Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Bewilligung der Vollst... / II. Vertretung vor der Behörde

Rz. 5 Für die Vertretung im Bewilligungsverfahren vor der Behörde erhält der Anwalt nach Nr. 6100 VV eine Verfahrensgebühr in Höhe von 55,00 EUR bis 374,00 EUR. Die Mittelgebühr beläuft sich auf 214,50 EUR. Ist der Anwalt gerichtlich beigeordnet, erhält er eine Festgebühr in Höhe von 172,00 EUR. Rz. 6 Die Verfahrensgebühr der Nr. 6100 VV deckt gem. Vorbem. 6 Abs. 2 VV die ges...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Verfahren der freiwill... / 3. Sonstige Verfahren

Rz. 86 In sonstigen Verfahren entsteht eine Verfahrensgebühr nach Nr. 6302 VV. Diese Gebühr entsteht insbesondere für jeden Rechtszug des Verfahrens über die Verlängerung oder Aufhebung der Freiheitsentziehung nach den §§ 425, 426 FamFG oder einer Unterbringungsmaßnahme nach den §§ 329, 330 FamFG (Anm. zu Nr. 6302 VV). Der Wahlanwalt erhält eine Verfahrensgebühr in Höhe von ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Angel... / VIII. Revision

Rz. 71 Im Revisionsverfahren erhält der Anwalt die Vergütung nach Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 VV. Hier gilt also wiederum das Gleiche wie in den allgemeinen verwaltungsrechtlichen Revisionsverfahren (siehe § 29 Rdn 146 ff.). Der Anwalt erhält auch hier eine 1,6-Verfahrensgebühr nach Nr. 3206 VV, die sich bei vorzeitiger Beendigung nach Nr. 3207 VV auf 1,1 reduziert (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Außergerichtliche Vertr... / c) Problemfall: Entwurf von Urkunden und Mahnschreiben

Rz. 14 Strittig war, welche Vergütung der Anwalt erhält, wenn er eine Urkunde entwirft. Nach Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV entsteht die Geschäftsgebühr für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags. Im Gegensatz zur BRAGO ist die Mitwirkung bei der Erstellung einer Urkunde im RVG nicht mehr ausdrücklich gerege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 4. Einigung oder Erledigung

Rz. 93 Soweit es im gerichtlichen Verfahren zu einer Einigung oder einer Erledigung kommt, entsteht zusätzlich eine 1,0-Einigungsgebühr nach Nrn. 1000 Nr. 1, 1003 VV oder eine 1,0-Erledigungsgebühr nach Nrn. 1002, 1003 VV. Soweit auch nicht anhängige Gegenstände in die Einigung oder Erledigung einbezogen werden, entsteht die Gebühr zu 1,5 (Nrn. 1000, 1002 VV); werden Gegenst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Strafsachen / bb) Terminsgebühr

Rz. 36 Kommt es zu einem Termin i.S.d. Nr. 4102 VV, entsteht zusätzlich zur Grundgebühr und zur Verfahrensgebühr noch die Terminsgebühr der Nr. 4102 VV. Beispiel 8: Vorbereitendes Verfahren mit Terminsgebühr ohne Zusätzliche Gebühr Der Anwalt war im Ermittlungsverfahren als Verteidiger tätig. Dort hat er an einem staatsanwaltlichen Vernehmungstermin teilgenommen. Das Verfahre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Strafsachen / (1) Verfahrensgebühr

Rz. 162 Die Verfahrensgebühr entsteht mit der ersten Tätigkeit im Berufungsverfahren nach Einlegung der Berufung, die für den bereits vorinstanzlichen Anwalt nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 RVG noch zur Vorinstanz zählt. Beispiel 94: Bloße Berufungseinlegung Der Anwalt wird mit der Einlegung der Berufung beauftragt. Anschließend kündigt der Auftraggeber das Mandat. Der Anwalt erh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Nichtzulassungsbeschwe... / IV. Anrechnung bei vorangegangener Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 56 Kommt es erst auf die Nichtzulassungsbeschwerde hin zur Durchführung des Revisionsverfahrens, so ist die Revision gegenüber dem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren eine neue Angelegenheit (§ 17 Nr. 9 RVG), (siehe oben Rdn 4). Die Verfahrensgebühr des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens (Nr. 3506 VV) ist dann nach Anm. zu Nr. 3506 VV auf die entsprechende Verfahrensgebü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 1. Hauptsacheklage

Rz. 106 In aller Regel führt die Untätigkeit der Behörde im Widerspruchsverfahren in Verwaltungssachen nur dazu, dass die Durchführung des Nachprüfungsverfahrens aufgrund des Zeitablaufes und der Untätigkeit entbehrlich wird (§ 78 VwGO). Die "Untätigkeitsklage" betrifft hier also die Hauptsache. Daraus wiederum folgt, dass der Streitgegenstand von Verwaltungs-, Nachprüfungs-...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Angel... / 3. Terminsgebühr

Rz. 57 Neben der Verfahrensgebühr erhält der Anwalt die 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3202 VV, wenn er an einem gerichtlichen Termin teilnimmt. Eine Ermäßigung nach Nr. 3203 VV kommt hier nicht in Betracht, da ein Versäumnisurteil in Amtsermittlungsverfahren nicht möglich ist. Beispiel 23: Erstinstanzliches Verfahren vor dem FG mit Termin Gegen den Mandanten ist ein Steuerbesche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Sozialrechtliche Angel... / (e) Verfahrensgebühr bei Anwaltswechsel

Rz. 164 Ein weiteres Problem der Berechnung der fiktiven Terminsgebühr ergibt sich, wenn der Anwalt erst im Verlaufe des Verfahrens eingetreten ist, z.B. nach einem Anwaltswechsel. Es fragt sich dann, ob sich die Terminsgebühr nur nach der Verfahrensgebühr des Anwalts richtet, der auch die Terminsgebühr verdient hat, oder ob die gesamte anwaltliche Tätigkeit im Verfahren als...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Sozialrechtliche Angel... / 16. Erinnerung

Rz. 305 Nach § 178 SGG ist die Erinnerung[64] gegeben (auch Antrag auf gerichtliche Entscheidung genannt). Rz. 306 Ist der Anwalt ausschließlich mit einer solchen Erinnerung beauftragt oder ist die Erinnerung ausnahmsweise nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG eine gesonderte Angelegenheit, entsteht eine Gebühr nach Nr. 3501 VV. Es ist zu rechnen wie in Beschwerdeverfahren (siehe Rdn 29...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Rechtsbeschwerde / 3. Verfahrensgebühr

Rz. 10 Der Anwalt erhält für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) nach Nr. 3502 VV zunächst eine Verfahrensgebühr in Höhe von 1,0. Beispiel 1: Rechtsbeschwerde Der Anwalt wird im Kostenfestsetzungsverfahren beauftragt, gegen die Beschwerdeentscheidung des LG, mit der Kosten für ein vorgerichtliches Gutachten in Höhe von 3.000,00 EUR abgesetzt worden sind, Rechtsb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / 2. Grundsatz

Rz. 16 Grundsätzlich kann sich ein Dritter nach § 15a Abs. 3 RVG nicht auf eine Anrechnung berufen. Da jede Gebühr selbstständig ist, kann die im Rechtsstreit obsiegende Partei also grundsätzlich die Festsetzung der vollen Verfahrensgebühr verlangen, und zwar unbeschadet der Anrechnung einer eventuell zuvor entstandenen Geschäftsgebühr. Rz. 17 Das gilt auch, wenn nicht die Pa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Strafsachen / (c) Zurückweisung des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls

Rz. 93 Lehnt das Gericht den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls ab, steht dies nach § 408 Abs. 2 S. 2 StPO dem Beschluss gleich, durch den die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt wird (§§ 204, 210 Abs. 2, § 211 StPO). Diese Gleichstellung muss auch im Rahmen der Nr. 4141 VV vollzogen werden.[49] Beispiel 39: Zurückweisung des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls Das Ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Güte- und Schlichtungsv... / II. Geschäftsgebühr

Rz. 10 Beispiel 1: Tätigkeit im Güteverfahren Der Anwalt vertritt den Mandanten in einem obligatorischen Streitschlichtungsverfahren nach § 15a EGZPO (Gegenstandswert: 2.500,00 EUR).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Beratungshilfe / bb) Einigung und Erledigung

Rz. 29 Neben der Geschäftsgebühr kann wiederum eine Gebühr nach Nr. 2508 VV hinzukommen, wenn der Anwalt an einer Einigung i.S.v. Nr. 1000 VV oder an einer Erledigung i.S.v. Nr. 1002 VV mitwirkt. Die Gebühr beläuft sich immer auf 165,00 EUR. Beispiel 14: Außergerichtliche Vertretung mit Einigung Der Mandant erscheint mit einem Beratungshilfeschein und beauftragt den Anwalt, d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (f) Verhandlung nach Einspruch

Rz. 111 Ergeht im ersten Termin oder im schriftlichen Vorverfahren ein Versäumnisurteil, sodass hier nur die 0,5-Terminsgebühr nach Nrn. 3104, 3105 VV ausgelöst worden ist, und wird dann auf Einspruch des Beklagten hin ein neuer Termin anberaumt, zu dem der Beklagte oder sein Vertreter erscheint, so entsteht insgesamt nur eine 1,2-Terminsgebühr. Die zunächst angefallene 0,5-...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Außergerichtliche Vertr... / m) Anrechnung auf nachfolgendes Güte- oder Schlichtungsverfahren

Rz. 76 Beispiel 48: Anrechnung auf nachfolgendes Güte- oder Schlichtungsverfahren Der Anwalt wird beauftragt, eine Forderung von 600,00 EUR außergerichtlich geltend zu machen. Die Tätigkeit ist weder umfangreich noch schwierig. Anschließend wird das Schlichtungsverfahren nach § 15a EGZPO durchgeführt und hiernach Klage erhoben. Nach mündlicher Verhandlung ergeht ein Urteil. D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / b) Teilweise Erfüllung

Rz. 26 Wird der Anspruch auf die anzurechnende Gebühr nur teilweise erfüllt, ist auch nur teilweise anzurechnen. Beispiel 15: Anrechnung bei Teilzahlung Der Kläger hatte zunächst ein Mahnverfahren wegen einer Forderung in Höhe von 8.000,00 EUR eingeleitet. Der Beklagte hatte daraufhin 5.000,00 EUR sowie eine 1,0-Gebühr aus 5.000,00 EUR nebst Auslagen und Umsatzsteuer gezahlt....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Auslagen / II. Verauslagte Beträge

Rz. 5 Soweit der Anwalt Beträge verauslagt, etwa Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten, Kosten für eine Einwohnermeldeamtsanfrage o.Ä., kann er nach §§ 675, 670 BGB i.V.m. Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV diese Beträge dem Mandanten in voller Höhe in Rechnung stellen, und zwar neben den sonstigen Auslagentatbeständen. Zu den Kosten eines in eigenem Namen des Prozessbevollmächtigt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Angel... / 4. Außergerichtliche Vertretung in einem Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung

Rz. 40 Für die Vertretung in einem Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 2 FGO vor dem Finanzamt oder einer anderen Behörde gilt das RVG i.V.m. den Vorschriften des VV, nicht § 35 RVG i.V.m. der StBVV, da § 35 RVG schon früher nicht auch auf § 44 StBVV a.F. Bezug genommen hat und diese Vorschrift zwischenzeitlich aufgehoben ist. Es gelten hier nach § 40 StB...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Außergerichtliche Vertr... / a) Betreiben des Geschäfts

Rz. 10 Die Geschäftsgebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information Voraussetzung ist, dass dem Anwalt ein Auftrag zur Vertretung erteilt worden ist – also ein Auftrag, im Namen des Mandanten nach außen hin vertretend für ihn tätig zu werden. Die Gebühr entsteht in diesem Fall bereits mit der Entgegennahme der Information. Ob es dann tatsächlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 36 Bußgeldsachen / dd) Verfahren mit Termin außerhalb der Hauptverhandlung

Rz. 111 Kommt es im gerichtlichen Verfahren nicht zur Hauptverhandlung, sondern nur zu einem Termin außerhalb der Hauptverhandlung, entsteht die gleiche Gebühr wie für eine Hauptverhandlung (Vorbem. 5.1.3 Abs. 1 VV). Beispiel 42: Gerichtliches Verfahren mit Termin außerhalb der Hauptverhandlung Das Amtsgericht Köln lässt im Wege der Rechtshilfe vor dem Amtsgericht Bremen eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / b) Vollstreckungsandrohung/Vollstreckungsankündigung

Rz. 114 Bereits die Vollstreckungsandrohung oder Vollstreckungsankündigung löst die Verfahrensgebühr der Nr. 3309 VV aus (siehe oben Rdn 54). Kommt es nach einer Vollstreckungsandrohung zur Durchführung der angedrohten Vollstreckungsmaßnahme, entsteht die Gebühr nicht erneut, sondern insgesamt nur einmal.[61] Beispiel 66: Vollstreckungsandrohung und nachfolgende Vollstreckun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Außergerichtliche Vertr... / f) Anrechnung bei nur teilweise identischen Gegenständen

Rz. 54 Die Gegenstände von außergerichtlicher Vertretung und nachfolgendem gerichtlichen Verfahren können nur teilweise identisch sein, das kann darauf beruhen, dassmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Arrest- und einstweili... / b) Es kommt zum einstweiligen Verfügungsverfahren

Rz. 29 Folgt auf die Schutzschrift hin ein einstweiliges Verfügungsverfahren, in dem der Anwalt dann den Antragsgegner vertritt, entsteht unstrittig die volle 1,3-Verfahrensgebühr. Allerdings erhält der Anwalt für die Schutzschrift dann keine gesonderte Vergütung. Diese wird vielmehr mit der Verfahrensgebühr abgegolten. Rz. 30 Beispiel 4: Schutzschrift mit nachfolgendem Verf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 34 Zwangsversteigerung, T... / b) Gegenstandswert

Rz. 56 Bei der Vertretung eines anderen Beteiligten, insbesondere des Schuldners, richtet sich der Gegenstandswert nach dem Wert des Gegenstands der Zwangsversteigerung (§ 26 Nr. 2, 1. Teils. RVG).[16] Zur Berechnung siehe Rdn 10 ff. Beispiel 18: Versteigerungsverfahren bis zur Einleitung des Verteilungsverfahrens Der Gläubiger hat wegen einer Gesamtforderung in Höhe von 30.0...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Auslagen / 2. Abrechnung der Reisekosten

Rz. 94 Beispiel 54: Fahrtkosten Pkw, Abwesenheit bis vier Stunden Der Anwalt hat seine Kanzlei in Köln. Er fährt zu einem Verhandlungstermin vor dem LG Bonn (einfache Strecke 30 km). Insgesamt ist er zwei Stunden von seiner Kanzlei abwesend. Der Anwalt erhält Ersatz seiner Fahrtkosten nach Nr. 7003 VV sowie ein Tage- und Abwesenheitsgeld.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / b) Terminsgebühr

Rz. 73 Auch eine Terminsgebühr (Nr. 3310 VV) kann in der Zwangsvollstreckung anfallen, allerdings nur dann, wenn der Anwalt an einem gerichtlichen Termin oder einem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft teilnimmt. Außergerichtliche Verhandlungen oder Besprechungen reichen nicht aus. Der weiter gehende Anwendungsbereich der Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV ist durch Nr. 3310 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Familiensachen / VIII. Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG

Rz. 33 Nach § 165 FamFG [15] vermittelt das FamG auf Antrag, wenn ein Elternteil geltend macht, dass der andere Elternteil die Durchführung einer gerichtlichen Verfügung über den Umgang mit dem gemeinschaftlichen Kind vereitelt. Die Vergütung richtet sich nach den Nrn. 3100 ff. VV. Neben der 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV kann hier auch eine Terminsgebühr nach Nr. 3104...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Familiensachen / 1. Überblick

Rz. 36 In isolierten Verfahren erster Instanz ergeben sich hinsichtlich der Gebühren grundsätzlich keine Besonderheiten. Abzurechnen ist hier wie in allgemeinen Zivilverfahren, sodass auf die dortigen Ausführungen Bezug genommen werden kann. Rz. 37 Der Anwalt erhält unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 2 VV eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich unter den Vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gerichtlich bestellter ... / c) Bestellung erst nach Verbindung

Rz. 24 War der Anwalt vor Verbindung noch in keinem Verfahren als Pflichtverteidiger bestellt, sondern wird er erst nach der Verbindung bestellt, sollte nach einer zum Teil vertretenen Auffassung die rückwirkende Erstreckung nach § 48 Abs. 6 S. 1 RVG nur für das führende Verfahren gelten, nicht aber auch für das hinzuverbundene Verfahren. Ein Vergütungsanspruch gegen die Sta...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / (1) Überblick

Rz. 80 Mit dem 2. KostRMoG ist zum 1.8.2013 eine Einigungsgebühr für eine sog. "Zahlungsvereinbarung" eingeführt worden. Mit dieser Variante, die zunächst in nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 zu Nr. 1000 VV geregelt war und jetzt in als Nr. 1000 Nr. 2 VV inhaltsgleich neu geregelt worden ist, werden die Fälle erfasst werden in denenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Familiensachen / hh) Antrag und Widerantrag

Rz. 187 Problematisch sind hier die Fälle von Antrag- und Widerantrag. Rz. 188 Wird wechselseitig die Zahlung eines Zugewinnausgleichs beantragt, so werden die Werte von Antrag und Widerantrag addiert (§ 39 Abs. 1 S. 1 FamGKG). Es liegt nicht derselbe Gegenstand i.S.d. § 39 Abs. 1 S. 3 FamGKG vor.[104] Das gilt auch dann, wenn einerseits Zahlung und andererseits im Wege des W...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / (3) Gegenstandswert

Rz. 93 Für die Verfahrensgebühr gilt der volle Wert des § 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG. Für die Zahlungsvereinbarung gilt dagegen nur 50 % des Anspruchs (§ 31b RVG). Da sich in der Zwangsvollstreckung der Wert eines Anspruchs zuzüglich Zinsen und Kosten vorheriger Vollstreckungsmaßnahmen versteht (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG), sind die 50 % von diesem Gesamtwert abzuleiten. Beispiel 53: Za...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Familiensachen / 6. Ehewohnungssachen

Rz. 71 Die Gebühren richten sich nach den Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 72 Eine Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren oder bei Abschluss einer Einigung ist möglich, da nach § 207 FamFG ein Erörterungstermin vorgeschrieben ist (siehe Rdn 39 ff.). Rz. 73 Da es sich um ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt, ist eine Ermäßigung der Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV nicht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Besondere Verfahrenssi... / 3. Verweisung an ein Gericht eines niedrigeren Rechtszugs (Diagonalverweisung)

Rz. 74 Wird an ein Gericht eines niedrigeren Rechtszugs verwiesen, so gilt § 20 S. 2 RVG. Das weitere Verfahren vor dem Empfangsgericht gilt als neue Angelegenheit, auch gegenüber dem vorangegangenen Verfahren. Eine Anrechnung ist hier im Gegensatz zu § 21 Abs. 1 RVG nicht vorgesehen.[19] Beispiel 43: Verweisung an ein untergeordnetes Gericht Es wird Klage (Wert: 10.000,00 EU...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Besondere Verfahrenssi... / VIII. Fortsetzung des Rechtsstreits durch den bzw. die Erben

Rz. 93 Verstirbt im Laufe des Rechtsstreits eine Partei und führt der Erbe oder führen die Erben den Prozess weiter, so wird kein neuer Auftrag erteilt. Der Anwaltsvertrag setzt sich vielmehr mit dem, bzw. den Erben fort. Ab dem Erbfall, ist/sind Auftraggeber des Rechtsanwalts der Erbe/die Erben, ohne dass der Auftrag durch diese(n) erneuert werden muss.[35] Rz. 94 Es handelt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / (1) Termine nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV

Rz. 40 Kommt es zu einem Termin i.S.d. Vorbem. 3 Abs. 3 VV, so entsteht nach Vorbem. 3.3.6 S. 2 VV eine Terminsgebühr in Höhe der Terminsgebühr, die auch im Hauptsacheverfahren anfallen würde. Beispiel 24: Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren mit Termin, Abrechnung Antragstellervertreter Der Anwalt wird von der bedürftigen Partei beauftragt, für eine beabsichtigte Klage in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Strafsachen / 5. Rücknahme der Anklage und erneute Anklage

Rz. 153 Wird eine Anklage zurückgenommen und sodann neu erhoben, handelt es sich bei dem dann erneuten erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren um eine neue Angelegenheit.[72] Beispiel 93: Rücknahme der Anklage und Neuerhebung Die Staatsanwaltschaft nimmt die Anklage nach Eröffnung des Verfahrens auf Hinweis des Gerichts zurück. Später wird erneut Anklage erhoben und die Hau...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Auslagen / a) Überblick

Rz. 11 Nach Nr. 7000 Nr. 1 VV erhält der Anwalt Ersatz seiner Kosten für Kopien und Ausdrucke (sog. Dokumentenpauschale). Diese Dokumentenpauschale erhält er in vier Fällen, nämlich für die Herstellung und Überlassung von Kopien und Ausdruckenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / d) Teilweise Verfahrens- oder Prozesskostenhilfebewilligung, Fortführung des Verfahrens nur im Rahmen der Bewilligung

Rz. 74 Beschränkt sich die Partei nach teilweiser Prozess- oder Verfahrenskostenhilfebewilligung darauf, das Verfahren nur im Rahmen der Bewilligung durchzuführen, verbleibt dem Anwalt der Mehrbetrag der Gebühren im Prüfungsverfahren aus dem höheren Wert. Insoweit greift die Sperre des § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nicht, da diese nur im Rahmen der Bewilligung gilt. Von der Wahlanw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Anforderungen an eine o... / I. Die gesetzliche Regelung

Rz. 1 Nach § 10 RVG kann der Anwalt seine Vergütung nur aufgrund einer ordnungsgemäßen Berechnung einfordern. Diese Regelung entspricht im Wesentlichen dem früheren § 18 BRAGO, sodass insoweit auch auf die zu dieser Vorschrift ergangene Rechtsprechung zurückgegriffen werden kann. Rz. 2 Das RVG unterscheidet zwischen dem Entstehen der Vergütung, der Fälligkeit und der Einforde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / bb) Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im Einverständnis mit den Parteien (Anm. Abs. 1 Nr. 1, 1. Var. zu Nr. 3104 VV)

Rz. 139 Nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV entsteht eine Terminsgebühr, wenn das Gericht in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien ohne mündliche Verhandlung entscheidet. Im erstinstanzlichen Verfahren ist hiermit der Fall des § 128 Abs. 2 ZPO gemeint. Nach § 128 Abs. 1 ZPO ist im erstinstanzlichen Verfahren g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / bb) Der Terminsvertreter im Namen des Anwalts

Rz. 57 Wird der Terminsvertreter im Namen des Anwalts beauftragt, kommt kein Vertragsverhältnis zwischen dem Terminsvertreter und der Partei zustande, sondern lediglich ein Vertragsverhältnis zwischen dem Terminsvertreter und dem Hauptbevollmächtigten als Auftraggeber. Dies wiederum hat zur Folge, dass der Terminsvertreter unmittelbar mit dem Hauptbevollmächtigten abrechnet ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / aa) Betriebsgebühr

Rz. 86 Auch hier entsteht zunächst immer eine Betriebsgebühr, also im gerichtlichen Verfahren eine Verfahrensgebühr (Nrn. 3102, 3204, 3212 VV), außergerichtlich eine Geschäftsgebühr (Nr. 2302 Nr. 1 VV), eine Beratungsgebühr (§ 34 Abs. 1 RVG) oder eine Prüfungsgebühr (Nr. 2102 VV). Rz. 87 Eine Reduzierung der Betriebsgebühren bei vorzeitiger Erledigung ist hier grundsätzlich n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Familiensachen / 6. Mehrere Auftraggeber

Rz. 15 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber, so wird eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV in aller Regel nicht in Betracht kommen, da nach Wertgebühren abzurechnen ist und es in Familiensachen an der erforderlichen gemeinschaftlichen Beteiligung fehlt, die für eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV erforderlich ist (zur Gebührenerhöhung bei den Festgebühren der Beratungshilfe siehe Rd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Sozialrechtliche Angel... / 7. Selbstständiges Beweisverfahren

Rz. 199 Wird der Anwalt in einem selbstständigen Beweisverfahren nach § 76 SGG tätig, gilt das Gleiche wie bei den Wertgebühren. Beweisverfahren und nachfolgendes Hauptsacheverfahren sind zwei verschiedene Angelegenheiten. Die Gebühren nach den Nrn. 3102, 3106 VV entstehen gesondert. Allerdings wird die Verfahrensgebühr des selbstständigen Beweisverfahrens auf die Verfahrens...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / (2) Gesamtgläubiger

Rz. 59 Vertritt der Anwalt mehrere Gesamtgläubiger aufgrund eines einheitlichen Auftrags, erhöht sich die Verfahrensgebühr gem. Nr. 1008 VV um 0,3 je weiteren Auftraggeber.[36] Die bei Inkrafttreten des RVG noch vertretene Auffassung, die Erhöhung würde nur 0,3 von 0,3, also 0,09 betragen,[37] wird zu Recht nicht mehr vertreten (zu den besonderen Problemen bei Vollstreckung ...mehr