Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbebetrieb

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 3.2.4 Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

Rz. 13 Eine Tätigkeit ist nur dann gewerblich, wenn sie unter Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr erfolgt. Dazu ist erforderlich, dass die Tätigkeit gegen Entgelt für Dritte äußerlich erkennbar am Markt angeboten wird.[1] Typischerweise ergibt sich die Teilnahme am Markt aus Geschäftsbeziehungen mit ständig wechselnden Kunden. Dies ist aber keine zwingende Vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 3.2.8 Keine Land- und Forstwirtschaft

Rz. 24 Auch wenn die in Rz. 10f. genannten Tatbestandsmerkmale erfüllt sind, liegt keine gewerbliche Tätigkeit vor, wenn Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielt werden. Auch bei diesem Merkmal kann die Abgrenzung im Einzelfall schwierig sein, insbesondere bei Nebenbetrieben und beim Zukauf von Fremderzeugnissen. In der Praxis erfolgt die Abgrenzung häufig über Mengen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 3.3 Betriebsaufspaltung

Rz. 26 Auch aus einer Betriebsaufspaltung können sich gewerbliche Einkünfte ergeben. Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn ein einheitlicher betrieblicher Organismus auf verschiedene Träger aufgeteilt ist. Dies setzt eine enge persönliche und sachliche Verflechtung zwischen dem Betriebsunternehmen und dem Besitzunternehmen voraus.[1] Rz. 26a Die personelle Verflechtung set...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 3.5 Gewerbliche Infizierung

Rz. 33 Einkommensteuerrechtlich erwirtschaftet eine Personengesellschaft auch dann in vollem Umfang gewerbliche Einkünfte, wenn sie zwar nicht ausschließlich aber auch Einkünfte aus einer originär gewerblichen Tätigkeit erzielt.[1] Daneben erfolgt einkommensteuerlich eine Umqualifikation in gewerbliche Einkünfte, wenn auch gewerbliche Einkünfte (z. B. über eine gewerbliche P...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.7 Verwendung in einem Betrieb bzw. Betriebsteil anderer Besteuerungsform

Rz. 105 Hat ein Unternehmer mehrere Betriebe, für die unterschiedliche Besteuerungsformen gelten, so bestimmt sich der Vorsteuerabzug bei Anschaffung eines Wirtschaftsguts, das ausschließlich in einem Betrieb verwendet wird, nach den für diesen geltenden Regeln. Wird der Gegenstand nach dem Zeitpunkt des Leistungsbezugs in einen Betrieb anderer Besteuerungsform überführt, so...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.14 Elterngeld

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gilt für Kinder, die ab dem 1.1.2007 geboren werden. Die Ausgestaltung des Elterngelds als Einkommensersatzleistung ist verfassungsgemäß.[1] Für betroffene Elternteile stellt sich die Frage nach der Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage für das Elterngeld. Bei Arbeitnehmerehegatten ist die Wahl der Steuerklassen ausschlaggeben...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuerrechtliche Nichterfassung des Veräußerungsgewinns einer GmbH & Co. KG anlässlich des Übergangs zu einer neuen Tätigkeit – Einstellung des "bisherigen" (originär gewerblichen) Betriebs trotz Fortführung einer wesentlichen Betriebsgrundlage in dem "neuen" (vermögensverwaltenden) Betrieb

Leitsatz 1. Ob der anlässlich des Übergangs zu einer neuen Tätigkeit erzielte Veräußerungsgewinn einer GmbH & Co. KG nach § 7 Satz 1 GewStG der Gewerbesteuer unterliegt, beurteilt sich danach, ob der "bisherige" und der "neue" Betrieb bei wirtschaftlicher Betrachtung und nach der Verkehrsauffassung wirtschaftlich identisch sind. Dies richtet sich nach den gleichen Kriterien,...mehr

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Gewerbesteuerliche Hinzurec... / 5. Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (§ 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG)

Fiktives Anlagevermögen: Hinzurechnungsgröße ist ein Fünftel der Miet-/Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die im Eigentum eines anderen stehen. Beachten Sie: Für die Hinzurechnung ist darauf abzustellen, ob die Wirtschaftsgüter Anlagevermögen des Mieters/Pächters wären, wenn sie in seinem Eigentu...mehr

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Gewerbesteuerliche Hinzurec... / 4. Gewinnanteile des stillen Gesellschafters (§ 8 Nr. 1 Buchst. c GewStG)

Hinzurechnungsgröße sind die Gewinnanteile des stillen Gesellschafters. Dabei umfasst der Begriff des Gewinnanteils auch gewinnunabhängige Vergütungsbestandteile.[9] Zu berücksichtigen ist auch ein Verlustanteil des stillen Gesellschafters, soweit dieser Verlustanteil den Verlust aus Gewerbebetrieb gemindert hat. Wird durch die Berücksichtigung die Summe der hinzuzurechnende...mehr

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Gewerbesteuerliche Hinzurec... / 7. Aufwendungen für die zeitlich begrenzte Überlassung von Rechten (§ 8 Nr. 1 Buchst. f EStG)

Hinzurechnungsgröße bildet ein Viertel der Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten (insbesondere Konzessionen und Lizenzen, mit Ausnahme von Lizenzen, die ausschließlich dazu berechtigen, daraus abgeleitete Rechte Dritten zu überlassen). Know-how: Aufwendungen für gesetzlich ungeschütztes Erfahrungswissen technischer, gewerblicher, wissenschaftlicher ...mehr

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Die Aufteilung des gemeinen... / 1. Auswirkungen auf weitere steuerliche Vorschriften

Vor dem Hintergrund, dass die (Eigen-)Kapitalkonten den Gesellschaftern einer Personengesellschaft grundsätzlich (abgesehen von den in Rz. 2 der Erlasse v. 11.2.2021 genannten "Ausnahmen": So ist der konkrete Aufteilungsmaßstab sowohl davon abhängig, ob der Wert des Gesamthandsvermögens positiv oder negativ ist und ob es sich um die Feststellung auf oberster oder auf einer n...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Vollstreckungsschuldner und (Mit-)Gewahrsamsinhaber müssen Ehegatten oder Lebenspartner (nach dem LPartG) sein. Da die Gewahrsams- und Besitzvermutung mit der Eigentumsvermutung nach § 1362 BGB verknüpft ist, gilt die Bestimmung ohne Rücksicht auf den Güterstand der Ehegatten (LG München, JurBüro 1989, 1311; § 96 GVGA). Bei der Gütergemeinschaft allerdings gilt die Bes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Grenze zum Gewerbebetrieb

Rn. 113 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Grenze zum Gewerbebetrieb ist überschritten, wenn sich die Mithilfe der fachlich vorgebildeten Mitarbeiter nicht lediglich auf Zu- und Vorarbeiten beschränkt und deswegen die endgültige Abfassung des Werkes nicht durch den StPfl erfolgt (BFH BStBl II 1976, 641 zum Informationsdienst) bzw die Leistung mangels Sachkompetenz nicht durch de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Leingärtner, Zur Frage der GewStPfl der Lotterieeinnehmer, FR 1957, 487; Eppler, Zur Besteuerung der Lotterieeinnehmer, DStR 1987, 84. Rn. 324 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Nach der früheren Rspr zum EStG 1925 führte erst die Angliederung der Lotterieeinnahmen an einen Gewerbebetrieb zur Gewerblichkeit der ansonsten als Angestelltentätigkeit beurteilten Betätigung der Lotterieein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

App, Zur GewStPfl von Freiberuflerpraxen bei Erreichen einer bestimmten Größenordnung, KStZ 1990, 226; Kupfer, Geklärte und strittige ESt-Fragen bei der Abgrenzung zwischen Freiberuf und Gewerbe, KÖSDI 1990, 8088; K. Schulz, Brennpunkte der Steuerberatungspraxis – Besteuerungsprobleme, StbKongr 1991, 131; Schaper, Beschäftigung von Mitarbeitern durch Freiberufler, INF 1992, 154...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemein zum Begriff

Rn. 20 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Der Begriff der selbstständigen Arbeit wird in § 18 EStG nicht bestimmt. Die Vorschrift zählt lediglich einzelne Arten von Tätigkeiten auf, die nach dem Gesetz den Einkünften aus selbstständiger Arbeit zuzurechnen sind. Auch besteht für die in § 18 Abs 1 Nr 1 EStG aufgeführten freien Berufe (BVerfG BStBl II 1978, 125, 129) und für die weiter...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) Erfinder

Rn. 87 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Planmäßige Erfindertätigkeit ist nach st Rspr des BFH wissenschaftlicher Natur, wenn sie mit wissenschaftlicher Methode dergestalt ausgeübt wird, dass ihr Ergebnis – angestrebt oder erreicht – als Frucht einer angestrengten geistigen Arbeit mit den Merkmalen einer Forschungstätigkeit angesehen werden kann (BFH BStBl III 1967, 310; BStBl II 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 275 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Ist eine PersGes sowohl freiberuflich als auch gewerblich tätig, gilt diese Tätigkeit nach § 15 Abs 3 Nr 1 EStG in vollem Umfang als Gewerbebetrieb. Diese Regelung ist Ausdruck der sog Abfärbetheorie. Sie beruht auf der These der st höchstrichterlichen Rspr (vgl BFH BStBl II 1984, 152 mwN; BFH BStBl II 1998, 254; BT-Drucks 10/3663, 8) und a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Folgen der Abfärbung

Rn. 287 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Folge der Abfärbung besteht in der Umqualifizierung der freiberuflichen Einkünfte in solche aus Gewerbebetrieb mit der weiteren Folge, dass die Gesamtbetätigung einen einheitlichen Gewerbebetrieb darstellt. Er beginnt mit dem Beginn der ersten gewerblichen Tätigkeiten (zB BFH BStBl II 2002, 478). Allerdings ist mE dieser Zeitpunkt nicht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Brandt, Zur Abgrenzung der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 Abs 1 Nr 1 EStG, aus sonstiger selbstständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb, INF 2003, 57; Jahn, Überblick zur steuerlichen Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit, DB 2005, 692. Verwaltungsanweisungen: H 15.6 EStH 2020. Rn. 236 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Hier werden im Folgenden Tä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Stoschek/Protzen, Gewinne aus Private Equity-Fonds als nicht steuerbare Vermögensmehrungen, FR 2001, 816; Bünnig, Steuerliche Aspekte der Beteiligung von Inländern an ausländischen Venture Capital- und Private Equity-Fonds, FR 2002, 982; Herzig/Gocksch, Die steuerliche Behandlung von Übergewinnanteilen für Sponsoren inländischer Private Equity-Fonds, DB 2002, 600; Leuner/Linden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schick, Die freien Berufe, 1973; List, Neue Berufe aus steuerrechtlicher Sicht, BB 1993, 1488; Kellersmann, Die Abgrenzung der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit von den Einkünften aus Gewerbebetrieb, Diss Osnabrück, 1994, Europ Hochschulschriften, Reihe 2, Rechtswiss; Kempermann, Katalogberufler als Gewerbetreibende, FR 1996, 514; Krüger, Zur Abgrenzung der freiberuflichen vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Persönliche Arbeitsleistung

Rn. 63 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Begrifflich schließen sich nach der Rspr die Einkünfte aus Gewerbebetrieb und aus selbstständiger Arbeit aus. Idealtypisches Kennzeichen der selbstständigen Arbeit im Unterschied zum Gewerbebetrieb und zur LuF ist das Zurücktreten des Kapitaleinsatzes gegenüber der eigenen Arbeitsleistung (so schon Begründung zu § 18 EStG 1934, RStBl 1935, 4...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Selbstständige Arbeit

Rn. 1 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 EStG stehen als eigene Einkunftsart neben den Einkünften aus LuF und aus Gewerbebetrieb einerseits und denen aus nichtselbstständiger Arbeit andererseits. Trennendes und damit maßgebendes Unterscheidungsmerkmal ist die Art der Tätigkeit. Gemeinsam mit der nichtselbstständigen Arbeit ist die E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Rechtsfolgen

Rn. 395 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Nach § 18 Abs 1 Nr 4 EStG gehört der Gewinnvorzug (Carried Interest) zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit. Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber die (theoretische) Möglichkeit ausgeräumt, den Carried Interest den übrigen Kapitalanlegern als Treugeber zuzuordnen (Brandt in H/H/R, § 18 EStG Rz 285 (Februar 2020); Rodin/Veith/Bärenz,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Bedeutung des BV

Rn. 67 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Für den Begriff der selbstständigen Arbeit ist das Fehlen eines BV nach Art eines gewerblichen BV nicht wesentlich und fortschreitend auch nicht mehr typisch. Im Gegenteil haben auch selbstständig Tätige nicht selten sogar erhebliche Vermögen, die der Berufsausübung dienen (s Rn 63; s auch BFH BStBl III 1964, 120). Da auch die selbstständig ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Müller-Laube, Der StB als Testamentsvollstrecker, Stbg 1990, 395; Streck, Der StB als Testamentsvollstrecker und Vermögensverwalter, DStR 1991, 592; Meincke, StB als Testamentsvollstrecker und Nachlasspfleger, StbKongrRep 1992, 209; Kleine-Cosack, Testamentsvollstreckung durch StB und Banken: Plädoyer gegen ein Anwaltsmonopol, DB 2000, 2109; Brandt, Zur Abgrenzung der Einkünfte ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Weitere Einzelfälle

Rn. 338 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Treuhandtätigkeit ist je nach Inhalt oder Durchführung vermögensverwaltende (BFH BStBl II 1968, 410) oder gewerbliche Tätigkeit (BFH BStBl II 1995, 171; 1994, 936; 1994, 650; 1990, 534; 1989, 797; 1968, 410). Gewerblichkeit kommt bei einem Umfang wie bei einem Gewerbebetrieb in Betracht oder wenn eine echte Baubetreuung vorliegt (BFH BS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Grundsätze

Rn. 247 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Eigenverantwortlich ist der Freiberufler tätig, wenn seine persönliche Teilnahme an der praktischen Arbeit so geartet ist, dass er für die Leistungen seiner Mitarbeiter im vollen Umfang die fachliche Verantwortung übernehmen kann. Nach Rspr muss die Ausführung jedes einzelnen Auftrages in fachlicher Hinsicht dem Berufsträger und nicht seine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Felix, Der freiberuflich tätige beratende Betriebswirt, KÖSDI 1989, 7736; Streck, Der StB als Testamentsvollstrecker und Vermögensverwalter, DStR 1991, 592; Voss, Die Anerkennung als beratender Betriebswirt, FR 1992, 68; List, Unternehmensberater in steuerlicher Sicht, FS für Beusch, 1993, 495; List, Neue Berufe aus steuerrechtlicher Sicht, BB 1993, 1488; Kanzler, Der RA als Konk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sonderfall Betriebsverpachtung

Rn. 647 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Zur Mandantenverpachtung eines Freiberuflers an eine von ihm beherrschte GmbH (Betriebsaufspaltung) ausführlich s § 15 Rn 351 (Bitz). Die nicht nur vorübergehende Verpachtung eines freiberuflichen Unternehmens führt trotz der Personenbezogenheit der Tätigkeit mE nicht ohne weiteres zur Betriebsaufgabe. Auch wenn die persönliche Arbeitsleistu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kupfer, Geklärte und strittige ESt-Fragen bei der Abgrenzung zwischen Freiberuf und Gewerbe, KÖSDI 1990, 8066, 8068f; Korn, Allg Besteuerungsprobleme im freien Beruf, berufsspezifische Besteuerungsprobleme in den freien Berufen, StbKongrRep 1995, 143, 155f; Schoor, Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung der Gewerblichkeit bei gemischten Tätigkeiten von Freiberuflern, INF 1997...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 602 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Wie bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb ist die Abgrenzung des laufenden Gewinns vom Veräußerungsgewinn ua bedeutsam für den Freibetrag (ab VZ 2002 51 200 EUR; ab VZ 2004: 45 000 EUR) sowie für die Tarifermäßigung nach § 34 Abs 2 Nr 1 EStG und § 34 Abs 3 EStG. Die Vorschriften des § 16 Abs 1 S 1 Nr 1 u 2, S 2 u Abs 2–4 EStG gelten entspre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Paus, Beendigung einer Betriebsaufspaltung in Fällen der Lizenzvergabe, DStZ 1990, 193; Gosch, Kriterien der Beendigung einer Betriebsaufspaltung, StBp 1994, 22; Kanzler, Betriebsaufspaltung – Rechtsfolgen bei Fortfall der tatbestandlichen Voraussetzungen, FR 1994, 21; Neu, Einkünfteinfektion nach § 15 Abs 3 Nr 1 EStG – genügt der Obstkarren?, DStR 1995, 1893; Fichtelmann, Betri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kanzler, Der RA als Konkursverwalter oder zu den Gefahren einer gemischten Tätigkeit, FR 1994, 114; Depping, Insolvenzverwalter – freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit?, DStR 1995, 1337; Frick/Spatschek, Werden die StB gewstpfl?, DB 1995, 239; Korn, Probleme bei der ertragsteuerrechtlichen Abgrenzung zwischen freier Berufstätigkeit und Gewerbe, DStR 1995, 1249, 1252; Bange/W...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Persönliche Tätigkeit

Rn. 118 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Unterrichtserteilung setzt eine persönliche Beziehung zwischen Lehrer und Schüler und damit auch die persönliche Tätigkeit des Lehrers im Unterrichtsgeschehen voraus. Allerdings möchte der BFH das nicht so verstanden wissen, dass der StPfl selbst den Unterricht erteilen muss. Es genügt die Mitgestaltung des Unterrichts derart, dass die Vera...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Urbahns, Die einkommensteuerliche Behandlung der Einnahmen aus Kinderbetreuungsleistungen, INF 1997, 521; Brandt, Die Abgrenzung der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 Abs 1 Nr 1 EStG, aus sonstiger selbstständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb, INF 2003, 57; Pezzer, Die Besteuerung der freien Berufe gemäß § 18 EStG – eine der abenteuerlichsten Kletterwände des ESt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kunz/Kunz, Freie-Mitarbeiter-Verträge als Alternative zur Festanstellung?, DB 1993, 326; von Einem, "Abhängige Selbstständigkeit", BB 1994, 60; Kunz/Kunz, Die neue Scheinselbstständigkeit – Missbrauch mit Werk-, Subunternehmer- und Freien-Mitarbeiter-Verträgen und die rechtlichen Folgen, BuW 1995, 188; Kunz/Kunz, Typische Abgrenzungsfälle von (Schein-)Selbstständigkeit im Licht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Voraussetzungen

Rn. 269 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Kriterien für die Annahme einer freiberuflichen Mitunternehmerschaft unterscheiden sich nicht von denen einer gewerblichen Mitunternehmerschaft (BFH BStBl II 2008, 681; 2016, 383; Mertzbach Stbg 2019,295). Allg zu den Voraussetzungen einer Mitunternehmerschaft, insb Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko, s § 15 Rn 25ff (Bitz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wolff-Diepenbrock, Zur Begriffsbestimmung der Katalogberufe und der ihnen ähnlichen Berufe, DStZ/A 1981, 333; Rothaus, Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit von Ingenieuren oder ähnlichen Berufen, INF 1982, 344; Graf, § 18 EStG und die Tätigkeit des EDV-Beraters, INF 1990, 49; Kempermann, "Ähnliche Berufe" iSd § 18 Abs 1 EStG – zur Problematik der Autod...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schulz, Brennpunkte der Steuerberatungspraxis – Besteuerungsprobleme, StbKongrRep 1991, 131; Voss, Die Anerkennung als beratender Betriebswirt, FR 1992, 68; Meincke, StB als Testamentsvollstrecker und Nachlasspfleger, StbKongrRep 1992, 209; Kanzler, Der RA als Konkursverwalter oder zu den Gefahren einer gemischten Tätigkeit, FR 1994, 114; Depping, Insolvenzverwalter – freiberufl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Scharl, Zur eigenverantwortlichen Tätigkeit als Abgrenzungsmerkmal zwischen freiem Beruf und Gewerbe, StB 1989, 397; Offerhaus, Freiberufler oder Gewerbetreibender, StBp 1990, 163; App, Zur GewStPfl von Freiberuflerpraxen bei Erreichen einer bestimmten Größenordnung, KStZ 1990, 226; Schaper/Neufang, Beschäftigung von Mitarbeitern durch Freiberufler, INF 1992, 154; Frick/Spatsche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Bewertungsrecht

Rn. 10 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Ausübung eines freien Berufes und der Tätigkeit eines Einnehmers einer staatlichen Lotterie steht nach § 96 BewG für die Einheitsbewertung des BV dem Gewerbebetrieb gleich (vgl BFH BStBl II 1996, 126 betr Grundstück bei einer RA-Sozietät).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Erbfall

Rn. 648 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Da der Erbe eines selbstständig tätigen Gesamtrechtsnachfolgers in die Rechtsstellung des Erblassers eintritt (§ 1922 BGB), führt der Tod eines Freiberuflers nicht ohne weiteres zur Betriebsaufgabe. Vielmehr bezieht der Erbe weiterhin laufende betriebliche, ggf bei Fehlen der persönlichen Qualifikation, gewerbliche Einkünfte (BFH BStBl II 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Einkünftequalifikation

Rn. 625 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Übernimmt eine Mehrheit von Erben eines Freiberuflers dessen Einzelpraxis, so werden die Erben vom Erbfall an als Mitunternehmer angesehen; handelt es sich bei ihnen ganz oder zum Teil um Berufsfremde, so erzielen sie in ihrer Gesamtheit Einkünfte aus Gewerbebetrieb (BFH BStBl II 1990, 837, ua zur Gleichstellung von Erbengemeinschaften mit ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einzelfälle

Rn. 264 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Schuldet der Altenpfleger/Krankenpfleger eine einheitliche Hauswirtschaft umfassende Leistung oder wird er nicht bei allen Pflegebedürftigen eigenverantwortlich tätig (s Rn 249e), wird er insoweit gewerblich tätig; je nach Vertrag bzw Rechnungsstellung kommt Trennbarkeit in Betracht (BFH BStBl II 2004, 509; s Rn 236 "Altenpfleger" und s Rn ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Gutachter

Rn. 84 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Qualifizierung von Gutachten als wissenschaftlich setzt voraus, dass sie auf der Grundlage von wissenschaftlichen Disziplinen erstellt werden (BFH BStBl III 1957, 106). Es werden aber nicht nur solche als wissenschaftlich bewertet, die sich mit abstrakten Fragen beschäftigen, sondern auch solche, die konkrete praktische Streitfälle erled...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Ehegatten-Gesellschaften

Rn. 292 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Ehegatten – ebenso wie andere Familienangehörige – können sich wie Fremde zu einer freiberuflich tätigen PersGes zusammenschließen. Die steuerrechtliche Anerkennung erfordert – wie allg bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen – einen wirksam vereinbarten Gesellschaftsvertrag, der inhaltlich den unter Fremden üblichen Bedingungen genügt und...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 240 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Auf die Tatbestandsmerkmale der leitenden und eigenverantwortlichen und auf die eigenen Fachkenntnisse gestützten Tätigkeit kommt es nur an, wenn sich der Freiberufler der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient, nicht hingegen dann, wenn er Arbeitskräfte ohne fachliche Vorbildung mit Aufgaben beschäftigt, die ihren Kenntnisse...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Arztähnliche Berufe

Rn. 159 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Bejaht als arztähnlicher Beruf (Grundsätzliches s Rn 129ff) wird die Tätigkeit eines psychologischen Psychotherapeuten. Sie ist nach Erlass des PsychotherapeutenG v 16.06.1998 (BGBl I 1998, 1311) nur zulässig aufgrund einer staatlichen Erlaubnis (Approbation; hierzu Schlund, NJW 1998, 2722). Erforderlich für die Ähnlichkeit ist, dass der Th...mehr