Fachbeiträge & Kommentare zu Geldwäsche

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / C. Vor- und Nachteile

I. Schadenberechnung Rz. 76 Zu den auf einen Schadenersatzanspruch anzurechnenden Vorteilen gehören auch diejenigen Steuern, die der Geschädigte infolge der Schädigung erspart hat.[78] Rz. 77 Zwar hat der Ersatzpflichtige die Darlegungs- und Beweislast für Umstände, aus denen sich ein Vorteilsausgleich ergibt.[79] Der Geschädigte trägt jedoch eine sekundäre Darlegungslast (§ 2...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 3. Schadenarten und Versteuerung

a) Verdienstausfall Rz. 20 Einem in seinem Erwerbsleben durch ein schädigendes Ereignis Betroffenen sind zunächst nur seine Netto-Einbußen zu ersetzen.[19] Rz. 21 Die – korrekt angewendete[20] und erst damit dann gleichwertige – Schadensberechnung nach der Bruttolohnmethode bzw. der modifizierten Nettolohnmethode hat zum Ziel, den "wahren" und "wirklichen" Schaden zu ermitteln...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / A. Allgemeines

I. Schadenersatz Rz. 1 Schadenersatzleistungen können sowohl die betriebliche als auch die private Sphäre des Ersatzberechtigten betreffen. Der Ersatz von Schäden an persönlichen Rechtsgütern (Leben, Gesundheit) unterfällt generell der privaten Sphäre.[1] Rz. 2 Erhält der Geschädigte Schadenersatzleistungen, die dem Erwerb zuzuordnen sind, hat der Ersatzpflichtige auch denjeni...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / Literaturtipps

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / g) Hinterbliebenengeld

Rz. 37 Hinterbliebenengeld unterliegt nach der Legaldefinition in § 24 Nr. 1 EStG (wie Schmerzensgeld) keiner Versteuerung, da es nicht als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen gewährt wird.mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 5. Anwaltskosten

Rz. 72 Hinweis Siehe § 2 Rdn 1581 ff. Rz. 73 Nur soweit ein Geschädigter nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, ist auf Anwaltskosten entfallende MwSt zu übernehmen. Rz. 74 Unterliegen bei einem Vorsteuerabzugsberechtigten einzelne Positionen nicht der MwSt (z.B. Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld), ist diese anteilig zu erstatten.mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / B. Steuerarten

I. Einkommensteuer 1. Steuerfreie Einnahmen Rz. 15 Nach § 3 EStG sind u.a. steuerfrei:mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / V. Mehrwertsteuer

1. Umsatzsteuer – Mehrwertsteuer Rz. 60 Die Begriffe "Umsatzsteuer" (USt) und "Mehrwertsteuer" (MwSt) sind inhaltlich identisch. 2. Berechtigung zum Vorsteuerabzug Rz. 61 Vorsteuerabzugsberechtigt sind Unternehmer (§§ 2, 2a, 15 Abs. 1 UStG), Kleinunternehmer (§ 19 Abs. 2 UStG), befreite Unternehmer sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe, wenn sie hierfür optierten (§§ 9,...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / II. Einbindung des Finanzamts

Rz. 9 Gerade bei Selbstständigen macht es manchmal Sinn, das zuständige Finanzamt bereits vor Zahlung der Abfindungs- oder Schadensumme mit einzubeziehen und die bedeutsamen Fragen mit diesem vorab zu klären und abzustimmen. Das Problem der "Steuerschraube" kann dann u.U. durch Vereinbarung eines Einmal-Steuerbetrages vermieden werden.mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 4. Steuertarif

Rz. 42 Auf das zu versteuernde und entsprechend § 32a EStG abgerundete Einkommen ist entweder der Grund- oder der Splittingtarif zur Ermittlung der individuellen Steuerbelastung anzuwenden.[50] a) Steuerklassenwahl Rz. 43 Der Regulierung sollte die aus den Lohn- und Einkommensteuertabellen ermittelte Monatssteuer nicht ohne Überprüfung der konkreten Fallumstände zugrunde geleg...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / b) Grundtarif

Rz. 45 Der Grundtarif (§ 32a EStG) gilt für alle Steuerpflichtigen, die keinen Anspruch auf den Splittingtarif haben (negative Abgrenzung).mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / III. Solidaritätszuschlag

Rz. 56 Der Solidaritätszuschlag wird als prozentuale Zuschlagsteuer (§ 3 SolZG) zur Lohn-/Einkommensteuer (Jahressteuer) erhoben. Soweit einem Verletzten diese Steuer also zu erstatten ist, ist auch der hierauf entfallende Solidaritätszuschlag zu ersetzen. Zu beachten ist, dass bei der Ermittlung des Netto-Verdienstausfallschadens auch der Solidarzuschlag anspruchsmindernd z...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / e) Entgangene Dienste

Rz. 35 Die Schadenersatzrente nach § 845 BGB erhöht nicht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Empfängers.[45] Die Ersatzzahlungen sind nicht steuerpflichtig.mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / I. Einkommensteuer

1. Steuerfreie Einnahmen Rz. 15 Nach § 3 EStG sind u.a. steuerfrei:mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / I. Schadenersatz

Rz. 1 Schadenersatzleistungen können sowohl die betriebliche als auch die private Sphäre des Ersatzberechtigten betreffen. Der Ersatz von Schäden an persönlichen Rechtsgütern (Leben, Gesundheit) unterfällt generell der privaten Sphäre.[1] Rz. 2 Erhält der Geschädigte Schadenersatzleistungen, die dem Erwerb zuzuordnen sind, hat der Ersatzpflichtige auch denjenigen Steuerbetrag...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / i) Zusammenfassung

Rz. 40 Für die steuerliche Behandlung einmaliger oder wiederkehrender Leistungen kommt es allein darauf an, ob die Schadenersatzrente einer bestimmten Einkunftsart des EStG zuzuordnen ist:[49] Rz. 41 Übersicht 4.1: Schadenersatz und Versteuerungmehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / a) Steuerklassenwahl

Rz. 43 Der Regulierung sollte die aus den Lohn- und Einkommensteuertabellen ermittelte Monatssteuer nicht ohne Überprüfung der konkreten Fallumstände zugrunde gelegt werden.[51] Rz. 44 Die Monatssteuer berücksichtigt die unterhalb des Jahres von den Ehegatten gewählte Steuerklasse (IV/IV, III/V) und die vorgenommene Verteilung von Kinder- und sonstigen Freibeträgen. Dabei han...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / d) Heilbehandlung, vermehrte Bedürfnisse

Rz. 34 Zahlungen auf Heilbehandlungskosten (Ersatz von Krankheitskosten, insbesondere Selbstbeteiligungen; siehe auch § 3 Nr. 1 EStG) und vermehrte Bedürfnisse[42] sind (kapitalisiert[43] oder als Einmalbetrag) nicht steuerpflichtig.[44]mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / c) Splittingtarif

Rz. 46 Der gegenüber dem Grundtarif günstigere Splittingtarif gilt für Verheiratete mit Zusammenveranlagung (§ 32a Abs. 5 EStG). Rz. 47 Verwitwete Personen erhalten ihn letztmals im Jahr nach dem Tod des Ehegatten (§ 32a Abs. 6 Nr. 1 EStG). Auf geschiedene und getrennt lebende Ehegatten findet dieser Tarif nur ausnahmsweise Anwendung; wegen der Einzelheiten ist auf § 32a Abs....mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / h) Prozesszinsen, Verzugszinsen

Rz. 38 Prozess- und Verzugszinsen sind als Einnahme zu versteuern.[48] Rz. 39 Dieser Steueranteil ist mangels Schadenkongruenz von einem Schadenersatzpflichtigen nicht zu ersetzen.mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / b) Haushaltsführungsschaden

Rz. 31 Der Ausfall eines Verletzten im Haushalt ist, soweit die Haushaltsführung zugunsten der Familienangehörigen erfolgt, rechtlich als "Erwerbstätigkeit" (gegenüber der Familie) i.S.v. § 842 BGB zu qualifizieren,[38] im Übrigen handelt es sich um vermehrte Bedürfnisse (der verletzten Person) (§ 843 BGB). Diese zivilrechtliche/schadenersatzrechtliche Einordnung bestimmt ni...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / f) Beerdigungskosten, Unterhaltsschaden

Rz. 36 Zahlungen auf Unterhaltsschäden[46] sind weder bei Rentenzahlung oder als kapitalisierter Einmal-Betrag steuerpflichtig. Ebenso ist der Ersatz von Beerdigungskosten steuerbefreit.[47]mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / II. Steuervergünstigung

Rz. 78 Steuerfreie Leistungen (insbesondere nach § 3 EStG) sind zugunsten des Schädigers zu berücksichtigen. Es gilt der Grundsatz, dass schadenbedingte Steuerersparnisse des Geschädigten stets den zu ersetzenden konkreten Schaden verringern.[81] Rz. 79 Steuererleichterungen sind bei der Schadenbemessung zugunsten des Schädigers nur dann nicht zu berücksichtigen, wenn sie daz...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 2. Steuerschraube

Rz. 6 Der Ersatz des Steuerbetrages ist eine nach § 24 Nr. 1 lit. a EStG zu versteuernde Einnahme, so dass nunmehr eine "Steuerschraube" einsetzen kann: Jeder weitere Ersatz der im jeweiligen Folgejahr anfallenden Steuer löst seinerseits wieder eine Steuerpflicht aus.[7] Rz. 7 Mit Sicherheit vermeiden kann man diese Steuerschraube nur durch eine vorherige Einbeziehung der auf...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 5. Versteuerung von Renten/Pensionen

Rz. 49 Renten und Pensionen werden unterschiedlich versteuert. Pensionen, die vor allem von Beamten, Richtern und deren Witwen und Waisen bezogen werden, sind steuerpflichtig (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG),[52] jedoch durch einen Versorgungsfreibetrag (§ 19 Abs. 2 EStG) begünstigt. Beamtenrechtliche Versorgungsempfänger haben ihre Hinterbliebenenbezüge zu versteuern.[53] Ände...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 1. Steuerfreie Einnahmen

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 2. Berechtigung zum Vorsteuerabzug

Rz. 61 Vorsteuerabzugsberechtigt sind Unternehmer (§§ 2, 2a, 15 Abs. 1 UStG), Kleinunternehmer (§ 19 Abs. 2 UStG), befreite Unternehmer sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe, wenn sie hierfür optierten (§§ 9, 24 Abs. 4 UStG). Rz. 62 Macht ein Steuerpflichtiger von der Steuerpauschalisierungsmöglichkeit (§ 24 UStG) Gebrauch (z.B. als Landwirt), hat er Anspruch auf Erst...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 6. Arztgutachten

Rz. 75 Ärztliche Gutachten (insbesondere Alkohol-Gutachten, Gutachten über den Gesundheitszustand als Grundlage für Versicherungsabschlüsse, Gutachten über die Berufstauglichkeit, Gutachten über die Minderung der Erwerbsfähigkeit in Sozialversicherungsangelegenheiten,[77] in Angelegenheiten der Kriegsopferversorgung und in Schadenersatzprozessen o.ä.) unterfallen seit dem 9....mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 4. Zeitpunkt

Rz. 69 Ist der Geschädigte im Unfallzeitpunkt (Zeitpunkt des Versicherungsfalls[75]) zum Vorsteuerabzug berechtigt oder kann er wegen des Unfalles zu einem späteren Zeitpunkt MwSt (z.B. durch Wechsel zur Regelbesteuerung) verrechnen, besteht nur Anspruch auf Netto-Schadenersatz. Rz. 70 Bei einer sich über einen längeren Zeitraum erstreckenden Schadenabwicklung kann sich ein W...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 1. Fälligkeit

Rz. 3 Steuerzahlungen sind gegenüber der Finanzverwaltung aufgrund eines Vorauszahlungsbescheides (§ 37 EStG) bzw. aufgrund eines endgültigen Steuerbescheides (§ 220 AO) fällig. Rz. 4 Der Geschädigte hat vor Fälligkeit der Steuerschuld nur einen Feststellungsanspruch gegen den Schädiger.[3] Die Erstattung von Steuerbeträgen kann von diesem erst verlangt werden, wenn die Steue...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 1. Steuervorteile beim Verletzten

Rz. 80 Zugunsten eines Schadenersatzpflichtigen sind mit der Folge, dass der Steuervorteil beim Geschädigten verbleibt, nicht zu berücksichtigen:[83]mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 2. Einmalige Leistungen – Wiederkehrende Leistungen

Rz. 17 Schadenersatzansprüche können (vollständig oder in Teilbereichen) durch Einmalzahlung abgefunden werden. Diese Abfindung ist steuerfrei, soweit es sich nicht um den Ersatz entgangener Einnahmen handelt.[15] Rz. 18 Nach §§ 2 Abs. 1, 24 Nr. 1 lit. a EStG unterliegen ausschließlich "Entschädigungen, die gewährt worden sind als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahm...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / III. Steuerrechtliche Nachteile

Rz. 83 Soweit der hinterbliebene Ehegatte steuerliche Vorteile (z.B. Splittingtarif, höhere Pauschalen bei Werbungskosten oder Sonderausgaben) durch den dann erforderlichen Wechsel in eine ungünstigere Steuerklasse verliert, stellt dies, auch wenn es kausal auf dem Haftpflichtgeschehen beruht, keinen ersatzfähigen Schaden dar.[99] Rz. 84 Steuerrechtliche Umstände sind auch be...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / c) Schmerzensgeld

Rz. 33 Zahlungen auf Schmerzensgeld sind weder hinsichtlich des Kapitalbetrages noch hinsichtlich einer Schmerzensgeldrente steuerpflichtig.[41]mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / I. Schadenberechnung

Rz. 76 Zu den auf einen Schadenersatzanspruch anzurechnenden Vorteilen gehören auch diejenigen Steuern, die der Geschädigte infolge der Schädigung erspart hat.[78] Rz. 77 Zwar hat der Ersatzpflichtige die Darlegungs- und Beweislast für Umstände, aus denen sich ein Vorteilsausgleich ergibt.[79] Der Geschädigte trägt jedoch eine sekundäre Darlegungslast (§ 2 Rdn 250 ff.), da le...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / IV. Gewerbesteuer

Rz. 57 Schadenersatz, den ein Gewerbetreibender wegen unfallbedingter Minderung seiner Erwerbsfähigkeit erhält, gehört nicht zum Gewerbeertrag nach § 7 GewStG und unterliegt daher auch nicht der Gewerbesteuer.[64] Diese Steuerersparnis kommt im Wege des Vorteilsausgleiches dem Ersatzpflichtigen zugute.[65] Rz. 58 Die Entschädigung kann jedoch als Einkunft aus Gewerbebetrieb n...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 3. Aufteilung des Ersatzbetrages

Rz. 8 Erhält ein Steuerpflichtiger von einem Haftpflichtigen aufgrund eines Vergleiches eine Entschädigung wegen entgehender und entgangener Einnahmen oder Ausfall im Haushalt, für aufgewendete Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeld, kann (wenn der Vergleich nichts über die Abgeltung der einzelnen Schadenpositionen aussagt) die Finanzverwaltung die Aufteilung der Abfindung...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / a) Verdienstausfall

Rz. 20 Einem in seinem Erwerbsleben durch ein schädigendes Ereignis Betroffenen sind zunächst nur seine Netto-Einbußen zu ersetzen.[19] Rz. 21 Die – korrekt angewendete[20] und erst damit dann gleichwertige – Schadensberechnung nach der Bruttolohnmethode bzw. der modifizierten Nettolohnmethode hat zum Ziel, den "wahren" und "wirklichen" Schaden zu ermitteln. Im rechnerischen ...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 3. Schadenersatz

Rz. 63 Grundsätzlich kann ein Geschädigter vom Ersatzpflichtigen die für die Wiederherstellung des vor dem Schadenereignis bestehenden Zustandes aufzuwendenden Kosten ersetzt verlangen. Ob nach § 249 BGB auch ein Anspruch auf MwSt-Erstattung besteht, richtet sich danach, ob Geschädigter neben dem Netto-Aufwand zur Schadenbehebung zusätzlich MwSt aufwenden muss.[69] Kann der ...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 2. Steuervorteile beim Schädiger

Rz. 81 Zugunsten des Ersatzpflichtigen, dem damit die Steuervorteile verbleiben, sind u.a. zu berücksichtigen:[89]mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / aa) Mehrsteuer

Rz. 22 Hat der Geschädigte die Schadenersatzrenten als Einkommen zu versteuern, hat der Schädiger ihm diese Steuer zu ersetzen.[22] Zu ersetzen ist nur die (anteilige) Mehrsteuer,[23] die auf den dem Geschädigten gezahlten Schadenersatzbetrag entfällt (nicht aber die gesamte Steuerlast). Ersetzt werden sollen aber nur diejenigen Schäden, die sich aus den konkreten Tatsachen ...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / bb) §§ 24, 34 EStG

Rz. 27 § 24 EStG Zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 1 gehören auchmehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / II. Kirchensteuer

Rz. 50 Ist Lohn-/Einkommensteuer zu erstatten, gilt dies auch für die hierauf entfallende Kirchensteuer. Zu beachten ist gleichzeitig, dass bei der Ermittlung des Netto-Verdienstausfallschadens auch eine etwaige Kirchensteuerpflicht anspruchsmindernd zu berücksichtigen ist. Rz. 51 Soweit der BGH [56] im Jahre 1987 noch von einer grundsätzlich zu vermutenden Kirchensteuerpflich...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / III. Steuerrechtliche Aspekte beim Schadenersatzpflichtigen

Rz. 10 Wenn und soweit eine Schadensersatzpflicht im Zusammenhang mit einer beruflichen/betrieblichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen begründet wurde, ist die Schadensersatzleistung als Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 4 EStG) zu sehen, die damit zu einer Minderung des steuerpflichtigen Gewinns führt.[9] Es kommt nicht darauf an, wie die Schadensersatzleistung beim Geschädigten ste...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 3.6 Meldepflichten zum Transparenzregister

Rz. 24 Mit der Umsetzung der Vierten EU-Geldwäsche-Linie wurde durch Erweiterung des Geldwäschegesetzes (GwG) ein Transparenzregister zur Offenlegung der wirtschaftlich Berechtigten eingeführt.[1] Wirtschaftlich Berechtigter im Sinne des § 3 Abs. 1 GwG ist u. a. die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle eine juristische Person, sonstige Gesellschaft l...mehr

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Geldwäschegesetz, Anti-Geld... / 2.4 Sorgfaltspflichten nach der EU-Anti-Geldwäsche-Verordnung

Die EU-Anti-Geldwäsche-Verordnung ist Teil des Anti-Geldwäsche-Pakets der EU aus 2021. Obwohl die endgültige Textfassung noch nicht vorliegt und die finalen Texte noch gebilligt und von EUParlament und -Rat angenommen werden müssen, können Steuerberater aus der gegenwärtigen Fassung erste Tendenzen entnehmen, in welche Richtung die EU bis 2027 (voraussichtliches Inkrafttrete...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Geldwäschegesetz, Anti-Geldwäsche-Verordnung und Transparenzregister: Bedeutung und Sorgfaltspflichten für Steuerberater

Zusammenfassung Überblick Das Geldwäschegesetz mit den Vorschriften zum Transparenzregister wurde zuletzt durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz[1] geändert. dDie Gesetzesänderungen traten zum 1.1.2024in Kraft. In Ergänzung dazu hat die Europäische Union zahlreiche neue EU-Regelungen zur Geldwäschebekämpfung verabschiedet. Unter anderem gehört dazu die Einführung einer EU...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Geldwäschegesetz, Anti-Geld... / Zusammenfassung

Überblick Das Geldwäschegesetz mit den Vorschriften zum Transparenzregister wurde zuletzt durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz[1] geändert. dDie Gesetzesänderungen traten zum 1.1.2024in Kraft. In Ergänzung dazu hat die Europäische Union zahlreiche neue EU-Regelungen zur Geldwäschebekämpfung verabschiedet. Unter anderem gehört dazu die Einführung einer EU-weiten Obergre...mehr

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Geldwäschegesetz, Anti-Geld... / 6 Meldung von Geldwäscheverdachtsfällen

Steuerberater müssen sich für die Abgabe von Verdachtsmeldungen im Meldeportal der Financial Intelligence Unit (FIU) registrieren. Adressat für Geldwäscheverdachtsmeldungen ist die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) bei der Generalzolldirektion (§§ 27 ff. GwG). Steuerberater müssen dieser Institution nach Maßgabe des § 43 GwG alle Verdachtsmeldungen für ...mehr

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Geldwäschegesetz, Anti-Geld... / 2.2 Vereinfachte Sorgfaltspflichten

Die allgemeinen u. a. auch für Steuerberater maßgeblichen Sorgfaltspflichten gelten unverändert und ergeben sich aus den §§ 10-17 GwG. Regelungen über vereinfachte Sorgfaltspflichten enthält § 14 GwG. Steuerberater dürfen nach dieser Vorschrift vereinfachte Sorgfaltspflichten "im Hinblick auf Kunden, Transaktionen und Dienstleistungen oder Produkte" anwenden, für die "nur ei...mehr