Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsvollzieher

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 46... / 7.1 Pfändung erst nach Entstehung des Anspruchs (Abs. 6 S. 1 und 2)

Rz. 65 Nach § 46 Abs. 6 S. 1 AO dürfen ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht erlassen werden, bevor der Anspruch entstanden ist. Ein entgegen diesem Verbot erwirkter Pfändungs- und Überweisungsbeschluss oder eine entgegen diesem Verbot erwirkte Pfändungs- und Einziehungsverfügung sind nach § 46 Abs. 6 S. 2 AO nichtig. Hie...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 46... / 2.1.3 Pfändung

Rz. 15 Im Unterschied zu Abtretung und Verpfändung handelt es sich bei der Pfändung einer Forderung nicht um ein privates Rechtsgeschäft, sondern um einen Akt der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen[1], für den das Vollstreckungsgericht – d. h. das für den Wohnsitz des Schuldners zuständige Amtsgericht – zuständig ist.[2] In bestimmten Fällen ist die Pfändbarkeit ...mehr

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§ 4 Bauliche Maßnahmen / I. Allgemeines

Rz. 114 Beispiele Jeweils ohne Beschluss nahm Miteigentümer A bauliche Veränderungen vor: a) Er baute Dachflächenfenster in seiner Dachgeschosswohnung ein. b) Er errichtete einen Wintergarten vor seiner EG-Wohnung. c) Er brachte ein Klimagerät an der Fassade vor seinem Teileigentum an. Rz. 115 Eine nicht auf Beschluss (oder Vereinbarung) beruhende bauliche Veränderung des Gem...mehr

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§ 12 Verschiedenes / I. Haftung der Gemeinschaft und Zwangsvollstreckung gegen diese

Rz. 26 Als Folge ihrer Rechtsfähigkeit kann die Gemeinschaft nicht nur klagen, sondern auch verklagt werden (§ 9a Abs. 1 S. 1 WEG). Gem. § 43 Abs. 1 S. 1 WEG hat die Gemeinschaft ihren allgemeinen Gerichtsstand bei dem Gericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Im Gegensatz zum alten Recht ist dieser Gerichtsstand zwar kein ausschließlicher, jedoch sind kaum Fälle denkb...mehr

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§ 9 Hausgeldinkasso / C. Zwangsvollstreckung – Allgemeines

Rz. 34 Nach der Titulierung sind unverzüglich Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einzuleiten. Verzögerungen können zur Schadensersatzhaftung von Rechtsanwalt und Verwalter führen. "Traditionell" wird als erste Zwangsvollstreckungsmaßnahme der Gerichtsvollzieher mit der Mobiliarpfändung oder mit der Abnahme der Vermögensauskunft (802 ZPO) beauftragt. Häufig wird sich dabei ind...mehr

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§ 10 Der Verwalter / 1. Allgemeines

Rz. 154 Gem. § 26 Abs. 3 S. 1 WEG kann der Verwalter durch einfachen Mehrheitsbeschluss jederzeit abberufen werden. Die Abberufung kann fristlos (mit sofortiger Wirkung) oder mit einer bestimmten Frist erfolgen. Ein wichtiger Grund ist nicht erforderlich. Im alten Recht (bis zur WEG-Reform 2020) spielte die Unterscheidung zwischen einer Abberufung aus wichtigem Grund (sog. a...mehr

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§ 10 Der Verwalter / c) Herausgabe von Verwaltungsunterlagen

Rz. 194 Die herauszugebenden Gegenstände und Unterlagen muss der Ex-Verwalter an seinem Geschäftssitz zur Abholung bereithalten. Es handelt sich um eine Holschuld der Gemeinschaft. Die nachfolgende Liste dient der Orientierung, welche Unterlagen der Verwalter normalerweise herauszugeben hat. Rz. 195 Checkliste Verwaltungsunterlagenmehr

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§ 6 Die ordnungsmäßige Verw... / I. Betreten einer Wohnung

Rz. 53 Gem. § 14 Nr. 2 WEG hat jeder Wohnungseigentümer das Betreten seines Sondereigentums und andere Einwirkungen auf dieses und das gemeinschaftliche Eigentum zu dulden, die den Vereinbarungen oder Beschlüssen entsprechen oder, wenn keine entsprechenden Vereinbarungen oder Beschlüsse bestehen, aus denen ihm über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hi...mehr

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§ 4 Bauliche Maßnahmen / IV. Besonderheiten bei vermieteter Wohnung

Rz. 133 Wenn eine unzulässige bauliche Veränderung von einem Mieter vorgenommen wurde, kann die Gemeinschaft diesen direkt auf Rückbau in Anspruch nehmen, denn der Mieter hat keine weitergehenden Rechte als der Eigentümer.[174] Bei der gerichtlichen Klage richtet sich die örtliche und sachliche Zuständigkeit nach den allgemeinen ZPO-Bestimmungen; es handelt sich weder um ein...mehr

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FoVo 07/2022, Die entbehrli... / 1 Der Fall

Vollstreckungsantrag ohne Unterschrift Die Gläubigerin reichte am 13.1.2021 den an den Gerichtsvollzieher (GV) gerichteten Vollstreckungsauftrag vom 23.12.2020 ein. Dieser Auftrag war weder mit einer handschriftlichen Unterschrift versehen, noch war an dem Dokument eine anderweitige Unterzeichnung (Faksimile etc.) angebracht. Am Ende des Auftrags ist der Hinweis zu finden, da...mehr

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FoVo 07/2022, Keine Vorlage... / 1 Der Fall

GV ist mit der Versicherung der Vollmacht nicht zufrieden Unter dem 27.9.2021 erteilte die Gläubigervertreterin, ein Inkassounternehmen, dem Gerichtsvollzieher (GV) einen Vollstreckungsauftrag. In dem Formular versicherte sie die ordnungsgemäße Bevollmächtigung nach § 753a ZPO. Die Gerichtsvollzieherin verlangte darauf die Übersendung einer Geldempfangsvollmacht. Hiergegen wen...mehr

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FoVo 07/2022, Keine Vorlage... / Leitsatz

Der Gerichtsvollzieher darf den Vollstreckungsauftrag nicht mit dem Argument zurückweisen, ihm sei keine Geldempfangsvollmacht im Original vorgelegt worden. AG Lübeck, Beschl. v. 2.3.2022 – 51b M 5/22mehr

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FoVo 07/2022, Rechtsanwälte... / 2 II. Die Entscheidung

Das LG folgt dem AG Die sofortige Beschwerde ist zulässig, insbesondere ist sie form- und fristgerecht eingelegt worden. Sie ist aber unbegründet. Das AG hat den Erlass des beantragten PfÜB zu Recht abgelehnt. Der Antrag des Gläubigers ist unwirksam und daher unzulässig, denn er wurde nicht in der nach §§ 130a, 130d ZPO vorgeschriebenen elektronischen Form übermittelt. Unmitte...mehr

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FoVo 07/2022, Rechtsanwälte... / 1 Der Fall

ZV aus einem VU und ein KFB Der Gläubiger begehrt auf der Grundlage eines Versäumnisurteils und eines in diesem Zusammenhang ergangenen Kostenfestsetzungsbeschlusses den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB), den das AG abgelehnt hat. Schriftlicher Vollstreckungsantrag Mit Antrag seines prozessführungsbevollmächtigten Rechtsanwalts vom 30.12.2021, der am 4....mehr

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ZErb 07/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Baur/Stürner/Bruns Zwangsvollstreckungsrecht Lehrbuch/Studienliter...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Zwangsverwaltung/Insolvenz

Rz. 28 Bei der Vermieterinsolvenz kann der Mieter nach der Beschlagnahme die Aushändigung der Kaution an den Zwangsverwalter verlangen (LG Köln, Beschluss v. 9.4.1987, 12 T 70/87, WuM 1987, 351; LG Köln, Urteil v. 13.6.1989, 12 S 475/88, WuM 1990, 427; LG Düsseldorf, Urteil v. 23.6.1992, 24 S 107/92, WuM 1992, 542). Hat der Mieter die Kaution vor der Beschlagnahme an den Ver...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.4 Verpflichtete Stellen

Rz. 5a § 111 AO verpflichtet sowohl Behörden als auch Gerichte. Behörden sind organisatorisch selbständige Stellen, die Aufgaben der staatlichen Verwaltung wahrnehmen.[1] Der Begriff der Behörde ist § 6 Abs. 1 AO definiert. Er stimmt mit § 1 Abs. 4 VwVfG überein. Nach § 6 Abs. 1 AO ist eine Behörde jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Erfasst sind ...mehr

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FoVo 06/2022, Widerstand de... / 2 II. Die Entscheidung

BGH sieht nicht alle Voraussetzungen für ein Eingreifen des GV erfüllt Das von der Gläubigerin gegen den Schuldner erwirkte Versäumnisurteil fällt als Duldungstitel in den Anwendungsbereich des § 892 ZPO. Im Wortlaut: § 892 ZPO – Widerstand des Schuldners Leistet der Schuldner Widerstand gegen die Vornahme einer Handlung, die er nach den Vorschriften der §§ 887, 890 zu dulden ...mehr

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FoVo 06/2022, Der Insolvenz... / II. Die Lösung

Die rechtlichen Voraussetzungen Eine Rechtshandlung ist nach § 130 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 InsO anfechtbar, wenn sie einem Insolvenzgläubiger eine Sicherung oder Befriedigung gewährt oder ermöglicht hat und sie nach dem Eröffnungsantrag vorgenommen worden ist. Weiter ist erforderlich, dass der Gläubiger zur Zeit der Handlung die Zahlungsunfähigkeit oder den Eröffnungsantrag kannte....mehr

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FoVo 06/2022, Widerstand de... / Leitsatz

1. Ein Titel, der den Schuldner verpflichtet, Zutritt zu einer Stromabnahmestelle zu gewähren und deren Sperrung durch Wegnahme des Stromzählers zu dulden, kann insgesamt nach § 892 ZPO durch Hinzuziehung des Gerichtsvollziehers (GV) vollstreckt werden. 2. Für eine Hinzuziehung des GV nach § 892 ZPO reicht es aus, wenn der Gläubiger eine dem Schuldner zurechenbare Widerstands...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Form der Erklärung

Rz. 8 Die Erklärung ist ggü. dem Gläubiger bzw. dessen Bevollmächtigtem abzugeben. Es bedarf keiner bestimmten Form. Schriftform ist anzuraten, damit der Drittschuldner die durch ihn zu beweisende Erfüllung nachweisen kann (Musielak/Voit/Flockenhaus, § 840 Rn. 4). Die Erklärungen des Drittschuldners können innerhalb der in Abs. 1 bestimmten Zweiwochenfrist auch gegenüber dem...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Voraussetzungen der Auskunftspflicht

Rz. 2 Die Vorschrift setzt eine formell wirksame Pfändung durch Zustellung an den Drittschuldner (vgl. § 829 Abs. 3 ZPO; BGH, WM 2018, 863 = NJW-RR 2018, 637; AG Heilbronn, DGVZ 2021, 146; LG Frankfurt/Main, K&R 2011, 524 = ZUM-RD 2011, 492 = CR 2012, 132 = ITRB 2011, 257; OLG Schleswig, NJW-RR 1990, 448; BGH, NJW 1977, 1199 = BGHZ 68, 289 = Rpfleger 1977, 202 = DB 1977, 104...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Freiwillige Auskunft

Rz. 38 Erteilt der Drittschuldner eine Auskunft, ohne dass er hierzu rechtlich verpflichtet ist (z. B. im Rahmen einer Vorpfändung nach § 845 ZPO; vgl. BGH, Rpfleger 1977, 202 = DB 1977, 1043 = NJW 1977, 1199), so muss diese der Richtigkeit entsprechen, andernfalls können Haftungsansprüche des Gläubigers begründet werden (Stöber/Rellermeyer, Rn. B.312; OLG Hamm, DR 1939, 192...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.3 Bargeld (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 45 Die Regelung entspricht § 811 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 8 ZPO a. F. Sie regelt den Pfändungsschutz von Bargeld, das der Gerichtsvollzieher im Rahmen der Pfändung bei dem Schuldner vorfindet. Der Anwendungsbereich erstreckt sich ausschließlich auf den Schuldner als natürliche Person, nicht hingegen auf Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften. Denn nur bei natürliche...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 11 Gebühren – Kosten

Rz. 90 Wegen der Gebühren des Gerichtsvollziehers und des Rechtsanwalts kann auf das zu § 808 Rz. 45 – 47 Ausgeführte Bezug genommen werden. Rz. 91 Bleibt ein Pfändungsversuch des Gerichtsvollziehers erfolglos, weil der Schuldner ausschließlich unpfändbare Gegenstände besitzt, handelt es sich auch bei den durch diesen Pfändungsversuch entstandenen Kosten um solche der Zwangsv...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Zusammenfassung

Die Norm ist durch das Gerichtsvollzieherschutzgesetz (GvSchuG; BGBl. I 2021, 850) mit Wirkung zum 1.1.2022 neu gefasst worden. Die bisherige Überschrift "Unpfändbare Sachen" wurde in "Unpfändbare Sachen und Tiere" geändert, um § 90a Satz 1 BGB Rechnung zu tragen (BT-Drucks. 19/27636, 26). Zudem sind die Regelungsinhalte der bisherigen §§ 811c, 812 ZPO a.F. in die Vorschrift...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.4.1 Vereinbarungen zugunsten des Schuldners

Rz. 17 Vereinbarungen der Beteiligten, nach denen über die Bestimmung des § 811 Abs. 1 ZPO hinaus weitere Gegenstände nicht sollen gepfändet werden dürfen, sind unbegrenzt zulässig (a. A. Brox/Walker, Rn. 201). Das ergibt sich schon daraus, dass hier nur der Gläubiger geschützt ist und die gesetzlichen Bestimmungen dem Schutze des Schuldners dienen. Der Gerichtsvollzieher ka...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.2 Anwendungsbereich

Rz. 85 Obwohl der Gesetzeswortlaut – anders als Abs. 1 Nr. 1 lit. a – nicht Personen, mit der er in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebt, erfasst, gilt die Norm auch für diesen Personenkreis. Anderenfalls würde bei diesen die sinnvolle Schranke nicht greifen, obwohl auch hier nur unverhältnismäßig geringe Erlöse aus der Verwertung zu erwarten wären (Zöller/Herget, § 811 R...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1.4 Religion, Weltanschauung, Verehrung (Nr. 1 lit. d)

Rz. 38 Nicht der Pfändung unterliegen Sachen, die der Schuldner oder eine Person, mit der er in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebt, benötigt zur Ausübung von Religion oder Weltanschauung oder als Gegenstand religiöser oder weltanschaulicher Verehrung, wenn ihr Wert 500 EUR nicht übersteigt. Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 811 Abs. 1 Nr. 10 lit. a ZPO a.F.. Dem We...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Kosten

Rz. 39 Der Gerichtsvollzieher erhält für die persönliche Zustellung der Aufforderung nach Abs. 1 eine Gebühr in Höhe von 11 EUR nach KV Nr. 100 der Anlage zu § 9 GvKostG. Für die Aufnahme der Erklärungen, die der Drittschuldner zu Protokoll des Gerichtsvollziehers gibt, werden Schreibauslagen erhoben (KV Nr. 700 der Anlage zu § 9 GvKostG). Im Übrigen erhält der Gerichtsvollz...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.2.6 Kosten/Gebühren

Rz. 74 Gerichtskosten entstehen keine. Der Gerichtsvollzieher erhält eine Gebühr i. H. v. 28,60 EUR gem. Nr. 205 KV als Anlage zu § 9 GvKostG. Neben dieser Gebühr wird gegebenenfalls ein Zeitzuschlag nach Nr. 500 KV als Anlage zu § 9 GvKostG erhoben. Kosten für Futter und Unterbringung des Tieres sind als Auslagen des Gerichtsvollziehers voll erstattungsfähig (Nr. 707 KV als...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 10 Rechtsbehelfe

Rz. 87 Ein Verstoß gegen die Vorschrift des § 811 ZPO macht die Pfändung nicht nichtig, sondern lediglich anfechtbar (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 25.11.2015, L 11 KA 18/14, Rn. 26 – Juris m. w. N.; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 5.9.1978, 3 W 207/78; Zöller/Herget, § 811 Rn. 35 m. w. N.; Musielak/Voith/Flockenhaus, § 811 Rn. 33). Auf entsprechenden Rechtsbehelf hin oder...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Normzweck

Rz. 1 Die Pfändungsverbote des Abs. 1 dienen dem Schutz des Schuldners vor einer "Kahlpfändung" (BGH, NJW 2005, 681 = Vollstreckung effektiv 2005, 78 = NJW-RR 2005, 663; BGH, Vollstreckung effektiv 2011, 171 = NJW-Spezial 2012, 41 = NJW-RR 2011, 1366) aus sozialen Gründen im öffentlichen Interesse (vgl. BGHZ 137, 193, 197 m.w.N. = WM 1998, 355 = NJW 1998, 1058 = DGVZ 1998, 1...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3 Maßgeblicher Zeitpunkt

Rz. 14 Maßgebender Zeitpunkt für die Anwendbarkeit der Norm ist der Beginn der Pfändung (AG Sinzig, DGVZ 1990, 95; LG Bochum, DGVZ 1980, 37; LG Berlin, Rpfleger 1977, 262). Ist eine Sache in diesem Zeitpunkt unpfändbar, ändert sich dies aber später, ist der Zeitpunkt maßgeblich, in dem über die Erinnerung nach § 766 ZPO entschieden wird. Eine zunächst pfändbare Sache wird ni...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.5 Private Aufzeichnungen (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 54 Die Regelung bestimmt, dass private Aufzeichnungen geschützt sind, wenn durch ihre Verwertung in Persönlichkeitsrechte eingegriffen wird. Die Norm tritt an die Stelle von § 811 Abs. 1 Nr. 11 ZPO a. F. hinsichtlich der dort genannten "Familienpapiere". Unter den Begriff "Familienpapiere" fallen zum einen private Aufzeichnungen und zum anderen öffentliche Urkunden (BR-D...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.3 Verfahren

Rz. 82 Der Gerichtsvollzieher hat von Amts wegen zu prüfen, ob der Eigentumsvorbehalt durch Vorlage einer Urkunde nach § 416 ZPO nachgewiesen – nicht glaubhaft gemacht – werden kann. I.d.R. geschieht dies durch den vollstreckbaren Titel oder durch geeignete Urkunden wie z. B. Kaufvertrag. Kann dieser Nachweis geführt werden, entfällt die Unpfändbarkeit nach Abs. 1 Nr. 1 lit....mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.1 Grundsatz – Zweck

Rz. 79 Die Vorschrift ist weitgehend deckungsgleich mit § 811 Abs. 2 ZPO a. F.. Änderungen, die sich im Vergleich zur bisherigen Fassung ergeben, sind in erster Linie redaktioneller Art. Abweichungen ergeben sich allenfalls insoweit, als der Pfändungsschutz in Abs. 1 Nr. 1 lit. a und b sowie Nr. 8 lit. b ZPO von dem bisherigen Pfändungsschutz des § 811 Abs. 1 Nr. 1, 4, 5 bis...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Frist zur Abgabe der Erklärung

Rz. 9 Die Frist zur Abgabe der Erklärung beträgt zwei Wochen, beginnend ab Zustellung des Pfändungsbeschlusses (Abs. 1). Die Fristberechnung erfolgt nach § 222 ZPO. Der Tag der Zustellung des Pfändungsbeschlusses wird nicht mitgerechnet, sodass die Frist am nächsten Tag um 0 Uhr zu laufen beginnt (§ 222 ZPO i. V. m. § 187 Abs. 1 BGB). Die Frist wird nur bei rechtzeitigem Zug...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.2.7 Muster – Antrag auf Zulassung der Pfändung bei Tieren (Abs. 3)

Rz. 75 An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – ... per beA Az.: ... Antrag auf Zulassung der Pfändung bei Tieren nach § 811 Abs. 3 ZPO In der Zwangsvollstreckungssache X ./. Y zeige ich an, dass ich den Gläubiger vertrete. Namens und in Vollmacht desselben beantrage ich, die Pfändung des beim Schuldner/Haushaltsangehörigen des Schuldners befindlichen Tieres (genaue Bezeich...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Wirkungen der Drittschuldnererklärung

Rz. 24 Die Drittschuldnererklärung enthält kein Schuldanerkenntnis und keine Leistungsverpflichtung (BGH, Vollstreckung effektiv 2007, 29; FG Baden-Württemberg, EFG 2005, 82; vgl. auch § 316 Abs. 1 Satz 2 AO). Als reine Wissenserklärung erleichtert sie dem Gläubiger lediglich die Erfüllung der Darlegungslast hinsichtlich des Bestehens des gepfändeten Anspruchs (BGHZ 69, 328 ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.4.2 Vereinbarungen zu Lasten des Schuldners (Verzicht)

Rz. 18 Eine Vereinbarung , dass auch Gegenstände gepfändet werden dürfen, die dem Pfändungsschutz nach § 811 Abs. 1 ZPO unterliegen, ist vor einem Vollstreckungsversuch nicht zulässig und nach § 134 BGB nichtig (h. M. BayObLG, MDR 1950, 558; KG, NJW 1960, 682; OLG Köln, Rpfleger 1969, 439; AG Köln, MDR 1973, 48; LG Oldenburg, DGVZ 1980, 39; AG Sinzig NJW-RR 1987, 757; AG Ess...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.2 Umfang

Rz. 26 Der Umfang der Schadenersatzpflicht richtet sich nach § 249 BGB . Zu ersetzen sind danach nur Schäden, die durch den Entschluss des Gläubigers verursacht sind, die gepfändete Forderung gegen den Drittschuldner geltend zu machen oder davon abzusehen (BGHZ 98, 291 = NJW 1987, 64 = JZ 1987, 46 = DB 1986, 2533 = WM 1986, 1392 = ZIP 1986, 1422 = JA 1987, 148 = JurBüro 1987,...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Die Wirkungen der Überweisung an Zahlungs statt

Rz. 20 Das Vollstreckungsgericht erlässt den Überweisungsbeschluss auf Antrag des Gläubigers, der dem Drittschuldner im Parteibetrieb durch den Gerichtsvollzieher gem. §§ 192 ff. ZPO zuzustellen ist (§§ 835 Abs. 3 Satz 1, 829 Abs. 3 ZPO). Rz. 21 Die Überweisung an Zahlungs statt darf nur zum Nennwert erfolgen (Abs. 1). Deshalb ist sie in den Fällen unzulässig, in denen die ge...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Das Verfahren der Überweisung

Rz. 4 In der Regel ergeht auf Antrag des Gläubigers ein gemeinsamer Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Der Gläubiger bestimmt die Durchsetzung der gepfändeten Forderung selbst. Fehlt ein Antrag, so darf das Vollstreckungsgericht (Rechtspfleger, § 20 Abs. 1 Nr. 17 RpflG, §§ 828, 764 ZPO) keine Auswahl darüber treffen, welche Form der Überweisung zu wählen ist. Es ist vielm...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 10 Gebühren – Kosten

Rz. 35 Für die Pfändung und Überweisung ist eine Gerichtsgebühr in Höhe von insgesamt 22 EUR in Ansatz zu bringen (KV Nr. 2111 Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG). Mehrere Verfahren innerhalb eines Rechtszugs gelten als ein Verfahren, wenn sie denselben Anspruch und denselben Vollstreckungsgegenstand betreffen. Der Rechtsanwalt erhält für die Tätigkeit im Rahmen der Zwangsvollstreck...mehr

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AGS 05/2022, Gegenstandswert im Rechtsbeschwerdeverfahren betreffend die Anordnung des Gerichtsvollziehers zur Eintragung ins Schuldnerverzeichnis

§ 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG; § 802c ZPO Leitsatz In dem Rechtsbeschwerdeverfahren, in dem es um die Rechtmäßigkeit der Anordnung des Gerichtsvollziehers zur Eintragung ins Schuldnerverzeichnis noch unterbliebener Vermögensauskunft des Schuldners geht, bestimmt sich der Gegenstandswert für die Tätigkeit des Verfahrensbevollmächtigten des Schuldners nach dem Betrag, der einschließlich...mehr

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FoVo 05/2022, Der Schuldner... / II. Die Vollstreckung in den Nachlass

Was begonnen ist, darf fortgeführt werden Nicht immer stellt der Tod des Schuldners allerdings ein Hindernis für die Fortsetzung der Zwangsvollstreckung dar. Nach § 779 ZPO kann eine Zwangsvollstreckung, die zur Zeit des Todes des Schuldners bereits begonnen hat, in den Nachlass fortgesetzt werden. Dabei verlangt § 779 ZPO nur, dass die Vollstreckung überhaupt einmal begonnen...mehr

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FoVo 05/2022, Rechtsnachfol... / 1 Der Fall

Vollstreckungsauftrag nach Ringabtretung Die Gläubigerin hat den Gerichtsvollzieher (GV) mit der Vollstreckung einer Forderung über 525,00 EUR nebst Nebenforderungen aus einem Vollstreckungsbescheid gegen den Schuldner beauftragt. Der Vollstreckungsbescheid weist als Gläubigerin die "Quelle AG" aus. Ausweislich eines von der Gläubigerin überreichten Handelsregisterauszugs ent...mehr