Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbebetrieb

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sonderfall Betriebsverpachtung

Rn. 647 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Zur Mandantenverpachtung eines Freiberuflers an eine von ihm beherrschte GmbH (Betriebsaufspaltung) ausführlich s § 15 Rn 351 (Bitz). Die nicht nur vorübergehende Verpachtung eines freiberuflichen Unternehmens führt trotz der Personenbezogenheit der Tätigkeit mE nicht ohne weiteres zur Betriebsaufgabe. Auch wenn die persönliche Arbeitsleistu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kupfer, Geklärte und strittige ESt-Fragen bei der Abgrenzung zwischen Freiberuf und Gewerbe, KÖSDI 1990, 8066, 8068f; Korn, Allg Besteuerungsprobleme im freien Beruf, berufsspezifische Besteuerungsprobleme in den freien Berufen, StbKongrRep 1995, 143, 155f; Schoor, Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung der Gewerblichkeit bei gemischten Tätigkeiten von Freiberuflern, INF 1997...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Persönliche Tätigkeit

Rn. 118 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Unterrichtserteilung setzt eine persönliche Beziehung zwischen Lehrer und Schüler und damit auch die persönliche Tätigkeit des Lehrers im Unterrichtsgeschehen voraus. Allerdings möchte der BFH das nicht so verstanden wissen, dass der StPfl selbst den Unterricht erteilen muss. Es genügt die Mitgestaltung des Unterrichts derart, dass die Vera...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 602 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Wie bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb ist die Abgrenzung des laufenden Gewinns vom Veräußerungsgewinn ua bedeutsam für den Freibetrag (ab VZ 2002 51 200 EUR; ab VZ 2004: 45 000 EUR) sowie für die Tarifermäßigung nach § 34 Abs 2 Nr 1 EStG und § 34 Abs 3 EStG. Die Vorschriften des § 16 Abs 1 S 1 Nr 1 u 2, S 2 u Abs 2–4 EStG gelten entspre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kanzler, Der RA als Konkursverwalter oder zu den Gefahren einer gemischten Tätigkeit, FR 1994, 114; Depping, Insolvenzverwalter – freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit?, DStR 1995, 1337; Frick/Spatschek, Werden die StB gewstpfl?, DB 1995, 239; Korn, Probleme bei der ertragsteuerrechtlichen Abgrenzung zwischen freier Berufstätigkeit und Gewerbe, DStR 1995, 1249, 1252; Bange/W...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Urbahns, Die einkommensteuerliche Behandlung der Einnahmen aus Kinderbetreuungsleistungen, INF 1997, 521; Brandt, Die Abgrenzung der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 Abs 1 Nr 1 EStG, aus sonstiger selbstständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb, INF 2003, 57; Pezzer, Die Besteuerung der freien Berufe gemäß § 18 EStG – eine der abenteuerlichsten Kletterwände des ESt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Paus, Beendigung einer Betriebsaufspaltung in Fällen der Lizenzvergabe, DStZ 1990, 193; Gosch, Kriterien der Beendigung einer Betriebsaufspaltung, StBp 1994, 22; Kanzler, Betriebsaufspaltung – Rechtsfolgen bei Fortfall der tatbestandlichen Voraussetzungen, FR 1994, 21; Neu, Einkünfteinfektion nach § 15 Abs 3 Nr 1 EStG – genügt der Obstkarren?, DStR 1995, 1893; Fichtelmann, Betri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Erbfall

Rn. 648 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Da der Erbe eines selbstständig tätigen Gesamtrechtsnachfolgers in die Rechtsstellung des Erblassers eintritt (§ 1922 BGB), führt der Tod eines Freiberuflers nicht ohne weiteres zur Betriebsaufgabe. Vielmehr bezieht der Erbe weiterhin laufende betriebliche, ggf bei Fehlen der persönlichen Qualifikation, gewerbliche Einkünfte (BFH BStBl II 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kunz/Kunz, Freie-Mitarbeiter-Verträge als Alternative zur Festanstellung?, DB 1993, 326; von Einem, "Abhängige Selbstständigkeit", BB 1994, 60; Kunz/Kunz, Die neue Scheinselbstständigkeit – Missbrauch mit Werk-, Subunternehmer- und Freien-Mitarbeiter-Verträgen und die rechtlichen Folgen, BuW 1995, 188; Kunz/Kunz, Typische Abgrenzungsfälle von (Schein-)Selbstständigkeit im Licht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wolff-Diepenbrock, Zur Begriffsbestimmung der Katalogberufe und der ihnen ähnlichen Berufe, DStZ/A 1981, 333; Rothaus, Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit von Ingenieuren oder ähnlichen Berufen, INF 1982, 344; Graf, § 18 EStG und die Tätigkeit des EDV-Beraters, INF 1990, 49; Kempermann, "Ähnliche Berufe" iSd § 18 Abs 1 EStG – zur Problematik der Autod...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Scharl, Zur eigenverantwortlichen Tätigkeit als Abgrenzungsmerkmal zwischen freiem Beruf und Gewerbe, StB 1989, 397; Offerhaus, Freiberufler oder Gewerbetreibender, StBp 1990, 163; App, Zur GewStPfl von Freiberuflerpraxen bei Erreichen einer bestimmten Größenordnung, KStZ 1990, 226; Schaper/Neufang, Beschäftigung von Mitarbeitern durch Freiberufler, INF 1992, 154; Frick/Spatsche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Bewertungsrecht

Rn. 10 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Ausübung eines freien Berufes und der Tätigkeit eines Einnehmers einer staatlichen Lotterie steht nach § 96 BewG für die Einheitsbewertung des BV dem Gewerbebetrieb gleich (vgl BFH BStBl II 1996, 126 betr Grundstück bei einer RA-Sozietät).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schulz, Brennpunkte der Steuerberatungspraxis – Besteuerungsprobleme, StbKongrRep 1991, 131; Voss, Die Anerkennung als beratender Betriebswirt, FR 1992, 68; Meincke, StB als Testamentsvollstrecker und Nachlasspfleger, StbKongrRep 1992, 209; Kanzler, Der RA als Konkursverwalter oder zu den Gefahren einer gemischten Tätigkeit, FR 1994, 114; Depping, Insolvenzverwalter – freiberufl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Einkünftequalifikation

Rn. 625 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Übernimmt eine Mehrheit von Erben eines Freiberuflers dessen Einzelpraxis, so werden die Erben vom Erbfall an als Mitunternehmer angesehen; handelt es sich bei ihnen ganz oder zum Teil um Berufsfremde, so erzielen sie in ihrer Gesamtheit Einkünfte aus Gewerbebetrieb (BFH BStBl II 1990, 837, ua zur Gleichstellung von Erbengemeinschaften mit ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Voraussetzungen

Rn. 269 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Kriterien für die Annahme einer freiberuflichen Mitunternehmerschaft unterscheiden sich nicht von denen einer gewerblichen Mitunternehmerschaft (BFH BStBl II 2008, 681; 2016, 383; Mertzbach Stbg 2019,295). Allg zu den Voraussetzungen einer Mitunternehmerschaft, insb Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko, s § 15 Rn 25ff (Bitz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einzelfälle

Rn. 264 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Schuldet der Altenpfleger/Krankenpfleger eine einheitliche Hauswirtschaft umfassende Leistung oder wird er nicht bei allen Pflegebedürftigen eigenverantwortlich tätig (s Rn 249e), wird er insoweit gewerblich tätig; je nach Vertrag bzw Rechnungsstellung kommt Trennbarkeit in Betracht (BFH BStBl II 2004, 509; s Rn 236 "Altenpfleger" und s Rn ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Einkünfte der Mitunternehmer

Rn. 295 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Einkünfte sind nach § 18 Abs 4 EStG iVm § 15 Abs 1 Nr 2 EStG (entsprechende Anwendung!) die Anteile der Mitunternehmer am Gewinn und Verlust der Gesellschaft, ferner Sondervergütungen sowie Sonder-BE/Sonder-BA, vor allem im Zusammenhang mit Sonder-BV (BFH BStBl II 1979, 757; 1980, 275; 1981, 164; 1991, 238; 1991, 691; 1992, 284; 1996, 5; BF...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Gutachter

Rn. 84 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Qualifizierung von Gutachten als wissenschaftlich setzt voraus, dass sie auf der Grundlage von wissenschaftlichen Disziplinen erstellt werden (BFH BStBl III 1957, 106). Es werden aber nicht nur solche als wissenschaftlich bewertet, die sich mit abstrakten Fragen beschäftigen, sondern auch solche, die konkrete praktische Streitfälle erled...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Ähnliche Tätigkeiten

Rn. 172 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Einem RA ähnlich (s Rn 129ff) erachtet die FinVerw in ständiger Praxis (H 15.6 EStH 2012) die Prozessagenten in Anlehnung an RFH RStBl 1939, 215 (Rechtskonsulenten). Ein Hochschullehrer des Rechts, der in einem Verfassungsrechtsstreit als Prozessbevollmächtigter vor dem BVerfG auftritt, übt damit eine der eines RA ähnliche Tätigkeit aus, BF...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Ehegatten-Gesellschaften

Rn. 292 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Ehegatten – ebenso wie andere Familienangehörige – können sich wie Fremde zu einer freiberuflich tätigen PersGes zusammenschließen. Die steuerrechtliche Anerkennung erfordert – wie allg bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen – einen wirksam vereinbarten Gesellschaftsvertrag, der inhaltlich den unter Fremden üblichen Bedingungen genügt und...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zeitweilige Einstellung der Berufstätigkeit

Rn. 611 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die zeitweilige Einstellung der Berufstätigkeit ist weitere Voraussetzung für die Annahme einer begünstigten Veräußerung des Vermögens der selbstständigen Tätigkeit oder der Aufgabe derselben (so schon BFH BStBl III 1956, 205). Das bedeutet, dass die Tätigkeit am Ort ihrer bisherigen Ausübung wenigstens für eine gewisse Zeit nicht mehr ausg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Beteiligter an einer vermögensverwaltenden Gesellschaft oder Gemeinschaft

Rn. 370 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Vorschrift bestimmt keinen (eigenständigen) Begriff der Gesellschaft oder Gemeinschaft, auch wenn das vom Gesetzgeber vorgefundene Grundmuster der Private Equity bzw Venture Capital die Organisation in einer GmbH & Co KG ist, bei der die laufenden Geschäfte durch die Komplementär-GmbH (ggf durch eine Management-Gesellschaft als Kommandi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 240 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Auf die Tatbestandsmerkmale der leitenden und eigenverantwortlichen und auf die eigenen Fachkenntnisse gestützten Tätigkeit kommt es nur an, wenn sich der Freiberufler der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient, nicht hingegen dann, wenn er Arbeitskräfte ohne fachliche Vorbildung mit Aufgaben beschäftigt, die ihren Kenntnisse...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Vergütungen für Leistungen zur Förderung des Gesellschafts- oder Gemeinschaftszwecks

Rn. 387 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Vergütungen müssen für Leistungen zur Förderung des Gesellschafts- oder Gemeinschaftszwecks gezahlt worden sein. Hiermit ist mE dieselbe Gesellschaft oder Gemeinschaft angesprochen, an der die Beteiligung bestehen muss, also die Fondgesellschaft. Es genügt also nicht, wenn der Bezieher der Einkünfte Leistungen etwa für die Portfoliogese...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Arztähnliche Berufe

Rn. 159 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Bejaht als arztähnlicher Beruf (Grundsätzliches s Rn 129ff) wird die Tätigkeit eines psychologischen Psychotherapeuten. Sie ist nach Erlass des PsychotherapeutenG v 16.06.1998 (BGBl I 1998, 1311) nur zulässig aufgrund einer staatlichen Erlaubnis (Approbation; hierzu Schlund, NJW 1998, 2722). Erforderlich für die Ähnlichkeit ist, dass der Th...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abschreibung

Rn. 511 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Anders als bei den den gewerblichen Unternehmen zuzurechnenden Geschäftswerten hat die Rspr bei den sog Praxiswerten freiberuflicher Praxis schon immer AfA auf die AK zugelassen. Der derivativ erworbene Praxiswert stellte ein abnutzbares immaterielles WG dar (RFH RStBl 1929, 326; 1938, 955; BFH BStBl III 1958, 330; BStBl II 1975, 381; 1982,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Allgemeines

Rn. 335 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 § 18 Abs 1 Nr 3 EStG erfasst alle Arten verwaltender Tätigkeit (BFH BStBl II 1988, 266; 2004, 112), soweit die Vergütungen nicht im Rahmen eines Gewerbebetriebes anfallen. Eine selbstständige und eigenverantwortliche Tätigkeit iSd § 18 Abs 1 Nr 3 EStG übt nur derjenige aus, der unmittelbar zur Verwaltung fremden Vermögens berechtigt und ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Abgrenzung zur kaufmännischen Tätigkeit

Rn. 72 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Nicht mehr selbstständige Arbeit ist nach der höchstrichterlichen Rspr die Tätigkeit des Angehörigen eines der in § 18 Abs 1 Nr 1–3 EStG genannten Berufe, wenn sie nach der Verkehrsanschauung als gewerbliche angesehen wird, vornehmlich also dann, wenn die Ausübung der Tätigkeit besondere wirtschaftliche Maßnahmen voraussetzt, die für die Aus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtssystematische Bedeutung

Rn. 600 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Wie § 16 EStG ist auch § 18 Abs 3 EStG keine reine Tarifvorschrift (vgl BFH BStBl II 2004, 754). Ihr wird nach hM im Wesentlichen klarstellende Bedeutung iSd Gedankens der Gewinnbesteuerung beigemessen: Gewinne/Verluste aus den letzten Akten einer selbstständigen Tätigkeit – Veräußerung/Aufgabe des Vermögens oder eines selbstständigen Teils...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Zur Kritik

Rn. 250 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Rspr des BFH ist seit Anbeginn (seit BFH BStBl II 1968, 820) als zu eng, nicht sachgerecht und fortschrittsfeindlich kritisiert worden (vgl Abele, DStR 1966, 754; Labus, BB 1968, 1368; Withol, Anm StRK EStG bis 74 § 15 Ziff 1 R 22; Greif/Leipoldt, INF 1978, 58; Korn, StbKongrRep 1995, 143, 145f; Krüger, FR 1996, 613, 616; Lüdemann/Wildf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.2.2.5 Ausnahme für gewerblich geprägte Personengesellschaften

Rz. 276 Nach § 50d Abs. 10 S. 7 Nr. 1 EStG sind die Regelungen des § 50d Abs. 10 EStG nicht auf Personengesellschaften anwendbar, die unter § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG fallen. Es handelt sich um gewerblich geprägte Personengesellschaften, die nach deutschem Recht zwar Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, originär, d. h. ohne die Qualifizierung nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG, aber ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.1.1 Zur Systematik der Vorschrift

Rz. 229 § 50d Abs. 10 EStG stellt eine besondere Vorschrift zur Auslegung der DBA dar, die die Besteuerung bestimmter grenzüberschreitend gezahlter Sondervergütungen i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 Halbs. 2 EStG regeln soll. Erfasst wird der Fall, dass eine Personengesellschaft Sondervergütungen an einen Gesellschafter zahlt. Dem Wortlaut nach gilt die Vorschrift sowohl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2.5.4 Angemessen eingerichteter Geschäftsbetrieb (S. 1 Nr. 2, bis 31.12.2011: Nr. 3)

Rz. 110 Schließlich steht der ausl. Gesellschaft nach § 50d Abs. 3 S. 1 Nr. 2 EStG (bis 31.12.2011: Nr. 3) die Steuerentlastung nur zu, wenn sie mit einem für ihren Geschäftszweck angemessen eingerichteten Gewerbebetrieb am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt. Nicht einbezogen werden kann ein Geschäftsbetrieb einer anderen konzernangehörigen Gesellschaft. Dazu ist...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.2.2.1 Sondervergütungen

Rz. 265 In sachlicher Hinsicht setzt § 50d Abs. 10 S. 1 EStG voraus, dass Vergütungen i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 Halbs. 2 EStG bzw. nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 EStG vorliegen. Es handelt sich dabei um Vergütungen an den Gesellschafter einer Mitunternehmerschaft (Personengesellschaft einschl. der atypischen stillen Gesellschaft) bzw. an den persönlich haftenden Gesellsch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.3.3.2 Sonderbetriebsvermögen II

Rz. 292a Nicht klar geregelt ist, ob § 50d Abs. 10 EStG auch Aufwendungen und Erträge aus dem Sonderbetriebsvermögen II erfasst.[1] Sonderbetriebsvermögen II dient nicht der Personengesellschaft. Für dieses Sonderbetriebsvermögen werden daher keine Sondervergütungen i. S. d. S. 1 gezahlt. Sonderbetriebsvermögen II dient vielmehr der Beteiligung des Gesellschafters an der Per...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.1 Subject-to-tax- und Switch-over-Klauseln

Rz. 172 § 50d Abs. 8 und 9 EStG enthalten Bestimmungen für unbeschränkt Stpfl. bei Bestehen eines DBA. Sie enthalten materielle Bestimmungen zur Anwendung der DBA, indem sie bestimmte Regelungen des jeweiligen DBA verdrängen; es handelt sich daher um einen Treaty Override (Rz. 3ff.). Rz. 172a Der Sache nach enthalten die beiden Vorschriften "Switch-over-" oder "Subject-to-tax...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.3 Beweislast

Rz. 128 Das BMF[1] hat zu der bis zum 31.12.2011 geltenden Fassung des § 50d Abs. 3 EStG die Auffassung vertreten, dass die Feststellungslast (objektive Beweislast) bei der ausl. Gesellschaft liegt, die die Entlastung geltend macht. M. E. war das in dieser allg. Form nicht richtig. Der zwischengeschalteten ausl. Gesellschaft steht nach Abs. 1, 2 grds. die Entlastung nach DBA...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / II. Gewerkschaftswerbung im Internet, Intranet und per E-Mail

Rz. 130 Diese Grundsätze lassen sich grundsätzlich auf die Nutzung moderner Kommunikationseinrichtungen übertragen. Das schließt den Versand von Gewerkschaftswerbung an betriebliche E-Mail-Adressen nicht aus. Das BAG hat erneut festgehalten, dass die Entscheidung der Koalition, in welcher Art und Weise sie Werbung betreiben und Dritte über ihre Aktivitäten informieren will, z...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / III. Gewerkschaftswerbung im betriebsratseigenen Intranet

Rz. 136 Eine besondere Problematik ergibt sich aus der Zurverfügungstellung eines eigenen Betriebsratsintranets (vgl. oben Rdn 100) durch den Arbeitgeber. Gerade in diesem Fall hat der Arbeitgeber ein Interesse daran, dass in diesem betriebsratseigenen – von ihm zur Verfügung gestellten – Intranet keine Gewerkschaftswerbung betrieben wird, sondern dieses Intranet für die bet...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ein (im Rahmen eines betrügerischen Anlagesystems) tatsächlich nie geliefertes Blockheizkraftwerk

Leitsatz Werden Erkenntnisse, dass Pachtzahlungen künftig ausfallen werden und ein Blockheizkraftwerk niemals in Betrieb genommen werden kann, erst zu einem Zeitpunkt erlangt, zu dem eine Einkunftserzielungsabsicht in Form der Erzielung von Verpachtungseinkünften vorliegt, lässt sich ein Veranlassungszusammenhang zu früheren Einkünften aus Gewerbebetrieb nicht mehr begründen...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Kein Gewerbebetrieb bei Aufwärtsinfektion gem. § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 EStG

Eine Personengesellschaft, die im Wesentlichen Einkünfte aus selbständiger Arbeit und dazu lediglich geringfügige gewerbliche Einkünfte aus einer Beteiligung an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft erzielt, unterliegt nicht der GewSt. Das FG beruft sich hierzu auf die BFH-Rechtsprechung, wonach ein gewerbliches Unternehmen i.S.d. § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 EStG nicht ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Anspruch auf Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG

Bei der Berechnung der 410 EUR-Einkünftegrenze für eine sog. Pflichtveranlagung gem. § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG sind die maßgeblichen Einkünfte (im Streitfall: aus Gewerbebetrieb) im Hinblick auf die Behandlung von Vorsteuerbeträgen (als BA) nach Maßgabe des § 9b Abs. 1 EStG zu ermitteln. Entscheidend ist dabei allein die nach dem USt-Recht zu beurteilende Berechtigung des Steue...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 2 Gewerbebetrieb

Besteuerungsgegenstand ist der Gewerbebetrieb, wobei zwischen der sachlichen und der persönlichen Steuerpflicht unterschieden wird. Sachlich wird der Gewerbebetrieb als Steuergegenstand besteuert, persönlicher Steuerschuldner ist der Unternehmer (Einzelunternehmer, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft etc.), für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird. Bei einer Abspa...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 39)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Bei Körperschaften ist der Ausgangswert für den Gewinn aus Gewerbebetrieb die Summe der Einkünfte laut Anlage ZVE der Körperschaftsteuererklärung, der ggf. noch (bei nicht gewerbesteuerpf...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 2.2 Einzelunternehmer

Der Gewerbebetrieb des Einzelunternehmers beginnt mit Eröffnung der werbenden Tätigkeit, die entsprechende Außenwirkung hat. Bloße Vorbereitungshandlungen sind unbeachtlich.[1] Beginnt der Gewerbebetrieb mit dem Beginn der Abschreibung eines Wirtschaftsguts, ist diese in voller Höhe bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zu berücksichtigen.[2] Bei einem gewerblichen Grundstüc...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 2.3 Personenunternehmen

Auch bei der Personengesellschaft beginnt die Gewerbesteuerpflicht unabhängig vom Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister erst, wenn der Gewerbebetrieb erstmals in Gang gesetzt wird. Bloße Vorbereitungshandlungen sind nicht ausreichend. Die Gewerbesteuerpflicht endet mit der tatsächlichen Einstellung des Betriebs, d. h. mit der Aufgabe jeglicher werbenden Tätigkeit. Au...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 2.4 Kapitalgesellschaft

Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Europäische Genossenschaften sowie Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit sind Gewerbebetriebe kraft Rechtsform.[1] Unabhängig davon, ob die Kapitalgesellschaft eine gewerbliche oder eine andere Tätigkeit ausübt, gilt ihre Tätigkeit stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb. Eine Kapitalgesellsc...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.13 Angaben zur Verlustfeststellung (Zeilen 129-142)

Die Eintragungen ab Zeile 129 betreffen im Wesentlichen den vortragsfähigen Gewerbeverlust.[1] Gewerbeverluste (Gewinn oder Verlust + Hinzurechnungen ./. Kürzungen) können ohne zeitliche Beschränkungen vorgetragen werden, d. h. sie mindern in den Folgejahren den jeweiligen Gewerbeertrag bis zu ihrem völligen Verbrauch. Dagegen ist ein Verlustrücktrag nicht möglich. Die Verrec...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.3.7 Anteile am Verlust von Personengesellschaften (Zeile 67)

Eingetragen werden die im Rahmen des einkommen- bzw. körperschaftsteuerlichen Gewinns aus Gewerbebetrieb berücksichtigten Anteile am Verlust von in- und ausländischen Personengesellschaften. Die Höhe des Betrags ergibt sich aus den einheitlichen Feststellungsbescheiden für die Gesellschaften. Sind in Verlustanteilen aus Mitunternehmerschaften Beträge i. S. des § 8b KStG oder...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.1 Allgemeine Angaben

Der Hauptvordruck dient nicht nur zur Ermittlung des Gewerbeertrags, sondern auch zur Feststellung eines vortragsfähigen Gewerbeverlustes sowie zur gesonderten Feststellung des Zuwendungsvortrags. Die in den Zeilen 10–14 einzutragenden Angaben dienen der Identifizierung des Gewerbebetriebs sowie der Feststellung, wer Unternehmer und damit Steuerschuldner[1] und/oder gesetzlic...mehr