Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung eines GmbH-Geschä... / 3 Sofortmaßnahmen

Die nachfolgende Checkliste ist eine Hilfestellung für den Notfall. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ist dringend anzuraten, um sicherzustellen, dass die Kündigung wirklich wirksam durchgeführt wird.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vollmachten in der GmbH: Re... / 2.2.2 Berechtigte Personen

Innerhalb einer GmbH sind zur Vollmachterteilung nur die Geschäftsführer ermächtigt. Diese können ihre Befugnis zur Vollmachtserteilung wiederum durch Erteilung einer Befugnis zur Unterbevollmächtigung weitergeben. Praxis-Tipp Gesellschafter erteilen keine Vollmachten Falsch ist die weit verbreitete Auffassung, dass auch einzelne Gesellschafter Bevollmächtigte bestimmen dürfen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Partnerschaftsgesellschaft / 6.2 GmbH

Für manche freien Berufe steht auch der Weg in eine Kapitalgesellschaft, insbesondere eine GmbH, offen. Möglich ist dies für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie – nach entsprechend angepassten berufsrechtlichen Regelungen – auch für Rechtsanwälte. Selbst eine Zahnarzt-GmbH ist nach der Rechtsprechung zulässig.[1] Der Hauptvorteil einer Kapitalgesellschaft ist die Haftun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Partnerschaftsgesellschaft / 6.1 GbR

Eine gemeinsame freiberufliche Tätigkeit in einer Gemeinschaftspraxis oder Sozietät kann auch in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GbR –[1] erfolgen. Ein erheblicher Unterschied lag darin, dass die GbR nach früherer Rechtsauffassung – im Gegensatz zur PartG – nicht als rechtlich selbstständig galt. Doch nach der neueren Rechtsprechung des BGH[2] kann auc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Partnerschaftsgesellschaft / 3.1.3 Kontrollrechte

Die Kontrollrechte der Partner wurden bisher aus dem Recht der OHG übernommen.[1] Ab 2024 wird für die Kontrollrechte eines OHG-Gesellschafters wiederum auf die Regelungen für GbR-Gesellschafter[2] zurückgegriffen. Diese Rechte sind recht weitgehend und umfassen die Möglichkeit, sich über alle Angelegenheiten der PartG persönlich zu unterrichten und dabei auch die Bücher und...mehr

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Kündigung eines GmbH-Geschä... / 1 Typischer Sachverhalt

Der Mitgeschäftsführer, Gesellschafter oder Prokurist der GmbH entdeckt Unregelmäßigkeiten im Handeln eines Geschäftsführers, die dessen Austritt aus der GmbH erforderlich machen, z. B. Beteiligung an strafbaren Handlungen oder Veruntreuung.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vollmachten in der GmbH: Re... / 5.4.3 Beschränkung der Prokura im Innenverhältnis

Der Umfang der Prokura ist nach innen, somit im Verhältnis zwischen dem Prokuristen und der GmbH, beschränkbar. Verstößt der Prokurist gegen seinen Handlungsspielraum, kann er sich gegenüber dem Unternehmen haftbar machen. Zudem droht ihm die fristlose Kündigung des Anstellungsvertrags. Die Beschränkungen können im Anstellungsvertrag, in einer gesonderten Urkunde über die Pr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beratungskosten / 1.4 Gebühren für verbindliche Auskunft: Gebühren für Gestaltungen, die sich auf den Betrieb beziehen, sind als Betriebsausgaben abziehbar

Das Verfahren zur Erteilung verbindlicher Auskünfte über die steuerliche Beurteilung noch nicht verwirklichter Sachverhalte ist in § 89 Abs. 2 AO geregelt.[1] Für die Bearbeitung entsprechender Auskunftsanträge werden Gebühren erhoben[2], auch wenn der Antrag aus formalen Gründen abgelehnt wird.[3] Die gesetzliche Gebührenpflicht ist verfassungsgemäß.[4] Bis zu einem Gegenst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 2 Gewinnanteile des persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA oder vergleichbaren Kapitalgesellschaft (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 9 Nach § 278 Abs. 1 AktG ist die KGaA eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet und die übrigen Gesellschafter mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften (Kommanditaktionäre). Der pe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 25 Beschäf... / 2.1 Versicherungspflicht bei Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt

Rz. 3 Die Versicherungspflicht als Beschäftigter ist eine Kernfrage der gesamten Sozialversicherung und damit auch im Recht der Arbeitslosenversicherung. Versicherungspflichtig ist nach Abs. 1 Satz 1, wer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt ist. Das auf Versäumnisurteilen beruhende Fortbestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses im Annahmeverzug ist kein Versicherungspfli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 2.1 Bedeutung und Geltungsbereich

Rz. 9 § 10 Nr. 1 KStG dient der Abgrenzung der Einkommensverwendung von der Einkommenserzielung. Die Erzielung von Einkünften ist regelmäßig nicht Satzungszweck einer Körperschaft, sondern Mittel zum Zweck. Satzungszweck ist derjenige Zweck der Körperschaft, zu dem sie gegründet worden ist. Rz. 9a Der Vorschrift liegt der Gedanke zugrunde, dass Aufwendungen zur Erfüllung satz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.8.4 Zuwendungen in Fällen der Organschaft

Rz. 77 Besteht ein Organschaftsverhältnis mit Ergebnisabführungsvertrag, sind die Einkommen des Organträgers und der Organgesellschaft vor der Zusammenrechnung bei dem Organträger zunächst selbstständig so zu ermitteln, als ob kein Organschaftsverhältnis mit Ergebnisabführungsvertrag bestünde. Im Rahmen der Höchstbetragsberechnung ist bei jedem zum Organkreis gehörenden Unte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.8.3 Zuwendungen als verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 76 Nach § 8 Abs. 3 KStG darf das Einkommen nicht um verdeckte Gewinnausschüttungen gemindert werden. Erfüllt eine Zuwendung zugleich den Tatbestand der Zuwendung und den Tatbestand der verdeckten Gewinnausschüttung, hat das in § 8 Abs. 3 KStG begründete Abzugsverbot für verdeckte Gewinnausschüttungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG Vorrang vor der Abziehbarkeit der Zuwendunge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 21 Träger / 2.1 Rechtlicher Status der Träger

Rz. 3 § 21 erkennt natürliche und juristische Personen des privaten wie des öffentlichen Rechts als Träger an (rechtsfähige Personen). Eine natürliche Person ist der Mensch von der Geburt bis zu seinem Tod. Er ist als Rechtssubjekt Träger von Rechten und Pflichten. § 21 stellt keine weiteren Bedingungen, die einschlägigen Qualitätsanforderungen müssen jedoch erfüllt werden. Ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 24 Versich... / 2.2 Versicherungspflichtverhältnis

Rz. 3 Arbeitslosenversicherungspflicht oder Beitragspflicht zur Arbeitsförderung besteht, wenn ein Versicherungspflichtverhältnis besteht. Dieses ist denkbar bei beschäftigten Personen (§ 25) und sonstigen Versicherungspflichtigen (§ 26). Versicherungspflichtverhältnisse werden kraft Gesetzes begründet. Zutreffend sind Versicherungspflichtverhältnisse auf Personen in bestimm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 5.2 Subjektiver Anwendungsbereich

Rz. 70 Die Abzugsbeschränkung gilt nicht nur für Kapitalgesellschaften, sondern für alle juristischen Personen, die Vergütungen an Personen zahlen, die mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragt sind. Es kommt nicht darauf an, ob die Bestellung des Überwachungsorgans auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruht, oder ob es sich um ein freiwillig oder aufgrund der Sat...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 24 Versich... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Zweite Kapitel

Rz. 2g Das Zweite Kapitel regelt – begrifflich mit den anderen Büchern im SGB übereinstimmend – die Versicherungspflicht und -freiheit zur Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung). Das SGB III verfolgt im rechtsförmlichen Bereich konsequent das Versicherungsprinzip. Gleichstellungszeiten oder Ersatzzeiten sind grundsätzlich nicht vorgesehen (vgl. aber § 427a). Der Gesetzg...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.2 Abgrenzung des Vermögens vom Einkommen

Rz. 12 Vom Vermögen abzugrenzen ist Einkommen, das nach Maßgabe des § 11 zu berücksichtigen ist. Eine Berücksichtigung sowohl nach § 11 als auch nach § 12 für denselben Zeitraum ist ausgeschlossen (Verbot der Doppelberücksichtigung). Während eines Bedarfszeitraumes zufließende einmalige Einkünfte wie die Eigenheimzulage oder Gewinne aus Gewinnspielen fließen zu diesem Zeitpu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 2.3 Aufwendungen

Rz. 17 Die Vorschrift schließt die Abziehbarkeit von Aufwendungen aus. Aufwendungen i. d. S. sind nur gegeben, wenn Abflüsse aus den Einkünften oder dem Vermögen der Körperschaft erfolgen. Verzichtet die Körperschaft dagegen auf Einnahmen, liegen i. H. d. dadurch bedingten Verminderung des Einkommens jedenfalls dann keine Aufwendungen vor, wenn die entgangenen Einnahmen nich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 1.2.1 Verhältnis zu den Vorschriften des EStG

Rz. 3 § 9 KStG regelt den Abzug bestimmter Aufwendungen bei der Ermittlung des Einkommens von Körperschaften. Sie ergänzt wie § 10 KStG die Kernvorschrift des § 8 KStG. Die §§ 9 und 10 KStG unterscheiden sich durch ihre Überschriften (abziehbare Aufwendungen – nichtabziehbare Aufwendungen), nicht aber durch ihren materiell-rechtlichen Inhalt. Beide Normen ergänzen sich gegen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.2.2 Der Begriff der Mitgliedsbeiträge

Rz. 30 Unter den Begriff der Zuwendungen fallen nicht nur Spenden, sondern auch Mitgliedsbeiträge. In Betracht kommen Mitgliedsbeiträge nur bei Körperschaften, die ihrer Natur nach Mitgliedsbeiträge erheben, insbes. Vereinen, nicht bei steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften. Mitgliedsbeiträge sind Zuwendungen von Mitgliedern der Körperschaft, die aufgrund der Satzung von d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.1.1 Körperschaften als Spender

Rz. 21 Rechtspolitisch war die Regelung, dass nicht nur natürliche Personen, sondern auch Körperschaften begünstigte Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) mit steuerlicher Wirkung leisten können, stets umstritten. Die Problematik besteht darin, dass Spenden freiwillige und fremdnützige Aufwendungen sind, mit denen über den Förderungszweck hinaus kein Ziel verfolgt, ins...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.1.2 Zur Systematik des Abzugs von Zuwendungen im Körperschaftsteuerrecht

Rz. 23 Die in Abs. 1 Nr. 2 getroffenen Regelungen zum Abzug von Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) im Bereich des KSt-Rechts entsprechen weitgehend den in § 10b EStG für das ESt-Recht getroffenen Regelungen. Aus diesem Grund gilt § 50 EStDV für Zuwendungen nach dem 31.12.2007 im KSt-Recht entsprechend.[1] R 32 Abs. 1 Nr. 2 KStR sieht § 50 EStDV als von der Generalver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Für die KapGes tätige Gesellschafter und beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer

Rn. 281 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Gesellschafter einer KapGes können für die Gesellschaft als Geschäftsführer, ArbN oder im Rahmen von Drittbeziehungen tätig sein. In all diesen Positionen kann der Gesellschafter als Gegenleistung für seine Dienste eine Pensionszusage erhalten. In der Praxis sind vor allem Pensionszusagen zugunsten beherrschender Gesellschafter-Geschäftsfüh...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 7. Auswirkungen bei Nutzungsüberlassungen durch den Gesellschafter

a) Keine Geltung der Regelungen für die Nutzungsüberlassung Rz. 414 Nach Aufhebung der sog. Rechtsprechungsregelungen zum Eigenkapitalersatz durch das MoMiG war fraglich geworden, ob Nutzungsüberlassungen durch den Gesellschafter überhaupt als Rechtshandlungen des Gesellschafters angesehen werden können, die einem Gesellschafterdarlehen "wirtschaftlich entsprechen", ob Mietfo...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Gesellschafter

Rz. 357 Grds. finden die §§ 39 Abs. 1 Nr. 5, 135 InsO Anwendung, wenn der Darlehensgeber unmittelbarer Gesellschafter der darlehensnehmenden Gesellschaft ist, also eine Beteiligung an der darlehensnehmenden Gesellschaft hält. Dies erfasst auch den Gesellschafter, der die Beteiligung an der darlehensnehmenden Gesellschaft treuhänderisch hält; die nur im Innenverhältnis wirken...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Dem Gesellschafter gleichzustellende Dritte

Rz. 472 In weitem Umfang hat die Rspr. auch Leistungen, die an ehemalige oder künftige Gesellschafter geleistet wurden, oder solche, die an Personen, die den Gesellschaftern gleichstehen, der Anfechtung unterworfen. Der ausscheidende Gesellschafter ist dann von der Anfechtung erfasst, wenn er zum Zeitpunkt der Valutierung Gesellschafter war und er in einem Zeitraum ausgeschi...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Gesamtgeschäftsführungsbefugnis mehrerer aber nicht aller Gesellschafter

Rz. 226 Eine weitere Form der gemeinschaftlichen Geschäftsführung ist die Übertragung auf mehrere Gesellschafter, die allerdings nicht einzeln zu handeln befugt sind, sondern nur als Gruppe. Die übrigen Gesellschafter sind dann von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Für die Gruppe der so qualifizierten geschäftsführenden Gesellschafter gelten gem. § 715 Abs. 3 Satz 2 BGB n...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Mittelbarer Gesellschafter und einbezogene Dritte, verbundene Unternehmen

Rz. 358 Nach der Rspr. des BGH sind die von Rspr. und Schrifttum zum Eigenkapitalersatzrecht entwickelten Grundsätze für die Auslegung des § 135 Abs. 1 InsO grds. fruchtbar zu machen.[657] Der persönliche Anwendungsbereich der Regelungen über die Gesellschafterfinanzierung, also die Einbeziehung einem Gesellschafter gleichgestellter Dritter bleibt gegenüber dem früheren Eige...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / b) Stiller Gesellschafter

Rz. 75 Der stille Gesellschafter muss keine besonderen persönlichen Voraussetzungen erfüllen. Stiller Gesellschafter kann deshalb jeder sein, der nach geltendem Recht Träger von Rechten und Pflichten sein kann, d.h. jede natürliche oder juristische Person, Handelsgesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft, ebenso wie eine GbR, Erbengemeinschaft oder ein nicht rechtsfähiger Ver...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / gg) Haftung der Gesellschafter für Fehlbeträge

Rz. 455 Reicht das Gesellschaftsvermögen zur Berichtigung der Verbindlichkeiten und zur Rückerstattung der Beiträge nicht aus, haben die Gesellschafter gem. § 737 Satz 1 BGB n.F. der Gesellschaft für den Fehlbetrag nach dem Verhältnis ihrer Anteile am Gewinn und Verlust aufzukommen (Fehlbetragshaftung). Kann von einem Gesellschafter der auf ihn entfallende Betrag nicht erlan...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Aufnahmevertrag mit dem neuen Gesellschafter/Eintragung in das Handelsregister

Rz. 906 Der Beitritt neuer Gesellschafter in eine KG erfolgt durch Aufnahmevertrag zwischen dem Beitretenden und allen bisherigen Gesellschaftern. Die KG selbst ist nicht Vertragspartei.[1231] Der Gesellschaftsvertrag kann die Aufnahme neuer Gesellschafter erleichtern. Insb. kann der Komplementär ermächtigt werden, nach seiner eigenen Wahl weitere Kommanditisten in die KG au...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Ausschluss einzelner Gesellschafter von der Vertretung

Rz. 530 Gem. § 124 Abs. 1 HGB können einzelne Gesellschafter von der Vertretung ausgeschlossen werden. Aus dem Grundsatz der Selbstorganschaft folgt, dass nicht alle Gesellschafter ausgeschlossen werden dürfen.[837] Die übrigen Gesellschafter bleiben zur Einzelvertretung berechtigt. Bereits aus der Bezeichnung einiger Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag als "zeichnungsber...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 6. Haftung der Gesellschafter

Rz. 332 Für die Verbindlichkeiten einer GmbH aus Rechtsgeschäften oder aus Gesetz haftet grds. nur das Vermögen der GmbH, nicht die Gesellschafter persönlich. Soweit nicht eine Unterbilanzhaftung eingreift (dazu Rdn 40 ff.), gilt diese Haftungsprivilegierung ab der Eintragung der GmbH im Handelsregister. Darüber hinaus kommt eine Haftung der Gesellschafter in den folgenden F...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 4. Persönlicher Anwendungsbereich, Erstreckung auf einem Gesellschafter gleichgestellte Dritte

a) Gesellschafter Rz. 357 Grds. finden die §§ 39 Abs. 1 Nr. 5, 135 InsO Anwendung, wenn der Darlehensgeber unmittelbarer Gesellschafter der darlehensnehmenden Gesellschaft ist, also eine Beteiligung an der darlehensnehmenden Gesellschaft hält. Dies erfasst auch den Gesellschafter, der die Beteiligung an der darlehensnehmenden Gesellschaft treuhänderisch hält; die nur im Innen...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Weitere Pflichten der Gesellschafter

Rz. 500 Auch die Festlegung der einzelnen Pflichten der Gesellschafter verdient Beachtung, wobei eine bis ins Detail gehende Regelung wenig sinnvoll ist:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / f) Beschluss der Gesellschafter

Rz. 557 Auch § 138 Abs. HGB schafft keine Rechtsgrundlage für den Ausschluss eines Gesellschafters über die allgemeinen Regeln hinaus, ein Ausschluss kann daher nur einstimmig beschlossen werden.[886] Gegen seinen Willen kann ein Gesellschafter nur gem. § 134 HGB durch Klage ausgeschlossen werden, wobei Voraussetzung das Vorliegen eines wichtigen Grundes in seiner Person ode...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (1) Ausscheidender Gesellschafter

Rz. 167 Die Nachhaftung des ausgeschiedenen Gesellschafters ist nach dem MoPeG in § 728b BGB n.F. geregelt. Gem. § 728b Abs. 1 Satz 1 BGB n.F. haftet der ausgeschiedene Gesellschafter für bis zu seinem Ausscheiden begründete Verbindlichkeiten der Gesellschaft, wenn sie vor Ablauf von fünf Jahren nach seinem Ausscheiden fällig sind undmehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Haftung ausscheidender Gesellschafter

Rz. 564 Gesellschafter, die aus der OHG ausgeschieden sind, haften weiter für Verbindlichkeiten, die vor ihrem Ausscheiden entstanden sind. Gem. § 137 HGB ist diese Nachhaftung auf höchstens 5 Jahre begrenzt. Das gilt für alle Ansprüche aus der persönlichen Haftung gem. § 126 HGB einschließlich der Dauerschuldverhältnisse.[905] Die Nachhaftung hat folgende Voraussetzungen:mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Ausfallhaftung der Gesellschafter für nicht erbrachte Leistungen auf Geschäftsanteile

Rz. 417 Eine Kapitalerhöhung bei einer GmbH wird im Gegensatz zum Aktienrecht (§ 182 Abs. 4 AktG) nicht von der vollständigen Erbringung des Altkapitals abhängig gemacht. Daher haften die Übernehmer auch für die vollständige Aufbringung des Altkapitals durch die Altgesellschafter nach § 24 GmbHG. Umgekehrt fragt sich aber auch, ob die Altgesellschafter auch für die vollständi...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Einwendungen und Einreden der Gesellschafter gegen die Haftungsinanspruchnahme

Rz. 162 Aus dem Charakter der Gesellschafterhaftung als akzessorische Haftung ergibt sich, dass grds. zwei verschiedene Formen von Einwendungen und Einreden gegen eine etwaige Inanspruchnahme erhoben werden können. Zum einen stehen dem Gesellschafter persönliche Einwendungen und Einreden gegen die Inanspruchnahme zur Verfügung, zum anderen aber auch solche aus abgeleitetem R...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / V. Rechte und Pflichten der Gesellschafter

Rz. 87 Die stille Gesellschaft ist maßgeblich in den §§ 230 ff. HGB und subsidiär in den §§ 705 ff. BGB geregelt.[107] Das Gesetz enthält dabei zahlreiche dispositive Vorschriften, von denen die Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag weitgehend frei abweichen können. Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter ergeben sich deshalb zunächst aus den zwingenden Bestimmungen der...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / IV. Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der GmbH bzw. AG

Rz. 313 Der Wunsch der Gläubiger, den Gesellschafter der GmbH für Verbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich in Anspruch zu nehmen,[570] ist so alt wie die Rechtsform selbst.[571] Als Haftungstatbestände werden diskutiert: Unterkapitalisierung, Durchgriffshaftung, sittenwidrige vorsätzliche Gläubigerschädigung und Existenzvernichtung.[572] 1. Unterkapitalisierung Rz. 314 Ma...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Durch Gesellschafter besicherte Darlehen

Rz. 485 Als ein der Darlehensgewährung durch einen Gesellschafter vergleichbares Vorgehen i.S.v. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO wird auch der Fall eingeordnet, dass ein Nichtgesellschafter der GmbH ein Darlehen gewährt und der Gesellschafter hierfür eine Sicherheit bestellt. Um im Insolvenzfall die vorrangige Inanspruchnahme der Gesellschaftersicherheit sicherzustellen hat der Geset...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Besicherung einer Entgeltforderung durch den Gesellschafter

Rz. 407 Zweifelhaft ist, ob § 135 Abs. 2 InsO anwendbar ist, wenn der Gesellschafter eine Entgeltforderung eines Lieferanten oder Dienstleisters der Gesellschaft besichert. M.E. liegt hier ein Darlehen oder eine diesem wirtschaftlich entsprechende Forderung nicht vor, so dass bei Tilgung der Forderung durch die Gesellschaft eine Anfechtung nach §§ 135 Abs. 2, 143 Abs. 3 InsO...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Gesellschafter

Rz. 488 Eine OHG muss mindestens zwei Mitglieder haben, die entweder natürliche oder juristische Personen sein können. Daneben können auch solche Personengesamtheiten Gesellschafter sein, die im Rechtsverkehr als selbstständige Einheiten auftreten und eine selbstständige Haftung übernehmen können (wie z.B. eine [Außen-]GbR, OHG, KG, EWIV usw.).[784] Das gilt auch für ausländ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / dd) Gesellschafter?

Rz. 601 Ob auch die Gesellschafter bei Führungslosigkeit der Gesellschaft zum Ersatz verbotener Zahlungen nach § 64 Satz 1 GmbHG verpflichtet sind, ist umstritten. In der Lit. wird dies teilweise mit der Begründung des insoweitigen Gleichlaufs der Insolvenzantragspflicht in § 15a InsO und der Ersatzverpflichtung nach § 64 Satz 1 GmbHG für den Fall bejaht, dass die Insolvenza...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / VI. Stellung von Gesellschafter-Geschäftsführern

Rz. 149 Bei Gesellschafter-Geschäftsführern stellen sich durch die Betriebsaufspaltung keine Besonderheiten im Vergleich zur Rechtslage ohne Betriebsaufspaltung ein.mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / V. Gesellschafterdarlehen und andere Finanzierungshilfen durch den Gesellschafter in der Insolvenz der haftungsbeschränkten Gesellschaft (früher: Eigenkapitalersatzrecht)

1. Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts und Verortung in der InsO Rz. 347 Durch das MoMiG wurde das frühere Eigenkapitalersatzrecht für Sachverhalte nach seinem Inkrafttreten (1.11.2008) aufgehoben und mit Änderungen in das Insolvenzrecht verlagert. Die im Folgenden zu erörternden insolvenzrechtlichen Regelungen verzichten auf die Merkmale "eigenkapitalersetzend" und "Krise...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Gesellschafter/Einlagen/Haftsummen

Rz. 663 Zur Frage, wer Gesellschafter einer KG sein kann, s.o. Rdn 637. Rz. 664 Der Gesellschaftsvertrag einer KG muss bestimmen, welche der Gesellschafter unbeschränkt haften ("persönlich haftende Gesellschafter" oder "Komplementäre") und welche Gesellschafter nur beschränkt haften ("Kommanditisten"). Darüber hinaus muss der Gesellschaftsvertrag bestimmen, ob und welche Einl...mehr