Fachbeiträge & Kommentare zu Gehalt

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 4. Isolierte Verfahren

Rz. 686 In den selbstständigen Verfahren entstehen die Gebühren jeweils gesondert. Muster 81: Musterrechnung 5.81: Mehrere isolierte Verfahren – gesonderte Abrechnung Musterrechnung 5.81: Mehrere isolierte Verfahren – gesonderte Abrechnung Rechtsanwältin S macht gerichtlich Zugewinnausgleichsansprüche in Höhe von 45.000,00 EUR geltend. Gegner K meldet sich telefonisch und besp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 9. Weitergehende oder schriftliche Beratung

Rz. 101 Berät der Rechtsanwalt nach einer ersten Beratung telefonisch oder persönlich ein oder mehrere Male zusätzlich, beträgt die Kappungsgrenze nach § 34 Abs. 1 S. 3 RVG 250,00 EUR. Das Gleiche gilt, wenn der Rechtsanwalt auftragsgemäß schriftlich berät oder aber das Ergebnis der Beratung nochmals auftragsgemäß schriftlich zusammenfasst. Hat der Rechtsanwalt die erste Bera...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / d) Arbeitshilfe: Checkliste zu Umfang und/oder Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit

Rz. 184 Die nachstehende Checkliste kann in der Praxis wertvolle Dienste leisten, die Geschäftsgebühr korrekt zu bemessen. Füllt man diese während der Bearbeitung des Mandats aus, ist die Bemessung der Geschäftsgebühr am Ende der Angelegenheit schneller erledigt. Muster 19: Musterrechnung 5.19: Checkliste zu den Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG zur Bemessung der Geschäftsgebühr ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / V. Freistellungs- oder Zahlungsanspruch?

Rz. 232 Voraussetzung für einen Antrag auf Zahlung (Leistung): Der Mandant hat diesen Betrag bereits an den Rechtsanwalt bezahlt, der Mandant beauftragt den Rechtsanwalt zur Geltendmachung, und der Gegner wurde diesbezüglich in Verzug gesetzt. Ist die Rechnung vom Mandanten nicht bezahlt worden, hat dieser insoweit gegen den Beklagten nur einen Freistellungsanspruch. Allerdi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / b) Kein gegenseitiges Nachgeben erforderlich

Rz. 266 Die frühere Vergleichsgebühr aus § 23 BRAGO wurde 2004 mit Einführung der Einigungsgebühr erheblich modifiziert. Der Rechtsanwalt erhält eine Einigungsgebühr in Höhe von 1,5 nach Nr. 1000 Nr. 1 VV RVG. Die Höhe der Gebühr kann variieren, siehe dazu Rdn 307 weiter unten. Rz. 267 Obwohl der Gesetzgeber für den Anfall der Einigungsgebühr ein gegenseitiges Nachgeben nicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / V. Hebegebühr

Rz. 445 In der Praxis wird die Hebegebühr nur selten berechnet. Für viele Kanzleien gehört es zum "Service", dem Mandanten die Hebegebühr nicht in Rechnung zu stellen. Zu beachten ist jedoch, dass mit der Hebegebühr alle mit dem Zahlungsverkehr zusammenhängenden Tätigkeiten abgegolten werden, insbesondere die Überwachung der Einzahlung, Kontrolle der Gutschrift, Berechnung a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / a) Der gerichtlich gebilligte Vergleich

Rz. 312 § 156 Abs. 2 FamFG regelt den gerichtlich gebilligten Vergleich: Zitat "(2) -1-Erzielen die Beteiligten Einvernehmen über den Umgang oder die Herausgabe des Kindes, ist die einvernehmliche Regelung als Vergleich aufzunehmen, wenn das Gericht diese billigt (gerichtlich gebilligter Vergleich). -2-Das Gericht billigt die Umgangsregelung, wenn sie dem Kindeswohl nicht wide...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / VI. Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Rz. 454 Durch das 2. KostRMoG wurde in das Vergütungsverzeichnis des RVG eine neue "Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen" in Höhe von 0,3 unter Nr. 1010 VV RVG aufgenommen. Die Gebühr entsteht in Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach Teil 3 richten und neben dem Kriterium einer besonders umfangreichen Beweisaufnahme mindestens drei gerichtliche ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 4. Prüfung der Erfolgsaussichten mit Gutachten

Rz. 134 Erstellt der Rechtsanwalt ein Gutachten, mit dem er die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels prüft, so erhält er hierfür nach Nr. 2101 VV RVG eine Gebühr in Höhe von 1,3. Rz. 135 Muster 11: Musterrechnung 5.11: Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels mit Gutachten Musterrechnung 5.11: Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels mit Gutachten Rechtsanwä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / VIII. Verfahrensarten

Rz. 670 Für die Gebühren in familiengerichtlichen Angelegenheiten wird gebührenrechtlich nicht nach Verfahrensarten (Verbundverfahren, isoliertes Verfahren, einstweilige Anordnung) unterschieden, mit der Folge, dass alle Verfahrensarten nach Teil 3 des Vergütungsverzeichnisses abgerechnet werden, siehe auch die Überschrift zu Teil 3 des VV. Allerdings können sich Unterschied...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / a) Gesetzliche Grundlage

Rz. 558 Auch im schriftlichen Verfahren, d.h. in Verfahren, in denen eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, die aber im Einverständnis mit den Beteiligten nicht stattfindet, oder in den Fällen des § 307 ZPO (Anerkenntnisbeschluss nach Aufforderung zur Anzeige der Verteidigungsabsicht) oder § 495a ZPO (Entscheidung des Gerichts bei Verfahrenswert unter 600,– EUR das s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Prozessualer oder materiell-rechtlicher Anspruch?

Rz. 244 Man unterscheidet zwischen prozessualem und materiell-rechtlichem Kostenerstattungsanspruch. Ein Kostenerstattungsanspruch kann sich aus dem Verfahrensrecht ergeben (siehe oben) oder aber aus materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlagen wie zum Beispiel Verzug (§§ 280 Abs. 2, 286 BGB), unerlaubter Handlung (§ 823 BGB) oder einer Pflichtverletzung aus Vertrag. Rz. 245 Ent...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 7. Unterhaltsverzicht

Rz. 356 Bei wechselseitigem Unterhaltsverzicht kann eine Einigungsgebühr entstehen. Beim wechselseitigen Unterhaltsverzicht erfolgt der Verzicht tatsächlich durch beide Ehegatten; denn jeder könnte zu unterschiedlichen Zeiten jeweils einen Unterhaltsanspruch gegen den anderen Ehegatten haben.[269] Dies wird auch von der Rechtsprechung bejaht, so u.a. vom OLG Koblenz : Zitat "Für...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / I. Einmaligkeit der Gebühren

Rz. 1 § 15 Abs. 2 RVG regelt, dass der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit die Gebühren nur einmal fordern darf. In gerichtlichen Verfahren darf der Rechtsanwalt die Gebühren in jedem Rechtszug fordern; insoweit stellen das Verfahren über ein Rechtsmittel und der vorausgegangene Rechtszug verschiedene Angelegenheiten dar (§ 17 Nr. 1 RVG). Rz. 2 Die Werte mehrerer Gegenstä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. Der Weg aus dem Dilemma

Rz. 42 Praxistipp Aus Gründen der Kostensicherheit für Anwalt und Mandant und im Hinblick auf die weiter bestehenden Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der gebührenrechtlichen Angelegenheiten bietet es sich auch an, mit dem (nicht VKH- oder Beratungshilfe berechtigten) selbst zahlenden Mandanten eine Vergütungsvereinbarung zu schließen. Häufig vereinbaren Kanzleien ohnehin i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Voraussetzungen

Rz. 459 Die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG kann in Höhe von 1,3 bei folgenden Tätigkeiten entstehen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / c) Mündliche Verhandlung

Rz. 789 Die Terminsgebühr im Beschwerdeverfahren nach Nr. 3202 VV RVG beträgt 1,2. Rz. 790 Muster 86: Musterrechnung 5.86: Beschwerdeverfahren mit Termin Musterrechnung 5.86: Beschwerdeverfahren mit Termin In einem Beschwerdeverfahren wegen Trennungsunterhalt vor dem OLG Köln ergeht nach mündlicher Verhandlung ein Unterhaltsbeschluss. Der Gegenstandswert hat 30.000,00 EUR betr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / b) Tatsächliche Schwierigkeit

Rz. 179 Tatsächliche Schwierigkeiten können zu einer Erhöhung der Rahmengebühren führen: Solche, die durch die Fallgestaltung bedingt sind, aber auch solche, die durch den Umgang mit den beteiligten Personen entstehen.[118] Tatsächlich schwierig kann eine Sache sein, wenn der RA sich mit Gutachten auseinandersetzen muss (z.B. medizinischen/psychiatrischen); die Aufklärung de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 5. Erstattungsfähigkeit der Hebegebühr

Rz. 452 Die Hebegebühr ist nach Ansicht der Rechtsprechung nur dann erstattungsfähig, wenn sie einen nach § 249 BGB ersatzfähigen Schaden darstellt, mithin, wenn es sich dabei um notwendige Kosten der Rechtsverfolgung handelt. Nach Ansicht der Rechtsprechung ist jedoch für die Entgegennahme der Ersatzleistung beispielsweise in Unfallsachen keine anwaltliche Hilfe erforderlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Ernsthafter Wille

Rz. 432 Der ernsthafte Wille eines Ehegatten reicht nach dem Wortlaut der Nr. 1001 aus. Nicht notwendig ist, dass beide Ehegatten den Willen zur Scheidung haben oder beide Lebenspartner die Aufhebung begehrten. Der ernste Wille eines Ehegatten muss dabei nach außen hervorgetreten sein. Rz. 433 Nicht ausreichend für das Entstehen der Aussöhnungsgebühr ist eine allgemeine Tätig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit

Rz. 177 Das Bemessungskriterium "Schwierigkeit" aus § 14 Abs. 1 RVG betrifft Merkmale der juristischen Bearbeitung, in denen besondere Kenntnisse erforderlich sind. Hier stellt sich regelmäßig die Frage, wie intensiv sich der Rechtsanwalt mit der Sache beschäftigen muss.[115] Dabei werden die rechtliche und die tatsächliche Schwierigkeit unterschieden. a) Rechtliche Schwierig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 7. Rücknahme des Scheidungsantrags, § 141 FamFG

Rz. 733 Sofern ein Scheidungsantrag zurückgenommen wird, erstrecken sich die Wirkungen der Rücknahme auch auf die Folgesachen, § 141 S. 1 FamFG. Die Erstreckung erfolgt jedoch nicht für Folgesachen, die die Übertragung der elterlichen Sorge oder eines Teils der elterlichen Sorge wegen Gefährdung des Kindeswohls auf einen Elternteil, einen Vormund oder Pfleger betreffen, sowi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / IV. Einstweilige Anordnungen als eigene gebührenrechtliche Angelegenheiten

Rz. 50 Einstweilige Anordnungen stellen neben Hauptsacheverfahren verschiedene Angelegenheiten dar, die gesondert abgerechnet werden können, § 17 Nr. 4b RVG. Nach § 16 Nr. 5 RVG stellt jedes Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und jedes Verfahren über deren Abänderung, Aufhebung oder Widerruf gebührenrechtlich dieselbe Angelegenheit dar. Für die vereinzelt mög...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Drei Arten der vorzeitigen Beendigung 1. Instanz

Rz. 481 In erster Instanz sieht das Vergütungsverzeichnis (Teil 3 Abschnitt 1) drei Arten der vorzeitigen Beendigung vor.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG

Rz. 185 Erfolgt vor oder nach der außergerichtlichen Tätigkeit über denselben Gegenstand eine gerichtliche Tätigkeit ist eine hälftige Anrechnung der Geschäftsgebühr vorzunehmen, maximal jedoch bis zu einem Gebührensatz von 0,75, Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG. Rz. 186 Die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines gerichtlichen Verfahrens ist in der Vorbemerkung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 12. Antragsrücknahme und Anerkenntnis

Rz. 372 Die nachstehende Rechtsprechung ist zum bis 31.8.2009 ergangenen Recht ergangen. Auch wenn hier die Begriffe Klage statt Antrag verwendet werden, kann nach meiner Ansicht diese Rechtsprechung analog herangezogen werden. Wird ein Antrag Zug um Zug gegen Anerkenntnis zurückgenommen, ist vom Anfall einer Einigungsgebühr auszugehen. Ein solcher Vertrag muss nicht schriftl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 9. Terminsgebühr in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Rz. 603 Es war eine Zeitlang umstritten, ob in den Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit eine Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 zu Nr. 3104 VV RVG entstehen kann, wenn lediglich eine Anhörung, nicht aber eine streitige mündliche Verhandlung erfolgt. Rz. 604 Für derartige Angelegenheiten ist grundsätzlich keine mündliche Verhandlung vorgesehen; es finden vielmehr ledigl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Grundsätzliches

Rz. 421 Wird der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit für mehrere Personen, die Auftraggeber sind, tätig, erhält er die Gebühren nur einmal, § 7 Abs. 1 RVG. Jeder der Auftraggeber schuldet die Gebühren und Auslagen, die er schulden würde, wenn der Rechtsanwalt nur in seinem Auftrag tätig geworden wäre; die Dokumentenpauschale nach Nr. 7000 des Vergütungsverzeichnisses sch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Grundlagen

Rz. 647 Die Verweisung ist gebührenrechtlich geregelt in § 20 RVG, die Zurückverweisung in § 21 RVG. Die Tatsache, dass jedoch nach Zurückverweisung an ein Gericht, das mit der Sache bereits befasst war, die Verfahrensgebühr nicht noch einmal anfallen kann, ergibt sich nicht mehr aus dem Gesetzestext, sondern nunmehr aus dem Vergütungsverzeichnis des RVG (Abs. 6 der Vorbemer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / b) Anwendbarkeit des § 15a Abs. 1 u. 2 auch auf sog. "Altfälle"?

Rz. 215 Ab Inkrafttreten des § 15a RVG am 5.8.2009 wurde vielfach diskutiert, ob § 15a RVG unter Anwendung von § 60 Abs. 1 RVG, der für die Anwendung neuen Rechts auf den Zeitpunkt der unbedingten Auftragserteilung abstellt, lediglich für Fälle ab dem 5.8.2009 gilt, oder ob § 15a RVG auch auf sogenannte "Altfälle" vor dem 5.8.2013 anzuwenden ist. Zwischenzeitlich entspricht e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / g) Keine Einigungsgebühr aus dem Wert der Ehesache

Rz. 292 Aus dem Wert der Ehe- oder Lebenspartnerschaftssache kann eine Einigungsgebühr nicht entstehen, was auch logisch ist, denn über eine Scheidung kann man sich z.B. nicht vergleichen. "Ein bisschen scheiden lassen" geht nun mal nicht. Die Regelung ist nicht neu und besteht schon seit 2004. Allerdings hat Nr. 1000 VV RVG dennoch in Abs. 5 eine Änderung erfahren, die jedo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Mitwirkung bei der Gestaltung an einem Vertrag

Rz. 154 Fraglich ist, wie die Worte "Mitwirkung bei der Gestaltung an einem Vertrag" auszulegen sind. Ohne Zweifel kann wohl die Geschäftsgebühr abgerechnet werden, wenn durch den Anwalt Formulierungen für einen Vertrag/eine Vereinbarung vorgeschlagen werden.[106] Groß spricht sich dafür aus, dass aber auch schon die Prüfung eines vom Mandanten vorgelegten Vertrags und der d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / c) Geringerer Umfang aufgrund von Spezialkenntnissen?

Rz. 176 Bei der Bemessung des Kriteriums "Umfang" wird regelmäßig auf den tatsächlichen Umfang abzustellen sein. Ist daher ein Rechtsanwalt auf einem Fachgebiet spezialisiert, wird sich möglicherweise der Umfang der Angelegenheit verringern, da der RA wegen einer Spezialisierung mit geringerem Zeitaufwand arbeitet. Häufig kann im Gegenzug dazu aber das Kriterium "Schwierigke...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / c) Reduktion Schwierigkeit beim Fachanwalt für Familienrecht?

Rz. 182 Keinesfalls ist nach Ansicht der Verfasserin der Auffassung zu folgen, die annimmt, bei einem Fachanwalt sei das Kriterium "Schwierigkeit" immer abzusenken, da ihm die Bearbeitung auch schwierigerer Fälle grundsätzlich leichter fällt als einem Nicht-Fachanwalt. Umgekehrt würde dies bedeuten, dass der Rechtsanwalt, der weder spezialisiert noch besonders gut ist, die h...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 6. Verfahrenskostenhilfe

Rz. 440 Die Aussöhnungsgebühr kann unter den gleichen Voraussetzungen wie zuvor beschrieben auch der im Wege der VKH beigeordnete Rechtsanwalt verdienen. Nicht notwendig ist die ausdrückliche Beiordnung für die Aussöhnung.[322] Allerdings muss die Gebühr auslösende Tätigkeit zwischen Bewilligung der VKH und Verkündung des Endurteils (nunmehr Beschluss) liegen.[323] Möglich i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 5. Teilnahme an Beratungsgesprächen

Rz. 687 Nach § 156 Abs. 1 FamFG soll das Gericht in Kindschaftssachen, die die elterliche Sorge bei Trennung und Scheidung, den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, in jeder Lage des Verfahrens auf ein Einvernehmen der Beteiligten hinwirken, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Rz. 688 Das Gericht weist auf Möglichkeiten de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / a) Rechtliche Schwierigkeit

Rz. 178 Immer ist anhand eines objektiven Maßstabes zu prüfen, ob die anwaltliche Tätigkeit schwierig ist oder nicht. Das bedeutet, dass ein RA nicht schon deshalb die Gebühren anheben kann, weil er als Fachanwalt im Familienrecht spezialisiert ist (siehe auch Rdn 182 f. unten). Die Tätigkeit auf diesem Rechtsgebiet muss objektiv schwierig sein. Das bedeutet beispielsweise, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 7. Teilnahme am Ortstermin

Rz. 575 Auch für die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins kann der Rechtsanwalt eine Terminsgebühr in Höhe von 1,2 gemäß Nr. 3104 VV RVG erhalten. Die Terminsgebühr kann somit auch in selbstständigen Beweisverfahren entstehen, in denen kein Gerichtstermin, sondern ein vom Sachverständigen anberaumter Ortstermin stattfindet (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / d) Keine Protokollierung erforderlich

Rz. 337 Eine förmliche Protokollierung der Vereinbarung zum Umgangs- oder Sorgerecht ist nach Ansicht des OLG Dresden nicht erforderlich.[250] Ebenso entschieden hat das OLG Stuttgart ; [251] demnach reicht es aus, dass glaubhaft gemacht wird, dass die Beteiligten eine Vereinbarung i.S.v. Nr. 1000 Nr. 1 VV RVG geschlossen haben. Einer Protokollierung dieser Vereinbarung bedarf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / a) Vorbemerkung 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV RVG

Rz. 577 Für das Mitwirken an Besprechungen, die auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet sind, erhält der Rechtsanwalt ebenfalls eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG und zwar auch dann, wenn derartige Besprechungen ohne Beteiligung des Gerichts erfolgen. Dies gilt ausdrücklich nicht für Besprechungen mit dem Auftraggeber. Die Besprechungen müssen nach d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Wertansatz für die Einigungsgebühr

Rz. 305 Richtig hält das OLG Hamm[222] fest, dass der Wert des Vergleichsgegenstands sich nach dem Wert der Ansprüche oder Rechtsverhältnisse, die durch den Vergleich erledigt werden sollen, nicht aber nach dem Wert der Leistung, die ein Beteiligter im Vergleich übernimmt, richtet. Dies entspricht dem jahrzehntealten Grundsatz "Worüber, nicht worauf.". Sind die Unterhaltsfor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 4. Ist die Auslagenpauschale/PT-Pauschale anzurechnen?

Rz. 196 Die Auslagenpauschale ist nicht anzurechnen. Auch die Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG spricht insoweit nur von einer Anrechnung der Geschäftsgebühr. Die Verfasserin geht daher in ihren Berechnungsbeispielen davon aus, dass die Auslagenpauschale, die aus der vollen Geschäftsgebühr entstanden ist, ungekürzt verbleibt. Dies entspricht bereits seit mehr als 20 Jahren der gä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. Verrechnung mit Fremdgeldern

Rz. 448 Der Anwalt ist berechtigt, die ihm zustehenden Hebegebühren unmittelbar vor Weiterleitung der Fremdgelder an seinen Auftraggeber zu entnehmen, Anmerkung Abs. 2 S. 2 zu Nr. 1009 VV RVG. Rz. 449 Muster 44: Musterrechnung 5.44: Weiterleitung von Fremdgeld – Einbehalt der Hebegebühr Musterrechnung 5.44: Weiterleitung von Fremdgeld – Einbehalt der Hebegebühr Es soll ein Bet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / e) Abänderung/Überprüfung einer Entscheidung/eines Vergleichs § 166 FamFG

Rz. 338 Das Gericht ändert eine Entscheidung oder einen gerichtlich gebilligten Vergleich nach Maßgabe des § 1696 BGB, § 166 Abs. 1 FamFG. Nach § 1696 Abs. 1 BGB ist eine Entscheidung zum Sorge- oder Umgangsrecht oder ein gerichtlich gebilligter Vergleich zu ändern, wenn dies aus triftigen, das Wohl des Kindes nachhaltig berührenden Gründen, angezeigt ist. Nach § 1696 Abs. 2 B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / c) Erstreckung der Beiordnung auf eine Einigung nach § 48 Abs. 3 RVG

Rz. 385 Zumindest was den Fall des § 48 Abs. 3 RVG betrifft, wurde durch das 2. KostRMoG zum 1.8.2013 klargestellt, dass alle entstandenen Gebühren mit der Staatskasse abgerechnet werden können, § 48 Abs. 3 RVG wurde durch den Gesetzgeber wie folgt ergänzt:[288] Rz. 386 (3) Die Beiordnung in einer Ehesache erstreckt sich im Fall des Abschlusses eines Vertrags im Sinne der Nu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 7. Abgrenzung Beratung zur Geschäftsgebühr

Rz. 85 Seit Einführung des RVG ist das Entwerfen einer Urkunde nicht mehr im Gesetzeswortlaut erwähnt, wobei sich aus der Gesetzesbegründung kein Hinweis ableiten lässt, dass die Geschäftsgebühr Nr. 2300 für den Entwurf einer Urkunde oder eine einseitige Willenserklärung (nicht wechselseitiger Erbvertrag!) wie z.B. ein Testament, nicht mehr gelten sollte.[77] Das OLG Nürnber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / b) Gegenstandswert

Rz. 718 Zur Abrechnung (Vergütung) der einstweiligen Anordnungsverfahren vgl. Rdn 723 in diesem Kapitel; zum Verfahrenswert § 4 Rdn 627 ff. Rz. 719 Im Verfahren der einstweiligen Anordnung ist der Wert in der Regel unter Berücksichtigung der geringeren Bedeutung gegenüber der Hauptsache zu ermäßigen, § 41 S. 1 FamGKG. Dabei ist nach § 41 S. 2 FamGKG von der Hälfte des für die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 15. Hauptsachevergleich im einstweiligen Anordnungsverfahren

Rz. 412 Sofern in einem einstweiligen Anordnungsverfahren ein Vergleich auch über die Hauptsache erfolgt, hat das Gericht in Höhe des Hauptsachewerts einen sog. "Mehrvergleichswert" festzusetzen.[305] Die gegenteilige Auffassung, dass bei einem Vergleich im Rahmen eines einstweiligen Anordnungsverfahrens auch über das Hauptsacheverfahren lediglich der Verfahrenswert anzuheben...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 4. Beratung, außergerichtliche Vertretung und teilweise gerichtliche Vertretung

Rz. 639 Wurde der Rechtsanwalt zunächst mit der Beratung, und dann mit der außergerichtlichen Vertretung beauftragt, entstehen weitere Gebühren. Folgt dann eine gerichtliche Vertretung über nur einige Gegenstände, sind die Anrechnungsvorschriften entsprechend zu beachten. Rz. 640 Muster 76: Musterrechnung 5.76: Beratung – außergerichtliche Vertretung – gerichtliche Vertretung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / b) Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG

Rz. 466 § 165 Abs. 1 FamFG schafft die Möglichkeit, ein Vermittlungsverfahren auch dann durchzuführen, wenn ein Elternteil die Durchführung einer gerichtlichen Entscheidung oder eines gerichtlich gebilligten Vergleichs über den Umgang mit dem gemeinschaftlichen Kind erschwert oder vereitelt. Der Gesetzgeber möchte auf diese Weise verhindern, dass Kinder einer Vollstreckung d...mehr