Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerkschaft

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Gesetzliche Aufgaben

Rz. 453 Gesetzlich sind dem Betriebsratsvorsitzenden folgende Befugnisse und Aufgaben übertragen:mehr

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§ 50 Maßnahmen des Arbeitge... / B. Betriebliche Streikabwehr

Rz. 2 Betriebliche Maßnahmen zur Streikabwehr sind u.a. die Einstellung von Aushilfen, von Ersatzkräften oder Leiharbeitnehmern. Des Weiteren ist zu denken an die Beschäftigung von Fremdfirmen, die Beschäftigung von Streikbrechern, Briefe an Familienmitglieder, die Einbindung des Betriebsrates oder die Zahlung von Extraprämien. Des Weiteren ist in der Praxis die Drohung mit ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Konflikt mit Einzelarbeitsverträgen und betrieblichen Einheitsregelungen

Rz. 1546 Bei einem Konflikt zwischen einer Regelung durch Betriebsvereinbarung und einem Arbeitsvertrag gilt – obwohl dies gesetzlich nicht verankert ist – das Günstigkeitsprinzip (vgl. hierzu BAG v. 22.10.2015 – 8 AZR 168/14, juris; Blomeyer, NZA 1996, 337; GK/Kreutz, § 77 Rn 260 ff. auch zur dogmatischen Begründung dieses Prinzips). Die für den Arbeitnehmer ungünstigen Abs...mehr

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§ 47 Gesetzliche Verankerun... / D. Internationale Verträge

Rz. 7 Das ILO-Abkommen Nr. 87 enthält keine ausdrückliche Streikgarantie. Es wird aber vom Sachverständigenausschuss so interpretiert, dass das Streikrecht mit weitgehenden Garantien ausgestattet werden soll: Dies gilt für den Proteststreik gegen staatliche Maßnahmen der Wirtschafts- und Sozialpolitik und für ein Streikrecht der Beamten. Rz. 8 Die europäische Sozialcharta (ES...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / XII. Streitwert-Lexikon (A – Z)

Rz. 121 Hinweis Die nachstehend aufgeführten Einzelfälle berücksichtigen die Rspr. bis 2014. Zu einem erheblichen Teil umfassen die Erläuterungen auch die Rspr. bis einschließlich 2001, somit Entscheidungen, die vor der Einführung des EUR ergangen sind. Soweit die Rspr. sich losgelöst vom monatlichen Verdienst, wie z.B. bei der Erteilung von Arbeitspapieren, auf feste Beträg...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 8 Bewilligungsverfahren und Rechtsschutz

Rz. 62 Zu beachten ist zudem, dass durch eine Bewilligung auf das Recht der Religionsgemeinschaften (im einzelnen Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG, Art. 140 GG i. V. m. Art. 139 WRV) unmittelbar rechtsgestaltend eingewirkt wird. Nach Maßgabe des § 13 Abs. 2 Satz 2 VwVfG sind die Kirchen im Verwaltungsverfahren daher hinzuzuziehen.[1] Rz. 63 Gegen den Ausnahmebewilligungsbescheid k...mehr

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Kündigung / 8.5 Einzelfälle

Abwerbung Eine Abwerbung von anderen Arbeitnehmern stellt nur dann einen Kündigungsgrund dar, wenn sie unter Verletzung sonstiger Vertragspflichten erfolgt ist, z. B. im Rahmen von unerlaubter Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers.[1] Abkehrwille Eine anderweitige Bewerbung rechtfertigt keine verhaltensbedingte Kündigung. Allerdings kommt eine betriebsbedingte Kündigung ausnahm...mehr

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Kündigung / 19.8 Anwaltszwang

Beim Arbeitsgericht besteht in der ersten Instanz kein Anwaltszwang. Der Arbeitnehmer kann sich die Klageschrift von der Rechtsantragsstelle schreiben lassen und sich in Verhandlungsterminen selbst vertreten. Dies kann aus Kostengründen sinnvoll sein. Sobald das Verfahren in die höheren Instanzen geht, brauchen beide Parteien einen Rechtsanwalt. Die Arbeitnehmer können sich a...mehr

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Nachhaltigkeitsteam aufbaue... / 2.3 Aufbau der Nachhaltigkeitsteams: Wer dabei sein sollte und warum

Diese Tabelle zeigt: welche Rollen Mitglied des Nachhaltigkeitsteams sein sollten, warum diese Rollen Mitglied des Nachhaltigkeitsteams sein sollten, welche Stakeholder für diese Rolle relevant sind, wie diese Rolle vom Mitwirken im Nachhaltigkeitsteam überzeugt werden kann.mehr

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Kündigung / 19.9 Besetzung des Gerichts

Das Arbeitsgericht ist in der ersten Instanz und in der Berufungsinstanz jeweils als Kammer besetzt. Das heißt, dass 3 Richter für die Entscheidung des Falles zuständig sind. Die Besonderheit liegt darin, dass nur der Vorsitzende zwingend ein Jurist ist, während seine Beisitzer Laienrichter, bestimmt je einer von den Arbeitgeberverbänden und von Gewerkschaften, sind.mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 6 Ausschuss für Arbeitsstätten

Beim BMAS besteht ein Ausschuss für Arbeitsstätten, dessen Mitglieder aus Vertretern der Arbeitgeber, der Gewerkschaften, der Länderbehörden, der gesetzlichen Unfallversicherung und weiteren Personen, z. B. aus der Wissenschaft, vertreten sind.[1] Der Ausschuss ermittelt die dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechenden Regeln. Weiter ermittelt er die Regel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 7 Abweichung durch Bewilligungen der Aufsichtsbehörde (Abs. 5)

Rz. 75 Abs. 5 eröffnet für Bereiche, in denen üblicherweise keine Tarifverträge geschlossen werden, die Möglichkeit von den Grundnormen durch Bewilligung durch die Aufsichtsbehörde abzuweichen, wie es die Absätze 1, 2 und 2a zulassen. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die Abweichung aus betrieblichen Gründen erforderlich ist und die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht ge...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.2 An andere Unternehmer

Rz. 77 Es muss zur Anwendbarkeit des § 9 UStG an einen anderen Unternehmer geleistet werden. Das BVerfG hat in seinem Beschluss v. 11.6.1985[1] entschieden, dass die Auffassung des BFH, wonach die Beschränkung des Optionsrechts in § 9 UStG auf Umsätze an andere Unternehmer keinen Grundrechtsverstoß beinhalte, nicht zu beanstanden ist. Rz. 77a Die Unternehmereigenschaft des Le...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausgleichsquittung: Inhalt ... / 2.2.1 Tarifvertragliche Ansprüche

Nach § 4 Abs. 4 TVG ist ein Verzicht auf entstandene tarifliche Rechte nur in einem von den Tarifvertragsparteien gebilligten Vergleich zulässig. Mit einer Ausgleichsquittung können deshalb entstandene tarifliche Rechte nicht ausgeschlossen werden. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass ein tarifvertraglicher Anspruch nur dann vorliegt, wenn der Arbeitgeber Mitglied im Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuer / 1.1 Körperschaften

Unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind folgende Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen :[1] Kapitalgesellschaften: Zu diesen rechnen insbesondere die GmbH, die AG, die europäische Gesellschaft, die KGaA und die bergrechtlichen Gewerkschaften; Genossenschaften einschließlich der europäischen Genossenschaften; Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 1 Einleitung

Vorbemerkung Nachfolgend wird hinsichtlich der Berufs- und Tätigkeitsbezeichnungen die männliche Form verwendet. Dies geschieht ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit und Transparenz. Eine Diskriminierung ist hiermit weder verbunden noch beabsichtigt. Am 1.1.2017 ist die Entgeltordnung im Bereich der VKA in Kraft getreten. Sie löste die Eingruppierungsregelungen de...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27.3.1 Begriff des Arbeitsvorgangs

Nach der Protokollerklärung zu § 12 Abs. 2 TVöD (VKA) sind die Arbeitsvorgänge wie folgt definiert: Zitat Arbeitsvorgänge sind Arbeitsleistungen (einschließlich Zusammenhangsarbeiten), die, bezogen auf den Aufgabenkreis der/des Beschäftigten, zu einem bei natürlicher Betrachtung abgrenzbaren Arbeitsergebnis führen (z. B. unterschriftsreife Bearbeitung eines Aktenvorgangs, eine...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Grundsätze / 1.1.5 Mitbestimmung und Gestaltungsspielraum des Arbeitgebers

Das Mitbestimmungsrecht ist ausgeschlossen, soweit eine zwingende gesetzliche oder tarifliche Regelung über die soziale Angelegenheit besteht (§ 87 Abs. 1 BetrVG). Ist eine an sich mitbestimmungspflichtige Angelegenheit für den Arbeitgeber bereits durch Gesetz oder Tarifvertrag bindend geregelt, so muss davon ausgegangen werden, dass mit dieser Regelung den berechtigten Inte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 3. Vertragspartner einer Pauschalierungsvereinbarung

Rz. 9 Die Pauschalvergütung muss Tätigkeiten für denselben Auftraggeber betreffen. Dabei kann es sich auch um eine Personenmehrheit handeln (Eheleute, Erbengemeinschaft, Gesellschafter, Mitglieder eines nichtrechtsfähigen Vereins), wie sich aus § 6 Abs. 1 ergibt, wonach der StB in derselben Angelegenheit für mehrere Auftraggeber nur einmal die Gebühren erhält. Rz. 10 Zulässig...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Reisekosten / 14 Kürzung des Tagegeldes bei unentgeltlicher Verpflegung (§ 6 Abs. 2 BRKG) und geringeren Verpflegungskosten (§ 9 Abs. 1 BRKG)

Bei unentgeltlicher Verpflegung, die seitens des Amtes dem Beschäftigten gestellt wird, werden vom abwesenheitsabhängigen Tagegeld für das Frühstück  20 %; derzeit 5,60 EURMittagessen 40 %; derzeit 11,20 EURAbendessen 40 %; derzeit 11,20 EUR des vollen Tagesgeldes für einen vollen Kalendertag (= 28 EUR) einbehalten. Die Teiltagegelder können durch diese Anrechnung nicht unter ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abzug von Aufwendungen einer Ruhestandsbeamtin im Rahmen ihrer ehren­amtlichen Gewerkschaftstätigkeit als Werbungskosten

Leitsatz Aufwendungen einer Ruhestandsbeamtin im Zusammenhang mit ihrer ehrenamtlichen Gewerkschaftstätigkeit sind als Werbungskosten bei ihren Versorgungsbezügen zu berücksichtigen (Anschluss an das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28.11.1980 – VI R 193/77, BFHE 132, 431, BStBl II 1981, 368). Normenkette § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 2, § 9 EStG Sachverhalt Die Klägerin be...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 6 Der lange Weg bis zur Einigung

In einem sog. Termingespräch ist am 8.10.2008 verabredet worden, die am 31.3.2008 getroffene Vereinbarung für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst umzusetzen. Die Tarifverhandlungen sind am 15.12.2008 fortgesetzt worden. Bei dieser Gelegenheit haben Arbeitgeber und Gewerkschaften betont, dass sie die Vereinbarung einer Entgeltordnung sowie – ohne Präjudizwirkung ...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 4 Tarifrunde 2008

Am 18./19.12.2007 hat die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst der Gewerkschaft ver.di über ihre Forderungen für die Tarifrunde 2008 beraten und entsprechende Beschlüsse gefasst. Bezogen auf die vorliegende Thematik hat die Bundestarifkommission deutlich gemacht, dass die Weitergeltung des Übergangsrechts in der Tarifrunde 2008 ein hohes Gewicht habe. Damit war ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 10.1 Ausgangslage

Die Eingruppierung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst war mit Wirkung vom 1.11.2009 neu geregelt worden. Zum damaligen Zeitpunkt ist eine neue Entgelttabelle (S-Tabelle) in Kraft getreten. Die Eingruppierungsregelungen waren gesondert kündbar, und zwar frühestens zum 31.12.2014. Von dieser Kündigungsmöglichkeit haben die Gewerkschaften Gebrauch gemacht. Nach i...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 21.1 Entstehungsgeschichte und Zweck dieser tariflichen Regelung

In der Tarifrunde 2008 war eine zentrale Forderung der Arbeitgeber die Verlängerung und Vereinheitlichung der Arbeitszeit im Tarifgebiet West. Letztendlich wurde eine einheitliche Arbeitszeit von 39 Stunden pro Woche für die Beschäftigten im Tarifgebiet West vereinbart mit Ausnahme der Beschäftigten in Krankenhäusern, wo es bei der wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 8.1 Die Erforderlichkeit einer neuen S-Tabelle

Die Forderungen der Gewerkschaften nach einer finanziellen Aufwertung der Berufe des Sozial- und Erziehungsdienstes waren mit dem geltenden Tarifvertragssystem nur dadurch in Einklang zu bringen, dass neue Tabellenwerte für diese Beschäftigten entwickelt worden sind. Einerseits galt es Exspektanzverluste auszugleichen und für die insgesamt 45 Tätigkeitsgruppen des Sozial- un...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 5 Unterschiede zwischen "alter und neuer Welt"

Die Gewerkschaften haben neben der Verlängerung des Übergangsrechts auch die Diskrepanz zwischen der Eingruppierung der übergeleiteten Beschäftigten (§ 1 Abs. 1 TVÜ-VKA) und derjenigen Beschäftigten, die nach dem 30.9.2005 neu eingestellt worden sind oder werden (§ 1 Abs. 2 TVÜ-VKA), thematisiert und mit Nachdruck eine Beseitigung dieser "Ungleichbehandlung" gefordert. Diese ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Das EFQM Modell 2020 im Per... / 4.1.2 Bedeutung des Kriteriums für das Personalressort

Wahrnehmung der Kunden Bei den kundenbezogenen Ergebnissen steht für das Personalressort die Ermittlung der Wahrnehmung des Ressorts durch die "Kunden" bezüglich Effektivität und Effizienz im Vordergrund, z. B. durch eine systematische Befragung von Bewerbern aus derselben Branche über Eindrücke zur Stellung der Organisation im Vergleich zum Wettbewerb. Für das Personalressort...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Das EFQM Modell 2020 im Per... / 3.1.2 Bedeutung des Kriterium für das Personalressort

Hier geht vor allem darum, wie im Personalressort das Wissen und das gesamte Potenzial der Mitarbeiter individuell und teamorientiert gemanagt, entwickelt und freigesetzt wird und wie Aktivitäten zu planen sind, um die Strategie der Organisation zu unterstützen. Aber auch die Zusammenarbeit mit Kunden und externen Partnern ist hier zu berücksichtigen. Planung, Management und ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
LkSG: Präventionsmaßnahmen ... / 3.4 Missachtung der Koalitionsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen (§ 2 Abs. 2 Nr. 6 LkSG)

Definition: Die Achtung der Koalitions- und Vereinigungsfreiheit erfordert, dass sich Beschäftigte frei in Gewerkschaften organisieren können und hierdurch keine Nachteile (s. auch Abschn. 3.5) erleiden. Das Recht auf Kollektivverhandlungen umfasst auch das Recht auf Streik. Dieses kann jedoch im Sinne eines fairen Interessenausgleichs der Tarifparteien durch lokales Recht b...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einigungsstellenverfahren / 2 Zusammensetzung der Einigungsstelle

Nach § 76 Abs. 2 Satz 1 BetrVG besteht die Einigungsstelle aus einer gleichen Anzahl von Beisitzern, die je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Betriebsrat bestellt werden. Die Anzahl der Beisitzer bestimmt das Gesetz hingegen nicht. Bei der Beurteilung der erforderlichen Anzahl sind Größe und Art des Betriebs sowie die Schwierigkeit der von der Einigungsstelle zu behandelnde...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.1.1 Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit

Rz. 61 Eine versehentliche Überzahlung von Arbeitsentgelt ist jedenfalls dann als Einkommen zu berücksichtigen, wenn der Leistungsberechtigte das überhöhte Arbeitsentgelt nicht unverzüglich an den Arbeitgeber zurückgewährt (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 17.4.2013, L 15 AS 115/11). Rz. 62 Zum Einkommen gehören auch Eigenleistungen zu vermögenswirksamen Leistungen (BSG, U...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Besonderer Kündigungsschutz... / 6.4 Außerordentliche Kündigung

Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund des Arbeitgebers gegenüber Mitgliedern des Betriebsrats, der Jugendvertretung, der Bordvertretung, eines Seebetriebsrats, den Mitgliedern des Wahlvorstands sowie Wahlbewerbern ist grundsätzlich zulässig und nicht durch § 15 KSchG untersagt. Sie bedarf jedoch gemäß § 103 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrats. Dabei hat der Betriebs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Repräsentationsaufwendungen... / Ehrenamt

Ehrenamtliche Tätigkeiten, die die Voraussetzungen der §§ 3 Nr. 26 bis 3 Nr. 26b erfüllen, sind bis zu einem Betrag von 3.000 EUR bzw. 840 EUR steuerfrei. Der Abzug von darüber hinausgehenden Ausgaben muss in vollem Umfang nachgewiesen werden. Auch ein Verlust kann steuerlich geltend gemacht werden, soweit die Tätigkeit mit Einkünfteerzielungsabsicht ausgeübt wird. Unabhängi...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Arbeitgeber/Auftraggeber

Tz. 23 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Der Übungsleiterfreibetrag i. H. v. 3 000 EUR wird nur gewährt, wenn die Tätigkeit im Dienst oder im Auftrag eines der in § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) genannten Personenkreise erfolgt. Als juristische Personen des öffentlichen Rechts kommen beispielsweise in Betracht Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände, Industrie- und Handelskammern, Ha...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / bb. Berichtspflichtige Aspekte

Tz. 24 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Hinsichtlich der (berichtspflichtigen) Aspekte stellt DRS 20 klar, dass jeder Aspekt einen oder mehrere Sachverhalte in einer frei wählbaren Reihenfolge umfassen kann und führt zugleich beispielhaft Sachverhalte auf (vgl. DRS 20.259):mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu § 95 BewG / 4. Weitere Gesetzesänderungen

Rz. 56 [Autor/Stand] Eine verfahrensrechtlich bedeutsame Änderung brachte das Jahressteuergesetz 1997 [2] auch insoweit, als nunmehr der Wert des Betriebsvermögens oder des Anteils am Betriebsvermögen gesondert festzustellen war (§ 151 Abs. 1 Nr. 2 BewG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 1997). Zuständig hierfür war grundsätzlich das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Geschäft...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Inhalt der nichtfinanziellen Konzernerklärung

Tz. 199 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Der Inhalt der nichtfinanziellen Konzernerklärung richtet sich gem. § 315c Abs. 1 HGB nach § 289c HGB. Während der Gesetzgeber für § 289c Abs. 1 und Abs. 2 HGB keinen Wesentlichkeitsvorbehalt vorsieht, ist § 289c Abs. 3 HGB nach § 315c Abs. 2 HGB mit der Maßgabe anzuwenden, dass diejenigen Angaben zu machen sind, die für das Verständnis des ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeiten 4.0: Bedürfnisse, ... / 1.1 Entwicklung der Arbeit

Arbeitsformen und Arbeitsbedingungen entwickelten sich im historischen Kontext immer in Stufen und waren von jeher gekoppelt an technische Entwicklungen, welche insbesondere die industrielle Fertigung stark beeinflussten. Diese Evolutionen hatten immer auch gesamtgesellschaftliche Auswirkungen und führten zu solch großen Veränderungen im wirtschaftlichen und gesellschaftlich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalakte / 5.3 Einsichtnahme durch Dritte ohne Zustimmung des Beschäftigten

§ 3 Abs. 5 TVöD bzw. § 3 Abs. 6 TV-L regeln das Recht zur Einsichtnahme durch den Beschäftigten bzw. eine durch den Beschäftigten bevollmächtigte Person. Regelungen zur Einsichtnahme durch Dritte ohne Zustimmung des Beschäftigten sind in den Tarifverträgen nicht enthalten. Der Arbeitgeber darf Daten aus Personalakten seiner Beschäftigten nur unter den strengen Voraussetzunge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.6 § 17 Abs. 2 AGG

Rz. 43 Einen dem § 23 Abs. 3 BetrVG sehr ähnlichen Rechtsbehelf enthält § 17 Abs. 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Nach dieser Norm können der Betriebsrat oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft bei einem groben Verstoß des Arbeitgebers gegen arbeitsrechtliche Vorschriften des AGG die in § 23 Abs. 3 S. 1 BetrVG genannten Rechte gerichtlich geltend mach...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Antragsberechtigung

Rz. 6 Der Antrag kann zunächst von einem Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer gestellt werden. Wie durchgängig im Betriebsverfassungsgesetz ist dabei die regelmäßige Arbeitnehmeranzahl maßgebend. Das Quorum muss während der gesamten Dauer des Ausschlussverfahrens erfüllt sein.[1] Rz. 7 Auch der Arbeitgeber kann den Ausschluss eines Betriebsratsmitgliedes aus dem Betriebs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Antragsberechtigung

Rz. 17 Einen Antrag auf Auflösung des Betriebsrats als Ganzes kann ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft beantragen.[1] Ein Antrag des Betriebsrates selbst ist nicht zulässig. Kommt der Betriebsrat zu dem Ergebnis, dass er – aus welchen Gründen auch immer – nicht im Amt verbleiben kann oder will, kann er j...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Sanktionen gegen den Arbeitgeber

Rz. 24 § 23 Abs. 3 BetrVG stellt als Gegenstück zu § 23 Abs. 1 und 2 BetrVG Sanktionen gegen den Arbeitgeber bei groben Verstößen gegen das Betriebsverfassungsgesetz zur Verfügung. Es kann die Unterlassung einer Handlung, die Duldung einer Handlung oder die Vornahme einer Handlung mithilfe des Arbeitsgerichts durchgesetzt werden. Dabei gibt die Vorschrift einen entsprechende...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.1 Erkenntnisverfahren

Rz. 33 Das Arbeitsgericht entscheidet über den – hinreichend bestimmten – Antrag des Betriebsrats oder der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft im Beschlussverfahren nach § 2a Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, §§ 80 ff. ArbGG. Die Verfolgung der Ansprüche aus § 23 S. 3 BetrVG kann nach bisher h. M. nicht im Wege der Einstweiligen Verfügung erfolgen. Die Vollstreckung setze eine rechtskräf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Inhalt des Übergangsmandats

Rz. 21 § 21a Abs. 1 BetrVG beschränkt die Aufgaben des Übergangsbetriebsrats nicht. Es handelt sich beim Übergangsmandat somit um ein Vollmandat ohne Beschränkungen. Lediglich in personeller Hinsicht ist der Übergangsbetriebsrat nur für solche Arbeitnehmer zuständig, die schon bisher durch einen Betriebsrat vertreten waren.[1] Rz. 22 Die grundsätzliche Unbeschränktheit des Üb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.2.1 Unterlassung und Duldung

Rz. 36 Handelt der Arbeitgeber einer rechtskräftigen Verpflichtung, eine Handlung zu unterlassen oder die Vornahme einer Handlung zu dulden, zuwider, kann das Arbeitsgericht gegen ihn auf Antrag des Betriebsrats oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft nach § 23 Abs. 3 S. 3 BetrVG in Verbindung mit § 23 Abs. 3 S. 5 BetrVG ein Ordnungsgeld von bis 10.000,00 EUR verhänge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Antragsberechtigung

Rz. 26 Antragsberechtigt im Rahmen des § 23 Abs. 3 BetrVG sind lediglich der Betriebsrat oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft, nicht aber einzelne Betriebsratsmitglieder.[1] Anders als bei § 23 Abs. 1 BetrVG haben die Arbeitnehmer selbst keine Möglichkeit der Antragstellung.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.2.2 Vornahme einer Handlung

Rz. 38 Befolgt der Arbeitgeber die ihm vom Arbeitsgericht rechtskräftig auferlegte Verpflichtung, eine Handlung vorzunehmen, nicht, kann das Arbeitsgericht auf Antrag des Betriebsrats oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft nach § 23 Abs. 3 S. 4 BetrVG i. V. m. § 23 Abs. 3 S. 5 BetrVG ein Zwangsgeld von bis zu 10.000,00 EUR verhängen. Einer vorherigen Androhung bedarf...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Freiwilligkeit

Rz. 10 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 10b Abs 1 EStG begünstigt "Zuwendungen" zur Förderung bestimmter Zwecke. Damit sind Spenden und Mitgliedsbeiträge gemeint. Zu den Mitgliedsbeiträgen gehören auch Umlagen und Aufnahmegebühren. Die Rechtsprechung zieht nur solche Zuwendungen nach § 10b EStG ab, die vom Stpfl freiwillig und ohne Gegenleistung zur Förderung bestimmter Zwecke g...mehr