Fachbeiträge & Kommentare zu Gehalt

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§ 25 Verfahren vor dem Proz... / 2. Beschwerdeverfahren

Rz. 24 Wird die Entscheidung im selbstständigen Räumungsfristverfahren angefochten, ist nach § 721 Abs. 6 oder § 794a ZPO die sofortige Beschwerde gegeben.[17] Es gelten dann die Nrn. 3500, 3513 VV, und zwar sowohl für den Anwalt des Beschwerdeführers als auch für den Anwalt des Beschwerdegegners. Insoweit liegt immer eine besondere Angelegenheit vor (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG)....mehr

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§ 25 Verfahren vor dem Proz... / 2. Rechtsmittelverfahren

a) Berufung Rz. 40 Wird das Urteil im Räumungsrechtsstreit mit der Berufung angefochten, und wird in der Berufung auch der Ausspruch zur Räumungsfrist mit angefochten oder der Antrag auf Räumungsfrist erstmals gestellt (§ 721 Abs. 4, 2. Hs. ZPO), ohne dass hierüber gesondert verhandelt oder entschieden wird, entstehen nur die Gebühren nach Nrn. 3200 ff. VV, die dann auch die ...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / I. Überblick

Rz. 1 Die Vergütung für die außergerichtliche Vertretungstätigkeit des Rechtsanwalts findet sich in Teil 2 Abschnitt 3 VV, den Nrn. 2300 ff. VV. Für sämtliche in einer Angelegenheit anfallenden außergerichtlichen Tätigkeiten erhält der Anwalt eine Geschäftsgebühr. Sie gilt für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und der Teilnahme an Besprechungen sowie...mehr

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§ 9 Güte- und Schlichtungsv... / a) Vorangegangene Beratung

Rz. 17 Ist dem Schlichtungsverfahren eine Beratung vorausgegangen, so wird die Beratungsgebühr angerechnet, wenn nichts Abweichendes vereinbart worden ist (§ 34 Abs. 2 RVG). Das gilt sowohl für eine vereinbarte Vergütung (§ 34 Abs. 1 S. 1 RVG) als auch für eine Vergütung nach bürgerlichem Recht (§ 34 Abs. 1 S. 2 RVG i.V.m. § 612 BGB). Beispiel 7: Anrechnung der Beratungsgebü...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / aa) Überblick

Rz. 7 Das RVG kennt zwei verschiedene Tätigkeiten als Verkehrsanwalt.mehr

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§ 21 Beschwerde- und Erinne... / 1. Überblick

Rz. 53 Erinnerungsverfahren kommen sowohl in Angelegenheiten nach Teil 3 VV als auch in Angelegenheiten nach den Teilen 4 bis 6 VV in Betracht. Geregelt ist eine gesonderte Vergütung nur in Teil 3 VV.mehr

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§ 25 Verfahren vor dem Proz... / b) Beschwerdeverfahren

Rz. 43 Wird ein Urteil nur hinsichtlich des Ausspruchs zur Räumungsfrist angefochten, ist nach § 721 Abs. 6 oder § 794a ZPO die sofortige Beschwerde gegeben.[27] Abzurechnen ist dann nach den Nrn. 3500, 3513 VV. Insoweit ist ebenso abzurechnen wie bei einer Beschwerde gegen eine isolierte Räumungsfristentscheidung (siehe oben Rdn 24 ff.).mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 11. Auslagen

Rz. 51 Die Vorschrift des § 60 RVG gilt auch für Auslagen des Rechtsanwalts.[12] Nach der Legaldefinition des § 1 Abs. 1 RVG sind unter dem Begriff "Vergütung" sowohl die Gebühren als auch die Auslagen zu verstehen. Siehe auch "Reisekosten" unter Rdn 105.mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / VI. Vorschuss

Rz. 58 Für das Einfordern des Vorschusses gilt die Vorschrift des § 10 Abs. 1 RVG nicht. Der Vorschuss kann vielmehr formlos, also auch mündlich, angefordert werden.[41] Es ist insoweit auch noch nicht einmal erforderlich, die Berechnung der Vorschusshöhe zu erläutern. Erst nach Fälligkeit der Vergütung ist der Anwalt verpflichtet, eine Abrechnung zu erteilen. Diese muss dan...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / I. Überblick

Rz. 1 Die Vergütung in der Beratungshilfe richtet sich – da es sich um eine außergerichtliche Tätigkeit handelt – nach Teil 2 VV und ist dort in Abschnitt 5 (Nrn. 2500 ff. VV) geregelt. Andere Gebühren entstehen nicht (Vorbem. 2.5 VV), wohl aber Auslagen nach Teil 7 VV (§ 46 RVG; Anm. Abs. 2 zu Nr. 7000 VV). Rz. 2 Anzuwenden ist darüber hinaus die Vorschrift der Nr. 1008 VV. ...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / XXV. Verfahren nach dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren

Rz. 225 Zur Vergütung in Verfahren nach dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren v. 24.11.2011[54] vor den Verwaltungsgerichten siehe § 32.mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (a) Überblick

Rz. 97 Möglich ist auch, dass sowohl der Verfahrensbevollmächtigte als auch der Terminsvertreter eine Terminsgebühr verdienen. Insoweit kommt beim Terminsvertreter nur eine Gebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV in Betracht. Bei Hauptbevollmächtigten kann dagegen sowohl eine Gebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV in Betracht kommen als auch eine Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr....mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (7) Tätigkeit in verschiedenen Angelegenheiten

Rz. 36 Sofern für den Verfahrensbevollmächtigten mehrere Angelegenheiten ausgelöst werden, gilt dies auch für den Verkehrsanwalt. Rz. 37 Wird der Verkehrsanwalt in mehreren Instanzen beauftragt, gilt auch für ihn § 17 Nr. 1 RVG. Der Verkehrsanwalt erhält seine Vergütung in jeder Angelegenheit gesondert. Beispiel 14: Verkehrsanwalt im erstinstanzlichen Verfahren und im Berufun...mehr

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§ 21 Beschwerde- und Erinne... / 1. Überblick

Rz. 74 In einigen Verfahrensordnungen ist anstelle der Erinnerung der Rechtsbehelf des Antrags auf gerichtliche Entscheidung gegeben. Wie die Tätigkeit des Anwalts in diesen Verfahren zu vergüten ist, regelt nur Vorbem. 5 Abs. 4 VV. Es dürften wohl auch im Übrigen die Nrn. 3500, 3513 VV entsprechend anzuwenden sein, soweit sich die Vergütung nach Teil 3 VV richtet.mehr

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§ 25 Verfahren vor dem Proz... / c) Beschwerde und Berufung

Rz. 44 Wird von einer Partei Berufung und von der anderen Partei sofortige Beschwerde eingelegt, geht die Berufung vor.[28] Es ist dann nur eine Angelegenheit gegeben. Die zunächst angefallene Verfahrensgebühr des Beschwerdeverfahrens geht in der Verfahrensgebühr des Berufungsverfahrens auf.mehr

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§ 6 Beratung, Gutachten und... / 5. Anrechnung der Beratungsgebühr

Rz. 26 Unabhängig davon, ob der Anwalt mit dem Auftraggeber eine Gebührenvereinbarung getroffen hat oder ob sich die Vergütung für die Beratung nach bürgerlichem Recht richtet, ist die Gebühr, die der Anwalt für die Beratung erhält, nach § 34 Abs. 2 RVG auf die Gebühr[27] einer nachfolgenden Tätigkeit anzurechnen. Handelt es sich bei der nachfolgenden Gebühr um eine Satz- od...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 27. Gehörsrüge

Rz. 76 Soweit die Gehörsrüge nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 RVG mit zur Angelegenheit zählt, löst sie ohnehin keine gesonderte Vergütung aus, sodass sich die Frage des Übergangsrechts nicht stellt. Soweit die Gehörsrüge dagegen gesondert abzurechnen ist, kommt es auf den Auftrag zur Gehörsrüge an und nicht darauf, wann das zugrunde liegende Verfahren eingeleitet worden ist.mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / IX. Güterichterverfahren

Rz. 98 Die Tätigkeit in einem Güterichterverfahren (§ 278 Abs. 2 ZPO) löst keine gesonderte Angelegenheit aus. Die Tätigkeit gehört mit zur jeweiligen Instanz, wobei lediglich umstritten ist, auf welche Vorschrift dabei abzustellen ist, also ob es sich um außergerichtliche Verhandlungen i.S.d. § 19 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 RVG [38] handelt, weil die dortigen Verhandlungen außerhalb ...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / bb) Bedingter Auftrag

Rz. 9 War lediglich ein bedingter Auftrag erteilt worden, so ist nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG der spätere Zeitpunkt des Bedingungseintritts (§ 158 Abs. 1 BGB) maßgebend.[1] Rz. 10 Häufigster Anwendungsfall ist der, dass der Anwalt mit einer bestimmten Tätigkeit beauftragt wird und für den Fall, dass diese zu keinem Erfolg führt, er bereits den Auftrag zu weiterer Tätigkeit erhäl...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 53. Stufenklage/Stufenantrag

Rz. 121 Im Falle einer Stufenklage/eines Stufenantrags kommt es nur auf den Zeitpunkt des Auftrags zur Einleitung des Stufenverfahrens an. Unerheblich ist, wann der Leistungsanspruch beziffert und verlesen wird.[36] Beispiel 62: Stufenantrag Im April 2020 ist ein Stufenantrag auf Auskunft und Zahlung eines noch zu beziffernden Zugewinns eingereicht. Nach Auskunftserteilung im...mehr

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§ 7 Prüfung der Erfolgsauss... / I. Überblick

Rz. 1 Ist der Anwalt mit der Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels beauftragt, gilt Teil 2 Abschnitt 1 VV. Dem Anwalt darf allerdings noch kein unbedingter Prozessauftrag für das Rechtsmittel erteilt worden sein. Anderenfalls wird seine Tätigkeit durch die entsprechende Verfahrensgebühr für das Rechtsmittelverfahren abgegolten, die auch die Beratung abdeckt (§ 19 A...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / bb) Grundsatz (§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG)

Rz. 20 Stehen einem beigeordneten oder bestellten Anwalt Ansprüche gegen die Staatskasse zu, ohne dass ein vorheriger Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, wird auf das Datum der Beiordnung oder der Bestellung abgestellt. Das gilt dann auch, wenn später nachträglich noch ein Auftrag des Mandanten erteilt wird (§ 60 Abs. 1 S. 5 RVG). Beispiel 8: Pflichtverteidiger wird Wahlve...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 69. Wechsel des Auftrags

Rz. 147 Wechselt nur der Inhalt des Auftrags innerhalb derselben Angelegenheit, liegt damit kein Fall des § 60 Abs. 1 RVG vor. Es bleibt beim bisherigen Gebührenrecht. Das ist etwa der Fall, wenn der bisherige Terminsvertreter nunmehr als Hauptbevollmächtigten beauftragt wird. Davon zu unterscheiden ist der Fall, dass durch den neuen Auftrag eine neue Angelegenheit ausgelöst...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / k) Klauselerinnerung

Rz. 175 Im Verfahren über eine Klauselerinnerung nach § 732 ZPO erhält der Anwalt nach § 18 Abs. 1 Nr. 4 RVG eine gesonderte Vergütung, und zwar in Höhe einer 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV und nicht nach lediglich einer 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV.[90] Beispiel 116: Klauselerinnerung Gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel zu einem Titel über 3.000,00 ...mehr

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§ 38 Auslagen / 1. Überblick

Rz. 106 Einen zum 1.7.2004 neu eingeführten Auslagentatbestand enthält Nr. 7007 VV. Da die Gebühren nach Vorbem. 7 Abs. 1 VV die allgemeinen Geschäftskosten abdecken und hierzu auch die Prämien für die Haftpflichtversicherung zählen, kann der Anwalt diese Prämie bei gesetzlicher Vergütung nicht umlegen. Eine Abrechnung kommt nur aufgrund einer Vergütungsvereinbarung in Betra...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / 7. Gebührenbeträge

Rz. 30 Jeder einzelne Gebührenbetrag zu jeder einzelnen Gebühr muss gesondert ausgewiesen werden. Es genügt also nicht, mehrere Gebühren zusammenzufassen und das Gesamtergebnis anzugeben. Rz. 31 Werden Satz- oder Betrags-Rahmengebühren abgerechnet, reicht es nach § 10 RVG aus, lediglich den Endbetrag anzugeben. Zweckmäßig ist es jedoch, in einem Anschreiben zu erläutern, wie ...mehr

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§ 35 Strafsachen / II. Beratung

Rz. 4 Ist der Anwalt ausschließlich mit einer Beratung in einer Strafsache beauftragt, gilt § 34 Abs. 1 RVG. Es handelt sich nicht um eine Einzeltätigkeit nach Teil 4 Abschnitt 3 VV. Der Anwalt soll auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken (§ 34 Abs. 1 S. 1 RVG). Kommt diese nicht zustande, gilt eine Vergütung nach bürgerlichem Recht als geschuldet, also nach § 612 BGB (§ 34 ...mehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / XI. Rechtsbeschwerde im Beschlussverfahren

Rz. 59 Kommt es im Beschlussverfahren zur Rechtsbeschwerde (§ 92 ArbGG), so gelten nach Vorbem. 3.2.2 Nr. 1 Buchst. a) i.V.m. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. c) VV die Gebühren eines Revisionsverfahrens entsprechend. Der Anwalt erhält also auch hier die Vergütung nach den Nrn. 3206 ff. VV. Beispiel 22: Rechtsbeschwerde zum BAG im Beschlussverfahren Gegen die Entscheidung des LAG über ein...mehr

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§ 37 Bewilligung der Vollst... / 1. Überblick

Rz. 9 Im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren erhält der Anwalt eine weitere Vergütung. Diese richtet sich nach den Nrn. 6101, 6102 VV. Das gerichtliche Verfahren stellt gegenüber dem Verfahren vor der Behörde eine eigene selbstständige Angelegenheit dar, in der die Gebühren erneut entstehen (§ 15 Abs. 2 RVG). Rz. 10 In Betracht kommen zwei erstinstanzliche Verfahren, nä...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / IV. Inanspruchnahme des Gegners

Rz. 58 Häufig wird übersehen, dass der Anwalt nach § 9 S. 2 BerHG Schadensersatzansprüche, die in der Person des Rechtsuchenden entstanden sind, in eigenem Namen geltend machen kann. Beispiel 36: Inanspruchnahme des Gegners Der Anwalt wird vom Mandanten beauftragt, gegen einen Schuldner, der sich in Verzug befindet, Ansprüche in Höhe von 1.860,00 EUR außergerichtlich geltend ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / XV. Verfahren nach dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren

Rz. 94 Zur Vergütung in Verfahren nach dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren v. 24.11.2011[34] vor den Finanzgerichten siehe § 32 Rdn 17 ff. Rz. 95 Zu beachten ist auch hier die Begrenzung der Anrechnung auf 0,75 nach Vorbem. 2.3 Abs. 4 S. 1, Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV, wenn die Summe der Gebühren nach der St...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / VIII. Revision

Rz. 71 Im Revisionsverfahren erhält der Anwalt die Vergütung nach Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 VV. Hier gilt also wiederum das Gleiche wie in den allgemeinen verwaltungsrechtlichen Revisionsverfahren (siehe § 29 Rdn 146 ff.). Der Anwalt erhält auch hier eine 1,6-Verfahrensgebühr nach Nr. 3206 VV, die sich bei vorzeitiger Beendigung nach Nr. 3207 VV auf 1,1 reduziert (...mehr

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§ 25 Verfahren vor dem Proz... / 3. Rechtsbeschwerdeverfahren

Rz. 28 Sofern zugelassen, ist auch die Rechtsbeschwerde nach § 574 ZPO möglich.[19] Es handelt sich um eine eigene Gebührenangelegenheit (§ 15 Abs. 2 RVG). Die Gebühren richten sich nach Nrn. 3502, 3516 VV. Beispiel 8: Rechtsbeschwerdeverfahren Nachdem das Beschwerdegericht die vom Beklagten gegen die Ablehnung der beantragten Verlängerung einer Räumungsfrist um sechs Monate ...mehr

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§ 25 Verfahren vor dem Proz... / a) Berufung

Rz. 40 Wird das Urteil im Räumungsrechtsstreit mit der Berufung angefochten, und wird in der Berufung auch der Ausspruch zur Räumungsfrist mit angefochten oder der Antrag auf Räumungsfrist erstmals gestellt (§ 721 Abs. 4, 2. Hs. ZPO), ohne dass hierüber gesondert verhandelt oder entschieden wird, entstehen nur die Gebühren nach Nrn. 3200 ff. VV, die dann auch die Tätigkeit i...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / c) Problemfall: Entwurf von Urkunden und Mahnschreiben

Rz. 14 Strittig war, welche Vergütung der Anwalt erhält, wenn er eine Urkunde entwirft. Nach Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV entsteht die Geschäftsgebühr für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags. Im Gegensatz zur BRAGO ist die Mitwirkung bei der Erstellung einer Urkunde im RVG nicht mehr ausdrücklich gerege...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / a) Überblick

Rz. 47 Die Vergütung für die außergerichtliche Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten nach § 3 Abs. 1 S. 1 i.V.m. Abs. 2 RVG richtet sich seit dem 2. KostRMoG ebenfalls nach Teil 2 Abschnitt 3 VV,[12] und zwar nach Nr. 2302 Nr. 1 VV. Zu beachten ist, dass nach § 17 Nr. 1a RVG verschiedene Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG vorliegen bei:mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 51. Straf- und Bußgeldverfahren

Rz. 119 Wird das Strafverfahren eingestellt und die Sache als Ordnungswidrigkeit weiter verfolgt, ist eine zwischenzeitliche Gebührenänderung ebenfalls zu beachten, da es sich auch hier um zwei verschiedene Angelegenheiten handelt (§ 17 Nr. 10 Buchst. b) RVG). Beispiel 60: Strafsache und Abgabe an Verwaltungsbehörde Der Anwalt hatte im November 2020 den Auftrag zur Verteidigu...mehr

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§ 25 Verfahren vor dem Proz... / 1. Ausgangsverfahren

Rz. 30 Ist das Verfahren über die Räumungsfrist Teil des Hauptsacheverfahrens, dann liegt insgesamt nur eine Angelegenheit vor (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 11 RVG). Der Anwalt erhält nur die Gebühren nach Nrn. 3100 ff. VV. Der Gebührentatbestand der Nr. 3334 VV ist unanwendbar. Dies führt jedoch nicht dazu, dass der Anwalt für seine Tätigkeit im Verfahren über die Räumungsfrist kei...mehr

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§ 28 Familiensachen / 1. Überblick

Rz. 196 Die Vergütung in Verbundverfahren richtet sich nach Teil 3 VV. Es gelten die Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 197 Zu beachten ist, dass die Ehesache und die Folgesachen gem. § 16 Nr. 4 RVG nur eine Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG bilden, sodass der Anwalt die Gebühren nur einmal erhält, allerdings aus den nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG zusamm...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / 4. Verfahren über den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids

Rz. 138 Grundsätzlich ist der Antragsgegner am Verfahren auf Erlass des Vollstreckungsbescheids nicht beteiligt (§ 702 Abs. 2 ZPO). Denkbar ist aber auch, dass der Anwalt des Antragsgegners sich im Verfahren auf Erlass des Vollstreckungsbescheids beteiligt, etwa wenn er eine Stellungnahme über den Umfang des eingelegten Widerspruchs abgibt oder sich anderweitig über den Antr...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / 5. Prüfung der Erfolgsaussicht einer Rechtsbeschwerde oder eines Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde

Rz. 159 Ist der Anwalt in einem Bußgeldverfahren lediglich damit beauftragt, zu prüfen, ob eine Rechtsbeschwerde nach § 79 OWiG oder ein Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde nach § 80 OWiG Aussicht auf Erfolg hat, ohne dass ihm bereits die Verteidigung im Rechtsbeschwerde- oder Zulassungsverfahren übertragen worden ist, so erhält er eine Gebühr nach Nr. 2102 VV in Höhe ...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (5) Versäumnisurteil

Rz. 88 Soweit bei Säumnis des Gegners ein Versäumnisurteil beantragt wird oder bei Säumnis nur Anträge zur Prozess- und Sachleitung gestellt werden oder das Gericht von Amts wegen zur Sach- oder Prozessleitung entscheidet, richtet sich die Höhe der Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV. Beispiel 46: Terminsvertreter, Versäumnisurteil Der Anwalt wird für einen Verhandlungstermin beau...mehr

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§ 21 Beschwerde- und Erinne... / I. Überblick

Rz. 1 Beschwerde- und Erinnerungsverfahren finden sich in fast sämtlichen Verfahrensordnungen. Hier gelten je nach Verfahren Besonderheiten. Rz. 2 Soweit sich die Vergütung nach Teil 3 VV richtet, gelten grundsätzlich die Nrn. 3500 ff. VV. Allerdings sind hier für einige Beschwerdeverfahren besondere Vorschriften vorgesehen (siehe Rdn 11). Während jedes Beschwerdeverfahren na...mehr

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§ 35 Strafsachen / (1) Verfahrensgebühr

Rz. 162 Die Verfahrensgebühr entsteht mit der ersten Tätigkeit im Berufungsverfahren nach Einlegung der Berufung, die für den bereits vorinstanzlichen Anwalt nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 RVG noch zur Vorinstanz zählt. Beispiel 94: Bloße Berufungseinlegung Der Anwalt wird mit der Einlegung der Berufung beauftragt. Anschließend kündigt der Auftraggeber das Mandat. Der Anwalt erh...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / I. Überblick

Rz. 1 Gem. Vorbem. 3.3.3 Abs. 1 S. 1 VV erhält der Anwalt – sofern in den Nrn. 3311 ff. VV keine besonderen Gebühren bestimmt sind – seine Vergütung nach Teil 3 Abschnitt 3 VV, also nach den Nrn. 3309, 3310 VV für folgende Tätigkeiten:mehr

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§ 7 Prüfung der Erfolgsauss... / IV. Rechtsschutzversicherung

Rz. 48 Die Vergütung für die Beratung über die Aussicht eines Rechtsmittels oder deren Prüfung ist im Rahmen der Rechtsschutzversicherung grundsätzlich mitversichert,[45] es sei denn, es besteht offensichtlich keine Erfolgsaussicht, sodass eine Beratung mutwillig erscheint. Häufig beschränkt der Rechtsschutzversicherer sogar seine Deckungsschutzzusage für das Rechtsmittelver...mehr

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§ 9 Güte- und Schlichtungsv... / V. Anträge auf gerichtliche Entscheidung

Rz. 26 Gegen bestimmte Entscheidungen der Schlichtungsstelle können die Parteien einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen (so z.B. gegen einen Ordnungsgeldbeschluss nach § 39 Abs. 6 SchAG NRW). Von der Rechtsnatur her handelt es sich insoweit um Rechtsbehelfe, die der Beschwerde (§ 567 ZPO) vergleichbar sind. Das spricht dafür, dem Anwalt in diesen Verfahren die Ge...mehr

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§ 28 Familiensachen / XII. Arrestverfahren

Rz. 322 Arrestverfahren werden ebenfalls wie sonstige gerichtliche Verfahren vergütet. Es gelten also die Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 323 Zu beachten ist, dass Arrestverfahren nach § 17 Nr. 4 Buchst. a) RVG eigene Angelegenheiten gegenüber dem jeweiligen Hauptsacheverfahren darstellen. Der Anwalt erhält also neben den Gebühren in der Hauptsache die Vergütung im Arrestverfahren geso...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / b) Vollstreckungsandrohung/Vollstreckungsankündigung

Rz. 114 Bereits die Vollstreckungsandrohung oder Vollstreckungsankündigung löst die Verfahrensgebühr der Nr. 3309 VV aus (siehe oben Rdn 54). Kommt es nach einer Vollstreckungsandrohung zur Durchführung der angedrohten Vollstreckungsmaßnahme, entsteht die Gebühr nicht erneut, sondern insgesamt nur einmal.[61] Beispiel 66: Vollstreckungsandrohung und nachfolgende Vollstreckun...mehr

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§ 35 Strafsachen / (11) Trennung mehrerer Verfahren

Rz. 139 Wird aus einem Strafverfahren ein Verfahren abgetrennt, so erhält der Anwalt alle bis zur Trennung entstandenen Gebühren nur einmal. Gegebenenfalls sind insoweit wegen der Mehrbelastung überdurchschnittliche Gebühren anzusetzen. Ab der Trennung entstehen die Gebühren gesondert.[70] Rz. 140 Auch die Trennung hat keinen Einfluss auf die Vergütung im vorbereitenden Verfa...mehr