Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / (1) Volle Verfahrensgebühr

Rz. 27 Für seine Tätigkeit im Prozess- oder Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren erhält der Anwalt zunächst einmal für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3335 VV. Deren Höhe beläuft sich grundsätzlich auf die Höhe der Verfahrensgebühr des Verfahrens, für das Prozesskostenhilfe beantragt wird; der Gebührensatz ist jedoch auf 1,0...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / 6. Schadensersatz

Rz. 13 Auch dann, wenn Schlechterfüllung eingewandt wird oder der Mandant aus anderen Gründen Schadensersatz verlangt, wirkt sich § 15a Abs. 1 RVG ebenso aus wie bei der Verjährung. Beispiel 7: Schadensersatz bei anzurechnenden Gebühren Der Anwalt war außergerichtlich und anschließend im gerichtlichen Verfahren tätig. Außergerichtlich rechnet er eine 1,5-Geschäftsgebühr (Nr. ...mehr

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§ 28 Familiensachen / I. Überblick

Rz. 1 Familiensachen sind Zivilsachen, sodass sich die Gebühren grundsätzlich so berechnen wie in allgemeinen Zivilsachen. Einige Besonderheiten sind hier jedoch zu beachten. Zum einen gibt es spezielle familienrechtliche Verfahren, wie z.B. das Verfahren auf Festsetzung des Unterhalts Minderjähriger (§§ 249 ff. FamFG) oder das Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG. Daneben...mehr

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§ 28 Familiensachen / 9. Gewaltschutzsachen

Rz. 96 In Verfahren nach dem GewSchG (§§ 210 ff. FamFG) gelten die Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 97 Eine Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren oder bei Abschluss einer Einigung kommt nicht in Betracht, da weder ein Verhandlungs- noch ein Erörterungstermin vorgeschrieben ist (siehe Rdn 39 ff.). Rz. 98 Da es sich um ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt,...mehr

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§ 1 Einleitung / (2) Verfahrensgebühren

Rz. 131 Auch in Bußgeldsachen erhält der Verteidiger zunächst einmal in jeder Angelegenheit eine Verfahrensgebühr. Dies gilt sowohl für das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde als auch für die gerichtlichen Verfahren, das Wiederaufnahmeverfahren (Vorbem. 5.1.3 Abs. 2 VV) und für Tätigkeiten in der Vollstreckung (Anm. Abs. 5 zu Nr. 5200 VV). Rz. 132 Im Verfahren vor der Verwa...mehr

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§ 28 Familiensachen / 10. Haushaltssachen

Rz. 101 In Haushaltssachen (§§ 200 ff. FamFG) gelten die Gebühren nach den Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 102 Eine Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren oder bei Abschluss einer Einigung ist möglich, da nach § 207 FamFG ein Erörterungstermin vorgeschrieben ist (siehe Rdn 41 ff.). Rz. 103 Da es sich um Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt, ist eine Ermäßigung der Termin...mehr

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§ 28 Familiensachen / 14. Übrige Kindschaftssachen

Rz. 123 In den übrigen Kindschaftssachen[69] (Kindschaftssachen außerhalb des § 45 FamGKG)[70] gelten die Gebühren nach den Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 124 Eine Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren oder bei Abschluss einer Einigung kommt nicht in Betracht, da weder ein Verhandlungs- noch ein Erörterungstermin vorgeschrieben ist (siehe Rdn 39 ff.). Rz. 125 Da es sich um Familiens...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / XIX. Verwaltungsvollstreckungsverfahren

Rz. 211 In den Verfahren der Verwaltungsvollstreckung gelten die Gebühren nach Abschnitt 3 Unterabschnitt 3 Teil 3 VV. Dies gilt für gerichtliche Verfahren über einen Akt der Zwangsvollstreckung (des Verwaltungszwangs) gem. Vorbem. 3.3.3 VV sowie für die außergerichtliche Tätigkeit im Verwaltungszwangsverfahren (Vorbem. 2.3 Abs. 1 VV). Dies gilt auch, sofern lediglich die Au...mehr

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§ 26 Verfahren der freiwill... / (2) Aufhebungs- und Abänderungsverfahren

Rz. 65 Zu beachten ist auch hier, dass das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen oder vorläufigen Anordnung sowie ein nachfolgendes Verfahren auf Aufhebung oder Abänderung zusammen mit dem Anordnungsverfahren nach § 16 Nr. 5 RVG eine Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG bilden. Der Anwalt erhält daher keine weiteren Gebühren. Wird der Anwalt dagegen erstmals im Aufhebungs- oder ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / IX. Verfahren nach Zurückverweisung

Rz. 76 Hebt der BFH das Urteil des FG auf und verweist er die Sache an das FG zurück, so liegt nach § 21 Abs. 1 RVG eine neue Angelegenheit vor. Allerdings ist die Verfahrensgebühr vor Zurückverweisung auf die Verfahrensgebühr nach Zurückverweisung anzurechnen (Vorbem. 3 Abs. 6 VV). Insoweit kann auf die vergleichbare Lage in Zivilsachen Bezug genommen werden (siehe hierzu §...mehr

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§ 21 Beschwerde- und Erinne... / aa) Grundsatz

Rz. 57 Hinsichtlich der Erinnerungsverfahren ist zu differenzieren:mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / cc) Terminsgebühr

Rz. 186 Im Falle eines Termins i.S.d. Vorbem. 3 Abs. 3 VV entsteht eine 1,2-Terminsgebühr (Nr. 3104 VV). Beispiel 80: Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung mit gerichtlichem Termin Gegen einen Bescheid (Wert: 10.000,00 EUR) hat der Mandant selbst Widerspruch eingelegt. Er beauftragt den Anwalt, beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Aussetzung der sofortigen Voll...mehr

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§ 17 Rechtsbeschwerde / 2. Gegenstandswert

Rz. 8 Da im Verfahren über die Rechtsbeschwerde keine wertabhängigen Gerichtsgebühren erhoben werden, sondern Festgebühren, darf von Amts wegen kein Wert festgesetzt werden, was allerdings häufig dennoch geschieht. Da sich aber die Gebühren des Anwalts nach dem Wert richten (§ 2 Abs. 1 RVG), muss das Rechtsbeschwerdegericht auf Antrag des Anwalts oder eines Beteiligten nach ...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / a) Überblick

Rz. 13 Ist in Verfahren aus Teil 3 VV nach Wertgebühren abzurechnen (§§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 S. 2 u. 3 RVG), erhält der Anwalt nach Nr. 3335 VV eine Verfahrensgebühr in Höhe der Verfahrensgebühr der Hauptsache, höchstens jedoch 1,0. Die Verfahrensgebühr entsteht bereits mit der Entgegennahme der Information (Vorbem. 3 Abs. 2 VV). Die volle Verfahrensgebühr wird für den Anwalt ...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / 18. Terminsvertreter

Rz. 320 Als Terminsvertreter erhält der Anwalt nach Nr. 3401 VV eine Verfahrensgebühr in Höhe der Hälfte der dem Hauptbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr. Im erstinstanzlichen Verfahren erhält er also eine Gebühr in Höhe von 30,00 EUR bis 330,00 EUR. Die Mittelgebühr beträgt dann 180,00 EUR. Rz. 321 War der Hauptbevollmächtigte bereits im Verwaltungs- oder Nachprüfu...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / cc) Verfahrensgebühr

Rz. 108 Als erstes entsteht im gerichtlichen Verfahren eine Verfahrensgebühr für das Betreiben des Geschäfts. Sie wird bereits mit der Entgegennahme der Information ausgelöst (Vorbem. 5 Abs. 2 VV). Beispiel 39: Einspruchsrücknahme, Zwei-Wochen-Frist nicht gewahrt Im gerichtlichen Verfahren wird der Einspruch drei Tage vor dem anberaumten Hauptverhandlungstermin zurückgenommen...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / b) Einfache Anrechnungsfälle

Rz. 45 Beispiel 22: Anrechnung – Schwellengebühr Der Anwalt macht außergerichtlich für den Auftraggeber eine Forderung in Höhe von 8.000,00 EUR geltend. Die Sache ist durchschnittlich, aber weder umfangreich noch schwierig. Der Schuldner zahlt nicht. Der Anwalt erhebt daraufhin auftragsgemäß Klage, über die verhandelt wird. Die Geschäftsgebühr ist mit 1,3 anzusetzen (Anm. zu ...mehr

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§ 35 Strafsachen / (h) Entscheidung durch Strafbefehl

Rz. 98 Die bloße Entscheidung durch Strafbefehl löst keine Zusätzliche Gebühr aus. Das gilt unabhängig davon, ob der Verteidiger sein Einverständnis hierzu erklärt,[51] ob er darauf hingewirkt[52] oder ob er von einem Einspruch abgeraten hat.[53] Beispiel 44: Entscheidung durch Strafbefehl Der Verteidiger wirkt auf den Erlass eines Strafbefehls hin, der dann auch vom Amtsgeri...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / f) Titulierung der Verfahrensgebühr

Rz. 49 Möglich ist auch, dass die nachfolgende Gebühr tituliert wird, bevor über die anzurechnende Gebühr rechtskräftig entschieden ist. Soweit dies geschieht, kann die Geschäftsgebühr nicht mehr in voller Höhe weiter verfolgt werden, sondern nur noch in Höhe des nach Anrechnung verbleibenden Betrages.[19] Beispiel 28: Anrechnung bei Titulierung der nachfolgenden Gebühr Der K...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / c) Anrechnung auf nachfolgendes Hauptsacheverfahren

Rz. 176 Folgt nach dem Abschlussschreiben das Hauptsacheverfahren, dann ist die für das Abschlussschreiben entstandene Geschäftsgebühr gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV hälftig auf die Verfahrensgebühr des Hauptsacheverfahrens anzurechnen, höchstens allerdings zu 0,75. Beispiel 97: Außergerichtliches Abschlussschreiben nach Verfügungsverfahren mit anschließender Hauptsacheklage Nach E...mehr

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§ 28 Familiensachen / a) Volle Verfahrensgebühr

Rz. 199 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt zunächst einmal die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich grundsätzlich auf 1,3 beläuft. Rz. 200 Der Verfahrenswert dieser Gebühr bemisst sich nach dem Wert der Ehesache sowie sämtlicher im Verlauf des Verfahrens anhängig gewordener und mit verglichener oder mi...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 2. Verfahrensgebühr

Rz. 123 Im Berufungsverfahren erhält der Anwalt zunächst die Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV. Deren Höhe beläuft sich auf 1,6. Die Verfahrensgebühr entsteht auch hier mit der Entgegennahme der Information und deckt sämtliche Tätigkeiten im Verfahren ab, mit Ausnahme der Wahrnehmung von Terminen (Vorbem. 3 Abs. 2 VV). Rz. 124 Erfasst wird auch die Tätigkeit im Verfahren auf ...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / aa) Volle Verfahrensgebühr (Nr. 3305 VV)

Rz. 23 Für seine Tätigkeit im Verfahren auf Erlass eines Mahnbescheids erhält der Anwalt des Antragstellers eine 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3305 VV, sobald er einen verfahrenseinleitenden Antrag (also i.d.R. den Mahnantrag) oder einen Schriftsatz, der Sachanträge, Sachvortrag oder die Zurücknahme des Antrags enthält, eingereicht hat (arg. e Nr. 3306 VV). Mit dieser zum 31...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / a) Abrechnung

Rz. 174 Hat der Anwalt noch keinen Klageauftrag, so löst das Abschlussschreiben eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV aus.[61] In aller Regel ist ein Abschlussschreiben mit einer 1,3-fachen Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV zu vergüten.[62] Eine 0,3-Gebühr nach Nr. 2302 VV scheidet grundsätzlich aus.[63] Diese Gebühr ist nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV zur Hälfte, höchstens mit 0,75 ...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (1) Grundfälle

Rz. 65 Der Terminsvertreter erhält nach Nr. 3401 VV zunächst einmal eine Verfahrensgebühr in Höhe der Hälfte der Verfahrensgebühr, die dem Verfahrensbevollmächtigten entsteht bzw. ihm entstehen würde. Zu fragen ist also danach, welche Verfahrensgebühr ein Verfahrensbevollmächtigter erhält oder erhalten würde. Hiervon erhält dann der Terminsvertreter die Hälfte. Eine Begrenzu...mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / b) Terminsgebühr

Rz. 23 Kommt es zu einem Termin i.S.d. Vorbem. 3 Abs. 3 VV, erhält der Anwalt auch eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV. Möglich sind hier gerichtliche Termine (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV), die Teilnahme an einem Sachverständigentermin (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 1 VV) oder auch die Mitwirkung an Besprechungen zu Erledigung oder Vermeidung eines Verfahrens (Vorbem. 3 Abs. 3 ...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / b) Vertretung im Verwaltungsverfahren

Rz. 48 Für die Vertretung im Verwaltungsverfahren steht dem Anwalt eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2302 Nr. 1 VV zu. Der Gebührenrahmen beläuft sich auf 60,00 EUR bis 768,00 EUR; die Mittelgebühr beträgt 414,00 EUR. Beispiel 15: Außergerichtliche Vertretung Der Anwalt ist beauftragt, den Mandanten in einem sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren zu vertreten. Die Tätigkeit ist d...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (3) Vorzeitige Erledigung

Rz. 83 Endet der Auftrag für den Terminsvertreter vorzeitig, so ermäßigt sich die Gebühr der Nr. 3401 VV nach Nr. 3405 Nr. 2 VV auf 0,5, wobei sich diese Gebühr dann bei mehreren Auftraggebern wiederum um jeweils 0,3, höchstens um 2,0, erhöht. Beispiel 41: Vorzeitige Erledigung Der Anwalt wird für einen Verhandlungstermin beauftragt. Unmittelbar vor dem Termin wird die Klage ...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (5) Mehrere Auftraggeber

Rz. 31 Vertritt der Verkehrsanwalt mehrere Auftraggeber, so erhöht sich auch seine Verfahrensgebühr nach Nr. 1008 VV um 0,3 je weiteren Auftraggeber, höchstens um 2,0, sofern der Gegenstand (auch) für den Verkehrsanwalt derselbe ist.[11] Beispiel 10: Mehrere Auftraggeber Zwei Gesamtgläubiger aus München erheben vor dem LG Cottbus Klage auf Zahlung von 10.000,00 EUR durch eine...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / c) Anrechnung bei mehreren Auftraggebern

Rz. 48 Strittig war lange Zeit, wie bei mehreren Auftraggebern vorzugehen ist. Nach inzwischen einhelliger Rspr. greift die Erhöhung nach Nr. 1008 VV sowohl außergerichtlich als auch im anschließenden gerichtlichen Verfahren.[17] Rz. 49 Da die Erhöhung nach Nr. 1008 VV nicht zu einer eigenen Gebühr führt,[18] stellt sich die Frage, ob eine "Erhöhungsgebühr" anzurechnen ist, n...mehr

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§ 35 Strafsachen / (e) Entscheidung im Verfahren nach § 411 Abs. 2 StPO

Rz. 95 Soweit der Einspruch gegen einen Strafbefehl auf die Höhe der Tagessätze beschränkt wird und sich der Verteidiger damit einverstanden erklärt und in seinem Einverständnis nach § 411 Abs. 2 StPO in schriftlichen Verfahren entschieden wird, hat er wiederum die Durchführung der Hauptverhandlung vermieden, sodass ihm nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 5 zu Nr. 4141 VV ebenfalls ei...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / 1. Überblick

Rz. 99 Der Anwalt des Antragsgegners erhält für dessen Vertretung eine Verfahrensgebühr in Höhe von 0,5 (Nr. 3307 VV). Mit dieser Gebühr ist seine gesamte Tätigkeit im Mahnverfahren einschließlich der Entgegennahme der Information, einer Prüfung der Erfolgsaussichten[44] und einer eventuellen Begründung des Widerspruchs abgegolten.[45] Rz. 100 Wird der Vertreter des Antragsge...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / c) Verfahrensgebühr und Einigungsgebühr

Rz. 120 Anfallen kann auch eine Einigungsgebühr nach den Nrn. 1000 ff. VV. Beispiel 76: Mahnverfahren mit Einigung Gegen den Mandanten ist ein Mahnbescheid in Höhe von 3.000,00 EUR ergangen. Der Anwalt des Antragsgegners unterbreitet dem Antragsteller einen schriftlichen Vergleichsvorschlag, den dieser annimmt. Neben der 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3307 VV kommt jetzt noch e...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / c) Es kommt nicht zum einstweiligen Verfügungsverfahren

Rz. 34 Kommt es nicht zu einem einstweiligen Verfügungsverfahren, erledigt sich also die Sache für den Anwalt mit Einreichen der Schutzschrift, ist die Abrechnung umstritten. Nach einer Auffassung soll in diesem Fall nur eine 0,8-Gebühr nach Nr. 3101 Nr. 1 VV anfallen, da sich die Sache dann vorzeitig erledigt habe.[11] Dies ist jedoch unzutreffend. Eine vorzeitige Erledigun...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / XXI. Terminsvertreter

Rz. 215 Wird im Verwaltungsrechtsstreit ein Terminsvertreter beauftragt, so bemisst sich seine Vergütung nach Nrn. 3401, 3402 VV. Der Terminsvertreter erhält zunächst einmal eine halbe Verfahrensgebühr (Nr. 3401 VV), erstinstanzlich also eine 0,65-Gebühr, und im Rechtsmittelverfahren eine 0,8-Gebühr. Daneben erhält der Terminsvertreter nach Nr. 3402 VV die volle Terminsgebüh...mehr

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§ 15 Berufung in Zivilsachen / 3. Einigungsgebühr

Rz. 72 Kommt es im Berufungsverfahren zu einer Einigung, entsteht aus dem Wert der im Berufungsverfahren anhängigen Gegenstände eine 1,3-Einigungsgebühr (Nrn. 1000 Nr. 1, 1004 VV). Wird die Einigung auch über weiter gehende Gegenstände geschlossen, entsteht die Einigungsgebühr auch aus deren Werten, gegebenenfalls mit anderen Gebührensätzen. Beispiel 31: Einigung im Berufung...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / e) Anrechnung bei nachfolgendem geringeren Gebührensatz

Rz. 52 Hat die Angelegenheit, in der angerechnet wird, einen geringeren Gebührensatz als die hälftige Geschäftsgebühr, dann wird die vorangegangene Gebühr nur insoweit hälftig angerechnet, als sie nach dem geringeren Gebührensatz angefallen wäre. Es kann nie mehr angerechnet werden, als der Anwalt in der nachfolgenden Angelegenheit an Gebührenaufkommen erhält. Ein verbleiben...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (2) Mehrere Auftraggeber

Rz. 80 Vertritt der Terminsvertreter mehrere Auftraggeber, so erhöht sich für ihn die Verfahrensgebühr um 0,3 je weiteren Auftraggeber. Ob auch der Verfahrensbevollmächtigte mehrere Auftraggeber vertritt, ist unerheblich. Beispiel 38: Terminsvertreter, mehrere Auftraggeber In einem Rechtsstreit über 8.000,00 EUR bestellen die beiden Mandanten neben dem Prozessbevollmächtigten...mehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / 1. Geschäftstätigkeit

Rz. 8 Der Anwalt erhält zunächst einmal für die außergerichtliche Vertretung eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV. Zu beachten ist auch hier die Schwellengebühr nach Anm. zu Nr. 2300 VV (siehe hierzu § 8 Rdn 10 ff.). Rz. 9 Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr. Häufigster Fall der Einigungsgebühr ist ein Vergleich über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Der Gegenstan...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / 3. Verfahrensgebühr

Rz. 5 Der Anwalt erhält zunächst einmal eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Die Gebühr entsteht unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 2 VV, also für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Die Höhe der Gebühr beläuft sich grundsätzlich auf 1,3 (Nr. 3100 VV). Rz. 6 Endet der Auftrag,mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (a) Überblick

Rz. 97 Möglich ist auch, dass sowohl der Verfahrensbevollmächtigte als auch der Terminsvertreter eine Terminsgebühr verdienen. Insoweit kommt beim Terminsvertreter nur eine Gebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV in Betracht. Bei Hauptbevollmächtigten kann dagegen sowohl eine Gebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV in Betracht kommen als auch eine Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr....mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / 3. Auftrag zur Hauptsacheklage bereits erteilt

Rz. 178 War zum Zeitpunkt des Abschlussschreibens bereits Klageauftrag zur Hauptsache erteilt, dann wird die Tätigkeit des Anwalts nicht mehr nach Teil 2 VV (Geschäftsgebühr) vergütet, sondern bereits nach Teil 3 VV und löst eine Verfahrensgebühr aus, allerdings nur in ermäßigter Höhe von 0,8 (Nr. 3101 Nr. 1 VV). Beispiel 99: Abschlussschreiben nach Verfügungsverfahren, Klag...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / ee) Abweichender Gebührenbetrag bei Forderungen bis 50,00 EUR

Rz. 31 In den vorgenannten Fällen einer außergerichtlichen Inkassodienstleistung, die eine unbestrittene Forderung betrifft, beträgt eine volle Gebühr bis zu einem Gegenstandswert bis 50,00 EUR abweichend von § 13 Abs. 1 S. 1 RVG lediglich 30,00 EUR (§ 13 Abs. 2 RVG). Aus dieser vollen Gebühr ist dann der jeweilige Satz nach Anm. Abs. 2 zu Nr. 2300 VV abzuleiten. In einem ei...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / 1. Verfahrensgebühr

Rz. 28 Die Verfahrensgebühr entsteht nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Die Höhe der vollen Verfahrensgebühr beträgt im erstinstanzlichen Verfahren grundsätzlich 1,3 (Nr. 3100 VV). Unter bestimmten Voraussetzungen reduziert sich die Gebühr auf 0,8 (Nr. 3101 VV) (siehe Rdn 114 ff., 240 ff.) Beispiel 1: Verfahrensgebühr Der ...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / d) Mahnverfahren mit Termins- und Einigungsgebühr

Rz. 49 Kommt die Einigung aufgrund einer Besprechung zustande, entstehen sowohl Einigungs- als auch Terminsgebühr. Beispiel 24: Mahnverfahren mit Besprechung und Einigung Der Anwalt erwirkt für den Mandanten einen Mahnbescheid über 10.000,00 EUR. Anschließend führen die Anwälte telefonische Verhandlungen, die mit einer Einigung enden. Neben der 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 33...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / III. Außergerichtliche Vertretung mit Einigung

Rz. 35 Führt die außergerichtliche Vertretung zu einer Einigung, so entsteht auch hier eine Einigungsgebühr nach den Nrn. 1000 ff. VV. Die Höhe der Einigungsgebühr ist wiederum davon abhängig, ob der Gegenstand der Einigung anhängig (Nr. 1003 VV – 1,0), nicht anhängig (Nr. 1000 Nr. 1 VV – 1,5) oder in einem Berufungs-, Revisionsverfahren oder einem Beschwerdeverfahren nach V...mehr

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§ 6 Beratung, Gutachten und... / 3. Fehlen einer Gebührenvereinbarung

Rz. 15 Hat der Anwalt mit seinem Auftraggeber keine Gebührenvereinbarung getroffen, so gilt § 34 Abs. 1 S. 2 RVG. Der Anwalt erhält eine Vergütung nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Einschlägig ist in diesem Fall § 612 Abs. 2 BGB.[12] Der Anwalt erhält also eine angemessene (ortsübliche) Vergütung. Die Höhe dieser Vergütung richtet sich nach den Kriterien des § 1...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / i) Anrechnung bei mehreren Geschäftsgebühren aus Teilwerten, aber nur einer Verfahrensgebühr aus dem Gesamtwert

Rz. 62 Sind außergerichtlich mehrere Geschäftsgebühren entstanden, wird aber ein einheitliches gerichtliches Verfahren betrieben, so war umstritten, wie anzurechnen sei. Nach Auffassung des BGH[24] sollten alle Geschäftsgebühren hälftig ohne Kürzung nach § 15 Abs. 3 RVG anzurechnen sein. Die Anrechnung sollte lediglich auf die Höhe der Verfahrensgebühr begrenzt sein, sodass d...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / k) Anrechnung eines überschießenden Anrechnungsbetrags auf nachfolgende Angelegenheit

Rz. 70 Kommt die Anrechnung der Geschäftsgebühr bei dem ersten nachfolgenden gerichtlichen Verfahren nicht voll zum Tragen, weil der Gebührensatz der erst nachfolgenden Angelegenheit unter der Hälfte des anzurechnenden Gebührensatzes liegt, so ist der nicht verbrauchte Anrechnungsbetrag auf ein gegebenenfalls anschließendes weiteres Verfahren anzurechnen, wenn die Verfahrens...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (10) Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Rz. 45 Der Verkehrsanwalt kann auch – ebenso wie der Verfahrensbevollmächtigte – eine Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen verdienen (siehe dazu § 13 Rdn 214 ff.). Es handelt sich um eine Allgemeine Gebühr nach Teil 1 VV, sodass diese auch auf den Verkehrsanwalt Anwendung findet. Da eine Teilnahme an den Vernehmungsterminen nicht erforderlich ist, kann die...mehr