Gleitzone

Als Gleitzone bezeichnet man den Entgeltbereich zwischen einem Minijob und einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Zum 1.7.2019 wurde die Gleitzone vom Übergangsbereich abgelöst.

Zusammen mit der Umbenennung der Gleitzone in den Übergangsbereich wurde die obere Entgeltgrenze für diese sog. Midijobs angehoben. Zum 1.10.2022 wurde diese Entgeltgrenze erneut angehoben.

Alle weiteren Informationen zum Übergangsbereich bei Midijobs finden Sie auf der Themenseite Midijobs (Übergangsbereich).