Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Begriff und Umfang des begünstigten Betriebsvermögens

Rz. 37 § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG nennt als weiteres grds. begünstigungsfähiges Vermögen das Betriebsvermögen i.S.d. §§ 95–97 BewG. Hierbei handelt es sich zum einen um das einem Gewerbebetrieb dienende Vermögen (§ 95 BewG) und zum anderen um das der Ausübung eines freien Berufes dienende Vermögen (§ 96 BewG).[94] Ebenfalls unter § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG fallen Beteiligungen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / i) Anteil an einer Personengesellschaft, Abs. 1 S. 4

Rz. 29 Erhält ein Erwerber einen Anteil an einer Personengesellschaft, so umfasst dies sämtliche Aktiva und Passiva sowie sämtliche Wirtschaftsgüter der Gesellschaft. Dieses Vermögen wird im Wege der Saldierung ermittelt. Eine Besonderheit ergibt sich dabei aus § 97 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG, wonach Gesellschaftern, die anteilig an Wirtschaftsgütern, die im Eigentum eines oder meh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / e) Besonderheiten bei Personengesellschaften

Rz. 299 Gehört zu dem begünstigten Vermögen auch eine Beteiligung an einer Personengesellschaft und war der begünstigte Erwerber an dieser Personengesellschaft bereits vor dem begünstigten Erwerb beteiligt, bezieht sich die Entnahmebegrenzung nur auf den zusätzlich erworbenen (also den erbschaftsteuerlich privilegierten) Anteil.[717] Entsprechendes gilt auch dann, wenn der E...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Tatbestand

Rz. 309 Die Voraussetzungen stellen sich nach § 13b Abs. 5 S. 1 ErbStG wie folgt dar: Der Erwerber muss zum begünstigungsfähigen Vermögen gehörende Gegenstände des Verwaltungsvermögens (§ 13b Abs. 4 ErbStG) innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall (Zeitpunkt der Steuerentstehung, § 9 ErbStG)[833] in begünstigungsfähiges Vermögen (also nicht anderes Verwaltungsvermögen[834])...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 3. Gesellschaftsvertragliche Regelung zur Abgabe einer Treuepflichtserklärung des Vorsorgebevollmächtigten

Rz. 75 Der umsichtige Kautelarjurist wird es – sowohl im Personen- als auch im Kapitalgesellschaftsrecht[122] – auf die vorstehende Streitfrage nicht ankommen lassen. Er wird regeln, ob eine dauerhafte Vertretung durch einen Vorsorgebevollmächtigten der Zustimmung der Mitgesellschafter bedarf und ob diese Zustimmung an die Bedingung geknüpft wird, dass sich der Vorsorgebevol...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Abs. 1 Nr. 1

Rz. 33 Mit dem Eintritt des Erbfalls tritt der Erbe die Gesamtrechtsnachfolge des Erblassers nach § 1922 BGB an. Sämtliche Rechte und Pflichten des Erblassers gehen auf den Erben über. Eine partielle Ausschlagung ist nicht möglich; entweder schlägt der Erbe vollständig aus, dann gilt das Erbe als nicht angefallen, oder er nimmt die Erbschaft vollständig an. Eine ausdrücklich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 42 Die Zurechnung eines Vermögensgegenstandes ist entscheidend für die Beteiligung am Feststellungsverfahren (§ 154 Abs. 1 Nr. 1 BewG) und die Rechtsbehelfsbefugnis (§ 155 BewG). Die Zurechnung erfolgt danach, wer den Erwerb des Vermögenswertes zu versteuern hat,[163] wobei eine Aufteilung nach Erbanteilen erst auf der Ebene der Besteuerung stattfindet. Dies ist sinnvoll...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / b) Vorsorgevollmacht für Gesellschafterrechte und Organbefugnisse

Rz. 79 Sollen auch Organbefugnisse bei Personengesellschaften von der Verpflichtung umfasst sein, könnte dies ebenfalls ausdrücklich geregelt werden. Die Aufnahme einer entsprechenden Klausel bietet sich jedoch meines Erachtens allenfalls an, wenn man die Auffassung teilt, dass Leitungsaufgaben durch einen Vorsorgebevollmächtigten ausgeübt werden können, was wie gesehen umst...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / d) Abfindungsbeschränkungen

Rz. 373 Nach § 13a Abs. 9 S. 1 Nr. 3 ErbStG muss schließlich die Abfindung eines aus der Gesellschaft ausscheidenden Gesellschafters auf einen Betrag unter dem gemeinen Wert der Beteiligung beschränkt werden. Das Ausmaß der Abfindungsbeschränkung ist gleichzeitig nach § 13a Abs. 9 S. 3 ErbStG maßgeblich für die Bemessung des vorzunehmenden Wertabschlags. Rz. 374 Maßgebliche B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / X. Abfindung unter dem gemeinen Wert einer Beteiligung an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft, Abs. 10

Rz. 73 § 10 Abs. 10 S. 1 ErbStG regelt, dass, sofern ein geerbter Gesellschaftsanteil an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft durch gesellschaftsvertragliche Regelung an die übrigen verbleibenden Gesellschafter herauszugeben ist und diese dem Erben eine Abfindung bezahlen müssen, lediglich der Abfindungsbetrag der Besteuerung für den Erben unterliegt. Da der Abfindungsbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / a) Vorsorgevollmacht für Gesellschafterrechte

Rz. 78 Ist den Gesellschaftern daran gelegen, alle Mitgesellschafter zur Erteilung einer Vorsorgevollmacht zur Ausübung von Gesellschafterrechten zu verpflichten, kann dies – sowohl bei Personen- als auch bei Kapitalgesellschaften – durch eine entsprechende Regelung im Gesellschaftsvertrag umgesetzt werden. Muster 2.4: Gesellschaftsvertragliche Verpflichtung zur Erteilung ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / II. Ausgestaltung im Außenverhältnis

Rz. 88 Die Meinungen darüber, wie die Vertretungsmacht für Gesellschafter und Unternehmer im Außenverhältnis erteilt werden soll, gehen auseinander. 1. Unbeschränkte Vollmacht Rz. 89 Teilweise wird vertreten, eine Vorsorgevollmacht von Unternehmern und Gesellschaftern sollte im Außenverhältnis keine Beschränkungen enthalten, um sicherzustellen, dass eine Betreuung bestmöglich ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / c) Einlage zu Buchwerten oder Einbringung zu Buch- oder Zwischenwerten

Rz. 197 Bei einer Sachgründung oder Sachkapitalerhöhung kann die Sacheinlage mit einem unter dem Teilwert liegenden Wert (Buch- oder Zwischenwert) angesetzt werden. Bei einem solchen niedrigeren Wertansatz erhöhen sich in Höhe der Wertdifferenz zwischen dem gewählten Ansatz und dem Teilwert die Werte sämtlicher Beteiligungsrechte. Eine zusätzliche Werterhöhung tritt ein, wen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Programmkurzbeschreibung / 3 Erfassung der Basisdaten

Die Erfassung der Basisdaten (Berater- und Mandantenstammdaten) dient der Generierung des Deckblatts des auszudruckenden Berichts. Wird die Analyse für eigene Zwecke vorgenommen, sind die eigenen Basisdaten unter "Berater" zu erfassen; die Felder "Mandant" sind in diesem Fall nicht auszufüllen. Handelt es sich um eine Personengesellschaft, sind hier außerdem die Namen der Ge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Programmkurzbeschreibung / 7.1 Erfassung der voraussichtlichen Einkünfte

Zunächst werden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor Gewerbesteuer - da die Gewerbesteuer erst anschließend ermittelt wird - automatisch aus dem BWA-Forecast übernommen. Als Betriebsausgabe bereits berücksichtigte Gewerbesteuervorauszahlungen bzw. Einstellungen in die Gewerbesteuerrückstellung sind somit wieder hinzuzurechnen (vgl. vorletzte Zeile der BWA-Datenerfassung). Ge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Programmkurzbeschreibung / 7.3 Steuervorauszahlungen erfassen

Die Erfassung der festgesetzten (!) Steuervorauszahlungen ist notwenig, um die voraussichtlichen Steuernachzahlungen bzw. -erstattungen zu ermitteln, sowie die automatische Berechnung des Herabsetzungspotenzials und eine automatische Generierung eines Herabsetzungsantrags zu ermöglichen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Programmkurzbeschreibung / 7.6 Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen

Auf Basis der errechneten voraussichtlich festzusetzenden Steuer sowie unter Berücksichtigung der festgesetzten Vorauszahlungen sowie der ggf. geschätzten Lohn- und Kapitalertragsteuer wird automatisch berechnet, ob ein Herabsetzungspotenzial besteht. Ein Antrag einschließlich der Berechnungsgrundlagen kann in ein Worddokument exportiert und dort ggf. weiter bearbeitet werden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / II. Gesellschaftsrechtliche Folgen bei Geschäftsunfähigkeit

Rz. 5 Die gesellschaftsrechtlichen Folgen einer dauernden Geschäftsunfähigkeit und die Beantwortung der Frage, ob eine Vertretung durch einen Vorsorgebevollmächtigten überhaupt in Betracht kommt, hängen davon ab, ob eine Personen- oder Kapitalgesellschaft vorliegt und ob ein Leitungsorgan (Geschäftsführer/Vorstand) oder ein Gesellschafter ohne Leitungsfunktion dauerhaft gesc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / B. Vorsorgevollmachten im Gesellschaftsrecht

Rz. 9 Für geschäftsunfähige Gesellschafter von Personen- und Kapitalgesellschaften sowie geschäftsunfähige Geschäftsführer von Personengesellschaften ist eine Vertretung durch einen Vorsorgebevollmächtigten grundsätzlich denkbar (siehe Rdn 6 ff.). Eine Vorsorgevollmacht kann jedoch mit einer Reihe gesellschaftsrechtlicher Grundsätze kollidieren, weshalb die Voraussetzungen e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / e) (Ehemaliges) Sonderbetriebsvermögen bei zur Körperschaftsteuer optierenden Gesellschaften

Rz. 94 Gem. § 1a Abs. 1 KStG sind die Gesellschafter von Personengesellschaften, die zur Körperschaftsteuer optiert haben "wie die nicht persönlich haftenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft zu behandeln". Der Übergang zur Körperschaftsbesteuerung gilt nach § 1a Abs. 2 S. 1 KStG als Formwechsel i.S.v. § 1 Abs. 3 Nr. 3 UmwStG. Dies führt dazu, dass vor der Optionsausüb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Ausnahme: vom Nennkapital abweichende Aufteilung (Abs. 1b S. 4)

Rz. 14 Wie atypisch gestaltete Verträge, z.B. von der Beteiligung am Nennkapital abweichende Gewinn- oder Liquidationserlösverteilungsabreden, zu berücksichtigen sind, ist trotz der Einfügung von § 97 Abs. 1b S. 4 BewG nicht abschließend geklärt. Für Bewertungsstichtage bis zum 31.12.2015[35] konnten im Rahmen der Aufteilung nach § 97 Abs. 1b BewG a.F. derartige Gesichtspunk...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Umfang des inländischen Betriebsvermögens

Rz. 30 Das inländische Betriebsvermögen i.S.v. § 121 Nr. 3 BewG umfasst grundsätzlich sämtliche Wirtschaftsgüter, die zur inländischen Betriebsstätte gehören (§ 95 BewG). Die Abgrenzung erfolgt nach ertragsteuerlichen Grundsätzen. Umfasst sind also sämtliche Wirtschaftsgüter, die der inländischen Betriebsstätte dienen, gleichgültig, ob sie sich im In- oder Ausland befinden.[...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Begriff und Umfang der begünstigten Kapitalgesellschaftsanteile

Rz. 103 § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG begünstigt den Übergang von Anteilen an Kapitalgesellschaften, bei denen der Erblasser oder Schenker am Nennkapital der jeweiligen Gesellschaft zu mehr als 25 % unmittelbar beteiligt war bzw. ist (Mindestbeteiligungsquote). Trotz der Verwendung des Wortes "Übergang" können auch neu entstehende Anteile (z.B. anlässlich einer disquotalen Kapit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Kürzungen

Rz. 12 Gemäß § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Buchst. a BewG ist das jeweilige Betriebsergebnis um Gewinne aus der Auflösung steuerfreier Rücklagen sowie aus Wertaufholungen bzw. Teilwertzuschreibungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 und Nr. 2 S. 3 EStG) zu mindern. Derartige Gewinne resultieren stets aus einmaligen Ereignissen und können daher bei der Ermittlung des nachhaltigen zukünftigen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (2) Verfügungsbeschränkung

Rz. 124 Die Verfügungsbeschränkung nach § 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 2 ErbStG hat zwei Facetten; zum einen die Verpflichtung, "über die Anteile nur einheitlich zu verfügen", und zum anderen die Verpflichtung, die Anteile "ausschließlich auf andere derselben Verpflichtung unterliegende Anteilseigner zu übertragen". Rz. 125 Der Begriff der "Verfügung" ist in diesem Zusammenhang etwas ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (4) Rechtsfolgen der Poolung

Rz. 139 Soweit eine den Anforderungen von § 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 2 ErbStG genügende Poolvereinbarung vorliegt,[387] werden die vom Erblasser/Schenker unmittelbar gehaltenen Anteile mit den Anteilen der übrigen durch die Poolvereinbarung gebundenen Gesellschafter zusammengerechnet. Übersteigt die sich so ergebende Summe die Mindestbeteiligungsquote (mehr als 25 % des Nennkapit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Grundsatz: Aufteilung anhand des Nennkapitals

Rz. 12 § 97 Abs. 1b BewG regelt die Aufteilung des gemeinen Werts der in § 97 Abs. 1 Nr. 1 BewG genannten Kapitalgesellschaften auf deren Gesellschafter. Aufteilungsregeln für andere in Abs. 1 genannte Körperschaften (Nr. 2 bis 4) sieht das Gesetz nicht vor, weil bei diesen eine Aufteilung des Werts des Betriebsvermögens nicht in Betracht kommt. Denn eine Vermögensbeteiligun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Programmkurzbeschreibung / 7.2 Alternative Steuergestaltung erfassen

In der Eingabemaske "Erfassung Steuerdaten" haben Sie die Möglichkeit die Daten für eine alternative Steuergestaltung zu erfassen. Klicken Sie auf "Planungsalternative erfassen" und es werden Zusatzfelder angezeigt, in der Sie die alternativen Plandaten eintragen können. Die Ergebniswerte werden in der Ansicht "Steuerberechnung" automatisch den ursprünglichen Planzahlen gege...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Programmkurzbeschreibung / 7.4 Steuerliche Verlustvorträge erfassen

In der Eingabemaske "Erfassung Steuerdaten" haben Sie die Möglichkeit steuerliche Verlustvorträge zu erfassen. Die Mindestbesteuerung nach § 10d Abs. 2 EStG wird dabei automatisch berücksichtigt.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / bb) Finanzmittel (Aktiva)

Rz. 285 Zu den Finanzmitteln (bzw. den Finanzmittel-Aktiva) gehören nach § 13b Abs. 4 Nr. 5 S. 1 ErbStG die Bestände an Zahlungsmitteln, Geschäftsguthaben, Beteiligungen der Mitglieder eingetragener Genossenschaften,[736] Geldforderungen und anderen Forderungen. Hierzu zählen insbesondere[737]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. GbR

Rz. 75 Anders als bei den Personengesellschaften des Handelsrechts führt der Tod eines Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) nach § 727 Abs. 1 BGB grundsätzlich zur Auflösung von dieser, sofern nicht durch den Gesellschaftsvertrag etwas Abweichendes geregelt wurde. Eine solche Regelung muss nicht zwingend im Vertrag enthalten sein, sofern sie konkluden...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / d) Sonderfall: Nießbrauch

Rz. 35 Der Nießbrauch (als dingliches Recht) an einem Personengesellschaftsanteil kann bei entsprechender Ausgestaltung (also der Vermittlung sowohl von Mitunternehmerinitiative als auch von Mitunternehmerrisiko) die mitunternehmerische Beteiligung an einer Gesellschaft i.S.d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Abs. 3 EStG oder nach § 18 Abs. 4 S. 2 EStG vermitteln.[87] Die Beurteil...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 6. Aufteilung des Werts der Gesellschaft

Rz. 60 Die Bewertung gem. § 11 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 BewG zielt grds. auf die Ableitung des gemeinen Werts der übertragungsgegenständlichen Anteile aus dem Wert des Gesamtunternehmens der Gesellschaft ab (sog. indirekte Methode). Deutlich wird dies z.B. auch an der Struktur des vereinfachten Ertragswertverfahrens nach §§ 199 ff. BewG. Dieselbe Vorgehensweise prägte grds. auch da...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Sachliche Verfügungsbeschränkungen

Rz. 40 Sachliche Verfügungsbeschränkungen gelten für jeden Eigentümer des Wirtschaftsguts. Auch sie können sich aus dem Gesetz[41] oder einem Rechtsgeschäft ergeben. Rz. 41 Gesetzliche Verfügungsbeschränkungen bestehen im Recht der Personengesellschaften. Hier können die Gesellschafter unter Lebenden nicht über ihre Gesellschafterrechte verfügen (§ 717 S. 1 BGB, §§ 105 Abs. 3...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / b) Keine Zustimmungsbedürftigkeit im Kapitalgesellschaftsrecht

Rz. 21 Im Kapitalgesellschaftsrecht bedarf die gewillkürte Vertretung auf Gesellschafterebene durch einen Vorsorgebevollmächtigten – im Falle der Geschäftsunfähigkeit – nicht der Zustimmung der Mitgesellschafter.[37] Hinweis Für die Übernahme von Organbefugnissen stellt sich die Frage der Zustimmung im Bereich der Vorsorgevollmacht wegen der automatischen Amtsbeendigung bei G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / a) Zustimmungsbedürftigkeit im Personengesellschaftsrecht

Rz. 17 Im Personengesellschaftsrecht bedarf die gewillkürte Stellvertretung durch einen Vorsorgebevollmächtigten im Falle der Geschäftsunfähigkeit eines Gesellschafters nach h.M. stets der Zustimmung der Mitgesellschafter.[29] Und zwar sowohl für die Ausübung von Gesellschafterrechten als auch für die Ausübung von Leitungsaufgaben. Dies zeigen folgende Erwägungen: Rz. 18 Zwar...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Begriff des Verkaufs

Rz. 24 Als Verkäufe i.S.v. § 11 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 BewG kommen alle (einem Fremdvergleich standhaltenden) Verkäufe von Anteilen derselben Gesellschaft in Betracht; Kaufpreise von Anteilen anderer, auch branchengleicher, Unternehmen sind für die unmittelbare Wertableitung aus Verkaufspreisen ungeeignet.[59] Als Verkauf gilt insb. auch ein Tausch von Anteilen[60] sowie ggf. die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / I. Gesellschaftsrechtliche Zulässigkeit von Vorsorgevollmachten

Rz. 10 Im Ausgangspunkt ist festzustellen, dass Vorsorgevollmachten nicht gegen das sog. Abspaltungsverbot und den Grundsatz der Selbstorganschaft verstoßen. Die hierfür gegebenen Begründungen differieren zwar, führen jedoch allesamt zu den gleichen Ergebnissen. Im Einzelnen: Rz. 11 Nach h.M. kann das Stimmrecht eines Gesellschafters nicht von einem Gesellschaftsanteil getren...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (b) Erbschaftsteuer

Rz. 67 Da die Gesellschaft zunächst – wie bei der Fortsetzungsklausel – unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt wird, denen der Anteil des Verstorbenen anteilig anwächst, gelten zunächst die oben beschriebenen erbschaftsteuerrechtlichen Konsequenzen. Der Eintrittsberechtigte erlangt seine (neue) Gesellschafterstellung nicht durch den Erbfall, sondern quasi in ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Schulden und sonstige Abzüge, die nach § 95 Abs. 1 zum Betriebsvermögen gehören, werden vorbehaltlich des Absatzes 3 berücksichtigt, soweit sie mit der Gesamtheit oder einzelnen Teilen des Betriebsvermögens im Sinne dieses Gesetzes in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. (2) Weist ein Gesellschafter in der Steuerbilanz Gewinnansprüche gegen eine von ihm beherrschte Gese...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Rechtsbehelfsbefugnis bei Anteilen an Kapitalgesellschaften

Rz. 6 Insoweit der Anteil der Kapitalgesellschaft Gegenstand der Feststellung ist, ist dieser dem neuen Erwerber zuzurechnen. Rechtsbehelfsbefugt sind also der Erwerber und die Kapitalgesellschaft wegen ihrer Erklärungspflicht. Dies gilt selbst dann, wenn der Erwerber erst als Adressat der Einspruchsentscheidung am Einspruchsverfahren beteiligt wurde und beschwert ist, das E...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Bewertung des Betriebsvermögens von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, Abs. 2

Rz. 4 § 109 Abs. 2 BewG betrifft die Bewertung des Betriebsvermögens der in § 97 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG genannten Körperschaften sowie der in § 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG genannten gewerblichen bzw. gewerblich geprägten Personengesellschaften.[4] Auch § 109 Abs. 2 S. 2 BewG verweist für die Ermittlung des gemeinen Werts auf § 11 Abs. 2 BewG. Soweit eine Aufteilung des gemeinen We...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / cc) Widerruflichkeit nur aus wichtigem Grund

Rz. 35 Zuletzt wird vertreten, dass unabhängig davon, ob bereits der Vorsorgefall durch Geschäftsunfähigkeit eingetreten ist oder nicht, ein Widerruf der Zustimmung nur aus wichtigem Grund in Betracht kommt.[56] Dies gebiete der Vertrauensschutz für den vollmachtgebenden Gesellschafter.[57] Rz. 36 Ein Vergleich zur Betreuung rechtfertige dieses Ergebnis ebenfalls. Bei der Bet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / A. Einführung

Rz. 1 Vorsorgevollmachten dienen der Absicherung für den Fall der Geschäftsunfähigkeit. Dies belegt bereits ein Blick auf § 1814 Abs. 3 S. 1 BGB (§ 1896 Abs. 2 S. 2 BGB a.F.): Durch eine Bevollmächtigung kann die Bestellung eines Betreuers vermieden und dadurch das Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen gewahrt werden.[1] Diesem Selbstbestimmungsrecht kommt im unternehmerisc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 3. Leitsatz: BGH, Beschl. v. 19.9.2017 – VI ZB 72/16

Rz. 154 a) Wenn nach den Umständen des Einzelfalls feststeht, dass für die Beauftragung eines eigenen Rechtsanwalts durch einen Streitgenossen kein sachlicher Grund besteht und sie mithin rechtsmissbräuchlich ist, sind die dadurch verursachten Kosten nicht notwendig i.S.v. § 91 Abs. 1 ZPO und damit nicht erstattungsfähig. b) So kann es liegen, wenn ein beklagter Rechtsanwalt,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / bb) Vermögen einer Betriebsstätte

Rz. 142 Den Begriff der Betriebsstätte definiert Art. 6 Abs. 2, 3 DBA als feste Geschäftseinrichtung, in der die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird. Insb. gehören hierzu ein Ort der Leitung, eine Zweigniederlassung, eine Geschäftsstelle, eine Fabrikationsstätte, eine Werkstätte und ein Bergwerk bzw. ein Öl- oder Gasvorkommen, ein Steinbruch oder e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / aa) Anteile an Personen- und Kapitalgesellschaften

Rz. 38 Verpflichtungen, die aus einer Stellung als Gesellschafter resultieren und die bei der Zuwendung eines Gesellschaftsanteils auf den Bedachten übergehen (wie z.B. Haftung, Mitarbeit, Verlustrisiko bei Personengesellschaften), beinhalten keine Gegenleistung.[75] Die Grundsätze der gemischten Schenkung (vgl. Rdn 39 ff.) finden daher keine Anwendung, wenn über die Pflicht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / dd) Veräußerung wesentlicher Betriebsgrundlagen

Rz. 266 Schließlich stellt § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 4 S. 2 Alt. 3 ErbStG auch die Veräußerung wesentlicher Betriebsgrundlagen einer Veräußerung der Beteiligung gleich, wenn hierbei das Vermögen (also der Veräußerungserlös)[627] an die Gesellschafter verteilt wird. Hinsichtlich des Begriffs der wesentlichen Betriebsgrundlagen gelten dieselben Grundsätze wie in den Nachsteuerfäll...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / c) Sonderfall: Betriebsaufspaltung

Rz. 33 Im Falle der Betriebsaufspaltung gehören die dem Betriebsunternehmen überlassenen Wirtschaftsgüter grundsätzlich zum Betriebsvermögen des Besitzunternehmens. Eine abweichende Einordnung kann sich jedoch bei mitunternehmerischen Betriebsaufspaltungen ergeben; dann können die dem Betriebsunternehmen überlassenen Wirtschaftsgüter auch als Sonderbetriebsvermögen bei der B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / bb) Freie Widerruflichkeit der Zustimmung für Organbefugnisse bis zum Vorsorgefall

Rz. 34 Schäfer [51] vertritt die Auffassung, dass die erteilte Zustimmung grundsätzlich nur aus wichtigem Grund widerrufen werden kann. Für die Ausübung von Geschäftsführungsaufgaben will Schäfer von diesem Grundsatz jedoch eine gewichtige Ausnahme zulassen: Für diese soll die Zustimmung zur Vertretung bis zum Eintritt des Vorsorgefalls ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes ...mehr