Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Normhistorie

Rz. 1 § 32 Abs. 1 GBO wurde zuletzt mit Wirkung zum 1.1.2024 durch den unscheinbaren Austausch von früher "Handelsgesellschaft" zu "rechtsfähiger Gesellschaft" geändert.[1] Wenn man von der weiteren Digitalisierung absieht, verbirgt sich dahinter die bedeutendste Reform des Grundbuchverfahrensrechts des vergangenen Jahrzehnts, nämlich die Aufgabe des Grundbuchs als quasi-GbR-...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Präsenzversammlung mit Versammlungsleiter, Vorstand, Aufsichtsrat und Notar

Rz. 1376 Grundlage jeder Hauptversammlung ist zunächst die Zusammenkunft der Aktionäre zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort. An diesem Ort muss sich der Versammlungsleiter, die Verwaltung der Gesellschaft (§ 118 Abs. 3 AktG) sowie der Notar (§ 130 Abs. 1 AktG) aufhalten.[3869] Die Aktionäre "können" bei entsprechender statutarischer Regelung ihre Teilnahmere...mehr

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FF 01/2024, Das Abstammungs... / 1

Prof. Dr. Philipp Reuß Schnitzler/FF: Das Abstammungsrecht ist seit langem in der Diskussion. Die Bundesregierung will im Familienrecht wichtige Änderungen umsetzen und dies nicht nur im Unterhaltsrecht, sondern auch im Abstammungsrecht. Es wurden bereits viele Vorarbeiten zu dem neuen Abstammungsrecht geleistet, u.a. 2017/2018 durch eine Kommission. Ein Eckpunktpapier des BM...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Hörster, Bundeskabinett beschließt den Entwurf eines ZollkodexAnpG – eigentlich ein "JStG 2015", NWB 41/2104, 3082; Von Cölln, Die steuerliche Behandlung von INVEST-Zuschüssen für Wagniskapital, DStR 2016, 2560; Paintner, Das Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften im Überblick, DStR 2015, 1; Möller, Update zum...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / II. Negative Registerpublizität

Rz. 16 Ein weiterer Funktionsmechanismus des Registerrechts ist die spezifische negative Publizität des Handelsregisters. Gem. der insoweit maßgeblichen Vorschrift des § 15 Abs. 1 HGB gilt, dass ein zur Eintragung bestimmter Tatsachen verpflichteter Rechtsträger sich auf diese Tatsache ggü. Dritten nur berufen kann, wenn sie im Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (4) Besteuerung der Veräußerungsgewinne aus Anteilen an Kapitalgesellschaften

Rz. 449 Die Steuerbefreiungen des Teileinkünfteverfahrens nach § 3 Nr. 40 Buchst. a) und Buchst. c) EStG gelten bei natürlichen Personen für Veräußerungsgewinne, wenn die Beteiligung unter § 17 EStG fällt oder in einem Betriebsvermögen gehalten wird. Bei Kapitalgesellschaften sind die Veräußerungsgewinne nach § 8b Abs. 2 KStG steuerbefreit. Dies gilt nach § 8b Abs. 6 KStG auc...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 2. "Angemessene" Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Besonderheiten

Rz. 153 Wenn das Gesetz weiter anordnet, dass arbeitsrechtliche Besonderheiten "angemessen zu berücksichtigen" sind, so ist dieses Gebot durch ein dreistufiges Vorgehen[319] umzusetzen: In einem ersten Schritt ist die zu überprüfende Klausel anhand der allgemeinen Grundsätze der §§ 305 ff. BGB zu überprüfen. Besonderheiten des Arbeitsrechts sind hierbei zunächst außer Betrach...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Voraussetzungen des Verfahrens

Rz. 3 Eine Einleitung des Verfahrens zur Klarstellung bzw. Neuordnung der Rangverhältnisse, das auch als Rangbereinigungsverfahren bezeichnet wird,[7] hat zwei Voraussetzungen:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / e) Protokoll

Rz. 725 Ein Protokoll über die Gesellschafterversammlung einer KG wird vom Gesetz nicht gefordert, ist aber aus Beweisgründen sehr zu empfehlen. Der Inhalt des Versammlungsprotokolls muss dem Zweck gerecht werden, den Versammlungsverlauf so genau wiederzugeben, dass sich Abwesende ohne Schwierigkeiten über den Inhalt der Veranstaltung unterrichten können, und so, dass das Pr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ibb) Überblick über die Regelung in § 9 Abs 4a EStG nF

Rn. 566d Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Überblick über die Regelung in § 9 Abs 4a EStG nF:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Normzweck; Allgemeines

Rz. 1 § 103 GBO will verhindern, dass das Rangklarstellungsverfahren bereits an der mangelnden Einigung der Beteiligten scheitert. Daher gibt die Vorschrift dem Grundbuchamt die Möglichkeit, die Initiative zu ergreifen und – ähnlich wie bei § 98 SachenRBerG – einen eigenen Vorschlag für die Rangordnung zu erstellen. Dieser kann, sofern kein Beteiligter ausdrücklich widerspri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 1190 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 32 befreite seit VZ 1990 den geldwerten Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Sammelbeförderung eines ArbN zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem vom ArbG gestellten Beförderungsmittel, soweit die Sammelbeförderung für den betrieblichen Einsatz des ArbN notwendig ist. Die Vorschrift ist konstitutiv, andernfalls läge...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / Zusammenfassung

Überblick Die Betriebsprüfungen finden ihren Sinn und Zweck darin, die Rechte der Arbeitnehmer (sozialversicherungsrechtliche Ansprüche), der Arbeitgeber (Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen) und der gesetzlichen Sozialversicherung (Sicherung des Generationenvertrags) zu schützen bzw. zu gewährleisten. Bei der Durchführung berücksichtigen die Rentenversicherungsträger ve...mehr

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Unfallversicherung: Freiwil... / Zusammenfassung

Überblick Viele Menschen machen sich wenig Gedanken darüber, ob und wie sie während ihrer Berufstätigkeit oder in ihrem Ehrenamt geschützt sind. Die folgenden Ausführungen helfen bei der Beantwortung der Frage, ob der Abschluss einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung erforderlich werden kann, weil noch kein Versicherungsschutz kraft Gesetzes od...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift war zunächst Übergangsvorschrift des Gesetzes zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren v. 11.8.2009 (BGBl I 2009, 2713) mit Wirkung v. 1.10.2009. Durch das Datenbankgrundbuchgesetz v. 1.10.2013 (BGBl I 2013, 3719) wurde sie Übergangsregelung dieses Gesetzes.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Geltungsbereich und Geltungsdauer

Rz. 2 § 6 GBBerG gilt nur für das Beitrittsgebiet (Abs. 3). Die übrigen Bundesländer können durch Rechtsverordnung die Regelung für ihr Gebiet in Kraft setzen. Hiervon haben Gebrauch gemacht: Bayern mit VO v. 6.9.1994 (BayGVBl 1994, 928 sowie BayGVBl 1995, 157 und BayGVBl 1996, 577); Nordrhein-Westfalen mit VO v. 13.2.2001 (GVBl NW, 69);[2] Bremen mit VO v. 16.10.2001 (GBl, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Rechtsentwicklung

Rn. 2020 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 58 EStG stellt das Wohngeld nach dem WohngeldG und ähnliche Leistungen steuerfrei. Die Vorschrift befreit konstitutiv von der ESt. An Änderungen sind seit 2000 zu verzeichnen: Erweiterung des § 3 Nr 58 EStG Fall 3 um die Worte "oder nach dem WohnraumförderungsG" durch Art 21 des Gesetzes zur Reform des Wohnungsbaurechts (WoBauRRefG v...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeiner Regelungsgehalt

Rz. 1 Die Grundbücher im Beitrittsgebiet wurden angesichts des eingeschränkten Rechtsverkehrs auch von alten und überholten beschränkten dinglichen Rechten nicht bereinigt. Insbesondere bei Rechten, die auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkt waren, konnte eine "natürliche" Bereinigung der Grundbücher durch Löschung alter, bereits erloschener und überholter Rechte nic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 22. Der Ehrensold (§ 3 Nr 22 EStG, aufgehoben ab VZ 2011)

Rn. 880 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 22 EStG aF befreite den Ehrensold, der aufgrund des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26.07.1957 (OrdensG, BGBl I 1957, 844) gewährt wurde, von der ESt. Die Vorschrift nahm Bezug auf § 11 OrdensG, der einen Ehrensold von DM 50 vorsah. Jedoch wurde § 11 OrdensG durch Art 10 des Ersten Gesetzes über die Bereinigung von Bu...mehr

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KEHE Grundbuchrecht

Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts Sachenrechts-Durchführungsverordnung vom 20.12.1994 (BGBl. I 1994, 3900) Eingangsformel Auf Grund des § 3 Abs. 1 Satz 2, des § 8 Abs. 1 Satz 2 und des § 9 Abs. 8 des Grundbuchbereinigungsgesetzes vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), des § 1 Abs. 4 der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dd) Leistungen nach dem SEG ab 01.01.2025

Rn. 221a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Steuerfrei sind auch (ab 01.01.2025, s Rn 220d) Unfallfürsorgeleistungen nach dem SoldatenentschädigungsG (Art 1 des Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorungsrechts, BGBl I 2021, 3932, das das SEG mit Wirkung ab 01.01.2025 (Art 90 Abs 1 des Gesetzes) schuf (s Rn 220e). Aufgrund d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rechtsentwicklung

Rn. 1270b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 9, Art 18 Abs 1 des 3. Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (PSG III) (vom 23.12.2016, BGBl I 2016, 3191) änderten § 3 Nr 36 EStG ab 01.01.2017 dergestalt, dass die Worte "zur Grundpflege oder hauswirtschaftlichen Versorgung" durch die Worte "zu körperbezogenen Pflegemaßnahmen, pfle...mehr

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zfs 01/2024, Geschäftsbesor... / 2 Aus den Gründen:

B I. Die zulässige Berufung hat keinen Erfolg. Das Landgericht hat die klägerischen Ansprüche im Ergebnis zu Recht abgewiesen. Der Klägerin stehen gegen die Beklagte weder vertragliche Ansprüche aus § 675 i.V.m. § 631 Abs. 1 BGB oder § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB (Ziff. 1) noch aus Bereicherungsrecht (Ziff. 2), culpa in contrahendo (Ziff. 3), Geschäftsführung ohne Auftrag (Ziff. 4...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Weitere Rechtsfragen zur Liquidation

Rz. 521 Die Auflösungsgründe für die GmbH ergeben sich aus § 60 GmbHG . Zu berücksichtigen ist, dass es sich bei der Auflösung der Gesellschaft um einen mehraktigen Vorgang handelt, soweit nicht das Gesetz Liquidation und Auflösung zusammenfallen lässt, wie in Verschmelzungs- und Umwandlungsfällen oder der Löschung kraft Gesetzes. Im Normalfall folgt auf den Liquidationsbeschl...mehr

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zfs 01/2024, Zulänglichkeit... / 1 Aus den Gründen:

"… Das LG hat dem Antrag auf Feststellung des Fortbestehens der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zu Unrecht stattgegeben; denn die Bekl. ist von diesem Vertrag mit Schreiben vom 20.9.2018 wirksam wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch die Kl. zurückgetreten (§ 19 Abs. 2 VVG). Ungeachtet der von ihr später anerkannten Verpflichtung, Leistungen wegen e...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / G. Sonderfall: Grundbuchamt als Vollstreckungsorgan – Mängel der Vollstreckung im Grundbuch

Rz. 95 Der Antrag ist zurückzuweisen, wenn er gesetzlich notwendige Bestandteile nicht enthält oder sonstige Mängel enthält, die nicht mit rückwirkender Kraft geheilt werden können. Denn anderenfalls erhielte die beantragte Eintragung einen Rang, der ihr nicht gebührt.[240] Der Antrag ist daher sofort zurückzuweisen.[241] Wird gegen die Bestimmung verstoßen und erfolgt späte...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Nachfolgeklauseln

Rz. 366 So wie der Gesellschaftsanteil durch (vertragliche) Vereinbarung übertragbar gestellt werden kann, so kann er auch vererbt werden. Dies stellt die durch das MoPeG neu eingeführte Vorschrift des § 711 Abs. 2 BGB n.F. ausdrücklich klar: Ist im Gesellschaftsvertrag vereinbart, dass im Fall des Todes eines Gesellschafters die Gesellschaft mit seinem Erben fortgesetzt wer...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Erlöschen der Grunddienstbarkeit

Rz. 135 Die Dienstbarkeit erlischt durch Aufgabeerklärung und Löschung (§ 875 BGB) am Blatt des dienenden Grundstücks. Das Erlöschen einer Dienstbarkeit bei Teilung des belasteten Grundstücks setzt voraus, dass der Berechtigte nicht nur tatsächlich, sondern nach dem Rechtsinhalt der Dienstbarkeit oder aufgrund rechtsgeschäftlich vereinbarter Ausübungsregelung dauernd rechtli...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Geschichtliche Entwicklung des Teilwertbegriffs

Rz. 19 [Autor/Stand] Der Begriff des Teilwerts hat sich aus dem früher entstandenen Begriff des gemeinen Werts entwickelt, der sich wiederum bis in das allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten (ALR) zurückverfolgen lässt. § 112 ALR verstand unter dem "gemeinen Werth" den "Nutzen, welchen die Sache einem jeden Besitzer gewähren kann", mit anderen Worten einen Wert, de...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / 4. Leistungen nach Trennung; Gesamtschuldnerausgleich; Nutzungsentgelt gemeinsamer Immobilien

Rz. 42 Das Ausgleichsverbot für Beiträge zum alltäglichen Bedarf gilt nur für die während der intakten Partnerschaft fälligen Beiträge.[146] Hat also der Partner während des glücklichen Zusammenlebens die Miete allein gezahlt, obwohl auch seine Freundin Mieterin war, spricht alles dafür, dass er im Innenverhältnis der Gesamtschuldner (§ 427 BGB) abweichend von § 420 BGB alle...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Rechtsprechung

Rn. 7 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Folgende wichtige BFH-Urteile wurden im BStBl veröffentlicht und werden somit fortan von der FinVerw angewandt. Rn. 7a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 BFH vom 16.10.2013, VI R 52/11, BStBl II 2015, 455 (Vorinstanz FG Ha vom 20.09.2011, 2 K 41/11, EFG 2012, 82) Geschenke an Nicht-ArbN im Wert von weniger als EUR 35 unterliegen der Pauschalierung; für...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Form

Rz. 93 Die Verfügung von Todes wegen muss als öffentliche Urkunde formgültig errichtet sein. Anders als bei Erbscheinen kann es sich dabei jedoch auch um ausländische öffentliche Urkunden handeln. Rz. 94 Nach deutschem Recht kommen Testamente und Erbverträge (§ 2276 BGB) zur Niederschrift eines deutschen Notars oder eines Berufskonsuls oder Konsularbeamten in Betracht (§§ 223...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 780 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 §§ 3 Nr 17 EStG (Fassung durch ASEG vom 27.09.1990, BGBl I 1990, 2110) befreit Zuschüsse zum Beitrag nach § 32 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG vom 29.07.1994, BGBl I 1994, 1890) von der ESt. Vgl dazu § 3 Nr 14 EStG, der die Zuschüsse an die Krankenversicherung und Pflegeversicherung der Rentner steuerfrei stellt. Rn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Entstehungsgeschichte der Vorschrift, Allgemeines

Rn. 2074 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 3 Nr 1, Art 11 Abs 1 des Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (KohleausstiegsG vom 08.08.2020, BGBl I 2020, 1818) mit Wirkung ab 14.08.2020 fasste den § 3 Nr 60 EStG neu und stellt nunmehr das Anpassungsgeld für ArbN im Bereich Braunkohlekraftwerke, Braunkohletagebaue und St...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Dem Erziehungsgeld vergleichbare Leistungen der Länder (§ 3 Nr 67 EStG aF Fall 2 = § 3 Nr 67 Buchst a EStG nF Fall 2)

Rn. 2441 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 "Vergleichbar" waren die Leistungen der Länder, wenn sie mit derselben Zielrichtung in vergleichbarer Art und vergleichbarem Umfang gewährt werden, zB das Bayerische LandeserziehungsgeldG vom 09.07.2007, GVBl 2007, 442 (in Kraft getreten ab 01.01.2007, Außerkraftsetzung mit Ablauf des 31.08.2016, Art 15 des Gesetzes) mit folgenden Sätzen (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsentwicklung

Rn. 1109 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 2 Nr 1b, Art 6 Abs 1 des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-SteuerhilfeG vom 18.06.2020, BGBl I 2020, 1385) fügte mit Wirkung ab 30.06.2020 einen neue Nr 28a in den Katalog des § 3 EStG ein, anzuwenden ab VZ 2020 (§ 52 Abs 1 EStG). Rn. 1110 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 2 Nr 1e, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ddb) Rechtslage ab 01.01.2025

Rn. 168b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aufgrund der Neufassung des SVG ab 01.01.2025 (Art 4, 90 Abs 1 des Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts (vom 20.08.2021, BGBl I 2021, 3932)) findet sich dieser Verweis für die Rechtslage ab 01.01.2025 nunmehr in § 59 SVG. Die Änderung des § 3 Nr 3 Buchst a Fall 3 EStG...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Abweichung von früherer Entscheidung: Großer Senat

Rz. 6 Nach § 132 Abs. 2 GVG darf ein Zivilsenat, der über eine ihm vom OLG zugelassene Rechtsbeschwerde zu entscheiden hat, von der Entscheidung eines anderen Zivil- oder Strafsenats oder eines Großen Senats oder der Vereinigten Großen Senate nicht abweichen. Will er abweichen, so hat er die Rechtsfrage dem Großen Senat für Zivilsachen oder den Vereinigten Großen Senaten zu ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bl) Der Gründungszuschuss (§ 57 SGB III aF – ab 01.08.2006)

Rn. 104 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 2 Nr 4a des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende (vom 20.07.2006, BGBl I 2006, 1706) änderte § 57 SGB III aF. Das bisherige "Überbrückungsgeld" (s Rn 103) wurde mit Wirkung ab 01.08.2006 (Art 16 Abs 1 des Gesetzes) ersetzt durch den "Gründungszuschuss". Nach § 57 Abs 1 SGB III aF hatten ArbN, die durch Auf...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Gegen einen Beschluss des Beschwerdegerichts ist die Rechtsbeschwerde statthaft, wenn sie das Beschwerdegericht in dem Beschluss zugelassen hat. (2) Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, wennmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Anpassungsgeld

Rn. 2077 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 57 Abs 1 KohleverstromungsbeendigungsG (vom 08.08.2020, BGBl I 2020, 1818, zeitlich synchron mit § 3 Nr 60 EStG nF) sieht vor, dass zur sozialverträglichen schrittweisen Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung aus Mitteln des Bundeshaushalts ArbN in den Braunkohleanlagen, Braunkohletagebauen und Steinkohleanlagen, die mindestens ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 553 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 1 Nr 1a des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts (vom 20.02.2013, BGBl I 2013, 285) passte § 3 Nr 13 EStG mit Wirkung ab VZ 2014 (Art 1 Nr 10a des Gesetzes) an. Es handelt sich um Folgeänderungen zu dem ab diesem VZ in § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 und Abs 4a EStG neu geregelten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Aufhebung der Vorschrift ab VZ 2015

Rn. 141a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 3 Nr 2b des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vom 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266) hob mit Wirkung ab VZ 2015 (Art 3 Nr 8 = § 52 Abs 1 S 1 EStG idF des Gesetzes) die Vorschrift auf. Soweit § 3 Nr 2a EStG Fall 1 die Arbeitslosenbeihilfe ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Entstehungsgeschichte der Vorschrift, Rechtsentwicklung

Rn. 2599 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 71 EStG wurde durch Art 1 Nr 2 des Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen (vom 27.06.2017, BGBl I 2017, 2074) mit Wirkung ab VZ 2017 (§ 52 Abs 4 S 17 EStG idF des Gesetzes) neu gefasst. Rn. 2599a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Hintergrund ist, dass eine neue Förderrichtlinie zur Bezuschussung vo...mehr

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Fälligkeit von Lohnsteuer u... / 1 Säumniszuschlag bei verspäteter Zahlung

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die im Anmeldungszeitraum einbehaltene (individuelle) und von ihm zu tragende (pauschale) Lohnsteuer bis zum 10. des Folgemonats an das Betriebsstättenfinanzamt abzuführen. Bei verspäteter Zahlung der Lohnsteuer erhebt das Finanzamt einen Säumniszuschlag.[1] Der Säumniszuschlag entsteht kraft Gesetzes allein durch Zeitablauf; auf ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / F. Löschung von Umstellungsgrundschulden

Rz. 11 Die sog. Umstellungsgrundschuld sollte Währungsgewinne des Grundstückseigentümers zugunsten des Fiskus abschöpfen, die der Eigentümer durch die Umstellung von Reichsmark auf Deutsche Mark möglicherweise erzielt hat. Die Vorschrift des Gesetzes zur Sicherung von Forderungen für den Lastenausgleich v. 2.9.1948 (VOBl BZ, 277) regelte dazu in § 1 GBMaßnG: Im Range unmitte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Aufwandspauschalen nach § 1878 BGB (ab VZ 2023)

Rn. 1066b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 15 Nr 27 des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (vom 04.05.2021, BGBl I 2021, 882) ersetzte mit Wirkung ab VZ 2023 (Art 16 Abs 1 des Gesetzes) die Worte "Aufwandsentschädigungen nach § 1835a BGB" durch "Aufwandspauschalen nach § 1878 BGB". Es handelt sich um eine Anpassung an die neue Rechtslage der Reform de...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

Eine Eintragung in das Grundbuch ist nicht aus dem Grunde unwirksam, weil derjenige, der sie bewirkt hat, von der Mitwirkung kraft Gesetzes ausgeschlossen ist.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Aufhebung der Vorschrift ab VZ 2015

Rn. 145 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 3 Nr 2b des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vom 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266) hob mit Wirkung ab VZ 2015 (Art 3 Nr 8 = § 52 Abs 1 S 1 EStG idF des Gesetzes) die Vorschrift auf, da sich die wortgleiche Formulierung jetzt in § 3 Nr 2 ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 5. Insolvenz(antrags)verschleppung (§ 15a Abs. 4 und 5 InsO)

Rz. 259 Die Straftat der Insolvenzverschleppung bei haftungsbeschränkten Gesellschaften, also solchen, die keine natürliche Person als Vollhafter haben, ist durch das MoMiG aus den einzelnen, die Gesellschaften betreffenden Gesetzen herausgenommen und rechtsformübergreifend in § 15a Abs. 4 (Vorsatztat) und Abs. 5 (Fahrlässigkeitstat) InsO geregelt worden. Dadurch wurde zugle...mehr