Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsrecht

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Autonomes IPR.

Rn 14 Das deutsche Kollisionsrecht umfasst zum einen das autonome IPR, das grds unabhängig davon erlassen wird, ob und wie andere Staaten ihr IPR regeln. Es besteht neben dem zweiten Kapitel des ersten Teils des EGBGB (Art 3–46c) aus richterrechtlichem Gewohnheitsrecht (etwa das Kollisionsrecht der rechtsgeschäftlichen Stellvertretung, s Vor Art 7–12 EGBGB Rn 6 ff, oder des ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ende der juristischen Person und Personengesellschaft, S 2.

Rn 7 Eine juristische Person erlischt nicht mit bloßer Löschung, sondern aufgrund des Doppeltatbestandes von Vermögenslosigkeit und Löschung (München ZInsO 14, 1671; MüKo/Pohlmann § 1061 Rz 9). Folgt man dem, hat Abs 2 keinen Anwendungsbereich, denn solange der Nießbrauch noch besteht, ist die Gesellschaft nicht vermögenslos (Ausnahme: München NZG 16, 790). Wird er bereits i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Partnerschaftsverträge und vermögensrechtliche Beziehungen.

Rn 6 Das unverheiratete Zusammenleben der Partner wird heute nicht mehr als generell sittenwidrig angesehen, auch dann nicht, wenn einer von beiden noch verheiratet ist (BGH FamRZ 91, 168; FamRZ 10, 277). Deshalb können die Partner auch Partnerschaftsverträge miteinander abschließen, mit denen sie ihr Zusammenleben gestalten. Derartige Verträge sind wirksam, solange sich nic...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (1) Gründung einer Gesellschaft oder Aufnahme eines Gesellschafters

Rz. 72 Die Übertragung des Geschäfts eines Einzelkaufmanns, die Gründung einer OHG oder die Aufnahme eines persönlich haftenden Gesellschafters in eine bestehende OHG stellt nach der Rechtsprechung des BGH und Stimmen im Schrifttum grundsätzlich keine ergänzungspflichtige Schenkung dar, auch wenn die Aufnahme unter besonders günstigen Bedingungen für den Eintretenden, ja auc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1 § 305 Absatz 2 und 3, § 308 Nummer 1, 2 bis 9 und § 309 finden keine Anwendung auf Allgemeine Geschäftsbedingungen, die gegenüber einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen verwendet werden. 2 § 307 Abs. 1 und 2 findet in den Fällen des Satzes 1 auch insoweit Anwendung, als dies zur Unwirksamkeit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Voraussetzungen.

Rn 8 Die Rechtsverfolgung, die nach § 773 I Nr 2 erschwert sein muss, umfasst das Verfahren von der Einleitung der Klage bis zur Durchführung der Zwangsvollstreckung (Colmar Recht 1906, 50, Nr 32, vgl §§ 771 Rn 1, 5 ff; 772 Rn 2, 4) sowie die Befriedigung aus einem Pfand- oder Zurückbehaltungsrecht nach § 772 II (Erman/Zetzsche § 772 Rz 9). Rn 9 Ob eine wesentliche Erschwerun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Aus einem anderen EU-Mitgliedstaat innerhalb der EU.

Rn 21 Die – nach dem ›gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts‹ getroffene – National Grid Indus-Entscheidung des EuGH (s Urt v 29.11.11 – C-371/10 Rz 26) (dazu Verse ZEuP 13, 463 ff; Teichmann in FS Hommelhoff (12), 1213, 1233 ff; Mörsdorf EuZW 12, 296; Schall/Barth NZG 12, 414; Schaper EWiR 12, 506; s zuletzt EuGH C-405/18 AURES Holdings, ECLI:EU:C:2020:127 Rz 26) bestä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Eigenständige Kollisionsrechtsvereinheitlichung.

Rn 18 Seitdem die EU in Art 65 Buchst b EGV (Art 81 Buchst c AEUV) eine (beschränkte) kollisionsrechtliche Rechtssetzungskompetenz erhalten hat, sind sukzessive ganze Anknüpfungsgegenstände erfassende, unmittelbar anwendbare europäische Kollisionsnormen erlassen worden. Ausgenommen von dieser Kompetenz ist Dänemark, das auch nicht wie das Vereinigte Königreich und Irland vom...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundrechte und andere verfassungsrechtliche Maßstäbe.

Rn 13 Das GG und insbes die Grundrechte werden nicht unmittelbar zwischen Privaten angewandt (zur Drittwirkungsdebatte Ruffert Vorrang der Verfassung 8 ff und öfter). Vielmehr wirkt die Verfassung mit ihren Wertentscheidungen über die privatrechtlichen Normen und insbes über die Generalklauseln in das Privatrecht hinein (BVerfG NJW 94, 36 [BVerfG 19.10.1993 - 1 BvR 567/89]; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Reichweite des Gesellschaftsstatuts (Übersicht).

Rn 9 Das mit Hilfe des IntGesR ermittelte Gesellschaftsstatut betrifft im Grundsatz alle gesellschaftsrechtlichen Fragen vom Beginn bis zum Ende der Gesellschaft (Einheitslehre; s BGHZ 25, 134, 144; IPRax 00, 423, 424 – Überseering I; Staud/Großfeld IntGesR Rz 17; Ulmer/Behrens/Hoffmann Einl B Rz 80; Spahlinger/Wegen Rz 21, 261 ff; Gebauer/Wiedmann/Weller/Hübner § 23 Rz 38; ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aaa) Begriff: "Andere Zuzahlungen"

Rn. 102 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 "Andere Zuzahlungen" i. S. d. § 272 Abs. 2 Nr. 4 sind bestimmte Beiträge der Gesellschafter an ihre Gesellschaft, d. h. Gesellschafterleistungen, die ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben. Sie können vielfältiger Natur sein (bezüglich eines sog. (unechten) schuldrechtlichen Agios sei an dieser Stelle auf HdR-E, HGB § 272, Rn. 68, ver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Literaturverzeichnis

Rn. 130 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Baumbach/Hueck (1985), GmbH-Gesetz, 14. Aufl., München. Baumbach/Hueck (1996), GmbH-Gesetz, 16. Aufl., München. Knobbe-Keuk (1993), Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht, 9. Aufl., Köln. Schmidt (2002), Gesellschaftsrecht, 4. Aufl., Köln et al. Zöllner (1963), Die Schranken mitgliedschaftlicher Stimmrechtsmacht bei den privatrechtlichen Personenve...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Literaturverzeichnis

Rn. 71 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Hölzel (1985), Die GmbH und Still im Steuerrecht, 2. Aufl., Herne/Berlin. Schmidt (2002), Gesellschaftsrecht, 4. Aufl., Köln et al. Wöhe (1990), Betriebswirtschaftliche Steuerlehre (Bd. II/1), 5. Aufl., München. Wöhe/Döring/Brösel (2023), Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 28. Aufl., München.mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Literaturverzeichnis

Rn. 302 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Baetge/Kirsch/Thiele (2024), Bilanzen, 17. Aufl., Düsseldorf. Blaurock (2020a), § 4. Begriff, Wesen und Erscheinungsformen der stillen Gesellschaft, in: Blaurock (Hrsg.), Handbuch Stille Gesellschaft, 9. Aufl., Köln. Blaurock (2020b), § 5. Abgrenzung der stillen Gesellschaft gegenüber verwandten Rechtsinstituten, in: Blaurock (Hrsg.), Handbuch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Empfänger der Vorlagen

Rn. 21 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nach § 42a Abs. 1 Satz 1 GmbHG haben die Geschäftsführer die unter HdR-E, GmbHG § 42a, Rn. 9ff., genannten Unterlagen den "Gesellschaftern zum Zwecke der Feststellung des Jahresabschlusses vorzulegen". Die Vorschrift geht dabei von dem Modell des § 46 Nr. 1 GmbHG aus, wonach grds. die Gesellschafterversammlung zur Bilanzfeststellung sowie Bes...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Gewinnbeteiligungen Dritter

Rn. 16 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Neben der im Gesetz ausdrücklich genannten Schmälerung des verteilungsfähigen Betrags durch einen Verlustvortrag (vgl. HdR-E, GmbHG § 29, Rn. 11) mindern auch evtl. Gewinnbeteiligungen Dritter vorweg den für eine Gewinnverwendung bzw. Ausschüttung an die Gesellschafter nach § 29 Abs. 1 GmbHG verfügbaren Betrag (vgl. ausführlich GmbHG-GroßKomm...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / 2.2.3 Anschaffung, Herstellung, Einlage oder Betriebseröffnung

Rz. 10 Für die Sofortabschreibung nach § 6 Abs. 2 EStG setzt der Gesetzgeber neben den vorangegangenen Merkmalen auch die Überführung in das Betriebsvermögen voraus. Die Regelungen können demnach nur in Anspruch genommen werden, sofern das Wirtschaftsgut über die Anschaffung, die Herstellung, als Einlage oder im Rahmen einer Betriebseröffnung in das Betriebsvermögen überführt wu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.1.1.2.1 Juristische Personen des Privatrechts

Rz. 12 Im Zivilrecht sind vor allem die Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA), die Genossenschaft, der rechtsfähige Verein, der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und die rechtsfähige Stiftung zu nennen. Sie handeln durch ihren Vorstand bzw. ihre Geschäftsführer oder durch den Abwickler der AG[1] bzw. den Liquidator der GmbH.[2] Der Begriff der Vorstände, Geschäftsführ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.1.1.3 Gesetzliche Vertreter rechtsfähiger Personenvereinigungen

Rz. 15 Durch umfassende Änderungen des Personengesellschaftsrechts zum 1.1.2024 durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts[1] wurde das Recht der GbR am Leitbild einer auf gewisse Dauer angelegten, mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestatteten Personengesellschaft ausgerichtet.[2] Dem folgend wurden auch die steuerverfahrensrechtlichen Regelungen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Gesellschaftsrechtliche Grenzen der Beschlusskompetenz (Minderheitenschutz)

Rn. 53 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Findet die Vorschrift des § 29 Abs. 2 GmbHG mangels abweichender statutarischer Regelung auf die Gesellschaft unbeschränkte Anwendung (bei Altgesellschaften nur nach ausdrücklicher Einbeziehung in den Gesellschaftsvertrag; vgl. HdR-E, GmbHG § 29, Rn. 64), hängt der Anspruch des einzelnen Gesellschafters auf Gewinn völlig vom Willen der Mehrhe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lieferung / 1.1 Gegenstände als Voraussetzung für Lieferungen

Der Begriff der Lieferung wird über die gesetzliche Legaldefinition "Verschaffung der Verfügungsmacht" im § 3 Abs. 1 UStG beschrieben. Damit müssen Wert, Substanz und Ertrag an einem Gegenstand auf den Abnehmer übergehen. Im Regelfall erfolgt eine Orientierung an dem wirtschaftlichen Eigentum. Wichtig Rechte werden nicht geliefert Rechte (z. B. Gesellschaftsrechte, Forderungen...mehr

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Geändertes chinesisches Gesellschaftsgesetz ab 1.7.2024

Zusammenfassung Viele deutsche und europäische Unternehmen sind auf dem chinesischen Markt aktiv. Daher ist es unerlässlich, die neuesten Entwicklungen der chinesischen Gesetze und Vorschriften, insbesondere im Bereich des Gesellschaftsrechts, genau im Auge zu behalten. Hier erfahren Sie, was deutsche Gesellschaften beachten müssen, um in Bezug auf Ihre chinesischen Tochterge...mehr

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Einbringung von Grundbesitz... / 7. Musterformulierung

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.3.2 Optierende Gesellschaft als Organgesellschaft

Rz. 215 Nach Ansicht der Finanzverwaltung kann die optierende Gesellschaft keine Organgesellschaft sein. Sie gründet ihre Rechtsauffassung darauf, dass die Regelungen des Gewinnabführungsvertrages in eintragungspflichtiger Form vereinbart werden und organisationsrechtlichen Charakter haben müssen. Nach dt. Gesellschaftsrecht bestehe weder eine Eintragungspflicht für Unterneh...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 6.2.1 Rückoption als Formwechsel

Rz. 336 Die optierende Gesellschaft hat das Recht, durch Antrag wieder zur transparenten Besteuerung zurückzukehren. Der Antrag ist jederzeit möglich, d. h. durch die Option zur KSt-Besteuerung tritt keine Bindungswirkung für mehrere Jahre ein. Die Gesellschaft kann daher schon nach dem ersten Jahr der Besteuerung als Kapitalgesellschaft durch Rückoption wieder zur transpare...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 5.3.8 Delaware

Delaware an der Ostküste der USA ist einer der kleinsten Bundesstaaten der USA mit lediglich knapp 900.000 Einwohnern. Ein Grund für die wirtschaftliche Stärke des Staates ist darin zu sehen, dass das Gesellschaftsrecht in Delaware als das liberalste des Landes gilt. Dies hat dazu geführt, dass fast alle großen Unternehmen der USA in Delaware registriert sind. Durch diese So...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Umsätze von Gesellschaftsanteilen – Umfang der Steuerbefreiung

Rz. 169 Nach der seit dem 1.1.980 unveränderten Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG sind die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Gesellschaften und anderen Vereinigungen steuerfrei. Derartige Umsätze kommen z. B. in Betracht, wenn der Leistungsempfänger einen Anteil an einer Gesellschaft erhält und dadurch Gesellschafter einer Gesellschaft wird ...mehr

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Die Testamentsvollstreckung... / a) Meinungsstand

Ob eine Testamentsvollstreckung an Kommanditanteilen auch möglich ist, wenn der betroffene Kommanditistenerbe bereits vor dem Erbfall Gesellschafter der KG war, war lange Zeit umstritten. Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat hatte eine Testamentsvollstreckung unter Hinweise auf die zwingende Einheitlichkeit der Beteiligung an einer Personengesellschaft zu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 5.2 Voraussetzungen der Aufbewahrungspflicht nach § 147a Abs. 2

Rz. 21 Zentral für die neue Aufbewahrungspflicht ist zunächst, dass eine sog. Drittstaat-Gesellschaft i. S . von § 138 Abs. 3 AO gegeben ist.[1] Eine solche liegt nach § 138 Abs. 3 AO immer dann vor, wenn eine Personengesellschaft, Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse mit Sitz oder Geschäftsleitung in Staaten oder Territorien gegeben ist, die nicht Mitgliede...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Hinzurechnung aufgrund der Beherrschung einer ausländischen Gesellschaft (Satz 1)

a) Beherrschung durch einen unbeschränkt Steuerpflichtigen (1) [1] Beherrscht ein unbeschränkt Steuerpflichtiger ... Rz. 51 [Autor/Stand] Gesellschafterbezogenes Beherrschungskonzept. Durch das Wort "Beherrscht" wird bereits zu Beginn des ersten Satzes des § 7 Abs. 1 die erste wesentliche (und auch neue) Tatbestandsvoraussetzung einer gesellschafterbezogenen Beherrschung deutl...mehr

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Verzeichnis der ausgeschiedenen Mitarbeiter

Dr. Volker Arends Unternehmensfinanzierung (zusammen mit Hofert von Weiss) 1. – 4. Auflage Dr. Sabine Ebert EWIV 1. – 2. Auflage Prof. Dr. Jens Escher Poolverträge (2. Auflage zusammen mit Richter, 3. – 5. Auflage zusammen mit Haag) 2. – 5. Auflage Dr. Heiner Feldhaus Umwandlungsrecht 3. – 4. Auflage Dr. Anna Katharina Gollan Stiftungen und Unternehmen (2. Auflage zusammen mit Richte...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Beherrschungskonzeption

(2) 1 Eine Beherrschung im Sinne des Absatzes 1 liegt vor, ... Rz. 167 [Autor/Stand] Beherrschung i.S.d. Abs. 1. § 7 Abs. 2 definiert "eine Beherrschung im Sinne des Absatzes 1" und konkretisiert somit den Grundtatbestand gem. § 7 Abs. 1 Satz 1, in dem es heißt: "Beherrscht ein unbeschränkt Steuerpflichtiger ...". Die Bezugnahme verdeutlicht den Unterschied zwischen der "Behe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Abweichender Gewinnverteilungsmaßstab (Satz 3)

... [3] Ist für die Gewinnverteilung der ausländischen Gesellschaft nicht die Beteiligung am Nennkapital maßgebend oder hat die Gesellschaft kein Nennkapital, so ist für die Steuerpflicht der Einkünfte nach Satz 1 der Maßstab für die Gewinnverteilung zugrunde zu legen. ... Rz. 149 [Autor/Stand] Ergänzung des § 7 Abs. 1 Satz 1. Im Grundsatz ist auf Rechtsfolgeseite gem. § 7 Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Hinzurechnungsbesteuerung auf nachgeschalteter Beteiligungsebene (Satz 2)

a) Unbeachtlichkeit der mittelbaren Beteiligung [2] Mittelbare Beteiligungen sind für die Steuerpflicht nach Satz 1 unbeachtlich, ... Rz. 121 [Autor/Stand] Grundsatz der Erfassung auch mittelbarer Beteiligungen. Die passiven und niedrig besteuerten Einkünfte der ausländischen Zwischengesellschaft sind gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 beim im Inland unbeschränkt Steuerpflichtigen entspr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 7 Beteiligung an ausländischer Zwischengesellschaft

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Prof. Dr. Xaver Ditz, Steuerberater, Honorarprofessor an der Universität Trier M.Sc. Gabriel Hörnicke, LL.M. Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Literaturverzeichnis Adrian/Rautenstrauch/Sterner, Gewerbesteuer bei der Hinzur...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2.4 Übernehmende Gesellschaft

Rz. 69 Die übernehmende Gesellschaft muss nach § 20 Abs. 1 UmwStG eine Kapitalgesellschaft oder eine Genossenschaft sein, die nach § 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 i. V. m. § 1 Abs. 2 Nr. 1 UmwStG (s. zu § 1 Abs. 2 UmwStG Rz. 20) nach den Rechtsvorschriften eines EU-Mitgliedstaats oder eines Staats, auf den das Abkommen über den EWR Anwendung findet, gegründet wurde. Übernehmender Rech...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5 Ausnahmen von der Anwendung der §§ 22, 23 und 24 Abs. 4 UmwStG (Abs. 4)

Rz. 53 § 27 Abs. 4 UmwStG enthält eine Sonderregelung zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Eine solche Doppelbesteuerung kann z. B. eintreten, wenn eine natürliche Person im zeitlichen Anwendungsbereich des UmwStG a. F. einen Betrieb oder Teilbetrieb steuerneutral in eine Körperschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht hatte und nunmehr im zeitlichen Anw...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 2.2.6.4 Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft, die Mitunternehmerin einer Personengesellschaft ist

Bei Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft, die Mitunternehmerin einer Personengesellschaft ist, auf eine andere Kapitalgesellschaft verringert sich der Verlustabzug bei der Personengesellschaft um den auf die Kapitalgesellschaft entfallenden Betrag. Entsprechendes gilt bei vollständiger Einbringung des Mitunternehmeranteils durch die Kapitalgesellschaft in eine Tochterkapi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1 Lieferung eines Gegenstands

Rz. 38 Dem innergemeinschaftlichen Erwerb unterliegen nach § 1a Abs. 1 UStG nur Lieferungen. Eine Lieferung liegt vor, wenn ein Unternehmer den Erwerber befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen.[1] In Art. 20 Abs. 1 MwStSystRL wird der Erwerb selbst als "die Erlangung der Befähigung, wie ein Eigentümer über einen beweglichen körperlichen Gegenstand zu ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 6 Auswirkungen und Folgen einer Option nach § 1a KStG

Nach § 1a KStG ist eine Perso­nen­ge­sell­schaft auf unwider­ruf­lichen Antrag für Zwecke der Besteuerung nach dem Einkommen wie eine Kapital­ge­sell­schaft zu behandeln. Einen Antrag auf Option zur Körperschaftsbesteuerung können Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG, Stiftung & Co. KG einschließlich der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung) s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 2.1 Grundsätzliches zu den Begünstigungsvorschriften

Die Begüns­ti­gungs­vor­schriften erstrecken sich auf folgende Vorgänge: Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 GrEStG wird beim Übergang eines Grundstücks von mehreren Miteigentümern auf eine Gesamthandsgemeinschaft die Grunderwerbsteuer insoweit nicht erhoben, als der Anteil des einzelnen am Vermögen der Gesamthandsgemeinschaft Beteiligten seinem Bruchteil am Grundstück entspricht. Der Umf...mehr

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Zuwendungsempfängerregister... / VI. Ausländische Körperschaften

Spenden, die ausländische Körperschaften erhalten, können als Sonderausgaben abzugsfähig sein, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sie die Voraussetzungen des § 10b Abs. 1 AO erfüllen. Das heißt für Körperschaften aus dem EU-/EWR-Raum, dass sie zuallererst die Voraussetzungen erfüllen müssen, die sie haben müssten, wenn sie eine mit Sitz im Inland steuerbefreite Kör...mehr

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Personengesellschaften: Ste... / 1 Grundlagen

Die einkommensteuerliche Behandlung einer Personengesellschaft ist grundsätzlich einheitlich. Die einzelnen Gesellschafter sind steuerlich Träger der Personengesellschaft und – abweichend vom Gesellschaftsrecht – auch gesamthänderisch von deren Gesellschaftsvermögen. Damit sind die erzielten Einkünfte nicht von der Gesellschaft selbst zu versteuern. Vielmehr werden die Einkü...mehr

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GmbH: Musterprotokoll

Begriff Zur Gründung einer GmbH bzw. der Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) muss dem Handelsregister ein Gesellschaftsvertrag vorgelegt werden. Dieser muss bestimmte Mindestangaben enthalten. Seit 2008 ist ein vereinfachtes Gründungsverfahren zugelassen: Statt eines Gesellschaftsvertrages kann das sog. Musterprotokoll verwendet werden. Das Eintragungsverfahren ...mehr

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Elektronisches Handels- und Unternehmensregister

Begriff Das elektronische Handelsregister (https://www.handelsregister.de) beinhaltet Angaben über die wesentlichen wirtschaftlichen Verhältnisse von Unternehmen und Kaufleuten. Dieses offizielle Verzeichnis wird von den Amtsgerichten als Registergerichte geführt. Die Eintragungen haben rechtliche Konsequenzen und dienen der Leichtigkeit und Sicherheit des Rechtsverkehrs. D...mehr

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Personengesellschaften: Ste... / 4.2.1 Mitunternehmerinitiative

Der Gesellschafter muss an unternehmerischen Entscheidungen in einer Weise teilhaben können, die üblicherweise durch Gesellschafter oder vergleichbare Personen erfolgen. Konkret können dies die Rechte zur Geschäftsführung bzw. Vertretung, ein Stimmrecht bzw. ein Zustimmungsvorbehalt sein. Es genügt allerdings schon, dass die Gesellschaftsrechte ausgeübt werden können, die ei...mehr

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Nachhaltigkeit: Chancen im Steuer- und Gesellschaftsrecht

Zusammenfassung Die Förderung der Nachhaltigkeit ist zu einer der zentralen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts geworden. Dabei steht der Begriff "Nachhaltigkeit" für weitaus mehr, als die Fähigkeit, die Bedürfnisse der heutigen Generation zu befriedigen, ohne die Möglichkeiten zukünftiger Generationen zu beeinträchtigen. Angesichts globaler Probleme wie dem Klimawandel, d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltigkeit: Chancen im ... / 4 Die Bedeutung des Gesellschaftsrechts

Das Gesellschaftsrecht regelt die Organisation und Führung von Unternehmen und kann somit ebenfalls einen erheblichen Einfluss auf deren nachhaltiges Verhalten haben. Durch die Schaffung spezifischer Unternehmensformen, die soziale und ökologische Verantwortung fördern, können nachhaltige Praktiken unterstützt werden. Diese Unternehmen verfolgen neben finanziellen, auch sozi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltigkeit: Chancen im ... / 4.5 Regulierung und Durchsetzung

Das Gesellschaftsrecht kann Unternehmen regulatorisch dazu verpflichten, bestimmte Nachhaltigkeitsstandards einzuhalten, und Mechanismen zur Durchsetzung dieser Standards bereitstellen. Die Aufsichtsbehörden können beispielsweise Bußgelder[1] gegen Unternehmen festsetzen, die u. a. gegen nachhaltigkeitsbezogene Vorschriften verstoßen. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, das...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltigkeit: Chancen im ... / 5 Fazit

Das Steuer- und Gesellschaftsrecht spielen bereits jetzt eine wichtige Rolle bei der Förderung von Nachhaltigkeit. Durch die Schaffung von Anreizen, die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Unternehmensführung und die Bereitstellung von Transparenz können sie dazu beitragen, eine nachhaltige Entwicklung zu unterstützen. Eine verstärkte Zusammenarbeit aller relevant...mehr