Fachbeiträge & Kommentare zu Gesundheit

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Sommer, SGB V § 303d Forsch... / 2.2 Arbeitskreis der Nutzungsberechtigten (Abs. 2)

Rz. 9 Das Forschungsdatenzentrum richtet einen Arbeitskreis zur Sekundärnutzung von Versorgungsdaten (§ 303e Abs. 1) ein (Satz 1). Dazu hat es sich mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung ins Benehmen zu setzen. Mit der Regelung soll es Nutzungsberechtigten ermöglicht werden, in einem partizipativen Prozess an der Ausgesta...mehr

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Sommer, SGB V § 386 Recht a... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die Leistungserbringer sind mittelbar verpflichtet, die Patientendaten digital und interoperabel vorzuhalten. Das Datenformat wird durch eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) festgelegt. Versicherte können verlangen, dass ihre Daten unverzüglich und kostenfrei in digitaler und interoperabler Form herausgegeben werden. Der gleiche Herausgabea...mehr

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Sommer, SGB V § 267 Datenve... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetzes – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) in Kraft getreten. Die Satzungen der damaligen Spitzenverbände der Krankenkassen konnten für die jeweilige Kassenart finanzielle Hilfen in besonderen Notlagen vorsehen. Rz. 2 Mit der Einführung des Risikostrukturausgle...mehr

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Sommer, SGB V § 345 Angebot... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 7 Bundesministerium für Gesundheit, Die elektronische Patientenakte (ePA)4. GKV-Spitzenverband (Herausg.), ePA-Liste. Krüger-Brand, Krankenversicherungen: Im digitalen Umbruch, Deutsches Ärzteblatt 2018.mehr

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Sommer, SGB V § 295b Vorabü... / 2.3 Frist (Abs. 3)

Rz. 5 Die Datenübermittlung erfolgt spätestens 4 Wochen nach Ende des jeweiligen Quartals. Da die Übermittlung allein Forschungszwecken sowie den weiteren Zwecken des Forschungsdatenzentrums Gesundheit dient, ist keine aufwendige und auf Abrechnungszwecke abgestellte Bereinigung und Fehlerbeseitigung erforderlich. Anders als die Daten, die zu Abrechnungszwecken nach § 295 üb...mehr

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Sommer, SGB V § 303d Forsch... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 12 Hess, Anforderungen an die Folgenabwägung bei Beantragung der Aussetzung des Vollzuges der§§ 303a-303f SGB V, GuP 2021, 63. Spitz/Jungkunz/Schickhardt/Cornelius, Rechtlicher Rahmen für eine privilegierte Nutzung klinischer Daten zu Forschungszwecken, MedR 2021, 499. Staffeldt, Mehr Daten für bessere Gesundheit – Wie Routinedaten der Krankenkassen die Gesundheitsversorgu...mehr

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Sommer, SGB V § 303f Gebühr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Forschungsdatenzentrum erhebt von den Nutzungsberechtigten Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen, um den Verwaltungsaufwand zu decken. Die Kranken- und Pflegekassen, ihre Verbände, der GKV-Spitzenverband und das Bundesministerium für Gesundheit sind von den Gebühren befreit. Das Nähere wird in einer Gebührenverordnung geregelt. R...mehr

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Sommer, SGB V § 303f Gebühr... / 2.1 Gebühren (Abs. 1)

Rz. 3 Das Forschungsdatenzentrum erhebt von den Nutzungsberechtigten Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen zur Deckung des Verwaltungsaufwandes (Satz 1). Zu den Leistungen gehören z. B. auch Aufwände für die Antragsprüfung und Schulungen (BT-Drs. 19/13438 S. 75). Damit werden die durch die Datentransparenz entstehenden Kosten teilweise ref...mehr

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Sommer, SGB V § 303a Wahrne... / 2.2 Räumliche, organisatorische und personelle Eigenständigkeit (Abs. 2)

Rz. 8 Die Vertrauensstelle und das Forschungsdatenzentrum werden räumlich, organisatorisch und personell eigenständig geführt (Satz 1). Damit ist sichergestellt, dass bei der Verschlüsselung der Daten keine Verbindungen zu anderen Datenbeständen und -verarbeitungsprozessen der Vertrauensstelle und des Forschungsdatenzentrums bestehen können. Die räumliche Eigenständigkeit wi...mehr

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Sommer, SGB V § 303c Vertra... / 2.1 Aufgabe (Abs. 1)

Rz. 7 Die Vertrauensstelle überführt die nach § 303b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 übermittelten Lieferpseudonyme in periodenübergreifende Pseudonyme. Das dazu einheitlich anzuwendende Verfahren richtet sich nach Abs. 2. Rz. 7a Die Aufgaben der Vertrauensstelle führte das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) als Institut im Geschäftsbereich des Bunde...mehr

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Sommer, SGB V § 393 Cloud-E... / 2.4 Stufenweise Einführung der Testierpflicht (Abs. 4)

Rz. 7 Für die C5-Testierung bis zum 30.6.2025 ist ein C5-Typ-1-Testat ausreichend, das den standardkonformen Status der Cloud-Bestandteile für den Testierungszeitpunkt bescheinigt (Satz 1). Ab dem 1.7.2025 müssen C5-Typ-2-Testate vorgelegt werden, die für einen Zeitraum vor dem Testierungszeitpunkt den standardkonformen Status der Cloud-Bestandteile bescheinigen (Satz 2). Di...mehr

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Sommer, SGBV SGB V § 394a Verordnungsermächtigung (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Art. 1 Nr. 78 des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG) v. 3.6.2021 hat die Vorschrift mit Wirkung zum 9.6.2021 erstmalig eingefügt. Eine Vorgängervorschrift existiert nicht. Die Regelung enthält eine Verordnungsermächtigung für das Bundesministerium für Gesundh...mehr

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Sommer, SGB V § 267 Datenve... / 2.4 Verarbeitung, Pseudonymisierung(Abs. 4)

Rz. 23 Das Bundesministerium für Gesundheit bestimmt in § 7 RSVA das Nähere zu den Fristen der Datenübermittlung und zum Verfahren der Verarbeitung der zu übermittelnden Daten (Satz 1; z. B. Aufbewahrungsdauer, Pseudonymisierung, Herstellung des Versichertenbezugs, zeitliche Zuordnung der Daten und inhaltliche Konkretisierung). Der GKV-Spitzenverband bestimmt im Einvernehmen...mehr

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Sommer, SGB V § 303e Datenv... / 2.6 Verknüpfte Datensätze (Abs. 4a)

Rz. 19a Das Forschungsdatenzentrum kann Daten bereitstellen, die eigene Daten mit Daten weiterer gesetzlich geregelter medizinischer Register verknüpfen (Satz 1). Erforderlich ist der Antrag eines Nutzungsberechtigten. Die Daten dürfen nur zweckgebunden genutzt werden (Abs. 2 Nr. 4). Die Verknüpfung ist zulässig (Satz 2), soweit die Voraussetzungen nach den Abs. 4 und 5 erfül...mehr

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Sommer, SGB V § 267 Datenve... / 2.6 Weiterentwicklung des RSA (Abs. 6)

Rz. 25 Zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs analysiert das BAS den Zusammenhang zwischen den Leistungsausgaben eines Versicherten in den vorangegangenen 3 Jahren und den Leistungsausgaben eines Versicherten im Ausgleichsjahr 2019 (Satz 1). Die Regelung wurde vom Wissenschaftlichen Beirat in seinem Gutachten aus dem Jahr 2017 empfohlen, um die Zielgenauigkeit de...mehr

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Sommer, SGB V § 373 Spezifi... / 2.8 Verordnungsermächtigung (Abs. 8; aufgehoben mit Wirkung zum 1.1.2025)

Rz. 15 Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die gebührenpflichtigen Tatbestände zu bestimmen und dabei feste Sätze oder Rahmensätze vorzusehen sowie Regelungen über die Gebührenentstehung, die Gebührenerhebung, die Erstattung von Auslagen, den Gebührenschuldner, Gebührenbefreiungen, die Fälligkeit, die Stundung, die Niederschlagung, de...mehr

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Sommer, SGB V § 303a Wahrne... / 2.1 Aufgaben der Datentransparenz (Abs. 1)

Rz. 7 Die Aufgaben der Datentransparenz werden von öffentlichen Stellen des Bundes als Vertrauensstelle (§ 303c) und als Forschungsdatenzentrum (§ 303d) sowie vom GKV-Spitzenverband als Datensammelstelle wahrgenommen (Satz 1). Die Aufgaben der Vertrauensstelle sowie der Datenaufbereitungsstelle führte ursprünglich das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Informa...mehr

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Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 2.3 Maschinelles Zahlstellenverfahren (Abs. 2)

Rz. 14 Die Zahlstelle übermittelt der zuständigen Krankenkasse die Meldung durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschineller Ausfüllhilfen (Satz 1). Rz. 15 Die Meldungen werden von der Krankenkasse inhaltlich geprüft (Satz 2). Alle fehlerfreien Angaben werden elektronisch verarbeitet. Der Begriff des Verarbeitens umf...mehr

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Sommer, SGB V § 303b Datenz... / 2.3 Weiterleitung der Daten (Abs. 3)

Rz. 10 Der GKV-Spitzenverband übermittelt die Daten an das Forschungsdatenzentrum ohne das Lieferpseudonym, an die Vertrauensstelle eine Liste mit den Lieferpseudonymen (Satz 1). Die direkte Übermittlung der Daten durch den GKV-Spitzenverband stellt wesentlich aktuellere Daten für die Aufbereitung durch das Forschungsdatenzentrum zur Verfügung (BT-Drs. 19/13438 S. 72). Jeder Da...mehr

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Sommer, SGB V § 295b Vorabü... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die für die Abrechnung der Leistungen der vertragsärztlichen Versorgung von den Kassenärztlichen Vereinigungen für jedes Quartal zu übermittelnden Daten liegen erst nach einem gewissen Zeitablauf bei den Krankenkassen vor. Dadurch können diese Daten auch erst später für Forschungszwecke und die Zwecke des Forschungsdatenzentrums Gesundheit verfügbar gemacht werden. Die...mehr

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Sommer, SGB V § 363 Verarbe... / 2.7 Verordnungsermächtigung (Abs. 7)

Rz. 15 Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG)wird ermächtigt, in einer Rechtsverordnung das Nähere zu regeln zu den angemessenen und spezifischen Maßnahmen zur Wahrung der Interessen der betroffenen Person i. S. v. Art. 9 Abs. 2 Buchst. i und j i. V. m. Art. 89 der Verordnung (EU) 679/2016, den technischen und organisatorischen Einzelheiten der Datenfreigabe, der Datenüber...mehr

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Sommer, SGB V § 385 Bedarfs... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 zunächst mit der Nummer 384 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktu...mehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.2 Grundsicherung für Arbeitsuchende in der 20. Legislaturperiode

Rz. 3 In der Präambel des Koalitionsvertrages wird die Hauptzielrichtung der Bundesregierung der 20. Legislaturperiode verdeutlicht. Es geht der Bundesregierung darum, die nötigen Fachkräfte durch bessere Bildungschancen, gezielte Weiterbildung, die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung sowie durch eine Modernisierung des Einwanderungsrechts zu gewinnen. Zur Verwaltungsmodernisier...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.12 Vertrauensstelle (Abs. 9c)

Rz. 40 Das Robert Koch-Institut richtet eine Vertrauensstelle für das Modellvorhaben ein (Satz 1). Abs. 9 Satz 2 (Sozialgeheimnis) und Satz 3 (Qualifikation der Mitarbeiter) gilt entsprechend (Satz 2). Die Aufgaben der Vertrauensstelle werden nicht abschließend aufgezählt (Satz 3) Es handelt sich um eine Verarbeitungsbefugnis nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. e, Abs. 2 und Abs. 3 S...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.2.1 Leistungsausschluss nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 (erste 3 Monate des Aufenthalts)

Rz. 125 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 beruht auf Art. 24 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38/EG v. 29.4.2004, der es den Mitgliedstaaten der EU erlaubt, neu einreisende Ausländer für die ersten 3 Monate des Aufenthalts von Sozialleistungen auszuschließen. Unionsbürger genießen für diese Zeit ein Aufenthaltsrecht, ohne dass dafür Aufenthaltsvoraussetzungen zu erfüllen wären (vgl. § 2 Abs. 5 ...mehr

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Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.2.9 Informationsaustausch zur Integration von Menschen mit schwerer Behinderung auf der betrieblichen Ebene (Abs. 2 Nr. 9)

Rz. 50 Die Rehabilitationsträger haben neben den Werks- und Betriebsärzten auch mit weiteren Akteuren des "betrieblichen" Bereichs zusammenzuarbeiten, damit Menschen mit schwerer Behinderung in das Arbeitsleben integriert werden (§§ 10, 163 ff.). Wichtig ist u. a., dass die "betrieblichen" Akteure einen möglichen Rehabilitations- bzw. Teilhabebedarf frühzeitig erkennen und d...mehr

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Sommer, SGB V § 303d Forsch... / 2.1 Aufgaben (Abs. 1)

Rz. 7 Das Forschungsdatenzentrum hat folgenden Auftrag: übermittelte Daten (§§ 303b Abs. 3, 303c Abs. 3) für die Zwecke nach § 303e Abs. 2 aufbereiten, Qualitätssicherungen der Daten, Anträge auf Datennutzung prüfen, beantragte Daten Nutzungsberechtigten (§ 303e Abs. 2) zugänglich machen, Re-Identifikationsrisiko beantragter Daten bewerten und minimieren, öffentliches Antragsregis...mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2.5 Vereinbarungen Landesbehörde – Zugelassene kommunale Träger (Abs. 1 Satz 1 Nr. 4)

Rz. 33 Auf die Vereinbarungen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 mit den zugelassenen kommunalen Trägern ist insbesondere Abs. 4 anzuwenden. Im Übrigen gelten aber auch die Regelungen, die sich auf Bundesleistungen beziehen, weil die zugelassenen kommunalen Träger ja diese Leistungen auch erbringen. Rz. 34 Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich die zugelassenen kommunalen Träger dar...mehr

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Sommer, SGB V § 303a Wahrne... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 in das SGB V eingefügt worden. Eine Vorgängervorschrift existiert nicht. Die Norm regelte die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft für Aufgaben der Datentransparenz. Rz. 2 Art. 256 Nr. 1 der Ne...mehr

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Sommer, SGB V § 303d Forsch... / 2.3 Datenlöschung (Abs. 3)

Rz. 10 Das Forschungsdatenzentrum löscht die versichertenbezogenen Einzeldatensätze spätestens nach 100 Jahren. Grundsätzlich sind die Einzelangaben nach Art. 5 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EU) 2016/679 zu löschen, wenn sie für die Erfüllung der Aufgaben des Forschungsdatenzentrums nicht mehr erforderlich sind. Rz. 11 Eine Beschränkung der Datenverarbeitung auf 30 Jahre w...mehr

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Sommer, SGB V § 373 Spezifi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Sommer, SGB V § 269 Sonderr... / 2.1 Berücksichtigung der tatsächlichen Krankengeldausgaben nach § 44 (Abs. 1)

Rz. 4 Die Krankenkassen erheben jährlich zum 1.10. die Zahl der Mitglieder und unterscheiden danach, ob ein Anspruch auf Krankengeld besteht (§ 266 Abs. 2, § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 RSAV; Risikogruppen). Die darauf beruhenden Zuweisungen zur Deckung der standardisierten Krankengeldausgaben bleibt gegenwärtig deutlich hinter der Zielgenauigkeit der Zuweisungen zur Deckung der ü...mehr

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Sommer, SGB V § 269 Sonderr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG) v. 21.7.2014 (BGBl. I S. 1133) zum 1.8.2014 eingeführt. Die Norm enthält Sonderregelungen für die Zuweisungen für Krankengeld und für Versicherte, die während des ...mehr

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Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.2.6 Förderung von Selbsthilfegruppen/-organisationen (Abs. 2 Nr. 6)

Rz. 35 Die Selbsthilfe ist ein wichtiger Bestandteil des Gesundheitssystems. Charakteristisch für sie ist die spezifische Fachkompetenz, die auf der Kenntnis der Lebenssituation von kranken Menschen oder von Menschen mit Behinderung bzw. drohender Behinderung beruht – und zwar aufgrund unmittelbarer, eigener Erfahrung der handelnden Personen. Dieses fördert die Akzeptanz bei...mehr

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Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.2.8 Beteiligung von Haus-, Fach-, Betriebs- und Werksärzten (Abs. 2 Nr. 8)

Rz. 43 Haus- bzw. Fachärzte haben wegen des persönlichen Kontakts zum Leistungsberechtigten regelmäßig eine hohe Kompetenz zur Beurteilung von Krankheiten und Behinderungen sowie in der Rehabilitationssteuerung. Der Arbeitsbereich der Allgemeinmedizin beinhaltet die Grundversorgung aller Patienten mit körperlichen und seelischen Gesundheitsstörungen in der Akut- und Langzeit...mehr

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Sommer, SGB V § 355 Festleg... / 2.1 Zuständigkeit der KBV (Abs. 1)

Rz. 3 Die KBV legt die Inhalte der elektronischen Patientenakte fest und schreibt sie fort (Satz 1). Sie gibt den Einsatz und die Verwendung vor. Die Regelung enthält die Verpflichtung der KBV, für die Anpassung der informationstechnischen Systeme an die Festlegungen den Herstellern informationstechnischer Systeme und Krankenkassen Darstellungen zur Visualisierung der MIO zu...mehr

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Sommer, SGB V § 299 Datenve... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 – (BGBl. I S. 378) mit Wirkung vom 1.4.2007 (wieder) eingefügt worden. Sie enthält Bestimmungen über die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke der Qualitätssicherung. Zuvor enthielt die Vorschrif...mehr

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Schell, SGB IX § 6 Rehabili... / 2.2 Leistungsspektrum/selbstständige und eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung (Abs. 2)

Rz. 9 Jeder Rehabilitationsträger ist verpflichtet, den festgestellten – ggf. rehabilitationsträgerübergreifenden - Teilhabedarf durch seine Leistungen zu befriedigen. Der Umfang seiner Leistungen wird begrenzt durch sein eigenes, ihm zur Verfügung stehendes (gesetzliches und satzungsmäßiges) Leistungsspektrum. Der Rehabilitationsträger soll die Teilhabeleistungen im Rahmen d...mehr

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Sommer, SGB V § 303b Datenz... / 2.1 Datenübermittlung an den GKV-Spitzenverband (Abs. 1)

Rz. 6 Die Kranken- und Pflegekassen sind berechtigt und verpflichtet, dem GKV-Spitzenverband für die in § 303e Abs. 2 genannten Zwecke die erforderlichen Daten zu übermitteln (Satz 1). Die Daten sind quartalsweise innerhalb von 10 Wochen nach dem jeweiligen Quartalsende zu liefern. Der GKV-Spitzenverband hat in diesem Zusammenhang die Funktion einer Datensammelstelle. Die Da...mehr

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Sommer, SGB V § 372 Spezifi... / 2.1 Spezifikationen (Abs. 1)

Rz. 4 KBV und KZBV sind beauftragt, jeweils für ihren Versorgungsbereich Spezifikationen für offene oder standardisierte Schnittstellen zu erarbeiten (z. B. KBV, Festlegung der Archiv- und Wechselschnittstelle nach § 371 Abs. 1, www.kbv.de/media/sp/KBV_ITA_VGEX_Festlegung_AW_SST_V1.2.0.pdf; abgerufen: 7.4.2021; Satz 1). Die Spezifikationen sind im Einvernehmen mit dem bei de...mehr

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Sommer, SGB V § 372 Spezifi... / 2.2 Interoperabilitätsverzeichnis (Abs. 2)

Rz. 8 Das bei der gematik angesiedelte Kompetenzzentrum für Interoperabilität betreibt eine Plattform, auf der technische und semantische Standards, Profile und Leitfäden für informationstechnische Systeme im Gesundheitswesen aufgeführt werden (§ 385 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5; www.ina.gematik.de; abgerufen: 15.6.2024). Die Spezifikationen von KBV und KZBV sind darauf zu veröffentl...mehr

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Sommer, SGB V § 355 Festleg... / 2.19 Verbindlichkeit (Abs. 9)

Rz. 13 Die Festlegungen der KBV (Abs. 1, 3, 4, 4a und 4b) oder der Deutschen Krankenhausgesellschaft (Abs. 8 Satz 2) sind dem Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen vorzulegen (Satz 1). Die Festlegung für bestimmte Bereiche oder für das gesamte Gesundheitswesen wird durch eine Rechtsverordnung (§ 385 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1) verbindlich (Satz 2). Rz. 13a Die G...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.10 Beirat (Abs. 9a)

Rz. 37 Das BfArM richtet im Benehmen mit dem BMG und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung einen Beirat unter seinem Vorsitz sowie Arbeitsgruppen ein (Satz 1). Der Beirat berät das BfArM bei seinen Aufgaben (Satz 2). Die ehrenamtlich tätigen Arbeitsgruppen unterstützen den Beirat (Satz 3). Das BfArM beruft sach- und fachkundige Mitglieder des Beirats und deren Stel...mehr

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Sommer, SGB V § 387 Konform... / 2.7 Gebühren und Auslagen (Abs. 7)

Rz. 14 Das Konformitätsbewertungsverfahren richtet sich nach einer Rechtsverordnung (§ 385 Abs. 1 Satz 1) sowie Abs. 2 (Satz 1). Die Rechtsverordnung regelt insbesondere die Gebühren und Auslagen, die die Gesellschaft für Telematik für die Konformitätsbewertungen gegenüber den Antragstellern erhebt (Satz 2). Die Gebührensätze sind so zu bemessen, dass die entstehenden monetä...mehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.4 Ausrichtung der Grundsicherung

Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 beschreibt die Unabhängigkeit der Bedarfsgemeinschaften von den Leistungen zur Grundsicherung als Hauptziel. Das schließt neben den erwerbsfähigen Personen in der Bedarfsgemeinschaft auch Kinder und ggf. nicht erwerbsfähige Personen ein. Die Vorschrift räumt ein, dass die Grundsicherung für Arbeitsuchende dazu nur einen Beitrag leisten kann. Dieser Beitra...mehr

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Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz) v. 20.12.1988 eingeführt (BGBl. I S. 2477). Die Norm sichert die rechtzeitige und vollständige Erfassung der Versorgungsbezüge, die als beitragspflichtige Einnahmen beachtet werden müssen. Rz. 1a Zum 1.7.1994 wurde durch das Gesetz zur Änderung von Vorsch...mehr

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Sommer, SGB V § 373 Spezifi... / 2.1 Spezifikationen (Abs. 1)

Rz. 4 Das Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen ist beauftragt, für die in den Krankenhäusern eingesetzten informationstechnischen Primärsysteme (Krankenhausinformationssysteme; fachportal.gematik.de/hersteller-anbieter/primaersysteme; abgerufen: 8.4.2021) Spezifikationen für offene oder standardisierte Schnittstellen zu erarbeiten (Satz 1). Die Spezifik...mehr

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Sommer, SGB V § 385 Bedarfs... / 2.1 Einrichtung, Organisation und Aufgaben des Kompetenzzentrums (Abs. 1)

Rz. 7 Das BMG wird ermächtigt, mittels Rechtsverordnung ein Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen einzurichten und zu organisieren (Satz 1). Damit werden die Interoperabilität und offene Standards und Schnittstellen in informationstechnischen Systemen des Gesundheitswesens gefördert. Die Verordnung regelt nicht die administrativen Systeme, die KVen und K...mehr

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Schell, SGB IX § 25 Zusamme... / 2.2.5 Prävention (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 18 Nach § 3 haben die Rehabilitationsträger darauf hinzuwirken, dass der Eintritt einer Behinderung und einer chronischen Krankheit, die zu einer Behinderung führen kann, vermieden wird. Bei einer bereits eingetretenen Behinderung ist eine mögliche weitere Beeinträchtigung der Gesundheits- bzw. Teilhabesituation zu verhindern. Vor diesem Hintergrund ist § 25 Abs. 1 Nr. 5 ...mehr

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Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist ursprünglich durch Art. 1, Art. 79. Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit der Nummer 307 und mit dem wesentlichen Inhalt der jetzigen Abs. 2 und 3 mit Wirkung vom 1.1.1989 an in Kraft getreten. Mit Art. 2 Nr. 3, Art. 11 Abs. 1 des Gesetzes zur Einführung eines SV...mehr