Fachbeiträge & Kommentare zu Gemeinschaftskonto

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§ 22 Das familiengerichtlic... / XIII. Muster: Auskunftsanspruch zur Berechnung des Zugewinns

Rz. 491 Muster 22.32: Auskunftsanspruch zur Berechnung des Zugewinns Muster 22.32: Auskunftsanspruch zur Berechnung des Zugewinns Sehr geehrter Herr _________________________, wie Ihnen aus der Ihnen am _________________________ zugestellten Ehescheidungsantragsschrift bekannt ist, vertrete ich die rechtlichen Interessen Ihrer Ehefrau im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens. Ihre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Wirtschaftlicher Eigentümer (§ 2 ZIV)

Rn. 11 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 Gem § 2 Abs 1 ZIV ist die ZIV nur für Zinszahlungen an natürliche Personen anwendbar, weil wirtschaftlicher Eigentümer iSd § 2 Abs 1 ZIV nur eine natürliche Person sein kann. Wirtschaftlicher Eigentümer ist der Empfänger der Zinszahlung, es sei denn, er weist nach, dass er die Zahlung nicht für ihn selbst bestimmt ist. Das ist der Fall, wenn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Inl Zahlstelle (§ 4 ZIV)

Rn. 16 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 Gem § 4 Abs 1 ZIV ist Zahlstelle jeder Wirtschaftsbeteiligte, der dem wirtschaftlichen Eigentümer Zinsen zahlt oder eine Zinszahlung zu dessen unmittelbaren Gunsten einzieht. Wirtschaftsbeteiligter ist jede natürliche oder juristische Person, die in Ausübung ihres Berufs oder ihres Gewerbes Zinszahlungen tätigt. IdR handelt es sich hierbei um...mehr

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§ 2 Das Mandantengespräch / IV. Aktueller Vermögensbestand

Rz. 16 Zum aktuellen Vermögensbestand zählt das gesamte derzeit dem Mandanten zuzurechnende Vermögen bzw. das zum Zeitpunkt des Erbfalls vorhandene und dem Erblasser zuzuordnende Vermögen. Es ist ratsam, ein Vermögensverzeichnis zu erstellen, in dem alle Vermögensgegenstände des Mandanten bzw. des Erblassers aufgelistet werden. Dabei sind die einzelnen Gegenstände getrennt n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.4.3.2 Verlustvortrag oder Verlustbescheinigung

Rz. 102 Bleibt am Ende eines Kj. ein nicht ausgeglichener Verlust aus Kapitalanlagen, wird dieser bei der auszahlenden Stelle auf das Folgejahr vorgetragen (§ 43a Abs. 3 S. 3 EStG).[1] Der vorgetragene Verlust wird dann mit zukünftigen positiven Kapitalerträgen des Stpfl. verrechnet. Alternativ kann der Kunde bis zum 15. Dezember des laufenden Kj. bei der auszahlenden Stelle...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.4.3.1 Verlustverrechnung mit Erstattungsmöglichkeit

Rz. 95 Im Steuerabzugsverfahren hat die auszahlende Stelle im Kj. die beim Anleger auftretenden negativen Kapitalerträge einschließlich gezahlter Stückzinsen bis zur Höhe der positiven Kapitalerträge auszugleichen. Unterjährig kann ein Kreditinstitut die Erträge allerdings nur in der Reihenfolge ihres Zuflusses abarbeiten.[1] Würden negative Kapitalerträge nur mit künftigen ...mehr

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Sonderumlage: Begründung von Schulden

Leitsatz Ein Sonderumlagenbeschluss stellt einen Nachtrag zum Wirtschaftsplan dar. Er begründet ebenso wie ein Beschluss über einen Wirtschaftsplan eine Zahlungspflicht der Wohnungseigentümer. Normenkette WEG § 28 Abs. 5 Das Problem Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K geht gegen Wohnungseigentümer B wegen ausstehenden Hausgelds vor. Im Laufe des Berufungsverfahrens zahlt...mehr

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FF 4/2018, Nebengüterrecht ... / X. Bankkonten

1. Eine Entscheidung des OLG Koblenz vom 31.5.2017[40] verdeutlicht, dass finanzielle Ansprüche zwischen Ehegatten wegen unberechtigter Kontoverfügungen nicht von der Trennung der Ehegatten abhängen müssen. Zwar gelten zunächst folgende Grundsätze: Während des ehelichen Zusammenlebens darf ein entsprechend bevollmächtigter Ehegatte zum Zweck der gemeinsamen allgemeinen Lebens...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Inhalt und Umfang der Anzeigepflichten

Rz. 13 [Autor/Stand] Anzuzeigen sind sämtliche Vermögensgegenstände und Forderungen des Erblassers, die sich an seinem Todestag im Gewahrsam des Anzeigepflichtigen befanden bzw. gegen ihn gerichtet waren (§§ 33 Abs. 1 Satz 1, 36 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e ErbStG i.V.m. § 1 ErbStDV). Geldvermögen ist detailliert per Vordruck mitzuteilen (§ 1 Abs. 1 Sätze 1, 3 ErbStDV).[2] Formula...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 3.1.3.1 Gemeinschaftliche Konten und Depots

Gemeinschaftskonten sind Eigenkonten, die mehreren Personen gemeinschaftlich zustehen. Zu unterscheiden sind "Oder-" und "Und-Konten". Bei "Oder-Konten" sind alle Inhaber berechtigt, ohne Mitwirkung der anderen über das Konto zu verfügen. Als "Und-Konten" werden solche Bankkonten bezeichnet, für die vereinbart ist, dass mehrere Inhaber nur gemeinschaftlich berechtigt sind, ü...mehr

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§ 4 Ehe / 2. Bankvollmachten

Rz. 586 Da während der Ehe gemeinsam gewirtschaftet wird, verfügen Ehegatten in der Regel gemeinsam über Konten. Entweder handelt es sich von vornherein um ein Gemeinschaftskonto oder die Ehegatten haben sich gegenseitig Kontovollmacht eingeräumt. Mit Trennung oder Scheidung ändern sich die vertraglichen Konstellationen nicht automatisch, auch wenn die Ehegatten das oft denk...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Einzelne Kontoarten

Rz. 267 Nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Besonderheiten der einzelnen Kontoarten:mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / bb) Beide Partner sind gemeinsam Kontoinhaber

Rz. 537 Sind beide Partner gemeinsam Inhaber des Kontos, gibt es wiederum zwei denkbare Alternativen.mehr

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FF 07/08/2017, Nebengüterre... / VII. Gesamtschuldnerausgleich nach § 426 BGB

Eine wichtige Entscheidung des OLG Hamm[51] betrifft das Verhältnis von Gesamtschuldnerausgleich (§ 426 BGB) und Unterhaltsanspruch in materieller und prozessualer Hinsicht.[52] Der Gesamtschuldnerausgleich nach § 426 BGB wird für die Zeit bis zur Trennung von der ehelichen Lebensgemeinschaft überlagert. Bis dahin scheidet ein Ausgleichsanspruch des allein verdienenden Ehega...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Haftung der Vermögensverwahrer/-verwalter

Rz. 46 [Autor/Stand] Unter den gleichen Umständen haften nach § 20 Abs. 6 Satz 2 ErbStG Personen, die von ihnen verwahrtes/verwaltetes Nachlassvermögen in schuldhafter Weise[2] ins Ausland[3]"bringen" oder dort wohnhaften Berechtigten "zur Verfügung stellen".[4] Sie haften hiernach umfassend für alle nach § 3 ErbStG Erbschaftsteuer auslösende Erwerbe von Todes wegen, insb. a...mehr

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AfA-Befugnis des Nichteigentümer-Ehegatten; Aufwandszurechnung bei Oder-Konto

Leitsatz 1. Die steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen für AfA eines vom Nichteigentümer-Ehegatten betrieblich genutzten Gebäudeteils setzt voraus, dass dieser die Anschaffungskosten getragen hat. 2. Zahlungen von einem gemeinsamen Konto der Ehegatten gelten unabhängig davon, aus wessen Mitteln das Guthaben auf dem Konto stammt, jeweils für Rechnung desjenigen geleiste...mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / 5. Anspruch auf Auskunfts- und Rechnungslegung gegenüber einer Bank

Rz. 234 Dem Alleinerben stehen als dem Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers dieselben Auskunftsrechte gegen das Kreditinstitut zu, wie diesem zuvor.[325] Die aus der Geschäftsverbindung mit der Bank herrührenden Auskunftsansprüche gem. den §§ 675, 666 BGB stehen mit Erbfall dem Erben zu.[326] Rz. 235 Der Auskunftsanspruch erstreckt sich im Einzelnen auf die Mitteilung der Ko...mehr

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Grundsätze zur Abrechnung und Darstellung der Instandhaltungsrückstellung

Leitsatz Die Abrechnung muss vollständig, übersichtlich und verständlich gegliedert sein und die Wohnungseigentümer müssen nachvollziehen können, was mit den eingezahlten Mitteln geschehen ist, insbesondere ob sie entsprechend den Vorgaben des Wirtschaftsplans eingesetzt worden sind. Der Verwalter hat im Rahmen der Darstellung der Instandhaltungsrückstellung anzugeben, ob Mit...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2.4 Gemeinschaftskonten

Rn 34 Gemeinschaftskonten können unterschiedlich ausgestaltet sein. Hier kommt es auf die konkret vereinbarte Verfügungsbefugnis an. Wenn beide Kontoinhaber einzeln verfügungsberechtigt sind (Oder-Konto) kann die Bank an denjenigen leisten, der zuerst die Auszahlung verlangt. Der Insolvenzverwalter sollte daher zuerst die Auszahlung verlangen. Ein Aussonderungsrecht des ande...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / II. Kontoinhaberschaft, insbes. Gemeinschaftskonten und -depots

Rz. 41 Der Nachlasspfleger hat zu klären, ob der Erblasser alleiniger Kontoinhaber war. Handelte es sich um ein Gemeinschaftskonto in Form eines sogenannten "Oder-Kontos", ist jeder Mitkontoinhaber berechtigt, gegenüber dem Kreditinstitut allein zu verfügen. Hier kann es geboten sein, dass der Nachlasspfleger dieser alleinigen Verfügungsbefugnis widerspricht. Es kann dann nu...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / III. Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Rz. 47 Findet der Nachlasspfleger ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) nach § 850k ZPO vor, stellt sich die Frage, ob er noch über mögliches Guthaben nach dem Tod des Inhabers verfügen kann, wenn gleichzeitig entsprechende Pfändungen vorliegen. Zwar wird das auf einem P-Konto befindliche Guthaben vererbt und der Anspruch auf Auszahlung geht auf die Erben über. Der mit der Einr...mehr

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FF 10/2016, FF 10/2016 / Steuerrecht

a) Ein Einzelkonto/-depot ist auch bei Eheleuten -- im Gegensatz zu einem Gemeinschaftskonto -- grundsätzlich allein dem Kontoinhaber zuzurechnen. b) Überträgt ein Ehegatte den Vermögensstand seines Einzelkontos/-depots unentgeltlich auf das Einzelkonto/-depot des anderen Ehegatten, trägt der zur Schenkungsteuer herangezogene Ehegatte die Feststellungslast für Tatsachen, die...mehr

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ZAP 13/2015, Novellierung d... / cc) Umfang, Berechnung

Maßgebend für den Entschädigungsanspruch ist der Umfang der entschädigungsfähigen Einlagen (§ 7 Abs. 1 EinSiG). Der Anspruch ist der Höhe nach auf die Deckungssumme (§ 8 EinSiG; s.u. II. 3. a dd) beschränkt. Diese bezieht sich auf die Gesamtforderung des Einlegers gegen das CRR-Kreditinstitut nach § 7 Abs. 2 EinSiG, unabhängig von der Anzahl der Konten, der Währung und dem O...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Freigabe d... / 3 Der Praxistipp

BGH-Entscheidung nicht einschlägig Das AG übersieht zunächst, dass die bezeichnete BGH-Entscheidung einen völlig anderen Sachverhalt betrifft. Nicht nur, dass die Entscheidung vor der Reform der Kontopfändung ergangen ist, es war darüber hinaus dort so, dass der Gläubiger über einen Titel gegen beide Schuldner verfügte. Gepfändet war ein Konto der Ehefrau, auf dem neben deren...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Freigabe d... / 1 I. Der Fall

Der Gläubiger betrieb gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung und pfändete in diesem Zusammenhang die Ansprüche des Schuldners gegen sein Kreditinstitut. Einem Konto, dessen Inhaber der Schuldner jedenfalls (auch) war, wurde die Rente der Ehefrau des Schuldners in einer die Pfändungsfreigrenzen nicht überschreitenden Höhe gutgeschrieben. Ob die Ehefrau auch Kontoinhaberi...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Freigabe d... / 2 II. Die Entscheidung

Bezugnahme auf (alte) BGH-Rechtsprechung Der Antrag des Schuldners ist zulässig und begründet gemäß § 765a ZPO. Unabhängig davon, ob es sich um ein eheliches Gemeinschaftskonto oder um das alleinige Konto des Schuldners handelt, auf welches die Einkünfte eingehen, ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.3.2008 – VII ZB 32/07 anzuwenden. Dieser hat insoweit ausgefüh...mehr

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Feststellungslast bei freigebiger Zuwendung durch Übertragung eines Einzelkontos zwischen Eheleuten

Leitsatz 1. Ein Einzelkonto/-depot ist auch bei Eheleuten – im Gegensatz zu einem Gemeinschaftskonto – grundsätzlich allein dem Kontoinhaber zuzurechnen. 2. Überträgt ein Ehegatte den Vermögensstand seines Einzelkontos/-depots unentgeltlich auf das Einzelkonto/-depot des anderen Ehegatten, trägt der zur Schenkungsteuer herangezogene Ehegatte die Feststellungslast für Tatsache...mehr

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Aufwandszurechnung bei Schuldzinszahlungen von einem Gemeinschaftskonto (Oder‐Konto) im Insolvenzfall

Leitsatz 1. Der Steuerpflichtige verliert durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen nicht generell die Befugnis, von ihm getätigte bzw. ihm zurechenbare Aufwendungen als Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs. 4 EStG abzuziehen. 2. Bewegen sich seine Aufwendungen außerhalb des durch die InsO vorgegebenen Rahmens, sind der steuerrechtlichen Beurteilung die sich au...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / c) Depotkonto als Gemeinschaftskonto

Rz. 325 Problematisch ist die Feststellung der Eigentumsverhältnisse, wenn Eheleute ein Depot als Gemeinschaftskonto führen. Es muss nämlich streng zwischen den Rechten aus dem Depotvertrag und der Eigentumslage an den Wertpapieren unterschieden werden. Rz. 326 Die §§ 428 ff. BGB regeln nur die Rechte aus dem Depotvertrag. Beide Ehegatten sind nur Gesamtgläubiger, soweit die ...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / a) Gemeinschaftskonten

Rz. 313 Häufig verfügen Ehegatten über ein Gemeinschaftskonto. Sind Ehegatten Inhaber eines Gemeinschaftskontos, muss unterschieden werden, ob sie als Kontoinhaber einzeln oder gemeinsam über das Konto verfügen können. Je nachdem liegt ein sog. Und-Konto bzw. ein Oder-Konto vor. aa) Und-Konto Rz. 314 Bei einem Und-Konto sind die Eheleute nur befugt, gemeinsam über das Konto zu...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / 2. Gemeinschaftskonten

Rz. 17 Gemeinschaftskonten lauten auf den Namen beider Ehegatten. Sie sind im Verhältnis zur Bank beide Vertragspartner. Gemeinschaftskonten können als Und-Konten oder als Oder-Konten eingerichtet werden. a) Und-Konto Rz. 18 Bei Und-Konten vereinbaren die Ehegatten mit dem kontoführenden Institut, dass die Kontoinhaber nur gemeinsam verfügen können. Sie bilden, soweit keine Ge...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / aa) Berechtigung an Kontenguthaben

Rz. 347 Regelmäßig stellt sich die Frage nach der Berechtigung an Guthaben auf einem Konto beim Scheitern der Ehe. Im Außenverhältnis besteht zwischen den Ehegatten eine Bruchteilsgemeinschaft an der Forderung gegen die Bank (§§ 741 ff. BGB). Nach § 749 Abs. 1 BGB kann jeder Teilhaber jederzeit die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen. Wobei dieses Recht über § 749 Abs. 2 BG...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / b) Gesamtgläubigerschaft kraft Vertrages

Rz. 298 Eine Gesamtgläubigerschaft kann zwischen einem Schuldner und den Gläubigern auch vertraglich vereinbart werden. Gesamtberechtigungen gemäß § 428 BGB sind dabei auch an dinglichen Rechten möglich. Sie müssen wegen § 47 GBO im Grundbuch entsprechend gekennzeichnet werden und sind bei praktisch allen beschränkten dinglichen Rechten zulässig. So unter anderem bei der Hyp...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / (2) Verfügungen über das Konto nach der Trennung

Rz. 364 Mit dem Ende der Gemeinschaft endet in der Regel auch der konkludente Verzicht auf die Ausgleichspflicht. Die während intakter Ehe getroffene stillschweigende Vereinbarung ist dahin auszulegen, dass sie sich grundsätzlich auf Abhebungen während des Zusammenlebens beschränkt.[200] Entnimmt ein Ehegatte bei bevorstehender oder nach endgültiger Trennung mehr als die Häl...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / 3. Bankverträge

Rz. 132 Nach § 116 InsO erlöschen Geschäftsbesorgungsverträge mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Darunter fallen auch Giroverträge, die der Schuldner mit seinem Kreditinstitut geschlossen hat. Im Gegensatz erlöschen aufgrund der Vorschrift des § 84 InsO Verträge über Oder-Konten (Gemeinschaftskonto mit Einzelverfügungsbefugnis) oder Und-Konten (Gemeinschaftskonto mit gem...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / bb) Oder-Konto

Rz. 319 Im Falle eines Oder-Kontos ist jeder Ehepartner ohne Mitwirkung des anderen zu Kontoverfügungen berechtigt. Es besteht somit eine vom anderen Kontoinhaber unabhängige Rechtsstellung. Anders als beim Und-Konto steht beiden Ehegatten als Gesamtgläubiger jeweils allein ein eigenes Forderungsrecht gegenüber der Bank zu. Rz. 320 Trotz des eigenen Forderungsrechts jedes Ehe...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / a) Gesamtgläubigerausgleich und Güterstände

Rz. 376 Im Güterstand der Gütergemeinschaft findet ein Gesamtgläubigerausgleich nicht statt. Rz. 377 Im Falle der Gütertrennung und im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft können die Ehegatten ihre Forderungen selbstständig verfolgen. Wenn sie gemeinsame Forderungen begründet haben, sollten diese beim Scheitern der Ehe auseinandergesetzt werden. Rz. 378 Im Fall der...mehr

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§ 11 Vermögensbezogenes Ste... / III. Der Klassiker: Gemeinsame Konten von Eheleuten und Schenkungsteuer

Rz. 131 Die Einzahlung auf ein gemeinsames Konto von Eheleuten kann als Schenkung oder auch als Vermögensübertragung als Ausfluss der ehelichen Lebensgemeinschaft zu werten sein und als freigebige Zuwendung i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG Schenkungsteuer auslösen.[134] Rz. 132 Bei einem gemeinsamen Konto sind Ehegatten grundsätzlich Gesamtgläubiger nach § 428 BGB mit der Folge...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / (1) Bei intakter Ehe

Rz. 21 Zwar gilt auch hier § 430 BGB mit dem Anspruch auf Beteiligung zu gleichen Teilen,[24] während der intakten Ehe legt jedoch zumeist schon die Handhabung des Kontos für die Finanzierung des gemeinsamen ehelichen Zusammenlebens nahe, dass zwischen den Ehegatten (stillschweigend) ein Verzicht auf die Ausgleichungspflicht, also etwas anderes im Sinne des § 430 BGB, verein...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / (1) Verfügungen über das Konto während des Zusammenlebens und in zeitlicher Nähe der Trennung

Rz. 360 Für Kontoverfügungen, die während der Ehe den hälftigen Anteil überschreiten, kommen grundsätzlich Ausgleichsansprüche in Betracht. Zu beachten ist aber, dass während intakter Ehe meist eine anderweitige Bestimmung im Sinne eines konkludenten Verzichts auf Ausgleichsansprüche vorliegt.[195] Sinn und Zweck eines Oder-Kontos besteht ja gerade darin, es beiden Ehegatten...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / I. Girokonten

Rz. 1 Die Klärung der Berechtigung an Kontoguthaben gehört gerade schon zu Beginn der Trennungssituation zu den in der Praxis häufigsten Streitpunkten zwischen Ehegatten und ist für die Prüfung sich daraus ergebender Ansprüche der Ehegatten gegeneinander wegen etwaiger unberechtigter Verfügungen eines Ehegatten sowie auch für die Vorbereitung der güterrechtlichen Auseinander...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / bb) Mitberechtigung der Ehegatten im Innenverhältnis

Rz. 20 Bezüglich der vermögensrechtlichen Zuordnung eines vorhandenen Guthabens ergibt sich die Berechtigung der Ehegatten daran unmittelbar nach § 430 BGB zu gleichen Teilen, also in Höhe der Hälfte des Guthabenstandes, soweit zwischen ihnen nichts anderes bestimmt ist. (1) Bei intakter Ehe Rz. 21 Zwar gilt auch hier § 430 BGB mit dem Anspruch auf Beteiligung zu gleichen Teil...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / dd) Verhältnis zum Zugewinnausgleich

Rz. 26 Dieser Ausgleichsanspruch wird nicht von den Vorschriften über den Zugewinnausgleich verdrängt,[34] sondern ist für die Bilanzierung im Endvermögen vorgreiflich zu ermitteln.mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / b) Oder-Konto

aa) Verfügungsberechtigung im Außenverhältnis Rz. 19 Bei der Einrichtung eines Oder-Kontos dagegen ist jeder Ehegatte einzeln und allein zur Verfügung über das vorhandene Guthaben berechtigt. Die Ehegatten sind damit für das Kontoguthaben Gesamtgläubiger im Sinne der §§ 428 ff. BGB. Jeder Ehegatte übt gegenüber der Bank ein eigenes Forderungsrecht aus und hat damit im Verhält...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / (3) Veränderungen des Guthabens nach dem Trennungszeitpunkt

Rz. 23 Gehen nach der Trennung weitere Gelder auf dem Oder-Konto ein, muss dann für deren Aufteilung nach den Umständen des Einzelfalles geklärt werden, ob die Vermutungswirkung des § 430 BGB noch greift. Dies hat praktische Bedeutung für alle Zahlungseingänge, für die ein Ehegatte nach manifester Trennung anstelle des gemeinsamen Ehegattenkontos nicht rechtzeitig eine neue ...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / a) Und-Konto

Rz. 18 Bei Und-Konten vereinbaren die Ehegatten mit dem kontoführenden Institut, dass die Kontoinhaber nur gemeinsam verfügen können. Sie bilden, soweit keine Gesamthandsgemeinschaft vorliegt, eine Bruchteilsgemeinschaft entsprechend den §§ 741 ff. BGB. Sie sind daher keine Gesamtgläubiger, sondern Mitgläubiger der Forderung und können einzeln nicht die Leistung der Bank ver...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / aa) Verfügungsberechtigung im Außenverhältnis

Rz. 19 Bei der Einrichtung eines Oder-Kontos dagegen ist jeder Ehegatte einzeln und allein zur Verfügung über das vorhandene Guthaben berechtigt. Die Ehegatten sind damit für das Kontoguthaben Gesamtgläubiger im Sinne der §§ 428 ff. BGB. Jeder Ehegatte übt gegenüber der Bank ein eigenes Forderungsrecht aus und hat damit im Verhältnis zur Bank gegenüber nachfolgenden Verfügun...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / (2) Zum Trennungszeitpunkt

Rz. 22 Ab der Trennung der Ehegatten gilt dann die Vermutung des § 430 BGB. Jedem Ehegatten steht die Hälfte des Kontoguthabens zu. Dabei kommt es auch nicht darauf an, welcher Ehegatte bis dahin wie viel auf das Konto eingezahlt hat. Dies gilt auch dann, wenn der andere Ehegatte nichts zu dem Guthaben beigesteuert hat,[28] beispielsweise bei einer Alleinverdienerehe.[29] Eb...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / aa) Und-Konto

Rz. 314 Bei einem Und-Konto sind die Eheleute nur befugt, gemeinsam über das Konto zu verfügen. Keiner der Ehepartner kann ohne den anderen Kontoverfügungen treffen, also auch keine Abhebungen allein vornehmen oder Überweisungen veranlassen. Rz. 315 Die Kontoinhaber bilden regelmäßig eine Bruchteilsgemeinschaft nach §§ 741 ff. BGB, soweit keine Gesamthandsgemeinschaft vorlieg...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / cc) Ausgleichs- und Schadenersatzansprüche

Rz. 25 Verfügt der andere Ehegatte nach der Trennung über mehr als den ihm zustehenden Anteil, entsteht unmittelbar nach § 430 BGB im Innenverhältnis ein Ausgleichsanspruch, der jederzeit geltend gemacht werden kann. Seiner Darlegungs- und Beweislast genügt der Ehegatte dabei schon dadurch, dass er vorträgt und beweist, dass der andere Ehegatte über mehr als die Hälfte des Gu...mehr