Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzliche Krankenversicherung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.5.5 Geringfügig versicherungspflichtig in Privathaushalten Beschäftigte (Abs. 1 Nr. 1c)

Rz. 17 Parallelvorschriften in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bestehen nicht. In der Krankenversicherung hat der Arbeitgeber für Beschäftigte in Privathaushalten nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV gemäß § 249 Satz 2 SGB V einen pauschalen Beitrag in Höhe von 5 % zu zahlen. Die Einfügung der Nr. 1c mit dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmar...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.8 Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (Abs. 6 und Abs. 7 Satz 1)

Rz. 41 Mit der Änderung der Norm durch das GKV-WSG ist dem Gemeinsamen Bundesausschuss auferlegt worden, in Richtlinien nach § 92 festzulegen, an welchen Orten und in welchen Fällen Leistungen nach den Abs. 1 und 2 auch außerhalb des Haushalts und der Familie des Versicherten erbracht werden können (Satz 1). Darüber hinaus soll der Gemeinsame Bundesausschuss in Richtlinien A...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.3.2.2 Änderung des Abs. 2 Satz 1 durch das GMG ab 1.4.2004

Rz. 18 Von dem Urteil des BSG v. 30.10.2001 (B 3 KR 2/01 R) abweichend – und ausdrücklich zunächst nur für diesen Fall –, bestimmte § 37 Abs. 2 Satz 2 HS 2 i. d. F. des GMG, dass der Anspruch auf Behandlungssicherungspflege als Leistung der GKV ab 1.1.2004 das Anziehen und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen ab Kompressionsklasse 2 auch in den Fällen, in denen dieser Hilfebe...mehr

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Sommer, SGB V § 27 Krankenb... / 1 Allgemeines

Rz. 8 Abs. 1 Satz 1 nennt die grundlegenden Voraussetzungen, unter denen Anspruch auf Krankenbehandlung besteht. Nur Versicherte (§§ 5 ff.) haben Anspruch auf Krankenbehandlung. Diese muss notwendig sein, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheit Beschwerden zu lindern. Die Einzelheiten finden sich in den konkreten Anspruchsnor...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.2.9 Übertragung des Anspruchs auf den anderen Elternteil

Rz. 42 Sind im Falle einer Erkrankung des Kindes beide Elternteile berufstätig und kann die Pflege des erkrankten bzw. zu beaufsichtigenden Kindes nicht durch andere Haushaltangehörige sichergestellt werden, können grundsätzlich die Eltern entscheiden, wer von ihnen die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des erkrankten Kindes übernimmt und deshalb die Freistellung von de...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.1.2.1 Definition: Fernbleiben von der Arbeit (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 8 I.S.d. § 45 Abs. 1 Satz 1 muss die Betreuung, Beaufsichtigung oder Pflege des erkrankten Kindes zwingend zu Zeiten erforderlich sein, in denen der erwerbstätige Versicherte der Arbeit nachzugehen hätte. Beschränkt sich die Notwendigkeit der Betreuung, Beaufsichtigung oder Pflege des Kindes etc. auf Zeiten, in denen der Versicherte nicht der Arbeit nachgegangen wäre (ar...mehr

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Sommer, SGB V § 24h Haushal... / 2.5 Abgrenzung der Haushaltshilfe-Ansprüche zwischen § 24h und § 38

Rz. 49 Der Anspruch auf Haushaltshilfe nach § 24h besteht, wenn die werdende bzw. junge Mutter den von ihr geführten Haushalt wegen ihrer Schwangerschaft oder wegen der Entbindung nicht fortführen kann. In der Praxis bestehen unterschiedliche Auffassungen darüber, in welchen Fällen eine Schwangerschaft oder eine Entbindung in Abgrenzung zu einer Krankheit ursächlich für die ...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.7 Schiedsverfahren (Abs. 4a)

Rz. 72 Die berechtigten Gemeinschaften der Allgemeinmediziner nach Abs. 4 Satz 2, zu denen die Hausärzteverbände e. V. gehören, haben die Möglichkeit, ein spezielles, von § 89 getrenntes Schiedsverfahren nach Abs. 4a zu beantragen, falls eine Einigung mit der Krankenkasse über den Vertrag für die HzV bzw. einzelne Vertragsbestandteile nicht zustande kommt. Von § 89 getrennte...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.5.4.3 Richtlinien und Rahmenvertrag (Abs. 1a Satz 10 bis 13)

Rz. 38 Nach Abs. 1a Satz 10 bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss in den Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6, 7 und 12 die weitere Ausgestaltung des Verordnungsrechts. Dieser Verpflichtung ist der Gemeinsame Bundesausschuss durch entsprechende Beschlüsse vom 17.12.2015 zur Änderung der Arzneimittel-, häusliche Krankenpflege-, Heilmittel-, Hilfsmittel-, Sozialtherapie...mehr

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Sommer, SGB V § 80 Wahl und... / 2.2.6 Wahl des Vorsitzenden

Rz. 21 Nach Abs. 2 wählt die Vertreterversammlung in unmittelbarer und geheimer Wahl aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. "Aus ihrer Mitte" bedeutet, dass die Kandidaten für die Ämter des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden Mitglieder der Vertreterversammlung sein müssen. Gewählt ist der Kandidat, der die Mehrheit der abgegebenen gült...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 1.2 Sekundärverträge (Abs. 4 Satz 4)

Rz. 11 Finden die Krankenkassen in dem Bezirk einer KV keinen Vertragspartner, der die Voraussetzungen des Satzes 1 erfüllt, haben sie zur flächendeckenden Sicherstellung des Angebots nach Abs. 1 Verträge mit einem oder mehreren der in Satz 4 genannten Vertragspartner zu schließen. Das Besondere hierbei ist, dass kein Anspruch auf einen Abschluss besteht und die Aufforderung...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit dem GKV-IPReG trägt der Gesetzgeber der Erkenntnis Rechnung, dass die Bedeutung der außerklinischen Intensivpflege bedingt durch den medizinischen Fortschritt und das hohe Versorgungsniveau stark zugenommen hat. Die bisherigen Regelungen zur Behandlungspflege für Versicherte mit intensivpflegerischem Versorgungsbedarf aus § 37 werden in einen neuen Leistungsanspruc...mehr

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Jansen, SGB VI § 159 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet den Betrag, bis zu dem die Beitragsbemessungsgrundlage (§ 161) der Beitragsberechnung zugrunde gelegt wird (§ 157). Nur für die Höhe der Beiträge, nicht aber für die Frage, ob Versicherungspflicht besteht, hat sie Bedeutung. Denn anders als die gesetzliche Krankenversicherung (§ 6 Abs. 1 SGB V) kennt die gesetzliche Rentenversich...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.5 Arbeitnehmer in Altersteilzeitarbeit

Rz. 12 § 163 Abs. 5 trifft Regelungen für Altersteilzeitbeschäftigungsverhältnisse, die aufgrund des ATG v. 23.7.1996 ausgeübt werden. Das ATG soll älteren Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglichen. Durch § 163 Abs. 5 werden die Beiträge für die Altersteilzeitbeschäftigten erhöht, die nach § 3 Abs. 1a ATG Aufstockungsbeträge erhal...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.4 Höchst-Kinderkrankengeld

Rz. 66 Der auf den Kalendertag umgerechnete Betrag des Kinderkrankengeldes (= 90 % bzw. 100 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, welches auf der Grundlage des beitragspflichtigen Brutto-Arbeitsentgelts ermittelt wurde), darf 70 % der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze nach § 223 Abs. 3 (BBG) nicht überschreiten (§ 45 Abs. 2 Satz 3). Maßgebend ist die jeweils am T...mehr

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Sommer, SGB V § 27a Künstli... / 2.1.3 Ehepaare (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 9 Weitere unverzichtbare Voraussetzung ist nach Nr. 3 eine bestehende Ehe zwischen den Personen, die Maßnahmen nach § 27a in Anspruch nehmen wollen. Dies sah der Gesetzgeber als notwendig an, weil die völlige oder teilweise Gleichstellung nicht Verheirateter mit Ehepaaren im Rahmen künstlicher Befruchtung mit dem verfassungsrechtlichen Schutzanspruch von Ehe und Familie ...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.1.2.5 Altersgrenze des Kindes

Rz. 17 Nach § 45 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 1a Satz 1 besteht nur dann ein Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn das zu betreuende Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Rz. 18 Zu a) Anders als bei der Haushaltshilfe (vgl. § 38) wird bei dem Kinderkrankengeld nicht auf den Beginn der Leistung abgestellt. Vollendet also das Kind w...mehr

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Sommer, SGB V § 27a Künstli... / 2.5 Anspruch auf Kryokonservierung (Abs. 4)

Rz. 19 Das TSVG (vgl. 2a) hat durch den neu eingefügten Abs. 4 für Versicherte einen Anspruch auf Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder von Keimzellgewebe eröffnet, wenn wegen einer Erkrankung und deren Behandlung mit einer keimzellschädigenden Therapie die Kryokonservierung medizinisch notwendig erscheint, um eine zukünftige künstliche Befruchtung mithilfe der kry...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.1.1 Angebot zum Abschluss

Rz. 20 Die HzV stellt vom Wortlaut her den qualifizierten Hausarzt in den Mittelpunkt des Versorgungsgeschehens. Er soll den Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen seiner hausärztlichen Fachkompetenz ambulant versorgen, die ambulante Versorgung durch andere Fachärzte sicherstellen, den Versicherten durch die stationäre und rehabilitative Behandlung leite...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.10 Kostenerstattung (Abs. 4)

Rz. 31 Abs. 4 beruht auf der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Gesundheit (BT-Drs. 19/20720 S. 56). Die Krankenkasse hat die außerklinische Intensivpflege grundsätzlich als Sachleistung (§ 13 Abs. 1, § 2 Abs. 2) zu erbringen. Ist die Krankenkasse dazu nicht in der Lage, weil sie z. B. über keine ausreichende Anzahl von geeigneten, qualifizierten Pflegef...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.2.3 Inhalt der Hausarztzentrierten Versorgung

Rz. 26 Die 4 in Abs. 2 enthaltenen Anforderungsbeispiele normieren den besonders qualifizierten Hausarzt und zielen auf die Verbesserung der Pharmakotherapie, den Einsatz wissenschaftlich begründeter und zugleich praxiserprobter Behandlungsleitlinien für die hausärztliche Versorgung, die Konzentration der ärztlichen Fortbildung auf hausarzttypische Problemfelder sowie auf di...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Sinn der Norm ist es, eine stationäre Behandlung im Krankenhaus zu ersetzen oder das Ziel der ärztlichen Behandlung zu sichern. Häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der Krankenbehandlung i. S. d. § 27, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Zu unterscheiden sind Krankenhausersatzpflege (Abs. 1), die neben Behandlungspflege im Einzelfall auch notwendige Grundpflege und ...mehr

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Jansen, SGB VI § 174 Beitra... / 2.1 Beiträge aus Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen (Abs. 1)

Rz. 2 Parallelvorschriften sind für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung § 253 SGB V, § 60 Abs. 1 Satz 2 SGB XI und § 348 Abs. 2 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1396 RVO und § 118 AVG. Für die Zahlung der Beiträge versicherungspflichtig Beschäftigter (§§ 162 bis 164) aus dem Arbeitsentgelt (§ 14 SGB IV) und der Hausgewerbetreibenden (§ 165 Abs. 1 Nr. 4) au...mehr

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Sommer, SGB V § 38 Haushalt... / 2.1.2 Krankenhausbehandlung oder andere Leistungen (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 5 Voraussetzung ist ferner zunächst, dass der Versicherte selbst eine der in Abs. 1 Satz 1 genannten Leistungen erhält. Dabei handelt es sich um Krankenhausbehandlungen nach § 39, medizinische Vorsorgeleistungen (§ 23 Abs. 2 und 4), Medizinische Vorsorge für Mütter und Väter (§ 24), häusliche Krankenpflege (§ 37), ambulante oder stationäre Leistungen zur medizinischen Rehabil...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.2.1 Anspruchsdauer bis einschließlich 2019

Rz. 28 Bei der Anspruchsdauer auf Kinderkrankengeld für die Zeit bis einschließlich 2019 ist zu unterscheiden zwischen schwersterkrankten Kindern, die nur noch eine kurze Lebenserwartung haben (vgl. Rz. 90 ff.) und den sonstigen ("normal") erkrankten Kindern, die wegen ihrer Erkrankung der Aufsicht, Betreuung oder Pflege bedürfen. Jedes Elternteil, das bei Arbeitsunfähigkeit ...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.2.8 Freiwilliger Beitritt des Hausarztes

Rz. 38 Für den freiwilligen Beitritt zu allen Verträgen über die HzV kommen insbesondere die als Vertragsärzte praktizierenden Fachärzte für Allgemeinmedizin, die praktischen Ärzte, hausärztlich tätige Internisten sowie Kinder- und Jugendärzte infrage, mithin alle, die nach § 73 Abs. 1a zu den Hausärzten zählen und im jeweiligen KV-Bezirk ihren Vertragsarztsitz haben. Diese ...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.4 Verträge über die Hausarztzentrierte Versorgung (Abs. 4)

Rz. 60 Abs. 4 regelt die Verpflichtung der Krankenkassen, zur flächendeckenden Sicherstellung der HzV Verträge zu schließen. Der Vertrag, der für die einzelne Krankenkasse gesetzlich vorgeschrieben ist, stellt i. S. d. Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) keinen öffentlichen Auftrag dar, weil die Entscheidung über die Inanspruchnahme der HzV nicht von der Krankenka...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.15 Vergütung der HzV

Rz. 93 Zur Vergütung der HzV ergibt sich aus Abs. 5 lediglich der Hinweis, dass die Vergütung im Vertrag über die HzV zu regeln ist. In der Gesetzesbegründung findet sich zudem noch die Anmerkung, dass eine angemessene Vergütung vereinbart werden soll. Es obliegt also den Vertragspartnern, die angemessene Vergütung der Leistungen der HzV vertraglich zu vereinbaren. Die Vergü...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.4 Bezieher von Verletztengeld nach Bezug von Bürgergeld (bis 31.12.2022: Arbeitslosengeld II) nach Abs. 1 Nr. 2a

Rz. 9 Bis zum 31.12.2010 waren erwerbsfähige Hilfebedürftige, die von einem Träger nach dem SGB II Arbeitslosengeld II beziehen (vgl. § 19 SGB II), nach § 3 Satz 1 Nr. 3a (a. F.) grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, ohne dass es darauf angekommen wäre, ob vor Beginn der Leistung zuletzt Versicherungspflicht bestanden hat. Damit wurden auch die erwerbsfähigen Hilfebedü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Nach seinem Inkrafttreten ist § 166 im Zusammenhang mit der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung (PflegeVG v. 26.5.1994, BGBl. I S. 1014) um Abs. 2 ergänzt worden. Die Regelung für Bezieher von Arbeitslosenhilfe ist aus Nr. 2 genommen und in Nr. 2a angefügt worden (WFG v. 25.9.1996, BGBl. I S. 1461). Mit der Einführung eines Teilarbeitslosengeldes (§ 150 SGB ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.6 Abgrenzung zu anderen Leistungen

Rz. 48 Für die Eingliederungshilfe gelten die §§ 90 ff. SGB IX und § 35a SGB VIII. Während das SGB VIII nur Kinder und Jugendliche (ggf. auch junge Volljährige nach Maßgabe des § 41 SGB VIII) mit seelischer oder drohender seelischer Behinderung erfasst, insoweit aber im Leistungsrecht weitestgehend auf das SGB IX verweist (dazu Eicher, Jugendhilfe 2023, 144; Eicher, Das Reha...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die jetzige Fassung des § 157 SGB III beruht im Wesentlichen auf einer Übernahme der Regelung aus § 143 SGB III a. F. durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20.12.2011.[1] Der Gesetzeswortlaut ist lediglich zur sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern angepasst worden. Die Vorschrift des § 157 SGB III ist von dem Gru...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.6.4 Aufwendungen aus Verlustübernahme (Pos. 12a GKV, 11a UKV)

Rz. 202 Dem Grunde nach gelten die Ausführung unter Abschn. 4.6.2 entsprechend. Es werden hier die von einer Gewinngemeinschaft oder einer Untergesellschaft übernommenen Verlustdeckungsbeiträge erfasst. Auch Verlustübernahmen aus Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften sollten hier ausgewiesen werden.[1] Hinzu kommen auch Dividendengarantiezahlungen an außen stehende ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.5 Sonstige Steuern (Pos. 16 GKV, 15 UKV)

Rz. 187 Dem Grunde nach zählen hierzu alle übrigen, die weder unmittelbar von den Umsatzerlösen nach Position Nr. 1 GKV/UKV abzusetzenden direkt mit den Umsatzerlösen verbundenen Steuern (insbesondere Verbrauchsteuern,vgl. Rz. 49) noch unter der Position Nr. 14 GKV/Nr. 13 UKV erfassten (also erfolgsabhängigen) Steuern, welche die oben (vgl. Rz. 173–175) beschriebenen Kriteri...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Pos. 17 GKV, 16 UKV)

Rz. 204 Das Jahresergebnis (positiv: Jahresüberschuss, negativ: Jahresfehlbetrag) ergibt sich aus der Differenz aus dem Ergebnis nach Steuern (Position Nr. 15 GKV/Nr. 14 UKV) und den sonstigen Steuern (Position Nr. 16 GKV/Nr. 15 UKV); ggf. sind auch noch "Aufwendungen aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsvertrags" sowie "Erträge...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.4 Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens (Pos. 12 GKV, 11 UKV)

Rz. 161 Dem Grunde nach werden hier handelsrechtliche Abschreibungen i. S. d. §§ 253 Abs. 3 Sätze 5, 6 HGB erfasst, sofern sie auf Finanzanlagen (Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens, Ausleihungen) gemäß Aktivpositionen A. III. 1–6 einschließlich sonstiger Finanzanlagen, ausgenommen der Vermögensgegenstände nach § 246 Abs. 2 Satz ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.3 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen sowie aus der Abzinsung (Pos. 11 GKV, 10 UKV)

Rz. 155 Dem Grunde nach handelt es sich hier um einen Sammelposten für Zinsen und ähnliche Erträge, die weder unter Position Nr. 9 oder Nr. 10 GKV bzw. Position Nr. 8 oder Nr. 9 UKV erfasst werden und für die auch kein Sonderausweis nach § 277 Abs. 3 Satz 2 HGB in Betracht kommt. Hierbei handelt es sich insbesondere um: (Verzugs-)Zinsen aus Forderungen aus Lieferungen/Leistun...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.1 Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen (Pos. 9 GKV, 8 UKV)

Rz. 141 Dem Grunde nach sind hier nach h. M. nur die laufenden Erträge[1] auszuweisen, die sich als "Früchte" aus den unter Position 1 ("Anteile an verbundenen Unternehmen") und unter Position 3 ("Beteiligungen") des Finanzanlagevermögens (Aktivposition A. III) ausgewiesenen Vermögensgegenstände darstellen. Allerdings kommt es nicht darauf an, dass der Ausweis noch am Bilanz...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.2 Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen (Pos. 10 GKV, 9 UKV)

Rz. 149 Dem Grunde nach fallen hierunter Erträge aus Kapitalanlagen, die unter den "Finanzanlagen" (Position A. III) auszuweisen sind, die jedoch nicht aus "Anteilen an verbundenen Unternehmen", nicht aus "Beteiligungen" (dann Position Nr. 9 GKV/Nr. 8 UKV) stammen und nicht als Erträge aus Gewinn- und Teilgewinnabführungsverträgen (separater Ausweis nach § 277 Abs. 3 Satz 2 ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.7 Abschreibungen (Pos. 7 nur GKV)

Rz. 100 Handelsbilanzrechtlich sind folgende Abschreibungsarten zu unterscheiden (s. "Abschreibungen, AfA, Wertminderungen"): nach der Planmäßigkeit: planmäßige und außerplanmäßige (vgl. §§ 253 Abs. 3 Sätze 1–4 bzw. 253 Abs. 3 Sätze 5, 6 sowie Abs. 4 HGB), nach der Vermögenszugehörigkeit des Abschreibungsobjektes; Abschreibungen auf abnutzbares und nicht abnutzbares Anlagevermög...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.2 Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen (Pos. 2 nur GKV)

Rz. 57 Wenn die GuV-Rechnung dem Prinzip der Produktionserfolgsrechnung (GKV) folgt und demnach in den Aufwendungen alle dem Geschäftsjahr zuzurechnenden Ausgaben zu erfassen sind, müssen neben den Umsatzerlösen auch die Bestandserhöhungen (z. B. durch Lagerproduktion) bzw. Bestandsminderungen (z. B. durch Lagerabbau) an unfertigen und fertigen Erzeugnissen in die Erträge bz...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.6.2 Erträge aus Verlustübernahme (Pos. 16a GKV, 15a UKV)

Rz. 195 Dem Grunde nach handelt es sich um eine tatsächlich durchgeführte Übernahme des ganzen oder teilweisen Verlustes (Fehlbetrag der Untergesellschaft) durch ein anderes Unternehmen (i. d. R. durch die Obergesellschaft). Sie beruht entweder – bei AG und KGaA – auf der gesetzlichen Verpflichtung zur Verlustübernahme aus einem Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag (§ ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.4 Ergebnis nach Steuern (Pos. 15 GKV, 14 UKV)

Rz. 184 Diese Saldogröße fasst die Komponenten des Betriebsergebnisses (Positionen Nr. 1–8 GKV/Nr. 1–7 UKV) und des Finanzergebnisses (Positionen Nr. 9–13 GKV/Nr. 8–12 UKV) zusammen und subtrahiert hiervon die "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" (Position Nr. 14 GKV/Nr. 13 UKV). Die im Zuge der Novellierung des Handelsrechts durch das BilRUG neu aufgenommene Zwischenergeb...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.3 Andere aktivierte Eigenleistungen (Pos. 3 nur GKV)

Rz. 63 Neben den unter Position Nr. 2 GKV erfassten Eigenleistungen ("Bestandsveränderungen an fertigen/unfertigen Erzeugnissen") sind auch "andere" Eigenleistungen des Geschäftsjahres, soweit sie zu Aktivierungen führten, zu erfassen, da auch die dazugehörigen Aufwendungen in verschiedenen Aufwandspositionen enthalten sind und so eine periodengerechte Gegenüberstellung der ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.8.2 Entnahmen aus der Kapitalrücklage (Pos. 19 GKV, 18 UKV)

Rz. 207 Dieser Posten weist ergebniswirksame Entnahmen aus der Kapitalrücklage zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags oder Verlustvortrags nach den Vorschriften des § 150 Abs. 3, Abs. 4 Nr. 1, Nr. 2 AktG aus. Weiterhin sind hierunter Entnahmen auszuweisen, die bei einer vereinfachten Kapitalherabsetzung nach § 229 Abs. 2 AktG zum Ausgleich von Wertminderungen oder der Deckung ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.8.4 Ertrag aus der Kapitalherabsetzung (Pos. 21 GKV, 20 UKV)

Rz. 209 Dies ist ein obligatorischer Sonderposten für den Buchgewinn aus einer Kapitalherabsetzung bei AG und KGaA (§ 240 Satz 1 AktG).mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.8.1 Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr (Pos. 18 GKV, 17 UKV)

Rz. 206 Der Posten erfasst einen vorjährigen Bilanzverlust oder einen Gewinnverteilungsrest des Vorjahres. Ein Gewinnvortrag (vgl. § 174 Abs. 2 Nr. 4 AktG) wird zum Jahresüberschuss hinzuaddiert bzw. beim Jahresfehlbetrag subtrahiert. Bei einem Verlustvortrag verhält es sich umgekehrt. Ein direkter Zusammenhang zum steuerlichen Verlustausgleich (§ 10d EStG) besteht nicht.mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.6.3 Aufwendungen aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags (Pos. 16b GKV, 15b UKV)

Rz. 198 Dem Grunde nach wird vorausgesetzt, dass die Aufwendungen aus einem oder mehreren der 3 genannten Rechtsverhältnisse resultieren. Zur Abgrenzung der Vertragstypen siehe Rz. 193. Rz. 199 Der Höhe nach gelten die obigen Ausführungen (siehe Rz. 194) entsprechend. Rz. 200 In persönlicher Hinsicht kommt hier das aus dem Vertrag gewinnabführungsverpflichtete Unternehmen in B...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.8.5 Einstellung in die Kapitalrücklage nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (Pos. 22 GKV, 21 UKV)

Rz. 210 Während üblicherweise Einstellungen in die Kapitalrücklage als erfolgsneutrale Vorgänge die GuV-Rechnung nicht berühren, kommt im Fall vereinfachter Kapitalherabsetzungen gemäß § 240 Satz 2 AktG ausnahmsweise eine derartige Einstellung hier in Betracht.[1] Gleiches gilt auch für den Fall der vereinfachten Einziehung gem. § 237 Abs. 5 AktG.[2]mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.3 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, davon aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern (Pos. 14 GKV, 13 UKV)

Rz. 173 Dem Grunde nach sind sowohl unter Pos. 14 GKV bzw. 13 UKV als auch unter Pos. 16 GKV bzw. 15 UKV sachlich nur "Steuern" auszuweisen, das sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den ...mehr