Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 3. Allein- und Einzelgeschäftsführungsbefugnis

Rz. 98 Die Regelung der Alleingeschäftsführung nach § 116 Abs. 3 HGB entspricht inhaltlich § 115 Abs. 1 HGB alt. Mangels Regelungsbedarfs hat der Gesetzgeber von einer Auslegungsregel entsprechend § 114 Abs. 2 HGB alt abgesehen (wonach die anderen Gesellschafter, denen die Geschäftsführungsbefugnis nicht durch den Gesellschaftsvertrag übertragen wurde, von der Geschäftsführu...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 2. Vorliegen eines wichtigen Grundes

Rz. 316 In Bezug auf die Notwendigkeit des Vorliegens eines "wichtigen Grundes" (entsprechend § 725 Abs. 2 S. 2 BGB) ist unter Zugrundelegung eines Perspektivwechsels auf die Unzumutbarkeit der Fortsetzung der Gesellschaft aus der Sicht der anderen Gesellschafter abzustellen.[576] Ein "wichtiger Grund" liegt gemäß § 727 S. 2 BGB insbesondere vor, wenn der Gesellschafter eine...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 3. Wechsel in die Stellung eines Kommanditisten

Rz. 185 Wird ein Gesellschafter (OHG-Gesellschafter oder Komplementär) Kommanditist, sind nach § 137 Abs. 3 S. 1 HGB – in wortgleicher Übernahme von § 160 Abs. 3 HGB alt – für die Begrenzung seiner Haftung für die im Zeitpunkt der Eintragung der Änderung in das Handelsregister begründeten Verbindlichkeiten § 137 Abs. 1 und 2 HGB entsprechend anzuwenden. Dies gilt gemäß § 137 ...mehr

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§ 1 Einführung / 1. Ausdifferenzierung der GbR in zwei Rechtsformvarianten

Rz. 22 Es bestehen zwei – sich gegenseitig ausschließende – Rechtsformvarianten der GbR:[50] Die eine Rechtsform GbR in zwei Varianten verschafft Gesellschaftern die Möglichkeitmehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / aa) Zustimmungserfordernis

Rz. 142 Auch bei der GbR ist der Anteil des Gesellschafters als "Inbegriff der mitgliedschaftlichen Rechte und Pflichten" zu verstehen.[274] Die Übertragung eines Gesellschaftsanteils bedarf nach § 711 Abs. 1 S. 1 BGB der Zustimmung der anderen Gesellschafter (Notwendigkeit einer Zustimmung der übrigen Gesellschafter zum Verfügungsgeschäft zwischen Veräußerer und Erwerber). Di...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / II. Liquidatoren (§ 144 HGB)

Rz. 209 Die Regelung des § 144 HGB über die Liquidatoren hat in Zusammenfassung der §§ 146, 147 und 150 HGB alt folgenden Wortlaut (wohingegen § 144 HGB alt die Fortsetzung der Gesellschaft nach deren Insolvenz geregelt hatte): (1) Zur Liquidation sind alle Gesellschafter berufen. (2) Ist über das Vermögen eines Gesellschafters das Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolven...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / I. Gestaltungsfreiheit von Gesellschaftsverträgen (§ 108 HGB)

Rz. 38 § 108 HGB über die Gestaltungsfreiheit von Gesellschaftsverträgen (wohingegen § 108 HGB alt die Anmeldung zum Handelsregister durch alle Gesellschafter geregelt hatte) hat in sachlicher Übernahme von § 109 HGB alt und entsprechend § 708 BGB folgenden Wortlaut: Von den Vorschriften dieses Titels kann durch den Gesellschaftsvertrag abgewichen werden, soweit im Gesetz ni...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / B. Rechtsnatur und Legaldefinition der GbR (§ 705 BGB)

Rz. 2 Der Untertitel 1 (Allgemeine Bestimmungen) normiert in seinem § 705 BGB allgemeine Bestimmungen über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Rz. 3 Die Neuregelung des § 705 BGB (rechte Spalte) unterscheidet sich von der Altregelung (linke Spalte) wie folgt:mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 2. Fristbeginn

Rz. 74 Die Frist für die Erhebung der Anfechtungsklage beginnt nach § 112 Abs. 2 HGB mit dem Tag, an dem der Beschluss dem anfechtungsbefugten Gesellschafter bekanntgegeben worden ist (Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beschlusses – anders als nach § 246 Abs. 1 AktG: Beschlussfassung). Der Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beschlusses an die anfechtungsberechtigten Gesellschafter (wa...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 1. Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen

Rz. 138 § 125 Abs. 1 HGB übernimmt in der Sache § 125a Abs. 1 HGB "mit dem Unterschied, dass auf Geschäftsbriefen anstelle der Rechtsform die Firma, und zwar mit Rechtsformzusatz, angegeben werden muss"[284] (arg.: Ausweislich § 19 Abs. 2 HGB ist der Rechtsformzusatz Bestandteil der Bezeichnung der Firma und zählt somit zu den vorgeschriebenen Angaben). Auf allen Geschäftsbri...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / XV. Gewinnauszahlung (§ 122 HGB)

Rz. 121 Die Neuregelung des § 122 HGB, die die Voraussetzungen einer Gewinnauszahlung normiert (und die die wenig praxistaugliche Altregelung des § 122 HGB alt [Entnahmeregelung] ersetzt),[270] hat folgenden Wortlaut (wohingegen § 122 HGB alt Entnahmen geregelt hatte): Jeder Gesellschafter hat aufgrund des festgestellten Jahresabschlusses Anspruch auf Auszahlung seines ermit...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 2. Beiträge, Stimmkraft, Anteil an Gewinn und Verlust

Rz. 120 Die Neuregelung des § 709 BGB (Beiträge; Stimmkraft; Anteil an Gewinn und Verlust) – § 709 BGB alt regelte die gemeinschaftliche Geschäftsführung – hat folgenden Wortlaut: (1) Der Beitrag eines Gesellschafters kann in jeder Förderung des gemeinsamen Zwecks, auch in der Leistung von Diensten, bestehen. (2) Im Zweifel sind die Gesellschafter zu gleichen Beiträgen verpfl...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / a) Grundsatz der Unübertragbarkeit der mitgliedschaftsgebundenen Rechte (Satz 1)

Rz. 151 Die Rechte der Gesellschafter aus dem Gesellschaftsverhältnis sind nach § 711a S. 1 BGB nicht übertragbar. "Die Unübertragbarkeit der mitgliedschaftsgebundenen Rechte bewirkt eine Zweckbindung der Sozialverbindlichkeiten und -ansprüche. Zudem verhindert sie die Aufspaltung der mitgliedschaftsgebundenen Rechte auf verschiedene Personen".[302] Das Abspaltungsverbot ist...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 15. Rechnungsabschluss und Gewinnverteilung (§ 718 BGB)

Rz. 238 Der Rechnungsabschluss und die Gewinnverteilung nach § 718 BGB hat – abweichend von § 721 Abs. 1 und 2 BGB alt – folgenden Regelungsgehalt (wohingegen § 718 BGB alt das Gesellschaftsvermögen geregelt hatte): Der Rechnungsabschluss und die Gewinnverteilung haben im Zweifel zum Schluss jedes Kalenderjahrs zu erfolgen“. Rz. 239 Die Auslegungsregel ("im Zweifel") – period...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 2. Beschlussfassung in Versammlungen

Rz. 43 Die Beschlüsse der Gesellschafter werden nach § 109 Abs. 1 HGB in (Gesellschafter-)Versammlungen gefasst, da "die Versammlung (…) im Regelfall durch die Möglichkeit zur Rede und direkten Widerrede im Kreis der Versammlungsteilnehmer eine optimale Willensbildung und Entscheidungsfindung bei gleichmäßiger Informationsversorgung [gewährleistet]".[67] Rz. 44 Versammlung se...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / III. Anfechtbarkeit und Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen (§ 110 HGB)

Rz. 56 Die Neuregelung des § 110 HGB über die Anfechtbarkeit und Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen (wohingegen § 110 HGB alt den Ersatz von Aufwendungen und Verlusten geregelt hatte) hat (ohne gesetzliche Entsprechung im GbR-Recht) folgenden Wortlaut: (1) Ein Beschluss der Gesellschafter kann wegen Verletzung von Rechtsvorschriften durch Klage auf Nichtigerklärung an...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 1. Schadensersatzanspruch und Eintrittsrecht

Rz. 108 § 118 Abs. 1 HGB entspricht inhaltlich § 113 Abs. 1 HGB alt. Verletzt ein Gesellschafter die ihm nach § 117 HGB (s. vorstehende Rdn 105 ff.) obliegende Verpflichtung, kann die Gesellschaft nach § 118 Abs. 1 S. 1 BGB Schadensersatz fordern. Sie kann stattdessen von dem Gesellschafter nach § 118 Abs. 1 S. 2 HGB auch verlangen, dass ermehr

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§ 1 Einführung / V. Herstellung von Rechtssicherheit bei Beschlussmängelstreitigkeiten von Personenhandelsgesellschaften

Rz. 14 Im Unterschied zum Kapitalgesellschaftsrecht – vgl. die entsprechenden Vorgaben in den §§ 241 ff. AktG [35] (unmittelbare Geltung für die AG, analoge Anwendung auf die GmbH) – gab es vor Inkrafttreten des MoPeG für Personengesellschaften keine gesetzlichen Regelungen über Beschlussmängelstreitigkeiten.[36] Rz. 15 Der Gesetzgeber hat das Beschlussmängelrecht des Personen...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 6. Urteilswirkungen

Rz. 88 Soweit der Gesellschafterbeschluss durch rechtskräftiges Urteil für nichtig erklärt worden ist, wirkt das Urteil nach § 113 Abs. 6 HGB – entsprechend § 248 Abs. 1 S. 1 AktG – zwecks Gewährleistung von Rechtssicherheit (d.h. der Sicherstellung, "dass der Beschluss nicht nur für den Kläger und die beklagte Gesellschaft als Prozessparteien, sondern auch für die anderen G...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 1. Ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft ohne Vorliegen eines Kündigungsgrundes

Rz. 297 Ist das Gesellschaftsverhältnis auf unbestimmte Zeit eingegangen (Fall einer unbefristeten Gesellschaft), kann ein Gesellschafter nach § 725 Abs. 1 BGB seine Mitgliedschaft unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten (Einführung einer Kündigungsfrist) zum Ablauf des Kalenderjahres gegenüber der Gesellschaft ordentlich kündigen (Austrittskündigung), es sei denn, aus...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 2. Umfang der Geschäftsführungsbefugnis

Rz. 97 § 116 Abs. 2 HGB entspricht inhaltlich § 116 HGB alt, "dessen drei Absätze nunmehr in einem Absatz zusammengefasst werden".[242] Die Befugnis zur Geschäftsführung erstreckt sich nach § 116 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 HGB auf alle Geschäfte, die der gewöhnliche Betrieb des Handelsgewerbes der Gesellschaft mit sich bringt. Zur Vornahme von Geschäften, die darüber hinausgehen, ist ...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / I. Gründe für das Ausscheiden und Zeitpunkt des Ausscheidens (§ 130 HGB)

Rz. 151 § 130 HGB, der die Gründe für das Ausscheiden aus der Gesellschaft und den Zeitpunkt des Ausscheidens regelt (wohingegen § 130 HGB alt die Haftung des eintretenden Gesellschafters geregelt hatte) hat folgenden Wortlaut: (1) Folgende Gründe führen zum Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Gesellschaft, sofern der Gesellschaftsvertrag für diese Fälle nicht die Aufl...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 1. Besondere Pflichten des Erben in der Liquidationsgesellschaft

Rz. 351 Ist im Gesellschaftsvertrag vereinbart, dass die Gesellschaft durch den Tod eines Gesellschafters aufgelöst wird (womit an die Stelle des verstorbenen Gesellschafters der einzelne Erbe oder bei einer Mehrheit von Erben die Erbengemeinschaft als Mitglieder der abzuwickelnden Gesellschaft treten), trifft den Erben des verstorbenen Gesellschafters kraft Mitgliedschaft n...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 4. Allein- und Gesamtgeschäftsführungsbefugnis

Rz. 99 Steht nach dem Gesellschaftsvertrag die Geschäftsführung allen oder mehreren Gesellschaftern in der Art zu, dass sie nur gemeinsam zu handeln berechtigt sind, bedarf es nach § 116 Abs. 4 HGB – in inhaltlicher Entsprechung mit § 115 Abs. 2 HGB alt – für jedes Geschäft der Zustimmung aller geschäftsführungsbefugten Gesellschafter, es sei denn, dass mit dem Aufschub Gefa...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / e) Widerspruchsrecht bei Einzelgeschäftsführungsbefugnis

Rz. 192 Steht nach dem Gesellschaftsvertrag die Geschäftsführung allen oder mehreren Gesellschaftern in der Art zu, dass jeder allein zu handeln berechtigt ist (Einzelgeschäftsführungsbefugnis), kann nach § 715 Abs. 4 S. 1 BGB – in Übernahme von § 711 BGB alt – jeder andere geschäftsführungsbefugte Gesellschafter der Vornahme des Geschäfts widersprechen. Im Fall des Widerspr...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 3. Grundbuchverfahren

Rz. 39 Nach der Aufhebung von § 899a BGB alt[65] – da Publizität jetzt nicht mehr nur partiell, sondern umfassend durch das Gesellschaftsregister gewährleistet wird[66] – bestimmt § 47a Abs. 2 GBO, dass Neueintragungen im Grundbuch zugunsten einer GbR nur vorgenommen werden sollen, wenn die GbR im Gesellschaftsregister eingetragen ist. Für diesen Fall erfolgt die Eintragung ...mehr

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§ 4 Die Kommanditgesellschaft / R. Insolvenz der Kommanditgesellschaft

Rz. 67 Die Neuregelung des § 179 HGB zur Insolvenz der KG hat jetzt folgenden Wortlaut: § 130 Absatz 1 Nummer 3 findet keine Anwendung, wenn der Gesellschafter, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, der einzige persönlich haftende Gesellschafter der Kommanditgesellschaft ist undmehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 4. Außerordentliche Kündigung bei Vorliegen eines "wichtigen Grundes"

Rz. 166 Liegt ein "wichtiger Grund" i.S.v. § 132 Abs. 2 S. 2 HGB (s. vorstehende Rn 165) vor, so ist eine Kündigung der Mitgliedschaft durch einen Gesellschafter nach § 132 Abs. 3 HGB stets ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zulässig. Das Vorliegen eines "wichtigen Grundes" i.S.v. § 132 Abs. 2 S. 2 HGB berechtigt den Gesellschafter also stets zu einer außerordentlichen Kün...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 5. Bemessung des Streitwerts

Rz. 85 Den Streitwert bestimmt das Gericht nach § 113 Abs. 5 HGB – in Anlehnung an § 247 Abs. 1 S. 1 AktG [209] und abweichend von den allgemeinen Grundsätzen der Streitwertbemessung nach § 48 Abs. 1 S. 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO – unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Bedeutung der Sache für die Parteien, nach "billigem Ermessen" (d.h. pflichtgemä...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / XIV. Feststellung des Jahresabschlusses (§ 121 HGB)

Rz. 119 Die Neuregelung des § 121 HGB über die Feststellung des Jahresabschlusses (wohingegen § 121 HGB alt die Verteilung von Gewinn und Verlust geregelt hatte) hat folgenden Wortlaut: Über die Feststellung des Jahresabschlusses entscheiden die Gesellschafter durch Beschluss“. § 121 HGB stellt – entsprechend der bisherigen Rechtslage[267] – die Zuständigkeit der (d.h. sämtli...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 8. Gesellschaftsvermögen (§ 713 BGB)

Rz. 169 § 713 BGB – § 718 BGB alt (welcher zusammen mit § 719 und § 738 BGB alt die Grundlage für das historisch überholte Gesamthandsprinzip bildete,[340] wohingegen § 713 BGB alt die Rechte und Pflichten des geschäftsführenden Gesellschafters geregelt hat) – hat folgenden Wortlaut: Die Beiträge der Gesellschafter sowie die für oder durch die Gesellschaft erworbenen Rechte ...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 3. Verjährung der Ansprüche

Rz. 110 § 118 Abs. 3 HGB übernimmt wortlautgleich § 113 Abs. 3 HGB alt. Die Ansprüche nach § 118 Abs. 1 HGB verjähren gemäß § 118 Abs. 3 S. 1 HGB in drei Monaten von dem Zeitpunkt an, in welchem die anderen Gesellschafter von dem Abschluss des Geschäfts oder von der Teilnahme des Gesellschafters an der anderen Gesellschaft Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / e) Wirkung der Rechtskraft eines Urteils

Rz. 217 Soweit über den Anspruch durch rechtskräftiges Urteil entschieden worden ist, wirkt die Entscheidung (d.h. sowohl ein klagestattgebendes als auch ein klageabweisendes Sachurteil)[432] nach § 715b Abs. 4 BGB – in Anlehnung an § 148 Abs. 5 S. 1 AktG – für und gegen die Gesellschaft“ (damit die actio pro socio ihre Schutzfunktion erfüllen kann).[433] Rz. 218 Das Verständ...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 2. Notwendige Angaben der Anmeldung

Rz. 9 Die Anmeldung muss nach § 106 Abs. 2 HGB (in Entsprechung mit § 707 Abs. 2 BGB), wobei in Ergänzung zu § 106 Abs. 2 HGB alt jetzt auch Angaben zu Gesellschaftern zu machen sind, "bei denen es sich um eine juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft handelt" (vgl. Nr. 2 Buchst. b)[7] – enthalten:mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 3. Außerordentliche Kündigung eines befristeten Gesellschaftsverhältnisses

Rz. 165 Ist für das Gesellschaftsverhältnis eine Zeitdauer vereinbart, ist die Kündigung der Mitgliedschaft durch einen Gesellschafter vor dem Ablauf dieser Zeit (jederzeitiges Recht zur Kündigung der Mitgliedschaft – selbst vor Ablauf der Frist nach § 132 Abs. 1 HGB) nach § 132 Abs. 2 S. 1 HGB – in Übereinstimmung mit § 725 Abs. 2 BGB – zulässig, wenn ein "wichtiger Grund" ...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 3. Anfechtbarkeit eines Beschlusses

Rz. 64 Ein Beschluss der Gesellschafter kann nach § 110 Abs. 1 HGB wegen Verletzung von Rechtsvorschriften – d.h. jeder Rechtsnorm oder des Gesellschaftsvertrags (abweichend von § 243 Abs. 2 bis 4 AktG ohne Rücksicht darauf, ob der Mangel das Zustandekommen oder den Inhalt des Beschlusses betrifft)[117] – durch Klage auf Nichtigerklärung angefochten werden (Anfechtungsklage)...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 1. Voraussetzungen für die Nachhaftungsbegrenzung

Rz. 335 Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, so haftet er nach § 728b Abs. 1 S. 1 Hs. 1 BGB für deren bis dahin begründeten Verbindlichkeiten, wenn sie (doppelte Nachhaftungsbegrenzung) vor Ablauf von fünf Jahren nach seinem Ausscheiden fällig sind (Ausschlussfrist) und (kumulativ)mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / II. Fortsetzung mit dem Erben und Ausscheiden des Erben (§ 131 HGB)

Rz. 155 § 131 HGB, der die Voraussetzungen normiert, unter denen die Gesellschaft mit dem Erben eines verstorbenen Gesellschafters fortgesetzt wird, sowie unter denen der Erbe eines verstorbenen Gesellschafters aus der Gesellschaft ausscheidet einschließlich der jeweiligen Haftungsfolgen, (d.h. das bedingte Austrittsrecht des Gesellschafter-Erben, vgl. hierzu § 724 BGB für d...mehr

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§ 1 Einführung / d) Abkehr von der Personen- zur Verbandskontinuität bei der Auflösung der Gesellschaft

Rz. 39 Das Prinzip der Verbandskontinuität führt dazu, dass die in der Person eines Gesellschafters liegenden bisherigen Auflösungsgründe (mit der Folge einer Auflösung der Gesellschaft) in Ausscheidensgründe (Ausscheiden des Gesellschafters, in dessen Person sich der Grund realisiert) umgewandelt werden (vgl. die in § 723 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 BGB gelisteten Ausscheidensgründe...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / e) Statuswechsel einer GbR in eine KG

Rz. 107 Wird ein Gesellschafter Kommanditist (d.h. wird eine Gesellschaft [GbR] infolge eines Statuswechsels nach § 707c Abs. 2 BGB, womit eine Haftungsbeschränkung bislang unbeschränkt haftender Gesellschafter auf die im Handelsregister eingetragene Haftsumme eintritt), ist nach § 707c Abs. 5 S. 1 BGB für die Begrenzung seiner Haftung für die zum Zeitpunkt seiner Eintragung...mehr

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§ 1 Einführung / 3. Beschlussmängelklagen

Rz. 86 Nach der Qualifikation der Fehlerfolgen beurteilt sich die Rechtsschutzmöglichkeit: Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage bzw. Feststellungsklage als mögliche Beschlussmängelklagen.[136] Anfechtungsgründe werden von dem anfechtungsbefugten Gesellschafter durch befristete Anfechtungsklage gegen die Gesellschaft geltend gemacht. Nichtigkeitsgründe können – außer durch eine ...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / b) Übergang des Gesellschaftsanteils von Todes wegen (Abs. 2) – Erbrechtliche Nachfolgeklausel

Rz. 147 Grundsätzlich führt der Tod eines Gesellschafters nach § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB zu dessen Ausscheiden aus der Gesellschaft (sofern der Gesellschaftsvertrag für diesen Fall nicht ausnahmsweise die Auflösung der Gesellschaft vorsieht). Ist im Gesellschaftsvertrag vereinbart, dass im Fall des Todes eines Gesellschafters die Gesellschaft mit den Erben fortgesetzt werden sol...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 1. Einwendungen und Einreden, die die GbR geltend machen könnte

Rz. 267 Wird ein Gesellschafter wegen einer Verbindlichkeit der Gesellschaft in Anspruch genommen, kann er als unbeschränkt persönlich haftender Gesellschafter aufgrund der Akzessorietät der Gesellschafterhaftung (§ 721 BGB) nach § 721b Abs. 1 BGB – der § 128 Abs. 1 HGB nachgebildet ist – Einwendungen und Einreden, die nicht in seiner Person begründet sind, insoweit geltend ...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 1. Grundlagen

Rz. 163 Die Neuregelung des § 132 HGB fasst den auf die §§ 132, 134 HGB alt (Recht des Gesellschafters, eine auf unbestimmte Zeit eingegangene Gesellschaft oder eine ihr gleichgestellte auf Lebenszeit eingegangene Gesellschaft unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist mit der Folge seines Ausscheidens zu kündigen) verteilten Normenbestand zur Kündigung einer OHG ...mehr

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§ 4 Die Kommanditgesellschaft / L. Umfang der Haftung (§ 172 HGB)

Rz. 45 Die Neufassung des § 172 HGB zum Umfang der Kommanditistenhaftung hat jetzt folgenden Wortlaut: (1) Im Verhältnis zu den Gläubigern der Gesellschaft wird nach der Eintragung in das Handelsregister die Haftsumme [77] eines Kommanditisten durch den in der Eintragung angegebenen Betrag bestimmt. (2) Auf eine nicht eingetragene Erhöhung der aus dem Handelsregister ersichtli...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 1. Pflicht zur Anmeldung

Rz. 414 Ist die Gesellschaft im Gesellschaftsregister eingetragen, sind die Liquidatoren und ihre Vertretungsbefugnis nach § 736c Abs. 1 S. 1 BGB von sämtlichen Gesellschaftern zur Eintragung in das Gesellschaftsregister anzumelden. Beachte: "Die Anmeldung hat auch zu erfolgen, wenn die bislang vertretungsbefugten Gesellschafter Liquidatoren werden oder wenn sämtliche Gesells...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / bb) GbR als Gesellschafterin

Rz. 70 Eine Gesellschaft soll gemäß § 707a Abs. 1 S. 2 BGB – zwecks Vermeidung von Publizitätsdefiziten aufgrund des Eintragungswahlrechts bei einer mehrgliedrigen Beteiligung einer GbR an einer anderen GbR[126] – als Gesellschafterin nur eingetragen werden, wenn sie im Gesellschaftsregister eingetragen ist. § 707a Abs. 1 S. 2 BGB gelangt über § 105 Abs. 3 HGB respektive § 16...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 2. Gesellschafterbeschluss

Rz. 109 Über die Geltendmachung der Ansprüche nach § 118 Abs. 1 HGB beschließen gemäß § 118 Abs. 2 HGB – in wortlautgleicher Übernahme von § 113 Abs. 2 HGB alt – die anderen Gesellschafter.mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 2. Rechtsschutzbedürfnis bei Verlust der Mitgliedschaft

Rz. 71 Ein Verlust (Beendigung) der Mitgliedschaft nach dem Zeitpunkt der Beschlussfassung lässt nach § 111 Abs. 2 HGB das Rechtsschutzbedürfnis des Rechtsvorgängers (Altgesellschafter) unberührt, wenn er (anders als im Aktienrecht)[155] ein berechtigtes Interesse an der Führung des Rechtsstreits hat. Die Anfechtungsbefugnis als aus der Mitgliedschaft folgendes Verwaltungsre...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / b) Umfang und Art der Beitragspflicht

Rz. 125 Nach der Auslegungsregel des § 709 Abs. 2 BGB sind die Gesellschafter – in weitgehender Übernahme von § 706 Abs. 1 BGB alt[239] – "im Zweifel" (als gesetzlicher Ausdruck des Gleichbehandlungsgrundsatzes)[240] – sofern im Gesellschaftsvertrag keine eindeutige Regelung getroffen worden ist – zu gleichen Beiträgen verpflichtet. Dies verpflichtet im Zweifel nicht nur zu ...mehr