Fachbeiträge & Kommentare zu Gewinn- und Verlustrechnung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Grundsätzliche Regelung

Rn. 30 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Offenlegungspflicht für den JA betrifft bei allen unmittelbar nach § 325 offenlegungspflichtigen UN gemäß § 264 die Bilanz, die GuV sowie den Anhang. In den §§ 326, 327 sind allerdings Erleichterungen für kleine und mittelgroße KapG sowie Kleinst-KapG kodifiziert. Diese befreien kleine KapG von der Pflicht zur Offenlegung der GuV sowie de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Aufstellungspflicht für den Jahresabschluss und Lagebericht (§ 264 Abs. 1)

Rn. 3 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 242 Abs. 3 besteht der JA für alle Kaufleute grds. aus der Bilanz und der GuV. § 264 Abs. 1 Satz 1 verlangt für KapG, dass der JA darüber hinaus um einen Anhang gemäß den §§ 284–288 erweitert wird. Der Anhang ist somit Teil des JA der KapG. Bilanz, GuV und Anhang sind als "eine Einheit" (§ 264 Abs. 1 Satz 1) zu sehen. Neben diesem um de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Zulässige Modifikationen

Rn. 63 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 328 Abs. 2 spricht lediglich von einer von der originalgetreuen Wiedergabe abweichenden Form der Darstellung, ohne dabei zu verdeutlichen, welche Abweichungen in einer solchen modifizierten Wiedergabe zulässig sind. Hieraus darf jedoch nicht geschlossen werden, dass jegliche Modifikation erlaubt ist. Vielmehr sind Abweichungen unzulässig, di...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Nachholung von Aufstellungserleichterungen

Rn. 20 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Neben den Offenlegungserleichterungen nach § 326 bestehen für kleine UN bereits bei der Aufstellung des JA bestimmte Erleichterungen. Hierzu gehören die Möglichkeit einer Beschränkung der Bilanzgliederung auf die in § 266 mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten (vgl. § 266 Abs. 1 Satz 3); die Befreiung von der Erläuterungspflich...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Überblick

Rn. 23 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 264 Abs. 2 fordert ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild sowohl von der Vermögenslage als auch von der Finanzlage als auch von der Ertragslage des UN. Zur Vereinfachung werden die Begriffe der VFE-Lage teilweise auch unter dem Begriff "wirtschaftliche Lage" oder "wirtschaftliche Verhältnisse" eines UN zusammengefasst (vgl....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Segmentberichterstattung

Rn. 15 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 DRS 28, der am 12.05.2020 vom DRSC verabschiedet wurde, regelt die Erstellung einer Segmentberichterstattung. Der Standard gilt für alle MU ungeachtet ihrer Branchenzugehörigkeit (vgl. DRS 28.5). Die Bekanntmachung des Standards gemäß § 342 Abs. 2 erfolgte durch das BMJV am 05.08.2020. Die Segmentberichterstattung dient dem Zweck, Information...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Hinweis auf die mangelnde Übereinstimmung mit der gesetzlichen Form

Rn. 66 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Um den Adressaten darüber zu informieren, dass der vorliegende Abschluss nicht dem aufgestellten und ggf. geprüften Original entspricht, ist nach § 328 Abs. 2 Satz 1 in die Wiedergabe ein entsprechender Hinweis aufzunehmen. Dabei verlangt § 328 Abs. 2 Satz 1 ausdrücklich, dass dieser Hinweis "jeweils in einer Überschrift" gegeben werden muss....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Beschreibung von Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

Rn. 23 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der AP hat nach § 322 Abs. 1 Satz 2 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung zu beschreiben. Die Darstellung der JA-, IFRS-EA- (i. S. v. § 325 Abs. 2a) bzw. KA-Prüfung kann dabei aufgrund der unbestimmten gesetzlichen Regelung in groben Zügen erfolgen. Einschränkend respektive konkretisierend wirken die vom AP grds. gleichfalls in ihrer Funktio...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Hinweis auf die Beachtung der GoB

Rn. 42 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 264 Abs. 2 Satz 1 verlangt, dass der JA unter Beachtung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild von der Lage des UN gibt. Hierdurch wird klargestellt, dass die Generalnorm des § 264 Abs. 2 nicht an die Stelle des § 243 Abs. 1 tritt, der von allen Kaufleuten verlangt, dass die GoB beachtet werden. § 264 Abs. 2 gilt ni...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Normentsprechung, Vollständigkeit und Richtigkeit

Rn. 24 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 328 Abs. 1 enthält Formvorschriften, die bei der Pflichtpublizität und damit insbesondere bei der Offenlegung zu beachten sind und die sich mit Abweichungen zwischen den zur Offenlegung verwendeten Fassungen und den jeweiligen Originalen der entsprechenden Unterlagen befassen. Die Frage, ob i. R.d. Offenlegung tatsächlich Originale oder beg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Hintergrund

Rn. 1 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Das HGB erlaubt kleinen KapG sowie kleinen PersG i. S. d. § 264a bereits i. R.d. Aufstellung des JA bedeutende Informationsreduktionen (vgl. HdR-E, HGB § 326, Rn. 20). § 326 übernahm die Regelungen des Art. 47 Abs. 2 der 4. EG-R (derweil: Art. 31 Abs. 1 der Bilanz-R 2013/34/EU (ABl. EU, L 182/19ff. vom 29.06.2013)) in deutsches Recht und enthä...mehr

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Sachspenden aus dem Betrieb... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Unternehmer können Gegenstände aus ihrem Betriebsvermögen spenden, z. B. Computer, die nicht mehr verwendet werden. U...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Teilweise Inanspruchnahme der Erleichterungen

Rn. 59 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 UN, die die Erleichterungen des § 264 Abs. 3 nutzen wollen, sind nicht verpflichtet, sämtliche Erleichterungen in Anspruch zu nehmen. Die Befreiungsregelungen können auch teilweise genutzt werden (vgl. Dörner/Wirth, DB 1998, S. 1525 (1530)). So kann z. B. ausschließlich auf die Offenlegung von JA und Lagebericht verzichtet werden. Ebenfalls i...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.4.1.2 Steuerliche Überleitungsrechnung (Tax Reconciliation)

Rz. 164 Ausgangspunkt der Tax Reconciliation (steuerliche Überleitungsrechnung) ist, dass der im Einzel- bzw. Konzernabschluss ausgewiesene Steueraufwand/-ertrag nicht oder nur unzureichend mit dem ausgewiesenen Ergebnis vor Steuern korrespondiert.[1] Daher fordert IAS 12.81 c, die Abweichungen zwischen dem ausgewiesenen Steueraufwand/ -ertrag und dem auf Basis des ausgewies...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Angaben zur Identifikation der Kapitalgesellschaft (§ 264 Abs. 1a)

Rn. 16 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Im Zuge des sog. Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) vom 17.07.2015 (BGBl. I 2015, S. 1245ff.) wurde § 264 um Abs. 1a erweitert. Gemäß § 264 Abs. 1a Satz 1 hat die KapG die Firma, den Sitz, das Registergericht sowie die Nr., unter der die KapG in das Handelsregister eingetragen ist, im JA anzugeben. Aus der RegB ergibt sich, dass die...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.2.4 Steuern aus Sicht des Ausweises im Jahresabschluss

Rz. 45 Auf der vierten Stufe ist abschließend zu klären, wo die nach Periodisierungsgrundsätzen abgegrenzten Steuern, die das Unternehmen als Zahlungspflichtiger zu entrichten hat, sowohl in der Bilanz als auch in der GuV-Rechnung auszuweisen sind. Zum einen ist hier zu unterscheiden, ob das Unternehmen die Steuern als Steuerpflichtiger schuldet oder ob es die Steuern für Dr...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Einstellung in Gewinnrücklagen (Satz 2 Nr. 2)

Rn. 14 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Aufgrund des Gewinnverwendungsvorschlags können, neben der i. R.d. Feststellung des JA durch die Verwaltung (Vorstand und AR) vorgenommenen Einstellung in die Gewinnrücklagen (vgl. § 58 Abs. 2 AktG und § 268 Abs. 1), durch die HV gemäß § 58 Abs. 3 AktG weitere Gewinnrücklagen gebildet werden. Es geht hier also um zusätzliche Einstellungen aus...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 326

Rn. 30 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nimmt ein UN § 326 Abs. 1 in Anspruch und legt allein die Bilanz und einen Anhang ohne Angaben zur GuV offen, obwohl es in dem GJ, auf das sich die Offenlegung bezieht, nicht klein i. S. d. § 267 war, so wird damit gleichzeitig gegen zwei Normen verstoßen: Die Nichtoffenlegung des Lageberichts, BV respektive Versagungsvermerks sowie ggf. Beric...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Bilanzgewinn (Satz 2 Nr. 4)

Rn. 17 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Als vierter und letzter Punkt des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands wird im gesetzlichen Gliederungsschema der Bilanzgewinn ausgewiesen. Er enthält die Summe der ersten drei Punkte und muss mit dem in der Bilanz (vgl. § 268 Abs. 1 Satz 2) und dem in der GuV (vgl. § 158 Abs. 1 Nr. 5 AktG) oder im Anhang ausgewiesenen Bilanzgewinn über­...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Jahres-/Einzelabschluss

Rn. 3 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Pflicht zur Vorlage erstreckt sich auf Unterlagen des Vorstands, also Bilanz, GuV (vgl. § 242), Anhang (vgl. §§ 264 Abs. 1, 284f.) und Lagebericht (vgl. §§ 264 Abs. 1, 289ff.). Unterliegt das UN gemäß § 316 Abs. 1 Satz 1 der Pflicht zur AP, so ist auch der Prüfungsbericht des AP vorzulegen, wobei die Vorlagepflicht des Prüfungsberichts dur...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Art und Umfang der Unterlagen

Rn. 147 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gemäß § 325 Abs. 3 Satz 1 sind offenzulegen: der KA (nach § 297 Abs. 1 bestehend aus Konzernbilanz, Konzern-GuV, Konzernanhang, KFR und EK-Spiegel (soweit auf fakultativer Grundlage ein Segmentbericht erstellt wird, ist dieser ebenfalls offenzulegen); bei nach § 315e erstellten KA bestehend aus allen Komponenten, die durch die einschlägigen I...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Verhältnis der Generalnorm zu den Einzelvorschriften

Rn. 43 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Um eine Aussage über die Bedeutung der Generalnorm des § 264 Abs. 2 gegenüber den Einzelvorschriften des HGB machen zu können, ist ein Rückblick auf die Generalnorm des § 149 Abs. 1 Satz 2 AktG 1965 notwendig. Welche Bedeutung die Generalnorm des AktG 1965 bei der Aufstellung des JA hatte, d. h. ob und wieweit sie die von den Einzelvorschrift...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Bestätigungsvermerk bei freiwilligen Abschlussprüfungen

Rn. 74 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Freiwillige AP sind AP bei UN, die keiner gesetzlichen Prüfungspflicht unterliegen. Hierbei handelt es sich z. B. um Kleinst-KapG i. S. v. § 267a Abs. 1f. sowie kleine KapG i. S. d. § 267 Abs. 1 und ihnen gleichgestellte PersG i. S. d. § 264a (vgl. hierzu auch HdR-E, HGB § 322, Rn. 24af.), nicht prüfungspflichtige Konzerne und Teilkonzerne, P...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.1 Allgemeine Grundsätze der IFRS-Rechnungslegung als Grundlage der Abbildung von Steuern

Rz. 122 Das Conceptual Framework sowie IAS 1 enthalten ähnlich wie das HGB mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze. Diese sind zwar für die Auslegung von Rechnungslegungsfragen nur subsidiär heranzuziehen, aber sie helfen u. a. den Abschlusserstellern, die bestehenden IFRS anzuwenden und mit Bilanzierungsfragen umzugehen, die noc...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Abgrenzung der freiwilligen Publizität des Jahresabschlusses

Rn. 56 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Anforderungen an die freiwilligen (i. S. v. nicht durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung vorgeschriebenen) Formen der Publizität des JA finden sich in § 328 Abs. 2. Hierbei erfolgt eine Bezugnahme jedoch nur auf die Fälle, in denen der Abschluss nicht unver­ändert, sondern verkürzt oder anderweitig modifiziert publiziert wird (sog. m...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Nachholung von Aufstellungserleichterungen

Rn. 20 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Für mittelgroße UN bestehen i. R.d. Aufstellung des JA folgende Erleichterungen: Wahlrecht zur Zusammenfassung bestimmter GuV-Posten zum sog. "Rohergebnis" (vgl. § 276 Satz 1); bei Gesellschaften, die keine börsennotierten AG bzw. SE sind: Wahlrecht zur Unterlassung der Angaben über die Gesamtbezüge, Bezugsrechte, Pensionen etc. von Organmitgli...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.1.1 Ermittlung

Rz. 125 Unter den tatsächlichen Ertragsteuern sind sowohl die ertragsabhängigen Steuern zu erfassen, die auf das laufende Periodenergebnis entfallen, als auch periodenfremde Ertragsteuern.[1] Rz. 126 Für die Berechnung der Ertragsteuern ist der Grundsatz der Periodenabgrenzung (IAS 1.27 f.) zu berücksichtigen. Aufwendungen bzw. Erträge aus Ertragsteuern sind in den Perioden z...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Offenzulegende Unterlagen

Rn. 15 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Offenzulegen sind die "Unterlagen der Rechnungslegung der Hauptniederlassung, die nach dem für die Hauptniederlassung maßgeblichen Recht aufgestellt, geprüft und offengelegt worden sind" (§ 325a Abs. 1 Satz 1). Damit wird deutlich, dass keine eigene RL der Zweigniederlassung angeordnet (vgl. so auch Seibert, DB 1993, S. 1705 (1706)) und auch ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 170 AktG regelt den Umfang und Inhalt der Unterlagen, die der Vorstand dem AR zur Prüfung (vgl. § 171 AktG) vorzulegen hat. Neben dem für die Prüfung der RL erforderlichen JA (Bilanz, GuV und Anhang) und Lagebericht hat der Vorstand dem AR auch seinen Gewinnverwendungsvorschlag vorzulegen. Die Vorschrift bezweckt neben der RL-Kontrolle und P...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Finanzlage

Rn. 34 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Neben der Forderung nach einem Einblick in die Vermögens- und Ertragslage des UN verlangt die Generalnorm des § 264 Abs. 2, dass mit dem JA ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage vermittelt wird. Die Finanzlage eines UN wird i.W. durch zwei Komponenten, die Finanzierung und die Liquidität des UN, bestimmt. Rn. ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Form- und Inhaltsvorschriften für die Publizität des Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a und des Konzernabschlusses

Rn. 81 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 328 Abs. 1 (ebenso Abs. 1a und Abs. 2 durch Verweise auf Abs. 1) nennt den EA gemäß § 325 Abs. 2a sowie den KA zusammen mit dem JA. Damit sind die Ausführungen zum JA (vgl. HdR-E, HGB § 328, Rn. 24ff.) analog auf diese Abschlüsse anzuwenden. Abweichungen ergeben sich lediglich daraus, dass der EA nach § 325 Abs. 2a und der KA nicht festgest...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Überblick

Rn. 9 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Mit § 264 Abs. 1 Satz 2 werden kap.-marktorientierte KapG (i. S. d. § 264d), die keinen KA aufstellen müssen, verpflichtet, den JA um eine KFR und einen EK-Spiegel zu erweitern. Sie haben ein Wahlrecht, zusätzlich über die Segmente zu berichten. § 264 Abs. 1 Satz 2 (i. d. F. des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25.05.2009 (BGBl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Inhalt der generellen Verordnungsermächtigung für Kapitalgesellschaften (Abs. 1)

Rn. 7 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 330 Abs. 1 Satz 1 ermächtigt das BMJ, eine Rechts-VO mit Blick auf Formblätter und abweichende andere Vorschriften zu erlassen. Die Ermächtigung ist allerdings nur dann rechtsgültig, wenn zuvor das BMF und BMWK der zu erlassenden Rechts-VO zugestimmt haben. Das diesbezügliche Einverständnis des BR wird nicht benötigt. Dem Wunsch des BR, eben...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick

Rn. 18 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Generalnorm des § 243 Abs. 1 verlangt von allen Kaufleuten, dass der JA nach den GoB aufzustellen ist. Für KapG und UN, die ebenfalls § 264 z. B. gemäß § 264a beachten müssen, schreibt § 264 Abs. 2 Satz 1 darüber hinaus vor, dass der JA "unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick

Rn. 51 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 264 Abs. 3 gewährt KapG unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich von der Beachtung wesentlicher Teile der für KapG geltenden RL-, Prüfungs- und Offenlegungsvorschriften zu befreien. Die Befreiung bezieht sich auf die detaillierteren Vorschriften für die Erstellung von Bilanz und GuV, die Erstellung von Anhang und Lagebericht, ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick über Inhalt und Geltungsbereich

Rn. 1 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 264 gilt als einleitende Vorschrift des Zweiten Abschnitts (vgl. §§ 264–335c) des Dritten Buchs des HGB grds. nur für KapG (AG, KGaA, SE und GmbH) sowie bestimmte PersG, nicht dagegen für alle Kaufleute. § 264 Abs. 1 Satz 1 verpflichtet die gesetzlichen Vertreter einer KapG, einen JA, der aus Bilanz, GuV und Anhang besteht, sowie einen Lageb...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. § 334 Abs. 1 Nr. 2

Rn. 14 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 § 334 Abs. 1 Nr. 2 sanktioniert Zuwiderhandlungen (vgl. zum Täterkreis HdR-E, HGB § 334, Rn. 26) gegen die Vorschriften über den Konsolidierungskreis (vgl. Nr. 2 lit. a)), den Inhalt und die Form (vgl. Nr. 2 lit. b)), die Konsolidierungsgrundsätze und das Vollständigkeitsgebot (vgl. Nr. 2 lit. c)), die Bewertung (vgl. Nr. 2 lit. d)), die Beha...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Bestätigungsvermerk bei Erstprüfungen

Rn. 84 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Eine Erstprüfung liegt vor, wenn beim zu prüfenden UN ein Prüferwechsel stattgefunden hat oder zum ersten Mal eine JA-Prüfung durchgeführt wird (vgl. IDW PS 205 (2010), Rn. 1; ISA [DE] 510 (2020), Rn. 4; überdies Lück (1999), S. 77; Erle (1990), S. 111). Die Pflicht zu einer erstmaligen JA-Prüfung tritt sowohl bei neu gegründeten, prüfungspfl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Allgemeine Anforderungen

Rn. 29 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der BV muss nach § 322 Abs. 1 Satz 2 neben der Beschreibung von Gegenstand, Art und Umfang der AP sowie der Angabe der angewandten RL- und Prüfungsgrundsätze auch eine Beurteilung des Prüfungsergebnisses enthalten. Diese Beurteilung muss nach § 322 Abs. 2 Satz 1 zweifelsfrei anzeigen, ob ein uneingeschränkter BV, ein eingeschränkter BV, ein Vers...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Bilanzgliederung nach § 266 Abs. 2 für große und mittelgroße Kapital- sowie haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a

Rn. 71 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Sind die Voraussetzungen der Beteiligungsdefinition des § 271 Abs. 1 Satz 1 erfüllt, so sind die Anteilsrechte im Finanz-AV auszuweisen. Grds. steht hierzu aber nicht nur der Posten "Beteiligungen" zur Verfügung, sondern auch der Posten "Anteile an verbundenen UN" (auf § 264c Abs. 4 sei an dieser Stelle lediglich hingewiesen; vgl. stattdessen...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung sowie Erlösrealisation

1 Ausweisvorschriften 1.1 Allgemeine Vorschriften Hinsichtlich der GuV (income statement) bzw. des GuV-Teils der Gesamtergebnisrechnung bestehen zwei grundsätzliche Ausweisalternativen: geringe Gliederungstiefe der GuV, dafür umfangreiche Erläuterungen im Anhang, starke Untergliederung der GuV, dafür knappe Anhangangaben. Die zweite Alternative dominiert in der IFRS-Praxis. Im Ra...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2 Erlösrealisierung

2.1 Realisationsprinzip Das Periodisierungsprinzip stellt den wichtigsten Pfeiler des Bilanzrechts dar. Erst dadurch, dass "Aufwendungen und Erträge … unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss zu berücksichtigen" sind (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB) bzw. Geschäftsvorfälle zu erfassen sind, "wenn sie auftreten und nicht, wenn ... bezahlt wird" (F....mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 1 Ausweisvorschriften

1.1 Allgemeine Vorschriften Hinsichtlich der GuV (income statement) bzw. des GuV-Teils der Gesamtergebnisrechnung bestehen zwei grundsätzliche Ausweisalternativen: geringe Gliederungstiefe der GuV, dafür umfangreiche Erläuterungen im Anhang, starke Untergliederung der GuV, dafür knappe Anhangangaben. Die zweite Alternative dominiert in der IFRS-Praxis. Im Rahmen der zweiten Alte...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.1 Allgemeine Vorschriften

Hinsichtlich der GuV (income statement) bzw. des GuV-Teils der Gesamtergebnisrechnung bestehen zwei grundsätzliche Ausweisalternativen: geringe Gliederungstiefe der GuV, dafür umfangreiche Erläuterungen im Anhang, starke Untergliederung der GuV, dafür knappe Anhangangaben. Die zweite Alternative dominiert in der IFRS-Praxis. Im Rahmen der zweiten Alternative wird der operative ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4 Zusammenfassung

Die GuV nach IFRS unterscheidet sich nicht wesentlich vom HGB. Wie im Handelsrecht kann zwischen zwei Formaten gewählt werden, dem Umsatzkostenverfahren (cost of sales method) und dem Gesamtkostenverfahren (nature of expense method). Besondere Regelungen bestehen für die Abgrenzung des nachhaltigen Ergebnisses. Ist die Entscheidung für die Einstellung oder den Verkauf eines Ges...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.5 Lieferung unter Einräumung von Rückgaberechten

Nach IFRS 15.51 sind auch aus Rückgaberechten des Kunden resultierende Unsicherheiten über den endgültig beim Unternehmen verbleibenden Transaktionspreis variable Vergütungen. Für deren Behandlung gelten gemäß IFRS 15.55 aber die besonderen Vorschriften der IFRS 15.B20 ff. Danach ist hauptsächlich wie folgt zu differenzieren: Kürzung Umsatz: Veräußerungen an Endnutzer oder Ha...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.2 Anforderungen von IFRS 15 im Überblick

In systematischer Reihenfolge verlangt die Anwendung von IFRS 15 die Beantwortung folgender Fragen: Anwendungsbereich: Betrifft der potenzielle Ertrag einen Erlös gegenüber Kunden im Anwendungsbereich von IFRS 15? Dies ist insbesondere bei Erträgen aus Nutzungsüberlassung (Leasing) nicht der Fall, da hier IFRS 16 Vorrang hat (IFRS 15.5). Vertrag mit Substanz: Existiert ein wir...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.4 Variabler Transaktionspreis

Die Bestimmung des Transaktionspreises kann dort Probleme bereiten, wo Entgelte vertragsgemäß wesentlich vor oder nach der Leistungserfüllung erbracht werden (implizites Kreditgeschäft) oder Entgelte ganz bzw. in wesentlichen Teilen variabel sind. Den Fall des impliziten Kreditgeschäfts kennt auch das Handels- und Steuerbilanzrecht. Wenn etwa ein Unternehmen eine Maschine heu...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 5 Fragen und Antworten

Fragen A.1 Die L AG erzielt Erlöse hauptsächlich aus Leasingverträgen, wobei das wirtschaftliche Eigentum an den Leasingobjekten in der Regel bei der L AG bleibt (operating lease). Hat die L AG für die Erlösrealisierung IFRS 15 anzuwenden? A.2 Welche Grundunterscheidung trifft IFRS 15 hinsichtlich der Art der Leistungsverpflichtung und daraus abgeleitet der Art der Umsatzreali...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.2 Bilanzkorrekturen sowie Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

IAS 8.15 bekräftigt, dass die Bilanzadressaten in der Lage sein müssen, "die Abschlüsse eines Unternehmens im Zeitablauf vergleichen zu können, um Tendenzen in der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie des Cashflows zu erkennen." Aus dieser Forderung ergeben sich zwei konkrete Konsequenzen: Die Berichtigung von Fehlern der Vorperioden erfolgt anders als handelsrechtlich n...mehr