Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 Für das nach § 1712 bestehende Erfordernis eines schriftlichen Antrages regelt § 1713 I die Berechtigung zur Stellung desselben. Auch nach der Kindschaftsreform im Jahr 1998 setzte die Antragsberechtigung zunächst die alleinige elterliche Sorge voraus. Eine Anpassung an die in § 1629 II geregelte Vertretungsbefugnis erfolgte erst zum 12.4.02. Durch das Gesetz zur Reform...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Eheschließung vor dem 1.4.53.

Rn 30 Für vor dem 1.4.53 geschlossene Ehen verbleibt es nach III 6 zur Anknüpfung des Güterrechtsstatuts bei Art 15 aF. Alleiniger Anknüpfungspunkt ist die Staatsangehörigkeit des Mannes zum Zeitpunkt der Eheschließung. Nachträgliche Rechtswahl unter Einhaltung der in Art 15 II und III nF normierten Voraussetzungen ist möglich.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Stellung der GdW.

Rn 18 Soweit das Gesetz der GdW die Befugnis verleiht, Rechte auszuüben, ist sie aktive (BGH NJW 11, 1351 [BGH 17.12.2010 - V ZR 125/10] Rz 8; 10, 933, 934 Rz 13), bei der Pflichtenwahrnehmung passive Prozessstandschafterin (BGH NJW 16, 1735 [BGH 11.12.2015 - V ZR 180/14] Rz 20). Ein WEigtümer soll ermächtigt werden können, Rechte durchzusetzen (BGH NZM 16, 363 [BGH 17.03.20...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Genehmigungsanspruch des Vertreters.

Rn 8 Ausnahmsweise besteht in den Fällen der Notgeschäftsführung gem §§ 679, 680, nicht aber bereits bei einer berechtigten GoA (§§ 677, 683) ein Genehmigungsanspruch des Vertreters gegen den Vertretenen (BGH NJW 51, 398). Die Ansicht, dass der Notgeschäftsführer nach §§ 679 f gesetzliche Vertretungsmacht habe (BeckOKBGB/Schäfer Rz 11), findet im Gesetz keine Stütze (Bork Rz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Versteuerung gem. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG

Rz. 1666 [Autor/Stand] Ist der Versicherungsnehmer oder der Bezugsberechtigte in Deutschland steuerpflichtig, sind Erträge aus einer Lebensversicherung mit dem persönlichen Steuersatz des Stpfl. zu versteuern[2], wenn sie gem. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG in der jeweils geltenden Fassung zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören und das Gesetz keine steuerliche Privilegierung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Betrieb, § 585 I 1.

Rn 5 Das Gesetz erwähnt nur die sächlichen Bestandteile. Zum Betrieb gehören zusätzlich noch der Faktor Mensch sowie Rechte, Verbindungen, Arbeitsgeräte etc. Auf einen Pflugtauschvertrag sind die §§ 585 ff anwendbar (BGH MDR 07, 1299 [BGH 13.07.2007 - V ZR 189/06]). Der Begriff Grundstück ist hier untechnisch zu verstehen als real abgrenzbarer Teil eines Grundstückes im Rech...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gesundheitliche Gefahren.

Rn 10 Welcher Art die gesundheitlichen Gefahren sein müssen, die durch die Offenbarung des Behandlungsfehlers abgewendet werden sollen (Wagner VersR 12, 789, 795), ergibt sich weder aus dem Gesetz noch der zugehörigen Begründung. Konkrete Richtwerte scheinen allerdings auch nicht zielführend. Vielmehr wird man auf die genannte Interessenabwägung zurückgreifen müssen. Innerha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsätze.

Rn 1 Vorerbe und Nacherbe sind nacheinander Erben desselben Erblassers und Träger der auf dessen Nachlass bezogenen Rechte und Pflichten. Mit dem Nacherbfall hört der Vorerbe auf, Erbe zu sein, und fällt die Erbschaft dem Nacherben an (§ 2139). Rn 2 Der Nacherbe ist Gesamtrechtsnachfolger (§ 1922) des Erblassers. Die Erbschaft fällt dem Nacherben automatisch ohne Übertragungs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gesetzesgeschichte, Zweck und Allgemeines.

Rn 1 § 559d ist durch das MietAnpG v 18.12.18 (BGBl I 2648) mWv 1.1.19 in das Gesetz eingefügt worden. Er stellt für die genannten 4 Fälle, solche nach §§ 241 II, 280 I, 823, 826, als Beweislastregelung die Vermutung (§ 292 S 1 ZPO) auf, dass der Vermieter seine vertraglichen Pflichten verletzt hat (§§ 241 II, 535). Er soll einem ›Herausmodernisieren‹ entgegenwirken (BTDrs 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Besteht keine Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 und 2, § 1593, so ist die Vaterschaft gerichtlich festzustellen. (2) 1Im Verfahren auf gerichtliche Feststellung der Vaterschaft wird als Vater vermutet, wer der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt hat. 2Die Vermutung gilt nicht, wenn schwerwiegende Zweifel an der Vaterschaft bestehen. (3) 1Als Empfängniszeit gilt die Z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Anwendungsbereich.

Rn 20 § 10 II bezweckt es, unbillige Härten zu beseitigen (BGH ZMR 18, 242 Rz 11; ZMR 16, 713 Rz 11). Nach § 10 II kann verlangt werden: eine vom Gesetz abweichende schuldrechtliche Vereinbarung oder die Anpassung einer bestehenden schuldrechtlichen Vereinbarung (BGH ZMR 12, 793 Rz 8), als Ultima Ratio auch die Änderung oder Aufhebung eines SNRs (BGH ZMR 19, 518 Rz 11; 18, 6...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Haftungsmilderungen.

Rn 18 Ein abweichender Standard der Haftung iS einer Haftungsmilderung kann sich sowohl aus Gesetz als auch aus Vertrag ergeben (zur Milderung iRd § 276 II s Rn 10). Grenzen vertraglicher Haftungsmilderungen setzen va §§ 276 III, 309 Nr 7. Gesetzliche Haftungsmilderungen sind insbes solche, welche die Haftung des Schuldners auf die eigenübliche Sorgfalt oder grobe Fahrlässig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 381 BGB – Kosten der Hinterlegung.

Gesetzestext Die Kosten der Hinterlegung fallen dem Gläubiger zur Last, sofern nicht der Schuldner die hinterlegte Sache zurücknimmt. Rn 1 Die Vorschrift regelt die Kostentragungspflicht im Verhältnis der Parteien untereinander. Sie beruht auf der Erwägung, dass ein Hinterlegungsrecht in Fällen besteht, in denen sich ein Leistungshindernis aus der Sphäre des Gläubigers ergib...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 8 Es gilt das Trennungsprinzip, dh die juristische Person ist ggü ihren Mitgliedern verselbstständigt, die Vermögenssphären sind streng getrennt. Soweit kein besonderer Haftungsgrund vorliegt (zB Übernahme einer Bürgschaft, Delikt oder § 278 I AktG) haften die Mitglieder der juristischen Person nicht; der Gläubiger kann also nicht direkt auf die Mitglieder ›durchgreifen‹....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Haftungsausschluss.

Rn 26 Bei einer Haftungsprivilegierung eines tödlichen Unfalls nach §§ 104 ff SGB VII ist auch das Hinterbliebenengeld ausgeschlossen (BGH NJW 22, 1526 [BVerfG 19.01.2022 - 1 BvR 1089/18]); anders ist dies beim Schockschaden, der aber auch originäre Verletzungen des nicht am Unfall beteiligten Angehörigen betrifft (§ 253 Rn 2). Eine klare Regelung hat das Gesetz nicht getrof...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einschränkungen der negativen Abschlussfreiheit.

Rn 17 Die negative Vertragsfreiheit wird durch den Kontrahierungszwang eingeschränkt (s.a. § 311 Rn 7 ff). Dieser kann sich aus Gesetz (Rn 18 ff) oder Rechtsgeschäft (Einräumung einer Option oder Vorvertrag, s Rn 27 ff) ergeben. In diesen Fällen besteht für den Adressaten des Gebots die Pflicht, den ihm angetragenen Vertrag abzuschließen (Staud/Bork Vor zu §§ 145–156 Rz 14 f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Senkung der Miete, § 573b IV.

Rn 9 Nach der Teilräumung kann der Mieter eine Herabsetzung der Miete entspr dem Wertanteil der Nebenräume oder Flächen an der Gesamtwohnung verlangen (AG Hamburg WuM 93, 616). Es gibt keine Anpassungsautomatik. Als frühester Zeitpunkt der Herabsetzung kommt die Räumung nach Ablauf der Kündigungsfrist in Betracht. Bedenken bestehen gegen eine rückwirkende Herabsetzung der Mi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Erscheinungsformen der Maklertätigkeit.

Rn 27 Der Makler hat die vertraglich vereinbarte Tätigkeit zu erbringen, um den Vergütungsanspruch zu erwerben. Orientiert sich die Vereinbarung am Gesetz, lassen sich die Fallgruppen: Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags (sog Nachweismakler) und Vermittlung eines Vertrags (sog Vermittlungsmakler) unterscheiden. Die erfolgsbezogenen Tätigkeiten können auch k...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ende.

Rn 15 Die Rechtsfähigkeit endet mit dem Tod eines Menschen. Dies und ebenso die Frage, wann der Tod eintritt, hat das Gesetz nicht geregelt, sondern als biologische Tatsache vorausgesetzt (vgl § 1922). Die Feststellung des Todes bedarf daher einer medizinisch-biologischen Feststellung. Davon geht insb auch das TPG aus, das auf den Tod abstellt, der nach dem aktuellen Stand d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Entstehung der Steuer (Abs. 2)

Rz. 27 [Autor/Stand] Die Grundsteuer entsteht nach § 9 Abs. 2 GrStG mit dem Beginn des Kalenderjahres, für das die Steuer festzusetzen ist. Beginn ist somit regelmäßig der 1. Januar, 0:00 Uhr[2]. Voraussetzung für das Entstehen der Grundsteuer ist aber letztendlich, dass zu diesem Zeitpunkt der erforderliche Tatbestand verwirklicht worden ist. Ohne Einfluss ist es, wann die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ausnahmebestimmungen (Abs 3).

Rn 7 Bei nichtehelicher Geburt kann die Mutter nach § 1626a auch den Vater als Sorgeberechtigten bestimmen. Ist dies nicht erfolgt, bestimmt Nr 1, dass die Einwilligung in eine Adoption durch den Vater schon vor der Geburt des Kindes erteilt werden kann. Da noch kein Vater feststeht, gelten insoweit die Regelungen des I für die Vermutung der Vaterschaft entspr. Rn 8 Hat der n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Norm ist durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (BGBl I 2021, 882) zum 1.1.23 eingeführt worden. Sie gibt dem Ehegatten ein zeitlich begrenztes Recht auf Vertretung des anderen in Angelegenheiten der Gesundheitssorge. Ziel der Norm ist es, für den Patienten nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung eine Vertretung auch dann zu si...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Notwendigkeit.

Rn 7 Im Kündigungsschreiben sind Kündigungsgründe anzugeben, soweit dies vorgeschrieben ist. Die Angabe bezweckt idR, dem Mieter zum frühestmöglichen Zeitpunkt über seine Position Klarheit zu verschaffen und ihn in die Lage zu versetzen, rechtzeitig alles Erforderliche zur Wahrung seiner Interessen zu veranlassen (BGH NJW 11, 914 Rz 10). Das Gesetz ordnet eine Angabe in § 57...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 3 Der Vermieter hat unter den Voraussetzungen des § 556g II 1 (Rn 6 ff) gem § 556g I 3 zu viel gezahlte Miete nach §§ 812 ff herauszugeben (LG Berlin NZM 17, 332; AG Hamburg-St. Georg ZMR 17, 744; AG Hamburg-Altona ZMR 17, 649). Es handelt sich um eine Rechtsgrundverweisung (Hinz ZMR 14, 593, 599). Haben mehrere Personen eine Wohnung angemietet, sind sie Mitgläubiger und ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Neben-, Geschäftsordnungen, Vereinsgewohnheitsrecht.

Rn 6 Kraft der Vereinsautonomie kann der Verein auch außerhalb der Satzung verbindliche Regeln setzen. Derartige Nebenordnungen wie Wettkampf-, Benutzungs- oder Schiedsordnungen, gestalten die Satzung nur näher aus und bedürfen einer satzungsmäßigen Grundlage (MüKo/Leuschner Rz 66). Wesentliche Entscheidungen müssen in der Satzung oder in einer zum Satzungsbestandteil erklär...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / b) Verbrechen oder vorsätzlich schweres Vergehen (§ 2333 Abs. 1 Nr. 2 BGB)

Rz. 33 In § 2333 Abs. 1 Nr. 2 BGB wurden gleichsam die vormaligen in Nr. 2 und Nr. 3 enthaltenen Pflichtteilsentziehungsgründe zusammengefasst und modifiziert. Früher konnte der Pflichtteil bei einer vorsätzlichen körperlichen Misshandlung (Nr. 2 a.F.) oder in den Fällen entzogen werden, in denen sich der Abkömmling eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 1 § 555a ist durch das MietRÄndG v 11.3.13 (BGBl I 434) mWv 1.5.13 ins Gesetz eingefügt worden (zum Übergangsrecht s Vor § 555a Rn 4). Er gibt dem Vermieter die Möglichkeit, seine aus § 535 I 2 folgende Gebrauchs- und Erhaltungspflicht (§ 535 Rn 134 ff) auch gegen den Willen des Mieters zu erfüllen. Beeinträchtigungen aus einer zu duldenden Erhaltungsmaßnahme können daher...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gesetzesgeschichte.

Rn 1 § 557a ist durch das MSRG v. 19.6.01 (BGBl I 1149) mWv 1.9.01 in das Gesetz eingefügt worden. IV (dazu Rn 15 ff) wurde mWv 1.6.15 durch das MietNovG v 21.4.15 (BGBl I 610) angefügt. Für Staffelmietvereinbarungen, die noch vor dem 1.9.01 vereinbart wurden, gilt weiterhin § 10 II MHG (BGH ZMR 04, 735, 736). Verstieß eine Staffelmietvereinbarung gegen § 10 II 2 MHG, ist si...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Treuwidriges Rückbauverlangen.

Rn 50 Die Rückbaupflicht ist Teil der Räumungspflicht. Dennoch kann im Einzelfall ein Rückbauverlangen des Vermieters bei einer privilegierten baulichen Veränderung treuwidrig sein (§ 242). Dies wird für Maßnahmen zur Förderung der E-Mobilität eine Rolle spielen. Da der Anspruch des Vermieters auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands im Gesetz nicht generell ausgesc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abgrenzung.

Rn 9 Ob ein Leistungsgegenstand erfüllungshalber, an Erfüllungs statt oder als vereinbarte Erfüllung hingegeben wird, hängt von den Vereinbarungen der Parteien ab. Diese bedürfen im Zweifel der Auslegung (zB Karlsr NJW 03, 2322). Bei der Abgrenzung kommt es namentlich darauf an, ob die Forderung unmittelbar durch Hingabe des ersatzweise vorgesehenen Leistungsgegenstands erlö...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Tatbestandsvoraussetzungen.

Rn 3 Es muss sich um einen Beschl zur Verwaltung des gemE oder des Gemeinschaftsvermögens handeln (Verwaltungsbeschl). Eine Beschl-Kompetenz besteht nicht, sofern die entspr Verwaltungsmaßnahme oder -entscheidung bereits durch eine Vereinbarung oder ein Gesetz geregelt ist. Ist die Verwaltungsmaßnahme oder -entscheidung bislang nur Gegenstand eines anderen Beschl gewesen, st...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Norm bietet die Grundlage für die Wohnungszuweisung nach Rechtskraft der Ehescheidung und bestimmt die Tatbestandsvoraussetzungen, wobei im Wesentlichen auf das Wohl der im Haushalt lebenden Kinder und die Lebensverhältnisse der Eheleute abgestellt wird. Rn 2 I begründet den Anspruch eines Ehegatten auf Zuweisung der Wohnung gegen den jeweils anderen; eine Teilung de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Benachrichtigungspflicht.

Rn 4 Die Pflicht zur Benachrichtigung ergibt sich für den Käufer aus dem Gesetz. Die gleiche Pflicht trifft den weiterveräußernden Verkäufer. Er hat den Miterben nicht nur den Inhalt des Kaufvertrages, sondern auch die Übertragung unverzüglich anzuzeigen (Grüneberg/Weidlich § 2035 Rz 2). Die Miterben können bis zur Übertragungsanzeige das Vorkaufsrecht dem Verkäufer ggü gem ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Willenserklärung.

Rn 20 Alle Arten von Willenserklärungen sind nach den §§ 119 ff anfechtbar, also einseitige (BGHZ 106, 163; NJW 98, 532; NJOZ 17, 1701 Tz 10, Widerruf einer Vollmacht), mehrseitige (BayObLG NJW-RR 00, 1036), empfangsbedürftige, nicht empfangsbedürftige, ausdrückliche und konkludente Erklärungen (BGHZ 11, 5; Oldbg NJW-RR 07, 268, Einstellen bei eBay). Der Irrtum kann bereits ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Inhalt.

Rn 1 § 559b ist durch das MSRG v. 19.6.01 (BGBl I 1149) mWv 1.9.01 in das Gesetz eingefügt worden. Die Vorgängervorschriften sind §§ 3 III, 4 MHG (s.a. vor § 557 Rn 1). Der zum Nachteil des Mieters nach seinen III nicht abdingbare § 559b bestimmt die Anforderungen an eine einseitige Mieterhöhung wegen einer Modernisierung iSv § 555b und den Zeitpunkt, wann der Mieter die erh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Unzulässige Bedingungen.

Rn 19 Die Unzulässigkeit einer echten Bedingung kann sich aus der Bedingungsfeindlichkeit des Rechtsgeschäfts (Rn 15 ff) oder aus ihrem Inhalt ergeben. Letzteres ist insb bei unerlaubten oder sittenwidrigen Bedingungen der Fall. Sittenwidrig sind va solche Bedingungen, die eine Zuwendung an ein bestimmtes Verhalten des Empfängers knüpfen und dadurch unzumutbaren Druck auf di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 34 Die den Antrag stützenden Umstände sind vom Antragsteller substanziiert darzulegen. Dazu sind die einzelnen die Wohnungszuweisung begründenden Vorfälle nach Zeit, Ort, näheren Umständen und konkreten Folgen genau zu schildern (Schulz/Hauß, Rz 1125). Nicht ausreichend ist der Vortrag, der Antragsgegner habe wiederholt bedroht, misshandelt oder vergewaltigt (Ddorf FamRZ ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Akzessorietät.

Rn 10 Die Bürgschaft setzt eine bestehende oder künftige Verbindlichkeit voraus und ist damit akzessorisch (Mot II 659; s zB BGHZ 147, 99, 104; 153, 311, 316 aE). Die Hauptschuld und die Bürgschaft als akzessorisches Nebenrecht (lat accessio = das was hinzukommt) sind dergestalt miteinander verknüpft, dass das Schicksal der Hauptschuld unmittelbar auf das Nebenrecht einwirkt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gesetzesgeschichte und Zweck.

Rn 1 § 560 ist durch das MSRG v. 19.6.01 (BGBl I 1149) mWv 1.9.01 in das Gesetz eingefügt worden. Die Vorgängervorschrift ist § 4 MHG (s.a. Vor § 557 Rn 1). § 560 I–III ergänzen § 556. Sie regeln, wann, wie und auf welchem Weg eine Betriebskosten pauschale (§ 556 Rn 13) geändert werden kann (§ 560 I, II) oder muss (§ 560 III). § 560 IV bestimmt, was bei Betriebskosten voraus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abhandenkommen.

Rn 3 Nach allg Auffassung ist eine Sache abhandengekommen, wenn entweder der Eigentümer oder sein Besitzmittler den unmittelbaren Besitz ohne seinen Willen verloren hat (Neuner JuS 07, 401, 403). Nicht erforderlich ist ein Besitzverlust gegen den Willen des Eigentümers. Das Gesetz nennt ausdrücklich Diebstahl und Verlust der Sache, macht aber mit dem Hinweis auf ein sonstige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Notwendige Verwendungen.

Rn 2 Das Gesetz unterscheidet zwischen notwendigen und (nur) nützlichen Verwendungen, §§ 994, 996. Zur Definition: BGHZ 131, 220. Notwendig ist eine Verwendung – dh Erbringung einer vermögenswerten (auch: Arbeits-)Leistung durch den Besitzer zur Wartung, Erhaltung, Sanierung, Reparatur, Wiederherstellung oder Verbesserung/Verschönerung iS eines objektiv erkennbaren und bezif...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Gesetzesgeschichte, Zweck und Allgemeines.

Rn 1 § 558a ist durch das MSRG v. 19.6.01 (BGBl I 1149) mWv 1.9.01 in das Gesetz eingefügt worden. Die Vorgängervorschrift ist § 2 II MHG (s.a. vor § 557 Rn 1). Sein Inhalt, der zum Nachteil des Mieters nicht abdingbar ist (§ 558a V), sind die formalen Anforderungen eines Mieterhöhungsverlangens iSv § 558 I 1. Davon unabhängig ist die Frage, ob die geforderte Miete der Höhe ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Erlöschen nach Maßgabe des Grundgeschäfts (S 1).

Rn 3 Enthält die Vollmacht keine ausdrückliche Regelung, bestimmt sich das Erlöschen der Vollmacht gem 1 aus dem Grundverhältnis (zB Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Dienst- oder Arbeitsvertrag). Dieses kann auch in einem Treuhandvertrag bestehen (BGH DNotZ 18, 828 [BGH 12.07.2018 - V ZR 285/17] Rz 11). Ob zwar die Vollmacht nach dem Abstraktionsgrundsatz (§ 167 Rn 4) ni...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sonstige Wirkungen.

Rn 10 Das Gesetz beschränkt sich auf die Regelung von Schadenersatz- und Rückgewähransprüchen bei Beendigung des Verlöbnisses (§§ 1298–1302), begründet aber darüber hinaus keine weitergehenden Verpflichtungen, insbesondere hat es weder unterhalts- noch güterrechtliche Auswirkungen, weshalb im Fall der Tötung eines Verlobten auch keine Ansprüche aus § 844 II bestehen (Frankf ...mehr

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AGS 08/2024, Kosten- und Au... / II. Beseitigung eines gesetzwidrigen Zustandes

Zur Begründung der Kosten- und Auslagenentscheidung führt das OLG aus: Die Kostenentscheidung beruhe auf einer entsprechenden Anwendung des § 473 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 473 Abs. 2 S. 1 StPO (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.9.1999 – 1 Ws 701/99, NStZ-RR 2000, 223 m.w.N.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Aufl., 2024, § 473 Rn 17 m.w.N.). Denn trotz des entgegenstehenden Wortla...mehr

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Berufsausbildung: Vorausset... / 1.3.3 Persönliche Eignung des Ausbilders

Die persönliche Eignung des Ausbilders definiert das Gesetz in § 29 BBiG negativ, d. h. es listet 2 typische ("insbesondere") Tatbestände auf, in welchen Fällen man nicht geeignet ist, Ausbilder zu sein. Im Fall des § 29 Nr. 1 BBiG fehlt die Eignung auch dann, wenn der Auszubildende schon erwachsen ist. Für andere Fälle wäre im Einzelfall zu prüfen, ob die Eignung fehlt. Aus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck, Rechtsfolgen, Anwendungsbereich.

Rn 1 (1) § 450 soll die Unparteilichkeit der Verkäufe aufgrund Zwangsvollstreckung (I) und Gesetz gewährleisten (II). Der Einschluss des Protokollführers zeigt, dass nicht nur materielle Interessenkollisionen, sondern auch der böse Schein der Parteilichkeit verhindert werden sollen (MüKo/Westermann Rz 1, 4). Zu den Rechtsfolgen s § 451. Rn 2 (2) Die Norm gilt für Verkäufe von...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Geburt des Kindes vor dem 1.9.86.

Rn 22 Bis zum 1.9.86 wurde zur Anknüpfung des Abstammungsstatuts unwandelbar auf den Zeitpunkt der Geburt abgestellt. Nach der mit dem Gesetz zur Neuregelung des internationalen Privatrechts vom 25.7.86 normierten Übergangsregelung in Art 220 I bleibt das alte Recht für vor dem 1.9.86 abgeschlossene Vorgänge weiterhin maßgeblich. Deshalb beurteilt sich die Abstammung vor dem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Nach dem Wortlaut der Norm darf ein Schuldner die Zwischenzinsen einer vor Fälligkeit bezahlten Schuld nicht abziehen (AnwK/Schwab § 272 Rz 1). Die vorzeitige Zahlung des Schuldners gewährt dem Gläubiger einen Vorteil, da dieser das Geld bereits vor der eigentlichen Fälligkeit zinsbringend anlegen kann. Da die frühzeitige Zahlung aber vom Schuldner freiwillig bewirkt wu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Analoge Anwendung des Abs 2.

Rn 10 II gilt seinem Wortlaut nach nur für die rechtsgeschäftlich erteilte Vertretungsmacht. Zur analogen Anwendung auf den gesetzlichen Vertreter, den Untervertreter und den Vertreter ohne Vertretungsmacht s bereits Rn 2. Das Gesetz geht davon aus, dass gesetzliche Vertreter und Organe von juristischen Personen keine Weisungen der von ihnen vertretenen Person empfangen könn...mehr