Fachbeiträge & Kommentare zu Geschenk

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Blumen / 4 Bei Repräsentationsaufwendungen und Geschenken an Geschäftsfreunde gilt eine Freigrenze

Diese beträgt 35 EUR. Die Freigrenze muss unbedingt beachtet werden. Denn wenn die Kosten für einen Blumenstrauß für einen Geschäftsfreund auch nur 1 Cent diese Grenze überschreiten, sind sie keine Betriebsausgaben, auch die 35 EUR nicht.[1] Praxis-Tipp Kränze dürfen zu 100 % als Betriebsausgaben gebucht werden Nicht als Geschenke oder Repräsentationsaufwendungen in diesem Sin...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Blumen / 11 Die Angemessenheitsgrenze muss stets beachtet werden

Die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Blumen wird dort scheitern, wenn die Grenze der Angemessenheit überschritten wurde. Zur Feststellung der Angemessenheit wird regelmäßig auf die Unternehmensgröße, den Umsatz und auf die geltend gemachten Aufwendungen abgestellt. So kann bspw. ein Mittelständler zur Weihnachtszeit einen Christbaum in den Flur oder die Empfangshalle stel...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Blumen / 10 Wann Vorsteuer abgezogen werden darf

Die Umsatzsteuer richtet sich grundsätzlich nach dem Ertragsteuerrecht. Ist das Geschenk (z. B. ein Blumenstrauß) betrieblich veranlasst und die 35-EUR-Grenze eingehalten, kann aus der Anschaffung der Vorsteuerabzug getätigt werden. Allerdings muss dann eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis vorliegen. Für ertragsteuerlich nicht abzugsfähige Geschenke (Geschenke über 35 EUR un...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Blumen / 7 Betriebseinnahmen beim Empfänger

Jeder Unternehmer, der betrieblich veranlasste Geschenke erhält, muss diese als Betriebseinnahmen versteuern. Dazu muss der Schenker dem Beschenkten den Wert des Präsents mitteilen.mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Blumen / 1 So kontieren Sie richtig

So kontieren Sie richtig! Kosten für Blumen zur Dekoration des Büros werden auf das Konto "Sonstige Raumkosten" 4280 (SKR 03) bzw. 6345 (...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Blumen / 5 Bei Blumenpräsenten gelten bestimmte Voraussetzungen

Das Blumenpräsent an Geschäftspartner muss betrieblich bzw. beruflich veranlasst sein. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Geschäftspartner Geburtstag hat oder ein ähnliches Ereignis begeht. Ist der Anlass des Blumengeschenks dagegen privat veranlasst, etwa ein Blumenstrauß für die Ehefrau, zählt es zu den steuerlich nicht zu berücksichtigenden Kosten der Lebenshaltung...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Blumen / 8 Möglichkeit der Pauschalversteuerung

Dies wird wohl im Geschäftsleben kaum praktiziert. Daher können Unternehmer Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Geschäftsfreunde bis zu 10.000 EUR brutto jährlich und pro Empfänger pauschal mit 30 % versteuern.[1] Bei Überschreiten dieses Betrags ist die Pauschalierung ausgeschlossen. Allerdings muss der Schenker den Empfänger über die Pauschalierung unterrichten. In diesem F...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Blumen / 3 Aufwendungen für Blumen zur Dekoration der Geschäftsräume sind in unbegrenzter Höhe abzugsfähig

Egal wie teuer die Blumen sind, die in Geschäftsräume gestellt werden, die Aufwendungen sind zu 100 % Betriebsausgaben. Die ansonsten für Repräsentationsaufwendungen oder für Geschenke geltende Freigrenze braucht hierfür nicht beachtet zu werden.mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Blumen / 6 Aufzeichnungspflichten: Einzeln und getrennte Aufzeichnung

Aufwendungen für Geschenke müssen einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben sowie fortlaufend und zeitnah erfasst werden. Dabei muss der Name des Empfängers aus der Buchung oder dem Buchungsbeleg zu ersehen sein.[1] Dies ist durch die Buchung der Geschäftsvorfälle auf separaten Konten in der Buchhaltung erfüllt.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Unentgeltliche Zuwendungen

Rn. 280 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Unentgeltlichkeit einer Zuwendung spricht gegen den Zusammenhang mit einer Einkunftsart, zB bei Geschenken, insbesondere in Vorwegnahme der Erbschaft. Dies gilt jedoch wegen des weit gefassten Veranlassungsbegriffs nicht bei Zuwendungen zwischen Personen, die durch eine vertragliche Beziehung verbunden sind, bei der die Leistungen einer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Gegenleistung im weitesten Sinne

Rn. 222 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Veranlassung bedeutet nach dem allgemeinen Sprachgebrauch, auch "Hervorrufen" oder "Bewirken" (vgl Wahrig, Deutsches Wörterbuch, Stichwort "veranlassen"). Darin kommt grundsätzlich ein enger, direkter Zusammenhang zwischen zwei Faktoren zum Ausdruck. Rn. 223 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Aus dem Begriff "Veranlassung" folgt, dass das Veranlasst...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.2 Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Zu den beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben rechnet der Vordruck in den Zeilen 67 bis 71 Aufwendungen für Geschenke und Bewirtung, für Verpflegung, für häusliche Arbeitszimmer sowie sonstige Aufwendungen. Anzugeben ist jeweils der Teil der Aufwendungen, der nicht abziehbar bzw. abziehbar ist. Aufwendungen für Geschenke an Arbeitnehmer aus besonderem persönlichen Anlass mit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eingetragene Lebenspartners... / 1 Grundsätze der eingetragenen Lebenspartnerschaft

Das BVerfG [1] hat die Verfassungsmäßigkeit des LPartG festgestellt. Laut BGB sind gleichgeschlechtliche Paare als eingetragene Lebenspartner den Eheleuten gleichgestellt, z. B. als gesetzlicher Erbe oder bei einer Trennung, seit 2005 auch bei der Hinterbliebenenversorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung und im Rahmen der ergänzenden Vertragsauslegung gem. § 313 BGB au...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.6 Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten (§ 34 Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 47 Einkünfte aufgrund von Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten sind durch § 34 Abs. 2 Nr. 4 i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 in den Katalog der außerordentlichen Einkünfte nach § 34 Abs. 2 EStG aufgenommen worden. Sie unterliegen somit der Fünftel-Regelung des § 34 Abs. 1 S. 1 EStG und damit einer besseren Tarifglättung. Rz. 48 Persönlich ist diese Regelung auf unbe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 5.1 Steuerfreie Gegenstände

Eine mittelbare Schenkung kann auch im Bereich der Steuerbefreiungen nach § 13 ErbStG sinnvoll sein. So sieht § 13 Abs. 1 Nr. 1a ErbStG vor, dass der Erwerb von Hausrat durch Personen der Steuerklasse I (beispielsweise Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner) bis zu einem Betrag von 41.000 steuerfrei bleibt. Für den Erwerb von Hausrat durch Personen der Steuerklasse II (bei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.10 Kindesunterhalt nach Abs. 7

Rz. 43 § 39 Abs. 7 hat Anspruchsqualität; danach ist auch der notwendige Unterhalt des Kindes des hilfeberechtigten Jugendlichen während seines Aufenthalts in einer Einrichtung oder einer Pflegefamilie selbst sicherzustellen. Die Vorschrift ist eine notwendige Folgeregelung zu § 27 Abs. 4 und setzt sich auch in der erweiterten Geltung des § 41 Abs. 2 fort, der die Krankenhil...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Soziale Leistungen des Arbeitgebers

Rz. 1 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Soziale Leistungen sind Zuwendungen des ArbG an einzelne ArbN oder an die ganze Belegschaft, die Ausfluss des Gedankens der Betriebsgemeinschaft und der Fürsorgepflicht des ArbG sind. Sie können in Geld bestehen, zB > Beihilfen im Krankheitsfall oder anderen Notlagen, Aufmerksamkeiten (vgl > Geschenke Rz 12 ff), > Betriebliche Gesundheitsförd...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Unterschiede zwischen beitragspflichtigem Arbeitsentgelt und steuerpflichtigem Arbeitslohn

Rz. 25 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Die Höhe der Beiträge richtet sich grundsätzlich nach dem beitragspflichtigen > Arbeitsentgelt (> Rz 8). Steuerpflichtige Zuwendungen an ArbN, die > Arbeitslohn sind, gehören idR auch zum Arbeitsentgelt iSd SozVers (vgl §§ 14 und 17 SGB IV). Deshalb sind LSt und SV-Beitrag grundsätzlich nach der gleichen > Bemessungsgrundlage zu berechnen. R...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Begriff der sonstigen Bezüge

Rz. 8 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Ein sonstiger Bezug ist der > Arbeitslohn, der nicht als laufender Arbeitslohn (> Laufende Bezüge) gezahlt wird (§ 38a Abs 1 Satz 3 EStG; > R 39b.2 Abs 2 LStR). Zu den Ursachen dieser unterschiedlichen Behandlung > Rz 2. Bei sonstigen Bezügen im steuerrechtlichen Sinn handelt es sich idR um Teile des Arbeitslohns, die nicht in aufeinander folg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen an Arbeitnehmer – Geschenk oder Deal? (USTB 2023, Heft 2, S. 42)

RA StB Georg von Streit[*] Anmerkung zum Urteil des BFH V R 25/21, zu den vorhergehenden Urteilen und zu den Fragen, die dem EuGH nicht vorgelegt werden sollten. I. Worum geht es? Dieser Fall ist ein schönes Beispiel dafür, wie Gerichte – aufgrund der sehr komplexen Aufgabenverteilung zwischen den nationalen Gerichten und dem Europäischen Gerichtshof – aneinander vorbeireden k...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / 1. FG des Saarlandes – Sachverhalt und Vorlagefrage

a) Sachverhalt Fragestellung: Im vorliegenden Fall[1] ging es kurz gesagt, um die Frage, wo in dem Fall, dass ein Angestellter (A = Arbeitnehmer) eines Steuerpflichtigen (QM = Arbeitgeber) ein Dienstfahrzeug, das ihm der Arbeitgeber (nicht nur für einen kürzeren Zeitraum) zur Erfüllung seiner Arbeitspflichten zur Verfügung stellt, auch für private Zwecke nutzen darf, diese Üb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / V. Revisionsentscheidung des BFH

1. Vorlagefrage bezog sich nicht auf Frage der Entgeltlichkeit Der BFH, der über die vom Finanzamt eingelegte Revision zu entscheiden hatte,[66] beschäftigte sich insbesondere mit der Frage, ob die Fahrzeugüberlassung zu privaten Zwecken an A tatsächlich unentgeltlich erfolgte. Im Ergebnis stellte er fest, das sei nicht der Fall, da – in Übereinstimmung mit der ständigen Rech...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / b) Vereinbarung einer Zahlung

aa) Fahrzeugüberlassung an A Auch mit A Vereinbarung über Gehaltsverzicht: Des Weiteren wies der BFH darauf hin, dass QM mit A auch eine Eigenbeteiligung vereinbart hatte, die von dessen Brutto-Tantieme in Abzug gebracht werden sollte. Damit sei für die Fahrzeugüberlassung an A (auch) ein Verzicht auf einen Teil des Gehalts vereinbart worden. Dass der vereinbarte Abzug aufgru...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / II. Sachverhalt und Fragestellungen

1. FG des Saarlandes – Sachverhalt und Vorlagefrage a) Sachverhalt Fragestellung: Im vorliegenden Fall[1] ging es kurz gesagt, um die Frage, wo in dem Fall, dass ein Angestellter (A = Arbeitnehmer) eines Steuerpflichtigen (QM = Arbeitgeber) ein Dienstfahrzeug, das ihm der Arbeitgeber (nicht nur für einen kürzeren Zeitraum) zur Erfüllung seiner Arbeitspflichten zur Verfügung st...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / I. Worum geht es?

Dieser Fall ist ein schönes Beispiel dafür, wie Gerichte – aufgrund der sehr komplexen Aufgabenverteilung zwischen den nationalen Gerichten und dem Europäischen Gerichtshof – aneinander vorbeireden können, wenn sie eine "unterschiedliche Sprache" sprechen. Insbesondere die Formulierung der Frage(n) im Fall der Vorlage an den EuGH ist von besonderer Bedeutung. Dies soll nachf...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / VI. Schlussfolgerungen aus den vier Entscheidungen für die Überlassung von Firmenfahrzeugen zur privaten Nutzung

Was ergibt sich nun aus den vorstehend skizzierten Entscheidungen für die mehrwertsteuerliche Behandlung der Firmenwagenüberlassung für private Zwecke? 1. Unterschiedliche Sichtweise Doppelbesteuerung: Schlecht ist, dass – mangels Klärung der Frage der Entgeltlichkeit durch den EuGH – auch nach den Entscheidungen in diesem Verfahren weiterhin die Gefahr der Doppelbesteuerung b...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / c) Besteuerung und Vorsteuerabzug

Problem des "vereinfachten Besteuerungsverfahrens": Misslich war für QM im vorliegenden Fall, dass eine Steuer erhoben wurde, obwohl keine Vorsteuer geltend gemacht werden konnte. Das ist aber ein Spezialproblem, das sich offenbar aus der Anwendung des vereinfachten Besteuerungsverfahrens ergibt. Normalerweise gehen nämlich Besteuerung und Vorsteuerabzug Hand in Hand (und zw...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / 2. Zusammenhang zwischen Fahrzeugüberlassung und Arbeitsleistung

a) Vereinbarungen über zu erbringende Arbeitsleistungen Individuelle Vereinbarung ...: Der unmittelbare Zusammenhang der Fahrzeugüberlassung der Arbeitsleistung ergebe sich, wie der BFH noch einmal bestätigte, daraus, dass die Nutzungsüberlassung im Rahmen eines Anstellungsvertrags individuell vereinbart werde.[72] Der bloße Zusammenhang mit einem Dienstverhältnis genüge nich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / 2. Voraussetzung: Entgeltliche Leistung

Die Vorlagefrage des FG, die im Zusammenhang mit der von ihm beigefügten rechtlichen Würdigung zu lesen ist, besticht nicht gerade durch überzeugende Eindeutigkeit. a) Nach dem Wortlaut der Vorlagefrage: Gegenleistung Entgeltlichkeit erforderlich: So ging das FG in der rechtlichen Würdigung – richtigerweise – davon aus, dass der Ort der Leistung gem. Art. 56 MwStSystRL, § 3a A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / III. Entscheidung des EuGH

1. Nur Prüfung des Leistungsortes Eigene Formulierung der Vorlagefrage: Der EuGH stellte dementsprechend in der Einleitung zu seiner Entscheidung vom 20.1.2021,[22] in der er sein Verständnis der Vorlagefrage wiedergab, klar, dass das vorlegende Gericht wissen wolle, ob Art. 56 Abs. 2 MwStSystRL dahin auszulegen sei, dass die Überlassung eines dem Unternehmen des Steuerpflich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / 2. Entgeltlichkeit

a) Sachverhaltsvorgabe des FG bzgl. Zahlung und anderer Vorteile Vermietung nur bei Entgeltlichkeit: Mit Blick auf die vorgelegte Frage stellte der EuGH zunächst fest, dass ein Vermietungsumsatz i.S.d. der genannten Vorschrift nur dann vorliegen könne, wenn es sich um einen entgeltlichen Umsatz (Art. 2 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL, § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG) handele. Es müsse also...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / cc) Quintessenz

Keine Besteuerung ohne VorSt-Abzug: Im Regelfall kann es also nicht zu einer Besteuerung ohne Vorsteuerabzug kommen. Nimmt der Steuerpflichtige allerdings, wie QM im vorliegenden Fall, Vereinfachungen in Anspruch, muss er auch mit den sich hieraus ergebenden Nachteilen leben.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / b) Keine Feststellungen bzgl. Arbeitsleistung

Was die Arbeitsleistung des A angeht, prüfte der Gerichtshof jedenfalls nicht, ob sie als Gegenleistung für die Überlassung des Fahrzeugs zur privaten Nutzung zu qualifizieren war.[31] aa) Arbeitsleistung des Arbeitnehmers kann zwar Gegenleistung sein, ... Arbeitsleistung ...: Der Gerichtshof geht zwar in seiner Rechtsprechung davon aus, dass die Arbeitsleistung eines Arbeitne...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / [Ohne Titel]

RA StB Georg von Streit[*] Anmerkung zum Urteil des BFH V R 25/21, zu den vorhergehenden Urteilen und zu den Fragen, die dem EuGH nicht vorgelegt werden sollten.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / 4. Keine Vermietung

Lt. EuGH Unklarheit im Sachverhalt: Der EuGH gab allerdings zu bedenken, es gehe aus den Akten nicht ausdrücklich hervor, ob ein Anspruch auf Vorsteuerabzug nicht möglicherweise in Deutschland entstanden sei.[45] Unklarheiten gibt es immer: Vermutlich ging aus den Akten auch nicht ausdrücklich hervor, ob ein solcher Anspruch nicht möglicherweise in Frankreich, in Griechenland...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / c) Ergebnis: Entgeltlichkeit kann nicht abschließend geprüft werden

Vorgabe des FG = Keine Zahlung oder Verzicht auf sonstige Vorteile: Das FG hatte also – für den EuGH bindend – festgestellt, dass "Zahlung und Verzicht" nicht vorlagen (s. oben III.2.a.). Damit lag insoweit keine Gegenleistung des A für die Fahrzeugüberlassung zur privaten Nutzung vor. Keine Feststellungen für Arbeitsleistung: Bezüglich der Arbeitsleistung des A hatte das FG ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / b) Vorlage

Vorlagefrage: Das FG entschied zunächst nicht selbst, sondern wollte erst einmal vom EuGH wissen, ob Art. 56 Abs. 2 MwStSystRL einschlägig sei (falls nämlich nicht, wäre die Steuerfestsetzung gegen QM nach seiner Auffassung mangels Leistungsortes im Inland aufzuheben gewesen). Daher fragte das FG den EuGH: „Ist Art. 56 Abs. 2 der Richtlinie 2006/112 dahin auszulegen, dass mit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / 1. Überlassung des Fahrzeugs an A ist keine entgeltliche Leistung

Keine entgeltliche Vermietung: Zur Begründung führte das FG aus, bei der Fahrzeugüberlassung an A handele es sich nicht um eine entgeltliche Vermietungsleistung i.S.d. § 3a Abs. 3 Nr. 2 Satz 3 UStG.”[51] Bestätigt für Zahlung und sonstige Vorteile: Das FG begründete in dieser Entscheidung näher, warum "Zahlung und Verzicht" seitens des A nicht vorlagen[52] (nachdem es dies de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / 3. Ort der Fahrzeugüberlassung

Leistungsort = Art. 56 Abs. 2 MwStSystRL: Die Überlassung der Fahrzeuge an A und B war auch als entgeltliche Vermietungsleistung gem. Art. 56 Abs. 2 MwStSystRL, § 3a Abs. 3 Nr. 2 Satz 3 UStG in Deutschland steuerbar. Mietzins nicht zwingend = Geldzahlung: Außerdem merkte der BFH an, der Mietzins, dessen Entrichtung Voraussetzung für das Vorliegen einer Vermietungsleistung im ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / 2. Keine Vermietungsleistung

Kein Mietzins "in Geld": Quasi hilfsweise führte das FG aus, dass sich der Leistungsort selbst bei Entgeltlichkeit nicht nach Art. 56 Abs. 2 MwStSystRL, § 3a Abs. 3 Nr. 2 Satz 3 UStG richten könne. So stellte das FG fest, der EuGH habe im Urteil QM ausgeführt, der Begriff des Mietzinses könne nicht im Wege der Analogie ausgelegt werden, indem ihm ein geldwerter Vorteil gleic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / a) Sachverhalt

Fragestellung: Im vorliegenden Fall[1] ging es kurz gesagt, um die Frage, wo in dem Fall, dass ein Angestellter (A = Arbeitnehmer) eines Steuerpflichtigen (QM = Arbeitgeber) ein Dienstfahrzeug, das ihm der Arbeitgeber (nicht nur für einen kürzeren Zeitraum) zur Erfüllung seiner Arbeitspflichten zur Verfügung stellt, auch für private Zwecke nutzen darf, diese Überlassung für ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / a) Nach dem Wortlaut der Vorlagefrage: Gegenleistung

Entgeltlichkeit erforderlich: So ging das FG in der rechtlichen Würdigung – richtigerweise – davon aus, dass der Ort der Leistung gem. Art. 56 MwStSystRL, § 3a Abs. 3 Nr. 2 Satz 3 UStG nur dann in Deutschland liegen könne, wenn es sich um eine entgeltliche Vermietungsleistung handele.[4] Arbeitsleistung lt. FG = Gegenleistung: Diese Voraussetzung war auch, blickt man allein a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / 3. Zulassung der Revision

Grundsätzliche Bedeutung der vom EuGH beantworteten Frage: Das FG ließ die Revision zu. Hierbei führte es aus, die Revision werde wegen grundsätzlicher Bedeutung der vom EuGH im Wege der Vorabentscheidung beantworteten Rechtsfrage zugelassen, ob die Überlassung eines Firmenfahrzeugs durch einen Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer – auch zu Privatfahrten – auch dann eine entge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / 1. Unterschiedliche Sichtweise

Doppelbesteuerung: Schlecht ist, dass – mangels Klärung der Frage der Entgeltlichkeit durch den EuGH – auch nach den Entscheidungen in diesem Verfahren weiterhin die Gefahr der Doppelbesteuerung besteht. Sieht also ein anderer Mitgliedstaat (entsprechend den Leitlinien des Mehrwertsteuerausschusses[92]) die Überlassung als unentgeltlich an, wenn der Arbeitnehmer allein die A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / a) Kein Änderungsbedarf

Bekannt und bewährt: Als positiv kann man die abschließende Entscheidung des BFH (dass die Arbeitsleistung eine Gegenleistung für die private Fahrzeugnutzung darstellt) grundsätzlich wohl zunächst einmal deswegen beurteilen, weil sie im Prinzip alles beim Alten belässt, die Unternehmen also keine Änderungen durchführen müssen. Das ist – in einer Mehrwertsteuerwelt, die ständ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / 4. Bemessungsgrundlage

BMG = Kosten des Leistenden: Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage stellte der BFH fest, dass sie sich nach § 10 Abs. 2 Satz 2 UStG richte. Der Wert der Arbeitsleistung und der Eigenbeteiligung stelle also die Bemessungsgrundlage für die Fahrzeugüberlassung dar. Es sei nicht zu beanstanden, wenn QM zur Ermittlung dieses Werts die Kosten (vorsteuerbelastet und nicht vorsteuerb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / a) Steuerbarer Vorgang, obwohl kein Vorsteuerabzug?

Kein steuerbarer Vorgang in DE: Es wird aber bereits nicht klar, warum das FG auch für den Fall, dass keine entgeltliche Leistung vorliege, überhaupt die Frage nach dem Ort der Leistung stellte.[13] Bevor nämlich geprüft werden kann, wo ein Vorgang der Mehrwertsteuer unterfällt, muss erst einmal geprüft werden, ob er der Mehrwertsteuer unterfällt. Letzteres wäre aber bei ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / c) Umfang der privaten Fahrzeugnutzung

Umfang der Privatnutzung unerheblich: Der BFH betonte außerdem noch, dass es unerheblich sei, dass der konkrete Umfang der Arbeitsleistung von A und B und der ihnen ausgezahlte Barlohn unabhängig davon waren, ob und in welchem Umfang sie die Fahrzeugüberlassung in Anspruch nahmen.[83] Nicht erforderlich: Es ist also nicht erforderlich, dass im Arbeitsvertrag z.B. konkret gere...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / 4. Fall B

Zahlung = Gegenleistung: Der Vollständigkeit halber ist zu erwähnen, dass es – neben A – noch einen anderen Mitarbeiter (B) gab, der – wie A – in Deutschland wohnte und seinen Dienstwagen auch privat nutzen durfte. B musste allerdings hierfür einen jährlichen Betrag von EUR 5.688 p.a. zahlen, den QM von seinem Gehalt einbehielt. Dieser Zuzahlungsbetrag entsprach allerdings n...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / f) Zuzahlungen: (Teil-)Entgeltlichkeit, mehrere Leistungsorte und Mindestbemessungsgrundlage?

Entgeltlichkeit bei Zuzahlungen: Letztendlich erübrigt sich bei Zugrundelegung der Ausführungen des BFH auch die etwas sperrige Diskussion, ob (Un-)Entgeltlichkeit auch dann gegeben ist, wenn der Arbeitnehmer Zuzahlungen leistet[123] (z.B. EUR 250 p.a., weil er am Auto gern einen Heckspoiler haben will, der normalerweise nicht vorgesehen ist, oder EUR 5.688 p.a., wie im Fall...mehr