Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsvollzieher

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Bulgarien / 4. Haftung der Erben, die das Erbe angenommen haben

Rz. 75 Die Erben, die das Erbe angenommen haben, haften für die Nachlassverbindlichkeiten. Es handelt sich um eine Haftung pro rata, deren Höhe sich nach dem jeweiligen Anteil des Erben am Nachlass richtet. Rz. 76 Der Erbe kann seine Haftung beschränken, indem er das Erbe nach Verzeichnis annimmt. Die verzeichnisgebundene Erklärung des Erben wird in das Buch der Erberklärunge...mehr

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P / 7 Präsentes Beweismittel [Rdn 2547]

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / II. Muster: Erlöschen der gegenseitigen Leistungspflichten

Rz. 102 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.6: Erlöschen der gegenseitigen Leistungspflichten Sollte der vorkaufsberechtigte Mieter wirksam sein Vorkaufsrecht ausgeübt haben, erlöschen die gegenseitigen Leistungspflichten des Kaufvertrags hinsichtlich des Kaufgegenstandes zu § _________________________ (auflösende Bedingung). Der Käufer ist vom Notar da...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / 1. Einzelfälle des § 9 AVB

Rz. 98 Die "klassischen" Versicherungsfälle, die die grundsätzliche Leistungspflicht des Versicherers begründen, sind grundsätzlich die vom Gericht festgestellten Insolvenzfälle. Das Insolvenzgericht beschließt entweder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, gegebenenfalls mit Eigenverwaltung, oder die Ablehnung mangels Masse oder die Annahme eines Schuldenbereinigungsplanes...mehr

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A / 38 Auslandszeuge [Rdn 497]

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / V. Rechtsprechung zur zumutbaren Verweisung

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§ 14 Lebensversicherung / d) Zustellung an Vertriebsgesellschaft oder Vermittler

Rz. 610 Mit der Zustellung des Beschlusses an den Drittschuldner sind die Pfändung und Überweisung als bewirkt anzusehen (§§ 829 Abs. 3, 835 Abs. 3 ZPO). Die Zustellung erfolgt gem. § 829 Abs. 2 ZPO nur auf Betreiben des Gläubigers. Ist der Versicherer selbst zugleich Gläubiger und Drittschuldner, wird die Pfändung ebenfalls erst mit Zustellung wirksam.[1063] Es gelten die §...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / V. Rechtsprechung zur Berufsunfähigkeit in bestimmten Berufen

Rz. 115 Zur Berufsunfähigkeit in bestimmten Berufen [291] sind instruktive Entscheidungen ergangen:mehr

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A / 31 Antragsmuster, Übersicht [Rdn 414]

Rdn 415 Bei folgenden Stichwörtern/Randnummern sind Antragsmuster u.Ä. enthalten: Rdn 416 Aussetzungsanträgemehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Vergleichbare Verdienstmöglichkeiten

Rz. 203 Die Verdienstmöglichkeit stellt einen für die Prägung der bisherigen Lebensstellung gewichtigen Umstand dar. Der mögliche Verweisungsberuf muss dem Versicherten eine vergleichbare Vergütung ermöglichen, wobei die Vergütung grundsätzlich nicht unter das Niveau des zuletzt in gesunden Tagen bezogenen Einkommens absinken darf.[496] Für die Frage, ob der Vergleichsberuf ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Vergleichbare soziale Wertschätzung

Rz. 213 Bei der Frage, ob ein Beruf der bisherigen Lebensstellung des Versicherten entspricht, kommt es neben den Verdienstmöglichkeiten auch auf die soziale Wertschätzung an, die dem Beruf in der Gesellschaft entgegengebracht wird.[541] Die soziale Wertschätzung ist von vielfältigen Faktoren abhängig, insbesondere davon, welche Ausbildung für eine bestimmte Tätigkeit erforde...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 4. Quotenvorrecht

Rz. 89 Gemäß § 86 Abs. 1 S. 2 VVG darf der Versicherer den Forderungsübergang von Ersatzansprüchen nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend machen. Die Anwendbarkeit dieser vor allem in der Kaskoversicherung gängigen Regelung des sog. Quotenvorrechts ist für den Bereich der Rechtsschutzversicherung lange Zeit verkannt worden, ergibt sich jedoch aus deren Qualifizi...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / II. Gerichtskosten, Abs. 1 c bzw. Nr. 2.3.3.1 ARB 2012

Rz. 334 Der Rechtsschutzversicherer hat gem. § 5 Abs. 1 c ARB die Gerichtskosten (und die Auslagen des Gerichts nach Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG, Teil 9) zu übernehmen, sobald sie vom Versicherungsnehmer verlangt werden (vgl. § 5 Abs. 2 a ARB), vor allem auch als Vorschusszahlung. Ferner trägt der Versicherer die Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht h...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Einbruchdiebstahl

Rz. 80 Definition Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Diebmehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Beamtenklausel

Rz. 125 Für Beamte stellen die Versicherer in der BUV gelegentlich die Dienstunfähigkeit der Berufsunfähigkeit gleich, sofern sie zur Entlassung oder zur Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand führt. Diese früher häufig verwendete Klausel ist mittlerweile zur Ausnahme geworden.[307] Eine solche Klausel lautet etwa: Zitat "Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.4.3 Person des Veräußerers

Rz. 147 Nach dem Wortlaut des § 17 Abs. 1 EStG muss der Veräußerer "beteiligt" sein; d. h., die Person, der die Anteile steuerlich zuzurechnen sind (vgl. Rz. 26ff.), muss mit der Person identisch sein, der die Wirkung der Veräußerungshandlung steuerlich zuzurechnen ist.[1] Die Veräußerungshandlung muss daher nicht von dem Inhaber der Anteile selbst vorgenommen werden; die Wi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.4.1.4.2 Zwangsweise Veräußerung, Verwertung von Sicherungsgut

Rz. 139 Für den Begriff der Veräußerung ist nicht erforderlich, dass der Stpfl. die Übertragung des (wirtschaftlichen) Eigentums selbst und aufgrund freier Entscheidung vornimmt. Es genügt, dass ihm die Wirkungen der Veräußerung mit steuerrechtlicher Wirkung zuzurechnen sind (vgl. Rz. 108). Daher ist auch die Veräußerung einer Beteiligung im Wege der Zwangsversteigerung eine ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 5.8.7 Abtretung/Pfändung von Steuererstattungsansprüchen

Eine mögliche Sicherung ist es, sich die Steuererstattungsansprüche des Mandanten abtreten zu lassen. Achtung Geschäftsmäßige Abtretung an Steuerberater nicht erlaubt Häufig wird übersehen, dass § 46 Abs. 4 AO [1] den geschäftsmäßigen Erwerb von Erstattungs- oder Vergütungsansprüchen zum Zweck der Einziehung oder sonstigen Verwertung auf eigene Rechnung nicht erlaubt. Ausdrückl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekosten, Inland / 2.4.2 Vorrang der arbeitsrechtlichen Zuordnung

Vorrang hat nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes die arbeitsrechtliche Zuordnung. Die zeitliche Abgrenzung ist als subsidiäre Alternative festgelegt, die nur dann zur Anwendung kommt, wenn der Arbeitgeber keine dienst- bzw. arbeitsrechtliche Festlegung auf eine Tätigkeitsstätte getroffen hat oder diese nicht eindeutig ist. Steuerrecht folgt Arbeitsrecht Bei der arbeitsre...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / d) Vollstreckung des pflichtteilsrechtlichen Wertermittlungsanspruchs

Ob die Verpflichtung zur Vorlage eines Wertgutachtens im Einzelfall eine unvertretbare Handlung nach § 888 ZPO ist, weil persönliche Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers dazu erforderlich sind, oder ob sie eine nach § 887 ZPO zu vollstreckende vertretbare Handlung darstellt, weil noch nicht feststeht, dass der Schuldner an der Gutachtenerstattung persönlich mitwirken muss...mehr

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FoVo 10/2024, Die Tücken de... / III. Exkurs mit Lesertipp

Rücknahme des Vollstreckungsantrags hat Auswirkungen auf die Verjährung Eine weitere Tücke des Verjährungsrechts liegt in § 212 Abs. 3 BGB. Der erneute Beginn der Verjährung durch den Antrag auf Vornahme einer Vollstreckungshandlung gilt danach als nicht eingetreten, wenn dem Antrag nicht stattgegeben oder der Antrag vor der Vollstreckungshandlung zurückgenommen oder die erwi...mehr

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FoVo 10/2024, Pflicht eines... / 1 Der Fall

Rechtsanwalt als Schuldner Die Gläubiger betreiben gegen den Schuldner, einen Rechtsanwalt, die Zwangsvollstreckung aus einem Urteil und dem dazu ergangenen Kostenfestsetzungsbeschluss. Mit zwei Schreiben forderte der Gerichtsvollzieher (GV) den Schuldner jeweils auf, den ausstehenden Betrag zu zahlen, und bestimmte zugleich für den Fall, dass eine Zahlung nicht erfolgt, Termi...mehr

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FoVo 10/2024, Pflicht eines... / Leitsatz

Ein Rechtsanwalt, der in einem Zwangsvollstreckungsverfahren in eigener Sache tätig wird, ohne als Rechtsanwalt aufzutreten, ist jedenfalls dann zur elektronischen Übermittlung von Schriftsätzen an das Gericht verpflichtet, wenn er Rechtsmittel – hier einen Widerspruch gegen die Eintragungsanordnung des Gerichtsvollziehers und die sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 2.4.1 Arbeitsrechtliche Zuordnung

Bei der arbeitsrechtlichen Zuordnung bestimmt der Arbeitgeber aufgrund seines Weisungsrechts, wo der Arbeitnehmer tätig wird. Dieser arbeitsrechtlichen Zuordnung zu einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung schließt sich das Steuerrecht an. Dies gilt unabhängig davon, ob die arbeitsrechtlichen Festlegungen schriftlich oder mündlich erteilt werden.[1] Diese Zuordnung durch d...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.10 Muster

Rz. 122 Kündigungsschreiben des Anwalts des Vermieters wegen Mietrückstands über mehr als zwei Monate (Vor- und Zuname des Mieters/der Mieter) … (Straße, Postleitzahl, Ort) Sehr geehrte(r) Frau/Herr …, hiermit zeige ich an, dass ich Herrn/Frau … vertrete, von dem/der Sie mit Mietvertrag vom … ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.8 Prozessrechtliche Besonderheiten

Rz. 107 Bei einer Kündigung wegen Verletzung einer Pflicht aus dem Mietvertrag trägt der Kündigende die Darlegungs- und Beweislast für die Fristsetzung oder Abmahnung gemäß § 543 Abs. 3 Satz 1 bzw. der Voraussetzungen, unter denen es gemäß § 543 Abs. 3 Satz 1 entfällt (BGH, VIII ZR 281/06, NJW 2007, 2177). Der Vermieter, der nach erfolgter fristloser Kündigung wegen Zahlungsv...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.2 Beweislast

Rz. 140 Für den Fall der Kündigung wegen verspäteter Gebrauchsüberlassung oder nicht rechtzeitiger Abhilfe enthält § 543 Abs. 4 Satz 1 eine Beweislastregel. Der Vermieter muss die rechtzeitige Gebrauchsgewährung und/oder Abhilfe vor Fristablauf beweisen (§ 543 Abs. 4 Satz 2). Hat sich der Vermieter vertraglich zur Durchführung verschiedener Arbeiten zur Herstellung des vertr...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / II. Prüfungsumfang durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 126 Da es für den Gerichtsvollzieher nur auf den äußeren Befund ankommt, für ihn also als Vermögen des Schuldners alles gilt, was sich in dessen Gewahrsam befindet, müssen die Gegenstände, deren Herausgabe verweigert wird, im Pfändungsprotokoll genau bezeichnet werden, damit der Gläubiger seine Herausgabepfändung auch konkretisieren kann (§ 86 Abs. 1 GVGA). Rz. 127 Es ist...mehr

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§ 1 Mobiliarvollstreckung d... / II. Weisungen an den Gerichtsvollzieher

Rz. 34 In seiner Eigenschaft als Vollstreckungsorgan handelt der Gerichtsvollzieher selbstständig, er übt hoheitliche Gewalt aus und ist insoweit grundsätzlich weisungsfrei. Er unterliegt zwar der Aufsicht des Gerichts, nicht aber deren unmittelbarer Leitung (§ 1 GVO). Außerhalb seiner Tätigkeit als Vollstreckungsorgan untersteht er als Beamter der Dienstaufsicht der Justizv...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / 1. Fälle, in denen der Gerichtsvollzieher bestimmte besondere Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung festzustellen hat

§ 48 Abhängigkeit der Zwangsvollstreckung von einer Sicherheitsleistung des Gläubigers (§ 751 Absatz 2, § 752 ZPO) (1) Ist die Zwangsvollstreckung von einer Sicherheitsleistung des Gläubigers abhängig und beabsichtigt dieser nur wegen eines bezifferten oder ohne weiteres bezifferbaren Teilbetrages einer Geldforderung zu vollstrecken, so hat er die entsprechende Teilsicherheit...mehr

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§ 1 Mobiliarvollstreckung d... / C. Gerichtsvollzieher als selbstständiges Vollstreckungsorgan

I. Aufgaben Rz. 29 Die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in körperliche Sachen (Mobiliarzwangsvollstreckung) erfolgt durch Pfändung und Verwertung der gepfändeten Sachen durch den Gerichtsvollzieher. Dies ist aber nicht alleine die Aufgabe des Gerichtsvollziehers. Er ist u.a. zuständig fürmehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher – GVGA

Rechtsgrundlage der Tätigkeit als Gerichtsvollzieher sind in erster Linie § 154 GVG und die ZPO. Daneben gelten die Gerichtsvollzieherordnung (GVO) und die Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA). Jedes Bundesland kann neben den bundeseinheitlichen Bestimmungen noch ergänzende Regelungen treffen. Nachfolgend wird die GVGA aus NRW abgedruckt. AV d. JM vom 9.8.2013 (23...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / III. Nutzungspflicht bei der Vollstreckung mit dem Gerichtsvollzieher

Rz. 22 Anders als noch nach § 1 Abs. 2 S. 2 GVFV 2015 beschränkt sich die ZVFV in § 2 Abs. 1 Nr. 1 ZVFV nicht mehr auf privatrechtliche Forderungen. Alle Vollstreckungsaufträge an den Gerichtsvollzieher unterliegen im nachfolgend beschriebenen Umfang der Nutzungspflicht. Wie dargelegt gilt dies für private Gläubiger allerdings zwingend ab dem 1.9.2024, während der öffentlich...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XX. Modul Q – Hinweise und Vorgaben an dem Gerichtsvollzieher

Rz. 88 Modul Q gibt die Möglichkeit, dem Gerichtsvollzieher für die Ausführung der zuvor erteilten Aufträge weitere Hinweise zu geben und Vorgaben zu machen. Hierzu wurden vorstehend bereits vielfältige Hinweise erteilt. Die Grundlage hierfür kann sich einerseits in speziellen Vorschriften finden, wie etwa den Protokollvorschriften nach § 762 ZPO i.V.m. § 86 GVGA. Andererseit...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / C. Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen

§ 127 Bewegliche Sachen (§§ 883, 884, 897 ZPO) (1) Hat der Schuldner nach dem Schuldtitel eine bestimmte bewegliche Sache oder eine gewisse Menge von bestimmten beweglichen Sachen herauszugeben, so wird die Zwangsvollstreckung dadurch bewirkt, dass der Gerichtsvollzieher die Sache dem Schuldner wegnimmt und sie dem Gläubiger übergibt. Hat der Schuldner eine Menge von vertretb...mehr

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§ 1 Mobiliarvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher

A. Einleitung Rz. 1 Sofern der Gläubiger nicht aus dem abgeschlossenen Prozessverfahren zur Erlangung des Vollstreckungstitels oder aus sonstigen Informationen Kenntnis von pfändbaren und verwertbaren Vermögenswerten des Schuldners hat, ist der Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher nahezu immer der Einstieg in die zwangsweise Beitreibung der titulierten Forderung. L...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / V. Verhalten bei der Zwangsvollstreckung

§ 58 Allgemeines (1) Bei der Zwangsvollstreckung wahrt der Gerichtsvollzieher neben dem Interesse des Gläubigers auch das des Schuldners, soweit dies ohne Gefährdung des Erfolgs der Zwangsvollstreckung geschehen kann. Er vermeidet jede unnötige Schädigung oder Ehrenkränkung des Schuldners und die Erregung überflüssigen Aufsehens. Er ist darauf bedacht, dass nur die unbedingt ...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / III. Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte

§ 121 Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (§§ 829, 835, 840, 857 ZPO) (1) (Fn 3) Die Pfändung einer Forderung ist mit der Zustellung des Pfändungsbeschlusses an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen (§ 829 Absatz 3 ZPO). Die Zustellung an den Drittschuldner ist daher regelmäßig vor der Zustellung an den Schuldner durchzuführen, wenn nicht der Auftraggeber...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / 3. Pfändung und Veräußerung in besonderen Fällen

a) Pfändung bei Personen, die Landwirtschaft betreiben § 100 (§ 813 Absatz 3 ZPO) (1) Ist der Gerichtsvollzieher mit der Pfändung bei einer Person beauftragt, die Landwirtschaft betreibt, und werden voraussichtlichmehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / E. Zwangsvollstreckung durch Abnahme der Vermögensauskunft gemäß § 802c (Fn 2), der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 836 Absatz 3 oder § 883 Absatz 2 ZPO oder § 94 FamFG und durch Haft; Vorführung von Parteien und Zeugen

§ 135 Vorbereitung des Termins zur Abgabe der Vermögensauskunft Bevor der Gerichtsvollzieher einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft bestimmt, holt er eine Auskunft aus dem Vermögensverzeichnisregister ein. Daneben kann er das Schuldnerverzeichnis einsehen und den Schuldner befragen, ob dieser innerhalb der letzten zwei Jahre eine Vermögensauskunft abgegeben hat. Ein Ve...mehr

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§ 1 Mobiliarvollstreckung d... / I. Aufgaben

Rz. 29 Die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in körperliche Sachen (Mobiliarzwangsvollstreckung) erfolgt durch Pfändung und Verwertung der gepfändeten Sachen durch den Gerichtsvollzieher. Dies ist aber nicht alleine die Aufgabe des Gerichtsvollziehers. Er ist u.a. zuständig fürmehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / II. Der Auftrag und seine Behandlung

§ 31 Auftrag zur Zwangsvollstreckung (§§ 753 bis 758 ZPO) (1) Der Auftrag zur Zwangsvollstreckung wird dem Gerichtsvollzieher unmittelbar vom Gläubiger oder seinem Vertreter oder Bevollmächtigten erteilt. Der Auftraggeber darf die Vermittlung der Geschäftsstelle in Anspruch nehmen. Der durch Vermittlung der Geschäftsstelle beauftragte Gerichtsvollzieher wird unmittelbar für d...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / 1. Pfändung

a) Gegenstand der Pfändung, Gewahrsam § 70 Allgemeines (§§ 808, 809 ZPO; Artikel 13 GG) (1) Der Pfändung unterliegen diejenigen beweglichen Sachen des Schuldners, die sich in seinem Gewahrsam befinden. Gewahrsam kann der Schuldner unter Umständen auch an Sachen haben, die sich in den Räumen eines Dritten befinden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Untermieter eine...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / II. Vollstreckung mit dem Gerichtsvollzieher

Rz. 2 Anders als noch in § 1 der GVGA 2015 wird ein generelles Formular für die Beauftragung des Gerichtsvollziehers (Anlage 1 ZVFV) ohne die Beschränkung auf privatrechtliche Antragsteller und die Beauftragung der Vollstreckung wegen Geldforderungen eingeführt. Das Formular bildet neben der Zustellung die Beauftragung des Gerichtsvollziehers im Rahmen seiner Regelbefugnisse...mehr

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§ 1 Mobiliarvollstreckung d... / III. Vollstreckungsaufschub

Rz. 44 Mit dem Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung 2013 wurden in § 802b Abs. 1 ZPO entsprechend der großen praktischen Bedeutung gütlicher Erledigungsformen in der Mobiliarvollstreckung die bis dato geltenden Regelungen in den §§ 806b, 813a und 900 Abs. 3 ZPO (aufgehoben) zusammengefasst und der Gedanke der jederzeitigen Einigung mit dem Gläubige...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / B. Zustellung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten

I. Zustellung auf Betreiben der Parteien 1. Allgemeines § 16 Empfangnahme von Dokumenten und Beglaubigung der Schriftstücke (§§ 192, 193 ZPO) (Fn 3) (1) (Fn 3) Beim Empfang der zuzustellenden Schriftstücke vermerkt der Gerichtsvollzieher den Zeitpunkt der Übergabe auf den Urschriften, Ausfertigungen und allen Abschriften. Bei unmittelbar erteilten Aufträgen bescheinigt er der P...mehr

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§ 1 Mobiliarvollstreckung d... / 2. Ermittlung des Aufenthaltsorts

Rz. 19 Aufgrund der Reform zur Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung 2013 und der weiteren Änderungen zu § 755 ZPO kann der Gläubiger den Gerichtsvollzieher zur Informationsgewinnung mit erweiterten Befugnissen einschalten.[10] Allerdings ist dies nur mit einem Vollstreckungsauftrag möglich, der eine konkrete Vollstreckungsmaßnahme bezeichnet.[11] Isolierte Aufenthaltser...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / I. Allgemeine Vorschriften

§ 67 Begriff der Geldforderung (1) Geldforderung ist jede Forderung, die auf Leistung einer bestimmten Wertgröße in Geld gerichtet ist. Geldforderungen im Sinne des Vollstreckungsrechts sind auch die Haftungsansprüche für Geldleistungen, zum Beispiel die Ansprüche im Fall der Verurteilung zur Duldung der Zwangsvollstreckung. (2) Sollen Stücke einer bestimmten Münzsorte oder be...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / Erster Teil: Allgemeine Vorschriften

§ 1 Zweck der Geschäftsanweisung Das Bundes- und Landesrecht bestimmt, welche Dienstverrichtungen dem Gerichtsvollzieher obliegen und welches Verfahren er dabei zu beachten hat. Diese Geschäftsanweisung soll dem Gerichtsvollzieher das Verständnis der gesetzlichen Vorschriften erleichtern. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und befreit den Gerichtsvollzieher nicht ...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / 2. Verwertung

a) Allgemeines § 91 (§§ 814 bis 825 ZPO) (1) Die Verwertung der Pfandstücke erfolgt in der Regel durch öffentliche Versteigerung in Form der Präsenzversteigerung (§§ 92 bis 96); soweit dies landesrechtlich vorgesehen ist, ist auch die allgemein zugängliche Versteigerung im Internet (§ 814 Absatz 2 Nummer 2 ZPO) möglich. Als Formen der anderweitigen Verwertung kommen insbesonde...mehr