Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter-Geschäftsführer

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Kein Abzug der Refinanzierungszinsen für ein Gesellschafterdarlehen bei fehlendem Antrag nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG

Hat der alleinige Gesellschafter-GF (GGF) "seiner" GmbH ein Darlehen gegeben, weil die GmbH aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage eine entsprechende Fremdfinanzierung nicht erhalten hätte, liegt ein durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasstes, eigenkapitalersetzendes Darlehen vor. Der Gesellschafter hat dann der GmbH das Darlehen nicht gewährt, um Erträge aus Kapitalforder...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Thomas Brinkmeier, StB[*] Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über ausgewählte praxisrelevante Entscheidungen aus der FG-Rechtsprechung (seit dem letzten Überblick in GmbH-StB 2021, 321), die für die GmbH, den GF und deren steuerlichen Berater praxisrelevant sind.mehr

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FF 01/2022, Rechtsprechungs... / I. Auszugleichende Anrechte (§§ 1, 2 VersAusglG)

Mit Wirkung zum 1.7.2014 wurde durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz vom 23.6.2014 die Anerkennung von Kindererziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, verbessert (sogenannte "Mütterrente"). Bei der Umsetzung der Leistungsverbesserungen wurde nur für Anwartschaftsfälle, in denen am 1.7.2014 noch keine Rente gezahlt wurde, eine Verlängerung der anrechenbare...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.5 Künstlersozialabgabe bei GmbH- und KG-Gesellschaftern

Für künstlerisch oder publizistisch tätig GmbHs und KGs gibt es einige Besonderheiten, die für diese Rechtsformen wirtschaftlich von höchster Bedeutung sind. Bei der GmbH beispielsweise betreffen sie die Frage, ob die Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers der Künstlersozialabgabe unterliegen. 3.5.1 GmbH Beim künstlerisch oder publizistisch tätigen Geschäftsführer einer Gm...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.5.1.2 Delegation an Mitarbeiter

Eine wichtige Möglichkeit zur Gestaltung hat das BSG in einem Urteil aus dem Jahr 2003 erschwert. Bis dahin war es möglich, künstlerische und publizistische Tätigkeiten an feste und freie Mitarbeiter zu delegieren. Der Geschäftsführer konnte sich so auf die kaufmännische Führung der GmbH konzentrieren, das Gehalt wurde nicht in die Bemessungsgrundlage des § 25 KSVG einbezoge...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.5.1.1 Die Voraussetzungen für die Abgabepflicht auf das GF-Gehalt

Zwei Voraussetzungen bestehen für die Versicherungs- und Abgabepflicht: Der Gesellschafter muss gegenüber der GmbH, sozialversicherungsrechtlich gesehen, selbstständig tätig sein und er muss (überwiegend) künstlerisch bzw. publizistisch arbeiten. Die Beurteilung der Selbstständigkeit ist unabhängig von der Einordnung etwa im Arbeits- oder Steuerrecht. Aus Sicht des Sozialversic...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 1. Geschäftsführer

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Aktuelle Entscheidungen zur... / c) Stellungnahme

Der Gesellschafter-GF sollte gegen die Risiken aus der Wahrnehmung von Aufsichtsratsmandanten in der Tochtergesellschaft durch eine D&O Versicherung – abgeschlossen von der Tochtergesellschaft – abgesichert werden, nicht durch eine unbegrenzte Haftungsfreistellung der Mutter-Gesellschaft.mehr

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Aktuelle Entscheidungen zur... / a) Der Sachverhalt

In seiner Entscheidung vom 3.12.2020[4] hatte sich das FG Hamburg mit einer vGA bei Übernahme von Haftungsrisiken aus einer Aufsichtsratstätigkeit des Gesellschafts-GF zu beschäftigen. Im Wesentlichen ging es um folgenden Sachverhalt. Beispiel A ist Gesellschafter-GF der A-GmbH. Die A-GmbH ist an der B-AG beteiligt. A ist bei der B-AG Aufsichtsratsmitglied. Die A-GmbH stellt ...mehr

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Aktuelle Entscheidungen zur... / b) Die Entscheidung des FG Hamburg

Nach Auffassung des FG Hamburg führt eine Inanspruchnahme der A-GmbH aus der Haftungsübernahme zu einer vGA zugunsten des A. Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter würde gegenüber einem fremden Dritten eine Vereinbarung über eine derart umfassende Haftungsfreistellung nicht abschließen, so dass der materielle Fremdvergleich scheitere. Mit der Freistellung von sä...mehr

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Aktuelle Entscheidungen zur... / a) Der Sachverhalt

Beispiel (vgl. FG München v. 19.4.2021 – 7 K 1162/19, GmbHR 2021, 1064): Der mittelbare Gesellschafter-GF S vermietet von einer von ihm angemieteten Wohnung zwei Büroräume sowie die Mitbenutzung der Teeküche und der Toilette für einen monatlichen Mietpreis von 352,79 EUR an die Tochtergesellschaft seiner GmbH. Nach Auffassung des FA handle es sich nicht um Büroräume, sondern ...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 1. Geschäftsführer/Gesellschafter

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Neustarthilfe und Neustarth... / 3 Antragstellung: Ablauf und Fristen

Die Antragstellung erfolgt im ersten Antragsschritt direkt durch den Soloselbstständigen, seit Mitte März ist auch eine Antragstellung über prüfende Dritte möglich. Eine Antragstellung ist seit dem 16.2.2021 und bis zum 31.10.2021 einmalig möglich. Der Direktantrag ist elektronisch über das gleiche Portal wie bei November- und Dezemberhilfedirektanträgen von Soloselbstständi...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Scheck

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 > Abfluss von Ausgaben Rz 3, > Abführung der Lohnsteuer Rz 7, > Arbeitnehmer Rz 92/1, > Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften Rz 53, > Sachbezüge Rz 2, > Zufluss von Arbeitslohn Rz 10. Zu Besonderheiten bei der Steuerzahlung mit Scheck > Säumniszuschlag Rz 6, 20. Zum Abhandenkommen eines Verrechnungsschecks vgl Bilde, DB 1981, 13...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Scientology Church eV

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Aufwendungen einer GmbH für Kurse zur Entwicklung der Persönlichkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers nach den Lehren und Methoden von Lafayette Ron Hubbard, des Gründers der Scientology Church, behandelt EFG 1999, 1249 als vGA. Ergänzend > Sekten.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Änderungen nach Vorschriften in Einzelgesetzen (§ 172 Abs 1 Satz 1 Nr 2 Buchst d AO)

Rz. 13 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Neben den Vorschriften der AO enthalten Einzelsteuergesetze Änderungsvorschriften. So zB § 10d Abs 1 Satz 3 und 4, Abs 4 Satz 4 und 5 EStG (> Verluste Rz 40 ff); § 50d Abs 8 EStG (> Rz 44/3 Beispiel 7); § 70 Abs 2, 3 EStG (> Kindergeld Rz 60 ff); § 90 Abs 3 EStG (> Rz 66 ff); § 91 Abs 1 Satz 4 (Ermächtigung zur Änderung eines ESt-Bescheides ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Besteuerung beim Empfänger

Rz. 2 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Schmiergelder sind idR keine Geschenke, wenn die Zuwendung den Empfänger zu einer Gegenleistung veranlassen soll (BFH 135, 206 = BStBl 1982 II, 394). Sie können > Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit iSv § 19 EStG sein, so zB bei Bestechungsgeldern, die Lizenzfußballspielern von ihrem Verein oder einem diesem nahestehenden Dritten zur Beei...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Abgrenzung zu Einkünften aus Gewerbebetrieb

Rz. 144 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Ein Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) ist eine selbständige nachhaltige gewinnorientierte Betätigung, die sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt und weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. Zudem muss die Tätigkeit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Abgrenzung zu Einkünften aus Kapitalvermögen

Rz. 133 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Was dem Stpfl als Ertrag aus der Nutzung seines Kapitals zufließt, führt zu Einkünften aus Kapitalvermögen. Was im Einzelnen dazu gehört, wird umfangreich in § 20 EStG beschrieben. Für die Abgrenzung von den Erträgen der abhängig ausgeübten Arbeit, dem Arbeitslohn, gilt die Subsidiaritätsklausel des § 20 Abs 8 EStG nicht. Im Grenzfall kommt...mehr

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Rumänien / 6. Gründung vom Ausland aus

Rz. 14 Die Gesellschafter bzw. deren gesetzliche Vertreter oder die Geschäftsführer der zu gründenden Gesellschaft müssen zum Zwecke der Gründung grundsätzlich nicht persönlich in Rumänien erscheinen. Üblicherweise wird die Gründung durch einen rumänischen Rechtsanwalt betreut. Verschiedene Unterlagen (Musterfirmazeichnung, Erklärungen der Gesellschafter/Geschäftsführer, Bes...mehr

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Österreich / 2. Kommunalsteuer

Rz. 258 Diese ist im Kommunalsteuergesetz (KommStG) geregelt. Der Kommunalsteuer unterliegen die Arbeitslöhne, die in einem Kalendermonat an die Dienstnehmer einer im Inland gelegenen Betriebsstätte des Unternehmens gewährt werden (§ 1 KommStG). Dienstnehmer sind auch Gesellschafter-Geschäftsführer, auch wenn sie zu mehr als 25 % an der Gesellschaft beteiligt sind. Der Steue...mehr

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Österreich / 1. Bestellung im Gesellschaftsvertrag

Rz. 172 Sofern Gesellschafter zu Geschäftsführern bestellt werden sollen, kann die Bestellung auch im Gesellschaftsvertrag erfolgen. Diese Bestellung ist mit der Dauer ihres Gesellschafterverhältnisses begrenzt (§ 15 Abs. 1 GmbHG). Mit Beendigung des Gesellschafterverhältnisses erlischt auch die Vertretungsbefugnis als Geschäftsführer. Bei Gesellschafter-Geschäftsführern kan...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / III. Sprache des Gesellschaftsvertrags

Rz. 65 Ungeachtet der Tatsache, dass gem. Art. 2:175a Abs. 2 NL-BGB Vorentwurf i.V.m. Art. 53c Wna Vorentwurf hierfür künftig auch englischsprachige Muster zur Verfügung gestellt werden, ist die Gründungsurkunde in niederländischer Sprache abzufassen (Art. 2:176 NL-BGB). Die Gründungsurkunde hat u.a. den Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft zu enthalten. Auch der Gesellscha...mehr

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Österreich / 4. Insichgeschäft und Mehrfachvertretung

Rz. 184 Insichgeschäfte zwischen der GmbH und dem Geschäftsführer sind zulässig, wenn Bei aufsichtsratspflichtigen Gesellschaften vertritt der Aufsichtsrat die GmbH bei Geschäften mit Geschäftsführern (§ 30l Abs. 1 GmbH...mehr

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Ungarn / III. Wirtschaftsprüfer

Rz. 200 Die Gesellschafterversammlung wählt gem. § 3:130 Ptk. einen Wirtschaftsprüfer, wenn der Gesellschaftsvertrag dies vorschreibt oder das Rechnungslegungsgesetz dies verbindlich festsetzt. Das Rechnungslegungsgesetz bestimmt hierzu in § 155 Abs. 2 und 3, dass jede Gesellschaft einen Wirtschaftsprüfer wählen muss, deren jährliche Einnahmen in zwei aufeinander folgenden G...mehr

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Österreich / I. Überblick über das Gesellschaftsrecht

Rz. 1 Das österreichische Gesellschaftsrecht unterscheidet zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften. Der wesentlichste Unterschied zwischen diesen Gesellschaftstypen besteht darin, dass bei den Personengesellschaften zumindest eine natürliche Person persönlich mit dem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet. Diese persönliche Haftung wird bei den...mehr

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Bulgarien / VIII. Einsichtsrecht

Rz. 57 Das Handelsregister und die (elektronische) Datenbank sind öffentlich und auch online kostenfrei unter https://portal.registryagency.bg/ (in bulgarischer Sprache) zugänglich. Man hat auch ohne Registrierung Zugang zu den meisten relevanten Daten zur Gesellschaft, z.B. Adresse, Stammkapital, Geschäftszweck, Gesellschafter, Geschäftsführer, wirtschaftliche Eigentümer, s...mehr

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Schweiz / 1. Rechte und Pflichten des Geschäftsführers

Rz. 139 Die Geschäftsführer sowie Dritte, die mit der Geschäftsführung befasst sind, müssen ihre Aufgaben stets mit aller Sorgfalt erfüllen und die Interessen der Gesellschaft in guten Treuen wahren (Art. 812 Abs. 2 OR), sie unterstehen der gleichen Treuepflicht wie die Gesellschafter. Geschäftsführer sowie Dritte, die mit der Geschäftsführung befasst sind, dürfen keine konku...mehr

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Argentinien / I. Geschäftsführer

Rz. 70 Die Verwaltung und Vertretung der SRL. obliegt der sog. Gerencia der Gesellschaft (Geschäftsführung). Gemäß Art. 157 LSC können für die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft ein oder mehrere Geschäftsführer (Gerentes), die Gesellschafter oder Dritte sein können, bestellt werden. Die Geschäftsführer müssen somit nicht aus dem Kreis der Gesellschafter stammen...mehr

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Brasilien / II. Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer

Rz. 90 Das bis 2002 unter altem Recht geltende Erfordernis der absoluten Mehrheit für die Ernennung und Abberufung von Geschäftsführern wurde im CC durch ein differenziertes System von Quoren abgelöst. Dies ist eine Folge der fakultativen Fremdorganschaft und der Wahlmöglichkeit zwischen Ernennung im Gesellschaftsvertrag und Ernennung durch gesonderten Gesellschafterbeschlus...mehr

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Griechenland / I. Kapitalaufbringung

Rz. 57 Ein Mindestkapitalerfordernis besteht für die EPE nicht. Die Gründer können die Höhe des Stammkapitals frei bestimmen (Art. 4 Abs. 1 G. 3190/1955). Rz. 58 Das Stammkapital muss vor dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags eingezahlt werden. Im Falle der Eintragung eines standardisierten Mustervertrags durch das digitale One-stop-Shop-Verfahren gilt bereits mit der Eintr...mehr

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Rumänien / 2. Vorgründungsgesellschaft und Vorgesellschaft

Rz. 6 Die Vorgründungsgesellschaft ist im GesG nicht geregelt. Nach den allgemeinen Regeln des rumänischen Zivilrechts ist aber ein auf Gründung einer Gesellschaft gerichteter Vorvertrag grundsätzlich möglich. In diesem Fall müssten jedoch die wesentlichen Elemente (zumindest Stammkapital und Gesellschafter) bereits im Zeitpunkt des Abschlusses des Vorvertrags bestimmt sein....mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / b) Abberufung eines Geschäftsführers, der zugleich Gesellschafter ist

Rz. 94 Gem. Art. 445 Abs. 6 ZTD kann der Gesellschafter-Geschäftsführer bei der Beschlussfassung über seine eigene Abberufung mitstimmen. Handelt es sich bei dem Geschäftsführer um einen Minderheitsgesellschafter, der durch Gesellschafterbeschluss bestellt wurde, und bestimmt der Gesellschaftsvertrag der d.o.o. (dies gilt nicht für eine j.d.o.o.) nicht die Abberufungsgründe,...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / III. Geschäftsführung

Rz. 102 Die Geschäftsführung muss "bei Beachtung der Gesellschafterbeschlüsse alle für die Gesellschaft notwendigen und angemessenen Schritte zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks" durchführen.[146] Der Geschäftsführer hat einen Anspruch auf Entlohnung, es sei denn, dass dieser Anspruch im Gesellschaftsvertrag z.B. dahin gehend ausgeschlossen ist, dass er nur an den Gew...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / b) Durchführung der Gesellschafterversammlung

Rz. 113 Den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung führt gem. Art. R 223–23 C.com. ein Gesellschafter-Geschäftsführer, ersatzweise der Gesellschafter mit den meisten Geschäftsanteilen, wiederum ersatzweise der älteste Gesellschafter. Rz. 114 Jeder Gesellschafter kann sich gem. Art. L 223–28 Abs. 2 C.com. in der Versammlung von seinem Ehegatten oder einem Mitgesellschafter v...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 4. Haftung wegen Existenzvernichtung

Rz. 96 Auch die Haftung aus existenzvernichtendem Eingriff wird zunehmend dem Insolvenzstatut unterstellt.[131] Für Ansprüche der Gläubiger aus Existenzvernichtungshaftung [132] könnte man an eine deliktische Qualifikation denken, weil diese auf § 826 BGB [133] gestützt werden.[134] Das anwendbare Recht bestimmt sich dann nach Art. 4 Abs. 1 Rom II-VO. Soweit dann die entsprech...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 72 Wesentliche Verpflichtung des Gesellschafters ist es, seine Einlage zu erbringen. Die Verpflichtung zur Geld- oder Sacheinlage ist nicht abdingbar und kann nicht durch eine Einlage in Form einer Dienstleistung ersetzt werden.[102] Neben der Verpflichtung zur Einlage können einem oder mehreren Gesellschaftern im Gesellschaftsvertrag weitere Verpflichtungen[103] auferle...mehr

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Rumänien / I. Allgemeines

Rz. 129 Das IG regelt zwei Verfahren, die dem Schuldner, der sich in Zahlungsschwierigkeiten (dificultate financiara) befindet, zur Verfügung stehen, um die Insolvenz zu vermeiden: das sog. Ad-Hoc-Mandat (mandatul ad-hoc) und den präventiven Gläubigervergleich (concordatul preventiv). Ein Schuldner befindet sich in Zahlungsschwierigkeiten, wenn er zwar seine fälligen Forderu...mehr

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England und Wales1 England ... / 1. Varianten der Dividendenausschüttung

Rz. 192 Das englische Recht unterscheidet zwischen verschiedenen Formen der gesetzlich zulässigen und auf einem ordentlichen Gewinnausschüttungsbeschluss beruhenden Ausschüttungen: Rz. 193 a) Die herkömmliche Dividendenausschüttung (dividend), welche in Form der Ausschüttung in Geld oder aber als Sachausschüttung (dividend in specie) möglich (vgl. Table A, Art. 34) ist. Die D...mehr

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England und Wales1 England ... / dd) Verfahren nach Sec. 994 ff. CA 2006

Rz. 291 In Sec. 994 CA 2006 wurde vom Gesetzgeber das bereits früher parallel zu den bisher geltenden Grundsätzen des Case Law existierende Rechtsschutzsystem bei Gesellschafterklagen vorwiegend zum Schutz der Minderheitsgesellschafter fortgeführt.[54] Auch dieser Rechtsschutz ist von den Gerichten mit einer Einzelfallrechtsprechung überfrachtet worden, so dass die Reformübe...mehr

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England und Wales1 England ... / b) Form und Frist der Ladung

Rz. 357 Satzungsbestimmungen, die eine kürzere Ladungsfrist als 14 Tage für die jährliche Gesellschafterversammlung (AGM) und für andere Gesellschafterversammlungen vorsehen, sind ungültig (Sec. 307 CA 2006). Die Table A enthält zu den zwingenden gesetzlichen Regelungen keine abweichende Aussage, allerdings dürften die Articles längere Fristen vorsehen. Rz. 358 Für die Berech...mehr

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Ungarn / 3. Abschluss des Konkursverfahrens

Rz. 246 Schließlich muss gem. § 52 Abs. 1 Cstv. eine abschließende Konkursbilanz am Ende des Konkursverfahrens, jedoch spätestens nach Ablauf von zwei Jahren, erstellt werden. Das Gericht setzt den Gläubigern sodann eine Frist von 30 Tagen, innerhalb derer sie Einwände geltend machen können. Rz. 247 Eine formelle Unterscheidung der Gläubiger in Masse- und Konkursgläubiger ist...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 2. Zur Definition des Verwaltungssitzes

Rz. 33 Maßgeblich für die Anknüpfung ist nach der Sitztheorie allein der tatsächliche (effektive) Verwaltungssitz der Gesellschaft. Der statutarische (Satzungs-)Sitz der Gesellschaft ist für die Bestimmung des Gesellschaftsstatuts bedeutungslos. Nach der vom BGH rezipierten sog. Sandrock’schen Formel befindet sich der tatsächliche Sitz der Hauptverwaltung am "Tätigkeitsort d...mehr

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Italien / a) Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 11 Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts dient nicht der Ausführung einer gewerblichen Tätigkeit, sondern wird beispielsweise zur Führung eines landwirtschaftlichen Betriebes, beim Zusammenschluss von Freiberuflern oder zur Verwaltung von Immobilienvermögen gewählt.[7] Alle Gesellschafter haften persönlich, gesamtschuldnerisch und unbegrenzt für die Verbindlichkeiten der ...mehr

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Schweiz / bb) Einsichts- und Auskunftsrecht

Rz. 96 Ohne abweichende statutarische Regelung steht die Geschäftsführung allen Gesellschaftern zu. Die Gesellschafter haben somit aufgrund ihrer Stellung als Geschäftsführer umfassende Einsichtsrechte. Wird jedoch aufgrund der Statuten die Geschäftsführung an einzelne Geschäftsführer oder Dritte abgetreten, so besteht ein umfassendes Einsichts- und Auskunftsrecht der Gesell...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / I. Rechtsformen

Rz. 1 Das niederländische Recht kennt verschiedene Gesellschaftsformen. Es unterscheidet zwischen Gesellschaftsformen, die rechtsfähige Rechtspersonen (juristische Personen) sind, und solchen, die als Nicht-Rechtspersonen bezeichnet werden. Im niederländischen Recht besitzen folgende private Gesellschaftsformen Rechtspersönlichkeit (rechtspersoonlijkheid) (im Folgenden auch:...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / I. Geschäftsführung

Rz. 107 Nach dem gesetzlichen Leitbild werden die Geschäfte der corporation durch die Gesamtheit der Direktoren (board of directors) als Kollegialorgan geleitet und gleichzeitig auch überwacht (§ 141(a) DGCL, § 300(a) CalCC, § 701 NYBCL). Das board of directors ist somit Leitungs- und Überwachungsorgan der corporation. Außer der Gesellschafterversammlung gibt es damit kein w...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.2.4.2 Dritter als Steuerschuldner

Rz. 318 Zweifelhaft ist dagegen die Nachentrichtungspflicht, wenn sich die jeweilige Steuerhinterziehung in einem Steuerpflichtverhältnis[1] auswirkt, an dem der Tatbeteiligte nicht Beteiligter i. S. v. § 78 AO ist, er also auch nicht Steuerschuldner des hinterzogenen Betrags ist, sondern nur als Haftungsschuldner nach §§ 70, 71 AO in Betracht kommt. Ausgehend vom Wortlaut d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.4.4 Umfang der Ausschlusswirkung

Rz. 217 Der persönliche Umfang der Ausschlusswirkung ergibt sich aus dem Erscheinen des Amtsträgers zur steuerlichen Prüfung, da eine steuerliche Prüfung ein konkretes Besteuerungsverfahren voraussetzt, das durch die Person des Beteiligten i. S. d. § 78 AO definiert ist. Die Ausschlusswirkung richtet sich somit nur gegen die Tatbeteiligten, in deren Besteuerungsverfahren die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 230 [Autor/Stand] Der Erbschaftsteuer unterliegt nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG jeder Vermögensvorteil, der aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrags bei dessen Tod von einem Dritten unmittelbar erworben wird. Damit sind die beiden Fälle abgedeckt, dass das Recht des Dritten auf die Leistung erst mit dem Tod des Erblassers erworben wird (§ 331 ...mehr