Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Mahlow/Franzen, Ertragstliche Berücksichtigung von GA bei der st-neutralen Umwandlung von Kö auf Kö sowie zur Rückwirkungsfiktion (GmbHR 2000, 12); Benecke/Staats, Anm zum Urt des BFH v 07.01.2010, FR 2010, 893. Tz. 128 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Bei der Verschmelzung einer auf eine andere Kö stellt sich das in § 2 UmwStG Tz 59 und in § 4 UmwStG Tz 95ff erläuterte Problem der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Formwechsel/Option (§ 1a KStG) als Anteilstausch (§ 25 S 1 iVm § 21 Abs 1 UmwStG)

Tz. 39 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Besteht die Tätigkeit einer (rein) vermögensverwaltenden KG oder OHG (auch) in der Verwaltung von Anteilen an Kap-Ges oder Gen, erfüllt der Formwechsel der Pers-Ges in eine Kap-Ges/Gen nicht den Sacheinlagetatbestand des § 20 Abs 1 UmwStG (s Tz 28, 30), weil keine betriebliche Sachgesamtheit auf die Übernehmerin übergeht. Gleiches gilt bei d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.2.1 Grundlagen

Tz. 8 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Im Fünften Buch des UmwG (Formwechsel, s §§ 190–304) ist der Formwechsel von Rechtsträgern geregelt. Erstmals wird ab 1995 hr-lich der Wechsel der Rechtsform von einer Gesamthandsgemeinschaft (Pers-Ges) in eine Kap-Ges oder Gen zugelassen (heterogener, kreuzender oder inkongruenter Formwechsel). Die Umwandlung von Unternehmen durch Formwechse...mehr

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Absetzungen für Substanzverringerung durch eine KG nach Erwerb eines Kiesvorkommens von ihrem Kommanditisten

Leitsatz 1. Ein zur Inanspruchnahme von Absetzungen für Substanzverringerung berechtigender Anschaffungsvorgang liegt auch dann vor, wenn eine Personengesellschaft einen Bodenschatz entgeltlich von ihrem Gesellschafter erwirbt und das Veräußerungsgeschäft einem Fremdvergleich standhält (Bestätigung des BFH-Urteils vom 04.02.2016 – IV R 46/12, BFHE 253, 95, BStBl II 2016, 607...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Person des Einbringenden

Tz. 27 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Schon beim bisherigen Recht sind nach hA beim Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges gem § 25 UmwStG aF die einzelnen MU der Gesellschaft in der Ausgangsrechtsform als stliche Einbringende anzusehen, weil die formgewechselte Pers-Ges beendet wird und die ehemaligen MU nunmehr die Anteile an der ("aufnehmenden") Kap-Ges/Gen erhalten (s § ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anteile an Kapitalgesellschaften unterhalb der Mindestbeteiligungsquote (Abs. 4 Satz 2 Nr. 2)

Rz. 143 [Autor/Stand] Gehören zum Betriebsvermögen der Betriebe oder Gesellschaften Anteile an Kapitalgesellschaften, so sind diese natürlich immer begünstigt. Auf eine Mindestbeteiligung kommt es dabei nicht an. Allerdings werden diese Anteile dann dem schädlichen Verwaltungsvermögen zugerechnet, wenn die unmittelbare Beteiligung am Nennkapital der Kapitalgesellschaft 25 % ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4 Auswirkungen auf einen Verlustvortrag bei einer Personengesellschaft, deren Beteiligung zur Sacheinlage gehörte

Tz. 156 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Wird gem § 20 Abs 1 UmwStG der MU-Anteil einer weiter bestehenden Pers-Ges eingebracht oder gehörte zum BV eines eingebrachten (Teil-)Betriebs auch die Beteiligung an einer MU-Schaft, stellt sich die Frage, welche Auswirkungen die Einbringung auf einen vortragsfähigen Fehlbetrag iSd § 10a GewStG der Pers-Ges hat, deren Beteiligung durch Sac...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 101 [Autor/Stand] Der Begriff des Verwaltungsvermögens wurde erstmals durch das ErbStRG 2009 eingeführt. Damit wollte der Gesetzgeber überwiegend vermögensverwaltende Betriebe allgemein von den Verschonungen für – echtes – Betriebsvermögen ausnehmen.[2] Durch die nach dem Einkommensteuerrecht geschaffene Möglichkeit, Vermögensgegenstände, die nicht ihrer Natur nach der p...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Begriffsbestimmung

Rz. 172 [Autor/Stand] Zu den Zahlungsmitteln, Geschäftsguthaben, Geldforderungen und anderen Forderungen (ZGGF) zählen u.a.:[2] Geld, Sichteinlagen, Sparanlagen, Festgeldkonten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen an verbundene Unternehmen (wegen der Behandlung im Rahmen der Verbundvermögensaufstellung, Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen (wegen der Zuordnu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Grundbesitz von Personengesellschaften und anderen Mitunternehmerschaften

a) Vorbemerkungen Rz. 223 [Autor/Stand] Allgemein zum Umfang des Betriebsvermögens von Personengesellschaften und anderen Mitunternehmerschaften i.S.v. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG vgl. § 97 BewG Rz. 1161 ff. Rz. 224– 228 [Autor/Stand] Einstweilen frei. b) Grundbesitz Rz. 229 [Autor/Stand] Nach dem bis zum 31.12.2008 geltenden (durch das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009[4] gest...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.4 Zurechnung der eingebrachten Anteile

Tz. 30 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die eingebrachten Anteile müssen dem einbringenden Rechtsträger stlich zuzurechnen sein. Der Stpfl muss also nicht stets zivilrechtlicher Inhaber der Beteiligung sein. Es reicht aus, wenn der Einbringende wirtsch Eigentum (s § 39 Abs 2 AO) an dem Anteil besitzt (zB als Treugeber bei Treuhandverhältnissen gem § 39 Abs 2 Nr 1 S 2 AO; ebenso s T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4 Unterbeteiligte am Mitunternehmeranteil oder Betrieb der Personengesellschaft

Tz. 86 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Besteht an einem MU-Anteil (Hauptbeteiligung) eine mitunternehmerische (atypische) Unterbeteiligung, setzt sich die Unterbeteiligung im Fall des Formwechsels der Pers-Ges, an der die Hauptbeteiligung besteht, in eine Kap-Ges an den Kap-Anteilen fort. Stlich wandelt sich der MU-Anteil des Unterbeteiligten als Folge der Umwandlung in eine typi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.1 "Übertragung" von Mitunternehmeranteilen beim gesellschaftsrechtlichen Formwechsel einer Personengesellschaft

Tz. 28 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Auf Grund der in § 25 S 1 UmwStG enthaltenen Tatbestandsverweisung (s Tz 26) ist zusätzlich zu einem wirksamen inl (s Tz 8–15) oder ausl (s Tz 16–19) Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen hinsichtlich der Anwendung der §§ 20ff UmwStG zu fordern, dass das infolge des stlichen Systemwechsels von der MU-Schaft zur Kap-Ges/Gen wech...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.3.4.2 Begriff der Gegenleistung

Tz. 102 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Das Ges äußert sich nicht dazu, wofür, an wen und von wem die Gegenleistung gewährt sein muss, um die Aufstockung der Bw in der St-Bil der übertragenden Kö auszulösen. Die Frage nach dem Wofür ist die Frage nach dem Sinn der Regelung. Dem § 11 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG liegt der Gedanke zugrunde, dass auf Gesellschaftsebene die Bw nicht fortgefü...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Grundstücke im Alleineigentum eines Einzelgewerbetreibenden, eines Mitunternehmers oder dessen Ehegatten/Lebenspartners

Rz. 170 [Autor/Stand] Diente ein Grundstück, das, losgelöst vom Gewerbebetrieb des Grundstückseigentümers, zum Grundvermögen gehört haben würde, nur teilweise dem Gewerbebetrieb, so gehörte das Grundstück – abweichend von der ertragsteuerlichen Beurteilung – entweder in vollem Umfang oder gar nicht zum Betriebsvermögen (§ 99 Abs. 2 Satz 1 und 2 BewG a.F.). Das Grundstück geh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.3.2 Einbringung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (Verschmelzung, Formwechsel und Aufspaltung)

Tz. 23 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die St-Schuld des Einbringenden (Rechtsvorgänger) geht auf die übernehmende Gesellschaft als Rechtsnachfolgerin über, wenn die Einbringung (zivilrechtlich) durch Gesamtrechtsnachfolge erfolgte (s § 45 Abs 1 S 1 AO). Dies gilt allerdings nicht für die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (s AEAO zu § 45 Nr 1). Ei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Zurechnungsfeststellung

Rz. 115 [Autor/Stand] Im Feststellungsbescheid über einen Grundsteuerwert ist auch eine Feststellung darüber zu treffen, wem die wirtschaftliche Einheit zuzurechnen ist. Grundsätzlich wird der Gegenstand dem bürgerlich-rechtlichen Eigentümer zugerechnet, es sei denn, dass ein Dritter ausnahmsweise als wirtschaftlicher Eigentümer i.S.d. § 39 AO [2] anzusehen ist. Die steuerlic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1.1 Formwechsel einer Personengesellschaft (§§ 190, 191 Abs 1 Nr 1 UmwG)

Tz. 95 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Geht bei einer Umwandlung Vermögen auf einen anderen Rechtsträger über und gehören zu dem Vermögen auch inl Grundstücke, führt dies regelmäßig zu einem grestpfl Erwerbsvorgang. Da beim Formwechsel nur ein Rechtsträger beteiligt ist, kommt es in Ermangelung eines Vermögensübergangs nicht zu einem zivilrechtlichen Rechtsträgerwechsel (s Tz 8)....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.1 Übertragung durch Allein- oder Bruchteilseigentümer

Tz. 102 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Im Fall der Übertragung eines Grundstücks von einem oder mehreren Miteigentümern (als Bruchteilsgemeinschaft) oder von einem Alleineigentümer auf eine Pers-Ges, wird keine GrESt erhoben, soweit der übertragende Allein-/Miteigentümer seine (Mit-)Berechtigung am Grundstück im Gesamthandsvermögen der Pers-Ges fortführt (s § 5 Abs 1 und 2 GrESt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.3.1 Überblick

Tz. 33 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Da die Gesellschafter der formgewechselten/optierenden Pers-Ges stlich als Einbringende anzusehen sind (s Tz 27, s Tz 27a) und Gegenstand der "Einbringung" iSd §§ 25 S 1 iVm 20 Abs 1 UmwStG der jeweilige MU-Anteil an der Pers-Ges ist (s Tz 28ff), sind so viele Sacheinlagevorgänge gegeben, wie MU an der Pers-Ges beteiligt sind. Der Tatbestand...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1.2 Fiktiver Formwechsel einer Personengesellschaft gem § 1a KStG iVm § 25 UmwStG

Tz. 98 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Optiert eine Pers-Ges nach § 1a KStG zur Kö-Besteuerung, wird die optierende Gesellschaft bei der KSt/ESt und GewStG als Kap-Ges behandelt (§§ 1 Abs 1 Nr 1, 1a Abs 3 S 1 KStG, § 17 Abs 1 S 3 EStG, § 2 Abs 8 GewStG idF des KöMoG). Diese Annahme einer "Kap-Ges" gilt nicht für Zwecke der GrESt (Rückschluss aus §§ 5 Abs 3 S 3, 6 Abs 3 S 4 GrEStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 90 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Wird eine MG auf ihre TG verschmolzen und erhält der AE der MG als Ersatz für die wegfallende Beteiligung an der MG die bisher von dieser gehaltenen Anteile an der TG, führt dies hr-lich und auch stlich nicht zu einem Durchgangserwerb, dh zu einem Erwerb eigener Anteile durch die TG mit anschließender Sachauskehrung dieser Anteile an den AE ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Versteuerung des Einbringungsgewinns

6.2.1 Einbringungsgewinn bei der ESt/KSt Tz. 83 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Der Gewinn oder Verlust aus dem MU-Anteil an der formgewechselten Pers-Ges wird gem seiner Entstehung, Höhe und Zeitpunkt gesondert festgestellt (s Tz 73; Ausnahme nur Formwechsel einer vermögensverwaltenden Pers-Ges, s Tz 74). Der MU hat diesen Gewinn bezogen und damit iSd § 16 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG (gg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsbehelfsbefugnis

Rz. 230 [Autor/Stand] Befugt, einen Rechtsbehelf[2] einzulegen, ist nur, wer geltend macht, durch einen Verwaltungsakt oder dessen Unterlassung beschwert zu sein. Beschwert wird durch einen Feststellungsbescheid derjenige, für den der Feststellungsbescheid bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird. Wegen der dinglichen Wirkung der Feststellungsbescheide über Grundsteuerwe...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 2.3.2 Organträger (OT)

Als Organträger kommen in Betracht: Eine unbeschränkt einkommensteuerpflichtige und gewerblich tätige natürliche Person. Eine nicht steuerbefreite Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse. Eine selbst gewerblich tätige Personengesellschaft. Die Personengesellschaft muss eine eigene – nicht nur geringfügige – gewerbliche Tätigkeit ausüben.[1] Eine nur gewerblich gepr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Erhaltene Anteile an der übernehmenden Gesellschaft (analoge Anwendung von § 22 UmwStG)

6.1.1 Erwerb neuer Anteile Tz. 80 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die MU der formwechselnden Pers-Ges (Einbringende, s Tz 27) erhalten mit Wirksamkeit des Formwechsels eine Beteiligung an der Gesellschaft in neuer Rechtsform (im Tauschwege gegen die vormalige MU-Beteiligung); d. h. sie erwerben (vollentgeltlich) ertragstlich Anteile an einer Kap-Ges bzw Gen. Dies gilt auch bei der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.1 Beteiligung an einer Personengesellschaft

Tz. 99 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Ist die umgewandelte Pers-Ges zu mind 95 % an einer anderen inl Grundbesitz haltenden Pers-Ges beteiligt, führt die (quotenwahrende) formwechselnde Umwandlung der (Ober-)Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen nicht zu einer wes Änderung des Gesellschafterbestands iSd § 1 Abs 2 a GrEStG. Die Kap-Ges führt die bisherige Eigenschaft der Obergesellsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Ermittlung (analoge Anwendung der §§ 20 Abs 3 und 21 Abs 2 UmwStG)

Tz. 70 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Der Einbringungsgewinn aus dem Formwechsel einer mitunternehmerischen Pers-Ges oder der Option nach § 1a KStG ermittelt sich nach den Grundsätzen des § 16 Abs 2 EStG (ggf. iVm §§ 14 S 2, 18 Abs 3 S 2 EStG). Einbringungsgewinn oder –verlust ist die Differenz zwischen dem gW des Sacheinlagegegenstands (dh MU-Anteil inkl miteingebrachtem Sonder...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Keine Buchwertumwandlung bei negativem Eigenkapital (§ 25 S 1 iVm § 20 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG)

Tz. 54 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Der Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges/Gen kann nicht zum Bw erfolgen, wenn und soweit die stlichen Passivposten des eingebrachten BV die Aktivposten zum stlichen Übertragungsstichtag übersteigen (dh negatives Kap-Kto in der stlichen Übertragungs-Bil, s § 25 S 1 iVm § 20 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG; einhellige Auff, zB s Schmitt, in S/H, 9...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke (Abs. 4 Satz 2 Nr. 1)

Rz. 111 [Autor/Stand] Die Regel ist: Dritten zur – entgeltlichen oder unentgeltlichen – Nutzung überlassene Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche Rechte und Bauten gehören grundsätzlich zum Verwaltungsvermögen, § 13b Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 ErbStG. Rz. 112 [Autor/Stand] Werden neben der Überlassung von Grundstücksteilen weitere gewerbliche Leistungen einheitlich angeb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.1 Aufnehmende Gesellschaft als Rechtsnachfolgerin des übertragenden Rechtsträgers

Tz. 17 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die stliche Behandlung des durch eine Sacheinlage in eine Kap-Ges oder Gen eingebrachten Vermögens bei der Übernehmerin wird dominiert durch die Methode der stlichen Rechtsnachfolge (auch "Fußstapfentheorie" genannt; s § 23 Abs 1, 3 und 4 UmwStG unter Verweis auf § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG). Für die Zeit ab der Übernahme des Sacheinlagegegenstan...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Ausnahme (Abs. 7 Satz 2)

Rz. 212 [Autor/Stand] Verwaltungsvermögen, das dem Betrieb im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (§ 9 ErbStG) weniger als zwei Jahre zuzurechnen war (junges Verwaltungsvermögen), und junge Finanzmittel i.S.d. § 13b Abs. 4 Nr. 5 Satz 2 ErbStG sind kein unschädliches Verwaltungsvermögen (§ 13b Abs. 7 Satz 2 ErbStG). Rz. 213 [Autor/Stand] Die Zweijahresfrist gilt nicht nur bei ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2.2 Fiktiver Formwechsel durch Option einer Personengesellschaft nach § 1a KStG

Tz. 22a Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die §§ 1 und 25 UmwStG sind beim Übergang zur Kö-Besteuerung (s § 1a Abs 1 S 1 KStG) entspr anzuwenden (s § 1a Abs 2 S 2 KStG). Die analoge Anwendung betr – ohne Differenzierung – den gesamten § 1 UmwStG. Da bei § 1a KStG als Ausgangsrechtsform eine Pers-Ges gegeben ist, scheidet aus inhaltlichen Gründen nur § 1 Abs 1 UmwStG aus der Verweis...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.4 Verfahren

Tz. 73 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Formwechsel einer mitunternehmerischen Pers-Ges Der Einbringungsgewinn gehört zum Gesamtgewinn der Pers-Ges des letzten Wj und ist in die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung für die Pers-Ges (s § 180 Abs 1 Nr 2 a AO) aufzunehmen und den jeweiligen MU als bezogener Gewinnanteil zuzurechnen (s § 20 UmwStG Tz 259; Ausnahme: Einbringun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Beteiligung mehrerer an einem Grundstück (Abs. 2 Satz 3 a.F.)

Rz. 191 [Autor/Stand] Nach § 99 Abs. 2 Satz 3 BewG a.F. galt ein Grundstück, an dem neben dem Betriebsinhaber auch andere Personen beteiligt waren, auch hinsichtlich des Anteils des Betriebsinhabers selbst dann nicht als Betriebsgrundstück, wenn das Grundstück ausschließlich betrieblichen Zwecken des Betriebsinhabers diente. Zur besonderen Rechtslage bei Ehegatten-Grundstück...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.3.3 Zurückbehaltung von funktional wesentlichen Wirtschaftsgütern beim Formwechsel oder der Option

Tz. 34c Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Gesellschaftsvermögen Der Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen ist die identitätswahrende Änderung der Rechtsordnung eines Rechtsträgers nach den Bestimmungen der § 190ff UmwG (s Tz 8). Ausfluss des Identitätsgrundsatzes bei der formwechselnden Umwandlung ist, dass das Vermögen des Rechtsträgers alter und neuer Rechtsform über...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5.2 Mehrheit der Stimmen

Tz. 32 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Maßgebend für die Einordnung der Einbringung von Anteilen an einer Kap-Ges oder Gen als qualifizierter Anteilstausch ist ausschließlich die Stimmrechtsbefugnis des (stlichen) AE der Anteile. Dies gilt sowohl für die eingebrachte Beteiligung als auch für Anteile an der erworbenen Gesellschaft, die die Übernehmerin bereits innehat. Stimmrecht i...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 2.3.3 Finanzielle Eingliederung

Der Organträger muss von Beginn des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft an die Mehrheit der Stimmrechte an der Organgesellschaft besitzen (finanzielle Eingliederung nach § 14 Satz 1 Nr. 1 KStG). Eine eventuelle doppelte Verlustberücksichtigung (bei Organträger und Organgesellschaft) wird durch § 14 Abs. 5 KStG vermieden, da die Veranlagung der beiden Unternehmen korrespon...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Voraussetzungen

Rz. 5 Das Vorkaufsrecht setzt eine bestimmte zeitliche Reihenfolge voraus, nämlich dass ein wirksamer Mietvertrag zustande gekommen und die Wohnung dem Mieter überlassen worden ist, nach Überlassung Wohnungseigentum an der Wohnung begründet worden ist oder werden soll und die Wohnung an einen Dritten verkauft wird. Rz. 6 Der Abschluss eines wirksamen Mietvertrags muss der vollen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.2 Neue Anteile aus steuerbegünstigtem Formwechsel sperrfristverhaftet (§ 22 UmwStG)

Tz. 81 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Erfolgt der Formwechsel (s § 190 UmwG) gem § 25 S 1 iVm § 20 UmwStG zum Bw oder Zwischenwert, unterliegen die erhaltenen Anteile an der Übernehmerin innerhalb von sieben Jahren nach dem stlichen Einbringungszeitpunkt der besonderen Besteuerung (Sperrfristverhaftung) gem § 25 S 1 iVm § 22 Abs 1 und/oder Abs 2 UmwStG. Gleiches gilt im Fall des...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Vertreter des Steuerpflichtigen

Rz. 27 [Autor/Stand] In § 402 RAO 1931 waren die Vertreter des Stpfl. als Tätergruppe besonders genannt. Diese Hervorhebung ist seit dem 12.8.1968 (2. AOStrafÄndG) nicht mehr im Tatbestand der leichtfertigen Steuerverkürzung enthalten. Sachlich hat sich dadurch aber nichts geändert. Zum Teil wurde angenommen, § 9 OWiG (damals § 10 OWiG a.F.) habe es entbehrlich gemacht, die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Regelbewertung mit dem gemeinen Wert

Tz. 45 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Aufgr des St-Subjektwechsels bei der formwechselnden Umwandlung einer Pers-Ges in eine Kap-Ges/Gen und der mit der Eintragung der Umwandlung im H-Reg (bzw Gen-Reg) verbundenen Umqualifizierung von Gesamthandsvermögen in Alleineigentum bei der übernehmenden Gesellschaft wird der Formwechsel in entspr Anwendung der §§ 20ff UmwStG so behandelt,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.1 Erwerb neuer Anteile

Tz. 80 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die MU der formwechselnden Pers-Ges (Einbringende, s Tz 27) erhalten mit Wirksamkeit des Formwechsels eine Beteiligung an der Gesellschaft in neuer Rechtsform (im Tauschwege gegen die vormalige MU-Beteiligung); d. h. sie erwerben (vollentgeltlich) ertragstlich Anteile an einer Kap-Ges bzw Gen. Dies gilt auch bei der Option einer Pers-Ges nac...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Bekanntgabe an Empfangsbevollmächtigte

Rz. 160 [Autor/Stand] Haben mehrere Feststellungsbeteiligte einen Empfangsbevollmächtigten bestellt, ist der Bescheid diesem bekannt zu geben (Vgl. § 183 Abs. 1 Satz 1 AO). Das gilt auch bei einer vollbeendeten Gesellschaft.[2] Es gelten die Grundsätze wie bei einem Vertreter mit umfassender Vollmacht (siehe Rz. 155 ff.). Der Bescheid muss aber, um den Feststellungsbeteilige...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Folgen fehlerhafter Bekanntgabe

Rz. 170 [Autor/Stand] Ohne Bekanntgabe wird der Grundsteuerwertbescheid nicht wirksam (§ 124 Abs. 1 Satz 1 AO). Das Gleiche gilt, wenn das Finanzamt den Bescheid zwar bekannt gegeben hat, die Bekanntgabe jedoch fehlerhaft ist. Die Rechtswirkungen des Bescheides treten dann nicht ein. Der unwirksame Bescheid wahrt weder die Feststellungsfrist noch ist er geeignet, eine Ablauf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Rückwirkender Verlust von Steuervergünstigungen (Formwechsel als Behalte-/Sperrfristverletzung)

Tz. 85 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die Einbringung von BV in eine Kap-Ges/Gen im Wege des Formwechsels kann rückwirkend zu einer stlichen Neubeurteilung verwirklichter Sachverhalte beim Einbringenden führen. Angesprochen sind hier insbes Übertragungs- oder Umstrukturierungsvorgänge im "eingebrachten BV der Pers-Ges", die der Umwandlung vorangegangen sind (Formwechsel einer Pe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 6 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 In sachlicher und materiell-rechtlicher Hinsicht ist der Anwendungsbereich des § 23 UmwStG beschr auf Sacheinlagen gem §§ 20 Abs 1, 21 Abs 1, 24 Abs 1 und 25 UmwStG und nur auf das zum Sacheinlagegegenstand gehörende Vermögen. Die Regelungen des § 23 UmwStG gelten nur, wenn die Voraussetzungen einer Sacheinlage iSd §§ 20 Abs 1, 21 UmwStG gegeben...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.2 Übertragung durch eine Schwesterpersonengesellschaft

Tz. 105 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Wird ein Grundstück von einer Gesamthand (zB Pers-Ges oder Erbengemeinschaft) auf eine andere Pers-Ges übertragen, ist dieser nach § 1 Abs 1 GrEStG steuerbare Erwerbsvorgang gem § 6 Abs 3 S 1 GrEStG stbefreit, soweit die (sachenrechtliche) Mitberechtigung am Grundbesitz in der erwerbenden Pers-Ges fortgeführt wird. Der Vorgang unterliegt de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 41 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Mischverschmelzungen unter Beteiligung von Rechtsträgern unterschiedlicher Rechtsformen sind zivilrechtlich zulässig. Unzulässig hingegen sind: die Kombination einer Verschmelzung und einer Spaltung, Mischübertragungen unter Beteiligung mehrerer übertragender Rechtsträger, gleichgültig, welcher Rechtsform. Zugelassen ist allein die Vollübertrag...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2.1 Rückbeziehung des Formwechsels als Mitunternehmeranteilseinbringung

Tz. 61 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Beim Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges/Gen "gelten die §§ 20 bis 23 entspr" (s § 25 S 1 UmwStG). Dieser (allumfassende) Verweis in § 25 S 1 UmwStG auf die §§ 20ff UmwStG führt zwar grds auch zur Berücksichtigung der stlichen Rückwirkungsregelungen gem § 20 Abs 5 S 1 und Abs 6 UmwStG. Gleichwohl ergibt sich der stliche Übertragungsst...mehr