Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.2 Gestaltung der Mitwirkungspflichten

Rz. 6 Der gravierende Unterschied zwischen dem Besteuerungsverfahren und dem Steuerstrafverfahren liegt in der Gestaltung der Mitwirkungspflichten. Im Besteuerungsverfahren gelten die Regelungen des 1. bis 7. Teils der AO. Hier besteht im Interesse einer möglichst vollständigen und gleichmäßigen Besteuerung[1] für den Beteiligten, z. T. auch für Dritte, grundsätzlich eine umf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 2.2 Unternehmen im Geltungsbereich des Gesetzes

Rz. 6 § 21 Abs. 1 S. 1 AO regelt den Fall, dass der Unternehmer sein Unternehmen im Geltungsbereich des Gesetzes ganz oder vorwiegend betreibt. Nach § 2 Abs. 1 S. 2 UStG umfasst das Unternehmen die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Ein Unternehmer kann also stets nur ein Unternehmen betreiben, selbst wenn er Tätigkeiten ganz unterschiedlicher Art...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 1 Inhalt und Bedeutung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 25.7.2014[1] eingefügt worden und zum 31.7.2014 in Kraft getreten.[2] Sie ergänzt die in den §§ 18–22 AO und den Einzelsteuergesetzen getroffenen Regelungen über die örtliche Zuständigkeit der Landesfinanz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4 Regelungen außerhalb des FVG

Rz. 10 Da die Tätigkeit der Finanzbehörden nach Art. 20 Abs. 3 GG dem Gesetzesvorbehalt unterliegt, können auch die in § 16 AO genannten anderweitigen Bestimmungen der sachlichen Zuständigkeit nur durch Gesetz erfolgen.[1] Unter Gesetz ist nach § 4 AO jede Rechtsnorm, also auch eine Rechtsverordnung, zu verstehen.[2] Regelungen zur sachlichen Zuständigkeit finden sich sowohl ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 3.2 Wirkung der Entscheidung

Rz. 7 Die Entscheidung der Aufsichtsbehörde(n) hat keine konstitutive Wirkung, sondern ist rein feststellender Natur.[1] Ggf. hat die Aufsichtsbehörde ein drittes, bis dahin nicht am Kompetenzkonflikt beteiligtes FA für zuständig zu erklären.[2] Entspricht die von der Aufsichtsbehörde getroffene Entscheidung nicht dem Gesetz, bleibt im Außenverhältnis die Zuständigkeit der n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Scheinunternehmen / 1.2.3 Versagung des Vorsteuerabzugs bei Betrug

Treten Scheinunternehmer in einer Leistungskette auf, ist regelmäßig davon auszugehen, dass dies im Zusammenhang mit einem Umsatzsteuerbetrug erfolgt. In diesen Fällen ergeben sich aus dem Gesetz unmittelbare Einschränkungen bei dem Vorsteuerabzug eines Leistungsempfängers bzw. es kann zur Versagung der Steuerbefreiung als innergemeinschaftliche Lieferung kommen. Da der EuGH [...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierungsfreie Unter... / 2.4 Verhältnis von Beschwerden nach § 13 AGG zu Meldungen nach dem neuen HinSchG

Mit Blick auf etwaige Diskriminierungstatbestände können Handlungen sowohl in den Anwendungsbereich des neuen HinSchG als auch in den Anwendungsbereich des AGG fallen. Das neue HinSchG ist am 2.7.2023 in Kraft getreten. Nach den Inhalten des Gesetzes müssen arbeitgeberseitig Whistleblowern die Möglichkeit gegeben werden, Hinweise mündlich, schriftlich oder auf Wunsch auch per...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2 Steuerpflichtige mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland (Abs. 1 S. 2)

Rz. 4 Nach § 19 Abs. 1 S. 1 AO ist für die nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt Stpfl. grundsätzlich das FA zuständig, in dessen Bezirk der Stpfl. seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das Gesetz bezeichnet dieses FA für beide Fälle als Wohnsitzfinanzamt. Einen Wohnsitz hat jemand nach § 8 AO dort, wo er eine Wohnung unter Umstä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.4.1 Zuständigkeit für Teilabschlussbescheide (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 17 Abs. 1 Nr. 5 regelt die Zuständigkeit für Teilabschlussbescheide nach § 180 Abs. 1a AO. Beide Vorschriften wurden durch G. v. 22.12.2022[1] mit Wirkung vom 1.1.2023 in das Gesetz eingefügt. Nach § 180 Abs. 1a S. 1 AO können einzelne im Rahmen einer Außenprüfung für den Prüfungszeitraum ermittelte und abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen gesondert festgestellt werden, sol...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 1.2 Anwendungsbereich und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 2 § 28 AO betrifft ausschließlich die örtliche Zuständigkeit und nur solche Fälle, in denen sich aus den gesetzlichen Regelungen die örtliche Zuständigkeit einer Finanzbehörde ergibt.[1] Sind nach dem Gesetz mehrere Behörden örtlich zuständig, greift § 25 AO ein. Fehlt es an einer ausdrücklichen Zuständigkeitsregelung, richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach § 24 AO....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 1.1 Inhalt und Bedeutung

Rz. 1 § 25 AO regelt die Auflösung positiver Kompetenzkonflikte, die sich daraus ergeben, dass nach dem Gesetz mehrere Finanzbehörden für ein und dieselbe Sache örtlich zuständig sind. S. 1, 1. Halbs. löst den Kompetenzkonflikt grundsätzlich nach dem Prioritätsprinzip. Um sich daraus ergebende Zufallsergebnisse zu vermeiden, sieht S. 1, 2. Halbs. ersatzweise eine abweichende...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2 Zuständigkeitsregelungen in den §§ 18-29 AO

Rz. 4 § 18 AO bestimmt die Zuständigkeit für gesonderte Feststellungen nach § 180 AO, die entweder für die GrSt oder die Steuern vom Einkommen bedeutsam sind. Die §§ 19 bis 23 AO enthalten Einzelregelungen für bestimmte Steuerarten. Im Einzelnen betreffen sie die Zuständigkeit für Steuern vom Einkommen und Vermögen natürlicher Personen sowie vom Einkommen und Vermögen der Körp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.1 Inhalt und Bedeutung

Rz. 1 § 17 AO enthält keine Sachregelung zur örtlichen Zuständigkeit, sondern ordnet lediglich an, dass sich die örtliche Zuständigkeit nach den folgenden Vorschriften richtet, soweit nichts anderes bestimmt ist. Die Regelungen über die örtliche Zuständigkeit beruhen auf Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten und weisen die örtliche Zuständigkeit zumeist der Finanzbehörde mit der ger...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 3.1.2 Fehlen einer gemeinsamen Aufsichtsbehörde (Abs. 1 S. 2)

Rz. 5 Sind FÄ verschiedener Länder an dem Zuständigkeitsstreit beteiligt und betrifft dieser eine Steuer, die von den Ländern nicht im Auftrag des Bundes verwaltet wird, fehlt eine gemeinsame fachlich zuständige Aufsichtsbehörde. In diesen Fällen ist aufgrund der Verweisung des § 28 Abs. 1 S. 2 AO auf § 25 S. 2 AO die Entscheidung von den fachlich zuständigen Aufsichtsbehörd...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.4 Interessen der Beteiligten

Rz. 10 Im Unterschied zu § 27 AO verlangt § 26 S. 2 AO zwar keine Zustimmung des Betroffenen. Das Gesetz macht die Fortführung des Verfahrens durch die bisher zuständige Finanzbehörde aber von der Wahrung der Interessen der Beteiligten, d. h. auch derjenigen des Stpfl., abhängig. Dieser muss daher vor der Entscheidung über die Verfahrensfortführung gehört werden.[1] Ob diese ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.2 Sitz (Abs. 2)

Rz. 7 Beim Fehlen einer Geschäftsleitung im Inland ist nach Abs. 2 das FA zuständig, in dessen Bezirk sich der inländische Sitz [1] des Stpfl. befindet. Das Gleiche gilt, wenn sich der Ort der Geschäftsleitung nicht feststellen lässt. Dass lediglich Meinungsverschiedenheiten über den Ort der Geschäftsleitung bestehen, reicht demgegenüber nicht aus. Ein sich daraus ergebender ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 1.2 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 2 Während § 25 AO den Fall regelt, dass objektiv mehrere Finanzbehörden für dieselbe Sache zuständig sind, begründet § 24 AO eine Ersatzzuständigkeit für den Fall, dass sich aus anderen Vorschriften überhaupt keine örtliche Zuständigkeit ergibt. In beiden Fällen besteht allerdings bis zur Klärung der Zuständigkeitsfrage die Möglichkeit, unaufschiebbare Maßnahmen auf der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.2 Ausübung oder Verwertung der Tätigkeit (Abs. 4)

Rz. 9 Befindet sich weder die Geschäftsleitung noch der Sitz noch Vermögen des Stpfl. im Geltungsbereich des Gesetzes, so ist nach § 20 Abs. 4 AO das FA örtlich zuständig, in dessen Bezirk die Tätigkeit im Geltungsbereich des Gesetzes vorwiegend ausgeübt oder verwertet wird oder worden ist. Unter Tätigkeit ist dabei nicht irgendeine, sondern nur eine solche zu verstehen, die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 2 Mehrfache örtliche Zuständigkeit für dieselbe Sache

Rz. 4 Der Fall, dass mehrere Finanzbehörden zuständig sind, liegt nur vor, wenn die verschiedenen nach dem Gesetz bestehenden Zuständigkeiten gleichrangig sind. Keine Mehrfachzuständigkeit ist gegeben, wenn sich aus den gesetzlichen Regelungen eine Rangfolge ergibt, die die Bestimmung der vorrangig zuständigen Finanzbehörde erlaubt.[1] Dies gilt selbst dann, wenn die sich da...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Regelungsinhalt

Rz. 2 Zur Form der Kündigung, Zugang und dgl. wird zunächst auf die Erläuterungen zu § 542 Bezug genommen. Die notwendig von allen Vermietern oder Mietern gemeinsam getragene Kündigungserklärung muss der Schriftform genügen. Der Begriff ist in § 126 Abs. 1 legal definiert, danach muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell b...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierungsfreie Unter... / 1.3 Maßregelungsverbot und der Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben

Aktuell wird in den, auch öffentlich, geführten Diskussionen häufig das Wort "Machtmissbrauch" in einem Atemzug mit dem Thema Diskriminierung im Arbeitsleben genannt. Machtmissbrauch ist kein juristischer Begriff. Die dahinter liegenden Sachverhalte beschreiben im hier relevanten Zusammenhang Situationen, in denen Unternehmen bzw. Führungskräfte rechtliche Möglichkeiten sach...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Scheinunternehmen / 1.2.1 Vorsteuerabzug bei Leistungen von einem Scheinunternehmer

Der Vorsteuerabzug für eine erhaltene Lieferung oder sonstige Leistung setzt voraus, dass es sich bei dem Leistenden um einen Unternehmer handelt.[1] Dabei kommt der Rechnung, aus der der Leistungsempfänger den Vorsteuerabzug vornehmen will, eine besondere Bedeutung zu. Die Angaben über den leistenden Unternehmer müssen leicht und eindeutig nachprüfbar sein. Wenn der abrechn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.2 Verbandsmäßige Zuständigkeit

Rz. 5 Als gesetzlich nicht geregelter Sonderfall der sachlichen Zuständigkeit wird vielfach die verbandsmäßige Zuständigkeit genannt.[1] Diese soll die Verwaltungshoheit der Behörden auf das Gebiet des steuerberechtigten "Verbandes" begrenzen, dem die jeweilige Behörde angehört.[2] Aus dem bundesstaatlichen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland ziehen die Verfechter der verb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3 Regelung durch das FVG

Rz. 7 Das zur Ausführung von Art. 108 GG erlassene FVG regelt den Aufbau der Bundes- und der Landesfinanzverwaltung und unterscheidet dabei zwischen obersten Behörden, Oberbehörden, Mittelbehörden und örtlichen Behörden. Oberste Behörden sind das Bundesministerium der Finanzen[1] bzw. die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde[2], in der Regel das jeweilige...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gefahrguttransport auf der ... / Zusammenfassung

Überblick Die Beförderungsbedingungen für den Gefahrguttransport auf der Straße werden von Rechtsvorschriften vorgegeben, die unabhängig von der zu transportierenden Menge zur Anwendung kommen. Im folgenden Beitrag werden die grundlegenden Anforderungen an die Beförderung gefährlicher Güter dargestellt und die wichtigsten Themengebiete beschrieben, die auch bei der Schulung ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue Formen der Unterweisung / 1 Rechtliche Lage und Richtlinien

Ein guter Anhaltspunkt, um sich den neuen Formen der Unterweisung zu nähern, ist der Blick auf Gesetze und Richtlinien. Nachfolgend werden konkret die Regeln und Richtlinien und deren Empfehlungen genannt, die sich im Speziellen mit Unterweisungen mit elektronischen Hilfsmitteln beschäftigen. Die allgemeinen rechtlichen Grundlagen zur Unterweisungspflicht, z. B. § 12 ArbSchG...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nebenleistungen / Zusammenfassung

Begriff Nebenleistungen sind Leistungen eines Unternehmers, die im Gefolge einer Hauptleistung mit erbracht werden, ohne dass die Beteiligten ein eigenes Interesse an der Nebenleistung haben. Die Nebenleistung dient lediglich dazu, die Hauptleistung unter optimalen Bedingungen erbringen zu können. Die Nebenleistung wird umsatzsteuerlich wie die ihr zugrunde liegende Hauptlei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einschränkungen bei der Opt... / Zusammenfassung

Überblick Bei steuerfreien Vermietungsumsätzen oder anderer Überlassung von Grundstücksteilen kann der Vermieter auf die Steuerbefreiung verzichten, wenn er die Leistung an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausführt. Der Gesetzgeber hat in zwei Schritten Mitte der achtziger Jahre und Mitte der neunziger Jahre die Möglichkeiten bei der Option in diesen Fällen durch wei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 1.1 Inhalt und Bedeutung

Rz. 1 § 19 AO regelt die örtliche Zuständigkeit für die Steuern vom Einkommen und Vermögen natürlicher Personen. Abs. 1 begründet in S. 1 und 2 für Stpfl. mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland die Zuständigkeit des Wohnsitz-FA. S. 3 trifft eine an den Sitz der Kasse anknüpfende Sonderregelung für Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Hilfsgeschäft / Zusammenfassung

Begriff Hilfsgeschäfte sind Tätigkeiten des Unternehmers, die die Haupttätigkeit mit sich bringt. Sie bilden nicht den eigentlichen Gegenstand des Unternehmens, gehören aber dennoch grundsätzlich zu den Umsätzen, die der Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Ohne eine eigenständige nachhaltige Tätigkeit zu begründen, sind sie trotzdem steuerbar. Gesetze, Vorsch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierungsfreie Unter... / Zusammenfassung

Überblick Unter den Schlagworten Machtmissbrauch und Diskriminierung wird seit einiger Zeit nicht nur öffentlich diskutiert. Auch im Alltag der Unternehmen stellen sich vielfältige Aufgaben mit Blick auf diese Themen. Der nachfolgende Beitrag zeigt auf, mit welchen Konzepten und Strukturen Unternehmen auf die sich stellenden Herausforderungen und Fragen reagieren können und ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.1 Belegenheit des Vermögens (Abs. 3)

Rz. 8 Ist weder die Geschäftsleitung noch der Sitz im Geltungsbereich des Gesetzes, so richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach § 20 Abs. 3 AO in erster Linie danach, im Bezirk welches FA sich Vermögen der Stpfl. befindet. Trifft dies für mehrere FÄ zu, so ist das FA zuständig, in dessen Bezirk sich der wertvollste Teil des Vermögens befindet. Nach der Verwaltungsauffass...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.2 Ansässigkeit des Unternehmers im Ausland

Rz. 6 Nach dem letzten Satzteil des § 20a Abs. 1 S. 1 AO gilt die von §§ 19, 20 AO abweichende Zuständigkeitsregelung unter der Voraussetzung, dass "der Unternehmer seinen Wohnsitz oder das Unternehmen seine Geschäftsleitung oder seinen Sitz außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes hat". Wie sich aus der alternativen Aufzählung ergibt, reicht es aus, dass jeweils ein Ankn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 1.1 Inhalt und Bedeutung

Rz. 1 § 21 AO regelt die örtliche Zuständigkeit für die USt mit Ausnahme der Einfuhrumsatzsteuer. Die Einfuhrumsatzsteuer[1] ist eine Verbrauchsteuer[2], sodass sich die örtliche Zuständigkeit dafür nach § 23 AO bestimmt. § 21 Abs. 1 AO regelt die Zuständigkeit für Unternehmer[3] grundsätzlich in Abhängigkeit von dem Ort, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen im Geltun...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Digitale ASA-Sitzung / Zusammenfassung

Überblick Im Arbeitssicherheitsgesetz ist verankert, dass der Arbeitsschutzausschuss (ASA) eines Unternehmens (ab 20 Beschäftigte) mindestens einmal vierteljährlich zusammentreten muss. In bestimmten betrieblichen Situationen bringt es Vorteile, diese Sitzungen nicht in Präsenz, sondern digital über Konferenzsysteme abzuhalten, was allerdings die Art der Kommunikation und da...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Scheinunternehmen / Zusammenfassung

Begriff Dem Begriff des Scheinunternehmens (Scheinfirma) kommt im Umsatzsteuerrecht eine besondere Bedeutung zu, da im Rahmen von Steuerprüfungen immer häufiger die Frage der Berechtigung des Leistungsempfängers zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG geprüft wird, wenn für eine Leistung eine Rechnung vorgelegt wird, bei der der leistende Unternehmer nicht eindeutig identifizierba...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 3.2.3 Ausübung oder Verwertung einer Tätigkeit

Rz. 11 Hat der Stpfl. kein Vermögen im Inland, richtet sich die Zuständigkeit gem. § 19 Abs. 2 S. 2 AO danach, im Bezirk welches FA die Tätigkeit des Stpfl. im Geltungsbereich des Gesetzes vorwiegend ausgeübt oder verwertet wird oder worden ist. Als Tätigkeiten kommen dabei nur solche in Betracht, die zu inländischen Einkünften i. S. v. § 49 EStG führen.[1] Unterhält der Stp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.1 Inhalt und Bedeutung

Rz. 1 § 20 AO regelt die örtliche Zuständigkeit für die Besteuerung von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen nach dem Einkommen und Vermögen, wobei die verschiedenen, sich aus den Abs. 1-4 ergebenden Anknüpfungsmerkmale in einem Stufenverhältnis stehen. Nach Abs. 1 ist das FA örtlich zuständig, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung befindet. Für den F...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.4 Zuständigkeit des Verwaltungsorts (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 13 Bei einer Beteiligung mehrerer Personen an Einkünften, die keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit sind und die nach § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a AO gesondert festzustellen sind, ist das FA zuständig, von dessen Bezirk die Verwaltung der Einkünfte ausgeht[1], oder, wenn die Verwaltung dieser Einkünfte im G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 5 Einkommensbesteuerung von ausländischen Arbeitnehmern (Abs. 3)

Rz. 11 § 20a Abs. 3 AO ermächtigt das BMF, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats die örtliche Zuständigkeit für die Besteuerung von Personen, die von Unternehmen i. S. d. Abs. 1 und 2 im Inland beschäftigt werden, abweichend von § 19 AO einem FA für den Geltungsbereich des Gesetzes zu übertragen. Die Ermächtigungsvorschrift selbst enthält keine Beschränkung au...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auslandskapitalgesellschaft... / 3.2 Ausländische handelsrechtliche Rechnungslegung der Auslandskapitalgesellschaft

Rz. 49 Wie schon zu den Rechnungslegungspflichten ausgeführt[1] richtet sich die Durchführung der handelsrechtlichen Rechnungslegung der ausländischen Tochtergesellschaft – als Tochterpersonen- oder als Tochterkapitalgesellschaft – nach dem Gesellschafts- bzw. Handelsrecht des ausländischen Sitz- bzw. Gründungsstaates, da sie – sofern sie keine deutsche Niederlassung betreib...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Schaffung von Transparenz v... / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag enthält grundlegende Informationen darüber, wie psychische Belastungen und Beanspruchungen am Arbeitsplatz zusammenhängen und welche Auswirkungen diese Beanspruchungen für den einzelnen Menschen haben können. Zudem werden diejenigen Planungsaspekte einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen betrachtet, die entscheidend zum Gelingen des Projekt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 2.3 Betreiben des Unternehmens

Rz. 7 Örtlich zuständig ist nach § 21 Abs. 1 S. 1 AO das FA, von dessen Bezirk aus der Unternehmer sein Unternehmen im Geltungsbereich des Gesetzes ganz oder vorwiegend betreibt. Da diese Voraussetzung nicht an mehreren Orten zugleich erfüllt sein kann, ist es ausgeschlossen, dass nach dieser Vorschrift mehrere FÄ nebeneinander für denselben Unternehmer zuständig sind.[1] Der...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierungsfreie Unter... / 2.1 Compliance-Struktur

Die Schaffung diskriminierungsfreier Strukturen ist Teil eines Compliance-Konzepts. Compliance-Pflichten bestehen nicht nur in großen (börsennotierten) Aktiengesellschaften oder GmbHs. Die Pflicht zur Gesetzestreue trifft auch jedes andere Rechtssubjekt. Der Deutsche Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28.4.2022 definiert Compliance hierbei wie folgt: "Der Vorstand ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.4 Zuständigkeitskonzentration für Auslandsrentner (Abs. 6)

Rz. 20 Abs. 6 ermächtigt das BMF, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats die Zuständigkeit für die Besteuerung von nach § 1 Abs. 4 EStG beschränkt steuerpflichtigen bzw. nach § 1 Abs. 3 EStG mit ihren inländischen Einkünften als unbeschränkt steuerpflichtig behandelten Personen, die inländische Einkünfte i. S. v. § 49 Abs. 1 Nr. 7 und 10 EStG beziehen, einer Fi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUAHiG Gesetz über die Durchführung der gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Amtshilfe-Gesetz – EUAHiG v. 26.6.2013, BGBl I 2013, 1809)

Vorbemerkungen Rz. 1 Das EUAHiG dient der Anpassung des nationalen deutschen Steuerrechts an das Recht der Europäischen Union. Das Gesetz setzt die Richtlinie 2011/16/EU des Rates v. 15.2.2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung in deutsches Recht um. Wie die Richtlinie v. 15.2.2011 die vorhergehende EG-Amtshilferichtlinie 77/799/EWG des...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift soll durch Fristanordnungen, aber auch mit hiermit zusammenhängenden Regelungen für das Verfahren des zentralen Verbindungsbüros in allen möglichen Situationen einen schnelleren und effizienteren Ablauf des Amtshilfeverfahrens herbeiführen. Dieser beschleunigte und effiziente Informationsaustausch unter den Mitgliedstaaten der EU soll zu einer schnellere...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 3.1.1 Beteiligte Finanzbehörden

Rz. 5 Die Zuständigkeitsvereinbarung setzt das Einvernehmen zwischen der nach dem Gesetz zuständigen und derjenigen Finanzbehörde voraus, die die Besteuerung übernehmen soll. Dabei kann es sich auch um Finanzbehörden unterschiedlicher Bundesländer handeln.[1] Obwohl sich die Ertragshoheit bei den meisten Steuern nach dem örtlichen Aufkommen richtet[2], enthält § 27 AO insowei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3 Information an Drittstaat (Abs. 2)

Rz. 4 § 18 Abs. 2 EUAHiG nennt die Voraussetzungen, unter denen "die im Einklang mit diesem Gesetz" erlangten Informationen an einen Drittstaat weitergegeben werden dürfen. Es handelt sich also um Informationen aus dem Informationsaustausch unter den EU-Mitgliedstaaten. Im Einklang mit dem EUAHiG sind alle Informationen erhalten, die vor allem aufgrund von Amtshilfeersuchen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen vom 20.12.2016[1] wurden in § 20 EUAHiG Vorgaben zur jährlichen Übermittlung von statistischen Daten an die Kommission zum Umfang des automatischen Informationsaustauschs nach den Art. 8 und 8a der Amtshilferichtlinie getroffen. Neu...mehr