Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsvollzieher

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Allgemeines

Rz. 11 Durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung wurde der bisherige Text des § 755 ZPO in den neuen Absatz 2 übernommen. Die Vorschrift soll nach der Begründung des Gesetzgebers (vgl. BT-Drucks. 16/13432 S. 42, 43) klarstellen, dass die Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung an den Gerichtsvollzieher diesem auch bestimmte materiell-rechtli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Einstweilige Einstellung oder Vollstreckung nur gegen Sicherheitsleistung (Nr. 2)

Rz. 8 Die Zwangsvollstreckung ist zu beschränken, wenn die Ausfertigung einer gerichtlichen Entscheidung vorgelegt wird, aus der sich ergibt, dass die einstweilige Einstellung der Vollstreckung oder einer Vollstreckungsmaßregel angeordnet ist oder die Vollstreckung nur gegen Sicherheitsleistung fortgesetzt werden darf. Hierunter fallen z. B. die eine endgültige Entscheidung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Rechtsbehelfe

Rz. 7 Gegen die Maßnahmen und die Ablehnung von Maßnahmen im Rahmen des § 776 ZPO durch den Gerichtsvollzieher steht den Beschwerten die Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO zu. Handelt der Rechtspfleger beim Vollstreckungsgericht, trifft er im Rahmen des § 776 ZPO stets eine Entscheidung, so dass die sofortige Beschwerde (§ 11 Abs. 1 RPflG i. V. m. § 793 ZPO) gegeben ist...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Vollstreckungshindernde Entscheidungen (Nr. 1)

Rz. 5 Aus der Entscheidung, die vollstreckbar sein muss, muss sich die Unzulässigkeit der Vollstreckung ergeben. Sie muss in einer einfachen (nicht vollstreckbaren) Ausfertigung vorgelegt werden. Die Vorlage einer beglaubigten Abschrift genügt nicht (BeckOK/ZPO-Preuß, § 775 Rn. 3). Ist das Prozessgericht zugleich Vollstreckungsgericht, genügt die Bezugnahme auf die in den Ak...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.5 Einzahlungsquittung (Nr. 5)

Rz. 13 Nr. 5 stellt die Einzahlungs- und Überweisungsnachweise von Banken und Sparkassen mit denen der Deutschen Post AG gleich. Das entspricht der bisherigen h. M. (BGH, NJW-RR 1988, 881; OLG Köln, NJW 1993, 3079). Das Wort Post taucht im Gesetzestext – im Gegensatz zum Entwurf (BT-Drucks. 13/341 S. 5) – nicht mehr auf, weil der Gesetzgeber wohl davon ausging, dass nach Umw...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Die Aufhebung nach Satz 1

Rz. 3 Nach Satz 1 hat das Vollstreckungsorgan bei der Vorlage einer vollstreckungshindernden Entscheidung (§ 775 Nr. 1 ZPO) zugleich die von ihm getroffenen Maßnahmen aufzuheben. Das gilt auch bei Nachweis der Sicherheitsleistung oder Hinterlegung durch öffentliche Urkunde (§ 775 Nr. 3 ZPO). In den Fällen des § 775 Nr. 2 ZPO ist das allerdings nur dann der Fall, wenn die Auf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.4 Befriedigung oder Stundung (Nr. 4)

Rz. 11 Behandelt sind die Fälle, in denen der Schuldner den Gläubiger nach Verkündung des Urteils (LG Koblenz, DGVZ 1982, 46) wegen der Hauptsache, der Nebenforderungen sowie der Kosten befriedigt oder der Gläubiger dem Schuldner die Stundung bewilligt hat. In den Fällen von § 307 Abs. 2, § 331 Abs. 3 ZPO tritt an die Stelle der Verkündung die Zustellung des Urteils (§ 310 A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Drittwiderspruchsklage ist gegen die Zwangsvollstreckung aus jeder Art von Vollstreckungstitel, also auch Arrest (OLG Sachsen-Anhalt Urteil v. 5.4.2012 – 1 U 90/11) und einstweiliger Verfügung, in bewegliche Sachen, in Forderungen und andere Vermögensrechte sowie in das unbewegliche Vermögen möglich (LG Düsseldorf, Kunst und Recht 2016, 22). Darüber hinaus ist sie ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Ausnahme von der Steuerbefreiung: Einziehung von Forderungen

Rz. 40 Die Einziehung von Forderungen ist nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG ausdrücklich nicht Gegenstand der Steuerbefreiung. Damit ist gemeint, dass die Tätigkeit sog. Inkassobüros und vergleichbarer Tätigkeiten anderer Unternehmer nicht unter die Steuerbefreiung fällt. Unter Einziehung von Forderungen ist der Einzug fremder Forderungen im Auftrag des Gläubigers zu verstehen. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Muster – Drittwiderspruchsklage nach § 771 Abs. 3, § 769 Abs. 1 ZPO

Rz. 52 An das Amts-/Landgericht ... per beA Drittwiderspruchsklage und Antrag nach § 771 Abs. 3, § 769 Abs. 1 ZPO Eilt! Wegen Antrags auf Einstellung bitte sofort vorlegen! In dem Rechtsstreit (Klagerubrum einfügen) wegen Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung und Herausgabe Streitwert: ... bestelle ich mich für den Kläger und erhebe namens und in dessen Vollmacht Klage und werde bea...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Durchführung der Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher (Nr. 2)

Rz. 4 Das Vollstreckungsgericht kann auch dann eine Vollstreckungsmaßregel (z. B. Pfändungsbeschluss nach § 829 ZPO) anordnen, wenn der Gerichtsvollzieher die Vollstreckungsmaßnahme nach § 756 Abs. 2 ZPO durchgeführt hat und diese durch das Protokoll des Gerichtsvollziehers nachgewiesen ist. Das Protokoll muss dem Vollstreckungsgericht vorliegen. Einer Zustellung desselben a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.4 Vollstreckungsmaßnahme des Gerichtsvollziehers (§ 766 Abs. 1 ZPO)

Rz. 7 Vollstreckungsmaßnahmen des Gerichtsvollziehers können stets nur mit der Erinnerung nach § 766 ZPO angefochten werden; das gilt nicht nur für Pfändungsmaßnahmen, sondern z. B. auch für die Anfechtung einer vom Gerichtsvollzieher ausgestellten Fruchtlosigkeitsbescheinigung (OLG Düsseldorf, JurBüro 1985, 1733). Gegen die Weigerung eines Gerichtsvollziehers, eine titelums...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Mit der Erinnerung nach § 766 ZPO (sog. Vollstreckungserinnerung) können die an der Zwangsvollstreckung Beteiligten die Verletzung von Vorschriften über die formellen Voraussetzungen und über die eigentliche Durchführung der Zwangsvollstreckung geltend machen. Sie ist statthaft gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung oder das vom Gerichtsvollzieher bei ihr zu b...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.2 Durchführung der Zwangsvollstreckung

Rz. 42 Die Erinnerung ist auch begründet, wenn bei der Durchführung der Zwangsvollstreckung ein Verfahrensfehler unterlaufen ist. Ein solcher liegt vor bei nicht ordnungsgemäßer Pfändung: Führt der Gerichtsvollzieher bei Vornahme der Zwangsvollstreckung die vollstreckbare Ausfertigung nicht bei sich, liegt ein mit der Erinnerung gemäß § 766 ZPO angreifbarer Verfahrensverstoß...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.4 Entscheidung

Rz. 33 Die Entscheidung über die Erinnerung ergeht durch Beschluss, der zu begründen ist. Die Erinnerung wird zurückgewiesen, wenn sie unzulässig oder unbegründet ist. Der Beschluss ist, weil er mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar ist, den Beteiligten zuzustellen (§ 329 Abs. 2 ZPO) und zwar nur dem Antragsteller, wenn ein sonstiger Beteiligter zum einseitigen Erinnerung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Nachweis der Gegenleistung oder des Annahmeverzuges (Nr. 1)

Rz. 2 Die dem Vollstreckungsgericht obliegende Vollstreckung darf – wie die Zwangsvollstreckung des Gerichtsvollziehers nach § 756 ZPO – erst beginnen, wenn der Gläubiger dem Vollstreckungsgericht durch die qualifizierten Urkunden nachweist, dass er seine Gegenleistung bereits erbracht hat oder der Schuldner in Annahmeverzug ist (OLG Koblenz, Rpfleger 1997, 445) und dass er ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1 Gläubiger

Rz. 23 Die Erinnerungsbefugnis des Gläubigers ist immer dann gegeben, wenn sein Antrag ganz oder teilweise zurückgewiesen oder die Zwangsvollstreckung nicht auftragsgemäß durchgeführt wird (§ 766 Abs. 2 ZPO). Das wird fast ausschließlich bei der Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher der Fall sein, da die teilweise oder vollständige Ablehnung einer beantragten Maßn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Wie die Vorschrift des § 756 ZPO dient § 765 ZPO der Zwangsvollstreckung in den Fällen, in denen die Vollstreckung von einer Zug um Zug zu bewirkenden Leistung des Gläubigers an den Schuldner abhängt (vgl. daher § 756 ZPO Rn. 1 bis 3). Anders als dort – der Gerichtsvollzieher – wird hier das Vollstreckungsgericht, das Prozessgericht und das Grundbuchamt (vgl. OLG Münch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.3 Dritte

Rz. 25 Auch Dritte, die weder als Schuldner noch als Gläubiger am Verfahren der Zwangsvollstreckung beteiligt sind, können durch die Zwangsvollstreckung in ihren Rechten in mannigfacher Weise verletzt oder beeinträchtigt werden. Voraussetzung ist in allen Fällen, dass die Verfahrensvorschrift, deren Verletzung gerügt wird, den Dritten – zumindest auch – zu schützen bestimmt ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.7 Vollstreckung der öffentlichen Hand

Rz. 10 Betreibt die öffentliche Hand aus verwaltungsgerichtlichen Urteilen gegen den Bürger die Zwangsvollstreckung, ist § 766 ZPO auf Rügen, die das Vollstreckungsverfahren betreffen, nach § 167 Abs. 1 Satz 1 VwGO insoweit entsprechend anwendbar, als eine unbefristete Erinnerung an das erstinstanzliche Verwaltungsgericht möglich ist (VGH München, NJW 1984, 2484). Ist ein Be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Entscheidungen im Verfahren der Zwangsvollstreckung (sofortige Beschwerde, § 793 ZPO)

Rz. 3 Gegen Entscheidungen, die im Zwangsvollstreckungsverfahren ohne mündliche Verhandlung (§ 764 Abs. 3 ZPO) ergehen können, findet die sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO statt. Diese und die Erinnerung schließen sich gegenseitig aus. Während sich die sofortige Beschwerde gegen richterliche Entscheidungen richtet, ist die Erinnerung gegen Maßnahmen der Zwangsvollstreckung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.1 Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung

Rz. 38 Die Erinnerung ist dann begründet, wenn die angefochtene Maßnahme der Zwangsvollstreckung durchgeführt wurde, obwohl eine oder mehrere Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung fehlten: Rz. 39 Es fehlten allgemeine Prozessvoraussetzungen, z. B. ein wirksamer Antrag, die Vollstreckung wurde nicht vom zuständigen Vollstreckungsorgan durchgeführt, das Rechtsschutzbedürfnis,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.3.2 Eingeschränkte Erinnerungsbefugnis

Rz. 27 Über die vorgenannten Fälle hinaus können Dritte nur eingeschränkt erinnerungsbefugt sein, nämlich dann, wenn Verfahrensvorschriften verletzt sind, die (auch) zu ihrem Schutz dienen: Der nicht zur Herausgabe bereite Dritte (§ 809 ZPO) kann einen Verstoß gegen § 809 ZPO mit der Erinnerung rügen. Gegen die Pfändung "evidenten" Dritteigentums hat der Dritte nicht nur die D...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.2 Zuständigkeit

Rz. 29 Zuständig für die Entscheidung ist das Vollstreckungsgericht (§ 764 ZPO) und im Falle des § 930 Abs. 1 Satz 3 ZPO das Arrestgericht (OLG Frankfurt/Main, Rpfleger 1980, 485). Die Zuständigkeit ist ausschließlich (§ 802 ZPO). Erlässt das Beschwerdegericht im Verfahren nach § 793 ZPO (auf Antrag und sofortige Beschwerde des Gläubigers hin und ohne die Anhörung des Schuld...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.3 Rechtsschutzinteresse

Rz. 32 Ein Rechtsschutzinteresse für die eingelegte Erinnerung ist grundsätzlich dann gegeben, wenn die Zwangsvollstreckung begonnen hat und noch nicht beendet ist (BGH, NZI 2010, 118). Ist sie beendet, fehlt regelmäßig das Rechtsschutzbedürfnis für die Vollstreckungserinnerung (LG Gießen, Beschluss v. 9.7.2020, 7 T 164/20, juris; BGH, NJW-RR 2010, 785 = MDR 2010, 106; BGH M...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Rechtsbehelfe – Folgen des Verstoßes gegen § 765 ZPO

Rz. 5 Verstöße gegen die Vorschrift machen die angeordnete Vollstreckungsmaßnahme nicht unwirksam, sondern anfechtbar (OLG München, ZfIR 2019, 67). Der Mangel kann durch Nachholung geheilt werden; soweit möglich auch durch Zugeständnis des Schuldners. Rz. 6 Lehnt das Gericht die Zwangsvollstreckung unter Hinweis auf die Nichterfüllung der besonderen Vollstreckungsvoraussetzun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.4 Steuerpflichtiger (Unternehmer)

Rz. 83 Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL enthält die grundsätzliche Begriffsbestimmung des Steuerpflichtigen (Unternehmer). Von zentraler Bedeutung ist hierbei der Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeiten. Dies sind alle Tätigkeiten eines Erzeugers, Händlers oder Dienstleistenden einschließlich der Tätigkeiten der Urproduzenten, der Landwirte sowie der freien Berufe und der diesen gl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Aufschub durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 33 Bei einer Vollstreckungshandlung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen (§§ 883 bis 885 ZPO) einschließlich der Räumung einer Wohnung käme ein Antrag des Schuldners nach § 765a ZPO regelmäßig zu spät. Um dem Schuldner gleichwohl Gelegenheit zu geben, beim Vollstreckungsgericht einen solchen Antrag anzubringen, wird der Gerichtsvollzieher ermächtigt, eine solche Volls...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.4 Unterschrift des Gerichtsvollziehers

Rz. 8 Der Gerichtsvollzieher hat das von ihm gefertigte Protokoll eigenhändig zu unterschreiben. Ein Faksimilestempel genügt nicht (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 GVGA). Dabei ist seine Amtseigenschaft zu kennzeichnen und sein Amtssitz anzugeben. Das (Original-) Protokoll nimmt er zu seinen Akten. Das Protokoll des Gerichtsvollziehers ist eine öffentliche Urkunde (§ 415 ZPO; zum Umfang de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Norm, die die Pflicht des Gerichtsvollziehers zur Protokollierung ausspricht, dient der Unterrichtung der Beteiligten, der Beweissicherung (Zöller/Seibel, ZPO, § 761 Rn. 1) und ist damit eine wichtige Grundlage für die Kontrolle des Verfahrens der Zwangsvollstreckung. Sie wird ergänzt und konkretisiert durch Bestimmungen der GVGA (insbesondere §§ 63, 86, 88 GVGA, 6...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Gegenstand der Vollstreckungshandlung – wesentliche Vorgänge (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 4 Insoweit enthalten § 63 Abs. 1 und 2 GVGA allgemeine, für alle Vollstreckungshandlungen des Gerichtsvollziehers gleich geltende Einzelheiten, während für die einzelnen Vollstreckungsarten zusätzliche Details angegeben sind: für die Anschlusspfändung in § 116 Abs. 2 Satz 3 GVGA, bei der Pfändung von Früchten, die vom Boden nicht getrennt sind, § 102 Abs. 4 GVGA, bei de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Rechtsbehelfe

Rz. 10 Fehler des Protokolls können von den Beteiligten mit der Erinnerung nach § 766 ZPO und dem Ziel gerügt werden, dass der Gerichtsvollzieher ihm eine andere (korrekte) Fassung gibt. Dabei kann das Vollstreckungsgericht dem Gerichtsvollzieher keine Anweisungen geben, dem Protokoll einen bestimmten Inhalt zu geben (LG Hannover, JurBüro 1989, 703). Allerdings kann das Voll...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Schriftliche Übermittlung der Aufforderungen und Mitteilungen (Absatz 2)

Rz. 3 Ist diejenige Person, an die die Aufforderung und/oder Mitteilung nach Abs. 1 hätte gerichtet werden müssen (im Regelfall der Schuldner), nicht anwesend, ist sie schriftlich davon zu unterrichten (Abs. 2). Das geschieht dann durch die Übersendung einer Abschrift des Protokolls des Gerichtsvollziehers, das den vollständigen Wortlaut der Aufforderung und/oder Mitteilung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Gebühren – Kosten

Rz. 11 Der Gerichtsvollzieher erhält für die Protokollierung keine besondere Gebühr und auch keine Schreibauslagen (allerdings für die Erteilung von Abschriften, vgl. § 760 Rn. 6). Hängt allerdings die Höhe der Gebühren des Gerichtsvollziehers von der Dauer der Amtshandlung (Zeitzuschlag nach Nummer 500 KV der Anlage zu § 9 GvKostG) ab, ist auch die Zeit für die Protokollier...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Vorschrift bestimmt in Abs. 1 als weiteres Vollstreckungsorgan – neben dem Gerichtsvollzieher und dem Prozessgericht – das Vollstreckungsgericht. Nach Abs. 1 gehört zur Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts "die den Gerichten zugewiesene Anordnung von Vollstreckungshandlungen und Mitwirkung bei solchen". Damit unterscheidet der Gesetzgeber deutlich zwischen Proz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Vorschrift ergänzt § 762 ZPO und schreibt die vollständige Protokollierung von Aufforderungen und sonstigen Mitteilungen vor, die der Gerichtsvollzieher in Durchführung der Zwangsvollstreckung (also nicht vor dem Beginn und nach dem Ende derselben) an einen (anwesenden) Beteiligten mündlich zu richten hat (Abs. 1). Anwesende Beteiligte können der Schuldner, der Glä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3 Personennamen – Unterschriften (Abs. 2 Nr. 3 und 4)

Rz. 7 Im Pfändungsprotokoll sind nicht nur aufzunehmen der Schuldner oder die an seiner Stelle angetroffenen zu seiner Familie gehörenden oder in dieser dienenden erwachsenen Personen (§ 759 ZPO) oder die zur Herausgabe bereiten Dritten (§ 809 ZPO), sondern auch die hinzugezogenen Zeugen, Polizeibeamten, Gemeindebeamten (§ 759 ZPO), ferner der anwesende Gläubiger bzw. dessen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.2 "Mit den guten Sitten nicht vereinbar"

Rz. 9 Wegen der ganz besonderen Umstände muss die Maßnahme der Zwangsvollstreckung für den Schuldner eine Härte bedeuten, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist. Eine sittenwidrige Härte ist vor allem dann anzunehmen, wenn die Zwangsvollstreckung Leben oder Gesundheit des Schuldners ernstlich gefährdet. Ist eine derartige Beeinträchtigung zu befürchten, so ist eine bes...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Mängel des Protokolls

Rz. 9 Die versehentlich unterbliebene, fehlerhafte oder inhaltlich falsche Protokollierung der Vollstreckungshandlung für sich allein berührt deren Rechtmäßigkeit nicht, denn das Protokoll dient Beweiszwecken. Eine Ausnahme gilt allerdings für die Anschlusspfändung (§ 826 ZPO), weil hier die Protokollierung der Erklärung unentbehrlicher Bestandteil der Vollziehung der Pfändu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.1 Antrag

Rz. 18 Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO wird nur auf Antrag gewährt (LG Limburg, Rpfleger 1977, 219), was mit dem Grundgesetz vereinbar ist (BVerfGE 62, 216), denn dem Schuldner kann anheim gegeben werden, ob er von der Schutzvorschrift Gebrauch machen will oder nicht. Der Antrag muss schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle gestellt werden. Anwaltszwang be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Örtliche Zuständigkeit (Abs. 2)

Rz. 3 Örtlich zuständig ist, sofern nicht eine besondere Regelung getroffen ist, dasjenige Amtsgericht, in dessen Bezirk das Vollstreckungsverfahren, das sind die einzelnen Vollstreckungshandlungen, stattfinden soll oder stattgefunden hat, wobei mit "Verfahren" die jeweils begehrte Vollstreckungshandlung gemeint ist, sodass jede neue Vollstreckungsmaßnahme eine eigene Zustän...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Sachliche Zuständigkeit (Abs. 1)

Rz. 2 Die Vorschrift gilt für alle Vollstreckungshandlungen, die nach den Regeln der Zivilprozessordnung zu betreiben sind, soweit nicht diese selbst (ausnahmsweise) das Prozessgericht als Vollstreckungsgericht bestimmt (OLG Hamm, NJW-RR 1986, 421) hat (§§ 887 ff. ZPO; OLG Brandenburg, Beschluss v. 17.8.2021, 1 W 28/21, juris). Auch wenn für den Erlass des Titels ein besonde...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.4 Mögliche Maßnahmen

Rz. 27 Von den drei in der Vorschrift zur Verfügung gestellten Maßnahmen hat das Vollstreckungsgericht diejenige zu ergreifen, die zur Vermeidung oder Beseitigung der sittenwidrigen Härte ausreichend, erforderlich und geeignet ist. Rz. 28 Den Regelfall der anzuordnenden Maßnahmen bildet die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung, durch die eine bereits begonnene Maß...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Mitteilungspflichten des Gerichtsvollziehers

Rz. 4 Die Verpflichtung des Gerichtsvollziehers zur Mitteilung an Beteiligte über die Erledigung eines Auftrags wird durch die Möglichkeit der Akteneinsicht und Erteilung von Abschriften aus den Akten nicht berührt. Der Gerichtsvollzieher ist im Rahmen eines ihm erteilten Vollstreckungsauftrags von Amts wegen verpflichtet, den Gläubiger über den Ausgang des Vollstreckungsver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Pflicht des Gerichtsvollziehers zur Anlegung und Führung von Akten ist im Einzelnen in den §§ 38 bis 43 GVO niedergelegt. Der Gerichtsvollzieher hat zu führen: General-, Sammel- und Sonderakten (§§ 38 bis 40 GVO). Für die Einsichtnahme durch die Beteiligten kommen allein die Sonderakten sowie die Belege über Kosten für mehrere Sachen und gemeinsame Blätter in den S...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Abwesenheit des Schuldners oder ihm nahe stehender Personen

Rz. 3 Wohnung ist hier ebenso – weit – auszulegen wie in § 758 ZPO (siehe dort Rn. 3). Trifft der Gerichtsvollzieher in der Wohnung unerwartet weder den Schuldner noch eine diesem nahestehende erwachsene Person an, so hat er von Vollstreckungshandlungen bis zum Eintreffen von Zeugen abzusehen. "Erwachsen" bedeutet nicht volljährig; entscheidend ist, dass die angetroffene Per...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1 Gefahr im Verzug

Rz. 5 Absatz 1 Satz 2 verdeutlicht die weitere, in Art. 13 Abs. 2 GG ausdrücklich genannte Einschränkung des Richtervorbehalts für die Fälle der "Gefahr im Verzug". nachdem das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 3.4.1979 (vgl. oben) festgestellt hat, dass Gefahr im Verzug nur dann vorliege, wenn die vorherige Einholung der richterlichen Anordnung den Erfolg der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 10 Gebühren – Kosten

Rz. 19 Für die Erwirkung des Durchsuchungsbeschlusses fallen Gerichtsgebühren nicht an Der Rechtsanwalt erhält neben der 0,3 Gebühr nach Nr. 3309 VV RVG keine gesonderte Vollstreckungsgebühr, denn es handelt sich hier nicht um eine besondere Angelegenheit. Ist der Rechtsanwalt allerding nur mit dem Antrag auf Erlass der Durchsuchungsanordnung befasst, erhält er die 0,3 Gebüh...mehr