Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsführung

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Sommer, SGB V § 96 Zulassun... / 2.5 Geschäftsführung und Kosten

Rz. 6 Die Führung der Verwaltungsgeschäfte der Zulassungsausschüsse ist nach Abs. 3 Satz 1 der Vorschrift zweckmäßigerweise bei der jeweiligen KV angesiedelt. Sie führt das Arztregister, welches einen Teil der Zulassungsvoraussetzungen enthält, berät den Arzt über den Vertragsarztsitz und ist auch nach der Zulassung ständiger Ansprechpartner des Vertragsarztes, der durch die...mehr

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Sommer, SGB V § 91 Gemeinsa... / 2.11 Geschäftsstelle

Rz. 35 Zur Erledigung der vielfältigen laufenden Geschäfte unterhält der Gemeinsame Bundesausschuss eine Geschäftsstelle, die von einem hauptamtlich tätigen Geschäftsführer geleitet wird (vgl. Abs. 4 Nr. 2 der Vorschrift und Abschnitt E der Geschäftsordnung). Der Geschäftsstelle ist nach § 22 Geschäftsordnung eine Stabsstelle Patientenbeteiligung angegliedert, welche ausschl...mehr

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Verwendungsersatzanspruch -... / 1.4 Instandsetzungs-/Modernisierungsmaßnahmen (§§ 539 Abs. 1, 677 ff. BGB)

Hierzu gehören Maßnahmen, die entweder der Wiederherstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs (Mängelbeseitigungsmaßnahmen) oder der Verbesserung des Vertragsgebrauchs (Modernisierungsmaßnahmen) dienen.[1] Achtung Aufwendungen nach GoA erstatten Solche Aufwendungen muss der Vermieter nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) erstatten. Es müssen daher die ...mehr

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Sommer, SGB V § 91 Gemeinsa... / 2.6 Beschlussfähigkeit und Stimmrecht

Rz. 25 Das Plenum ist beschlussfähig, wenn 3 Unparteiische anwesend sind und sämtliche 13 Stimmen von den Anwesenden abgegeben werden können. Die Sitzungen sind i. d. R. öffentlich (vgl. Abs. 7 Satz 6) und jeder Sitzungstermin wird von der Geschäftsstelle z. B. im Internet veröffentlicht. Die Beschlussfähigkeit ist von der Geschäftsführung zu Sitzungsbeginn festzustellen und...mehr

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Unfähigkeit schützt nicht vor Haftung – zur Geschäftsführerhaftung aufgrund eigenen Unvermögens

Zusammenfassung Der Geschäftsführer einer GmbH muss nicht alles können, sondern kann Aufgaben delegieren. Die eingeschalteten Personen muss er sorgfältig auswählen und überwachen. Er kann sich nicht auf eigene Unfähigkeit berufen und sich damit der persönlichen Haftung entziehen. Dies bestätigt auch der Bundesfinanzhof. Sachverhalt Der Kläger war seit der Gründung der A-GmbH i...mehr

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Schönheitsreparaturen – Woh... / 3.4.2 Ersatzanspruch nach §§ 684, 818 Abs. 2 BGB

Vereinzelt wird die Ansicht vertreten, dass der Mieter auch außerhalb der Voraussetzungen des § 281 BGB zum Ersatz der Renovierungskosten verpflichtet sei. Anspruchsgrundlage sind die Vorschriften über die (unberechtigte) Geschäftsführung ohne Auftrag.[1] Sind die Schönheitsreparaturen auf den Mieter übertragen worden, so sei deren Durchführung durch den Vermieter als Geschä...mehr

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Gefahrdrohende Anlagen und ... / 3.3 Recht zur Selbsthilfe

Zur Selbsthilfe ist der durch gefährliche bauliche Zustände bedrohte Nachbar unter den Voraussetzungen des § 228 BGB berechtigt. Er handelt, wenn er die erforderlichen Maßnahmen selbst trifft und dabei in fremdes Eigentum eingreift, insoweit nicht rechtswidrig, als die Maßnahme nach § 677 BGB (Geschäftsführung ohne Auftrag) dem Interesse des Verpflichteten entsprechen. In di...mehr

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Sommer, SGB V § 91 Gemeinsa... / 2.12 Verfahrens- und Geschäftsordnung (Abs. 4)

Rz. 38 Der Gemeinsame Bundesausschuss gibt sich nach Abs. 4 eine Verfahrensordnung und eine Geschäftsordnung, die beide nach Abs. 4 Satz 2 der Genehmigung des BMG bedürfen. Die Formulierung "beschließt" in Abs. 4 Satz 1 stellt die dafür notwendigen Beschlüsse nicht zur Disposition. Mit Wirkung zum 1.3.2017 sind die mit dem GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz eingeführten Auf...mehr

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Sommer, SGB V § 91 Gemeinsa... / 2.14 Schätzung der Bürokratiekosten (Abs. 10)

Rz. 47 Nach Abs. 10 ist der Gemeinsame Bundesausschuss verpflichtet, spätestens ab dem 1.9.2012 die zu erwartenden Bürokratiekosten zu ermitteln und diese Kosten in der Begründung des jeweiligen Beschlusses nachvollziehbar darzulegen. Näheres regelt der Gemeinsame Bundesausschuss bis zum 30.6.2012 in seiner Verfahrensordnung (vgl. Abs. 10 Satz 3). Der Verweis in Satz 1 auf §...mehr

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Sommer, SGB V § 97 Berufung... / 2.2 Verfahrensvorschriften (§ 45 Ärzte-ZV)

Rz. 5 Hinsichtlich der Amtsdauer, der Amtsführung, der Weisungsungebundenheit, des Abstimmungsverfahrens, der Geschäftsführung und der Kostentragung gelten für die Berufungsausschüsse die gleichen Bestimmungen wie für die Zulassungsausschüsse (§ 45 Abs. 3 Ärzte-ZV). Der Widerspruch kann ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen werden, wenn der Berufungsausschuss die Zurückwe...mehr

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Vererben oder Schenken eine... / 2.3 Ableitung aus Verkäufen

Der gemeine Wert eines Anteils an einer GmbH wird für Erbschaftsteuerzwecke in erster Linie aus repräsentativen Verkäufen unter fremden Dritten abgeleitet.[1] Diese Verkäufe müssen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ohne Zwang oder Not stattgefunden haben. Ein Verkauf von Anteilen an einer anderen GmbH darf nicht herangezogen werden. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass es...mehr

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Sommer, SGB V § 91 Gemeinsa... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Mit Wirkung zum 1.1.2004 sind der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (§ 91 a. F.), der Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen (§ 91 a. F.), der Bundesausschuss für Fragen der Psychotherapie (§ 91 Abs. 2a a. F.), der Ausschuss Krankenhaus (§ 137c Abs. 2 a.F.) und der als Arbeitsgemeinschaft gebildete Koordinierungsausschuss (§ 137e a. F.) durch den Ge...mehr

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Sommer, SGB V § 91 Gemeinsa... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist unter der damals gültigen Überschrift "Bundesausschüsse" mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetzes – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.1991 (BGBl. I S. 2325) ist zum 1.1.1992 in Abs. 2 Sa...mehr

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Sommer, SGB V § 96 Zulassun... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die von den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Landesverbänden der Krankenkassen sowie den Verbänden der Ersatzkassen gemeinsam errichteten Zulassungsausschüsse sind eine Konsequenz des in § 72 Abs. 1 normierten Zusammenwirkens der Ärzte und Krankenkassen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung. Die gemeinsame Errichtung macht deutlich, dass es sich b...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Spendenempfänger

Rz. 48 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Der Spendenabzug setzt ferner voraus, dass Empfänger der Zuwendung (vgl § 10b Abs 1 Satz 2 EStG) Rz. 48/1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Rz. 48/2 Stand: ...mehr

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Sommer, SGB V § 90 Landesau... / 2.3 Amtsführung und Kosten

Rz. 5 Näheres darüber, wie das Amt zu führen ist, wer die Kosten trägt und wie die Amtsdauer, die Amtsführung, die Erstattung der Auslagen und die Entschädigung der Mitglieder zu regeln ist, enthält Abs. 3. Da diese Bestimmungen, bis auf die Kostentragung, für die Landesausschüsse und den Gemeinsamen Bundesausschuss (§ 91) in gleicher Weise gelten, werden sie maßgeblich durc...mehr

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Wohnrecht (Miete) / 2.1 Gesetzliche Regelung

Umgestaltung der Wohnung Der Berechtigte darf die Wohnung nicht umgestalten.[1] Er muss die üblichen Wartungsarbeiten durchführen.[2] Schönheitsreparaturen und die Instandsetzungen obliegen dem Eigentümer[3]; der Berechtigte muss diese Maßnahmen dulden.[4] Modernisierungsmaßnahmen Zur Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen ist der Eigentümer nicht verpflichtet. Umgekehrt mus...mehr

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Stimmverbot und Willensbildung in der GbR bei "Richten in eigener Sache"

Zusammenfassung Auch im Personengesellschaftsrecht gilt der Grundsatz, dass niemand "Richter in eigener Sache" sein darf. Ein Gesellschafter ist danach vom Stimmrecht ausgeschlossen, wenn der Beschluss darauf abzielt, sein Verhalten zu missbilligen. Überblick Die Frage, in welchen Fällen Gesellschafter aufgrund von Interessenkollisionen vom Stimmrecht ausgeschlossen sind, ist ...mehr

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Bodenerhöhungen und Grundst... / 3.4 Genügende anderweitige Befestigung

Eine Grundstücksvertiefung ist nach dem Gesetz zulässig, wenn für eine "genügende andere Befestigung" gesorgt wird. Das kann bei ausreichendem Abstand von der Grenze zum Nachbargrundstück eine ausreichend dimensionierte Böschung sein, die ein Abrutschen der Erde vom Nachbargrundstück vermeidet. In Betracht kommen auch Stützmauern oder bei einem Baugrubenaushub Spundwände bis ...mehr

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Sommer, SGB V § 96 Zulassun... / 2.1 Definition der Zulassungsangelegenheiten

Rz. 2 Die Vorschriften des § 96 und § 97 schaffen mit den Zulassungsausschüssen und Berufungsausschüssen Behörden (BSG, Urteil v. 25.11.2010, B 3 KR 1/10 R; Pawlita, in: jurisPK-SGB V,§ 96 Rz. 11) zur gemeinsamen Selbstverwaltung für die Zulassung der Leistungserbringer zur vertragsärztlichen Versorgung. Die Regelung des § 96 definiert keine allgemeine Aufgabenzuweisung, die...mehr

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Zwischenvermietung - Anwend... / 1.2 Der nichtgewerbliche Zwischenvermieter

Dagegen ist § 565 Abs. 1 BGB nicht unmittelbar anwendbar, wenn der Mieter mit der Anmietung und Vermietung primär andere als gewerbliche Zwecke verfolgt. Ob eine Weitervermietung bezweckt ist, kommt es ausschließlich auf die im Hauptmietvertrag getroffenen Vereinbarungen an. Wichtig Vertragswidriges Verhalten nicht erheblich Es spielt grundsätzlich keine Rolle, wenn sich der Mi...mehr

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Sommer, SGB V § 91 Gemeinsa... / 2.5.2 Unparteiischer Vorsitzender

Rz. 24 Der unparteiische Vorsitzende bzw. im Verhinderungsfall sein Stellvertreter vertritt den Gemeinsamen Bundesausschuss gerichtlich und außergerichtlich und ist zusammen mit der Geschäftsführung für die Einhaltung des Haushalts- und Stellenplans verantwortlich. In gerichtlichen Verfahren kann er nach § 4 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung einen Bevollmächtigten oder eine...mehr

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Sommer, SGB V § 97 Berufung... / 2.4 Verfahrensrechtliches und Organisatorisches

Rz. 9 In einem Klageverfahren ist der Berufungsausschuss Partei. Der Berufungsausschuss ist ein Entscheidungsgremium und damit beteiligtenfähig (§ 70 Nr. 4 SGG). Da es sich um eine Angelegenheit des Vertrags(zahn)arztrechts handelt, wirken im Gerichtsverfahren als ehrenamtliche Richter ein Vertrags(zahn)arzt und ein Vertreter der Krankenkassen mit (§ 12 Abs. 3 SGG). Der Beru...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 4.3.1 Konzernunternehmen unter eingeschränkter Beherrschungsmöglichkeit des Mutterunternehmens

Rz. 102 Das erste sachlich begründete Wahlrecht bei der Vollkonsolidierung von Tochterunternehmen besteht gem. § 296 Abs. 1 Satz 1 HGB dann, wenn erhebliche und andauernde Beschränkungen die Ausübung der Rechte des Mutterunternehmens in Bezug auf das Vermögen oder die Geschäftsführung dieses Unternehmens nachhaltig beeinträchtigen. Dieses Wahlrecht korrespondiert mit den in ...mehr

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Erstmalige Einrichtung eine... / III. Statusverfahren

Wird die Schwelle des § 1 Abs. 1 MitbestG erstmals erreicht, ist ein Statusverfahren nach den §§ 97 ff. AktG (analog) durchzuführen.[6] Beachten Sie: Bleiben die Gesellschafter bzw. die Geschäftsführung untätig, kann der Betriebsrat das Statusverfahren einleiten.[7] Verbindliche Feststellung des zutreffenden Aufsichtsratsmodells: Das Statusverfahren führt zur verbindlichen Fe...mehr

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Erstmalige Einrichtung eine... / 5. Zielgröße Frauenanteil

Gemäß § 52 Abs. 2 S. 2 GmbHG hat der Aufsichtsrat eine Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und unter den Geschäftsführern sowie Fristen zur Erreichung festzulegen. Die Festlegung erzeugt aber keine rechtliche Bindung und begründet auch keine Rechte von Dritten. Möglichkeit zur Änderung von Zielgrößen und Fristen: Das zuständige Organ kann jederzeit durch einen neuen B...mehr

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Erstmalige Einrichtung eine... / 4. Wahl eines Arbeitsdirektors

Verfahren: Gemäß § 33 Abs. 1 MitbestG ist durch den Aufsichtsrat ein Arbeitsdirektor zu bestellen. Dies erfolgt im Verfahren nach § 31 MitbestG wie für die Bestellung von Geschäftsführern – auch dann, wenn ein bereits bestellter Geschäftsführer zum Arbeitsdirektor bestellt werden soll.[22] Aufgaben: Der Arbeitsdirektor ist für die personellen und sozialen Angelegenheiten der ...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 2.1.3 Konkretisierung der Beherrschungsmöglichkeit

Rz. 23 Während § 290 Abs. 1 HGB sowie § 11 Abs. 1 PublG prinzipienorientiert ein die Konzernrechnungslegungspflicht auslösendes Mutter-Tochter-Verhältnis lediglich über die unbestimmten Rechtsbegriffe der Möglichkeit der unmittel- und mittelbaren Beherrschung postulieren, werden in § 290 Abs. 2 HGB Tatbestände benannt, bei deren Zutreffen stets, d. h. zunächst unwiderlegbar,...mehr

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Erstmalige Einrichtung eine... / 6. Verschiedene Bekanntmachungen

Nach der ersten Sitzung des Aufsichtsrats haben als letzte Schritte der erstmaligen Einrichtung eines mitbestimmten Aufsichtsrats verschiedene Bekanntmachungen zu erfolgen. So ist gem. § 106 AktG eine Liste der Aufsichtsratsmitglieder unter Benennung von Namen, Beruf und Wohnort des jeweiligen Mitglieds nebst Bestellungsurkunde zum Handelsregister einzureichen. Diese wird wed...mehr

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Erstmalige Einrichtung eine... / I. Einführung

Zum 1.1.2022 gab es in Deutschland 1.440.038 Unternehmen in der mit Abstand am häufigsten gewählten Rechtsform der GmbH (die UG mit 175.843 Unternehmen eingerechnet).[1] Überschaubare Anzahl an paritätisch mitbestimmten GmbH’s: Der Anteil nach dem Mitbestimmungsgesetz mitbestimmter GmbH’s hieran ist indes gering; im Jahr 2020 waren laut dem Institut für Mitbestimmung und Unte...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 4.1 Unternehmensarten im Konzern und deren Einbeziehung in den Abschluss

Rz. 92 Für die Einbeziehung in den Konzernabschluss unterscheidet das HGB verschiedene Unternehmensarten, wobei auf die Höhe des Kapitalanteils, das Ziel, mit dem die Verbindung eingegangen worden ist, sowie die gegebenen bzw. tatsächlich genutzten Einflussmöglichkeiten abgestellt wird.[1] Konkret relevant sind. Gemeinschaftsunternehmen, assoziierte Unternehmen oder sonstige...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.3.2 Betriebsergebnis

Für die Ermittlung des Durchschnittsertrags der letzten 3 Jahre ist das Betriebsergebnis der jeweiligen in den Durchschnittszeitraum fallenden Wirtschaftsjahre zu ermitteln. In § 202 BewG sind Vorgaben für die Ermittlung dieses Betriebsergebnisses gemacht – Ziel ist ein normiertes, um außergewöhnliche und steuerliche Besonderheiten bereinigtes Ergebnis. Praxis-Tipp Kein Einfl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft / 4.3.2 Leistungen gegen Sonderentgelt

Bei alleiniger Abgeltung durch Beteiligung am Gewinn oder Verlust der Gesellschaft erfolgt kein Leistungsaustausch. Steuerbar ist ein nach der konkreten Leistung berechnetes Sonderentgelt, das im Rahmen der Ergebnisermittlung bei der Handelsbilanz als Aufwand behandelt wird.[1] Auf die Bezeichnung der Gegenleistung, z. B. als Aufwendungsersatz, kommt es nicht an. Praxis-Beis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft / 3.1 Mitarbeit

Der Grundtypus der Personengesellschaft sieht eine persönliche Mitarbeit des Gesellschafters vor. Es wird keine Kapitaleinlage geleistet, sondern der Gesellschafterbeitrag umfasst die Arbeitsleistung. Bei einigen Rechtsformen ist diese Grundregel nur noch in der Berechtigung bzw. Verpflichtung zur Geschäftsführung bzw. zur Vertretung der Gesellschaft vorhanden.mehr

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Personengesellschaft / 4.3.1 Selbstständigkeit

Die Geschäftsführung durch natürliche Personen als Gesellschafter erfolgt i. d. R. selbstständig. Ein als KG-Geschäftsführer tätiger Kommanditist handelt nicht selbstständig, wenn ein Arbeitsvertrag mit Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall abgeschlossen wurde.[1]mehr

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Personengesellschaft / 1.2 Kapitalgesellschaften

Den hierunter zusammengefassten Rechtsformen ist eigen, dass die Kapitalbeteiligung an der Gesellschaft dominiert. Hingegen ist eine Mitarbeit der Gesellschafter nachrangig oder auch völlig entbehrlich. Die persönliche Haftung ist im Regelfall ausgeschlossen und selbst die Geschäftsführung kann von einem angestellten Nichtgesellschafter übernommen werden – die sog. Fremdorga...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft / 1.1 Personengesellschaften

Allen hierunter gefassten Rechtsformen ist gemeinsam, dass die jeweilige Gesellschaft auf die Person des einzelnen Gesellschafters aufbaut. Prägend dabei ist vor allem die persönliche Mitarbeit des Gesellschafters und die Geschäftsführung und Vertretung durch die Gesellschafter – die sog. Selbstorganschaft. Essenziell ist auch die persönliche Haftung der Gesellschafter. Doch ...mehr

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Personengesellschaft / 4.3 Gesellschafter als Geschäftsführer der Gesellschaft

Die Geschäftsführung eines Gesellschafters für die Personengesellschaft unterliegt der Umsatzsteuer, wenn sie selbstständig und gegen Sonderentgelt (also nicht allein gegen Gewinnbeteiligung) erfolgt. Dies stellt kein Problem dar, da auf der Gegenseite die Gesellschaft hieraus den Vorsteuerabzug erhält. Nachteilig ist dies nur, wenn die Personengesellschaft nicht vorsteuerabz...mehr

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Personengesellschaft / 5.1.2 Inhalt

Zur Gesellschaftsgründung werden mindestens 2 Gesellschafter benötigt, die mit ihrem Zusammenschluss einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Dieser Zweck wird im Gesellschaftsvertrag festgehalten. Bei Personenhandelsgesellschaften sind als Pflichtangaben die Firma und der Sitz der Gesellschaft sowie die Daten der Gesellschafter gesetzlich vorgeschrieben. Im Übrigen ist ein Gesellsc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft / 1 Wer ist Unternehmer?

Auch handelsrechtliche Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG) sowie Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) können umsatzsteuerliche Unternehmer sein, ­sofern sie nach außen als eigenständiges "Gebilde" mit Einnahmeerzielungsabsicht nachhaltig in Erscheinung treten. Diese Tätigkeit wird ggf. umsatzsteuerlich der Personengesellschaft als Steuerschuldner zugerechnet ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spenden / 4 Spendenempfänger und Spendenbescheinigung

Unter Berücksichtigung der Auslandsspenden kommen als Zuwendungsempfänger einer Spende in Betracht: eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentliche Dienststelle im Inland und in einem EU- bzw. EWR-Mitgliedsstaat; ein vom Finanzamt als steuerbegünstigt anerkannter inländischer Verein, wenn die Freistellung durch das Finanzamt nicht länger als 5 Jahre bzw. ...mehr

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ZErb 05/2023, Dogmatische F... / b. Personenbedingte Gründe in Gestalt der Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung

Die Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung – präziser: die Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Nachlassverwaltung, § 2216 Abs. 1 BGB – knüpft an die Person des Testamentsvollstreckers an und setzt kein schuldhaftes und pflichtwidriges Verhalten voraus. Bei personenbedingten Entlassungsgründen kommt es in besonderer Weise auf das Vorstellungsbild des Erblassers an. Eige...mehr

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ZErb 05/2023, Die Gesellsch... / 2. Nachjustierung beim Versammlungsort

Die technischen Möglichkeiten führen zu einer Erweiterung des Versammlungsorts, aber auch die Funktionen und Aufgaben des Versammlungsleiters/Vorsitzenden betreffend: Zitat Versammlungsort ist der Sitz der Gesellschaft, sofern kein anderer Ort zur Beschlussfassung vom Vorsitzenden festgelegt wurde. Die ordnungsmäßige Einberufung einer Videokonferenz zum Zwecke der Beschlussfas...mehr

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ZErb 05/2023, Die Gesellsch... / 1. Umfirmierung eines Gesellschafters und Anzeigepflichten

Einer der Gesellschafter hat vor einigen Wochen eine Umfirmierung vorgenommen ohne Meldung an die Forschungs-GmbH, sodass die Gesellschafterliste nicht aktuell ist. In der Vergangenheit wurden solche Änderungen stets vom die Umfirmierung bearbeitenden Notar in die Gesellschafterliste eingetragen und eine neue Gesellschafterliste übermittelt. Da dies nicht geschehen ist, frag...mehr

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ZErb 05/2023, Die Gesellsch... / 1. Präsenz- und Videokonferenzen sowie das Hybrid-Format

Diese Sätze könnten in der Satzung figurieren: Zitat Die Beschlüsse der Gesellschafter werden in Versammlungen gefasst, die zu diesem Zweck als Präsenz- oder ihnen gleichwertige Videokonferenzen stattfinden können. Videokonferenzen zum Zwecke der Beschlussfassung sind unter Verwendung von Bild- und Tonübertragungstechnik abzuhalten, die allen Gesellschaftern zugänglich oder ih...mehr

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ZErb 05/2023, Dogmatische F... / aa. Sperrwirkung der gesetzlich typisierten Entlassungsgründe

Mit den beiden typisierten Entlassungsgründen der groben Pflichtverletzung und der Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung hat der Gesetzgeber die Voraussetzungen für verhaltens- und personenbedingte Entlassungsgründe festgelegt.[32] Diese Wertungen dürfen grundsätzlich nicht unterlaufen werden, etwa indem über unscharfe Begrifflichkeiten wie "Feindschaft und Misstr...mehr

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ZErb 05/2023, Die Gesellsch... / 2. AR-Vorsitzender: Sitzungsleitung und "Stoffverteilung"

Für die Antizipierung der Erörterung spricht sogar die Leitungspflicht des AR-Vorsitzenden: Denn er hat die Sitzungstermine zu bestimmen, die Tagesordnung aufzustellen, die erforderlichen Informationen und Unterlagen zu beschaffen und Sachverständige zu laden.[18] Damit kommt ihm gleichsam eine Stoffordnungs- und Stoffverteilungsfunktion zu, die sogar gebietet, Erörterungspun...mehr

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ZErb 05/2023, Zum Erstattun... / Leitsatz

1. Aufwendungen, die zur Beisetzung eines Verstorbenen für erforderlich gehalten werden können, sind im Rahmen einer berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag ersatzfähig. 2. Der Kläger hat mit der Ausrichtung der Beerdigung ein eigenes und zugleich ein Geschäft seiner Schwester (auch fremdes Geschäft) geführt. Dass die Beklagte möglicherweise nicht einverstanden war, ist un...mehr

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ZErb 05/2023, Dogmatische F... / a. Verhaltensbedingte Gründe in Gestalt einer groben Pflichtverletzung

§ 2227 Hs. 2 Var. 1 BGB erfordert eine Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers, also eine Zuwiderhandlung gegen eine ihm obliegende Amtspflicht.[10] Die Zuwiderhandlung muss grob, d.h. von einigem Gewicht und schuldhaft begangen worden sein.[11] Ist der Testamentsvollstrecker Organmitglied einer Gesellschaft des Nachlasses, kann er sich dabei nicht auf die Business Judg...mehr

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ZErb 05/2023, Dogmatische F... / 6

Auf einen Blick Der in § 2227 BGB vom Gesetzgeber verwendete Begriff des "wichtigen Grundes" ist Anknüpfungspunkt zahlreicher zivilrechtlicher außerordentlicher Beendigungstatbestände. Eine kohärente Auslegung dieses Merkmals befördert die Einheitlichkeit des Rechts und entspricht – vorbehaltlich etwaiger notwendiger Differenzierungen im Einzelfall – dem mutmaßlichen Willen ...mehr