Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftswagen

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Dienstwagen, 1-%-Regelung

1 Kfz mit Sonderausstattung Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält einen Dienstwagen, den er sowohl privat als auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Entfernung 22 km) nutzen darf. Der geldwerte Vorteil wird nach der 1-%-Regelung errechnet. Angaben zum Dienstwagen: Hauspreis des Händlers: 30.000 EUR Inländischer Listenpreis (brutto): 32.675 EUR Sonderausstattu...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 6 Arbeitnehmer trägt Benzinkosten, Minderung in Einkommensteuererklärung

Sachverhalt Der Arbeitnehmer soll zum 1.2. zusätzlich zu seinem Gehalt einen Firmenwagen mit einem Listenpreis von 32.675 EUR erhalten. Die Versteuerung soll nach der 1-%-Methode erfolgen. Der Arbeitnehmer nutzt den Firmenwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und seiner 22 km entfernten ersten Tätigkeitsstätte. Der Arbeitgeber wünscht, dass der Arbeitnehmer die Benzinkoste...mehr

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Versicherungsprämie

Begriff Mit "Versicherungsprämie" werden oft unterschiedliche Sachverhalte bezeichnet. Es handelt sich um keinen feststehenden Begriff. Beispiele hierfür sind u. a. die Prämienrückvergütung bei geringer Unfallbelastung des Arbeitgebers, die dem Arbeitgeber z. B. durch Berufsgenossenschaften gezahlt werden, vom Arbeitgeber gezahlte Versicherungsbeiträge zur betrieblichen Alter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schutzbriefkosten

Begriff Als Schutzbrief bezeichnet man einen Service aus dem Kfz-Versicherungswesen, der den Versicherten vor wirtschaftlichen Schäden und Nachteilen im Zusammenhang mit einem Diebstahl, einem Unfall oder einer Panne seines Fahrzeugs schützt. In Deutschland am häufigsten verbreitet ist der ADAC-Schutzbrief. Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten des Arbeitnehmers für einen Sch...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 2 Kfz mit nachträglich eingebauter Sonderausstattung

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält einen Dienstwagen, den er sowohl privat als auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Entfernung 22 km) nutzen darf. Der geldwerte Vorteil wird nach der 1-%-Regelung errechnet. Angaben zum Firmenwagen: Hauspreis des Händlers: 30.000 EUR Inländischer Listenpreis (brutto): 32.675 EUR Sonderausstattung (werkseitig eingebaut):...mehr

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Carsharing

Begriff Immer häufiger erhalten Arbeitnehmer über ein Buchungsportal kurzfristig Fahrzeuge zur privaten Nutzung. Dies ist aus Arbeitnehmersicht insbesondere interessant für die Nutzung am Wochenende oder z. B. bei stundenweiser Anmietung eines Transportfahrzeugs zur Beförderung sperriger Güter. Der Arbeitgeber schafft die Möglichkeit zur Fahrzeugbuchung und ist damit Leasin...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 8 Übernahme von Leasingraten durch Arbeitnehmer

Sachverhalt Ein Arbeitgeber überlässt seinem Mitarbeiter einen Dienstwagen, der über eine Leasinggesellschaft im "Full-Service-Leasing" angemietet wird. Der Arbeitnehmer kann innerhalb eines vordefinierten Kostenrahmens seinen Dienstwagen bezüglich Marke und Ausstattung selbst aussuchen. Die Leasinggesellschaft bietet dem Mitarbeiter ein "Upgrade" auf ein hochwertigeres Fahr...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 9 Familienheimfahrten

Sachverhalt Ein Mitarbeiter wird ab 1.5. in die Zweigniederlassung nach München versetzt. Seine Familienwohnung in Stuttgart behält er bei. Montags fährt er mit dem ihm überlassenen Dienstwagen nach München, wo er unter der Woche ein Zimmer hat. Freitags fährt er nach Stuttgart zurück (einfache Entfernung 200 km). Der Dienstwagen wird auch für die Fahrten vom Zimmer in Münch...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 7 Arbeitnehmer trägt Benzinkosten, Minderung in monatlicher Lohnabrechnung

Sachverhalt Der Arbeitnehmer soll zum 1.2. zusätzlich zu seinem Gehalt einen Firmenwagen mit einem Listenpreis von 32.675 EUR erhalten. Die Versteuerung soll nach der 1-%-Methode erfolgen. Der Arbeitnehmer nutzt den Firmenwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und seiner 22 km entfernten ersten Tätigkeitsstätte. Der Arbeitgeber wünscht, dass der Arbeitnehmer die Benzinkoste...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 1 Kfz mit Sonderausstattung

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält einen Dienstwagen, den er sowohl privat als auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Entfernung 22 km) nutzen darf. Der geldwerte Vorteil wird nach der 1-%-Regelung errechnet. Angaben zum Dienstwagen: Hauspreis des Händlers: 30.000 EUR Inländischer Listenpreis (brutto): 32.675 EUR Sonderausstattung (werkseitig eingebaut): N...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 4 Pauschalierung, 15 Fahrten pro Monat

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält einen Dienstwagen, den er auch privat nutzen darf. Ebenso darf der Arbeitnehmer den Dienstwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und der 22 Kilometer entfernten ersten Tätigkeitsstätte nutzen. Der inländische Brutto-Listenpreis für das Fahrzeug beträgt 32.675 EUR. Der geldwerte Vorteil wird nach der 1-%-Regelung errechnet. Die Fahrten zwisc...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 3 Zuzahlungen durch den Arbeitnehmer

Sachverhalt Der Arbeitnehmer soll zum 1.2. zusätzlich zu seinem Gehalt einen Firmenwagen mit einem Bruttolistenpreis von 44.100 EUR erhalten. Er entscheidet sich für ein höherwertiges Fahrzeug. Der Arbeitgeber stimmt dem unter der Bedingung zu, dass der Arbeitnehmer die Aufwendungen für das Upgrade i. H. v. 6.800 EUR brutto selbst trägt. Die Versteuerung soll nach der 1-%-Me...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 5 Pauschalierung, weniger als 180 Fahrten pro Jahr

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält einen Dienstwagen, den er auch privat nutzen darf. Ebenso darf er ihn für Fahrten zwischen seiner Wohnung und der 22 Kilometer entfernten ersten Tätigkeitsstätte nutzen. Der inländische Brutto-Listenpreis für das Fahrzeug beträgt 32.675 EUR. Der geldwerte Vorteil wird nach der 1-%-Regelung errechnet. Die Fahrten zwischen Wohnung und erster ...mehr

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Freifahrten/-flüge für Arbe... / 1 Steuerpflichtige Zuwendungen

Erhält der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber oder einen Dritten Freifahrten und Freiflüge, richtet sich die steuerliche Behandlung des daraus entstehenden Vorteils danach, aus welchem Anlass dem Arbeitnehmer die kostenlose Beförderungsmöglichkeit (z. B. durch Firmenfahrzeug, Firmenflugzeug, Fahrkarte oder Flugticket) zur Verfügung gestellt wird. Im Einzelnen gelten folgende...mehr

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Kundenbindungsprogramme / 3.2 Bonusprogramm Payback

Das Payback-Prämienprogramm umfasst einen Zusammenschluss verschiedener Unternehmen, die beim Einkauf gegen Vorlage der Payback-Karte Bonuspunkte auf dem persönlichen Punkte-Konto des Kunden gutschreiben. Die Einlösung der Prämien erfolgt in Form von Sachprämien, Einkaufsgutscheinen oder Bargutschriften. Das Angebot der meisten angeschlossenen Unternehmen richtet sich an Privatku...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sammelbeförderung / 2 Voraussetzungen für Steuerfreiheit

Folgende Anforderungen müssen für die Steuerfreiheit erfüllt sein: Mindestens 2 Personen müssen mit einem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Bus, Kleinbus, Pkw oder sonstigen Verkehrsmittel zur Arbeit befördert werden. Die Sammelbeförderung muss für den betrieblichen Einsatz des Arbeitnehmers notwendig sein. Die Notwendigkeit einer Sammelbeförderung [1] ist gegeben, wenn di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrarbeit / 3 Steuerpflichtige Entschädigung bei (rechtswidriger) Mehrarbeit

Eine Entschädigung, die ein Arbeitnehmer für geleistete Mehrarbeitsstunden erhält, ist lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn. Dies gilt auch dann, wenn die Ausgleichszahlung für über die zulässige Arbeitszeit hinaus, also für rechtwidrige Mehrarbeit, geleistet wird. Entscheidend ist, dass die Zahlung durch das individuelle Dienstverhältnis, insbesondere durch die Erbringung der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenz des Arbeitgebers / 3 Aus- und Absonderungsrechte

Die Insolvenz dient der gleichmäßigen und bestmöglichen Befriedigung aller Gläubiger.[1] Allerdings hat der Insolvenzverwalter die Aussonderungsberechtigten vorweg zu befriedigen, da ihre Ansprüche nicht zur Insolvenzmasse gehören und deshalb nicht am Insolvenzverfahren teilnehmen (dazu gehören z. B. Gegenstände im Eigentum des Arbeitnehmers). Vorrangig zu bedienen sind auch...mehr

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Waren und Rabatte: Behandlu... / 1.6.3 Pauschalbesteuerung zulässig

Auch für Belegschaftsrabatte ist eine Pauschalbesteuerung zulässig, wenn es sich um sonstige Bezüge handelt, deren Gesamtbetrag pro Arbeitnehmer 1.000 EUR im Kalenderjahr nicht übersteigt und diese Vorteile mehr als 20 Arbeitnehmern gewährt werden.[1] Bei der Pauschalbesteuerung ist die Anwendung der Rabattregelung nicht zulässig. Die Bewertung der Vorteile aus der Nutzungsü...mehr

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Freifahrten/-flüge für Arbe... / 2 Steuerfreie Zuwendungen

Freifahrten und Freiflüge zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer sie erhält als Sammelbeförderung oder zu einer so gut wie ausschließlich beruflich veranlassten vorübergehenden Auswärtstätigkeit[1] oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als wöchentliche Familienheimfahrten. In diesen Fällen ist auch die kostenlose oder verbil...mehr

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Waren und Rabatte: Behandlu... / 1.6.2 Nachteile durch Anwendung der Rabattregelung

Die im Normalfall günstige Regelung für Belegschaftsrabatte kann sich auch nachteilig auswirken, wenn die Nutzungsüberlassung in einem Dienstwagen oder einer freien Unterkunft besteht. Die Anwendung der Rabattregelung ist bei diesen Sachverhalten an den Wegfall günstiger Wertansätze geknüpft, etwa den Verzicht auf die 1-%-Regelung sowie die amtlichen Sachbezugswerte.mehr

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Waren und Rabatte: Behandlu... / 1.5.3 Kein Belegschaftshandel

Die Herstellung, der Vertrieb der Waren oder die Abgabe der Dienstleistungen dürfen nicht überwiegend für den Bedarf der Arbeitnehmer erfolgen. Nicht begünstigt ist deshalb das arbeitstägliche Kantinenessen. Der Rabattfreibetrag kann hier nicht in Anspruch genommen werden, da im Vordergrund die Essensabgabe an die Belegschaft steht. Ähnlich verhält es sich mit Waren, die der...mehr

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Jahreswechsel 2023/2024: Ar... / 11.5 Dienstwagen zur Privatnutzung– Berechnung des unpfändbaren Arbeitsentgelts

Der Fall Ein Arbeitnehmer erhielt von seinem Arbeitgeber ein Bruttomonatsgehalt von zuletzt 5.477,60 EUR. Es wurde ihm daneben ein Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen. Der geldwerte Vorteil dieser Nutzungsmöglichkeit wurde auf der Entgeltabrechnung unter Anwendung der sogenannten "1 %-Regelung" gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG, mit einem B...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahreswechsel 2023/2024: Ar... / 11.11.2 Unbefristetes Arbeitsverhältnis: Fortsetzung durch Urlaubserteilung?

Der Fall Der Kläger stand seit dem 1.7.1999 aufgrund einer Reihe befristeter Arbeitsverträge in einem Arbeitsverhältnis zum beklagten Arbeitgeber. Zuletzt schlossen die Parteien einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 30.9.2020. Mit E-Mail vom 30.9.2020 teilte ein Mitarbeiter im Bereich Personal/Service dem Kläger nähere Einzelheiten zur Änderung der Versteuerung des geldwer...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbefall / 4 Arbeitsmittel zurückfordern

Waren dem Beschäftigten Arbeitsmittel, Schlüssel, Dienstfahrzeug oder sonstige Gegenstände, die im Eigentum des Arbeitgebers stehen, überlassen, so müssen diese von den Erben an den Arbeitgeber zurückgegeben werden. Empfohlen wird, dass Sie zunächst die Ihnen bekannten nahen Familienangehörigen zur Rückgabe des Arbeitgebereigentums auffordern. Ggf. sind die Erben zu ermitteln.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Krankenge... / 3 Einmalzahlung während Krankengeldbezugs

Sachverhalt Arbeitnehmer A und B sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Beide beziehen seit dem 1.4. Krankengeld. Arbeitnehmer A erhält daneben vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 26 EUR monatlich, die als Zuschuss zum Krankengeld beitragsfrei sind. Arbeitnehmer B nutzt während des Krankengeldbezugs seinen Dienstwagen weiterhin privat. Dieser Sachbezug übersteigt ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.2.1.2.2 Maßgebliches Arbeitsentgelt

Rz. 38 Das Arbeitsentgelt i. S. d. § 24i Abs. 2 Satz 1 ist nach sozialrechtlichen Grundsätzen zu bestimmen.[1] Nach dem insofern maßgeblichen § 14 SGB IV sind Arbeitsentgelt alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob...mehr

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Beendigung des Arbeitsverhä... / 5 Arbeitsmittel zurückfordern; Vorschüsse, Darlehen prüfen; Passwörter zurücksetzen

Fordern Sie den Beschäftigten auf, am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses ihm überlassene Arbeitsmittel (z. B. Schlüssel, Dienst-Handy, Laptop, Dienstwagen) an den Arbeitgeber zurückzugeben. Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses enden in der Regel auch die Besitzrechte des Beschäftigten an den Arbeitsmitteln. Hat der Arbeitgeber dem Beschäftigten zur Verrichtung der Tä...mehr

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zfs 12/2023, Fahrtenbuchanordnung; Mitwirkungsobliegenheit; Beweisfoto von einer solchen Qualität, dass eine Identifizierung für jemanden, der die Person kennt, möglich gewesen wäre; Einhaltung die Zweiwochenfrist zur Konfrontation des Halters mit Verkehrsverstoß gilt nicht bei Firmenfahrzeug; Bekanntgabe in Betracht kommender Personen und falsche Verdächtigung i.S.d. § 164 StGB; Messergebnis; Feststellung des Verkehrsverstoßes in Anlehnung an die Rechtsprechung des BVerfG zum Anspruch des Betroffenen auf ein faires Bußgeldverfahren

StVZO § 31a Abs. 1 S. 1 Leitsatz 1. In Bezug auf die Frage, ob die Feststellung des Fahrzeugführers i.S.d. § 31a Abs. 1 StVZO nicht möglich war, weil die Antragstellerin als Fahrzeughalterin an der Aufklärung nicht mitgewirkt hat, ist es unerheblich, ob es ihr möglich gewesen wäre, die für die Überprüfung des Messergebnisses erforderlichen Daten vor Ablauf der Verjährungsfrist...mehr

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zfs 12/2023, Fahrtenbuchano... / Leitsatz

1. In Bezug auf die Frage, ob die Feststellung des Fahrzeugführers i.S.d. § 31a Abs. 1 StVZO nicht möglich war, weil die Antragstellerin als Fahrzeughalterin an der Aufklärung nicht mitgewirkt hat, ist es unerheblich, ob es ihr möglich gewesen wäre, die für die Überprüfung des Messergebnisses erforderlichen Daten vor Ablauf der Verjährungsfrist von der Bußgeldstelle zu erhal...mehr

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zfs 12/2023, Fahrtenbuchano... / 1 Aus den Gründen: "…"

Die Beschwerde der Antragstellerin [gg. den Beschl. des VG Köln v. 16.8.2023 – 18 L 1042/23] hat keinen Erfolg. Ihr Beschwerdevorbringen, auf dessen Prüfung der Senat nach § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO beschränkt ist, stellt den angegriffenen Beschluss nicht durchgreifend in Frage. 1. Die in Ziffer 1 der Ordnungsverfügung vom 22.5.2023 geregelte Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuc...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 7 So werden Umsatzsteuerforderungen/-verbindlichkeiten abgestimmt

Als Eröffnungsbilanzwerte wurden bereits die verschiedenen Umsatzsteuerforderungen und -verbindlichkeiten behandelt. Sie werden auf der Aktivseite oder der Passivseite zusammengefasst – je nachdem, ob ein Umsatzsteuerguthaben oder eine Umsatzsteuerschuld besteht.mehr

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Anlage N-Doppelte Haushalts... / 2 Angaben auf Seite 1

Rz. 169 [Notwendige Angaben → Zeilen 4–12] Im Vordruck müssen Sie in diesen Zeilen die Angaben zum Grund der doppelten Haushaltsführung, zum auswärtigen Beschäftigungsort und zum Zeitpunkt der Gründung des zweiten Hausstands machen sowie darüber, ob Sie an Ihrem Hauptwohnsitz einen eigenen Hausstand unterhalten. Anhand dieser Angaben prüft das Finanzamt, ob ein Kostenabzug mö...mehr

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Anlage N-Doppelte Haushalts... / 2 Abzugsfähige Mehraufwendungen

Rz. 734 Abzugsfähige Mehraufwendungen Bei doppelter Haushaltsführung sind nur die durch die zweite Haushaltsführung angefallenen Mehraufwendungen, soweit sie notwendig sind, abziehbar (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG). Dies gilt für Fahrtkosten, Ausgaben für die Zweitwohnung (Unterkunft), Verpflegungsmehraufwand, sonstige Kosten z. B. Umzug, Einrichtung. [Fahrtkosten → Zeilen 13–22] ...mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.2 Wege zur ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 660 [Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte → Zeilen 30–53, eZeile 54] Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden im Regelfall nicht in tatsächlicher Höhe berücksichtigt, sondern sind (nur) mit einer Entfernungspauschale abgegolten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Ausnahmeregelungen gelten für behinderte Menschen (→ Tz 675) und bei...mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 1.1 Lohnbezüge

Rz. 620 [Bruttoarbeitslohn → eZeile 5] Der Bruttoarbeitslohn ergibt sich aus der LSt-Bescheinigung. Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) gehören alle laufenden und einmaligen (Geld- und Sach-)Bezüge und Vorteile (mit und ohne Rechtsanspruch) die im weitesten Sinne Gegenleistung für die zur Verfügung gestellte individuelle Arbeitskraft des Arbeitnehmer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.3.2.2 Maßgebliches Arbeitsentgelt

Rz. 42 Das Arbeitsentgelt i. S. d. § 24i Abs. 2 Satz 1 SGB V ist nach sozialrechtlichen Grundsätzen zu bestimmen.[1] Nach dem insofern maßgeblichen § 14 SGB IV sind Arbeitsentgelt alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden ...mehr

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Anlage N 2023 – Leitfaden / 3 Werbungskosten (Seiten 2–4)

Rz. 146 [Werbungskosten] Werbungskosten sind beruflich verursachte Ausgaben, die steuerlich den Bruttoarbeitslohn und damit die Steuer mindern. Im Vordruck sind lediglich die häufigsten Kostenarten aufgeführt (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 57–59), es handelt sich also nicht um eine vollständige Aufzählung. Werbungskosten sind auch dann möglich, wenn Sie noch nicht oder nic...mehr

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Anlage G 2023 – Tipps und G... / 1 Überblick über die Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Rz. 1006 Die Einstufung in diese Einkunftsart hat insbesondere Auswirkung auf die Buchführungspflicht und die Gewerbesteuer. Gewerbesteuerpflichtig sind ausschließlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sodass diese einerseits durch Einkommensteuer und Gewerbesteuer doppelt belastet sind, andererseits aber durch die Anrechnung der GewSt bei der ESt teilweise wieder entlastet werd...mehr

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Anlage N 2023 – Leitfaden / 2 Angaben zum Arbeitslohn (Seite 1)

Rz. 138 [Angaben zum Arbeitslohn → eZeilen 4–20] Die geforderten Angaben werden von Ihrem Arbeitgeber elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt und vom Finanzamt übernommen. Gleichzeitig bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber eine LSt-Bescheinigung über die übermittelten Daten. Eintragungen müssen Sie nur noch vornehmen, wenn die übermittelten Daten nicht zutreffend sind. ...mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.9 Reisekosten

Rz. 710 [Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten → Zeilen 68–80] Reisekosten setzen eine so gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit voraus. Unter einer "Auswärtstätigkeit" versteht man eine Tätigkeit außerhalb der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen und an welchem Ort ein Arbeitnehmer eine ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR 2023 – Tipps und... / 2.2 Private Pkw-Nutzung

Rz. 1083 [Private Pkw-Nutzung → Zeile 19] Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Grundsätzlich geht das Finanzamt davon aus, dass ein Betriebs-Pkw auch für private Fahrten zur Verfügung steht, sodass ein Privatanteil anzusetzen ist. Nur in Ausnahmefällen kann dieses ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR 2023 – Tipps und... / 3.3 Betriebsausgaben im Einzelnen

Rz. 1110 [Waren, Roh- und Hilfsstoffe → Zeile 26] Die Kosten für Waren, Roh- und Hilfsstoffe (einschließlich Nebenkosten) sind Betriebsausgaben im Zeitpunkt der Zahlung. Davon ausgenommen sind die AK oder HK für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere u. Ä., für Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens. Diese sind erst bei Zufluss des Veräußerungserlöses od...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rund um die Einkommensteuer... / 1.3 Elektronisch übermittelte Informationen

Rz. 4 [Datenübermittlung] Die Finanzverwaltung bekommt über die Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen sehr viele Besteuerungsgrundlagen und Informationen auf elektronischem Weg übermittelt bzw. hat über einen Datenabruf darauf Zugriff und kann die Daten mit den erklärten Angaben automatisiert abgleichen. Dazu gehören im Wesentlichen: sämtliche Angaben der LSt-Bescheinigu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kosten einer doppelten Haus... / b) Stellplatzkosten

Aktuell umstritten ist, ob auch Kosten für einen Stellplatz zu den betraglich beschränkt abzugsfähigen Unterkunftskosten gehören. Uneingeschränkter WK-Abzug: Das FG Mecklenburg-Vorpommern und das FG des Saarlandes haben dies ausdrücklich verneint und den uneingeschränkten WK-Abzug zugelassen[5]. Auch das FG Niedersachsen hat nun aktuell entschieden, dass Mietkosten des Steuerp...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 13. Kraftfahrzeuggestellung nach Auflösung des Dienstverhältnisses

Rz. 84 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Neben einer Abfindung wird einem ausscheidenden ArbN gelegentlich der Firmenwagen weiterhin zur Privatnutzung zur Verfügung gestellt. Einer tarifermäßigten Besteuerung der Abfindung (vgl § 34 Abs 1, 2 Nr 2 iVm § 24 Nr 1 Buchst a EStG) steht es nach BFH-Rechtsprechung nicht entgegen, wenn neben der Hauptentschädigungsleistung in einem spätere...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Heimfahrten bei doppelter Haushaltsführung

Rz. 57 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für Zwischenheimfahrten enthält § 8 Abs 2 Satz 5 EStG eine Sonderregelung: Die Nutzung des Kfz zu einer Familienheimfahrt im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung ist mit 0,002 % des maßgebenden Listenpreises (> Rz 25) für jeden Entfernungs-km zwischen dem Ort des eigenen Hausstands, idR die Familienwohnung, und dem Beschäftigungsort anzus...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Nutzungsüberlassung für Privatfahrten

Rz. 2 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Darf der ArbN ein betriebliches Fahrzeug auch zu privaten Fahrten benutzen, so entsteht daraus ein geldwerter Vorteil, der zum stpfl Arbeitslohn gehört (> Arbeitslohn Rz 28 ff, > Sachbezüge; BFH 197, 142 = BStBl 2002 II, 370; zur Vorteilsbewertung > Rz 20 ff). Der Sachbezug ist übrigens auch arbeitsrechtlich Teil der Arbeitsvergütung (BAG vom...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 12. Benutzung des Kraftfahrzeugs im Rahmen einer anderen Einkunftsart

Rz. 83 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für die Bewertung der Nutzungsentnahme gemäß § 6 Abs 1 Nr 4 Satz 2 EStG hat der BFH entschieden, dass die Benutzung eines betrieblichen Kfz zur Erzielung betriebsfremder > Einkünfte nicht mit der 1-%-Pauschale abgegolten, sondern ein zusätzlicher geldwerter Vorteil zu versteuern ist (BFH 214, 61 = BStBl 2007 II, 445; BFH/NV 2009, 1617). EFG ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Geldwerter Vorteil aus Privatnutzung

Rz. 27 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Bei Überlassung des betrieblichen Kfz zur Privatnutzung (> Rz 28) beträgt der geldwerte Vorteil 1 % des maßgebenden Listenpreises iSv > Rz 25–26/3 pro Monat (§ 8 Abs 2 Satz 2 iVm § 6 Abs 1 Nr 4 Satz 2 EStG). Beispiel 1: Dem Unternehmen Y, für das C im Außendienst tätig ist, sind für den von C beruflich und privat benutzten Pkw unter Berücksic...mehr