Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 4 Gerichtlich bestellter ... / 4. Mitteilung und Anrechnung nachträglicher Zahlungen

Rz. 42 Soweit der Anwalt nach der Liquidation gegenüber der Staatskasse noch Zahlungen erhält, muss er diese nach § 55 Abs. 5, 2. Hs. RVG der Staatskasse mitteilen. Das gilt in beiden Fällen, in denen anzurechnen ist. Erhält der Anwalt danach mehr als die anrechnungsfreien Beträge, muss er den Mehrbetrag zurückzahlen. Beispiel 26: Rückzahlung an die Staatskasse (I) Der Beschu...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / aa) Verbindung

Rz. 76 Werden zwei Bußgeldverfahren, in denen der Anwalt als Verteidiger beauftragt ist, miteinander verbunden, so erhält er bis zur Verbindung alle Gebühren gesondert, also auch jeweils eine gesonderte Grundgebühr. Nach Verbindung können die Gebühren nur einmal entstehen. Sie können nach der Verbindung gegebenenfalls aus einem höheren Gebührenrahmen zu entnehmen oder nach §...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / (1) Verbindung

Rz. 143 Auch im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren kann es zu Verbindungen und Trennungen kommen. Es gilt vom Prinzip her das gleiche wie im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde (vgl. Rdn 76 ff.). Der Verteidiger erhält bis zur Verbindung alle Gebühren gesondert, also auch jeweils eine gesonderte Grundgebühr. Nach Verbindung können die Gebühren nur einmal entstehen. S...mehr

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§ 35 Strafsachen / hh) Übernahme des Bußgeldverfahrens und Fortsetzung als Strafverfahren

Rz. 62 Wird ein Bußgeldverfahren von der Staatsanwaltschaft übernommen, um die Sache als Straftat zu verfolgen, so gilt das Strafverfahren als eigene Angelegenheit. Auch wenn § 17 Nr. 10 RVG nur den umgekehrten Fall regelt, sind Bußgeld- und Strafverfahren immer verschiedene Angelegenheiten, da die Gebühren in gesonderten Teilen des VV geregelt sind. Anderenfalls wäre zudem ...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / a) Überblick

Rz. 121 In Verfahren über die Abänderung oder Aufhebung eines Arrests erhält der Anwalt ebenfalls die Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV, und zwar auch hier gesondert neben den Gebühren der Hauptsache (§ 17 Nr. 4 Buchst. d) RVG). Diese Gebühren entstehen aber nicht, soweit der Anwalt die Gebühren bereits im Anordnungsverfahren verdient hat, da das Verfahren über einen Antrag auf ...mehr

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§ 35 Strafsachen / (11) Trennung mehrerer Verfahren

Rz. 139 Wird aus einem Strafverfahren ein Verfahren abgetrennt, so erhält der Anwalt alle bis zur Trennung entstandenen Gebühren nur einmal. Gegebenenfalls sind insoweit wegen der Mehrbelastung überdurchschnittliche Gebühren anzusetzen. Ab der Trennung entstehen die Gebühren gesondert.[70] Rz. 140 Auch die Trennung hat keinen Einfluss auf die Vergütung im vorbereitenden Verfa...mehr

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§ 35 Strafsachen / I. Überblick

Rz. 1 Die Vergütung in Strafsachen richtet sich nach Teil 4 VV. Neben den Gebühren nach Teil 4 VV gelten die Allgemeinen Gebühren nach Teil 1 VV, die Gebühren nach Teil 2 VV Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels (Abschnitt 1), Einvernehmen (Abschnitt 2) und Beratungshilfe (Abschnitt 5) sowie die Auslagen nach Teil 7 VV. Ferner gilt § 34 RVG für Beratung und Gutacht...mehr

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§ 35 Strafsachen / (10) Verbindung mehrerer Verfahren

Rz. 136 Werden mehrere Strafverfahren vor Gericht verbunden, so erhält der Anwalt alle bis zur Verbindung entstandenen Gebühren getrennt. Ab Verbindung entstehen die Gebühren nur noch einmal. Gegebenenfalls ist aber nach der Verbindung von überdurchschnittlichen Gebühren auszugehen. Rz. 137 Auf die Vergütung im vorbereitenden Verfahren hat die Verbindung im gerichtlichen Verf...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / e) Sonstige Einzeltätigkeiten

Rz. 120 Die Vorschrift der Nr. 3403 VV ergänzt die Vorschriften der Nrn. 3401, 3402 VV und vergütet diejenigen Einzeltätigkeiten des Anwalts, die von den vorgenannten VV-Nrn. nicht erfasst werden. Hierzu gehören z.B. die Vertretung in einem Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG oder einem isolierten Gerichtsstandsbestimmungsverfahren nach § 36 ZPO. Ferner gehört hier...mehr

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§ 35 Strafsachen / IV. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

Rz. 6 Ist der Anwalt in einer Strafsache lediglich damit beauftragt, zu prüfen, ob ein Rechtsmittel, also eine Berufung, eine Revision oder gegebenenfalls eine Beschwerde Aussicht auf Erfolg hat, ohne dass dem Anwalt bereits die Verteidigung oder Vertretung im Rechtsmittelverfahren übertragen worden ist, so erhält er eine Gebühr nach den Nrn. 2100 ff. VV. Rz. 7 Soweit sich di...mehr

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§ 35 Strafsachen / c) Beschuldigter befindet sich nicht auf freiem Fuß

Rz. 66 Befindet sich der Beschuldigte nicht auf freiem Fuß, so entstehen sämtliche Gebühren (mit Ausnahme der zusätzlichen Gebühren) "mit Zuschlag" (Vorbem. 4 Abs. 4 VV). Dem Anwalt steht also in diesen Fällen von vorneherein ein höherer Gebührenrahmen zur Verfügung, unabhängig davon, ob tatsächlich ein erhöhter Aufwand dadurch entstanden ist, dass sich der Mandant nicht auf...mehr

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§ 16 Nichtzulassungsbeschwe... / III. Revision

Rz. 25 Die Gebühren im Revisionsverfahren sind in Teil 3, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2 VV geregelt. Der Anwalt erhält wiederum eine Verfahrens- und eine Terminsgebühr. Daneben kommt auch hier eine Einigungsgebühr in Betracht. Rz. 26 Das Revisionsverfahren ist ein neuer Rechtszug (§ 17 Nr. 1 RVG). Rz. 27 Wechselseitig geführte Revisionen, die miteinander verbunden werden, sind...mehr

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§ 28 Familiensachen / 9. Aufnahme in den Verbund

Rz. 281 Gerät eine bislang isolierte Familiensache durch Anhängigkeit einer Scheidungssache kraft Gesetzes gem. § 137 Abs. 4 FamFG oder durch Verbindung nach § 20 FamFG in den Verbund, so gilt ab dann § 16 Nr. 4 RVG. Die Gebühren entstehen ab dann nur einmal aus dem Gesamtwert (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG). Für die Zeit bis zur Aufnahme in den Verbund bleib...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / 1. Überblick

Rz. 6 Alle übrigen Gebühren und Auslagen sind mit der Landeskasse abzurechnen (§ 8 Abs. 1 BerHG i.V.m. § 44 S. 1 RVG). Insoweit kann der Mandant nicht in Anspruch genommen werden (§ 8 Abs. 2 BerHG). Rz. 7 Nach § 6a Abs. 2 S. 1 BerHG ist es allerdings möglich, dass die Beratungshilfe auf Antrag nachträglich aufgehoben wird. Den Antrag kann auch der Anwalt stellen, wenn ermehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / aa) Überblick

Rz. 180 Der Anwalt erhält in den genannten Verfahren die gleichen Gebühren wie im erstinstanzlichen Rechtsstreit. Die Gebühren nach Teil 3 VV sowie nach Teil 1 VV gelten wie in einem Hauptsacheverfahren. Rz. 181 Wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder auf Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, Aufhebung der Vollziehung oder Anordnun...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 59. Verbindung

Rz. 129 Werden mehrere selbstständige Verfahren miteinander verbunden, so berechnen sich ab der Verbindung die Gebühren aus den zusammengerechneten Werten der verbundenen Verfahren (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 39 Abs. 1 GKG, § 33 Abs. 1 FamGKG). Soweit für das eine Verfahren altes Recht galt und für das andere bereits neues Recht, gilt ab der Verbindung gem. § 60 Abs. 2 RV...mehr

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§ 35 Strafsachen / gg) Trennung mehrerer Verfahren

Rz. 61 Wird aus einem Ermittlungsverfahren ein Verfahren abgetrennt, so erhält der Anwalt alle bis zur Trennung entstandenen Gebühren nur einmal.[23] Das gilt auch für die Grundgebühr (Nr. 4100 VV).[24] Gegebenenfalls sind insoweit wegen der Mehrbelastung überdurchschnittliche Gebühren anzusetzen. Ab der Trennung entstehen die Gebühren gesondert. Die Grundgebühr entsteht all...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / a) Grund- und Verfahrensgebühr

Rz. 33 Die Vergütung im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde ist in Teil 5 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 VV geregelt. Ergänzend gelten Unterabschnitt 1 (Allgemeine Gebühr) und Unterabschnitt 5 (Zusätzliche Gebühren). Rz. 34 Es entsteht also zunächst einmal die Grundgebühr (Nr. 5100 VV) für die Einarbeitung in den Fall und eine Verfahrensgebühr, die bereits mit Entgegennahme de...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / 2. Wahlrecht bei der Einforderung

Rz. 5 Der Anwalt kann nach § 15a Abs. 1 RVG frei wählen, welche der aufeinander anzurechnenden Gebühren er in voller Höhe einfordert und welche vermindert.[1] Er kann selbstverständlich nicht beide Gebühren zugleich unvermindert einfordern. Beispiel 1: Wahlrecht bei der Anrechnung der Geschäftsgebühr nach Gegenstandswert (I) Der Anwalt hatte nach einem Gegenstandswert von 8.0...mehr

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§ 16 Nichtzulassungsbeschwe... / II. Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO

Rz. 4 Die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO ist abweichend von den sonstigen Beschwerden (Nr. 3500 VV) in den Nrn. 3506 ff. VV geregelt. Rz. 5 Das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde stellt gegenüber dem Berufungsverfahren bzw. dem erstinstanzlichen Verfahren bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren eine eigene gebührenrechtli...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / VIII. Einzeltätigkeiten

Rz. 217 Für Einzeltätigkeiten in Bußgeldsachen ist eine gesonderte Gebühr in Abschnitt 2 Teil 5 VV geregelt. Im Gegensatz zu den Strafsachen (Nrn. 4300 ff. VV) ist hier allerdings nur ein einziger Gebührentatbestand mit einem einzigen Gebührenrahmen vorgesehen. Rz. 218 Anm. Abs. 1 zu Nr. 5200 VV stellt klar, dass der Anwalt die Verfahrensgebühr für eine Einzeltätigkeit nur da...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / aa) Der Verteidiger war bereits vorinstanzlich beauftragt

Rz. 183 Wegen der im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde oder im erstinstanzlichen Verfahren entstandenen Gebühren wird auf die Ausführungen zu Rdn 70 ff., 134 und 134 ff. verwiesen. Rz. 184 War der Anwalt bereits in der Sache als Verteidiger tätig, hatte er also insbesondere schon im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde oder im gerichtlichen Verfahren verteidigt, kann er im...mehr

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§ 35 Strafsachen / 1. Überblick

Rz. 15 Die Gebühren des Verteidigers in Strafsachen finden sich in Teil 4 Abschnitt 1 VV, in den Nrn. 4100 ff. VV. Rz. 16 Unterschieden wird nach verschiedenen Verfahrensstadien, die jeweils eine eigene Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG darstellen:mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / VII. Vertretung im selbstständigen Einziehungs- oder Verfallverfahren

Rz. 211 Strittig ist, wie abzurechnen ist, wenn der Anwalt in einem selbstständigen Einziehungsverfahren (§ 27 OWiG) oder einem selbstständigen Verfallverfahren nach § 29a OWiG beauftragt wird. Nach Auffassung des OLG Karlsruhe[69] soll in diesem Fall die zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 5116 VV isoliert entstehen. Die anderen Gebühren sollen nicht anfallen, da der Anwa...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / c) Rückgabe an die Verwaltungsbehörde

Rz. 151 Wird das Verfahren vom AG an die Verwaltungsbehörde zurückgegeben, so kann der Verteidiger Gebühren, die er bereits dort verdient hat, nicht erneut verdienen, da es sich um dieselbe Angelegenheit handelt (§ 15 Abs. 2 RVG). Aufgrund des höheren Aufwands und des größeren Umfangs kann der Anwalt allerdings die bereits abgerechneten Gebühren erhöhen. Die Vorschriften der...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / 8. Gegenstandswert

Rz. 34 Bei Gebühren, die sich nach dem Gegenstandswert richten (§§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 S. 2, 3 Abs. 2 RVG), muss der Wert angegeben werden, aus dem sich die jeweilige Gebühr berechnet. Richten sich alle Gebühren nach demselben Wert, reicht es aus, eingangs der Kostenrechnung den Gegenstandswert voranzustellen. Sind dagegen für einzelne Gebühren nur Teilwerte oder geringere We...mehr

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§ 37 Bewilligung der Vollst... / I. Überblick

Rz. 1 Nach §§ 86 ff. IRG kann die Vollstreckung einer ausländischen Geldsanktion aufgrund einer im Ausland begangenen Straftat im Inland bewilligt werden. Die Gebühren für diese Verfahren sind in Teil 6 Abschnitt 1 VV geregelt. Rz. 2 Vorgesehen sind Verfahrens- und Terminsgebühren. Rz. 3 Sonstige Gebühren sind nicht vorgesehen. Insbesondere kann keine zusätzliche Gebühr entste...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / bb) Trennung

Rz. 80 Wird aus einem Bußgeldverfahren ein Verfahren abgetrennt, so erhält der Anwalt bis zur Trennung die Gebühren nur einmal. Ab der Trennung entstehen die Gebühren gesondert. Eine neue Grundgebühr entsteht allerdings nicht.[31] Beispiel 31: Abtrennung eines Bußgeldverfahrens vor der Verwaltungsbehörde Gegen den Auftraggeber wird in einem Verfahren (1/22) wegen zwei verschi...mehr

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§ 35 Strafsachen / ff) Verbindung mehrerer Verfahren

Rz. 60 Werden mehrere Ermittlungsverfahren verbunden, so erhält der Anwalt alle bis zur Verbindung entstandenen Gebühren (auch die Grundgebühr) getrennt. Das gilt auch dann, wenn die zugrunde liegenden Straftaten gleichartig und am selben Tag begangen worden sind.[20] Eine spätere Verfahrensverbindung kann die bereits entstandenen Gebührenansprüche nicht mehr beseitigen.[21]...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / IX. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder Anordnung eines Arrests im Rechtsmittelverfahren

Rz. 168 Wird der Erlass einer einstweiligen Verfügung oder die Anordnung eines Arrests während der Anhängigkeit der Hauptsache im Berufungsverfahren beantragt, ist das Berufungsgericht für den Erlass des Arrests oder der einstweiligen Verfügung zuständig (§ 943 ZPO). In der Hauptsache gelten dann zwar die Gebühren nach den Nrn. 3200 ff. VV, im Arrest- oder Verfügungsverfahre...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / bb) Unselbstständige Vollstreckungsschutzverfahren

Rz. 159 Grundsätzlich zählen Vollstreckungsschutzanträge mit zur Angelegenheit und lösen neben den Gebühren für die zugrunde liegende Vollstreckungsmaßnahme keine gesonderte Vergütung aus. Das bedeutet:mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 4. Beschwerdeverfahren

Rz. 206 Beschwerdeverfahren wegen des Hauptgegenstands des einstweiligen Rechtsschutzes wurden in verwaltungsgerichtlichen Angelegenheiten bisher nach den Nrn. 3500, 3513 VV vergütet. Versuche, zu einer analogen Anwendung der Vorbem. 3.2.1 VV zu gelangen oder über einen Umkehrschluss aus Vorbem. 3.2 VV zu erreichen, dass die höheren Gebühren eines Berufungsverfahrens gelten,...mehr

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§ 25 Verfahren vor dem Proz... / a) Berufung

Rz. 40 Wird das Urteil im Räumungsrechtsstreit mit der Berufung angefochten, und wird in der Berufung auch der Ausspruch zur Räumungsfrist mit angefochten oder der Antrag auf Räumungsfrist erstmals gestellt (§ 721 Abs. 4, 2. Hs. ZPO), ohne dass hierüber gesondert verhandelt oder entschieden wird, entstehen nur die Gebühren nach Nrn. 3200 ff. VV, die dann auch die Tätigkeit i...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / I. Überblick

Rz. 1 Die Gebühren für das Mahnverfahren sind in den Nrn. 3305 bis 3308 VV und Vorbem. 3.3.2 i.V.m. Nr. 3104 VV enthalten. Die Gebührentatbestände sind dabei für den Anwalt des Antragstellers und des Antragsgegners unterschiedlich geregelt. Rz. 2 Diese Gebühren gelten nicht nur für das Mahnverfahren nach den §§ 688 ff. ZPO (einschließlich Familiensachen – § 113 Abs. 2 FamFG),...mehr

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§ 1 Einleitung / a) Welche Angelegenheit

Rz. 16 Die Frage, welche Angelegenheit gegeben ist, entscheidet zum einen darüber, welche Gebühren anfallen. Beispiel 1: Außergerichtliche/gerichtliche Tätigkeit (I) Der Anwalt ist mit der Durchsetzung einer Forderung in Höhe von 8.000,00 EUR beauftragt. Er schreibt den Gegner an, der allerdings nicht reagiert. Daraufhin wird Klage erhoben. Das außergerichtliche Aufforderungss...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / VI. Wiederaufnahmeverfahren

Rz. 209 Findet ein Wiederaufnahmeverfahren statt, so gilt dieses nach § 17 Nr. 12 RVG als gesonderte Angelegenheit. Der Anwalt erhält in diesem Verfahren die gleichen Gebühren wie in einem erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren (Vorbem. 5.1.3 VV).[68] Rz. 210 Kommt es zu einer Wiederaufnahme, zählt das wieder aufgenommene Verfahren ebenfalls als neue Angelegenheit, sodass ...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / (1) Anrechnung auf die Verfahrensgebühr eines gerichtlichen Verfahrens bei Wertgebühren

Rz. 32 Die Geschäftsgebühr ist dem Wortlaut der Anm. Abs. 2 S. 1 zu Nr. 2503 VV nach zur Hälfte auf die Gebühren eines nachfolgenden behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens anzurechnen. Diese Vorschrift ist allerdings auslegungsbedürftig, da der Gesetzgeber hier einige Besonderheiten übersehen hat. Rz. 33 Wird auf die Gebühren eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens a...mehr

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§ 28 Familiensachen / XV. Aufhebung und Zurückverweisung

Rz. 351 Bei Aufhebung und Zurückverweisung gilt zunächst § 21 Abs. 1 RVG. Das Verfahren nach Zurückverweisung ist eine neue Angelegenheit, allerdings mit der Maßgabe, dass die Verfahrensgebühr des vorangegangenen Verfahrens gem. Vorbem. 3 Abs. 6 VV auf die Verfahrensgebühr nach Zurückverweisung anzurechnen ist. Rz. 352 Eine Besonderheit gilt in Verbundverfahren allerdings nac...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / I. Überblick

Rz. 1 Die Vergütung in Bußgeldsachen richtet sich nach Teil 5 VV. Bußgeldsachen sind im RVG gegenüber den Strafsachen (Teil 4 VV) gesondert und eigenständig geregelt. Rz. 2 Neben den Gebühren nach Teil 5 VV gelten die allgemeinen Vorschriften (insbesondere zur Beratung, § 34 RVG), die Auslagen nach Teil 7 VV sowie die Gebühren nach Teil 2 VV für die Prüfung der Erfolgsaussich...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / d) Anfechtung einer Einigung

Rz. 208 Wird eine Einigung im Nachhinein angefochten, so gilt sie damit nach § 142 BGB als von Anfang an nichtig. Diese Rechtsfolge ist auch für das Gebührenrecht beachtlich, sodass eine Einigungsgebühr nicht anfällt.[94] Die Gegenauffassung[95] vermag nicht zu überzeugen. Ist die Einigung nach materiellem Recht nichtig, so haben es die Anwälte gerade nicht erreicht, eine ei...mehr

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§ 26 Verfahren der freiwill... / h) Verfahren nach Zurückverweisung

Rz. 61 Wird im Beschwerdeverfahren die erstinstanzliche Entscheidung oder im Rechtsbeschwerdeverfahren die vorangegangene Beschwerdeentscheidung aufgehoben und die Sache an das Vorgericht zurückverwiesen, so ist auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit § 21 Abs. 1 RVG anwendbar. Die Gebühren entstehen erneut, wobei die Verfahrensgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 6 VV anzu...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / 1. Hilfeleistungen in Steuersachen nach der StBVV

Rz. 8 Für bestimmte außergerichtliche Tätigkeiten in Steuersachen gilt nach § 35 RVG die StBVV entsprechend. Insoweit sind die Gebührentatbestände nach Teil 2 VV ausgeschlossen (Vorbem. 2 Abs. 1 VV). Die Regelungen der anderen Teile des VV sind dagegen anzuwenden, also z.B. auch die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Nr. 1 VV sowie die Auslagen nach Teil 7 VV. Rz. 9 Soweit die StB...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / a) Überblick

Rz. 174 Im Rechtsbeschwerdeverfahren richten sich die Gebühren nach Teil 5 Abschnitt 1 Unterabschnitt 4 VV (Nrn. 5113, 5114 VV). Ergänzend gelten Teil 5 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 VV (Allgemeine Gebühr – Nr. 5100 VV) sowie Abschnitt 1 Unterabschnitt 5 Teil 5 VV (Zusätzliche Gebühren, Nrn. 5115, 5116 VV). Rz. 175 Auf andere Verfahren oder Beschwerdeverfahren in Bußgeldsachen...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / cc) Vorangegangene Tätigkeit richtet sich nach der StBVV

Rz. 55 Ebenso ist anzurechnen, wenn der gerichtlichen Tätigkeit ein Verfahren vorausgegangen ist, das nach der StBVV abzurechnen ist. Es gilt dann § 35 Abs. 2 RVG i.V.m. Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV. Beispiel 21: Anrechnung einer Gebühr nach der StBVV auf nachfolgende gerichtliche Verfahrensgebühr Der Anwalt hatte für den Mandanten die Erbschaftssteuererklärung (Wert des Nachlass...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / a) Überblick

Rz. 42 Bezieht sich die anwaltliche Tätigkeit auf das Ziel einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Planes (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO), so erhält der Anwalt höhere Gebühren nach Nrn. 2502 und 2504 ff. VV. Die Einigungs- und Erledigungsgebühren bleiben dagegen unverändert. Rz. 43 Die Nrn. 2504 ff. VV erhöhen ledigl...mehr

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§ 1 Einleitung / (7) Zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nrn. 4143, 4144 VV

Rz. 122 Werden im Strafverfahren zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht (Adhäsionsverfahren), so erhält der Anwalt nach Nrn. 4143, 4144 VV zusätzliche Gebühren, die sich wiederum nach dem Wert richten. In erster Instanz beträgt die Gebühr 2,0, in der Rechtsmittelinstanz 2,5. Rz. 123 Mehrere Auftraggeber sind auch hier erhöhend zu berücksichtigen, wobei hier wiederum dersel...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 2. Verfahren auf Eintragung einer Zwangshypothek (§§ 867 und 870a ZPO)

Rz. 207 Bei einem Verfahren auf Eintragung einer Zwangshypothek (§§ 867, 870a ZPO) handelt es sich streng genommen auch nicht um eine Vollstreckungsmaßnahme, da diese Maßnahme lediglich der Sicherung dient. Um eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung handelt es sich erst, wenn aus der Hypothek auch vorgegangen wird. Ungeachtet dessen ordnet Anm. zu Vorbem. 3.3.3 Abs. 1 S. 2 VV ...mehr

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§ 35 Strafsachen / 2. Verfahren nach Nr. 4200 VV

Rz. 255 In den Verfahren nach Nr. 4200 VV erhält der Verteidiger eine Verfahrensgebühr mit einem Gebührenrahmen in Höhe von 66,00 EUR bis 737,00 EUR; Mittelgebühr 401,50 EUR. Rz. 256 Neben den Verfahrensgebühren erhält der Verteidiger auch eine Terminsgebühr nach Nr. 4202 VV. Vorgesehen ist eine Gebühr in Höhe von 66,00 EUR bis 330,00 EUR. Die Mittelgebühr beträgt 198,00 EUR....mehr

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§ 35 Strafsachen / (8) Vermögensrechtliche Ansprüche neben Strafverteidigung

Rz. 128 Werden im erstinstanzlichen Verfahren vermögensrechtliche Ansprüche des Verletzten oder seines Erben geltend gemacht (Adhäsionsverfahren nach §§ 403 ff. StPO ), erhält der Anwalt zusätzlich zu den sonstigen Gebühren eine 2,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 4143 VV. Rz. 129 Strittig ist, ob eine vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr in entsprechender Anwendung der Vorbem...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / a) Grundfälle

Rz. 59 Schließlich kann sich ein Erstattungspflichtiger auch dann auf die Anrechnung berufen, wenn gleichzeitig zwei Gebühren gegen ihn geltend gemacht werden, die aufeinander anzurechnen sind. Rz. 60 Dabei ist erforderlich, dass beide Gebühren entweder im Erkenntnisverfahren oder beide Gebühren im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden. Es reicht nicht aus, dass ...mehr