Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbebetrieb

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 3.2.4 Isolierende Betrachtungsweise

Rz. 23 Für das Einordnen der Einkünfte von beschränkt Stpfl. bleiben auch bei der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht nach § 2 KStG [1] im Ausland gegebene Besteuerungsmerkmale außer Betracht, soweit bei ihrer Berücksichtigung inländische Einkünfte i. S. d. § 49 Abs. 1 EStG nicht angenommen werden könnten – isolierende Betrachtungsweise (§ 49 Abs. 2 EStG).[2] Rz. 24 Beispie...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 2.2 Personenkreis

Rz. 36 Nach § 3 Abs. 2 sind gewisse Realgemeinden nur insoweit körperschaftsteuerpflichtig, als sie einen Gewerbebetrieb unterhalten oder verpachten, der über den Rahmen eines Nebenbetriebs hinausgeht. Voraussetzung ist jedoch stets, dass es sich dabei um eine Realgemeinde handelt, die zu den in § 1 bezeichneten Steuerpflichtigen gehört. Abzugrenzen davon sind Erwerbs- und W...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 2.4 Steuerliche Behandlung der Realgemeinden

Rz. 41 Realgemeinden i. S. d. § 3 Abs. 2 sind von der Körperschaftsteuer befreit, wenn sie weder einen Gewerbebetrieb, der über den Rahmen eines Nebenbetriebs hinausgeht, unterhalten noch einen solchen Gewerbebetrieb verpachtet haben. Unterhält oder verpachtet eine Realgemeinde einen Gewerbebetrieb, der über den Rahmen eines Nebenbetriebs hinausgeht, ist sie partiell – aber ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.6.3 Vorwegabzug bei einzelnen Betriebskosten

Rz. 58 a) Grundsteuer Bei der Betriebskostenabrechnung für ein teils gewerblich und teils zu Wohnzwecken genutztes Grundstück bedarf es bezüglich der Umlage der Grundsteuer keines Vorwegabzugs für die gewerblich genutzten Einheiten, weil die Praxis der Grundsteuererhebung zur Festsetzung des Einheitswertes auf einen lange zurückliegenden Zeitpunkt dazu führt,, dass die konkre...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.4 Besteuerung der unbeschränkt stpfl. Körperschaftsteuersubjekte

Rz. 88 Körperschaftstpfl., die eine der in Abs. 1 Nrn. 1–3 aufgeführten Rechtsformen aufweisen, erzielen kraft Gesetzes nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb.[1] Ebenfalls nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Die sonstigen juristischen Personen des privaten Rechts[2] und Vereine ohne Rechtspersönlic...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.2.3 Kommanditgesellschaften auf Aktien

Rz. 22 Die KGaA ist eine Mischform aus einer AG und einer KG. Sie beruht auf den Bestimmungen in den §§ 278 bis 290 AktG. Nach § 278 AktG ist die KGaA eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet und die übrigen Gesellschafter mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital bete...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 2.4.2 Einkommensermittlung, Steuersätze, Veranlagung

Rz. 44 Die Einkünfte der in vollem Umfang von der Körperschaftsteuer freigestellten Realgemeinden werden im Wege der gesonderten Feststellung nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 AO den beteiligten Mitgliedern zugerechnet und sind von ihnen zu versteuern. Dasselbe gilt für etwaige Steuerabzugsbeträge, die auf von der Realgemeinde erzielte Einnahmen entfallen. Unterhält die Realgemeinde je...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.20 Kosten der Beleuchtung

Rz. 182 § 2 Nr. 11 BetrKV Die Kosten der Beleuchtung Hierzu gehören die Kosten des Stroms für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der von den Bewohnern gemeinsam benutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume und Waschküchen. Als Kosten der Beleuchtung sind ausschließlich die Stromkosten für die Außenbeleuchtung (AG Neuss, WuM 1997, 471: Parkplatz...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.5.3 Vorgesellschaft

Rz. 93 Mit Abschluss des formgültigen Gesellschaftsvertrags, der notariellen Beurkundung der Satzung, des Statuts u. Ä. endet die Vorgründungsgesellschaft.[1] Es entsteht eine sog. Vorgesellschaft, eine Vorgenossenschaft bzw. ein Vorverein (in den weiteren Erläuterungen Vorgesellschaft genannt). Die Vorgesellschaft endet in dem Zeitpunkt, in dem die Rechtsfähigkeit erlangt w...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.2.6 Sonstige Kapitalgesellschaften

Rz. 27 Die Aufzählung der Kapitalgesellschaften in Abs. 1 Nr. 1 ist seit Vz 2006 nicht mehr abschließend (Rz. 18). Daher können auch Körperschaften ausl. Rechtsform "Kapitalgesellschaften" sein, wenn sie nach dem Typenvergleich (Rz. 55ff.) einer Kapitalgesellschaft deutschen Rechts entsprechen. Rz. 28 Ursprünglich enthielt die Aufzählung in Abs. 1 Nr. 1 noch zwei weitere Kapi...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.4 Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 36 Für Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit[1] findet sich im KStG keine Begriffsbestimmung. Das KStG knüpft aber offenbar an den Begriff an, der dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) in der Bekanntmachung der Neufassung v. 30.6.2016[2] zugrunde liegt. § 171 VAG betrifft nur die privaten, nicht aber die öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen.[3] VVaG sind Pe...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.11 Kosten der Wasserversorgung

Rz. 107 § 2 Nr. 2 BetrKV Die Kosten der Wasserversorgung, hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern sowie die Kosten ihrer Verwendung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung, die Kosten der Wartung von Wassermengenreglern...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.14.1 Kosten des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage

Rz. 155 § 2 Nr. 5a BetrKV Die Kosten des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage, hierzu gehören die Kosten der Wasserversorgung entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind, und die Kosten der Wassererwärmung entsprechend Nummer 4 Buchstabe a. Die für die Aufnahme der Fernwärme am Wärmetauscher erforderlichen Kaltwasserkosten des Hauskr...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) 2024

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 2 Stehender Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 1 S. 1 GewStG)

Rz. 2 Das GewStG unterscheidet zwischen dem stehenden Gewerbe und dem Reisegewerbe. Dies ist maßgeblich dadurch begründet, dass die Regelungen der GewSt für das stehende Gewerbe auf dem Vorhandensein zumindest einer Betriebsstätte aufbauen. Das Vorliegen einer Betriebsstätte begründet die Inlandseigenschaft[1], die Hebeberechtigung für die jeweilige Gemeinde[2], damit auch d...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 8 Gewerbebetrieb im Inland (§ 2 Abs. 1 S. 3, Abs. 7 GewStG)

8.1 Inland Rz. 105 Die GewSt ist in ihrer Wirkung territorial beschränkt. Sie erfasst nur gewerbliche Tätigkeiten, die in Deutschland ausgeübt werden. Anders als bei der ESt oder KSt führt ein Anknüpfungspunkt für die Besteuerung im Inland niemals zu einer Besteuerung der weltweiten Einkünfte. Es gibt daher im Bereich der GewSt keine Unterscheidung in unbeschränkte und beschr...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 2 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Gewinn/Verlust Einzelunternehmer → Zeilen 4 bis 8 In den Zeilen 4 und 5 sind die Eintragungen für den ersten Gewerbebetrieb vorzunehmen. Insbesondere ist in der rechten Spalte von Zeile 5 der Gewinn bzw. der Verlust einzutragen. Wirtschafts-Identifikationsnummer Ab November 2024 wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) an wirtschaftlich Tätige vergeben. Dies umfasst...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 6 Gewerbebetrieb kraft Rechtsform (§ 2 Abs. 2 S. 1, Abs. 8 GewStG)

6.1 Überblick Rz. 53 Unabhängig davon, ob eine originär gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird, kann die GewSt-Pflicht durch einen Gewerbebetrieb kraft Rechtsform entstehen. Das Gesetz enthält eine abschließende Aufzählung, Unternehmen welcher Rechtsformen unabhängig von der Art ihrer Tätigkeit als Gewerbebetrieb kraft Rechtsform der GewSt unterfallen. § 2 Abs. 2 S. 1 GewStG nen...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 11.2 Beendigung des Gewerbebetriebs

Rz. 145 Die Beendigung des Gewerbebetriebs hängt ebenso wie dessen Aufnahme gewerbesteuerlich von der werbenden Tätigkeit des Stpfl. ab. Es handelt sich dabei um eine Tatsachenfrage. § 7 S. 2 GewStG sieht für Gewinne aus der Betriebsaufgabe vor, dass diese grundsätzlich ebenfalls der Gewerbesteuer unterliegen. Darin ist aber keine Erweiterung der Gewerbesteuerpflicht zu sehe...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 11.1 Aufnahme eines Gewerbebetriebs

11.1.1 Grundlagen Rz. 131 Durch vorbereitende Tätigkeiten werden i. d. R. keine Einkünfte erzielt, jedoch Kosten verursacht. Wichtig ist der Zeitpunkt der Aufnahme des Gewerbebetriebs daher regelmäßig nicht für die Frage, ob Einkünfte der GewSt unterliegen, sondern ob die Betriebsausgaben, die bei der vorbereitenden Tätigkeit entstehen, abzugsfähig sind. Betriebsausgaben, die...mehr

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Anlage S (Einkünfte aus sel... / 2 Abgrenzung des Gewerbebetriebs zur selbstständigen Arbeit

§ 18 EStG bestimmt, wer Einkünfte aus selbstständiger Arbeit bezieht. Wer nicht hierunter fällt, bezieht Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Zu der Einkunftsart "Selbstständige Tätigkeit" gehören insbesondere die Berufsbilder Freiberufler und sonstige selbstständig Tätige. Typisch für Freiberufler ist die selbstständige Ausübung einer wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstell...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 5 [Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe → Zeilen 56–99]

Hinweis Die Struktur der Abfrage zu den Veräußerungsgewinnen wurde insgesamt neu gefasst. In den Zeilen 80 bis 92 wurde ein Berechnungsschema für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft, Genossenschaft, optierenden Gesellschaft i. S. d. § 1a KStG nach § 17 EStG sowie in gesetzlich gleichgestellten Fällen (z. B. § 6 AS...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 10 Umfang eines Gewerbebetriebs

10.1 Allgemeines Rz. 125 Gegenstand der GewSt ist der Gewerbebetrieb des Stpfl. Es wird daher nicht auf die von dem Stpfl. erzielten Einkünfte, sondern auf den Betrieb als Steuergegenstand abgestellt. Dies ergibt sich aus dem Objektsteuercharakter der GewSt. Indem auf den Gewerbebetrieb und nicht auf die steuerpflichtige Person abgestellt wird, stellt sich zugleich die Frage,...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 11 Beginn und Ende eines Gewerbebetriebs

11.1 Aufnahme eines Gewerbebetriebs 11.1.1 Grundlagen Rz. 131 Durch vorbereitende Tätigkeiten werden i. d. R. keine Einkünfte erzielt, jedoch Kosten verursacht. Wichtig ist der Zeitpunkt der Aufnahme des Gewerbebetriebs daher regelmäßig nicht für die Frage, ob Einkünfte der GewSt unterliegen, sondern ob die Betriebsausgaben, die bei der vorbereitenden Tätigkeit entstehen, abzu...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 7 [Außerordentliche Einkünfte → Zeile 96]

Sind in Ihrem Gewinn sog. außerordentliche Einkünfte enthalten wie z. B. Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten oder Ausgleichszahlungen, die Sie als Handelsvertreter erhalten haben, dann tragen Sie diese in Zeile 96 ein. Das können auch Steuererstattungen aufgrund einer vorangegangenen rechtlichen Auseinandersetzung...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 1 Allgemein

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 3 Definition des Gewerbebetriebs (§ 2 Abs. 1 S. 2 GewStG)

3.1 Grundlagen Rz. 6 Das GewStG enthält keine eigene Definition für den "Gewerbebetrieb". Es verweist in § 2 Abs. 1 S. 2 GewStG auf die entsprechenden Regelungen des EStG. Die Abgrenzung einer gewerblichen Tätigkeit für Zwecke der GewSt knüpft damit im Wesentlichen an die im Rahmen des § 15 EStG vorgenommene entsprechende Abgrenzung an.[1] Allerdings kann bei Personengesellsc...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 9 Besonderheiten

Liebhaberei Voraussetzung für alle Gewinnermittlungsarten ist die Gewinnerzielungsabsicht. Diese liegt vor, wenn davon auszugehen ist, dass ein Totalgewinn angestrebt wird. "Totalgewinn" ist das Gesamtergebnis des Betriebs von der Gründung bis zur Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation. Ist nicht von einem Totalgewinn auszugehen, weil aus einer Tätigkeit über einen längeren Ze...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 4 [Steuerermäßigung wegen Gewerbesteuer → Zeilen 49–55]

Grundlagen Wenn Sie für Ihren Betrieb Gewerbesteuer zahlen, erhalten Sie eine Steuerermäßigung. Dazu müssen Sie den Gewerbesteuermessbetrag (Zeile 49) und die tatsächlich für das Jahr zu zahlende Gewerbesteuer (Zeile 50) eintragen. Wenn Sie mehrere Betriebe haben bzw. an mehreren Betrieben beteiligt sind, müssen Sie die Angaben für jeden Betrieb getrennt machen (Zeilen 51–55)...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 3 [Begünstigung nach § 34a EStG → Zeile 47]

Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG durch Buchführung ermitteln, können beantragen, dass der im Betrieb belassene Gewinn (thesaurierter Gewinn) mit einem Steuersatz von nur 28,25 % besteuert wird. Dazu ist die Anlage 34a mit einzureichen. Wenn ermäßigt besteuerte Gewinne in späteren Jahren aus dem Betrieb entnommen werden, müssen diese mit einem Steuersat...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 8 Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz

Besondere Aufmerksamkeit sollten Gewerbetreibende – aber auch Selbstständige – den erweiterten Verpflichtungen schenken, die das Geldwäschegesetz fordert. Zum verpflichteten Kreis nach § 2 Geldwäschegesetz gehören u. a. auch Rechtsanwälte, Notare, Mietmakler (monatliche Miete ab 10.000 EUR), Güterhändler, Kunstvermittler. Meldungen von Händlern sind u. a. erforderlich bei Bar...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 6 [Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Zeilen 80–95]

Veräußerungsgewinne von Anteilen an Kapitalgesellschaften Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH-Anteile), wenn der Veräußerer irgendwann innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % qualifiziert beteiligt war (§ 17 EStG; ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 10.3 Personengesellschaft

Rz. 127 Auch eine Personengesellschaft kann nur einen Gewerbebetrieb zur Zeit unterhalten.[1] Ebenso wie bei einer Kapitalgesellschaft ist die Tätigkeit einer gewerblichen Personengesellschaft einheitlich zu beurteilen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Personengesellschaft ähnliche oder verschiedenartige Tätigkeiten ausübt. Rz. 127a In der Rechtsprechung wird allerdings ver...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 11.1.2 Einzelgewerbetreibende und Personengesellschaft

Rz. 133 Wird die gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit durch einen Einzelgewerbetreibenden oder eine Personengesellschaft ausgeübt, so beginnt die GewSt-Pflicht mit der Aufnahme der werbenden Tätigkeit. Unerheblich ist in diesem Zusammenhang der Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister. Für den Beginn der GewSt-Pflicht ist nicht auf formal-, sondern auf materiell-rechtliche ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 3.7 Betriebsverpachtung

Rz. 37 Eine Betriebsverpachtung liegt bei der Verpachtung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen eines Unternehmens vor, das der Verpächter nach Beendigung des Pachtverhältnisses selbst fortsetzen kann. Die Betriebsverpachtung zeichnet sich dadurch aus, dass der Schwerpunkt der Überlassung nicht auf den einzelnen Wirtschaftsgütern eines Unternehmens liegt, sondern auf der Übe...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 10.1 Allgemeines

Rz. 125 Gegenstand der GewSt ist der Gewerbebetrieb des Stpfl. Es wird daher nicht auf die von dem Stpfl. erzielten Einkünfte, sondern auf den Betrieb als Steuergegenstand abgestellt. Dies ergibt sich aus dem Objektsteuercharakter der GewSt. Indem auf den Gewerbebetrieb und nicht auf die steuerpflichtige Person abgestellt wird, stellt sich zugleich die Frage, ob ein Stpfl. m...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 6.1 Überblick

Rz. 53 Unabhängig davon, ob eine originär gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird, kann die GewSt-Pflicht durch einen Gewerbebetrieb kraft Rechtsform entstehen. Das Gesetz enthält eine abschließende Aufzählung, Unternehmen welcher Rechtsformen unabhängig von der Art ihrer Tätigkeit als Gewerbebetrieb kraft Rechtsform der GewSt unterfallen. § 2 Abs. 2 S. 1 GewStG nennt insoweit K...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 10.4 Natürliche Person

Rz. 130 Eine natürliche Person kann mehrere Gewerbebetriebe neben- oder nacheinander unterhalten.[1] Ob die gewerblichen Tätigkeiten einer Person einheitlich zu betrachten sind oder jeweils einen eigenständigen Gewerbebetrieb darstellen, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu bestimmen. Ausnahmen für geringfügige Tätigkeiten soll es nach der Rechtsprechung nicht geben.[2]...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 3.9 Anteilsveräußerung i. S. d. § 17 EStG

Rz. 47 Einkünfte aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft werden nach § 17 EStG unter bestimmten Umständen in gewerbliche Einkünfte umqualifiziert. Da es sich dabei um Anteile des Privatvermögens handelt, werden originäre Einkünfte aus einer Vermögensverwaltung durch die gesetzliche Fiktion zu Einkünften aus Gewerbebetrieb. Rz. 47a Der GewSt unterlie...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 3.4 Gewerbliche Prägung

Rz. 29 Wird eine Personengesellschaft nicht originär gewerblich tätig, so erzielt sie dennoch gewerbliche Einkünfte und unterliegt damit der GewSt, wenn sie gem. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG gewerblich geprägt ist.[1] Dies betrifft nur Personengesellschaften, die keine originär gewerblichen Einkünfte erzielen, also eigentlich vermögensverwaltende Gesellschaften.[2] Eine Personenge...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 10.2 Juristische Personen

Rz. 126 Die Tätigkeit einer juristischen Person gilt kraft gesetzlicher Fiktion stets in vollem Umfang als Gewerbebetrieb. Damit kann eine juristische Person nur einen Gewerbebetrieb haben. Die Frage der Aufteilung in verschiedene Tätigkeiten stellt sich insoweit nicht. Dies gilt auch, wenn eine Person i. S. d. § 2 Abs. 3 GewStG (z. B. ein nicht rechtsfähiger Verein) mehrere...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 6.2.4 Steuerbefreiungen

Rz. 60 Das Gesetz fingiert bei den aufgezählten Rechtsformen eine gewerbliche Tätigkeit und damit die GewSt-Pflicht. Dies führt aber nicht zwangsläufig dazu, dass ein Unternehmen auch tatsächlich der GewSt unterfällt. Sind die Gesellschaften gem. § 3 GewStG von der GewSt befreit, fällt keine GewSt an, auch wenn ein Gewerbebetrieb kraft Rechtsform vorliegt. Eine GewSt-Befreiu...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 11.1.1 Grundlagen

Rz. 131 Durch vorbereitende Tätigkeiten werden i. d. R. keine Einkünfte erzielt, jedoch Kosten verursacht. Wichtig ist der Zeitpunkt der Aufnahme des Gewerbebetriebs daher regelmäßig nicht für die Frage, ob Einkünfte der GewSt unterliegen, sondern ob die Betriebsausgaben, die bei der vorbereitenden Tätigkeit entstehen, abzugsfähig sind. Betriebsausgaben, die im Rahmen einer ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 3.1 Grundlagen

Rz. 6 Das GewStG enthält keine eigene Definition für den "Gewerbebetrieb". Es verweist in § 2 Abs. 1 S. 2 GewStG auf die entsprechenden Regelungen des EStG. Die Abgrenzung einer gewerblichen Tätigkeit für Zwecke der GewSt knüpft damit im Wesentlichen an die im Rahmen des § 15 EStG vorgenommene entsprechende Abgrenzung an.[1] Allerdings kann bei Personengesellschaften eine ge...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 6.2.1 Grundlagen

Rz. 55 § 2 Abs. 2 S. 1 GewStG zählt abschließend auf, bei welchen Unternehmen ein Gewerbebetrieb kraft Rechtsform vorliegt. Erfasst werden danach alle Kapitalgesellschaften, Genossenschaften sowie Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit. Nicht jedes KSt-Subjekt ist daher aufgrund eines Gewerbebetriebs kraft Rechtsform gewerbesteuerpflichtig. Erfasst werde...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 6.2.2 Rechtsformen

Rz. 56 Das Gesetz definiert zwar nicht, welche Gesellschaften als Kapitalgesellschaften einen Gewerbebetrieb kraft Rechtsform unterhalten. Allerdings enthält § 2 Abs. 2 S. 1 GewStG eine Aufzählung, welche Rechtsformen Kapitalgesellschaften sind. Diese Aufzählung ist beispielhaft und nicht abschließend. Genannt werden die Europäischen Gesellschaften, die AG, die KGaA und die ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 12 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (§ 2 Abs. 3 GewStG)

Rz. 156 Sonstige juristische Personen des privaten Rechts und nichtrechtsfähige Vereine unterhalten keinen Gewerbebetrieb kraft Rechtsform gem. § 2 Abs. 2 S. 1 GewStG. Sie sind aber mit ihrem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gem. § 2 Abs. 3 GewStG gewerbesteuerpflichtig. Diese Erweiterung der GewSt-Pflicht betrifft (rechtsfähige und nichtrechtsfähige) Vereine und rechtsfähi...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 11.1.3 Juristische Personen

Rz. 138 Die GewSt-Pflicht einer Kapitalgesellschaft beginnt mit der Eintragung in das Handelsregister. Dies gilt auch für andere Gewerbebetriebe kraft Rechtsform. Anders als bei einem Einzelunternehmer oder einer gewerblich tätigen Personengesellschaft wird damit bei einem Gewerbebetrieb kraft Rechtsform an ein rein formales Kriterium angeknüpft. Auch Betriebsausgaben, die i...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 6.2.3 Option zur Körperschaftsteuer (Abs. 8)

Rz. 59a Durch Gesetz vom 25.6.2021 ist für Personengesellschaften eine Option zur Körperschaft eingeführt worden.[1] Wird die Option ausgeübt, werden Personengesellschaften steuerlich wie Kapitalgesellschaften behandelt. Diese Umqualifikation wird auch für die GewSt übernommen. Entsprechend regelt § 2 Abs. 8 GewSt, dass auch für die GewSt im Falle einer ausgeübten Option die ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 6.3 Ausländische Gesellschaften

Rz. 63 Auch eine ausländische Kapitalgesellschaft kann in Deutschland der GewSt-Pflicht unterliegen, wenn sie im Inland eine gewerbliche Tätigkeit durch eine Betriebsstätte ausübt. Die in § 2 Abs. 2 S. 1 GewStG enthaltene Aufzählung der deutschen Gesellschaftsformen ist nicht abschließend, wie sich aus dem Wort "insbesondere" ergibt.[1] Eine Gesellschaft ist als ausländisch ...mehr