Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rspr-Änderung und Gesetzesänderung ab 1978

Rn. 672 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Entgegen seiner bisherigen Rechtsauffassung ging der BFH in den Urteilen BFH v 02.09.1977, VI R 114/76, BStBl II 1978, 26; BFH v 06.09.1977, VI R 5/77, BStBl II 1978, 31 und BFH v 06.09.1977, VI R 165/76, BStBl II 1978, 32 davon aus, dass nicht nur die Begründung, sondern auch die Beibehaltung des doppelten Haushalts beruflich veranlasst se...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Antrag und Antragsberechtigung

Rn 5 Zur Stellung eines Antrags auf Versagung der gerichtlichen Bestätigung nach § 248 ist jeder Beteiligte berechtigt in dessen Rechte durch den Insolvenzplan eingegriffen werden kann. Das gilt auch für Beteiligte, die über kein Stimmrecht verfügen[4] (etwa Gläubiger mit aufschiebend bedingten Forderungen, die sich nicht mit den Beteiligten über ein Stimmrecht einigen konnt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Aufwendungen des ArbN

Rn. 470 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zwar spricht der Gesetzeswortlaut des § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG weiterhin von "Aufwendungen" des ArbN für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Allerdings kommt es für den WK-Abzug nicht darauf an, ob dem ArbN tatsächlich Kosten entstanden sind, dh, ein Ansatz der Entfernungspauschale ist (aufwandsunabhängig) auch dann möglich, w...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1.2 Sonderfall der Begünstigung eines Beteiligten

Rn 25 Zur Präzisierung des Begriffs der Unlauterkeit führt das Gesetz beispielhaft die Begünstigung eines Beteiligten als eine besonders unlautere Methode an. Die Begünstigung eines Beteiligten liegt vor, wenn der betreffende Beteiligte im Verhältnis zu den anderen Beteiligten seiner Gruppe besser gestellt wird. Fraglich ist aber, ob dies auch gilt, wenn die Begünstigung mit...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.4 Erhalt einer zollrechtlichen Bestimmung der Waren

Tz. 25 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Die in der vorübergehenden Verwahrung befindlichen Waren müssen entweder in ein Zollverfahren überführt oder wieder ausgeführt werden. Nach Art. 150 UZK ist der Anmelder hierbei in der Wahl des Verfahrens grundsätzlich frei. Erforderlich für die Wahl des Zollverfahrens ist die Abgabe einer Zollüberwachung, s. Art. 158 UZK. Unter der Zollanme...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick über die gesetzliche Regelung

Rn. 590 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Beruflich veranlasste Fahrtkosten sind Erwerbsaufwendungen. Handelt es sich bei den Aufwendungen des ArbN um solche für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte iSd § 9 Abs 4 EStG, ist zu deren Abgeltung für jeden Arbeitstag, an dem der ArbN die erste Tätigkeitsstätte aufsucht, idR eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kil...mehr

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ZErb 11/2022, Zur Ergänzung... / Leitsatz

1. Der Umstand, dass der gesetzliche Vertreter in einer Person auch die Aufgaben als Testamentsvollstrecker über den vom Minderjährigen ererbten Nachlass wahrnimmt bzw. als Miterbe in einer Erbengemeinschaft mit seinen Kindern ist, erfordert ohne konkreten Anlass nicht die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft nach § 1909 BGB. 2. Die Bestellung eines Ergänzungspflegers allein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Arbeitsstätte (erste Tätigkeitsstätte)

Rn. 500 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ziel des Weges muss die erste Tätigkeitsstätte des StPfl sein. Der durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts v 20.02.2013 (BGBl I 2013, 285) neu eingeführte und in § 9 Abs 4 S 1 EStG definierte Begriff der"ersten Tätigkeitsstätte" tritt an die Stelle des bis 2013 gelte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Höhe der Pauschale

Rn. 520 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zur Abgeltung der Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist für jeden Arbeitstag, an dem der ArbN die erste Tätigkeitsstätte aufsucht, für jeden vollen Entfernungskilometer eine Pauschale von 0,30 EUR als WK anzusetzen. Um die StPfl von den Mehrkosten des Klimaschutzprogramms zu entlasten, sieht das Gesetz i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verlagerung des Lebensmittelpunkts an den Ort der ersten Tätigkeitsstätte

Rn. 742 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Eine zunächst steuerlich anzuerkennende doppelte Haushaltsführung endet ebenfalls, wenn der ArbN seinen Lebensmittelpunkt an den Ort der ersten Tätigkeitsstätte verlegt bzw den bisherigen Ersthaushalt nicht mehr "unterhält", dh sich nicht mehr persönlich oder finanziell daran beteiligt. Zu denken ist daran, dass der ledige ArbN am Ort der e...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.13.2 Zuführungen zum Vermögen

Tz. 79 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Es ist aber für den Erhalt der Steuerbegünstigung unschädlich, wenn nachfolgende Mittel dem Vermögen zugeführt werden: Zuwendungen von Todes wegen, wenn der Erblasser keine Verwendung für den laufenden Aufwand der Körperschaft vorgeschrieben hat (s. § 62 Abs. 3 Nr. 1 AO, Anhang 1b; Zuwendungen, bei denen der Zuwendende ausdrücklich erklärt, da...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung

Rn 15 Gegen diesen Beschluss kann als Rechtsmittel die Rechtsbeschwerde gegeben sein. Mit dem Gesetz zur Änderung des § 522 ZPO wurde § 7 gestrichen, so dass die Rechtsbeschwerde nun nur noch nach den allgemeinen Regeln der ZPO eingelegt werden kann. Sie ist somit gemäß § 4 InsO, § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO nur noch nach Zulassung durch das Landgericht zulässig.[37]mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Normzweck

Rn 1 Die Vorschrift korreliert mit dem in § 221 Satz 2 eingefügten Nachbesserungsrecht des Insolvenzverwalters bezogen auf offensichtliche Fehler im Insolvenzplan. Diesem wird durch beide Normen die Möglichkeit gegeben, etwaige Unzulänglichkeiten im Insolvenzplan in Abstimmung mit dem Gericht ohne größeren Aufwand zu korrigieren. Dabei soll dem beschlossenen Planinhalt schne...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / I. Die wichtigsten Änderungen im Recht der BGB-Gesellschaft

Die meisten Änderungen des MoPeG betreffen die GbR als Grundform der Personengesellschaften. Bereits im Jahre 2001 hat der BGH die (Außen-) GbR für rechtsfähig erklärt.[1] Gem. § 51 Abs. 1 ZPO ist die GbR parteifähig, gem. § 47 Abs. 2 GBO grundbuchfähig und gem. § 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO auch insolvenzfähig. In den nachfolgenden Jahren nach dem eben genannten Grundsatzurteil des ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 1. Normzweck

Rn 1 § 245a wurde für Schuldner, die natürliche Personen sind, durch das SanInsFoG[1] eingeführt. Die Norm soll die Prüfung des Schlechterstellungsverbotes durch einen Insolvenzplan erleichtern. Bei der Prüfung der Schlechterstellung gemäß § 245 Abs. 1 Nr. 1 wird die voraussichtliche Befriedigung der Gläubiger im Planverfahren der Befriedigung der Gläubiger im Regelinsolvenz...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 1. Allgemeines

Rn 1 § 3e wurde durch das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen [1] eingeführt, dem ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 30.01.2014[2] zugrunde liegt. Vgl. Kommentierung zu § 3a Rn. 1 ff. zu weiteren Hintergründen der Gesetzesentstehung.mehr

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Föderalisierung der Grundst... / II. Fortbestehende Abweichungsbefugnis

Rz. 18 [Autor/Stand] Die Nichtabweichung in den genannten Ländern ist der aktuell geltende Ist-Stand. Das Recht der jeweiligen Länder vom Bund abzuweichen, besteht aber fort und kann jederzeit neu ausgeübt werden. Der aktuelle Verzicht auf eine abweichende Landesgesetzgebung bindet die Länder nicht dauerhaft. Demokratie ist Herrschaft auf Zeit und der aktuelle Gesetzgeber ve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Entfernungspauschale

Rn. 675 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Eine weitere Gesetzesänderung erfolgte durch das Gesetz zur Einführung einer Entfernungspauschale v 20.12.2000 (BGBl I 2000, 1918): Die verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale kommt seitdem auch beim Abzug von Aufwendungen bei Familienheimfahrten zur Anwendung. Mit HaushaltsbegleitG 2004 v 29.12.2003 (BGBl I 2003, 3076) wurde die Höh...mehr

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Verwaltungsgegenstand und -... / 4.2 Zuständigkeit

Die Verwaltung des Gemeinschaftsvermögens obliegt dem Verwalter nach Maßgabe der Beschlüsse der Wohnungseigentümer. Unabhängig von den Beschlüssen der Wohnungseigentümer verleiht ihm das Gesetz in § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG die Kompetenz, sämtliche Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung von untergeordneter Bedeutung zu treffen. Insoweit hat er auch ohne entsprechende Beschlussfassu...mehr

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AGS 11/2022, Terminsgebühr ... / III. Bedeutung für die Praxis

1. In der Praxis wird um den Anfall der Vernehmungsterminsgebühr Nr. 4102 VV immer wieder gestritten. So auch in dem vom LG Osnabrück entschiedenen Fall. Dabei geht es aber nicht um allgemeine Fragen des Entstehens dieser Terminsgebühr, bei der es sich um eine "normale" Terminsgebühr i.S.d. Vorbem. 4 Abs. 3 VV handelt (vgl. dazu eingehend Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.1 Schriftliche Abstimmung als zusätzliche Möglichkeit für die Beteiligten

Rn 2 Zunächst stellt sich aufgrund des Wortlauts des § 242 Abs. 1 einerseits[3] und des § 242 Abs. 2 Satz 1 andererseits[4] die Frage, ob hierdurch ein Wahlrecht eröffnet wird oder nicht vielmehr die Stimmberechtigten mit der Übersendung des Stimmzettels auch zur schriftlichen Ausübung ihres Stimmrechts verpflichtet werden. Insbesondere zur Senkung von Kosten und zur Beschle...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Berechtigter Personenkreis, Antragserfordernis

Rn 9 Die Möglichkeit der Stundung der Verfahrenskosten besteht für jeden Insolvenzschuldner, der eine natürliche Person ist, unabhängig davon, ob der Schuldner die Voraussetzungen für die Durchführung eines vereinfachten (Verbraucher-)Insolvenzverfahrens erfüllt oder den Bestimmungen des Regelinsolvenzverfahrens unterfällt. Rn 10 Voraussetzung ist zunächst, dass der Schuldner...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.6 Vorläufige Postsperre (Abs. 2 Satz 1 Nr. 4)

Rn 68 Schon vor Einfügung dieser Regelung wurde entsprechend der ursprünglichen Gesetzesbegründung die Auffassung vertreten, dass auch im Insolvenzeröffnungsverfahren nach der Generalklausel des § 21 Abs. 1 die Anordnung einer vorläufigen Postsperre zulässig sein dürfte. Gleichzeitig wurde wegen des Eingriffs in den Schutzbereich des Art. 10 Abs. 1 GG auf die in diesem Zusam...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Kenntnis von Tatsachen, die zum Ruhen oder zum Wegfall der Festsetzung führen (§ 71 Abs 1 Nr 1 EStG)

Rn. 22 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Erforderlich ist nach § 71 Abs 1 Nr 1 EStG die Kenntniserlangung von Tatsachen durch die Familienkasse. Es muss sich dabei um Tatsachen handeln, die der Familienkasse bis dahin nicht bekannt gewesen sind. Eine geänderte Rechtsauffassung zu solchen Tatsachen, die der Familienkasse im Zeitpunkt der Kindergeldfestsetzung bereits bekannt gewesen ...mehr

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zfs 11/2022, Erforderliche ... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Der gemäß § 79 Abs. 1 S. 2, § 80 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1 OWiG statthafte und auch im Übrigen entsprechend § 80 Abs. 3 OWiG, § 79 Abs. 3 OWiG, §§ 341, 344, 345 StPO zulässige Antrag hat mit der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs Erfolg. Die die Übermittlung von Rohmessdaten betreffende Beanstandung versagt allerdings, weil sich dem Antragsvorbringen nicht hinrei...mehr

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AGS 11/2022, Zuständigkeits... / II. Keine Kostenentscheidung

Nach Auffassung des BVerwG bedurfte es hier einer Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 S. 1 VwGO nicht. Zum einen sei das Zuständigkeitsbestimmungsverfahren gem. § 53 VwGO gerichtskostenfrei. Zum anderen sei das Zuständigkeitsbestimmungsverfahren hinsichtlich der Anwaltskosten gem. § 16 Nr. 3a RVG dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit wie das Verfahren, für das der Geric...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Dauerhaftigkeit der Nichtzahlung (Zahlungsstockung)

Rn 16 Auch ohne die nach der Begründung des Gesetzgebers bewusst unterbliebene, ausdrückliche Benennung des Merkmals der Dauerhaftigkeit der Nichterfüllung fälliger Zahlungspflichten sollen lediglich vorübergehende Zahlungsstockungen nicht zur Eröffnung eines aufwendigen und für den Schuldner einschneidenden Insolvenzverfahrens führen. Insoweit ist das Bedürfnis vorhanden, e...mehr

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zfs 11/2022, Tempo 10 km/h ... / 2 Aus den Gründen: "…

1. Der … Antrag … ist nach § 80 Abs. 5 VwGO statthaft, da die Klage des Antragstellers gegen die streitgegenständliche Geschwindigkeitsbeschränkung (VG 11 K 401/22) nach § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 VwGO keine aufschiebende Wirkung entfaltet. Der Antrag ist auch im Übrigen zulässig. Insbesondere ist der Antragsteller antragsbefugt (§ 42 Abs. 2, 1. Alt. VwGO analog). § 45 Abs. 1 S....mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.2 Auftrag zur Insolvenzplanerstellung (Satz 2)

Rn 4 Hat die Gläubigerversammlung die Stilllegung des Geschäftsbetriebs und damit die Liquidation beschlossen, stellt sich weiterhin die Frage, nach welchen Grundsätzen die Verwertung durch Liquidation stattfinden soll. Das Gesetz stellt hierfür zunächst in §§ 148 ff. das Regelverfahren nach der InsO zur Verfügung. An die Stelle dieses Verfahrens kann aber auch der Insolvenz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Abziehbare Aufwendungen

Rn. 813 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Unter die Regelung fallen notwendige Mehraufwendungen des ArbN für beruflich veranlasste Übernachtungen an einer Tätigkeitsstätte, die nicht erste Tätigkeitsstätte ist (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 5a S 1 EStG). Als Unterkunfts- bzw Übernachtungskosten abzugsfähig sind gemäß § 9 Abs 1 S 3 Nr 5a S 2 EStG die tatsächlichen Aufwendungen für die persönliche...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.7.1 Betroffene Vermögensgegenstände

Rn 80 Die Regelung umfasst Gegenstände, die im Falle der Verfahrenseröffnung § 166 unterfallen oder ausgesondert werden können. Demnach fallen darunter zunächst nach § 166 Abs. 1 bewegliche Sachen, an denen ein Absonderungsrecht besteht. Diese Einordnung ist also nach den für Absonderungsrechte im Insolvenzverfahren geltenden allgemeinen Vorschriften vorzunehmen, so dass auf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Dauerhafte Zuordnung und typischerweise arbeitstägliches Aufsuchen

Rn. 651 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die entsprechende Anwendung der Entfernungspauschale setzt gemäß § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 3 EStG voraus, dass der ArbN den Ort oder das weiträumige Gebiet zur Aufnahme der Arbeit aufgrund der Weisung des ArbG zum einen typischerweise arbeitstäglich und zum anderen auch dauerhaft aufzusuchen hat (BFH v 02.09.2021, VI R 14/19, BFH/NV 2022, 15). D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Unterkunftskosten ab VZ 2014

Rn. 755 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 4 EStG können seit dem VZ 2014 als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung im Inland die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft angesetzt werden, höchstens 1 000 EUR im Monat. Es handelt sich hierbei um eine realitätsgerechte Typisierung (hierzu s BT-Drucks 17/10774, 13), die in rege...mehr

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ZErb 11/2022, Nachlassverbi... / 1 Tatbestand

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist aufgrund gesetzlicher Erbfolge der Alleinerbe seines am … 2017 in (…) verstorbenen Bruders (Erblasser). Beide sind muslimischen Glaubens. Der Erblasser wurde am XX.2.2017 bestattet. Die vom Kläger getragenen Kosten für das Grabdenkmal dieser Bestattung betrugen 9.300 EUR. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) set...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Unterkunftskosten bei einer Fahrtätigkeit (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 5b EStG

Rn. 825 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 1 S 3 Nr 5b EStG wurde mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 12.12.2019 (JStG 2019 – BGBl I 2019, 2451) eingeführt. Nach dieser Regelung sind notwendige Mehraufwendungen, die dem StPfl während einer auswärtigen beruflichen Tätigkeit (zB als Beruf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Begrenzung auf eine Hin- und Rückfahrt je Arbeitstag

Rn. 521 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Entfernungspauschale ist für jeden Arbeitstag, an dem der ArbN die erste Tätigkeitsstätte aufsucht, nur einmal anzusetzen (BFH v 12.02.2020, VI R 42/17, BStBl II 2020, 473), dh, der Gesetzgeber fingiert, dass Zwischenheimfahrten privat veranlasst sind (vgl für Fälle, in denen nach der Eigenart der geschuldeten Arbeit typischerweise zwei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Auskunftsrecht der Familienkassen (§ 68 Abs 4 S 1 EStG)

Rn. 50 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 68 Abs 4 S 1 EStG regelt eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Wahrung des Steuergeheimnisses und erlaubt es den Familienkassen, den die Bezüge im öffentlichen Dienst anweisenden Stellen Auskunft über den für die jeweilige Kindergeldfestsetzung maßgebenden Sachverhalt zu erteilen. Die Regelung beinhaltet eine Erlaubnis zur Offenbarung de...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3 Schlechterstellung

Rn 8 Neben der Antragsberechtigung und dem Erfordernis eines Widerspruchs muss der Insolvenzplan den Beteiligten voraussichtlich schlechter stellen, als er ohne einen solchen stünde (§ 251 Abs. 1 Nr. 2). Abzustellen ist dabei darauf, ob eine Schlechterstellung des Beteiligten durch den Plan wahrscheinlicher ist als eine Nichtschlechterstellung und dass er dies auch glaubhaft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gemeinsame Voraussetzungen (§ 40 Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 18 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 40 Abs 1 EStG sieht einen variablen Pauschsteuersatz vor bei der Gewährung sonstiger Bezüge (Nr 1) und in Nacherhebungsfällen (Nr 2). Voraussetzung ist jeweils neben einem diesbezüglichen Pauschalierungsantrag, dass eine größere Anzahl von Fällen betroffen ist. Die 1 000-EUR-Grenze des § 40 Abs 1 S 3 EStG gilt für Nacherhebungsfälle nicht. Se...mehr

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Verwaltungsgegenstand und -... / 3.2.3 Unterstützung und Überwachung durch den Verwaltungsbeirat

Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 WEG unterstützt und überwacht der Verwaltungsbeirat den Verwalter bei der Durchführung seiner Aufgaben. Nach § 29 Abs. 2 Satz 2 WEG soll er den Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung prüfen (bevor die Wohnungseigentümerversammlung über die Vorschüsse bzw. Nachschüsse beschließt) und mit einer Stellungnahme versehen. Unterstützung des Verwalters Der V...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1.5 Vergütung (§§ 63 bis 65)

Rn 37 Über die Verweisung in § 21 Abs. 1 Nr. 1 sind für die Vergütung des vorläufigen Verwalters die Vorschriften der §§ 63 bis 65 anwendbar. Durch das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte vom 15.07.2013[116] ist nunmehr in § 63 Abs. 3 eine eigenständige Anspruchsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzver...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 256 BewG gilt bei der Grundsteuerwertermittlung für Zwecke der Grundsteuer. Die Vorschrift regelt den Begriff und die Höhe der Liegenschaftszinssätze. Der bei der Kapitalisierung des nach § 253 BewG anzusetzenden Reinertrags maßgebende Vervielfältiger hängt von der Höhe des Liegenschaftszinssatzes und der Restnutzungsdauer des Gebäudes ab. Rz. 2 [Autor/S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Helmke/Bauer, Familienleistungsausgleich; Eichenhofer, Europarechtliche Anforderungen an das deutsche Kindergeld, StuW 1997, 341; Heuermann, Kindergeldanspruch für Ausländer, DStR 1997, 1631; Kanzler, Die Zukunft der Familienbesteuerung, FR 2001, 921; Hillmoth, Der Bezug ausländischen Kindergelds und seine Folgen, INF 2002, 424; Bergkemper, BFH-Rspr zum Kindergeld im Jahr 2005, N...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Erforderliche Anhörungen (§ 248 Abs. 2)

Rn 10 Während die §§ 249, 250 und 251 dem Gericht die Prüfung der vorstehend aufgeführten Sachverhalte zwingend auferlegen, bevor der Plan bestätigt werden darf, bestimmt § 248 Abs. 2, dass das Gericht ergänzend vor der Entscheidung über die Bestätigung des Plans den Insolvenzverwalter, den Gläubigerausschuss, falls ein solcher bestellt ist, und den Schuldner anhören soll.[9] Rn...mehr

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zfs 11/2022, Das selbststän... / I. Problemstellung

Versicherer vereinbaren in ihren Verträgen regelmäßig die Anwendung des sogenannten "Sachverständigenverfahrens". Bis zur Schaffung des neuen VVG[33] wurde das Sachverständigenverfahren vertraglich vereinbart. Seit Schaffung des neuen VVG findet sich für die Schadensversicherung eine gesetzliche Regelung in § 84 VVG. Neben den zahlreichen Schadenversicherungen wird das Sachv...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung

Rn. 697 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Neben der persönlichen Beteiligung ist weiteres Kriterium für das Unterhalten eines eigenen Hausstands am Ort des Lebensmittelpunkts, dass sich der StPfl auch finanziell an den Kosten der Lebensführung beteiligt. Nachdem der BFH die finanzielle Beteiligung an den Kosten des Haushalts nicht mehr als zwingende Voraussetzung für die steuerlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kröger, Zum Veranlagungsprinzip im ESt-Recht, StuW 1978, 289; Tipke, Zur Abgrenzung der Betriebs- und Berufssphäre von der Privatsphäre im ESt-Recht, StuW 1979, 193; Offerhaus, Zur steuerrechtlichen Abgrenzung zwischen betrieblich (beruflich) veranlassten und durch die Lebensführung veranlassten Aufwendungen, BB 1979, 617, 667; Görlich, Zur Systematik der Begriffe BA, WK und Au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Erholungsbeihilfen

Rn. 49j Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Erholungsbeihilfen des ArbG für einen ArbN müssen dem Zweck der Erholung dienen, wozu jede Art und Durchführung von die Gesundheit und insbesondere Erholung fördernde Maßnahmen zählen, somit auch Zuschüsse zu Urlauben, Kuren etc. Ohne eine Zwecksetzung im Engeren zu definieren, fordert die inhaltliche Bestimmtheit des Gesetzeswortlauts eine...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Nutzungsänderung in absehbarer Zeit

Rz. 9 [Autor/Stand] Nach § 159 Abs. 1 BewG sind land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen dem Grundvermögen zuzurechnen, wenn nach ihrer Lage, den am Bewertungsstichtag bestehenden Verwertungsmöglichkeiten oder sonstigen Umständen anzunehmen ist, dass sie in absehbarer Zeit anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen werden. Rz. 10 [Autor/Stand] Eine Nutzu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Einführung zu 9 Abs 1 S 3 Nr 1–7 EStG

Rn. 240 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 1 S 3 EStG beginnt: Zitat "Werbungskosten sind auch ..." und zählt im Anschluss eine Reihe von Aufwendungsarten auf. Diese Formulierung macht klar, dass es sich nicht um eine abschließende Aufzählung handelt, sondern neben den ausdrücklich aufgeführten weitere "unbenannte" WK existieren. Rn. 241 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 1 S 3 ...mehr