Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerkschaft

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4 Verhältnis zu anderen Ansprüchen

Rz. 41 Nach ganz herrschender Meinung enthält § 23 Abs. 3 BetrVG keine abschließende Regelung. Dies bedeutet, dass Betriebsrat und Gewerkschaften ihre Ansprüche auf Unterlassung, Duldung bzw. Vornahme einer Handlung auch von § 23 Abs. 3 BetrVG unabhängig im Beschlussverfahren nach § 2a Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, §§ 80ff. BetrVG vor dem Arbeitsgericht verfolgen können. Dies gilt z....mehr

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Roscher, GrStG § 4 Sonstige... / 8 Grundbesitz für Zwecke der Wissenschaft, des Unterrichts oder der Erziehung (Nr. 5)

Rz. 44 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 5 GrStG hängt sowohl von subjektiven als auch von objektiven Tatbestandsvoraussetzungen ab. Nach § 4 Nr. 5 S. 1 GrStG setzt die Befreiung zunächst voraus, dass der Grundbesitz – objektiv - für Zwecke der Wissenschaft (Rz. 45), des Unterrichts (Rz. 46) oder der Erziehung (Rz. 47) benutzt wird und durch die Landesregierung oder die von ihr ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hilfeleistung in Steuersachen / 3.5 Berufsvertretungen

Unter Berufsvertretungen, die nach § 4 Nr. 7 StBerG beschränkt Hilfe in Steuersachen leisten dürfen, sind Zusammenschlüsse von Angehörigen eines bestimmten Berufs, Berufs- oder Wirtschaftszweigs zur Förderung und Vertretung gemeinsamer Interessen auf fachlichem, beruflichem oder wirtschaftspolitischem Gebiet zu verstehen.[1] Hierzu zählen u. a. Gewerkschaften, Arbeitgeberverbä...mehr

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Sauer, SGB II § 33 Übergang... / 3 Literatur

Rz. 30 Baldschun, Grundsicherung für Arbeitsuchende und Unterhalt, SoSich 2012 S. 189. Binschus, Unterhaltsansprüche geschiedener oder getrennt lebender Ehegatten sowie Unterhaltsansprüche eines Elternteils nach § 1615I BGB wegen Betreuung eines nichtehelichen Kindes – Hinweise auf Rechtsprechung und Schrifttum, ZfF 2014 S. 208. ders., Unterhaltsansprüche volljähriger Kinder; ...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 7 Klagefrist

Macht der Arbeitnehmer geltend, dass die Kündigung nicht sozial gerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, und ist das KSchG anwendbar, muss er nach § 4 Satz 1 KSchG geltenden Fassung innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelö...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.11 Beweisregelungen im Arbeitsgerichtsprozess

Zum Beweisrecht im Urteilsverfahren ist in § 58 Abs. 1 ArbGG die Regelung enthalten, dass die Beweisaufnahme vor der Kammer erfolgt. § 58 Abs. 2 ArbGG regelt gesondert die Beeidigung von Zeugen und Sachverständigen sowie die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Durch das Gesetz zur Tarifeinheit (Tarifeinheitsgesetz) v. 3.7.2015[1] wird in § 58 Abs. 3 ArbGG geregelt, das...mehr

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Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 2.3 Exkurs: Vertretung in der zweiten Instanz

Im Urteilsverfahren in der zweiten Instanz kann die Partei den Prozess nicht selbst führen. Sie kann keine Prozesshandlungen wirksam vornehmen, außer solchen, die zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden können. Praxis-Beispiel Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die zweite Instanz[1], Einspruchseinlegung gegen ein Versäumnisurteil[2] Vor den Landesarbeits...mehr

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Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 2.1.4 Prozessführungsbefugnis

Von der Prozessfähigkeit ist auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren die Prozessführungsbefugnis zu unterscheiden, die nur demjenigen zusteht, der unmittelbar Inhaber eines Anspruches ist bzw. zur Erfüllung eines Anspruches verpflichtet ist. Anstatt den Prozess selbst zu führen, kann sich die Partei auch von jedem in der Bundesrepublik zugelassenen Rechtsanwalt – ausgenommen R...mehr

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Jansen, SGG § 166 Vertretun... / 9 Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 15 Die Rechtsbehelfsbelehrung muss auf die Besonderheiten des § 166 hinweisen. Der fehlende Hinweis darauf, dass seit der Änderung des § 166 Abs. 2 auch Angestellte juristischer Personen, die im wirtschaftlichen Eigentum von Gewerkschaften oder anderen Organisationen stehen, als Prozessbevollmächtigte vor dem BSG zugelassen sind, macht die Rechtsmittelbelehrung nicht unr...mehr

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Jansen, SGG § 166 Vertretun... / 5 Postulationsfähige Personen

Rz. 9 Postulationsfähig sind nur die in Abs. 2 aufgeführten Personen. Die Regelung ist abschließend. Nur natürliche Personen können Prozessbevollmächtigte sein. Eine Ausnahme gilt allerdings insofern, als nach § 59 Abs. 1 BRAO auch eine Rechtsanwaltsgesellschaft Prozessbevollmächtigter sein kann. Prozessrechtlich kann als Rechtsanwalt vor dem BSG nur auftreten, wer nach deuts...mehr

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Beteiligungen / 1.2.1 Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

Zu den Beteiligungen an Kapitalgesellschaften gehören solche an Unternehmen, die von einer SE, AG, einer KGaA, einer GmbH, von sonstigen juristischen Personen, wie z. B. Stiftungen, Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts oder von bergrechtlichen Gewerkschaften betrieben werden. Die Mitgliedschaft in einer eingetragenen Genossenschaft gilt nicht als Beteiligun...mehr

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§ 7 Exkurs: Vereine ohne Re... / B. Grundlagen

Rz. 2 Auf nicht im Vereinsregister eingetragene Vereine – deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist – ist nach § 54 Abs. 1 S. 1 BGB (womit die Verweisung für diese Vereine an die schon seit langem bestehende Rechtslage angepasst wird)[4] das für Vereine geltende Recht (mithin die §§ 24 bis 53 BGB) entsprechend anwendbar. Auf Vereine, deren Zw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Leistung durch Dritte

Rn. 251 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Leistungen des ArbG, des Kapitalempfängers oder des Mieters sind dem StPfl im Zweifel iRd Vertragsverhältnisses und damit iRd betreffenden Einkunftsart zugeflossen, Leistungen eines Dritten im Zweifel nicht. Jedoch gilt auch insoweit für alle Überschusseinkunftsarten das Veranlassungsprinzip, BFH v 21.02.2003, VI R 74/00, BStBl II 2003, 496...mehr

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Arbeitsvergütung: Grundlage... / 1.3 Ungleichbehandlung/Diskriminierung

Hinsichtlich der Ausgestaltung der Arbeitsvergütung sind die Arbeits- und Tarifvertragsparteien grundsätzlich frei. Dies folgt aus dem zivilrechtlichen Grundsatz der Vertragsfreiheit bzw. Koalitionsfreiheit.[1] Sie sind jedoch bei der Ausgestaltung der Vergütung an übergeordnetes Recht gebunden. Besondere gesetzliche Vorschriften Für alle Arbeitgeber folgt die Pflicht zur Glei...mehr

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Arbeitszeit: Sonn- und Feie... / 2.2 Aufsichtsbehördliche Bewilligung der Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

Über die gesetzlich geregelten Erlaubnistatbestände hinaus kann die Aufsichtsbehörde die Sonn- und Feiertagsbeschäftigung auf Antrag des Arbeitgebers im Einzelfall oder dauerhaft bewilligen. Die Behörde kann bzw. muss[1] die Beschäftigung in folgenden Fällen bewilligen: Im Handelsgewerbe an bis zu 10 Sonn- und Feiertagen im Jahr, an denen besondere Verhältnisse einen erweiter...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Teilnahmeberechtiger Personenkreis

Rz. 6 Da die Sitzungen des Wirtschaftsausschusses nicht öffentlich sind, können neben den Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses nur Personen teilnehmen, die eine besondere Teilnahmeberechtigung haben. Der Unternehmer oder sein allgemeiner (ständiger) Vertreter hat an allen Sitzungen teilzunehmen. Unternehmer ist bei Einzelunternehmen der Firmeninhaber oder bei juristischen ...mehr

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Sauer, SGB II § 18d Örtlich... / 2.4 Anbieter von Eingliederungsleistungen

Rz. 20 Satz 4 schließt Vertreter von Beteiligten des Arbeitsmarktes von der Mitgliedschaft im örtlichen Beirat aus, wenn der Beteiligte Eingliederungsleistungen nach dem SGB II anbietet. Damit werden Interessenkollisionen im örtlichen Beirat vermieden. Die gemeinsame Einrichtung wird dadurch nicht dahin beraten, gerade das Angebot an Eingliederungsleistungen des Beteiligten ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.3.1 Ausbeuten

Tz. 97 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Ausbeuten sind gem der RFH-Rspr (s Urt des RFH v 28.11.1933, RStBl 1934, 461) Ausschüttungen aus Kuxen, also aus Anteilen an bergrechtlichen Gewerkschaften oder an bergbautreibenden Vereinigungen in der Rechtsform einer jur Person. Die bergrechtlichen Gewerkschaften wurden zum 01.01.1986 aufgelöst (s §§ 163ff BBergG). Daher wurde der Begriff...mehr

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Sauer, SGB II § 18d Örtlich... / 2.3 Berufung der Mitglieder

Rz. 17 Satz 3 trägt mit der Einbeziehung der Trägerversammlung in das Regelungswerk über die örtlichen Beiräte zur Klarstellung der gesetzgeberischen Absichten bei. Die Vorschrift erkennt der Trägerversammlung die Kompetenz zu, die Mitglieder des örtlichen Beirates zu berufen. Dabei darf sie allerdings keine eigene Mitgliederfindung betreiben, sondern hat sich an Vorschläge ...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2 Zulassung durch Aufsichtsbehörde und Bundesregierung (§ 7 Abs. 5 und 6)

Rz. 22 In Bereichen, in denen üblicherweise keine Regelungen durch Tarifvertrag getroffen werden, können die in § 12 Satz 1 vorgesehenen Abweichungen durch die Aufsichtsbehörde bewilligt werden, wenn dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist und die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet wird. Zu den Bereichen, in denen üblicherweise keine tariflichen Regelungen ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstellung von Arbeitnehmern / 8 Fragerecht des Arbeitgebers

Infographic Das Fragerecht und seine Grenzen ergeben sich aus der Abwägung der Arbeitgeberinteressen an möglichst umfassender Information über den Bewerber und dem verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrecht des Bewerbers.[1] Das Fragerecht und die damit verbundene Abwägung hat auch die datenschutzrechtlichen Schranken zu berücksichtigen, die sich aus Art. 6 Abs. 1 ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44g Zuweisu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit dem 8. SGB II-ÄndG (Ergänzung personalrechtlicher Bestimmungen) hat der Gesetzgeber die bislang befristete Regelung zur Zuweisung von Tätigkeiten bei den gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b mit Wirkung zum 1.1.2015 durch eine dauerhafte Rechtsgrundlage für Zuweisungen ersetzt. Zuweisungen waren zuvor auf 5 Jahre bis Ende 2015 befristet. Mit den gesetzlichen Neureg...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage Ber / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck ist eine Anlage zu der Steuererklärung KSt 1. Diese Anlage haben Berufsverbände ohne öffentlich-rechtlichen Charakter – also Berufsverbände aller zivilrechtlichen Rechtsformen – auszufüllen. Erfasst werden auch nicht rechtsfähige Körperschaften wie Gewerkschaften.[1] Berufsverbände sind Zusammenschlüsse natürlicher Personen oder Unternehmen, die allgemeine, aus d...mehr

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Antidiskriminierung / 3.6 Klagebefugnis von Gewerkschaften und Betriebsräten

Nach § 17 Abs. 2 AGG können unter der Überschrift "Soziale Verantwortung der Beteiligten" der Betriebsrat und eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft in Fällen grober Verstöße gegen die Verpflichtungen aus dem arbeitsrechtlichen Teil des AGG klagen. Das ist nichts wirklich Neues. Auch bisher wurde vertreten, dass der Betriebsrat bei Verstößen des Arbeitgebers gegen das betri...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 3.1 Risiken für den Arbeitgeber

Die Konzeption des AGG setzt den Arbeitgeber erheblichen Risiken durch Rechtsstreitigkeiten aus, die sich auf mehreren Ebenen verwirklichen: Der tatsächlich oder vermeintlich benachteiligte Arbeitnehmer kann auf Schadensersatz – der der Höhe nach nicht begrenzt ist – klagen, wenn ihm durch die Benachteiligung ein materieller Schaden entstanden ist. Auch wenn kein Vermögensscha...mehr

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Antidiskriminierung / 2.7 Die Folge von Verstößen gegen die Schutzpflichten

Verstößt der Arbeitgeber gegen seine Schutzpflichten nach § 12 AGG, so kann das mehrfache Konsequenzen haben: Der Arbeitgeber hat Schadensersatz nach § 15 Abs. 1 AGG oder eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG zu leisten. Das gilt zum einen dann, wenn der Beschäftigte, der die Benachteiligung begangen hat in einer Eigenschaft als Vertreter des Arbeitgebers aufgetreten ist, z. B....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 1.2 Überblick

Die EU-Richtlinien verpflichten den Gesetzgeber dazu, im Bereich Beschäftigung und Beruf Schutz vor Diskriminierung wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Identität und Geschlecht sicherzustellen. Bezogen auf die Merkmale Geschlecht, Rasse und ethnische Herkunft ist nach den Richtlinien eine Umsetzung auch im zivil- und sozialrechtli...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 4.1.4 Beteiligung des Betriebsrats

Hat der Betriebsrat nach § 93 BetrVG die innerbetriebliche Ausschreibung von freien Stellen verlangt, kann er nach § 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG der Einstellung eines Bewerbers die Zustimmung verweigern, wenn die Stellenausschreibung nicht oder nicht ordnungsgemäß erfolgt ist. Zu einer nicht ordnungsgemäßen Stellenausschreibung zählt auch eine, die unter Verletzung des § 11 AGG e...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Strukturausgleich / 1.1 Voraussetzungen (Abs. 1)

Ein Strukturausgleich kommt nach Satz 1 nur für Beschäftigte in Betracht, die aus dem Geltungsbereich des BAT/BAT-O/BAT-Ostdeutsche Sparkassen in den TVöD übergeleitet worden sind. Die Regelung des Strukturausgleichs in § 12 betrifft daher nur Angestellte, also Beschäftigte i. S. v. § 38 Abs. 5 Satz 1 TVöD. Der Strukturausgleich wird "zusätzlich zu ihrem monatlichen Entgelt"...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaft

Zusammenfassung Begriff Eine Gewerkschaft ist eine auf freiwilliger Basis errichtete privatrechtliche Vereinigung von Arbeitnehmern, die als satzungsgemäße Aufgabe den Zweck der Wahrnehmung und Förderung jedenfalls auch der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder verfolgt, die gegnerfrei, in ihrer Willensbildung strukturell unabhängig von Einflüssen Dritter und auf überb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaft / 1 Begriffsmerkmale einer Gewerkschaft

Auch wenn in zahlreichen verschiedenen Gesetzen Rechte und Pflichten von Gewerkschaften geregelt sind, z. B. im TVG, BetrVG, BPersVG, Landespersonalvertretungsgesetzen, MitbestG, ArbGG oder SGG, ist nach BAG von einem gesetzesübergreifend einheitlichen Gewerkschaftsbegriff auszugehen, der das Erfordernis der Tariffähigkeit mit einschließt.[1] So wie z. B. § 10 Satz 1 Halbsat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaft / 5 Tarifautonomie der Gewerkschaften

Unter den von Art. 9 Abs. 3 GG geschützten koalitionsspezifischen Betätigungen kommt der Tarifautonomie die mit Abstand größte Bedeutung zu. Dies zeigt bereits die große Zahl von Verbands- und Haustarifverträgen (Firmentarifverträgen). Die vom Koalitionsgrundrecht umfasste Freiheit zur kollektivvertraglichen Gestaltung beschränkt sich weder auf die Regelung von Arbeitsbeding...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaft / 4 Vertretungsrecht vor Arbeitsgerichten

Vor Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht können Vertreter von Gewerkschaften Gewerkschaftsmitglieder vertreten, wenn das Gewerkschaftsmitglied einen arbeitsrechtlichen Streit als Arbeitnehmer führt.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaft / Arbeitsrecht

1 Begriffsmerkmale einer Gewerkschaft Auch wenn in zahlreichen verschiedenen Gesetzen Rechte und Pflichten von Gewerkschaften geregelt sind, z. B. im TVG, BetrVG, BPersVG, Landespersonalvertretungsgesetzen, MitbestG, ArbGG oder SGG, ist nach BAG von einem gesetzesübergreifend einheitlichen Gewerkschaftsbegriff auszugehen, der das Erfordernis der Tariffähigkeit mit einschließt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaft / 8 Betriebsrats- und Gewerkschaftstätigkeit

Nach § 74 Abs. 3 BetrVG sind Arbeitnehmer, die im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes Aufgaben (z. B. als Betriebsrat, Wahlvorstand, Mitglied der Einigungsstelle) übernehmen, hierdurch – unbeschadet der sich aus ihrem Amt ergebenden Pflichten – nicht gehindert, als Gewerkschaftsmitglieder für ihre Gewerkschaft auch im Betrieb tätig zu sein. Eine Mitteilungspflicht des Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaft / 3 Zutrittsrecht

Verfassungsrechtlicher Anknüpfungspunkt für die gewerkschaftliche Betätigung im Allgemeinen und das betriebliche Zugangsrecht im Besonderen ist Art. 9 Abs. 3 GG. Koalitionen – und damit auch Gewerkschaften – werden umfassend in ihrem Bestand, ihrer inneren Ordnung und ihrer koalitionsspezifischen Betätigung geschützt.[1] Es obliegt der Gewerkschaft zu wählen, mit welchen Mit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaft / 2 Schutz der Koalitionsfreiheit

Das Recht, Gewerkschaften zu bilden, ist ebenso wie das Recht, zum Beitritt zu einer Gewerkschaft, verfassungsrechtlich geschützt (positive Koalitionsfreiheit).[1] Jede Behinderung dieser Koalitionsfreiheit durch Drohung, Versprechen oder sonstige Mittel ist rechtswidrig. Arbeitgeber und Betriebsrat haben darüber zu wachen, dass jede unterschiedliche Behandlung von Personen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaft / 9 Keine Wahl gewerkschaftlicher Vertrauensleute im Betrieb

Gewerkschaftliche Vertrauensleute sollen die Gewerkschaftsmitglieder in den Betrieben betreuen, neue Mitglieder werben und den gewerkschaftlichen Zielen in den Betrieben Gehör verschaffen. Ihre Arbeit ist von der Koalitionsfreiheit garantiert und damit verfassungsmäßig geschützt.[1] Die nach wie vor vielfach zitierte Entscheidung des BAG vom 8.12.1978,[2] wonach Gewerkschafte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaft / 7 Klagerecht bei Tarifbruch

Die Gewerkschaften können einen Unterlassungsanspruch gegen tarifwidrige Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden gerichtlich durchsetzen. Die Regelungen des Tarifvertrags gehen auch der sog. Regelungsabrede (d. h. Übernahme von formlos zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbarten Regelungen in Einzelarbeitsverträgen) vor.[1] Die Gewerkschaften haben außerdem gegenübe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaft / 6 Verteilung von gewerkschaftlichem Werbematerial im Betrieb

Nach Aufgabe der Kernbereichstheorie [1] ist eine Abwägung nur mit entgegenstehenden Grundrechten zu treffen. Zulässig ist daher die Verteilung von Informationsmaterial [2] und von Gewerkschaftszeitungen an alle Mitarbeiter, auch per E-Mail [3] an deren dienstliche Adressen,[4] sowie das Aushängen von Plakaten. Insbesondere kann die Verteilung auch während der Arbeitszeit statt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaft / Zusammenfassung

Begriff Eine Gewerkschaft ist eine auf freiwilliger Basis errichtete privatrechtliche Vereinigung von Arbeitnehmern, die als satzungsgemäße Aufgabe den Zweck der Wahrnehmung und Förderung jedenfalls auch der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder verfolgt, die gegnerfrei, in ihrer Willensbildung strukturell unabhängig von Einflüssen Dritter und auf überbetrieblicher Gr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Streitigkeiten

Rz. 51 Streitigkeiten über die Betriebsratsfähigkeit eines Betriebs oder gemeinsamen Betriebs mehrerer Unternehmen werden durch das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren entschieden (§ 2a ArbGG). Dies gilt auch für die Frage, ob zwei selbstständige Betriebe vorliegen und ob mehrere an sich selbstständige Betriebe einen Betrieb im Rechtssinn bilden. Ist zweifelhaft, ob eine be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mediation und Güterichterve... / 3 Mediation in Arbeitsstreitigkeiten

Mediation eignet sich ganz besonders bei auf Dauer angelegten Beziehungen, die auch nach Entstehung und Beilegung eines Konflikts fortgesetzt werden sollen. Alle maßgeblichen Arbeitsrechtsbeziehungen sind derartige Dauerrechtsverhältnisse. Dies gilt insbesondere für die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Arbeitnehmern desselben Betriebs untereinander, Arbeitgeb...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Zuschlag

Rz. 27 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Steuerfrei bleiben bestimmte Zuschläge, die neben dem Grundlohn gezahlt werden (§ 3b Abs 1 EStG; zu den maximalen Zuschlagsätzen > Rz 65 ff). Ein Zuschlag setzt eine Grundvergütung für eine zuschlagsfähige Tätigkeit voraus (> Rz 19 ff), zu der ein besonderes Entgelt für die mit der SFN-Arbeit verbundene Erschwernis hinzukommt (BFH/NV 2007, 1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 3.1 Auskunftsberechtigter

Rz. 7 Auskunftsberechtigt sind nach § 42e EStG die "Beteiligten". Beteiligt am LSt-Verfahren sind der Arbeitgeber aufgrund seiner Verpflichtung, die LSt einzubehalten und abzuführen (vgl. § 38 Abs. 3, § 41a EStG), und der Arbeitnehmer als der Stpfl. (§ 38 Abs. 2 EStG). Daher sind sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Beteiligte und damit auskunftsberechtigt. Auskunftsberec...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / 2. Pflicht zur Eröffnung sicherer Übermittlungswege für bestimmte Kreise – § 173 Abs. 2 ZPO

Rz. 14 Damit ordnungsgemäße Zustellungen von elektronischen Dokumenten auf elektronischem Wege möglich sind, hat der Gesetzgeber für bestimmte Personenkreise in § 173 Abs. 2 ZPO geregelt, dass für diese eine Pflicht zur Eröffnung eines entsprechenden sicheren Übermittlungswegs besteht ("haben zu eröffnen"). Dies sind: Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher sowie Behörden,...mehr

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§ 2 Überblick über beA, Ges... / VI. eBO

Rz. 49 Aus § 19 Abs. 2 RAVPV ergibt sich die Möglichkeit, das beA auch zur elektronischen Kommunikation mit anderen Personen oder Stellen zu nutzen. Rz. 50 Am 11.10.2021 hat der Gesetzgeber das ERVV-Ausbaugesetz[38] verkündet. Mit diesem Gesetz sollte aber nicht nur der elektronische Rechtsverkehr ausgebaut werden, sondern darüber hinaus wollte der Gesetzgeber auch die Anford...mehr

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§ 13 Nachrichten erstellen ... / IV. Gesamtes Verzeichnis (der im beA-System erreichbaren Adressen)

Rz. 31 Im Adressverzeichnis des beA-Systems werden in der End-Ausbaustufe alle Gerichte, Gerichtsvollzieher, Rechtsanwälte, Rechtsanwaltskammern, Registergerichte, Behörden, Steuerberater, eBO-Nutzer und Notare zu finden sein. § 19 RAVPV sieht vor, das beA auch zur Kommunikation mit anderen Personen und Stellen zu nutzen. Zu diesem Zweck wurde das besondere elektronische Bür...mehr

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§ 10 Nachrichteneingänge be... / D. Weiterleiten

Rz. 8 Im geöffneten Grundordner "Posteingang" kann durch Klick auf den Button "Weiterleiten" ebenfalls ein neues Nachrichtenfenster geöffnet werden. Die Empfänger-Adresszeile bleibt dabei leer, da das System ja nicht wissen kann, an wen die Nachricht weitergeleitet werden soll. Diese Adresse kann über die Favoriten oder über den Button "Empfänger hinzufügen" und dem sich dab...mehr

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§ 19 Fachgerichtsbarkeiten ... / I. ArbGG – Arbeitsgerichtsbarkeit

Rz. 4 Die Möglichkeit und die Anforderungen zur elektronischen Einreichung finden sich in § 46c ArbGG; die elektronische Einreichpflicht in § 46g ArbGG. Rz. 5 § 46c ArbGG – Elektronisches Dokument; Verordnungsermächtigung Zitat (1) Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen, schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen der Parteien sowie schriftlich einzureichende Auskü...mehr