Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VI. Haupt- und Nebenanträge

Rz. 149 Notwendiger Hauptantrag ist der Erlass des beizufügenden Beschlusses für einen Pfändungsbeschluss oder einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nach Maßgabe der Anlage 5 zur ZVFV. Da der Text außerhalb eines Rahmens steht, ist er nicht veränderlich und zwingend. Innerhalb des Formulars können sodann zusätzliche Anträge gestellt werden. Das lässt die Option unberührt,...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XX. Modul Q – Hinweise und Vorgaben an dem Gerichtsvollzieher

Rz. 80 Modul Q gibt die Möglichkeit, dem Gerichtsvollzieher für die Ausführung der zuvor erteilten Aufträge weitere Hinweise zu geben und Vorgaben zu machen. Die Grundlage hierfür kann sich einerseits in speziellen Vorschriften finden, wie etwa den Protokollvorschriften nach § 762 ZPO i.V.m. § 86 GVGA. Andererseits folgen sie aus der allgemeinen Dispositionsbefugnis des Gläub...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VII. Modul D – Die Anlagen

Rz. 33 Ungeachtet des Willens des Verordnungsgebers, die Anträge in der Zwangsvollstreckung zu strukturieren und damit die Grundlage für eine digitalisierte Einreichung, eine elektronische Bearbeitung und damit langfristig auch automatisierte Verarbeitung zu schaffen, ist das Formular nach Anlage 1 ZVFV schon aufgrund einer – möglicherweise überregulierten – Zwangsvollstreck...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VII. Vollstreckungstitel, Zustellnachweise und Vollstreckungsprotokolle

Rz. 104 Gegenstand des Vollstreckungsantrags ist auch bei der richterlichen Durchsuchungsanordnung sowie der Anordnung der Vollstreckung zur Unzeit die Vorlage des Vollstreckungstitels. Vorgelegt werden müssen alle Vollstreckungstitel, die Gegenstand der durch die Durchsuchung oder die Vollstreckung zur Nachtzeit ermöglichenden Vollstreckungsmaßnahme sind. Die Vorlage hat gr...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XV. Modul L – Die Sachpfändung und die Verwertung

Rz. 61 Obwohl noch immer vielfach beauftragt, ist die Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher ohne jede praktische Bedeutung im Hinblick auf die Erzielung von Vollstreckungserfolgen. Nur in rund 0,1 % aller beauftragten Sachpfändungen kommt es tatsächlich zum Zugriff auf im Gewahrsam des Schuldners befindliche körperliche Sachen, § 808 ZPO. Der Erfolg der Gerichtsvollziehe...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / IV. Anpassung an geänderte Rechtsvorschriften

Rz. 36 Durchaus bemerkenswert ist es, dass es nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ZVFV zulässig ist, die Formulare an geänderte Rechtsvorschriften anzupassen. Man sollte grundsätzlich erwarten, dass mit der Änderung von für die Formulare relevanten Rechtsänderungen zugleich auch die Formulare geändert werden. Die rechtstechnischen Schwierigkeiten dabei sollen aber nicht übersehen werden, ...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / II. Nutzungspflicht bei der Vollstreckung mit dem Gerichtsvollzieher

Rz. 22 Anders als noch nach § 1 Abs. 2 S. 2 GVFV 2015 beschränkt sich die ZVFV in § 2 Abs. 1 Nr. 1 ZVFV nicht mehr auf privatrechtliche Forderungen. Alle Vollstreckungsaufträge an den Gerichtsvollzieher unterliegen im nachfolgend beschriebenen Umfang der Nutzungspflicht. Wie dargelegt gilt dies für private Gläubiger allerdings zwingend ab dem 1.12.2023, während der öffentlic...mehr

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§ 1 Einleitung und Genesis ... / C. Vom Referentenentwurf zum Bundesrat

Rz. 6 Ausgangspunkt der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung war der Referentenentwurf einer "Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung, der Beratungshilfeverordnung und der Verbraucherinsolvenzformularverordnung sowie zur Aufhebung der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung" vom 16.6.2022.[4] Bis zum 15.7.2022 wurde den Bundesländern und verschied...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / V. Zustellkosten bei mehreren Schuldnern und/oder Drittschuldnern

Rz. 189 Die Kosten für den Erlass des Pfändungsbeschlusses oder des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses fallen dem Schuldner zur Last und werden zugleich mit den sonstigen geltend gemachten Forderungen beigetrieben (§ 788 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 ZPO). Es handelt sich dabei um die Gerichtskosten und etwaige Kosten von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern (siehe Forderungsauf...mehr

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Industrie- und Gewerbebetri... / 3 Die technischen Regelwerke des Bundes-Immissionsschutzgesetzes als Messlatte des Nachbarschutzes

Nach ständiger Rechtsprechung ist die Frage, was der Nachbarschaft eines Industrie- oder Gewerbebetriebs an Immissionen zugemutet werden kann, u.a. anhand der Grenzwerte der TA Lärm und der TA Luft zu beantworten. Diesen sog. technischen Regelwerken ist zu entnehmen, wann eine Umwelteinwirkung "erheblich" im Sinn des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder "wesentlich" im Sinn d...mehr

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§ 2 Inkrafttreten und Überg... / A. Art. 4 der Einführungsverordnung im Wortlaut

Rz. 1 Zitat Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten die Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung vom 23.8.2012 (BGBl I S. 1822), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 16.6.2014 (BGBl I S. 754) geändert worden ist, und die Gerichtsvollzieherformular-Verordnung vom 28.9.2015 ...mehr

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§ 2 Inkrafttreten und Überg... / B. Übergangsregelung in § 6 ZVFV im Wortlaut

Rz. 5 § 6 Übergangsregelung (1) 1Für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung privatrechtlicher Geldforderungen, die vor dem 1.12.2023 gestellt werden, dürfen die bis einschließlich 21.12.2022 für solche Aufträge durch die Gerichtsvollzieher-Formularverordnung vom 28.9.2015 (BGBl I S. 1586), die durch Artikel 8 des Gesetzes vom 21.11.2016 (BGBl I S...mehr

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Industrie- und Gewerbebetri... / 5.3 Der Einwand des Bestandsschutzes

Durch die Baugenehmigung für einen Gewerbebetrieb oder die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Industrieanlage erhält der Betriebsinhaber entweder unmittelbar kraft Gesetzes (§ 14 BImSchG) oder nach der Rechtsprechung eine gesicherte Rechtsposition dergestalt, dass er seinen Betrieb im Rahmen der erteilten Genehmigung führen kann und nicht befürchten muss, wegen ...mehr

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Geschäftswagen / Zusammenfassung

Begriff Der Inhaber bzw. Gesellschafter eines Personenunternehmens (Einzelfirma, Personengesellschaft) muss die auf Privatfahrten entfallenden Kosten des Betriebsfahrzeugs dem Gewinn hinzurechnen. Für die Bemessung dieses sog. Privatanteils enthält das EStG ein Wahlrecht zwischen einer Pauschalmethode (1 %-Regelung) und einem Einzelnachweis (Fahrtenbuchmethode). Wird das Fahr...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XIX. Modul Q – Privilegierte Pfändung bei Unterhaltsansprüchen

Rz. 217 Wird wegen einer Geldforderung auf laufenden und rückständigen Unterhalt gepfändet, gelten nach § 850d ZPO die Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO nicht. Vielmehr steht die Unterhaltsberechtigte im privilegierten Bereich günstiger. Auch die ansonsten nachrangige Unterhaltsgläubigerin profitiert danach vorrangig im privilegierten Bereich, d.h. sie erhält die Differen...mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / Zusammenfassung

Überblick Zuschüsse sind Vermögensvorteile, die dem Zuschussempfänger mit der Bestimmung zugewendet werden, sie zur Förderung eines – zumindest auch – im Interesse des Zuschussgebers liegenden Zwecks zu verwenden, und die keine Gegenleistung für Leistungen des Zuschussempfängers sind. Sie werden aus öffentlichen oder aus privaten Mitteln gewährt. Es gibt einmalige Zuschüsse,...mehr

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Verzug / 1.2 Mahnung oder gleichstehende Handlung

Eine weitere Voraussetzung, die gegeben sein muss, damit der Verzug eintritt, nennt das Gesetz in § 286 Abs. 1 BGB. Danach kommt der Schuldner erst dann in Verzug, wenn er vom Gläubiger gemahnt ist. Die Mahnung darf erst nach Fälligkeit erfolgen, vorher ist sie wirkungslos.[1] Unter Mahnung versteht das Gesetz jede Aufforderung zur Zahlung. Das Wort "Mahnung" muss nicht verw...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Bei Unternehmen des öffentlichen Interesses (sog. Public Interest Entities) befindet sich die externe Berichterstattung spätestens seit der Finanzkrise 2008/2009 in einer zentralen Umbruchphase. Aufgrund der zunehmenden Komplexität durch die Megatrends der Vernetzung und Digitalisierung, die nicht selten disruptive Geschäftsmodelle zur Folge haben, ist die traditionell...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 3.5 Angaben zur Frauen-/Männerquote

Rz. 11 Durch das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst [1] wurde dem § 76 AktG ein Abs. 4 angefügt, wonach der Vorstand von Gesellschaften, die börsennotiert sind oder der Mitbestimmung unterliegen, in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands Zielgrößen für den Frauena...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 1 Einleitung

Rz. 1 Gesamtbewertung eines Transferpakets im Fall von Funktionsverlagerungen. Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008[1] wurde erstmals der Tatbestand der Funktionsverlagerung sowie deren Besteuerung zunächst in § 1 Abs. 3 Sätze 9 ff. AStG und nunmehr – durch das AbzStEntModG[2]- in § 1 Abs. 3b AStG gesetzlich verankert. Nach diesen Vorschriften soll bei der Verlagerung...mehr

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Verzug / 1.4 Verschulden

Die Nichtleistung des Schuldners muss von diesem verschuldet sein. Das Gesetz ist so formuliert, dass Verschulden des Schuldners vermutet wird. Sollte er aus welchen Gründen auch immer schuldlos nicht liefern können, dann muss er dies beweisen.[1] In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Nichtleistung wegen Geldmangels stets verschuldet ist. Das Gesetz geht von...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 3.3 Unternehmensführungspraktiken

Rz. 9 Nach § 289f Abs. 2 Nr. 2 HGB sind die angewandten wesentlichen Unternehmenspraktiken anzugeben, allerdings nur insoweit, wie sie über die gesetzlichen Anforderungen aus dem deutschen Recht hinausgehen. Eine Nennung der Praktiken ist ausreichend, allerdings ist anzugeben, wo diese öffentlich zugänglich sind. Es wird somit nicht explizit gefordert, in der (Konzern-)Erklä...mehr

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Genossenschaft: Rechnungsle... / 2.2.1 Gliederung der Bilanz

Rz. 10 Aufgrund von § 266 Abs. 1 Satz 1 HGB i. V. m. § 336 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 HGB ist im Jahresabschluss auch bei Genossenschaften die Bilanz in Kontoform aufzustellen. Die Gliederung ist durch das Gesetz sowohl für die Aktivseite (§ 266 Abs. 2 HGB) als auch für die Passivseite (§ 266 Abs. 3 HGB) verbindlich vorgegeben. Eine tiefere Gliederung der Posten ist zulässig[1], sof...mehr

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Erstanwendung IFRS / 1 Einführung

Rz. 1 Für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2004 beginnen, sind nach der entsprechenden EU-Verordnung EG 1606/2002 [1] Konzernabschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen auf Basis der IFRS aufzustellen. Nach Schätzungen waren seinerzeit von der Erstanwendung der IFRS per 1.1.2005 in Deutschland etwa 750 und EU-weit etwa 7.000 Unternehmen betroffen.[2] Die Mitgliedstaaten ...mehr

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Erstanwendung IFRS / 5 Zwischenberichterstattung im Rahmen der IFRS-Erstanwendung

Rz. 84a Der Übergang zur IFRS-Rechnungslegung hat auch Auswirkungen auf die Zwischenberichterstattung. IAS 34 enthält die (allgemeinen) Grundsätze der IFRS-Zwischenberichterstattung. IFRS 1.32 schreibt den zu IFRS übergehenden Unternehmen nicht vor, Zwischenberichte auf Basis der IFRS-Rechnungslegung zu erstellen. IFRS 1.32 ist allein in dem Falle zu beachten, dass einem zu ...mehr

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Genossenschaft: Rechnungsle... / 2.5 Prüfung gem. § 53 GenG einschließlich des Jahresabschlusses

Rz. 16 Nach § 54 GenG muss jede Genossenschaft einem Prüfungsverband angehören. I. d. R. wird dieser die gesetzliche Pflichtprüfung gem. § 53 Abs. 1 GenG vornehmen. Nach § 53 Abs. 2 GenG findet Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014, der u. a. die Pflicht zur externen Prüferrotation postuliert, keine Anwendung. Nach § 53 Abs. 1 GenG sind die wirtschaftlichen Verhältnisse...mehr

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Genossenschaft: Rechnungsle... / 1 Rechtsform der Genossenschaft

Rz. 1 Gemäß § 17 Abs. 1 GenG hat die eingetragene Genossenschaft als solche selbständig ihre Rechte und Pflichten; sie kann Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, vor Gericht klagen und verklagt werden. Nach 17 Abs. 2 GenG gelten Genossenschaften als Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs. Über die Vorschriften des Genossenschaftsgesetzes hinaus (f...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 3.1.1 Bewertungsobjekt: Transferpaket

Rz. 33 Rechtsfolge Transferpaketbewertung Gemäß § 1 Abs. 3b Satz 1 AStG ist der Einigungsbereich auf der Grundlage des „Transferpaketes“ zu bestimmen, wenn für die Verlagerung der Funktion als Ganzes (Transferpaket) keine Vergleichswerte festgestellt werden können. In diesem Fall ist für die Verrechnungspreisbestimmung ein hypothetischer Fremdvergleich nach § 1 Abs. 3 Satz 7 ...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 3.1.5 Bestimmung des Werts im Einigungsbereich

Rz. 64 Hälftige Teilung des Einigungsbereichs § 1 Abs. 3a Satz 6 AStG enthält – wie bereits zuvor § 1 Abs. 3 Satz 7 AStG a. F. – eine gesetzliche Regelung zur Aufteilung eines Einigungsbereichs. Hiernach „ist der Mittelwert des Einigungsbereichs zugrunde zu legen, wenn der Steuerpflichtige nicht glaubhaft macht, dass ein anderer Wert innerhalb des Einigungsbereichs dem Fremdv...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 3.2.1 Escape-Regelungen des § 10 Abs. 3b Satz 2 AStG

Rz. 67 Ursprüngliche gesetzliche Regelung § 1 Abs. 3 Satz 10 AStG a. F. ließ von der Gesamtbewertung Ausnahmen zu und gestattete alternativ eine Einzelbewertung. Hiernach war eine Abweichung von der Gesamtbewertung und stattdessen eine Einzelbewertung der betroffenen Wirtschaftsgüter und Dienstleistungen zulässig, wenn der Steuerpflichtige glaubhaft macht, dass keine wesentlic...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 2.3 (Funktions-)Verlagerung

Rz. 15 Verlagerungsbegriff Der Begriff der "Verlagerung" wird ebenso wie derjenige der "Funktion" nicht in § 1 Abs. 3b Satz 1 AStG, sondern in § 1 Abs. 2 FVerlV definiert (Rz. 5). Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 FVerlV liegt eine Funktionsverlagerung vor, "wenn eine Funktion einschließlich der dazugehörigen Chancen und Risiken sowie der mitübertragenen oder mitüberlassenen Wirtschaft...mehr

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Verzug / Zusammenfassung

Begriff In Verzug gerät der Schuldner, wenn er auf eine fällige und einredefreie Forderung trotz Mahnung schuldhaft nicht leistet. Es handelt sich hierbei um einen Fall der Leistungsstörung und zwar den der Nichtleistung. Der Verzug ist abzugrenzen von der mangelhaften Leistung. Hier erbringt der Schuldner die Leistung, diese ist aber inhaltlich oder qualitativ minderwertig. ...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 3.1.3.4 Die Eliminierung des sog. Funktionsgewinns

Rz. 48 Implikationen der gesetzlichen Regelung Bei der Anwendung der indirekten Methode ist im Grundsatz eine 4-fache Bewertung vorzunehmen. Hiernach sind für das abgebende wie für das aufnehmende Unternehmen die zukünftig erwarteten Gewinne zu prognostizieren, und zwar jeweils "auf Grundlage einer Funktions- und Risikoanalyse vor und nach der Funktionsverlagerung". Ohne Korr...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 3.6 Diversity-Bericht

Rz. 12 Ab dem Geschäftsjahr 2017 erfolgt für bestimmte börsennotierte Unternehmen (s. Rz. 6) eine Ausweitung der Erklärung der Unternehmensführung um weitere Diversitätsangaben.[1] Konkret handelt es sich über die bereits gesetzlich geforderten Angaben und Erläuterungen zur Frauenquote hinaus um eine Beschreibung des Diversitätskonzepts, das im Hinblick auf die Zusammensetzu...mehr

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Kaufpreisaufteilung: Grund ... / 1.2 Aufteilung eines Gesamtkaufpreises im Weg der Schätzung

Für die Schätzung des Werts des Grund und Boden- sowie des Gebäudeanteils kann nach der Rechtsprechung des BFH die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 19.5.2010 in der geänderten Fassung v. 14.7.2021 [1] herangezogen werden, denn sie enthält anerkannte Grundsätze für die Schätzung von Verkehrswerten von Grundstücken. In der Praxis gelten diese Bewertungsvorsch...mehr

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Kaufpreisaufteilung: Grund ... / Zusammenfassung

Überblick Ist für die Anschaffung eines zur Einkünfteerzielung genutzten Immobilienobjekts ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, ist der Kaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die auf das Gebäude entfallende AfA aufzuteilen. Zunächst sind Boden- und Gebäudewert gesondert zu ermitteln und sodann die Anschaffungskosten nach dem Verhältnis der beiden Wertanteile in ...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz -GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz über die neunzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie zur Änderung weiterer sozialrechtlicher Vorschriften (KOV-Anpassungsgesetz 1990 – ...mehr

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Sommer, SGB V § 71 Beitrags... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Rechtsvorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) ist Abs. 2 mit ...mehr

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Sauer, SGB II § 14 Grundsat... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Sie ist durch die Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1.1.2011 nicht verändert worden. In diesem Zusammenhang ist sie jedoch durch das Gesetz zur Ermittlung vo...mehr

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Sauer, SGB II § 16g Förderu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2009 durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2917) in das SGB II eingefügt. Regelungen zur Förderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit galten bis zum 31.12.2008 nach § 16 Abs. 4 und 5. Sie wurden in § 16g zu einer Vorschrift zusammengefasst. Durch die Neuorganisation der Grundsic...mehr

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Sauer, SGB II, SGB II § 16e... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde ursprünglich mit Wirkung zum 1.10.2007 als § 16a durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Perspektiven für Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen – JobPerspektive – v. 10.10.2007 (BGBl. I S. 2326) in das SGB II eingefügt. Zum 1.1.2009 wurde die Vorschrift dann durch das Gesetz zur Neuausrichtung ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 § 27 KStG wurde durch Gesetz v. 23.10.2000[1] mit Wirkung ab Vz 2001 in das KStG mit Beendigung des Anrechnungsverfahrens aufgenommen. Rz. 3 Durch Gesetz v. 20.12.2001[2] wurden in § 27 KStG redaktionelle Änderungen vorgenommen bzw. offensichtliche Fehler der Erstfassung rückwirkend beseitigt. Rz. 4 Durch Gesetz v. 9.12.2004[3] wurde die Regelung in Abs. 6 für andere Min...mehr

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Sauer, SGB II § 14 Grundsat... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Dritte Kapitel

Rz. 3 Das Dritte Kapitel enthält die Regelungen über die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie zu Anreizen und Sanktionen. Darüber hinaus werden Rückgriffsmöglichkeiten und Ersatzansprüche der Jobcenter umfassend geregelt. Es ist das umfangreichste Kapitel des SGB II. Das Leistungsspektrum wird in die beiden Kernleistungsbereiche Leistungen zur Eingliederung...mehr

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Sauer, SGB II § 29 Erbringu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.4.2011 durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) in das SGB II eingefügt. Abs. 1 wurde durch das Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 7.5.2013 (BGBl. I S. 1167) mit Wirkung zum 1.8.2013 geändert. Durc...mehr

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Sauer, SGB II § 29 Erbringu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 13 Die Vorschrift regelt grundsätzlich, welche Wege vom Gesetzgeber zur Leistungserbringung eröffnet werden. Der kommunale Träger ist in seiner Entscheidung frei. Er darf das Gutscheinverfahren wie die Direktzahlung wählen oder eine dritte Form favorisieren, zur Deckung der Bedarfe nach § 28 Abs. 2 darf er die Leistungsform der Geldleistung bestimmen. Damit ist die Geldl...mehr

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Sauer, SGB II § 33 Übergang... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 3 wurden zwischenzeitlich geändert, Abs. 2 Nr. 4 wurde gestrichen durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) mit Wirkung zum 6.8.2004 (Ar...mehr

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Sauer, SGB II § 16a Kommuna... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist zum 1.1.2009 durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2917) in das SGB II eingefügt worden. Damit wurde im Wesentlichen die bis 31.12.2008 geltende Regelung des § 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 4 übernommen. Der bis 31.12.2008 geltende § 16a über die Leistungen zur Beschäftigungsförderung wurde ...mehr

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Sauer, SGB II § 34c Ersatza... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 20.7.2006 (BGBl. I S. 1706) zum 1.8.2006 in das SGB II eingefügt worden. Sie ist im Zusammenhang mit der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht verändert worden. Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften...mehr

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Sauer, SGB II § 49 Innenrev... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) zum 1.1.2005 in Kraft. Abs. 1 und 3 wurden mit Wirkung zum 1.8.2006 durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 20.7.2006 (BGBl. I S. 1706) geändert. Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.2011 geändert durch das Gesetz zur ...mehr

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Sauer, SGB II § 18a Zusamme... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.8.2006 durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 20.7.2006 (BGBl. I S. 1706) in das SGB II eingefügt. Satz 1 und 2 wurden zum 1.4.2011 geändert durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112). Satz 1 wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 dur...mehr