Fachbeiträge & Kommentare zu Gemeinde

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG , BewG § 232 ... / 3.2 Nutzungsüberlassung (Abs. 2 S. 2)

Rz. 23 Durch § 232 Abs. 2 S. 2 BewG wird fingiert, dass auch die entgeltliche (Verpachtung) oder unentgeltliche Nutzungsüberlassung eines – ganzen – Betriebes der Land- und Forstwirtschaft (z. B. bei Betriebsverpachtung im Ganzen) oder Teilen davon (z. B. bei parzellenweiser Verpachtung von Flächen) zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken als Fortsetzung der land- und for...mehr

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Roscher, BewG § 233 Abgrenz... / 3 Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen bei absehbarer Zweckänderung innerhalb von sieben Jahren (Abs. 2)

Rz. 13 Die allgemeinen Grundsätze für die Abgrenzung zwischen dem land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und dem Grundvermögen sind in Fortführung der bisherigen Regelungen in §§ 33 und 68 BewG zur Einheitsbewertung in den §§ 232 und 243 BewG geregelt. Während in § 243 Abs. 1 der Begriff des Grundvermögens lediglich negativ zum Begriff des land- und forstwirtschaftlichen V...mehr

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Roscher, BewG , BewG § 232 ... / 5.1 Grund und Boden sowie Gebäude und Gebäudeteile, die zu Wohnzwecken oder anderen nicht land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen (Abs. 4 Nr. 1)

Rz. 37 In § 232 Abs. 4 Nr. 1 BewG wird der in § 232 Abs. 1 BewG normierte Grundsatz, dass Wirtschaftsgüter nach ihrer Zweckbestimmung einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft dauernd zu dienen bestimmt sein müssen, durchbrochen. Unter den in § 232 Abs. 4 Nr. 1 BewG bestimmten Voraussetzungen werden Grund und Boden sowie Gebäude und Gebäudeteile, die im Feststellungszeitpu...mehr

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Grenzbaum, Grenzstrauch und... / 1.5 Kostentragung

Da jedoch die Beseitigung häufig mehr Kosten verursacht, als Gewinn verschafft, kann der eine Nachbar dem anderen, welcher die Beseitigung fordert, deren Ausführung auf eigene Kosten und zu eigenem Gewinn überlassen, indem er auf sein Recht am Baum oder Strauch verzichtet.[1] In diesem Fall erwirbt derjenige, der den Baum oder Strauch beseitigt, mit dessen Trennung vom Boden...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Geh- und Fahrrecht / 5 Gewohnheitsrecht durch jahrzehntelange Duldung?

Im Verhältnis einzelner Grundstücksnachbarn kann ein Wegerecht nicht schon durch ein Gewohnheitsrecht wegen jahrzehntelanger nachbarlicher Übung entstehen. Auf das Überqueren eines fremden Grundstücks kann ein Grundstückseigentümer dagegen dann bestehen, wenn zu seinen Gunsten ein Wegerecht im Grundbuch eingetragen ist. Außerhalb des Grundbuchs kann ein Wegerecht nur aufgrun...mehr

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Steuerberatervergütungsvero... / 6.4 Geschäftsreisen

Für Geschäftsreisen sind dem Steuerberater als Reisekosten die Fahrt- und Übernachtungskosten zu erstatten. Ferner erhält er ein Tage- und Abwesenheitsgeld.[1] Eine Geschäftsreise liegt vor, wenn das Reiseziel außerhalb der Gemeinde liegt, in der sich die Kanzlei oder die Wohnung des Steuerberaters befindet.[2] Folglich können für Geschäfte am Ort der Kanzlei oder der Wohnun...mehr

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FAQ "Corona“ (Steuern) / 19. Sind Zahlungen für in Impfzentren Engagierte steuerfrei, wenn die Ausgabe der Auszahlung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen nicht durch die Gemeinde, sondern etwa durch eine örtliche Apotheke erfolgt?

Unabhängig von der Frage, wer das Impfzentrum betreibt (zum Beispiel Kommune oder Apotheker), werden die Pauschalen (Übungsleiterfreibetrag beziehungsweise Ehrenamtspauschale) für Einnahmen aus der Tätigkeit in Impfzentren steuerfrei gewährt. Unerheblich ist dabei, ob die Auszahlung durch die Gemeinde oder das Impfzentrum erfolgt. Die weiteren Voraussetzungen des § 3 Nummer ...mehr

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FAQ "Corona“ (Steuern) / 5. An wen kann ich mich mit Fragen zu Anträgen auf Stundung, Herabsetzung von Vorauszahlungen, Fristverlängerungen oder zu Maßnahmen der Vollstreckung wenden?

Ansprechpartner für Anträge zur Einkommensteuer, zur Körperschaftsteuer, zum Solidaritätszuschlag, zur Kirchensteuer oder zur Umsatzsteuer sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den jeweils zuständigen Finanzämtern, für die Kirchensteuer in Bayern die Kirchensteuerämter. Für Fragen zur Gewerbesteuer sind grundsätzlich die Kommunen - in den Stadtstaaten die Finanzämter -...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung

Rz. 1 Den verbindlichen unionsrechtlichen Vorgaben folgend enthält § 4 Nr. 20 UStG eine zwingende Steuerbefreiung für bestimmte kulturelle Dienstleistungen von Einrichtungen des öffentlichen Rechts und von Einrichtungen anderer Unternehmer, denen bescheinigt wurde, dass sie die gleichen kulturellen Aufgaben wie die Einrichtungen des öffentlichen Rechts erfüllen, sowie für di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 23 § 4 Nr. 20 UStG geht auf § 4 Nr. 23 UStG 1951 zurück. Danach waren die Umsätze der vom Bund, den Ländern, den Gemeinden oder den Gemeindeverbänden im öffentlichen Interesse geführten Theater und Museen steuerfrei. Das Gleiche galt für die Umsätze der von anderen Unternehmern geführten Theater und Museen, wenn durch eine Bescheinigung der zuständigen obersten Landesbeh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Begünstigte Unternehmer/Einrichtungen

Rz. 35 Nach § 4 Nr. 20 UStG sind drei verschiedene Unternehmergruppen bzw. Einrichtungen dieser Unternehmer steuerbegünstigt: bis 31.12.2022: Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbände), ab 1.1.2023: Einrichtungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts mit ihren Theatern, Orchestern usw.[1], andere Unternehmer als die Gebietskörperschaften bzw....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Gebietskörperschaften/juristische Personen des öffentlichen Rechts

Rz. 36 § 4 Nr. 20 Buchst. a S. 1 UStG befreit (bis 31.12.2022) die Umsätze der dort genannten Gebietskörperschaften mit ihren Theatern, Orchestern usw. Steuerbegünstigt sind nur die abschließend aufgezählten Körperschaften: Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände. Die Steuerbefreiung setzt voraus, dass die Körperschaften mit ihren Einrichtungen unternehmerisch tätig wer...mehr

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Weilbach, GrEStG § 17 Örtli... / 2 Örtliche Zuständigkeit, gesonderte Feststellung

Rz. 2 Die umfangreiche Regelung des § 17 GrEStG über die örtliche Zuständigkeit und die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen ist im Lichte des Art. 106 Abs. 2 Nr. 4 GG zu sehen, wonach das Aufkommen an der Grunderwerbsteuer den Ländern zusteht. Dies bedingt die Notwendigkeit der Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für den Fall, dass sich Erwerbsvorgänge auf Grundstück...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Umsätze der Theater

Rz. 72 Ein Theater i. S. d. § 4 Nr. 20 UStG wendet sich i. d. R. an eine unbestimmte Zahl von Zuschauern und hat die Aufgabe, der Öffentlichkeit Theaterstücke in künstlerischer Form nahezubringen. Ein Theater liegt vor[1], wenn so viele künstlerische und technische Kräfte und die zur Ausführung von Theaterveranstaltungen notwendigen technischen Voraussetzungen unterhalten we...mehr

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Dichtheitsprüfung von priva... / 1.3 Länder, Städte und Gemeinden

Bis auf Bundesebene eine einheitliche Regelung getroffen wird (vgl. § 61 Abs. 3 WHG), sind die einschlägigen Vorschriften der Länder, Städte und Kommunen zu beachten. Diese können in ihren Vorschriften auf die DIN 1986-30 Bezug nehmen, können aber auch von ihr abweichen. In jedem Fall ist zu prüfen, ob eine Vorschrift existiert. Regelungen in den Bundesländernmehr

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Kanalisation: Haftung für Ü... / Zusammenfassung

Überblick Die Sammlung und Ableitung der Abwässer im Kanalnetz einer Gemeinde obliegt der Kommune als öffentliche Aufgabe, die sie im Rahmen schlicht-hoheitlicher Verwaltung wahrnimmt. Damit ist die Gemeinde für die Planung, Herstellung und Unterhaltung einer solchen Anlage verantwortlich. Immer wieder kommt es vor, dass schadhafte oder für anfallende Regenmengen nicht ausrei...mehr

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Kanalisation: Haftung für Ü... / 2.4 Haftung aus öffentlich-rechtlichem Schuldverhältnis

Neben dem Schadensersatzanspruch aus Amtshaftung kommt nach Auffassung des BGH auch ein Schadensersatzanspruch aus öffentlich-rechtlichem Schuldverhältnis in Betracht, das auf einer entsprechenden Anwendung der bürgerlich-rechtlichen Vorschriften über Leistungsstörungen im Schuldverhältnis beruht.[1] Praxis-Beispiel Beschädigung der Abwasserrohrleitung durch Tiefbauarbeiten In...mehr

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Kanalisation: Haftung für Ü... / 2.3 Amtshaftung

Die Sammlung und Beseitigung der Abwässer in einer Gemeinde ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH eine öffentliche Einrichtung und obliegt der Gemeinde als schlichthoheitliche Tätigkeit. Für Fehler bei der Planung, der Herstellung und dem Betrieb einer solchen Anlage, die nicht nur dem allgemeinen Interesse dient, sondern auch die Anlieger und Nutzer im Rahmen des Zumutb...mehr

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Baurecht: Gesetzentwurf zur stärkeren Digitalisierung

Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesregierung hat dem Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren zugeleitet (BT-Drucks. 20/5663). Dieser Gesetzentwurf bringt für die Verfahren zur Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen einige grundlegende Änderungen. Jeder, der ein wirtschaftliches Interesse an den Ergeb...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Kanalisation: Haftung für Ü... / 2.2 Haftung aus enteignendem Eingriff

Eine Haftung der Gemeinde aus enteignendem Eingriff hat der BGH in einem Fall bejaht, in dem ein offenes Regenrückhaltebecken der kommunalen Kanalisation bei heftigen Regenfällen übergelaufen ist und die Wassermassen ein tiefer gelegenes Grundstück überschwemmt haben.[1] Wichtig Gegenstück zum zivilrechtlichen Ausgleichsanspruch Der Anspruch aus enteignendem Eingriff ist nach ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Kanalisation: Haftung für Ü... / 1 Technische Anforderungen an die Leistungsfähigkeit einer Abwasserkanalisation

In erster Linie hat sich der BGH sehr eingehend mit der technischen Ausgestaltung kommunaler Abwasserkanalisationen im Hinblick auf ihre Kapazität bei starken Regenfällen befasst. Nach seiner ständigen Rechtsprechung[1] hierzu dürfen bestehende technische Regelwerke für die Ausgestaltung und Leistungsfähigkeit kommunaler Abwasserkanalisationen nicht schematisch angewendet wer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitlicher Erwerbsgegens... / 3.1 Grundsätzliches

Bemessungsgrundlage für die Steuer ist der Wert der Gegenleistung.[2] Zur Gegenleistung zählt dabei jede Leistung, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb des Grundstücks in dem Zustand gewährt, in dem es Gegenstand des Erwerbsvorgangs ist. Ist Gegenstand des Erwerbsvorgangs ein (zukünftig) bebautes Grundstück, gehören zur Gegenleistung als Bemessungsgrundlage der Grunde...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.3.4.3 Verdeckte Einlagen

Rz. 61 Eine verdeckte Einlage[1] ist die Zuwendung eines bilanzierungsfähigen Vorteils des Gesellschafters oder einer ihm nahestehende Person[2] ohne Gegenleistung in Form von Gesellschaftsrechten an seine Kapitalgesellschaft, die zu einer Vermögensmehrung der Gesellschaft führt und nicht den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entspricht. Das ist der Fall, wenn die Zuwend...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Kanalisation: Haftung für Ü... / 2.1 Gefährdungshaftung

Als erstes ist die Gefährdungshaftung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Haftpflichtgesetz (HaftPflG) in den Blick zu nehmen, weil sie keinen Verschuldensnachweis erfordert. Dieser Haftungstatbestand wird auch Wirkungshaftung genannt, weil die durch die öffentliche Kanalisation verursachten Überschwemmungen auf den Wirkungen des in den Kanalrohren transportierten Wassers beruhen. Obwohl ...mehr

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Jung, SGB VIII § 26 Landesr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 26 weist das Nähere hinsichtlich der Ausgestaltung der Kindertagesbetreuung der Regelungsbefugnis der Länder zu. Die Vorschrift hat allerdings nur deklaratorischen Charakter. Denn der hier betroffene Bereich der öffentlichen Fürsorge gehört zum Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG. Den Ländern steht in diesem Bereich die G...mehr

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Betriebsprüfung: Rechtsgrun... / 7.5 Teilnahme- und Prüfungsrecht der Gemeinden

Rz. 48 Die Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen an Realsteuerprüfungen durch Landesfinanzbehörden teilnehmen (§ 21 Abs. 3 FVG). Es besteht kein eigenes Prüfungsrecht der Gemeinden in Realsteuerangelegenheiten. Weder § 21 Abs. 3 FVG noch § 1 Abs. 2 Nr. 4 AO und § 195 ff. AO ermächtigen die Gemeinde dazu, gegenüber dem Gewerbesteuerpflichtigen die Teilnahme eines ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Besteuerung der Personenbeförderungen im Mietwagenverkehr

Rz. 23 Das BVerfG hat entschieden, dass es sowohl mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG als auch mit der durch Art. 12 Abs. 1 GG verbürgten Berufsfreiheit vereinbar ist, dass der Personenverkehr mit Taxis nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG umsatzsteuerrechtlich besser behandelt wird als der Personenverkehr mit Mietwagen.[1] Auch der BFH sah es bislang als v...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Berichte des Bundesrechnungshofs

Rz. 33 Der Bundesrechnungshof (BRH) hat in den letzten Jahren die Wirkungsweise einzelner Umsatzsteuerermäßigungen geprüft. In seinem Bericht v. 28.6.2010[1] fasst er seine Prüfungserkenntnisse zusammen. Der BRH kritisiert dabei insbesondere, dass die Begünstigung von Gegenständen in der Anlage 2 zum UStG unübersichtlich und widersprüchlich sei, die Anwendung der Begünstigung ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.2 Regelungen in einem beschleunigten Gesetzgebungsverfahren

Rz. 32 Es vergingen nur knapp vier Wochen von der Vorstellung des Konjunkturpakets durch die Regierungskoalition am 3.6.2020 bis zur Verkündung des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes am 30.6.2020 im BGBl I 2020, 1512. Im Vergleich zu den üblichen Verfahren bei der Steuergesetzgebung ist dies eine Rekordzeit. Um das Gesetzgebungsverfahren zu beschleunigen, hat das BMF eine en...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 2.2.2 Passivlegitimation

Rz. 13 Verpflichtet wird durch Abs. 2 der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Gegenüber diesem, und nicht etwa gegenüber dem Einrichtungsträger (vgl. Gerlach/Hinrichs, SRa 2013 S. 234, 239), ist der Anspruch geltend zu machen. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe wird nach dem infolge der Föderalismusreform durch Art. 1 Nr. 13 KiföG (BGBl. I 2008 S. 2403) eingef...mehr

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Datenschutz bei der Vermiet... / 2.2.5 Datenweitergabe an Steuerbehörden

Teilweise fordern Finanzkassen der Gemeinden oder Finanzämter von Wohnungsunternehmen Auskunft über Bankverbindungen oder das Bestehen von Kautionen von Mietern an, um dann Steuerfestsetzungen oder Vollstreckungen vornehmen zu können. Begründet werden diese Auskunftsbegehren mit den §§ 93, 249 AO und den einschlägigen Paragrafen der Landesvollstreckungsgesetze. § 93 AO betrif...mehr

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Datenschutz: Rechtsgrundlag... / 2.17 Öffentliche und nichtöffentliche Stellen

§ 2 Abs. 1 und 2 BDSG definiert die öffentlichen Stellen. Hierunter fallen z. B. Behörden und sonstige Stellen eines Landes oder des Bundes, die Gemeinden und Gemeindeverbände und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts. Öffentliche Stellen haben zusätzlich die von den Bundesländern erlassenen Landesdatenschutzgesetze zu beachten. Nichtöffentliche Stellen sind n...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 2. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 15 Örtlich ist grds. das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht zuständig, bei dem der Schuldner im Inland seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, d.h. das Gericht am Wohnort des Schuldners (§§ 13–19 ZPO). Bei einem Soldaten ist § 9 BGB zu beachten.[21] Rz. 16 Hilfsweise ist das Amtsgericht zuständig, bei dem nach § 23 ZPO gegen den Schuldner Klage erhoben werden kann (Geric...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / B. Sozialleistungen im Einzelnen

Rz. 4 Die einzelnen Sozialleistungen sind in den §§ 18 ff. SGB I aufgeführt. Hierzu zählen insbes.:mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.9.3 Zuweisung durch Zuweisungsentscheidung der zuständigen Landesbehörde (Abs. 7 Satz 2 HS 1)

Rz. 63 Für den Fall, dass der ausländische Minderjährige einem Verteilungsverfahren gemäß §§ 44 ff. AsylG unterliegt und insofern von der nach § 50 Abs. 4 AsylG zuständigen Landesbehörde einem Landkreis oder einer Gemeinde zugewiesen wird, knüpft die örtliche Zuständigkeit an diese Zuweisungsentscheidung an. Der Landkreis bzw. die Gemeinde, in dessen Bereich die Zuweisung de...mehr

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Jung, SGB VIII § 103 Übermi... / 2.3 Veröffentlichungsbefugnis nach Abs. 3

Rz. 9 Der durch das BKiSchG eingefügte Abs. 3 ermöglicht auf der Ebene einer Gemeinde oder eines Jugendamtsbezirks die Veröffentlichung statistischer Daten. Sie lässt hinsichtlich der von einem öffentlichen oder freien Träger erbrachten Leistungen eine Ausnahme von der Geheimhaltung zu, nicht aber hinsichtlich der Leistungsempfänger (vgl. BR-Drs. 202/11 S. 17, 54 f.). Rz. 10...mehr

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Jung, KKG § 2 Information d... / 2.2.3 Subsidiäre Zuständigkeit

Rz. 25 Abs. 2 Satz 3 schließlich normiert subsidiär die Befugnis der örtlichen Träger der Jugendhilfe. Die Regelung hat daher dort Auffangfunktion, wo Landesrecht keine Zuständigkeitsregelungen trifft. Gemeint sind die kommunalen Träger, die über ein eigenes Jugendamt verfügen (Landkreis, kreisfreie Stadt oder kreisangehörige Stadt/Gemeinde mit eigenem Jugendamt; vgl. bei: G...mehr

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Jung, SGB VIII § 103 Übermi... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt eine bereichsspezifische Konkretisierung der Regelungen in § 16 Abs. 4 und 5 Bundesstatistikgesetz und der datenschutzrechtlichen Regelungen in §§ 61 ff. dar. Sie konkretisiert ferner die datenschutzrechtlichen Regelungen in § 35 SGB I und §§ 67 ff. SGB X. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des SGB X sind daher ebenso anwendbar wie die datens...mehr

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Jung, SGB VIII § 103 Übermi... / 2.2 Statistische Zwecke nach Abs. 2

Rz. 6 Abs. 2 enthält die bereichsspezifische Zulassung zur Weitergabe von Daten, die § 16 Abs. 5 Bundesstatistikgesetz voraussetzt (vgl. zu den Gesetzeserwägungen BT-Drs. 13/3082 S. 12; die durch das 2. SGB VIII-ÄndG v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1775) eingefügte Regelung entsprach § 133 BSHG in seiner bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung). Danach dürfen Einzelangaben aus der Er...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 2 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschriften im Dritten Abschnitt (Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung) (vgl. insoweit auch BT-Drs. 13/10330 S. 17) sind zur Ablösung der früheren Deckelungsregelung des § 77 a. F. geschaffen worden, die sich vor dem Hintergrund dramatischer Kostensteigerungen in der Kinder- und Jugendhilfe zu einer nachhaltigen Ausgabenbegrenzu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 78g Schied... / 2.1.2 Zusammensetzung der Schiedsstelle nach Satz 2

Rz. 6 Die Bildung der Schiedsstelle auf Landesebene erfolgt durch Rechtsverordnung der Landesregierung (Abs. 4). Die Schiedsstelle ist nach Abs. 1 Satz 2 mit einem unparteiischen Vorsitzenden, im Übrigen paritätisch mit Vertretern der öffentlichen Jugendhilfe sowie Vertretern der Einrichtungen zu besetzen. Rz. 7 Sinn der paritätischen Besetzung der Schiedsstellen nach § 78g A...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 102 Auskun... / 2.2 Auskunftspflichtiger Kreis nach Abs. 2 Nr. 1 bis 8

Rz. 6 In Abs. 2 werden die auskunftspflichtigen Jugendhilfeträger und Behörden sowie die Bereiche definiert, für die die Auskunftspflicht besteht (vgl. hierzu auch BR-Drs. 503/89 S. 111 = BT-Drs. 11/5948 S. 114; in den Gesetzesmaterialien war insoweit noch Bezug genommen auf § 5 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über die Durchführung von Statistiken auf dem Gebiet der Sozialhilfe, d...mehr

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 2.1.1 Tageseinrichtungen

Rz. 5 Anders als in § 22 a. F. enthält Abs. 1 nunmehr keine Aufzählung von Regelbeispielen für Formen von Tageseinrichtungen mehr, sondern nur noch eine allgemeine Definition. Voraussetzung für die Subsumtion unter den Begriff der Tageseinrichtung ist nur der zeitweilige tägliche Aufenthalt in einer geförderten Gruppe. Dies stellt klar, dass es sich nicht etwa um eine Einzel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsstätte: Überblick / 3.1.2 Gewerbesteuerzerlegung

Befinden sich Betriebsstätten desselben Gewerbebetriebs in mehreren Gemeinden, wird die Gewerbesteuer in jeder Gemeinde nach dem Teil des Steuermessbetrags erhoben, der auf sie entfällt.[1] Der Steuermessbetrag ist in diesem Fall auf alle Gemeinden zu zerlegen, in denen im Erhebungszeitraum Betriebsstätten unterhalten worden sind.[2] Erstreckt sich eine einheitliche Betriebss...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / VI. Kirchensteuern

Rz. 27 Die Kirchensteuer ist eine kantonale Steuer. In nahezu sämtlichen Kantonen sind die evangelisch-reformierte (protestantische) sowie die römisch-katholische Kirche anerkannt und somit zur Erhebung einer Kirchensteuer ermächtigt. In verschiedenen Kantonen sind auch die christkatolische Kirche[39] sowie die israelitische Kultusgemeinschaft[40] zur Erhebung einer Kirchens...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / 1. Einkommens- und Vermögenssteuer

Rz. 116 Der Kanton Zürich und insbesondere die Stadt Zürich gelten im Schweizer Vergleich nicht unbedingt als attraktive Steuerstandorte. Doch handelt es sich um den populärsten Kanton für deutsche Zuzüger, welcher zudem eine große wirtschaftliche Bedeutung hat und attraktive Arbeitsplätze bietet.[113] Die maximalen Einkommenssteuersätze bewegen sich zwischen 33,9 % (Kilchbe...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / b) Beschränkte Einkommensteuerpflicht

Rz. 53 In Italien nicht ansässige Personen unterliegen gemäß Art. 23 TUIR nur mit den in Italien erzielten Einkünften der italienischen Besteuerung. Gemäß Art. 58 DPR 600/1973[31] haben Personen, die weder einen Wohnsitz noch ein Domizil in Italien haben, ihren steuerlichen Wohnsitz in der italienischen Gemeinde, in welcher sie ihre Einkünfte erzielen. Erzielt die Person in ...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / 6. Flat Tax für Rentner

Rz. 98 Italien verfolgt mit seiner Steuergestaltung unter anderem die Besiedlung des Südens mit Menschen, die eine hohe Kaufkraft haben. Dies hat dazu geführt, dass man neben der Flat Tax-Regelung des Art. 24-bis TUIR in Art. 24-ter TUIR eine Flat Tax für natürliche Personen, die eine ausländische Rente oder ähnliche Zahlungen aus dem Ausland beziehen, eingeführt wurde. Die ...mehr

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Anhang / I. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Rz. 1 (Vom 11.8.1971, einschließlich Änderungsprotokoll vom 30.11.1990, einschließlich Revisionsprotokoll vom 21.12.1992 und einschließlich Revisionsprotokoll vom 8.2.2003; Fundstellen: BStBl 1972 I S. 518, BGBl 1972 II S. 1021, BStBl 1990 I S. 409, BGBl 1990 II S. 766, BStBl 1993 I S. 927, BGBl 1993 II S. 1886. Neueste Fassung vom 8.2.2003 zu finden unter juris, Dokumentnum...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / 1. Einkommens- und Vermögenssteuer

Rz. 84 Zusammen mit dem Kanton Schwyz zählt der Kanton Zug zu den für Privatpersonen steuerlich attraktivsten Standorten in der Schweiz, da beide Kantone ihre Steuern im Zuge des Steuerwettbewerbes der vergangenen Jahre laufend gesenkt und dadurch eine Vielzahl von vermögenden Steuerzahlern angezogen haben. In der steuergünstigsten Gemeinde Baar beträgt der Maximalsteuersatz...mehr