Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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AGS 11/2022, Häufige Fehler... / I. Anderweitige Hilfemöglichkeiten

Ein Hauptverständnisproblem zwischen Rechtsuchendem, Gericht und Beratungsperson bildet das Verständnis um das Vorliegen anderweitiger Hilfemöglichkeiten. Das Gericht ist gezwungen, das Vorliegen anderer Hilfen zu prüfen. Der Rechtsuchende hingegen wünscht sich nicht selten explizit die Beratung durch "seinen" Rechtsanwalt. Und der Rechtsanwalt selbst arbeitet nur ungern, so...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 § 2 regelt die sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts für das Insolvenzverfahren. Unberührt von dieser Zuständigkeitsregelung bleiben die Zuständigkeiten der Sondergerichtsbarkeiten wie Sozial-, Arbeits-, Verwaltungs- oder Finanzgerichte.[1] Rn 2 Die sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichtes ist ausschließlich (§ 22 GVG) [2] und unterliegt nicht der Disposition der Verf...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Zuständigkeit für Gruppen-Gerichtsstand nach § 3a

Rn 14 Abs. 3 wurde durch das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen eingeführt. Es ermöglicht den Ländern damit eine insolvenzspezifische Konzentration auf gerichtlicher Ebene, um den Gruppen-Gerichtsstand gem. § 3a innerhalb eines OLG-Bezirks auf ein Insolvenzgericht zu fokussieren. Es handelt sich aber um eine Ermächtigungsnorm, und damit um eine S...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.2 Bestreben nach zeitlicher Nähe

Rn 3 Unabhängig von der Möglichkeit der schriftlichen Stimmabgabe wirkt § 241 Abs. 1 Satz 2 darauf hin, dass kein übermäßig großer zeitlicher Abstand zwischen den Terminen liegt. Der gesonderte Abstimmungstermin soll nicht später als einen Monat nach dem Erörterungstermin stattfinden. Rn 4 Damit soll einer Verzögerung des Verfahrens entgegengewirkt werden.[2] Allerdings hande...mehr

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Verwaltungsgegenstand und -... / 7.2.2.2 Mitbenutzung des Verpflichteten

Verbreitet sind Fälle, in den 2 oder mehr Wohnungseigentumsanlagen über eine sich unter den real geteilten Grundstücken befindliche Tiefgarage verfügen, die entsprechend der Häuser ebenfalls vertikal in der Luftlinie geteilt und insoweit jeweils teilweise gemeinschaftliches Eigentum der jeweiligen Wohnungseigentümer der einzelnen Häuser ist. Praxis-Beispiel Gemeinsame Zufahrt...mehr

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FoVo 11/2022, Was tun, wenn... / II. Die Lösung

Die Frage nach dem Warum Die Abwägung, welche weitere Vollstreckungsmaßnahme in Betracht gezogen werden soll, hängt (auch) davon ab, aus welchen Gründen der Schuldner die Abgabe der Vermögensauskunft verweigert hat. Natürlich wird der Gläubiger dies nicht positiv wissen, sondern kann die Antwort auf die Frage vielmehr nur aus den allgemeinen Sozialdaten ableiten. 1. Die verwei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Freizügigkeitsberechtigte Ausländer

Rn. 176 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Erfordernisse des § 62 Abs 2 EStG gelten nicht für solche Ausländer nebst Angehörigen, die freizügigkeitsberechtigt sind, so zB ein polnischer ArbN mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, BFH v 07.04.2011, III R 89/08, BFH/NV 2011, 1324. Es sind dies die Staatsangehörigen der EU-Staaten und ihre Familienangehörigen, deren Rechtsstellung ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Form des Berichts

Rn 2 Für den Bericht des Insolvenzverwalters enthält das Gesetz keine Formvorschrift. In der Gläubigerversammlung erstattet der Insolvenzverwalter einen mündlichen Bericht.[7] Der Insolvenzverwalter sollte im Berichtstermin persönlich anwesend sein und berichten, was eine Vertretung in Ausnahmefällen nicht ausschließt (z.B. bei Erkrankung des Insolvenzverwalters bei gleichze...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Schuldhaft verursachte Aufwendungen

Rn. 114 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aufwendungen, die als Folge eines fahrlässigen oder vorsätzlich fehlerhaften Verhaltens entstehen, können, müssen aber nicht notwendig der steuerlich unbeachtlichen Sphäre der Lebensführung angehören. Es kommt jeweils im Einzelfall darauf an, ob sich das Fehlverhalten noch iRd beruflichen Zielvorstellungen bewegt oder ob eine darüber hinaus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Zuordnung

Rn. 596 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Zuordnung zu einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung nach § 9 Abs 4 S 1 EStG wird gemäß § 9 Abs 4 S 2 EStG durch die dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen sowie die diese ausfüllenden Absprachen und Weisungen bestimmt. Nach der gesetzlichen Konzeption – und der die Neuordnung des steuerlichen Reisekostenrechts prägenden Grunde...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1 Ablauf des Termins

Rn 15 Zuständig für die Leitung des Termins ist seit der Gesetzesänderung durch das ESUG[48] zum 01.01.2013 gemäß § 18 Abs. 1 Nr. RPflG der Richter. Es handelt sich um einen nichtöffentlichen Termin, bei dem zumindest die in § 74 Abs. 1 Satz 2 genannten und die nach § 235 Abs. 3 zu ladenden Personen zur Anwesenheit berechtigt sind.[49] Der Termin ist gemäß § 4 i.V.m. §§ 159 ...mehr

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ZErb 11/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Deichsel Digitalisierung der Streitbeilegung Der Einsatz technikbasierter Streitbeilegungsinstrumente in Deutschland 2022 Nomos, ISBN 978-3-8487-8901...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rückgriff des ArbG

Rn. 37 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Da es auf den individuellen, durch die Pauschalierung vom einzelnen ArbN erzielten Steuervorteil nicht ankommt (s Rn 36), ist ein Nettosteuersatz auch dann anzuwenden, wenn der ArbG die übernommene LSt im Innenverhältnis zum ArbN nicht trägt. Eine Überwälzung der Pauschalsteuer ist vom Gesetz gedeckt, da § 40 Abs 3 EStG die Anrechnung beim Ar...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Beiträge zu Berufsständen und Berufsverbänden (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 3 EStG)

Rn. 440 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Vorschrift steht seit 1934 unverändert im Gesetz. Sie hat als lex specialis rein deklaratorischen Charakter (allgemeine Meinung, zB BFH v 28.11.1980, VI R 193/77, BStBl II 1981, 368; BFH v 27.04.1990, VI R 35/86, BFH/NV 1990, 701; Kreft/Bergkemper in H/H/R, § 9 EStG Rz 430). Zu den WK gehören nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 3 EStG auch: Beiträge z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff des Arbeitsmittels

Rn. 840 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 1 S 3 Nr 6 EStG enthält keine Legaldefinition des Arbeitsmittels. Die im Gesetz erwähnten Werkzeuge und die typische Berufskleidung stellen lediglich Bsp für Arbeitsmittel dar. Der BFH versteht in st Rspr unter Arbeitsmittel alle WG, die ausschließlich oder doch nahezu ausschließlich und unmittelbar zur Erledigung der dienstlichen A...mehr

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FoVo 11/2022, Erstattungspf... / 2 II. Aus der Entscheidung

OLG teilt Auffassung der Vorinstanzen Die Annahme, die vorsorgliche Hinzuziehung von Verhaftungsgehilfen bzw. Zeugen sei als unrichtige, nicht mehr vom Ermessen des GV gedeckte Sachbehandlung anzusehen, sodass von einer Erhebung der Kosten nach § 7 Abs. 1 S. 1 GvKostG abzusehen sei, lässt unter Zugrundelegung des revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs keinen Rechtsfehler i.S.d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Bildungseinrichtungen

Rn. 614 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 4 S 8 EStG sieht vor, dass auch eine Bildungseinrichtung eine erste Tätigkeitsstätte sein kann (Fiktion). Erklärtes Ziel dieser Neuregelung war die Außerkraftsetzung der BFH-Rspr, wonach es sich bei einer vollzeitig besuchten Bildungseinrichtung nicht um eine regelmäßige Arbeitsstätte handelte (s BFH v 09.02.2012, VI R 44/10, BStBl ...mehr

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Entlastung des Verwalters (... / 3.1 Allgemein

Mit der Entlastung billigen die Wohnungseigentümer die zurückliegende Amtsführung des Verwalters für den jeweils genannten Zeitraum als dem Gesetz, der Gemeinschaftsordnung und seinen vertraglichen Pflichten entsprechend. Gleichzeitig sprechen die Wohnungseigentümer dem Verwalter auf diese Weise für die künftige Verwaltertätigkeit ihr Vertrauen aus.[1] Dabei hat die Entlastu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Unterkunftskosten bis zum VZ 2013

Rn. 754 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Unterkunftskosten am Beschäftigungsort waren nach der BFH-Rspr notwendig iSv § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 1 EStG in der bis zum VZ 2013 geltenden Fassung und damit abzugsfähig, wenn sie den Durchschnittsmietzins einer 60 qm-Wohnung am Beschäftigungsort nicht überschritten (grundlegend BFH v 09.08.2007, VI R 10/06, BStBl II 2007, 820; BFH v 06.03.20...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO § 243 Abstimmung in Gruppen

Gesetzestext Jede Gruppe der stimmberechtigten Beteiligten stimmt gesondert über den Insolvenzplan ab. Rn 1 Die Vorschrift sieht vor, dass innerhalb jeder Gruppe (vgl. § 222) der Stimmberechtigten gesondert über den Plan abgestimmt wird. Eine Gesamtabstimmung aller Stimmberechtigten ist nicht erforderlich und könnte angesichts der unterschiedlichen wirtschaftlichen Interesse...mehr

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FoVo 11/2022, Der verbrauch... / 2 II. Die Entscheidung

GV muss weitere Vollstreckungsmaßnahmen ausführen Zu Unrecht weigert sich die Obergerichtsvollzieherin, den Vollstreckungsauftrag der Gläubigerin vom 11.5.2021 auszuführen, soweit sich dieser auf die Module K, L und M bezieht. Diese von der Gläubigerin begehrten Amtshandlungen stehen nicht im Zusammenhang mit der Vollstreckung des Haftbefehls. Eine tragfähige Begründung, waru...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Antragsrecht des Schuldners

Rn 13 Antragsberechtigt ist auch derjenige, der in einem eröffneten Insolvenzverfahren Schuldner ist oder als solcher angesehen wird. Rn 14 Sofern eine natürliche Person einen Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt, ist Prozessfähigkeit erforderlich. Für die Zulässigkeit des Eigenantrages ist es notwendig, dass dieser ernsthaft auf Eröffnung gerichtet ist, un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Rückausnahme zu § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst c EStG bei Erwerbstätigkeit (§ 62 Abs 2 Nr 3 EStG)

Rn. 220 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 62 Abs 2 Nr 3 EStG erweitert den Kreis der Anspruchsberechtigten um Personen, denen eine in § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst c EStG genannte Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde (s Rn 208) und die im Bundesgebiet berechtigt erwerbstätig sind oder Elternzeit nach § 15 BEEG oder laufende Geldleistungen nach dem SGB III in Anspruch nehmen, A 4.1 Abs 2 S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Sonderfälle zu § 62 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG

Rn. 65 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ausländische Mitglieder und Beschäftigte diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen im Inland sowie deren zum Haushalt gehörende Familienangehörigen (Ehegatten, Kinder und Eltern) sind nach dem Wiener Übereinkommen v 18.04.1961 über diplomatische Beziehungen bzw nach dem Wiener Übereinkommen v 24.04.1963 über konsularische Bezi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zurverfügungstellen einer Mahlzeit

Rn. 951 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Wird dem ArbN anlässlich (zB vor Beginn der Tätigkeit oder nach Feierabend) oder während einer Tätigkeit (zB Mittagessen) außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte (Wohnung) vom ArbG oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten eine Mahlzeit zur Verfügung gestellt, sind die Verpflegungspauschalen gemäß § 9 Abs 4a S 8 EStG um 20 % für Frühs...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Die Verfahrensziele

Rn 14 § 1 sieht die Gläubigerbefriedigung als numerisch zuerst benanntes Ziel vor. Der Gläubiger, die sich daraus ergebende Stellung und Eigenschaft, werden in § 1 nicht näher erläutert. Das Gesetz setzt dies als gegeben voraus, wobei die verfahrensrechtliche Position und Weiterungen sich aus § 38 ergeben. Neben den sog. Insolvenzgläubigern zählen zudem die absonderungsberec...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Gesonderte und einheitliche Feststellung

Rn. 126 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Werden die Überschusseinkünfte von einer Personenmehrheit (zB GbR, §§ 705ff BGB, Bruchteilsgemeinschaft, §§ 741ff BGB, oder Erbengemeinschaft, §§ 2032ff BGB) erzielt, so sind sie gemäß §§ 179, 180 Abs 2 Nr 2 Buchst a AO gesondert und einheitlich festzustellen. Die Personenmehrheit ist dabei insoweit Steuerrechtssubjekt, als sie zwar nicht s...mehr

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FF 11/2022, Vorzeitige Aufh... / a) Unterrichten

Aus dem Wortlaut "Unterrichten" wird daraus geschlossen, dass es nicht um einen Auskunftsanspruch nach § 1379 geht, sondern um den im Gesetz nicht ausdrücklich genannten aus §§ 242, 1353 hergeleiteten Unterrichtungsanspruch.[42] Teilweise wird vertreten, dass die Nichterfüllung eines Auskunftsanspruchs nach § 1379, welcher umfangreicher ist als der Unterrichtungsanspruch nac...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Identifizierung des Berechtigten durch die an ihn vergebene ID-Nr (§ 139b AO, § 62 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 130 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Materielle Voraussetzung für den Anspruch auf Kindergeld ist nach § 62 Abs 1 S 2 EStG, der durch das Gesetz zur Änderung des FreizügigkeitsG/EU und weiterer Vorschriften v 02.12.2014 (BGBl I 2014, 1922) eingefügt worden ist, zudem, dass der Berechtigte sowie das Kind (§ 63 Abs 1 S 3 EStG) durch die an den Berechtigten sowie an das Kind verg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Voraussetzung für die Befreiung

Rz. 6 [Autor/Stand] Gebäude, Gebäudeteile und Anlagen, die wegen der in § 1 ZSKG[2] bezeichneten Zwecke geschaffen worden sind und im Frieden nicht oder nur gelegentlich oder geringfügig für andere Zwecke benutzt werden, bleiben nach § 197 BewG bei der Ermittlung des Grundbesitzwerts außer Betracht. Für diese dem Zivilschutz dienenden Gebäude, Gebäudeteile und Anlagen greift...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Ermächtigung der Träger der Leistungen nach SGB II u III zur Übermittlung der zur Überprüfung des Anspruchs auf Kindergeld nach § 62 EStG erforderlichen Daten in einem automatisierten Abrufverfahren an die Familienkassen (§ 68 Abs 7 S 2 EStG)

Rn. 101 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Auch insoweit handelt es sich um eine Ermächtigung iSd § 30 AO, die die Träger der Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) und nach dem SGB III (Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld) dazu befugt, die zur Überprüfung des Anspruchs auf Kindergeld nach § 62 EStG erforderlichen Daten an die Familienkassen zu übermitteln. Die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Pauschalabzüge

Rn. 150 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ein Nachweis der WK ist dann entbehrlich, wenn das Gesetz einen WK-Pauschbetrag vorsieht. In diesem Falle kommt der Pauschbetrag in Ansatz, ob nun WK vorliegen oder nicht. Derartige Pauschbeträge finden sich in § 9a S 1 Nr 1 Buchst a EStG (ArbN-Pauschbetrag), § 9a S 1 Nr 1 Buchst b EStG (WK-Pauschbetrag bei Versorgungsbezügen), § 9a S 1 Nr 3 E...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Begriff Allgemeinheit

Tz. 13 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Auch bei dem Tatbestandsmerkmal Förderung der Allgemeinheit handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der einen gewissen Ermessensspielraum zulässt. Eine Förderung der Allgemeinheit soll nach § 52 Abs. 1 Satz 2 AO (Anhang 1b) immer dann vorliegen, wenn der Kreis der Personen, dem die Förderung zugute kommt, nicht fest abgeschlosse...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1.4 Haftung (§§ 60, 61)

Rn 32 Wie der spätere Insolvenzverwalter haftet der vorläufige Insolvenzverwalter über die Verweisung in § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 für eine schuldhafte Verletzung seiner insolvenzspezifischen Pflichten nach § 60 und bei einer Nichterfüllbarkeit von ihm begründeter Masseverbindlichkeiten nach § 61. Daneben ist aber auch eine Haftung aus allgemeinen Rechtsvorschriften nicht aus...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 7. Haftung

Lange Zeit wurde die Außenhaftung von GbR-Gesellschaftern diskutiert, bevor der BGH für die GbR das Haftungsregime der OHG (§§ 128–130 HGB) mit der Folge einer unbeschränkten, akzessorischen und gesamtschuldnerischen Haftung der GbR-Gesellschafter für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft übernommen hat.[26] Ebenso nach dem Vorbild des § 128 HGB hat der BGH dabei für besti...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.7.2 Einsatz zur Unternehmensfortführung

Rn 84 Spiegelbildlich zu dem Verwertungs- bzw. Einziehungsverbot gegenüber dem Gläubiger kann das Gericht dem vorläufigen Insolvenzverwalter erlauben, die mit den betreffenden Fremdrechten belasteten Gegenstände zur Fortführung des Schuldnerunternehmens einzusetzen. Der Einsatz dieser Wirtschaftsgüter ist allerdings begrenzt. So spricht die Gesetzesbegründung ausdrücklich da...mehr

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AGS 11/2022, Häufige Fehler... / b) Das Jugendamt als andere Hilfe

Nach §§ 2 Abs. 1, 8 Abs. 1 Nr. 2 RDG ist das Jugendamt (ebenso wie z.B. die großen Wohlfahrtverbände der Kirchen) als Behörde zur Rechtsberatung im Rahmen der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben notwendigen Beratung befugt. Über das "erlaubt" bedarf es daher keiner weiteren Erörterung. Lediglich über das "hinreichend kompetent" und die "Zumutbarkeit" des Verwei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Keine Aufwendungen ohne Vermögensminderung

Rn. 11 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aus dem Nettoprinzip (s Rn 4f) folgt, dass Aufwendungen eine Vermögensminderung voraussetzen. Fehlt es an einer Verminderung des Vermögens des StPfl, so liegen idR keine berücksichtigungsfähigen WK iSd § 9 EStG vor. Rn. 12 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Steuerrechtlich sind demzufolge keine Aufwendungen gegeben, wenn der StPfl auf die Aufwendung ...mehr

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AGS 11/2022, Grüneberg, Bürgerliches Gesetzbuch - BGB

Bearbeitet von Dr. Christian Grüneberg u.a. 81. Aufl., 2022. Verlag C.H. Beck, München. XXXVII, 3.257 S., 119,00 EUR Seit vielen Jahren wird diskutiert, ob Personen, die während der Zeit des Nationalsozialismus eine aktive Rolle eingenommen haben, noch Namensgeber wichtiger juristischer Werke sein sollen. Hierzu gehört auch der Palandt. Der Verlag hat sich entschlossen, ab de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Begriff der Liegenschaftszinsen (Abs. 1)

Rz. 8 [Autor/Stand] Nach der Definition des § 256 Abs. 1 Satz 1 BewG sind Liegenschaftszinssätze die Zinssätze, mit denen der Wert von Grundstücken abhängig von der Grundstücksart durchschnittlich und marktüblich verzinst wird. Mit den Liegenschaftszinssätzen werden die allgemein vom Grundstücksmarkt erwarteten künftigen Entwicklungen, insbesondere der Ertrags- und Wertverhä...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 11. Angaben nach Nr. 4

Rn 26 Dem Antrag müssen Angaben zu entnehmen sein, ob gruppenangehörige Unternehmen zu bestimmten Geschäftsbereichen zu zählen sind. Konkret sind es Geschäftsbereiche bei denen Finanzaufsichten bestehen. Im heutigen Geschäftsverkehr ist es nichts Ungewöhnliches, wenn Firmen über eigene Finanzinstitute oder Banken verfügen, um Kundengeschäfte zu tätigen, bzw. erst überhaupt z...mehr

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FF 11/2022, Verfassung und ... / b) Verfassungsrechtliche Grundlagen

Art. 6 Abs. 2 GG betrifft das Elternrecht und die Elternpflicht: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft." Besonderen Schutz gewährt das Grundgesetz nach Art. 6 Abs. 3 GG bei fachgerichtlichen Entscheidungen, die mit der Trennung des Kindes von de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Rn. 52b Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Um die Akzeptanz eines Jobtickets zu erhöhen, wurde § 40 Abs 2 S 2 EStG im Rahmen des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451 um einen weiteren Pauschalbesteuerungstatbestand ergänzt, der eine zusätzliche Wahlmöglichkeit des ArbG ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 161 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das Bewertungsgesetz eingefügt worden ist, bestimmt den Bewertungsstichtag für den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, ohne in Abs. 1 konkret auf einen bestimmten Zeitpunkt abzustellen. Lediglich in Abs. 2 wird ein genauer Zeitpunkt der Bewertung genannt. Rz. 2 [Autor/S...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / Gesetzestext

(1) Eine Unternehmensgruppe im Sinne dieses Gesetzes besteht aus rechtlich selbstständigen Unternehmen, die den Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen im Inland haben und die unmittelbar oder mittelbar miteinander verbunden sind durch (2) Als Unternehme...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 6. Sonderrechtsnachfolge/§ 711 Abs. 2 BGB n.F.

Bekanntlich vollzieht sich der erbrechtliche Erwerb von Gesellschaftsbeteiligungen bei Personengesellschaftsanteilen nach den Regeln der Sonderrechtsnachfolge. Danach teilt sich der Gesellschaftsanteil des verstorbenen Gesellschafters bei mehreren Erben nach Maßgabe der gesellschaftsvertraglich und erbrechtlich vorgesehenen Quotierung bzw. entsprechend der Erbquote auf die M...mehr

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ZErb 11/2022, Fortschreibun... / 2. Pauschalhonorar als Lösung?

Fragt man sich angesichts dieser erkennbar auf die Besonderheiten des Einzelfalls abstellenden Abwägungsformel, ob ein Pauschalhonorar eine angemessene Vergütung i.S.d. § 2221 BGB darstellen kann, um Streitigkeiten zu vermeiden, wird man das grundsätzlich verneinen müssen. Ein Pauschalhonorar wird den differenzierenden Kriterien der Rechtsprechung des BGH nicht gerecht. Zwar ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Stundung nach Verfahrensabschnitten

Rn 47 Nach der Konzeption des Gesetzes soll die Stundung der Verfahrenskosten für jeden Verfahrensabschnitt besonders erfolgen. Als eigener Verfahrensabschnitt soll dabei jede Phase des Insolvenzverfahrens anzusehen sein, der besondere Kosten verursacht.[59] Insoweit dürften als besondere Verfahrensabschnitte das Insolvenzeröffnungsverfahren einschließlich des Schuldenberein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 2 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Art 9 Nr 10 des Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch (SozialMissbrG) v 11.07.2019 BGBl I 2019, 1066 hat § 71 EStG mWv 18.07.2019 (Art 18 Abs 1 SozialMissbrG) in das EStG eingefügt. Diese Regelung, die ein zeitlich begrenztes Zurückbehaltungsrecht des auszuzahlenden Kindergelds beinhaltet (Avvento in Kirchhof/See...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Verfassungsmäßigkeit der Anwendungsvorschrift des § 52 Abs 61a S 2 EStG aF

Rn. 261 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Gegen die Anwendungsvorschrift des § 52 Abs 61a S 2 EStG aF, die die Anwendung des neu gefassten § 62 Abs 2 EStG aF vom Zeitpunkt der Verkündung des Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss v 13.12.2005 auf alle noch offenen Verfahren anordnet, bestehen keine verfassungsrecht...mehr