Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsführung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / I. Grundsatz der Vermögensbindung

Im Zuge der Beendigung einer gemeinnützigen Stiftung fällt keine Steuer an, solange die Anforderungen an die Gemeinnützigkeit eingehalten werden. Eine gemeinnützige Stiftung darf ihre Mittel ausschließlich für ihre satzungsmäßigen Zwecke einsetzen. Das gilt auch im Fall ihrer Auflösung oder Aufhebung. Insoweit ist der in § 55 Abs. 1 Nr. 4, § 61 AO geregelte Grundsatz der Ver...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Arbeitgeber/Auftraggeber

Tz. 23 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Der Übungsleiterfreibetrag i. H. v. 3 000 EUR wird nur gewährt, wenn die Tätigkeit im Dienst oder im Auftrag eines der in § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) genannten Personenkreise erfolgt. Als juristische Personen des öffentlichen Rechts kommen beispielsweise in Betracht Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände, Industrie- und Handelskammern, Ha...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Steuerrecht

Tz. 15 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Nicht rechtsfähige Vereine sind zunächst gem. § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG (Anhang 3) unbeschränkt steuerpflichtig. Wenn ein nicht rechtsfähiger Verein in den Genuss der Steuervergünstigungen wegen Gemeinnützig-, Mildtätig- und Kirchlichkeit kommen will, müssen in die Satzung die aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht notwendigen Bestimmungen (s. §...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ermessensspielraum

Rn. 40 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Im Ausgangspunkt wird man dem Geschäftsleiter eines unabhängigen UN insbesondere bei strategischen Maßnahmen innerhalb einer gewissen Bandbreite einen breiten Ermessensspielraum zubilligen müssen, der ihm verschiedene Verhaltensweisen gestattet. Dies folgt aus der in § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG kodifizierten Business Judgement Rule, wonach eine P...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Weitere Angaben im Prüfungsbericht

Rn. 81 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die in § 321 Abs. 1 bis 4 kodifizierten Pflichtfeststellungen besitzen keinen Ausschließlichkeitscharakter (vgl. ADS (2000), § 321, Rn. 141). Es sind daher einzelfallabhängig auch darüber hinaus gehende Feststellungen zulässig, wenn sie im Hinblick auf das Informationsinteresse der Berichtsadressaten sinnvoll erscheinen (vgl. Ludewig, DB 2000...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Berichterstattung bei Nachtragsprüfungen

Rn. 97 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Wird der JA, der IFRS-EA nach § 325 Abs. 2a, der KA oder der (Konzern-)Lagebericht nach Vorlage des Prüfungsberichts geändert, so ist nach § 316 Abs. 3 eine nochmalige Prüfung vorzunehmen, soweit es die Änderungen erfordern; über das Ergebnis der Prüfung ist zu berichten. In aller Regel ist ein eigenständiger Nachtragsprüfungsbericht notwendi...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Voraussetzungen des steuerbegünstigten BgA

Tz. 8 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Wie für alle gemeinnützigen Körperschaften (z. B. dem Verein) gilt auch für den BgA, dass dieser neben der Grundvoraussetzung der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke, z. B. Bildung und Erziehung, Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur etc. die sog. satzungsmäßige Gemeinnützigkeit erfüllen muss und die tatsächliche Geschäftsführung darauf ger...mehr

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ZErb 06/2023, Die Familieng... / I. Problemstellung

Im Bereich der Vermögensnachfolge stehen verschieden Rechtsformen für eine Bündelung von Familieninteressen für verschiedene Motive und Zwecke zur Verfügung.[1] Welche davon am geeignetsten ist, hängt weitestgehend von den individuellen Umständen des Einzelfalls ab. Diese gesellschaftsrechtlichen Instrumente sollen dazu dienen, Familienvermögen in einer Einheit zu bündeln un...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Berichtsteil über Feststellungen nach § 317 Abs. 4 (§ 321 Abs. 4)

Rn. 76 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Nach § 91 Abs. 2 AktG hat der Vorstand einer AG, KGaA bzw. SE geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden. Bei börsennotierten AG, KGaA oder SE (i. S. d. § 3 Abs. 2 AktG) ist die Eignung dieser Maßnahmen und vornehmlich d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen

Rn. 49 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Der Begriff des Gewährleistungsvertrags ist im Gegensatz zu den drei genannten Begriffen nicht gesetzlich geregelt und daher wesentlich unbestimmter (vgl. auch Palandt (2023), Einführung vor § 765 BGB, Rn. 16ff.; IDW RH HFA 1.013 (2008), Rn. 5). Im Bilanzrecht ist unter Gewährleistungsverträgen jede nicht als Bürgschaft anzusehende obligatori...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Berichterstattung über festgestellte Unrichtigkeiten und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften der Rechnungslegung (Abs. 1 Satz 3 (1. Teilsatz))

Rn. 29 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Nach § 321 Abs. 1 Satz 3 hat der AP über Unrichtigkeiten und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, die bei Durchführung der Prüfung festgestellt wurden, zu berichten. Unrichtigkeiten und Verstöße i. S. v. § 321 Abs. 1 Satz 3 (1. Teilsatz) beziehen sich ausschließlich auf RL-Normen für den JA bzw. KA oder (Konzern-)Lagebericht i. S. d. § 31...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Was bewirkt ein Tax CMS?

Tz. 74 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Gesetzliche Vorschriften, die auf das Vorhandensein eines wirksamen Tax CMS Bezug nehmen oder die dessen Einrichtung verbindlich vorschreiben, existieren nicht. Die Abgabenordnung enthält lediglich allgemeine Sorgfaltspflichten, aus denen sich Anforderungen an die innerbetriebliche Organisation ergeben. So bestimmt etwa § 150 Abs. 2 AO (Anha...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Veranlassender

Rn. 15 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Rechtsfolge der Ausgleichspflicht des § 311 AktG trifft das herrschende UN. Auch auf der Tatbestandsseite des § 311 AktG ist dementsprechend nur ein "veranlassendes" Verhalten maßgeblich, das der beherrschenden Gesellschaft als eigenes zugerechnet werden kann bzw. von ihr ausgegangen ist. Unproblematisch greift § 311 AktG bei einem Verhal...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Maßnahmen zur Beseitigung entsprechender Risiken

Tz. 27 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 In jeder komplexen Verwaltungsstruktur sollte eine Pflichtendelegation erfolgen. Wichtig hierbei ist, dass die Voraussetzungen für eine wirksame Delegation eingehalten werden und das eine stetige Überprüfung und Überwachung der Struktur erfolgt. Im Rahmen einer entsprechenden Struktur muss eine Aufarbeitung fehlerhaft behandelter Altsachverh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Umfang des Mitunternehmeranteils

Rn. 254 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Entspricht der Mitunternehmeranteil dem (dem jeweiligen Gesellschafter als Mitunternehmer) zuzurechnenden Anteil an den WG der Mitunternehmerschaft, so muss dies auch das jeweilige (diesem Mitunternehmer zuzuordnende) Sonder-BV umfassen (BFH v 17.12.2014, IV R 57/11, BStBl II 2015, 536; BFH v 02.10.1997, BStBl II 1998, 104; BFH v 12.04.2000...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Stellungnahme zur Lagebeurteilung, insbesondere Fortbestand und zukünftige Entwicklung (Abs. 1 Satz 2)

Rn. 21 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Im Prüfungsbericht hat der AP nach § 321 Abs. 1 Satz 2 zur Beurteilung der Lage der KapG oder des Konzerns durch die gesetzlichen Vertreter Stellung zu nehmen, wobei insbesondere auf die Analyse des Fortbestands und der künftigen Entwicklung einzugehen ist. Die herausgehobene Bedeutung dieser Stellungnahme wird darin deutlich, dass der Gesetz...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung (Abs. 2 Satz 1)

Rn. 48 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Nach § 321 Abs. 2 Satz 1 ist im Hauptteil des Prüfungsberichts festzustellen, ob die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen, der JA, der Lagebericht, der KA und der Konzernlagebericht den gesetzlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung entsprechen. Im Begriff "feststellen" ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu § 95 BewG / IV. Weitere Entwicklung in der Gesetzgebung bis Ende 2022

Rz. 281 [Autor/Stand] Durch Art. 2 des Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG) v. 26.11.2019[2] wird § 97 Abs. 1 Satz 2 BewG mit Wirkung ab 1.1.2025[3] aufgehoben. Der in dieser Vorschrift enthaltene Hinweis, wonach bei der Anwendung des § 97 Abs. 1 Satz 1 BewG die §§ 34 Abs. 6a und 51a BewG unberührt bleiben, läuft ab ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2023, Die Familieng... / IV. Zulässsiger Förderzweck

Über die Frage, was im Einzelfall als zulässige Fördertätigkeit anerkannt werden kann, besteht momentan viel Rechtsunsicherheit. Die Legaldefinition der Genossenschaft in § 1 Abs. 1 GenG, wonach der Zweck der Genossenschaft darauf gerichtet sein muss, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern, schließt eine Familieng...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / III. Erlangung der Gemeinnützigkeit

Das Gemeinnützigkeitsrecht enthält kein besonderes Anerkennungsverfahren.[13] Es ergeht auch kein Anerkennungsbescheid, mit dem einer neu errichteten Stiftung für die Zukunft der Status der Gemeinnützigkeit einmalig bescheinigt wird. Stattdessen ist verfahrenstechnisch wie folgt zu unterscheiden:[14]mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Beweislast

Rn. 25 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die Beweislast für das Vorliegen einer (nachteiligen) Veranlassung liegt grds. bei demjenigen, der den Nachteilsausgleich durch das beherrschende UN erreichen möchte. In der Praxis wird die Beweisführung vielfach aber erheblich erschwert oder sogar nahezu ausgeschlossen sein, wenn die Einflussnahme – wie i. d. R. – auf informellem Wege ohne n...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Abs. 2 Satz 3)

Rn. 54 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Nach § 321 Abs. 2 Satz 3 ist auch darauf einzugehen, ob der Abschluss insgesamt unter Beachtung der GoB oder sonstiger maßgeblicher RL-Grundsätze ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der VFE-Lage vermittelt. Gefordert ist eine ausdrückliche Feststellung zur Übereinstimmung des JA oder KA mit der Generalnorm des § 264 Abs. 2...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Datenschutz im Arbeitsschutz / 3 Wer ist für den Datenschutz zuständig und wie läuft der Prozess ab?

Hauptverantwortlicher für den Datenschutz ist die Geschäftsführung. Optimalerweise hat das Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten (intern oder extern) bestellt, welcher der Geschäftsführung beratend zur Seite steht und als Ansprechpartner für die Mitarbeiter agiert. Bei datenschutzrelevanten Themen und Projekten sollte daher der Datenschutzbeauftragte unbedingt involviert...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Aufwendungsersatzanspruch d... / 2 Eigenmächtiges Handeln

Eine unberechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag des Verwalters liegt vor, wenn der von ihm abgeschlossene Vertrag zur Durchführung etwa einer Erhaltungs-, also Instandsetzungs- oder Instandhaltungsmaßnahme, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen der Wohnungseigentümer nicht entspricht. In diesem Fall kann der Verwalter nur einen Verwendungsersatz verlangen. Der Verwalter h...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Aufwendungsersatzanspruch d... / 1 Handeln im Interesse der Eigentümergemeinschaft

Der Verwalter fungiert nach § 9b Abs. 1 WEG als Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Eine Vertretungsmacht für den Abschluss von Grundstückskauf- und Darlehensverträgen hat er aber nur aufgrund entsprechenden Beschlusses der Wohnungseigentümer. Im Übrigen aber ist seine Vertretungsmacht im Außenverhältnis nicht besch...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Datenschutz im Arbeitsschutz / 5 Abschluss und Ausblick

Das Thema Datenschutz wird im Hinblick auf die Digitalisierung auch zukünftig ein wesentlicher Aspekt im Arbeitsschutz sein. Eine gute interdisziplinäre Vernetzung bietet die beste Voraussetzung, die anstehenden Herausforderungen zu meistern. Auch wenn sich nicht jeder vertieft in die einzelnen Regelungen des Datenschutzes einarbeiten kann, so können jedoch im Umgang mit sen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftungsverhältnisse / 2.2 Erforderliche Angaben und Ausweis

Während Personengesellschaften alle vorliegenden Haftungsverhältnisse zusammengefasst in einem Betrag angeben können, müssen Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB entweder unterhalb der Bilanz oder im Anhang, getrennt nach den o. g. 4 Gruppen unter Angabe der gewährten Pfandrechte und sonstigen Sicherheiten, offenle...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Außerordentliche Kündigung

Rz. 16 Jede außerordentliche Kündigung von Funktionsträgern, mit Ausnahme der in § 15 Abs. 3a KSchG genannten Personen, also auch eine außerordentliche Änderungskündigung, bedarf der Zustimmung des Betriebsrats (§ 103 Abs. 1 KSchG). In § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG sind ohne eigenständige Definition die in § 626 Abs. 1 BGB verwandten Formulierungen übernommen worden. Da der Geset...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bestätigungsvermerk / 1 Handelsrechtliche Grundlagen

Jahresabschluss und der Lagebericht von Kapitalgesellschaften (große und mittelgroße) und Personenhandelsgesellschaften gem. § 264a Abs. 1 HGB (z. B. GmbH & Co. KG) müssen durch einen Abschlussprüfer geprüft werden.[1] Für kleine Kapitalgesellschaften besteht keine Prüfungspflicht; dies gilt natürlich auch für die Kleinstkapitalgesellschaft. [2] Abschlussprüfer können Wirtscha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss / 1.3.4 Anhang

Bei Kapitalgesellschaften und KapCo-Gesellschaften ist der Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern.[1] Er bildet bei diesen Unternehmen mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit. Hierin werden Erläuterungen und Angaben zu Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gegeben.[2] Erleichterungen für Kleinstgesellschaften Durch das MicroBilG[3]...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.6 Steuerabzug bei Aufsichtsratsvergütungen (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 88 Nach § 50a Abs. 1 Nr. 4 EStG unterliegen die Einkünfte beschr. stpfl. Personen, die mit der Überwachung der Geschäftsführung inländischer Körperschaften und Personenvereinigungen beauftragt sind, dem Steuerabzug. Da es sich dabei i. d. R. um Aufsichtsratsmitglieder handelt, wird diese Abzugsteuer auch als "Aufsichtsratsteuer" bezeichnet. Rz. 89 Die Vorschrift war urspr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.1.3.2.1 Personengruppentheorie

Rz. 94 Beherrschungsidentität ist auch dann anzunehmen (vom Fall der faktischen Beherrschung abgesehen; vgl. Rz. 134ff.), wenn zwar die Beteiligten nicht alle sowohl am Besitz- als auch am Betriebsunternehmen beteiligt sind, aber die an beiden Unternehmen beteiligten Personen (Doppel-Gesellschafter) an beiden Gesellschaften jeweils zusammen über mehr als 50 % der Stimmrechte...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.1.1 Überblick

Rz. 70 Neben der sachlichen Verflechtung ist eine personelle Verflechtung zwischen Besitzunternehmen und Betriebsgesellschaft für das Vorliegen einer Betriebsaufspaltung zwingend erforderlich. Eine solche liegt vor, wenn sowohl das Besitzunternehmen als auch die Betriebsgesellschaft von einem einheitlichen Geschäfts- und Betätigungswillen getragen werden.[1] Eine entsprechen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.1.3.3 Beherrschungsidentität trotz Einstimmigkeitsabrede

Rz. 109 Trotz Einstimmigkeitsabrede in der Besitzgesellschaft bzw. -gemeinschaft kann Beherrschungsidentität und damit personelle Verflechtung bestehen, wenn[1] das Besitzunternehmen durch eine Person oder Personengruppe faktisch beherrscht wird (Rz. 134ff.). Rechtsmissbrauch i. S. v. § 42 AO vorliegt[2] es sich bei dem Nur-Besitzgesellschafter um eine Kapitalgesellschaft hande...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.3 Selbstständige Arbeit, Nr. 3

Rz. 220 § 49 Abs. 1 Nr. 3 EStG betrifft die Einbeziehung von Einkünften aus selbstständiger Arbeit in die beschr. Steuerpflicht. Zum Begriff der selbstständigen Arbeit § 18 EStG; zu künstlerischer Tätigkeit Rz. 124ff. Rz. 221 Der Inlandsbezug bei selbstständiger Arbeit bestand ursprünglich nur darin, dass die selbstständige Arbeit im Inland ausgeübt oder verwertet wird. Dies ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.6 Faktische Beherrschung

Rz. 134 Beherrschungsidentität kann in Ausnahmefällen auch dann vorliegen, wenn die Person oder Personengruppe zwar eines der beiden Unternehmen beherrscht, jedoch am anderen Unternehmen nicht über ausreichende gesellschaftsrechtliche Einflussrechte (z. B. kein die Mehrheit vermittelnder Anteilsbesitz, Geltung des Einstimmigkeitsprinzips) verfügt, sie aber gleichwohl aufgrun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.8.1 Typisch und atypisch stille Beteiligung

Rz. 143 Eine stille Beteiligung i. S. v. §§ 230ff. HGB ist nur bei Beteiligung an einem Handelsgewerbe möglich. Der Inhaber des Handelsgewerbes muss Kaufmann i. S. v. §§ 1–3, 5–6 HGB sein; auf die Art der Kaufmannseigenschaft, ob Einzelkaufmann oder Handelsgesellschaft, kommt es nicht an. Eine stille Beteiligung am einzelnen Anteil eines Gesellschafters einer Personen- oder ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.1.3.2.3 Nur-Besitzgesellschafter

Rz. 107 Ist am Besitzunternehmen (Bruchteilsgemeinschaft, GbR, OHG, KG) neben der mehrheitlich bei der Betriebsgesellschaft beteiligten Person bzw. Personengruppe mindestens ein weiterer Gesellschafter beteiligt (Nur-Besitzgesellschafter) und gilt für das Besitzunternehmen qua Gesetz[1] oder (Gesellschafts-)Vertrag (daher kommt der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags bei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.3.2 Angemessenheit der Nutzungsvergütung

Rz. 203 Eine allgemeingültige Richtlinie oder Formel zur Ermittlung eines angemessenen Nutzungsentgelts existiert nicht[1], sodass hier mitunter ein erheblicher Ermessensspielraum besteht. Rz. 204 Unter Ausgleich der Interessen von Pächter und Verpächter sind insbesondere folgende Umstände bei der Ermittlung des Nutzungsentgelts zu berücksichtigen: Kapitalverzinsung, Vergütun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.3.2 Besitzgesellschaft bzw. -gemeinschaft

Rz. 179 Zum notwendigen Betriebsvermögen der Besitzpersonengesellschaft bzw. -gemeinschaft (für den Fall einer Bruchteilsgemeinschaft als Besitzgesellschaft im Rahmen einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung vgl. Rz. 264) gehören grundsätzlich alle Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens, einschließlich der Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft (vgl. Rz. 185 f...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.1.3.1 Echte Betriebsaufspaltung

Rz. 233 Wird im Rahmen der Begründung einer echten Betriebsaufspaltung (Rz. 16) ein bisher einheitliches Personenunternehmen dergestalt aufgeteilt, dass ein Teil der Wirtschaftsgüter auf eine Betriebskapitalgesellschaft übertragen wird, sodass mindestens eine wesentliche Betriebsgrundlage beim jetzigen Besitzunternehmen verbleibt[1], ist zwischen der Behandlung der beim Besi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.2 Beendigung der Betriebsaufspaltung

Rz. 253 Die Betriebsaufspaltung endet mit Wegfall der personellen oder der sachlichen Verflechtung.[1] Auf den Grund des Wegfalls kommt es dabei nicht an; mithin es ist ohne Bedeutung, ob der Wegfall der Tatbestandsvoraussetzung bewusst durch Handlungen herbeigeführt wird oder ob dies durch sonstige Ereignisse (häufig) ungewollt geschieht (Rz. 254).[2] Bereits eine kurze Zeit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vermögensverwaltende Person... / 1. Sondervergütung oder Ergebnisvorab?

Erhält ein Gesellschafter für die Übernahme von Aufgaben der Geschäftsführung von der Gesellschaft eine Gegenleistung, stellt sich steuerlich die Frage, welche Konsequenzen dies hat. Theoretisch kann es sich bei einer solchen Gegenleistung handeln um Sondervergütungen oder um einen Ergebnisvorab. Ergebnisvorab: Ein Ergebnisvorab folgt aus dem Gesellschaftsvertrag, erhöht den Erge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vermögensverwaltende Person... / 2. Gewerbliche Prägung

Neben der Abfärbung kommt auch der gewerblichen Prägung nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG eine große Bedeutung zu – insbesondere als Gestaltungsinstrument. Gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG entsteht die gewerbliche Prägung bei Personengesellschaften, die keine gewerbliche Tätigkeit ausüben, wenn ausschließlich eine oder mehrere Kapitalgesellschaften persönlich haftende Gesellschafter sind...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsklima / 6.2 Zeitpunkt der Analyse

Gibt es einen besonderen Anlass, eine Analyse durchzuführen, ist die Stimmung meist schon schlecht. Besser ist es, regelmäßig zu überprüfen, ob die Bedingungen und das Geben-Nehmen-Verhältnis noch passen. So empfiehlt es sich, alle 2 bis 3 Jahre die Unternehmenskultur und das Betriebsklima zum Thema bei der Geschäftsführung und der Belegschaft zu machen.mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ISO 50001: Aufbau, normativ... / 1.4 Kapitel 7: Unterstützung und Dokumentation

Zur Erreichung der geplanten Wirkung des Energiemanagementsystems sind Unterstützungsprozesse erforderlich. Dazu gehören personelle, finanzielle und materielle Ressourcen (Kap. 7.1), die vom Energieteam geplant und von der Geschäftsführung zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Ressourcen für ein EnMS umfassen zum Beispiel Investitionen in Anlagen oder Messsysteme, digital...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ISO 50001: Aufbau, normativ... / 1.2 Kapitel 5: Führung – Energiepolitik, Ressourcen, Energieteam

Die Geschäftsführung trägt die Verantwortung für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsystems. In der Norm werden dafür konkrete Aufgaben benannt, die von der Initiierung des Managementsystems, über die Anleitung, Unterstützung der Führungskräfte und Beschäftigten bis hin zur Rechenschaftspflicht reichen (Kap. 5.1). Darunter fällt auch die Anforderung z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.7.3.3 Begünstigte Wirtschaftsgüter

Rz. 171l Es ist nur noch die Übertragung folgender Wirtschaftsgüter begünstigt: Mitunternehmeranteil an einer Personengesellschaft, wenn die Gesellschaft eine Tätigkeit i. S. d. §§ 13, 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG oder des § 18 Abs. 1 EStG ausübt, Betrieb oder Teilbetrieb, ein mindestens 50 % betragender Anteil an einer GmbH, wenn der Übergeber als Geschäftsführer tätig war und de...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ISO 50001: Aufbau, normativ... / Zusammenfassung

Überblick Die ISO 50001 ist ein Regelwerk, welches Anforderungen an den Aufbau, die Umsetzung und die fortlaufende Verbesserung eines Energiemanagementsystems gibt. Von besonderer Bedeutung für die Funktionsfähigkeit es Systems sind das Engagement der Geschäftsführung, des Energiemanagementbeauftragten und des Energieteams, die saubere Erfassung und Bewertung der energiebezo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 115b Ambula... / 2.1.3 Anlage 2: Allgemeine Tatsachen Abs. 1 Satz 3

Rz. 19 Nach Abs. 1 Satz 2 HS 2, jetzt Satz 3, sind außerdem allgemeine Tatsachen zu bestimmen, die ggf. eine stationäre Krankenhausbehandlung erforderlich machen können. In Anlage 2 zum AOP-Vertrag sind allgemeine Tatbestände aufgeführt, bei deren Vorliegen vorrangig eine stationäre Durchführung erforderlich sein kann. Dabei wird nach allgemeinen individuellen Tatbeständen u...mehr