Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsvollzieher

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§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / I. Zustellung

Rz. 47 Da von der Pfändung sowohl Schuldner wie auch Drittschuldner betroffen sind, wird der Pfändungsbeschluss beiden zugestellt. Die Zustellung an den Schuldner ist für das Wirksamwerden der Pfändung ohne Bedeutung. Hier zählt vielmehr die Zustellung an den Drittschuldner. Erst mit erfolgter Zustellung an den Drittschuldner gilt die Pfändung als bewirkt. Die Zustellung erf...mehr

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FoVo 01/2020, Müssen die Ko... / II. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erstattungsfähigkeit

Generelle Zulässigkeit des Inkassoaußendienstes Der Inkassoaußendienst ist eine Ausprägung der nach § 3 i.V.m. § 2 Abs. 2 RDG registrierten Inkassodienstleistern und Rechtsanwälten vorbehaltenen Inkassodienstleistung, denn er dient der Einziehung fremder oder zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretener Forderungen. Auch wird die Forderungseinziehung als eigenstä...mehr

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§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / D. Formularzwang

Rz. 17 Am 31.8.2012 wurde die Verordnung über Formulare für die Zwangsvollstreckung (Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung-ZVFV ) im Bundesgesetzblatt verkündet; sie ist am 1.9.2012 in Kraft getreten.[1] Rz. 18 Mit dieser Verordnung wurdenmehr

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FoVo 8+9/2020, Kosten bei e... / I. Das Problem

PfÜB soll 24,50 EUR kosten Unser Mandant betreibt als Gläubiger mit uns als Rechtsdienstleister gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung. In diesem Rahmen wurde der Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) nach § 829a ZPO im elektronischen Verfahren beantragt. Überrascht waren wir dann aber von der Kostenrechnung der Gerichtskasse Es wurde eine Verfahrensg...mehr

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§ 9 Die Testierfreiheit / a) Einseitig durch notariellen Widerruf

Rz. 9 Bei einem gemeinschaftlichen Testament tritt die Bindungswirkung bezüglich der wechselbezüglichen Verfügungen erst mit dem Tod des Erstversterbenden ein. Vor dem Tod ist jeder Ehegatte berechtigt, durch einseitigen notariellen Widerruf, der dem anderen Ehegatten zugehen muss, das Testament und somit seine Beschränkung der Testierfreiheit aufzuheben (vergleiche §§ 2271 ...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / a) Zu Lebzeiten beider Vertragspartner

Rz. 130 Der Rücktritt kann nur von einem unbeschränkt geschäftsfähigen Erblasser erklärt werden. Die Rücktrittserklärung bedarf der notariellen Beurkundung, § 2296 Abs. 2 BGB; sie ist gegenüber dem anderen Vertragsteil zu erklären; die Erklärung muss höchstpersönlich abgegeben werden. Das nicht ausgeübte Rücktrittsrecht ist nicht vererblich.[123] Hat ein Erblasser den in ein...mehr

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FoVo 12/2019, Schwärzung von Drittkonten in der Auskunft des Bundeszentralamts für Steuern durch den Gerichtsvollzieher

Leitsatz Eine Schwärzung oder Löschung von Auskünften des Bundeszentralamts für Steuern durch den Gerichtsvollzieher (GV) über Konten, über die der Schuldner lediglich verfügungsbefugt ist, ist grundsätzlich nicht zulässig. LG Rostock, Beschl. v. 7.5.2019 – 3 T 66/19 1 I. Der Fall Auftrag zur Sachpfändung mit Vermögensauskunft Die Gläubiger betreiben die Zwangsvollstreckung aus e...mehr

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FoVo 12/2019, Schwärzung vo... / 2 II. Die Entscheidung

GV muss Kontoinhaber bei Verfügungsberechtigung mitteilen Die gemäß §§ 567 Abs. 1 Nr. 1, 793 ZPO statthafte sowie form- und fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des Vollstreckungsgerichts vom 13.2.2019 ist in der Sache begründet. Sie führt zur Änderung der Entscheidung des Vollstreckungsgerichts dahin, dass auf die Vollstreckungserinnerung der G...mehr

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FoVo 12/2019, Der taktische... / 2 II. Die Entscheidung

BGH widerspricht den Vorinstanzen Der GV hätte das an ihn von der Gläubigerin mit Schreiben ihres Verfahrensbevollmächtigten vom 8.5.2018 herangetragene Begehren nicht als mangels Verwendung eines neuen Auftragsformulars gemäß § 753 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 1 GVFV abzulehnenden neuen Vollstreckungsauftrag, sondern als Antrag der Gläubigerin auf weitere Ausführung des Vollstreckungs...mehr

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FoVo 12/2019, Nachbesserung... / 3 Der Praxistipp

Nachbesserung ohne gesetzliche Regelung Die Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Sie ist als Institut allgemein anerkannt und ergibt sich aus dem Zusammenspiel von § 802c und § 802d ZPO. Nach § 802c ZPO hat der Schuldner Auskunft über sein gesamtes Vermögen zu geben. Nur wenn die Auskunft vollständig, präzise und widerspruchsfre...mehr

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FoVo 12/2019, Der taktische... / Leitsatz

Die Aufenthaltsermittlung gemäß Modul L der Anlage zur Gerichtsvollzieherformular-Verordnung stellt keine selbstständige Maßnahme der Zwangsvollstreckung, sondern lediglich eine den Gerichtsvollzieher bei den ihm zugewiesenen Vollstreckungsmaßnahmen unterstützende Hilfsbefugnis dar. Nach ihrer Vornahme endet der dem Gerichtsvollzieher erteilte Vollstreckungsauftrag daher nic...mehr

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FoVo 12/2019, Die Unerreich... / 3 Der Praxistipp

Streitfragen um die gütliche Erledigung Die Streitfragen um die gütliche Erledigung reißen auch nach der Neuregelung in Nrn. 207/208 KV GvKostG nicht ab. Die mangelnde Präzision des Gesetzgebers in der Formulierung der normativen Voraussetzungen des Gebührentatbestandes und seiner Ziele in der Gesetzesbegründung führen immer wieder dazu, dass die Gerichte sich mit der Vergütu...mehr

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FoVo 12/2019, Nachbesserung... / 1 I. Der Fall

Vermögensauskunft ohne Einkommen und Vermögen Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung. Der Schuldner hat die Vermögensauskunft abgegeben. Dabei gab er an, über kein eigenes Vermögen zu verfügen. Er werde von seinen Verwandten und seiner Lebensgefährtin unterstützt. Der Gläubiger verlangt nunmehr die Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses, insbeson...mehr

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FoVo 12/2019, Nachbesserung... / 2 II. Die Entscheidung

Voraussetzungen der Nachbesserung Die Erinnerung ist zulässig und begründet. Ein Gläubiger kann die Nachbesserung einer Vermögensauskunft verlangen, wenn der Schuldner ein äußerlich erkennbar unvollständiges, ungenaues oder widersprüchliches Verzeichnis vorgelegt hat. Dazu muss aus dem Vermögensverzeichnis selbst ersichtlich sein, dass die Angaben unvollständig, ungenau oder ...mehr

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FoVo 12/2019, Schwärzung vo... / Leitsatz

Eine Schwärzung oder Löschung von Auskünften des Bundeszentralamts für Steuern durch den Gerichtsvollzieher (GV) über Konten, über die der Schuldner lediglich verfügungsbefugt ist, ist grundsätzlich nicht zulässig. LG Rostock, Beschl. v. 7.5.2019 – 3 T 66/19mehr

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FoVo 12/2019, Führt eine Eh... / I. Ein Ausgangsfall

Der Gläubiger betreibt die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner. Dieser hat vor 13 Monaten für einen anderen Gläubiger eine unergiebige Vermögensauskunft abgegeben. Nunmehr hat der Gläubiger erfahren, dass der Schuldner vor kurzem geheiratet hat. Es stellt sich die Frage, ob es nun möglich ist, eine erneute Vermögensauskunft zu erlangen. Die Praxis der Gerichtsvollzieher i...mehr

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FoVo 12/2019, Die Unerreich... / 2 II. Die Entscheidung

Kein Versuch der gütlichen Erledigung Die nach § 5 Abs. 2 S. 2 GvKostG i.V.m. § 66 Abs. 4 S. 1 GKG zulässige weitere Beschwerde ist unbegründet. Ein Versuch einer gütlichen Einigung wurde im konkreten Fall nicht unternommen. Für den Ansatz der Gebühr nach Nr. 208 KV GvKostG nebst der hierauf entfallenden Auslagenpauschale fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage, wenn der Sch...mehr

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FoVo 12/2019, Schwärzung vo... / 3 Der Praxistipp

Nutzung von Konten Dritter Der Gerichtsvollzieher hat übersehen, dass der Dritte, der den bargeldlosen Zahlungsverkehr für den Schuldner durch die Einräumung der Verfügungsbefugnis übernimmt, in einem Auftragsverhältnis zum Schuldner steht, §§ 662 ff. BGB. Hieraus resultiert die Pflicht, alles durch den Auftrag erlangte – die Gutschriften auf dem Konto – herauszugeben, § 667 ...mehr

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FoVo 12/2019, Führt eine Eh... / II. So können Sie profitieren

Sperrfrist vs. Veränderungen Ein Schuldner, der die Vermögensauskunft nach § 802c ZPO oder nach § 284 AO innerhalb der letzten zwei Jahre abgegeben hat, ist zur erneuten Abgabe nach § 802d Abs. 1 S. 1 ZPO nur verpflichtet, wenn ein Gläubiger Tatsachen glaubhaft macht, die auf eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners schließen lassen. Hinweis Für de...mehr

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FoVo 12/2019, Die Unerreich... / 1 I. Der Fall

Vollstreckungsauftrag ohne Auftrag oder Ausschluss der gütlichen Erledigung Die Gläubigerin betreibt gegen die nicht am Verfahren beteiligte Schuldnerin die Zwangsvollstreckung. Sie hat zu diesem Zwecke die für die im Vollstreckungsauftrag genannte Adresse örtlich zuständige Obergerichtsvollzieherin (OGV) mit der Abnahme der Vermögensauskunft beauftragt (Modul G1). Zugleich w...mehr

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§ 38 Hauptverhandlung / B. Eigenladung von Zeugen und Sachverständigen für den Hauptverhandlungstermin

Rz. 10 Ein sehr selten genutztes Beweisinstrument ist die Selbstladung eines Sachverständigen, etwa um eine Messung direkt in der Sitzung gutachterlich einschätzen zu können oder um einen gerichtlich bestellten Sachverständigen widerlegen zu können. Geregelt ist diese Möglichkeit in § 220 StPO. Geladen wird der Zeuge/Sachverständige über den Gerichtsvollzieher, § 38 StPO. Di...mehr

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§ 20 Korrespondenz mit dem ... / C. Quotenvorrecht gegenüber dem Rechtsschutzversicherer

Rz. 7 Mit einer Zahlung des Rechtsschutzversicherers geht ein etwaiger Erstattungsanspruch auf diesen über, § 86 Abs. 1 Satz 1 VVG. Gemäß § 86 Abs. 1 Satz 2 VVG darf der Versicherer den Forderungsübergang jedoch nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend machen. Die Anwendbarkeit dieser, vor allem in der Kaskoversicherung gängigen, Regelung des sogenannten Quotenvor...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (1) Einleitung und Betreibung

Rz. 269 Der mit der Prozessführung beauftragte Rechtsanwalt hat die von ihm vertretene Partei, die in einer Instanz ganz oder z.T. obsiegt hat, über die Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung aufzuklären. Noch i.R.d. Prozessmandats hat der Rechtsanwalt darauf zu achten, dass nach Vorliegen eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels umgehend ein Antrag auf Festsetzung der...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / 1. Ersatzpflichtige

Rz. 28 Ersatzpflichtig aus unerlaubter Handlung sind der Täter (Schädiger), Mittäter, Anstifter und Gehilfe [86] sowie andere Beteiligte (§ 830 BGB; vgl. Rdn 5).[87] Eine Haftung Unzurechnungsfähiger und Minderjähriger kommt gem. §§ 827 bis 829 BGB in Betracht. Dritte können für die unerlaubte Handlung eines anderen nach §§ 831, 832 BGB haften (vgl. Rdn 133 ff.). Rz. 29 Nach §...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.1.1 Geeignete Person oder Stelle

Rn 47 In der InsO finden sich keine Vorgaben, welche Personen oder Stellen zur Ausstellung der Bescheinigung geeignet sind. Stattdessen können die Länder eigene Vorgaben machen. Dies ermöglicht es, regionalen Besonderheiten, bspw. der Verfügbarkeit von Schuldnerberatungsstellen, Rechnung zu tragen. Nach der Vorstellung des Gesetzgebers sind geeignete Personen oder Stellen in...mehr

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§ 33 Allgemeine Voraussetzu... / a) Zustellung im Parteibetrieb durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 49 Außergerichtliche Vollstreckungstitel, etwa vollstreckbare notarielle Urkunden, werden im Parteibetrieb durch den Gerichtsvollzieher auf formlosen Antrag des Gläubigers zugestellt, § 192 ZPO. Der Gerichtsvollzieher kann die Zustellung entweder in eigener Person vornehmen oder aber die Zustellung gem. § 193 Abs. 1 ZPO unter Einschaltung der Post vornehmen. Ein Antrag a...mehr

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§ 12 Allgemeine Vorschriften / IV. Gerichtsvollzieher

Rz. 26 Der Gerichtsvollzieher ist eine in den Gerichtsablauf eingebundene Person, auch wenn er nur locker über die Gerichtsvollzieherverteilungsstelle in den Ablauf der gerichtlichen Tätigkeit einbezogen ist. Neben der ihm obliegenden Kerntätigkeit im Rahmen der Zwangsvollstreckung kann der Gerichtsvollzieher auch Zustellungen bewirken .mehr

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§ 17 Zustellung und Empfang... / VII. Zustellung im Parteibetrieb durch Gerichtsvollzieher

Rz. 21 Die Zustellung im Parteibetrieb durch den Gerichtsvollzieher kommt in der Praxis häufig in zwei Konstellationen vor. Einmal, wenn es um die beabsichtigte Zwangsvollstreckung aus einem Urteil geht. Dann wird von dem die Vollstreckung beauftragenden Gläubiger dem Gerichtsvollzier der mit der Vollstreckungsklausel versehene Vollstreckungstitel (Urteil, Vollstreckungsbesc...mehr

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§ 32 Die Organe der Zwangsv... / B. Gerichtsvollzieher

I. Aufgabenbereich Rz. 2 Der Gerichtsvollzieher (GV) ist das in der Bevölkerung wohl bekannteste Vollstreckungsorgan. Er führt gem. § 753 ZPO die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch, die nicht ausdrücklich den Gerichten zugewiesen sind. Seine Regelbefugnisse sind in § 802a ZPO aufgeführt; so ist er z.B. zuständig , insbesonderemehr

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§ 32 Die Organe der Zwangsv... / II. Rechtsbehelfe gegen Maßnahmen des Gerichtsvollziehers

Rz. 7 Der Gerichtsvollzieher unterliegt als (Vollstreckungs-)Beamter der Fachaufsicht des Vollstreckungsgerichts. Sowohl der Gläubiger (z.B. bei Weigerung des Gerichtsvollziehers zur Vornahme bestimmter, von ihm gewollter Vollstreckungsmaßnahmen) als auch der Schuldner (bei erfolgtem Vollstreckungszugriff) können gegen Maßnahmen des Gerichtsvollziehers im Wege der Erinnerung...mehr

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§ 34 Die Kosten der Zwangsv... / I. Kosten des Gerichtsvollziehers

Rz. 13 Der Gerichtsvollzieher erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung nach Maßgabe der Vorschriften des Gerichtsvollzieherkostengesetzes (GVKostG). Er kann gem. § 4 GVKostG jeweils im Voraus einen Vorschuss für die entstehenden Kosten verlangen. Der Gerichtsvollzieher kann dabei die Durchführung des Auftrags von der Zahlung eines Vorschusses abhängig machen. Die Kosten wer...mehr

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§ 42 Fragen und Antworten

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§ 32 Die Organe der Zwangsv... / I. Aufgabenbereich

Rz. 2 Der Gerichtsvollzieher (GV) ist das in der Bevölkerung wohl bekannteste Vollstreckungsorgan. Er führt gem. § 753 ZPO die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch, die nicht ausdrücklich den Gerichten zugewiesen sind. Seine Regelbefugnisse sind in § 802a ZPO aufgeführt; so ist er z.B. zuständig , insbesonderemehr

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§ 41 Zwangsvollstreckung we... / B. Zwangsvollstreckung von Ansprüchen auf Herausgabe von Sachen

Rz. 2 Zu der Herausgabevollstreckung kommt es z.B. wenn ein solcher Herausgabeanspruch tituliert ist. Das kann z.B. dann der Fall sein, wenn ein Autokaufvertrag rückabgewickelt wird; ein Gegenstand in fremden Besitz ist und der Eigentümer diesen wiedererhalten möchte oder auch z.B. wenn ein Vermächtnisnehmer gegenüber den Erben einen Gegenstand herausverlangt. Dies sind nur ...mehr

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§ 32 Die Organe der Zwangsv... / III. Zentrale Vollstreckungsgerichte

Rz. 11 Seit dem 1.1.2013 sind in jedem Bundesland Zentrale Vollstreckungsgerichten (ZenVG) eingerichtet. Sie haben zwei wesentliche Aufgaben: Die Verwaltung der Vermögensverzeichnisse (d.h. die im Rahmen der Vermögensauskunft ausgefüllten Formulare mit den Angaben des Schuldners) sowie die Führung des Schuldnerverzeichnisses . Mehrere Verordnungen regeln Führung, Abruf etc. vo...mehr

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§ 34 Die Kosten der Zwangsv... / C. Festsetzung der Vollstreckungskosten

Rz. 19 § 788 Abs. 2 ZPO regelt die Möglichkeit der Festsetzung von Vollstreckungskosten: (2) 1Auf Antrag setzt das Vollstreckungsgericht, bei dem zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Vollstreckungshandlung anhängig ist, und nach Beendigung der Zwangsvollstreckung das Gericht, in dessen Bezirk die letzte Vollstreckungshandlung erfolgt ist, die Kosten gemäß § 103 Abs. 2, den ...mehr

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§ 34 Die Kosten der Zwangsv... / IV. Kosten für Zahlungsvereinbarungen

Rz. 9 Nr. 1000 VV RVG: (1) Die Gebühr entsteht für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den 1. der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird oder 2. die Erfüllung des Anspruchs bei gleichzeitigem vorläufigen Verzicht auf die gerichtliche Geltendmachung und, wenn bereits ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel vorliegt, bei gleich...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 7 G

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§ 40 Das Verteilungsverfahren (§§ 872–882 ZPO)

Rz. 1 Die Funktion und Bedeutung des gerichtlichen Verteilungsverfahrens gem. §§ 872 ff. ZPO erklären sich aus dem Umstand, dass sowohl bewegliche Sachen als auch Forderungen und Rechte nicht nur einmal, sondern mehrfach von verschiedenen Gläubigern unabhängig voneinander gepfändet werden können. Durch die Möglichkeit der Mehrfachpfändung soll sichergestellt werden, dass ein...mehr

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§ 17 Zustellung und Empfang... / I. Wesen der Zustellung

Rz. 1 Die Zustellung ist die Bekanntgabe eines Dokuments an eine Person in der gesetzlich bestimmten Form. Sie erfolgt entweder von Amts wegen (§§ 166 ff. ZPO) oder auf Betreiben einer Partei (§§ 191 ff. ZPO). Rz. 2 Zweck der Zustellung ist die Sicherung des Nachweises eines für den Prozess wesentlichen Vorgangs, z.B. der Klageerhebung, der Klageerweiterung, der Feststellung ...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 16 P

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Estland / 4. Inventur

Rz. 55 Nach einer Inventur ist die Verantwortung des Erben für Pflichten, die sich aus der Erbschaft ergeben, auf den Wert der Erbschaft beschränkt. Eine Inventur der Erbschaft ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn es sich bei mindestens einem Erben um eine beschränkt geschäftsfähige Person, eine Gemeinde oder den Staat handelt. In allen anderen Fällen ist die Inventur freiwil...mehr

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§ 17 Zustellung und Empfang... / III. Arten der Zustellung

Rz. 5 Zu unterscheiden ist die Zustellung von Amts wegen und die sog. Zustellung im Parteibetrieb . Bei der erstgenannten Zustellungsart veranlasst das Gericht, bei der zweitgenannten die Partei die Zustellung. Die Zustellung von Amts wegen stellt dabei die Regel dar. Die Zustellung erfolgtmehr

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§ 49 Wörterlexikon / 24 Z

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Finnland / 1. Bekanntgabe des Testaments

Rz. 92 Eine Bekanntgabe des Testaments gegenüber dem Gericht ist seit dem 1.1.1990 nicht mehr vorgesehen. Stattdessen geben die testamentarisch Bedachten gem. PK 14:1 den Erben das Testament in einer beglaubigten Abschrift bekannt. Dies geschieht üblicherweise durch Zustellung über einen Gerichtsvollzieher.mehr

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§ 33 Allgemeine Voraussetzu... / 2. Rechtspfleger

Rz. 28 In den in § 20 Nr. 12 und 13 des Rechtspflegergesetzes (RPflG) aufgezählten Fällen wird die vollstreckbare Ausfertigung nicht vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, sondern vom Rechtspfleger des Vollstreckungsgerichts erteilt. Die in § 20 Nr. 12 und 13 RPflG genannten Fälle aus dem 8. Buch der ZPO sind: §§ 726 Abs. 1, 727–729, 733, 738, 742, 744, 745 Abs. 2, 749, 797...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / I. Posteingänge

Rz. 171 Post kann eine Kanzlei über verschiedene Quellen erreichen. Zu nennen sind hier:mehr

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§ 33 Allgemeine Voraussetzu... / 2. Sicherheitsleistung

Rz. 12 Vor bzw. spätestens mit Beginn der Vollstreckung muss gem. § 751 Abs. 2 ZPO durch eine öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachgewiesen werden, dass die Sicherheit vom Gläubiger geleistet wurde und es muss eine Abschrift dieser Urkunde dem Schuldner zugestellt werden. Der vorzunehmende Nachweis der erfolgten Sicherheitsleistung hängt von der Art der Sicher...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / I. Elektronischer Rechtsverkehr und beA

Rz. 218 Büroorganisation in der heutigen Zeit ist ohne den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) nicht mehr denkbar. Die Umstellung auf das elektronische Zeitalter begann Anfang der 1980er Jahre mit dem Einzug der Personal Computer in Anwaltskanzleien. Die Entwicklung von der guten alten Schreibmaschine zum Computer erfolgte sehr schnell, da in den Kanzleien rasch erkannt wurde...mehr

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Belgien / 14. Gewisse Immobilienverkäufe (Art. 1186 ff. GGB) und Mobilienverkäufe (Art. 1194 ff. GGB)

Rz. 150 Die Art. 1186 ff. GGB regeln das Verkaufsverfahren in Bezug auf Immobilien, die zu herrenlosen Nachlässen, unter Vorbehalt der Inventarerrichtung angenommenen Nachlässen, zu Nachlässen, an denen minderjährige oder andere geschäftsunfähige Erben oder zu Nachlässen von vermutlich verschollenen Personen gehören. Diese Immobilienverkäufe bedürfen einer besonderen gericht...mehr