Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsrecht

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 2. Registrierung, Sachkunde und Postulationsfähigkeit

Rz. 13 Wie schon nach dem RBerG bedarf es zur Inkassotätigkeit nach §§ 3, 10 und 12 RDG einer Registrierung, um Inkassodienstleistungen als nach § 2 Abs. 2 RDG der Rechtsdienstleistung gleichgestellte Tätigkeit erbringen zu können. Voraussetzung ist eine besondere praktische und theoretische Sachkunde. Die außergerichtliche Rechtsdienstleistung unterliegt also weiter einem g...mehr

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Neuregelung des Berufsrecht... / Zusammenfassung

Überblick Durch das Gesetz zur Neuordnung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 7.7.2021 (BGBl I 2021, 2363), welches zum 1.8.2022 in Kraft tritt, werden insbesondere die Regelungen zur beruflichen Zusammenarbeit von Steuerberatern und Steuerbevo...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / C. Neue Rahmenbedingungen für das Gesellschaftsrecht

I. Einführung Rz. 39 Die rechtlichen Rahmenbedingungen für englische private limited companies haben sich aus deutscher Sicht zum 1.1.2021 grundlegend geändert:mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaftsrecht – mögliche Folgen für englische Gesellschaften in Deutschland und deren inländische Zweigniederlassungen

A. Ausgangssituation I. Geringe Attraktivität von Zweigniederlassungen Rz. 1 Das europäische Recht der Zweigniederlassungen kann auf eine über dreißigjährige Geschichte zurückblicken.[1] Bereits im Jahr 1989 wurde in Europa die erste Zweigniederlassungsrichtlinie verabschiedet.[2] Ziel war es, die Errichtung von Zweigniederlassungen in anderen Mitgliedstaaten zu erleichtern un...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / II. Kollisionsrecht (Internationales Gesellschaftsrecht)

Rz. 21 Auch wenn das materielle Gesellschaftsrecht keine Vorgaben enthält oder diese korrekt eingehalten wurden, bleibt zu prüfen, ob die Verlegung des Verwaltungssitzes kollisionsrechtlich zu einem Statutenwechsel führt. Dazu ist das Internationale Gesellschaftsrecht in beiden beteiligten Staaten (Herkunfts- und Aufnahmestaat) heranzuziehen.[53] Rz. 22 Wendet der Herkunftsst...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / II. Kollisionsrecht (Internationales Gesellschaftsrecht)

Rz. 6 Auf der Ebene des Internationalen Gesellschaftsrechts ist der "Sitz" der Gesellschaft üblicherweise das Kriterium für die Anknüpfung des anwendbaren Gesellschaftsrechts (vgl. § 1 Rdn 1 ff.). Dabei ist zu beachten, dass auch Internationales Gesellschaftsrecht, seiner Rechtsquelle nach, nationales Recht ist. Im Einzelfall ist also für jede einzelne Rechtsordnung konkret ...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / II. Überblick über das Gesellschaftsrecht

Rz. 5 Die Grundform der Gesellschaft (sociedad),[8] die Sociedad Civil, ist in den Art. 1.665 ff. des spanischen Zivilgesetzbuches, Código Civil, normiert.[9] Die Handelsgesellschaft findet ihre Regelung in Art. 116 des spanischen Handelsgesetzbuches, Código de Comercio (Ccom).[10] Diese Bestimmung lautet in deutscher Übersetzung wie folgt: Zitat "Ein Gesellschaftsvertrag, dur...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / I. Materielles Gesellschaftsrecht im Herkunftsstaat

Rz. 19 Um die Zulässigkeit und das gegebenenfalls anwendbare Verfahren bei einer Verlegung des Verwaltungssitzes prüfen zu können, ist zunächst das materielle Gesellschaftsrecht des Staates zu untersuchen, nach dessen Recht sich die Gesellschaft gegründet hat (Herkunftsstaat). Kommt die Gesellschaft aus Deutschland, so ist die Lage des Verwaltungssitzes materiell-rechtlich o...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / I. Materielles nationales Gesellschaftsrecht

Rz. 50 Das deutsche Gesellschaftsrecht verlangt, dass der Satzungssitz im Inland liegt (§ 4a GmbHG), und verknüpft damit den Registersitz, indem das Handelsregister am Sitz der Gesellschaft für zuständig erklärt wird (§ 7 Abs. 1 GmbHG). Rechtsordnungen, die allein auf den Registersitz abstellen, verlangen üblicherweise einen inländischen Registersitz.[121] Rz. 51 Die Verlegun...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / II. Europarecht

1. Niederlassungsfreiheit a) Perspektive des Vereinigten Königreichs Rz. 41 Das Vereinigte Königreich folgt im Bereich des internationalen Gesellschaftsrechts traditionell der Gründungstheorie. Eine englische private limited company ist daher rechtlich als Kapitalgesellschaft anzuerkennen, wenn sie im Vereinigten Königreich wirksam gegründet worden ist. Die Gesellschaft muss n...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / IV. Handelsabkommen

1. Regelungen des Handelsabkommens Rz. 66 Das am 1.1.2021 (vorläufig) in Kraft getretene Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich enthält unmittelbar keine Regelungen zum Unternehmens- und Gesellschaftsrecht. In dem Kapitel "Dienstleistungen und Investitionen" des umfangreichen Abkommens finden sich allerdings einige Vor...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / 2. Gesellschaften

a) Geschäftstätigkeit im Vereinigten Königreich Rz. 68 Das Handelsabkommen gilt nur für solche Gesellschaften aus dem Vereinigten Königreich, die dort ordnungsgemäß gegründet worden sind ("constituted or organised under the law of the United Kingdom") und dort auch tatsächlich unternehmerisch tätig sind ("engaged in substantive business operations in the territory of the Unit...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / 1. Niederlassungsfreiheit

a) Perspektive des Vereinigten Königreichs Rz. 41 Das Vereinigte Königreich folgt im Bereich des internationalen Gesellschaftsrechts traditionell der Gründungstheorie. Eine englische private limited company ist daher rechtlich als Kapitalgesellschaft anzuerkennen, wenn sie im Vereinigten Königreich wirksam gegründet worden ist. Die Gesellschaft muss nur ihren Satzungssitz im ...mehr

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Finnland / I. Überblick über das finnische Gesellschaftsrecht

1. Personengesellschaften Rz. 1 Zu den Personengesellschaften gehören die der deutschen offenen Handelsgesellschaft ähnliche avoin yhtiö (Ay)[1] und die Kommanditgesellschaft (kommandiittiyhtiö, Ky). Für diese Gesellschaftsformen ist das Gesetz über offene Handelsgesellschaft und Kommanditgesellschaft (laki avoimesta yhtiöstä ja kommandiittiyhtiöstä, AKYL) anwendbar.[2] Nach ...mehr

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Liechtenstein / I. Anmerkungen zum Gesellschaftsrecht

Rz. 1 Das Fürstentum Liechtenstein verfügt über ein umfassendes Gesetzeswerk, welches das gesamte Gesellschaftsrecht umfasst.[1] Die zentralen wirtschaftsrechtlichen Vorschriften werden mittlerweile mehrfach pro Jahr, auch aufgrund des europäischen Einflusses, geändert. 529 Landesgesetzblätter wurden im Jahr 2020 ausgegeben, im Jahr 2014 waren es noch 366. Das Personen- und ...mehr

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Österreich / I. Überblick über das Gesellschaftsrecht

Rz. 1 Das österreichische Gesellschaftsrecht unterscheidet zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften. Der wesentlichste Unterschied zwischen diesen Gesellschaftstypen besteht darin, dass bei den Personengesellschaften zumindest eine natürliche Person persönlich mit dem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet. Diese persönliche Haftung wird bei den...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / VII. Überblick über das Gesellschaftsrecht

Rz. 26 Nach der Normalisierung der Beziehungen mit Israel haben die VAE unlängst weitere Reformen verabschiedet:mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / V. Zwischenergebnis

Rz. 38 Das Vereinigte Königreich ist wirksam aus der Europäischen Union ausgetreten und somit ein echter Drittstaat. Das Recht der Europäischen Union gilt seit dem 1.1.2021 nicht mehr. Dies gilt für das gesamte Primär- und Sekundärrecht der Europäischen Union. Das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich enthält keine u...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / b) Perspektive der Bundesrepublik Deutschland

aa) Grundsatz: Sitztheorie Rz. 43 In Deutschland ist das internationale Gesellschaftsrecht bis heute gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Daran dürfte sich auf absehbare Zeit nichts ändern. Der Vorschlag einer generellen Kodifizierung der Gründungstheorie hatte bislang keinen Erfolg[40] und ist (derzeit) auch nicht mehrheitsfähig.[41] Der deutsche Gesetzgeber hat auch den B...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / c) Zwischenergebnis

Rz. 61 Für Gesellschaften aus dem Vereinigten Königreich findet die europäische Niederlassungsfreiheit seit dem 1.1.2021 keine Anwendung mehr. Dies gilt für alle Gesellschaften. Eine Unterscheidung zwischen Neu- und Alt-Gesellschaften erfolgt insoweit nicht. Eine grenzüberschreitende Umwandlung (Verschmelzung, Spaltung oder Formwechsel) ist jedenfalls seit dem 1.1.2021 nicht...mehr

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Türkei / 4. Reformen im Gesellschaftsrecht

Rz. 34 Das alte HGB hatte immerhin mehr als 50 Jahre standgehalten. Der bereits im Jahre 2006 an das Parlament übergebene Entwurf für ein neues HGB, an dem eine Kommission aus Professoren, Richtern, Vertretern von Berufsverbänden und Behörden gearbeitet hatte, ist im Januar 2011 Gesetz geworden und am 1.7.2012 in Kraft getreten. Das Gesetz hat 1.535 Artikel und damit einen n...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / 1. Grundlagen

Rz. 34 Am 24.12.2020(!) haben sich die Europäische Union und das Vereinigte Königreich auf ein Handels- und Kooperationsabkommen (Trade and Cooperation Agreement, TCA) verständigt.[35] Das Abkommen ist am 1.1.2021 (vorläufig) in Kraft getreten. Rz. 35 Derzeit ist nicht abzusehen, ob es noch weitere ergänzende Abkommen oder Protokollerklärungen geben wird. Das (mit über tausen...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / I. Einführung

Rz. 39 Die rechtlichen Rahmenbedingungen für englische private limited companies haben sich aus deutscher Sicht zum 1.1.2021 grundlegend geändert:mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / Literaturtipps

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / 1. Anlass

Rz. 4 Das jahrelange Schattendasein der Zweigniederlassungen wurde in der Vergangenheit für kurze Zeit, dafür aber umso heftiger unterbrochen. Auslöser für diese Entwicklung war die Rechtsprechung des EuGH zur europäischen Niederlassungsfreiheit in den Rechtssachen Centros (1999), Überseering (2002) und Inspire Art (2003). Danach waren Gesellschaften, die in einem Mitgliedst...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / b) Kein Statutenwechsel

Rz. 102 Bei den unechten Auslandsgesellschaften (Scheinauslandsgesellschaften) ist es zum 1.1.2021 zu einer Statutenverdopplung [89] gekommen, nicht dagegen zu einem Statutenwechsel.[90] Aus englischer Sicht handelt es sich bei der private limited company unverändert um eine englische Kapitalgesellschaft mit Haftungsbeschränkung. Lediglich aus deutscher Sicht wird die englisch...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / I. Nationales Gesellschaftsrecht

Rz. 5 Das materielle Gesellschaftsrecht regelt insbesondere die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages. Nach deutschem Recht muss der Gesellschaftsvertrag einer GmbH den Sitz der Gesellschaft enthalten (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG).[9] Gemeint ist damit der Satzungssitz i.S.d. § 4a GmbHG. Dieser im Gesellschaftsvertrag festgelegte Sitz bestimmt auch den allgemeinen Gerichtsstan...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / B. Grundlagen des Brexit

I. Einführung Rz. 21 Mit Wirkung zum 1.1.1973 ist das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft beigetreten. Der Beitritt war damals politisch sehr umstritten. Nach einem Regierungswechsel fand am 5.6.1975 ein Referendum über die Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft statt. Das...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / IV. Handelsabkommen

1. Grundlagen Rz. 34 Am 24.12.2020(!) haben sich die Europäische Union und das Vereinigte Königreich auf ein Handels- und Kooperationsabkommen (Trade and Cooperation Agreement, TCA) verständigt.[35] Das Abkommen ist am 1.1.2021 (vorläufig) in Kraft getreten. Rz. 35 Derzeit ist nicht abzusehen, ob es noch weitere ergänzende Abkommen oder Protokollerklärungen geben wird. Das (mi...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / E. Eintragungen im Handelsregister

I. Englisches Companies House Rz. 146 Im englischen Companies House ist und bleibt die englische private limited company unverändert eingetragen.[103] Maßgebend ist insoweit die Sicht des englischen Rechts. Bei der private limited company handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft englischen Rechts mit Satzungssitz im Vereinigten Königreich. Der Verwaltungssitz der Gesellsch...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / II. Deutsches Handelsregister

1. Vorbemerkung Rz. 149 Für das deutsche Handelsregister gilt deutsches Recht (lex fori).[105] Das deutsche (Handelsregister-)Recht ist auch dann maßgebend, wenn es sich um die inländische Zweigniederlassung einer englischen private limited company handelt, für die englisches Gesellschaftsrecht gilt. Rz. 150 Aus deutscher Sicht hat sich die Rechtslage zum 1.1.2021 allerdings e...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / III. Handelsregister

1. Überblick Rz. 218 Die geänderte Rechtslage bei der Komplementär-Limited muss grundsätzlich auch im deutschen Handelsregister der Kommanditgesellschaft entsprechend verlautbart werden. Rz. 219 Im Regelfall ist allein die (rechtlich selbstständige) ausländische Gesellschaft als Komplementärin im Handelsregister eingetragen (und nicht die rechtlich unselbstständige inländische...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / 2. Echte Auslandsgesellschaften

a) Ausgangssituation Rz. 153 Bei den echten Auslandsgesellschaften handelt es sich um englische private limited companies mit Satzungs- und Verwaltungssitz im Vereinigten Königreich, die dort nachhaltig unternehmerisch tätig sind. Diese (echten) Auslandsgesellschaften sind in Deutschland auch nach dem 1.1.2021 uneingeschränkt anzuerkennen, und zwar als Kapitalgesellschaften (...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / b) Handelsregister

aa) Eintragungspflicht Rz. 155 Eine gesetzliche Eintragungspflicht besteht in diesem Fall nicht. Bei der inländischen Zweigniederlassung einer englischen private limited company (echte Auslandsgesellschaft) muss zum deutschen Handelsregister nicht angemeldet werden, dass die Gesellschaft der ausländischen Hauptniederlassung unverändert besteht. Für eine solche Anmeldung beste...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / D. Mögliche Folgen für Auslandsgesellschaften

I. Echte Auslandsgesellschaften Rz. 97 Bei den echten Auslandsgesellschaften handelt es sich um englische private limited companies mit Satzungs- und Verwaltungssitz im Vereinigten Königreich, die dort auch nachhaltig unternehmerisch tätig sind. Rz. 98 Die Rechtslage hat sich bei den echten Auslandsgesellschaften nicht geändert. Diese werden in Deutschland auch nach dem 1.1.20...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / 2. Grundlagen

a) Kein Bestandsschutz Rz. 101 Die neuen Regeln gelten einheitlich für alle unechten Auslandsgesellschaften (Scheinauslandsgesellschaften). Es macht rechtlich keinen Unterschied, ob die Gesellschaften vor oder nach dem 1.1.2021 gegründet worden sind. Für bestehende Gesellschaften gibt es keinen Bestands- oder Vertrauensschutz. Es ist weder europarechtlich noch verfassungsrech...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / F. Ltd. & Co. KG

I. Einführung Rz. 199 Die Auslandsgesellschaft & Co. KG beschäftigt Gerichte und Praxis in Deutschland[115] seit mittlerweile über 30[116] Jahren.[117] Die Zulässigkeit der grenzüberschreitenden Typenvermischung ist heute allgemein anerkannt. Dazu hat nicht zuletzt die Rechtsprechung des EuGH in den Rechtssachen Centros (1999), Überseering (2002) und Inspire Art (2003) maßgeb...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / A. Ausgangssituation

I. Geringe Attraktivität von Zweigniederlassungen Rz. 1 Das europäische Recht der Zweigniederlassungen kann auf eine über dreißigjährige Geschichte zurückblicken.[1] Bereits im Jahr 1989 wurde in Europa die erste Zweigniederlassungsrichtlinie verabschiedet.[2] Ziel war es, die Errichtung von Zweigniederlassungen in anderen Mitgliedstaaten zu erleichtern und den Rechtverkehr d...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / aa) Grundsatz: Sitztheorie

Rz. 43 In Deutschland ist das internationale Gesellschaftsrecht bis heute gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Daran dürfte sich auf absehbare Zeit nichts ändern. Der Vorschlag einer generellen Kodifizierung der Gründungstheorie hatte bislang keinen Erfolg[40] und ist (derzeit) auch nicht mehrheitsfähig.[41] Der deutsche Gesetzgeber hat auch den Brexit nicht zum Anlass gen...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / a) Perspektive des Vereinigten Königreichs

Rz. 41 Das Vereinigte Königreich folgt im Bereich des internationalen Gesellschaftsrechts traditionell der Gründungstheorie. Eine englische private limited company ist daher rechtlich als Kapitalgesellschaft anzuerkennen, wenn sie im Vereinigten Königreich wirksam gegründet worden ist. Die Gesellschaft muss nur ihren Satzungssitz im Vereinigten Königreich haben. Der Verwaltu...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / I. Geringe Attraktivität von Zweigniederlassungen

Rz. 1 Das europäische Recht der Zweigniederlassungen kann auf eine über dreißigjährige Geschichte zurückblicken.[1] Bereits im Jahr 1989 wurde in Europa die erste Zweigniederlassungsrichtlinie verabschiedet.[2] Ziel war es, die Errichtung von Zweigniederlassungen in anderen Mitgliedstaaten zu erleichtern und den Rechtverkehr durch einheitliche Publizitätspflichten zu schütze...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / I. Zusammenfassung

Rz. 255 (1) Das Vereinigte Königreich ist nach mehr als 40 Jahren (1973 bis 2020) aus der Europäischen Union ausgetreten. Es ist der erste Austritt eines Mitgliedstaats in der Geschichte der Europäischen Union. Für den Austritt gibt es keinerlei historische Vorbilder. Die Rechtsunsicherheit ist in allen Bereichen groß. (2) Das Vereinigte Königreich ist seit dem 1.1.2021 ein D...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / b) Begriffsbestimmung des Abkommens

Rz. 70 Der Begriff der "substantive business operations in the territory of the United Kingdom" ist in dem Handelsabkommen selbst nicht näher definiert. In dem Abkommen findet sich lediglich für Gesellschaften aus der Europäischen Union eine nähere Umschreibung des parallelen Begriffs der "substantive business operations" "in the territory of the Union". Dieses Merkmal soll ...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / f) Zwischenergebnis

Rz. 83 Das Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich schützt Dienstleistungen und Investitionen von Unternehmen, die wirksam gegründet worden sind und nachhaltig unternehmerisch tätig sind. Rz. 84 Die englischen private limited companies, die vor allem in den Jahren ca. 2000 bis 2015 von deutschen Gründern errichtet worden sind, waren und ...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / d) Vergleich mit Gesellschaften aus EU-Mitgliedstaaten

Rz. 78 Diese Auslegung deckt sich weitgehend mit dem hier nicht unmittelbar anwendbaren Kriterium des "effective and continuous link". Für Gesellschaften aus der Europäischen Union wird eine effektive und dauerhafte Verbindung zu dem Gebiet der EU-Vertragsstaaten gefordert. Damit soll vermutlich an die Rechtsprechung des EuGH angeknüpft werden, wonach rein künstliche Gestalt...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / III. Austrittsabkommen

Rz. 65 Das Austrittsabkommen vom 31.1.2020 sah eine vorübergehende Fortgeltung der europäischen Niederlassungsfreiheit bis zum 31.12.2020 vor. Diese Frist ist abgelaufen. Weitergehende Regelungen zur Anerkennung von englischen Gesellschaften in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union finden sich in dem Austrittsabkommen nicht.[70]mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / IV. Gang der Darstellung

Rz. 19 Im Mittelpunkt der nachfolgenden Darstellung steht die Frage nach der Zukunft der englischen (Schein-)Auslandsgesellschaften in Deutschland. Dabei sollen zunächst die Grundlagen des Brexit kurz skizziert (nachfolgend Teil B, siehe Rdn 21 ff.) und die neuen (europarechtlichen) Rahmenbedingungen für das Gesellschaftsrecht erörtert werden (siehe Rdn 39 ff.). Von besondere...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / 1. Vorbemerkung

Rz. 149 Für das deutsche Handelsregister gilt deutsches Recht (lex fori).[105] Das deutsche (Handelsregister-)Recht ist auch dann maßgebend, wenn es sich um die inländische Zweigniederlassung einer englischen private limited company handelt, für die englisches Gesellschaftsrecht gilt. Rz. 150 Aus deutscher Sicht hat sich die Rechtslage zum 1.1.2021 allerdings erheblich geände...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / 2. Kapitalverkehrsfreiheit

Rz. 62 Die europäische Kapitalverkehrsfreiheit gilt (im Unterschied zur Niederlassungsfreiheit) nicht nur für das Verhältnis der Mitgliedstaaten untereinander, sondern auch im Verhältnis zu Drittstaaten (siehe Art. 63 AEUV).[68] Demnach gilt die Kapitalverkehrsfreiheit auch künftig im Verhältnis zum Vereinigten Königreich als Drittstaat. Rz. 63 Gleichwohl lässt sich damit nic...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / a) Geschäftstätigkeit im Vereinigten Königreich

Rz. 68 Das Handelsabkommen gilt nur für solche Gesellschaften aus dem Vereinigten Königreich, die dort ordnungsgemäß gegründet worden sind ("constituted or organised under the law of the United Kingdom") und dort auch tatsächlich unternehmerisch tätig sind ("engaged in substantive business operations in the territory of the United Kingdom").[73] Rz. 69 Das Kriterium der "subs...mehr