Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsveräußerung

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 5. Vorsteuerabzug – § 15 UStG

Unentgeltliche Zuwendungen und Vorsteuerabzug: In seinem Folgeurteil zum EuGH-Urt. v. 16.9.2020 – C-528/19 – Mitteldeutsche Hartstein-Industrie, UR 2020, 840, hat der BFH (BFH, Urt. v. 16.12.2020 – XI R 26/20 (XI R 28/17), UR 2021, 465) abweichend von der bisherigen Rechtsprechung und der Verwaltungsauffassung entschieden, dass der Vorsteuerabzug aus einem mittelbar unterneh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 10.1 Bildung der Rücklage

Rz. 125 Statt der sofortigen Übertragung der durch die Veräußerung eines der in § 6b Abs. 1 EStG genannten Wirtschaftsgüter aufgedeckten stillen Reserven kann der Stpfl. auch eine gewinnmindernde Rücklage bilden. Hierdurch wird die sofortige Versteuerung des Veräußerungsgewinns vermieden. Der Stpfl. hat ein Wahlrecht zwischen sofortiger Übertragung und Bildung einer Rücklage...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 8.1 Nachversteuerungsfälle

Auch nach der Erbschaftsteuerreform sind die Behaltensregelungen zu beachten. Diese finden sich in § 13a Abs. 6 ErbStG. Demnach fallen der Verschonungsabschlag und der Abzugsbetrag mit Wirkung für die Vergangenheit weg, soweit der Erwerber innerhalb einer Behaltensfrist gegen bestimmte Tatbestände verstößt. Dabei gilt für den 85 %igen Verschonungsabschlag eine fünfjährige Beh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 8.1 Allgemeines

Rz. 188 § 4h Abs. 5 EStG enthält eine umfassende Regelung zum Verfall des Zinsvortrags und des EBITDA-Vortrags. Nach dieser Regelung gehen der Zinsvortrag und der EBITDA-Vortrag bei der Aufgabe des Betriebs nach § 16 Abs. 3 EStG und bei der Übertragung des Betriebs unter. Nach dieser Regelung sind beide Vorträge an den Stpfl. (Betriebsinhaber) gebunden und nicht übertragbar....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 8.2 Verfall des Zins- und EBITDA-Vortrags bei einem Einzelunternehmen

Rz. 189 Für einen Einzelunternehmer sowie Körperschaften, die nicht unter § 1 Abs. 1 Nr. 1-3 KStG fallen, verfallen Zins- und EBITDA-Vorträge bei Aufgabe oder Übertragung des Betriebs. Unter "Betrieb" ist derselbe Betrieb zu verstehen wie in § 4h Abs. 1 EStG (Rz. 25). Dieser Betrieb muss übertragen oder aufgegeben werden. Rz. 189a Aufgabe des Betriebs bedeutet, dass die wesen...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 5.1.1 Persönlicher und zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 214 Gem. § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG haben Steuerpflichtige, die den Gewinn nach §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 oder 5a EStG ermitteln, neben dem Inhalt der Bilanz auch den Inhalt der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln.[1] Diese Verpflichtung gilt rechtsform- und größenklassenunabhängig für alle Steuerpflichti...mehr

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Berichtigung von Rechnungen... / 2.1.2 Typische/mögliche Fehler

Für eine möglichst zeitnahe Berichtigung von Rechnungen gilt es insbesondere die folgenden Problemfelder in den Blick zu nehmen: Der leistende Unternehmer und der Leistungsempfänger müssen eindeutig identifizierbar sein. Dabei ist zu beachten, dass diese Angaben zu den Mindestangaben zählen. Ist der leistende Unternehmer durch die Gesamtheit der in der Rechnung gemachten Angab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4 Sacheinlage nach § 20 Abs 1 UmwStG als Betriebsveräußerung

Tz. 52 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils in eine Kap-Ges oder Gen gegen Erhalt von neuen Anteilen an der aufnehmenden Gesellschaft (Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG) entspr der Tatbestandsmäßigkeit einer Betriebsveräußerung iSd § 16 Abs 1 EStG (ggf iVm § 8 Abs 1 KStG, §§ 14, 18 Abs 3 EStG). Die Übertragung von Vermögen a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.7.2 Begriff und Merkmale der wesentlichen Betriebsgrundlage

Tz. 41 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Wesentlichkeit eines (materiellen oder immateriellen) WG richtet sich zum einen danach, ob es in dem Unternehmen tats eingesetzt wird, aufgr seiner Funktion im Betriebsablauf zur Erreichung des Unternehmenszwecks erforderlich und auch von einem besonderen Gewicht für die Führung des Betriebs ist oder dem Betrieb das Gepräge gibt (sog fun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Zuständigkeit

Tz. 15 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Problematisch ist die Zuständigkeit der FinBeh, an die der Antrag zu richten ist und die die Auskunft zu erteilen hat. Grds ist nur die FinBeh zur Erteilung einer verbindlichen Auskunft befugt, die im Falle der Verwirklichung des fraglichen Sachverhalts örtlich zuständig sein würde (s § 89 Abs 2 S 2 AO). Dies ist das für die spätere Sachents...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.3 Nachversteuerung bei Begünstigung nicht entnommener Gewinne (§ 34a EStG)

Tz. 244a Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Thesaurierungsvergünstigung Natürliche Pers können ab dem VZ 2008 auf Antrag bei der ESt eine Tarifvergünstigung bei Eink aus L + F, Gew oder selbständiger Arbeit für den nicht entnommenen Teil des Gewinns aus einem Einzelunternehmen oder einem MU-Anteil in Anspruch nehmen, wenn sie den Gewinn nach §§ 4 Abs 1 oder 5 EStG ermitteln (s § 34a ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.1 Wirtschaftsjahr – Bilanzaufstellung – Umstellung der Gewinnermittlungsart

Tz. 240 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Bis zum Ablauf des stlichen Übertragungsstichtags (s § 20 Abs 5 und 6 UmwStG) ist das eingebrachte BV dem Einbringenden letztmals zuzurechnen (s Tz 301 und bei stlicher Rückbeziehung s Tz 319–321). Werden ein Einzelunternehmen, der Betrieb einer Pers-Ges oder alle MU-Anteile einer Pers-Ges (mit Beendigung der MU-Schaft) eingebracht und erfo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8.4.2 Ausnahmen von der Tarifermäßigung

Tz. 278 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Eine Tarifermäßigung nach § 34 Abs 1 oder 3 EStG kommt trotz des Ansatzes zum gW nicht in Frage, wenn für einen Teil des Einbringungsgewinns eine Rücklage gem § 6b oder 6c EStG gebildet worden ist (s Tz 262), wenn und soweit das Halb-/Teileink-Verfahren (s §§ 3 Nr 40 S 1 und 3c Abs 2 EStG) auf den Einbringungsgewinn anzuwenden ist (s Tz 265; ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.2 Steuerlich motivierte Einbringungen und Grenzen der Steuergestaltung

Tz. 45 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Einbringung nach § 20 Abs 1 UmwStG oder der qualifizierte Anteilstausch (s § 21 Abs 1 S 2 UmwStG) werden vielfach als Vorbereitungsmaßnahme oder Zwischenschritt einer mehrstufigen Umstrukturierungsmaßnahme (Kettenumwandlung) genutzt. Durch st-neutrales "Umhängen" von Anteilen an Kap-Ges, durch Neuorganisation von Unternehmensbereichen od...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.1 Besteuerung nach allgemeinen Regeln

Tz. 264 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Unbeschränkte StPflicht Das UmwStG enthält keine Regelungen, wie und in welchem Umfang ein der inl Besteuerung unterliegender Einbringungsgewinn zu versteuern ist. Der Gewinn aus dem eingebrachten BV rechnet nach den für unbeschr stpfl Einbringende geltenden allg Besteuerungsgrundsätzen für VG zu denselben Eink, denen auch die betriebliche S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Einbringung von Sachgesamtheiten oder Anteilen an Kapitalgesellschaften/Genossenschaften ohne Gewährung von neuen Gesellschaftsrechten

Tz. 12g Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Wird BV in eine Kap-Ges eingebracht und liegen die Voraussetzungen für eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG nicht vor, gelten für den Einbringenden und die aufnehmende (erwerbende) Kap-Ges die allg Grundsätze. Denn die Sonderregelungen des § 20 Abs 2 bis 9 UmwStG sowie der §§ 22 und 23 UmwStG sind nur anzuwenden, wenn sämtliche Tatbestand...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Rechtsgrundlagen

Tz. 245 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Jede Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG ist aus Sicht des Einbringenden dem Grunde nach die entgeltliche Übertragung des Sacheinlagegegenstands gegen Erhalt von neuen Anteilen an der übernehmenden Gesellschaft und damit im Grunde ein Gewinnrealisierungsakt (tauschähnlicher Vorgang, s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 52ff). Je nach Art und St-Verstrick...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.9.1 Einbringung durch eine natürliche Person

Tz. 284 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Frage der GewStPflicht eines Gewinns bei der Einbringung nach § 20 Abs 1 UmwStG kann sich nur stellen, wenn es sich bei dem Gegenstand der Einbringung um BV eines Gew iSd § 2 Abs 1 GewStG handelt. Setzt die übernehmende Gesellschaft für das eingebrachte BV einen höheren Wert als den Bw an, entsteht idR ein (positiver) Einbringungsgewinn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3 Gewinne "anlässlich" der Einbringung (durch Zurückbehaltung von Wirtschaftsgütern)

Tz. 255 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 WG, die nicht zu den (funktional) wes Betriebsgrundlagen eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils gehören, können unbeschadet der Tatbestandsmäßigkeit einer Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG von der Einbringung ausgenommen werden (zur Betriebseinbringung s Tz 40b; zur Teilbetriebseinbringung s Tz 93 [str]; und zur MU-Anteilseinbringung s Tz 12...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.5 Gewinnmindernde Rücklage nach § 6b EStG

Tz. 261 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Übertragung aufgedeckter stiller Reserven nach § 6b EStG Die Versteuerung des Einbringungsgewinns kann durch gewinnneutralen Abzug von den AK/HK bestimmter WG oder Bildung einer gewinnmindernden Rücklage nach § 6b EStG (oder § 6c EStG) hinausgeschoben werden. Dies gilt sowohl für natürliche Pers oder Pers-Ges als Einbringende als auch für Kö...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.3.2.5 Rechtsfolgen der Einbringung mit sonstigen Gegenleistungen

Tz. 224q Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Übersteigt der gW der sonstigen Gegenleistung nicht die Grenze von 500 000 EUR, wenn und soweit auch ein enstpr Buch-Kap gegeben ist (s § 20 Abs 2 S 2 Nr 4 Buchst b) UmwStG), oder übersteigt bei höheren Gegenleistungen deren Wert nicht die relative 25 %-Grenze des Bw de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8.2 Einbringung zu Buchwerten

Tz. 274 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Bei der antragsgem Bewertung des eingebrachten BV gem § 20 Abs 2 S 2 UmwStG unter Fortführung der Bw ergibt sich kein (positiver) Einbringungsgewinn (ieS). Die Aufdeckung stiller Reserven kann sich hier nur aus der Überführung unwes WG in das PV anlässlich der Einbringung (durch (Vorab-)Entnahme oder Zurückbehaltung) ergeben (s Tz 255ff). E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.1 Begriffsbestimmung und Betriebstypen

Tz. 22 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Betrieb als Sachgesamtheit Der in § 20 Abs 1 UmwStG verwendete Begriff "Betrieb" als möglicher Einbringungsgegenstand ist – wie im übrigen UmwStG (s §§ 18 Abs 3, 24 Abs 1) – nicht weiter erläutert. § 20 UmwStG idF ab SEStEG ist ua durch eine "Europäisierung" und Umsetzung von EU-RL geprägt (s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 6). Auch die EU-RL enthalte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8.3 Einbringung zu Zwischenwerten

Tz. 275 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Für Sacheinlagevorgänge, bei denen eine Minderbewertung auf Antrag ("freiwillig" oder aufgr ges Einschränkung des Bewertungswahlrechts) zum Zwischenwert (zum Begriff s Tz 197 und 205ff) erfolgt ist, kommt eine Tarifermäßigung für den Einbringungsgewinn aus den aufgedeckten stillen Reserven nach § 34 Abs 1 und 3 EStG nicht in Betracht. § 20 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.2 Einbringung durch eine natürliche Person

Tz. 265 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Bei einer einbringenden natürlichen Pers oder Pers-Ges, soweit natürliche Pers als MU beteiligt sind, unterliegt der Einbringungsgewinn der ESt (zur beschr oder unbeschr StPflicht s Tz 264–264a). Er gehört derselben Einkunftsart an wie auch das eingebrachte BV (s Tz 258). Zur Anwendung des Freibetrags nach § 16 Abs 4 EStG für den Einbringun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.8.3 Stichtagsbetrachtung oder zeitraumbezogene Beurteilung (Gesamtplan)?

Das BV eines lebenden Unternehmens ist infolge der Geschäftsvorfälle ständigen Veränderungen unterlegen. Diese Veränderungen betreffen auch den Zeitraum bis zur Einbringung bzw den Rückbezugszeitraum (dh die Zeitspanne zwischen dem rückbezogenen stlichen Übertragungsstichtag und der tats Einbringung des Betriebs oder Eintragung der Umw). Scheiden in einem zeitlichen Zusammen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.1 Natürliche Personen als Einbringende

Tz. 34 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Auch gewstlich kann es durch eine Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG zu einer Verdoppelung der stillen Reserven kommen. Dies ist der Fall, wenn BV eingebracht wird, das zu einem Gew gehörte und der Einbringende die erhaltenen Anteile wiederum in einem gew BV hält. In der übernehmenden Gesellschaft ist das zu Bw eingebrachte BV weiterhin stvers...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.4.2 Steuerliche Beurteilung der verschleierten Sachgründung/Sachkapitalerhöhung

Tz. 182 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Nach der BGH-Rspr führte die verdeckte Sacheinlage in eine GmbH/AG bis zum Inkrafttreten des MoMiG als nichtiges Umgehungsgeschäft auch zur Unwirksamkeit des dinglichen Erfüllungsgeschäfts (s Tz 180). Die Anwendung des § 20 Abs 1 UmwStG auf diesen Vorgang scheitert schon an der erforderlichen "Einbringung" des Sacheinlagegegenstands. Die "au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Buchwertansatz (Untergrenze der Bewertung)

Tz. 194 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Bw iSd § 20 Abs 2 S 2 UmwStG ist nach der Legaldefinition des § 1 Abs 5 Nr 4 UmwStG (die für das gesamte UmwStG gilt) der nach den stlichen Gewinnermittlungsvorschriften für das eingebrachte BV in einer für den stlichen Übertragungsstichtag aufzustellenden St-Bil anzusetzende Wert. Damit sind insbes die Bewertungsvorschriften des § 6 EStG, d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.6 Betrieb einer Personengesellschaft

Tz. 39 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Werden alle wes Betriebsgrundlagen (auch des Sonder-BV, s Tz 40) einer (mitunternehmerisch tätigen, gew infizierten oder gew geprägten) Pers-Ges iR einer Sacheinlage nach § 20 Abs 1 UmwStG übertragen, handelt es sich um die Einbringung eines "Betriebs". Der Gegenstand der Sacheinlage bezieht sich uE auf die MU-Schaft als eigenständiges Gewin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8.4.3 Freibetragsregelung

Tz. 280 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Der Freibetrag nach § 16 Abs 4 EStG ist für den Einbringungsgewinn aus der Sacheinlage eines gew BV zu gewähren, wenn die Einbringung zum gW erfolgt ist und der Einbringungsgewinn von einer unbeschr estpfl natürlichen Pers zu versteuern ist (s § 20 Abs 4 S 1 UmwStG; bei kstpfl Pers und bei beschr estpfl ist § 16 Abs 4 EStG nicht anwendbar, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1 Erfordernis der Ausgabe neuer Anteile

Tz. 170 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Gegenleistung für die eingebrachten WG muss die Gewährung "neuer" (Geschäfts-)Anteile an der aufnehmenden Kap-Ges oder Genossenschaft sein (s § 20 Abs 1 UmwStG; ständige Rspr zB s Urt des BFH v 18.12.1990, BStBl II 1991, 512 unter 4.a); v 13.12.2005, BFH/NV 2006, 1094 unter II.2.b)bb) und vom 07.04.2010, BStBl II 2010, 1094 unter II. 2. b) b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.6 Stundung

Tz. 263 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Eine spezielle Vorschrift zur Stundung der St auf einen Einbringungsgewinn enthalten weder § 20 UmwStG (anders noch die Vorgängerregelung, s § 20 Abs 6 UmwStG aF) noch die anderen Einbringungsvorschriften des UmwStG. Daher gelten die allg Grundsätze des § 222 AO. Selbst in den Fällen, in denen wegen Wegfall oder Beschränkung des inl Besteuer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.9.3 Einbringung durch eine gewerbliche Mitunternehmerschaft

Tz. 289 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Betriebseinbringung Der Gewinn aus der Einbringung des Betriebs der MU-Schaft nach § 20 Abs 1 UmwStG (Betriebsveräußerung durch tauschähnlichen Vorgang, s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 52ff) gehört grds nicht zum Gewerbeertrag der MU-Schaft gem § 7 S 1 GewStG (Ausnahmen: verschmelzungsgeborener Betrieb oder Betrieb eines gew Grundstückshandels, s T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Umfang, Grundsätze und Gegenstand der Bewertung

Tz. 190 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Das iRd Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG eingebrachte BV ist mit dem gW als Grundbewertungsmaßstab in der St-Bil der übernehmenden Gesellschaft anzusetzen (s § 20 Abs 2 S 1 UmwStG). Dies entspr der allg Behandlung der Einbringung als tauschähnlicher Veräußerungsvorgang und somit Realisierungsakt (s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 52ff). Nur als Ausn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3 Einbringung durch Vermögensanwachsung auf den letzten Gesellschafter einer Personengesellschaft

Tz. 160 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 "Umw" einer Pers-Ges in eine Kap-Ges durch Anwachsung Eine betrieblich tätige oder gew geprägte Pers-Ges kann in eine Kap-Ges/Gen umstrukturiert werden, indem das Gesellschaftsvermögen der Gesellschaft zivilrechtlich durch Anteilsvereinigung in einer Hand auf den letztverbliebenen Gesellschafter in der Rechtsform einer Kap-Ges/Gen anwächst. D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Gemeiner Wert als Regelmaßstab der Bewertung

Tz. 9 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Im UmwStG idF des SEStEG ist in den §§ 20–23 als Regelbewertung und zugleich betragsmäßige Bewertungsobergrenze für übergehendes Vermögen der Ansatz der gW eingeführt worden (s §§ 20 Abs 2 S 1, 21 Abs 1 S 1, 22 Abs 1 S 3 und Abs 2 S 3 UmwStG). Dies gilt nicht nur für diese Einbringungsvorschriften, sondern generell bei den übrigen im UmwStG g...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.7.5 Grundstücke

Tz. 52 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Allg Grundsätze Die BFH-Rspr hat in zahlreichen Entsch zur sachlichen Verflechtung iRe Betriebsaufspaltung und der funktionalen Bedeutung bei Betriebsveräußerungen (s § 16 EStG) Merkmale für die Wesentlichkeit von Grundstücken aufgezeigt. Diese Grundsätze können für Zwecke des § 20 UmwStG herangezogen werden (s Tz 46). Zusammenfassend ergibt s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Orth, Umwandlungskosten – Bilanzielle und stliche Behandlung, GmbHR 1998, 511; Patt, GewSt als Veräußerungskosten, EStB 2002, 285; Mühle, Stliche Behandlung von Umwandlungskosten bei Unternehmenstransaktionen, DStZ 2006, 63; Stimpel, Behandlung von Umwandlungskosten bei Verschmelzungen und Spaltungen bei Kap-Ges, GmbHR 2012, 199; Schmitz, Bilanzierung von GrESt bei Umstrukturier...mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck G... / 20 Angaben für Zwecke der Steuerermäßigung nach § 35 EStG

Zeile 143 Diese Zeile betrifft den Fall, dass der Gewinn aus Gewerbebetrieb in Zeile 39 einen Gewinn aus der Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebs enthält, der nach § 18 Abs. 3 UmwStG gewerbesteuerpflichtig ist, weil die Betriebsveräußerung oder -aufgabe innerhalb von 5 Jahren nach einer Umwandlung erfolgt ist. Dieser Gewinn unterliegt nach § 18 Abs. 3 Satz 3 UmwStG nicht d...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage OT / 4 Weitere Werte

Vor Zeilen 26-41 In den Zeilen 26–41 sind Werte der Organgesellschaft aufzunehmen, die für die Besteuerung des Organträgers benötigt werden. Diese Werte werden für den Organträger und die Organgesellschaft gesondert festgestellt. Bei Organschaftsketten enthalten die Daten auch die Werte der vorgelagerten Organgesellschaften. Zeile 26 Für die Ermittlung des Höchstbetrags der anz...mehr

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Unentgeltliche Wertabgaben ... / 2 Entnahme von Gegenständen für unternehmensfremde Zwecke

Die Entnahme eines Gegenstands aus dem Unternehmen für unternehmensfremde Zwecke ist nach § 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG als eine einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellte Wertabgabe zu besteuern (auch nach Ablauf des Vorsteuerberichtigungszeitraums des § 15a UStG).[1] Eine Wertabgabe zu unternehmensfremden Zwecken liegt auch vor, wenn die versorgten Personen oder Einrichtungen i...mehr

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Umsatzsteuer- und Vorsteuer... / 2.9 Unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer

Hat der Unternehmer in einer Rechnung einen unrichtigen Umsatzsteuerbetrag [1] ausgewiesen oder in unberechtigter Weise in einem Abrechnungspapier eine Umsatzsteuer ausgewiesen[2], schuldet er diese Umsatzsteuer unabhängig von einer von ihm erbrachten Leistung.[3] Wichtig Steuerschuld bei Leistungen an Nichtunternehmer fraglich Nach bisher von der Finanzverwaltung vertretener A...mehr

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Vermittler / 9 Vermittlung oder Eigenhandel

Ob jemand eine Vermittlungsleistung erbringt oder als Eigenhändler tätig wird, ist nach den Leistungsbeziehungen zwischen den Beteiligten zu entscheiden. Maßgebend ist grundsätzlich das Zivilrecht. Ob der Vermittler gegenüber dem Leistungsempfänger oder dem Leistenden tätig wird, ist insoweit ohne Bedeutung. Entsprechend der Regelung des § 164 Abs. 1 BGB liegt eine Vermittlu...mehr

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Gesetzliche Änderungen bei ... / 9. Untergang von EBITDA-Vortrag und Zinsvortrag bei Teilbetriebsabgang

Durch § 4h Abs. 5 S. 1 EStG wird – insbesondere für Personenunternehmen (Mitunternehmerschaften) – geregelt, dass durch eine Betriebsveräußerung/-aufgabe ein (noch nicht verbrauchter) EBITDA-Vortrag und ein (noch nicht verbrauchter) Zinsvortrag untergehen. Bei einem Mitunternehmerwechsel gehen der EBITDA-Vortrag und der Zinsvortrag quotenentsprechend anteilig unter (§ 4h Abs. 5...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.3.4 Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG

Rz. 161 Die Umwandlung erfolgt in der Form, dass der Einzelunternehmer zunächst eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) bar gründet. Dann schließt er mit der GmbH oder UG haftungsbeschränkt einen KG-Vertrag und bringt sein Einzelunternehmen als Kommanditeinlage ein. Das UmwStG lässt der KG die Möglichkeit, das eingebrachte Betriebsvermögen zu Buchwerten, zu Zwischenwerten ode...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.2.2 Eintritt des Kommanditisten, der zugleich Gesellschafter der Komplementär-GmbH ist, in die GmbH & Co. KG (Sacheinlage des Kommanditisten)

Rz. 149 Fallbeispiel: Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG[1] Will ein Einzelunternehmer seine persönliche unbeschränkte Haftung in betrieblichen Angelegenheiten beschränken, bietet sich die Umwandlung des Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG an. Hierzu muss der Einzelunternehmer zunächst eine GmbH bar gründen (25.000,00 EUR) und dann mit dieser eine ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Auflösung des bei Übergang zur Tonnagebesteuerung gebildeten Unterschiedsbetrags

Rn. 149 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Wird der Unterschiedsbetrag nach Ablauf von 10 Jahren oder vorheriger Veräußerung des Schiffes stpfl aufgelöst, und wird mit der Veräußerung des Schiffes auch der Gewerbebetrieb aufgegeben (häufig aus wirtschaftlichen Gründen bei Einschiffsreedereien; aus rechtlichen Gründen zwingend bei Partenreedereien – s § 489 HGB), ist die Auflösung de...mehr

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Photovoltaik: Einzelfragen ... / 7.1.2 Rechtliche und praktische Folgen des Steuersatzes mit 0 %

Aus dieser Änderung ab 2023 resultiert zunächst dem Grunde nach eine Verbilligung einer Photovoltaikanlage, da der Nettopreis den Gesamtpreis der Anlage darstellen wird. Beim leistenden Unternehmer (Installationsbetrieb) bleibt der Vorsteuerabzug für die Eingangsleistungen erhalten, auch wenn der Ausgangsumsatz nur einem Steuersatz mit 0 % unterliegt. Ebenso bleiben vorausgeh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Besteuerung des Unterschiedsbetrages

Rn. 283 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die Auflösung des Unterschiedsbetrages rechnet zum Gewerbeertrag (BMF vom 12.06.2002, BStBl I 2002, 614 Rz 38 und BMF vom 10.07.2023, BStBl I 2023, 1486 Rz 37). Die entstehende GewSt mindert nicht den hinzuzurechnenden Unterschiedsbetrag. Die GewSt-Rückstellung ist nach herkömmlichen Grundsätzen der Bilanzierung in der StB als Passivposten a...mehr