen in...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 50. Strafverfahren

Rz. 118 In Strafsachen bilden das vorbereitende Verfahren und das erstinstanzliche gerichtliche Verfahren zwei verschiedene Angelegenheiten (§ 17 Nr. 10 Buchst. a) RVG). Danach kann sich die Vergütung im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren bereits nach neuem Recht richten, obwohl sich die Vergütung im vorbereitenden Verfahren noch nach altem Recht richtet. Beispiel 59:...mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / 9. Beweisverfahren im Berufungsverfahren

Rz. 59 Wird ein selbstständiges Beweisverfahren während eines Berufungs- oder Revisionsverfahrens durchgeführt, so ist grundsätzlich das Berufungsgericht zuständig.[20] Es entstehen dann auch im Beweisverfahren die höheren Gebühren des Rechtsmittelverfahrens nach Teil 3 Abschnitt 2 VV (Nrn. 3200 ff. VV).[21] Dies ergibt sich letztlich auch aus einem Umkehrschluss zu Vorbem. ...mehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / 6. Rechtsbeschwerdeverfahren

Rz. 68 Im Rechtsbeschwerdeverfahren entstehen ebenfalls die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 5 VV, und zwar eine 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3502 VV und, sofern ein gerichtlicher Termin stattfindet, auch eine 1,5-Terminsgebühr (Nr. 3516 VV). Siehe hierzu § 17 Rdn 13 ff. Rz. 69 Soweit in Rechtsbeschwerdeverfahren die Gerichtsgebühren nach dem Streitwert erhoben werden, gilt di...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / I. Überblick

Rz. 1 Verwaltungsrechtliche Angelegenheiten haben ein breites Spektrum. Besondere Regelungen gelten fürmehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / 3. Berechnung der Postentgeltpauschale

Rz. 67 Auch der beigeordnete Rechtsanwalt kann anstelle der konkret angefallenen Post- und Telekommunikationsentgelte eine Postentgeltpauschale nach Nr. 7002 VV verlangen. Die Pauschale berechnet sich nach den Gebührenbeträgen des § 49 RVG, nicht nach den höheren Beträgen des § 13 RVG. Dies ist mit dem 2. KostRMoG durch die Einfügung der neuen Anm. Abs. 2 zu Nr. 7002 VV gere...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 52. Streitverkündung

Rz. 120 Die Streitverkündung eröffnet keine neue Angelegenheit, wie der Gesetzgeber jetzt in § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 1b RVG ausdrücklich klargestellt hat. Der Anwalt des Streitverkündeten erhält allerdings, sofern er bislang im Rechtsstreit noch nicht tätig war, seine Gebühren nach neuem Recht, wenn er den Auftrag zum Tätigwerden erst nach dem Stichtag erhalten hat, unabhängig ...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 75. Zurückverweisung

Rz. 155 Wird ein Verfahren nach dem Stichtag zurückverwiesen, so richten sich die Gebühren im Verfahren nach Zurückverweisung nach neuem Recht,[46] und zwar in allen Verfahren, also auch in Strafsachen.[47] Hier ist allerdings bei Zurückverweisung an ein bereits mit der Sache befasstes Gericht in Verfahren nach Teil 3 VV gem. Vorbem. 3 Abs. 6 VV die Anrechnung der (alten) Ve...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / a) Überblick

Rz. 110 Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1, 1. Hs. RVG zählt jede Vollstreckungsmaßnahme zusammen mit den durch diese vorbereiteten weiteren Vollstreckungshandlungen bis zur Befriedigung des Gläubigers als besondere Gebührenangelegenheit i.S.d. § 15 RVG. Rz. 111 Welche Vorbereitungshandlungen und Nebentätigkeiten noch zur Vollstreckung zählen, ergibt sich aus § 19 Abs. 2 RVG. Insbesonder...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 17. Beschwerde

Rz. 60 Die Beschwerde ist grundsätzlich ein Rechtsmittel, sodass auf die dortigen Ausführungen unter Rdn 15 verwiesen wird. Beispiel 30: Beschwerde (I) Im Dezember 2020 hat das LG nach übereinstimmend erklärter Erledigung der Hauptsache die Kosten dem Beklagten auferlegt. Dagegen hat sein Anwalt im Januar 2021 sofortige Beschwerde eingelegt. Für den Rechtsstreit gilt altes Rec...mehr

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§ 1 Einleitung / a) Angelegenheiten, in denen nach dem Gegenstandswert abzurechnen ist

Rz. 38 In Angelegenheiten, in denen nach dem Gegenstandswert (§§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 RVG) abzurechnen ist, bestimmt sich die Höhe der Vergütung nach dem Wert des Gegenstands, der der anwaltlichen Tätigkeit zugrunde liegt (Gegenstandswert – § 2 Abs. 1 RVG). Vorzugehen ist dann wie folgt:mehr

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§ 9 Güte- und Schlichtungsv... / VI. Zwangsvollstreckung

Rz. 28 Wird im Schlichtungsverfahren eine Einigung protokolliert, so kann hieraus gegebenenfalls die Zwangsvollstreckung betrieben werden (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO; § 13 SchlG BW; § 1 GüSchlG NRW; Art. 18 BaySchlG). Der Anwalt erhält für die Vollstreckung dann die Gebühren nach den Nrn. 3309, 3310 VV ebenso wie bei einer gewöhnlichen Vollstreckung. Rz. 29 Die Beschaffung der vo...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / VIII. Fehlen einer ordnungsgemäßen Abrechnung

Rz. 60 Entspricht die Kostenberechnung nicht den formellen Anforderungen des § 10 RVG, ist die Vergütung nicht einforderbar, es sei denn, der Auftraggeber hat auf eine ordnungsgemäße Berechnung verzichtet.[42] Der Rechtsanwalt kann mit seinem Mandanten vereinbaren, dass er sein Honorar einfordern und durchsetzen kann, ohne dem Mandanten eine Berechnung mit näheren Angaben mi...mehr

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§ 38 Auslagen / 2. Umsatzsteuerfreie Vergütung

Rz. 120 Ist die Tätigkeit des Anwalts ausnahmsweise einmal nicht umsatzsteuerpflichtig, weil die Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 1 UStG unerhoben bleibt oder weil sie wegen eines Leistungsorts im Ausland nicht anfällt,[60] sind nur die Netto-Gebühren abzurechnen.[61] Beispiel 70: Vertretung eines Mandanten mit Wohnsitz außerhalb der EU Der Anwalt vertritt den in der Türkei wohnen...mehr

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§ 28 Familiensachen / 5. Aussöhnungsgebühr

Rz. 222 Kommt es zu einer Aussöhnung der Eheleute, an der der Anwalt mitgewirkt hat, so entsteht nach Nrn. 1001, 1003 VV eine 1,0-Aussöhnungsgebühr. Beispiel 65: Verbundverfahren mit Aussöhnung Im Verbundverfahren (Werte: Ehesache 6.000,00 EUR; Versorgungsausgleich 1.200,00 EUR) söhnen sich die Beteiligten unter Mitwirkung der beteiligten Anwälte aufgrund außergerichtlicher V...mehr

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§ 28 Familiensachen / 5. Ehesache

Rz. 64 In isolierten Ehesachen (zum Verbund siehe Rdn 196 ff.) gelten die Gebühren nach den Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 65 Eine Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV ist möglich.[32] Rz. 66 Eine ermäßigte Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV ist ebenfalls möglich. Zwar kann dem Scheidungsantrag nicht durch eine Versäumnisentscheidung entsprochen we...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / c) Gleichzeitige Verhandlung mehrerer Verfahren

Rz. 77 Problematisch ist die Berechnung, wenn mehrere Verfahren zeitgleich verhandelt werden. Solange die Verfahren nicht miteinander verbunden sind (siehe dazu § 13 Rdn 62 ff.), erhält der Rechtsanwalt, der in jedem der Verfahren vertritt und vertretungsbereit anwesend ist, die Terminsgebühr in jeder der Sachen nach dem für sie jeweils maßgebenden Gegenstandswert.[18] Rz. 7...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / (2) Keine Terminsgebühr in den Fällen der Anm. Abs. 1 zu Nr. 3104 VV

Rz. 45 Eine Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV bei einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung oder bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs kommt bei einem Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfebewilligungsverfahren nicht in Betracht, da in diesem Verfahren auf Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe eine mündliche Verhandlung nicht vorgeschrieben ist (§ 127...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 58. Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozess und Nachverfahren oder Verfahren nach Abstandnahme

Rz. 128 Das Nachverfahren und das Verfahren nach Abstandnahme stellen gegenüber dem Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess eine gesonderte Angelegenheit dar (§ 17 Nr. 5 RVG). Der Anwalt erhält daher für das Nachverfahren bzw. das Verfahren nach Abstandnahme bereits die Gebühren nach neuem Recht, wenn er den Auftrag hierzu erst nach dem Stichtag erhalten hat. Zur Anrechnung n...mehr