Fachbeiträge & Kommentare zu Gründung

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Grenzüberschreitende Nutzung von Unternehmensinformationen

Rz. 2341 Die verbesserte Transparenz und die verlässliche Kontrolle von Unternehmensdaten werden durch die DRL II ergänzt durch die direkte grenzüberschreitende Nutzung von Unternehmensinformationen. Das wird über ein Bündel an Maßnahmen ermöglicht werden. Dazu gehört zunächst der Grundsatz der einmaligen Erfassung (once only-Prinzip) bei der Gründung von Tochtergesellschaft...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (5) Einheitliches EU-Gesellschaftszertifikat

Rz. 174 Zukünftig soll gem. Art. 16b GesR-RL-E ein von dem Register ausgestelltes – analog und elektronisch verfügbares – EU-Gesellschaftszertifikat mit grundlegenden Informationen über das jeweilige Unternehmen in allen mitgliedstaatlichen Sprachen und kostenlos verfügbar sein. Dieses wird von den mitgliedstaatlichen Registern ausgestellt. Die Gesellschaft kann dadurch grun...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (3) Cash-Pool

Rz. 70 Eine verdeckte Sacheinlage kommt auch beim Cash-Pool in Betracht. Hierbei werden im Rahmen eines Konzerns alle Mittel der Konzerngesellschaft taggleich auf ein Sammelkonto eingezahlt. Dies bezieht sich sowohl auf die Mittel, die aus Kapitalerhöhungsmaßnahmen (Gründung, Kapitalerhöhung) stammen, als auch auf die übrigen liquiden Mittel der Gesellschaft. Auch hier stell...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (7) Beseitigung weiterer Formalitäten, z.B. Entbehrlichkeit einer Apostille

Rz. 176 Um Bürokratieaufwand einzusparen, sieht der Entwurf in Art. 16d und 16f die Beseitigung von Formalitäten wie der Notwendigkeit einer Apostille oder beglaubigter Übersetzungen von Unternehmensdokumenten vor, wenn beglaubigte Register- oder notarielle Dokumente zu einem gesellschaftsrechtlichen Vorgang grenzüberschreitend in einem anderen Mitgliedstaat verwendet werden...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Inhalt des Umwandlungsplans

Rz. 2138 Die Vorschrift enthält keine Angaben zum Inhalt des Umwandlungsplans wie etwa Art. 20 SE-VO für den Verschmelzungsplan. Wegen der fehlenden Verweisungsnorm in das nationale Recht kann auch nicht ohne weiteres auf die Regelungen der §§ 190 ff. UmwG zurückgegriffen werden. Sinn und Zweck des Umwandlungsplans ist eine Information zugunsten der (Minderheits-)Aktionäre d...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Rz. 1037 Mit dem "Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)" hat der Gesetzgeber die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) geschaffen (§ 5a GmbHG). Dabei handelt es sich um keine neue Rechtsform, sondern lediglich um eine Erscheinungsform der GmbH. Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist somit eine GmbH, darf si...mehr

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§ 20 Joint Ventures / G. Arbeitsrecht

Rz. 89 Da von der Gründung eines Joint Ventures fast immer Arbeitnehmer betroffen sind, muss der Anwalt bei der Gestaltung eines Joint Ventures auch arbeitsrechtliche Aspekte im Blick behalten. Die im Einzelfall zu lösenden Fragen hängen dabei nicht nur von der Gestaltung des Joint Ventures, sondern auch von dem konkreten Inhalt bestehender individual- und kollektivvertragli...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Umwandlungsbericht

Rz. 2143 Nach Art. 37 Abs. 4 SE-VO muss das Leitungs- oder das Verwaltungsorgan der Gesellschaft einen Umwandlungsbericht erstellen. In dem Bericht müssen die rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte der Umwandlung erläutert und begründet werden. Daneben müssen die Auswirkungen des Rechtsformwechsels auf die Aktionäre und die Arbeitnehmer dargestellt werden. Der Umwandlungsb...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Form

Rz. 1427 Der Gründungsvertrag muss in schriftlicher Form abgeschlossen werden (Art. 5 und 7 EWIV-VO). Die EWIV-VO schreibt keine notarielle Beurkundung des Gründungsvertrages vor. Da die Gründung zu den von der EWIV-VO geregelten Angelegenheiten zählt, dürfen auch die nationalen Rechte keine notarielle Beurkundung des Gründungsvertrages vorschreiben.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Virtuelle Hauptversammlung

Rz. 2118 Nach Maßgabe der §§ 118 ff. AktG kann die Hauptversammlung durch Zuschaltung der Aktionäre per Videokonferenz durchgeführt werden (vgl. Rdn 1369 ff.).mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Die Neuregelungen im Einzelnen

Rz. 131 Im Folgenden werden die grundlegenden Veränderungen durch das DiRUG und DiREG genauer in den Blick genommen. Herzstück der Neuregelungen sind dabei diejenigen, die die neuen Beurkundungsmöglichkeiten regeln. aa) Ausgestaltung der Online-Verfahren im Hinblick auf die hohen Standards notarieller Beurkundungsverfahren Rz. 132 Mit DiRUG und DiREG sind nun gesetzliche Rahme...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Unterbilanzhaftung, Verlustdeckungshaftung, Handelndenhaftung

Rz. 1015 Besondere Risiken bestehen im Rahmen der Gründung aufgrund Unterbilanzhaftung, Verlustdeckungshaftung bzw. Handelndenhaftung. Auf die Ausführungen zur Gründung kann verwiesen werden (oben Abschnitt II. 6., Rdn 745 ff.)mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Maßgebender Zeitpunkt für die Richtigkeit der Versicherung

Rz. 88 In der Praxis hat sich folgende Vorgehensweise eingebürgert, um einerseits eine nicht schuldtilgende Vorausleistung der Einlage[347] und andererseits das zweimalige Erscheinen des Mandanten beim Notar zu vermeiden:[348] Im Beurkundungstermin wird die Gründung der GmbH bzw. die Kapitalerhöhung beurkundet und noch im gleichen Termin die Versicherung nach § 8 Abs. 2 bzw....mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Nr. 1 des Musterprotokolls – Firma und Sitz

Rz. 543 Die Handelsregister beanstanden, wenn die Notare bei der Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) unter Nr. 1 die gegründete Gesellschaft als "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" bezeichnen und nicht als Gesellschaft mit beschränkter Haftung wie es der Mustertext vorsieht. Der Gesetzgeber hat offensichtlich die Verwendung des Oberbegriffs "Gesellschaft mit be...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ff) Nr. 5 des Musterprotokolls – Gründungskosten

Rz. 547 Die Gesellschaft trägt nach der Regelung des Musterprotokolls die Kosten ihrer Gründung bis max. 300,00 EUR bzw. – soweit das Stammkapital niedriger ist – bis zur Höhe des Stammkapitals selbst. Wird die UG (haftungsbeschränkt) unter Hinzuziehung externer Berater gegründet, so sind 300,00 EUR nie ausreichend, um die Gründungskosten abzudecken. In diesen Fällen trägt d...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Nr. 3 des Musterprotokolls – Stammkapital/Geschäftsanteil

Rz. 545 Unstreitig ist, dass bei der Verwendung des Musterprotokolls durch den Übernehmer jeweils nur ein Geschäftsanteil übernommen werden kann und der Gründer somit die Flexibilität, die nunmehr § 5 Abs. 2 Satz 2 GmbHG bietet, für sich nicht nutzen kann. Bei der Verwendung des Musterprotokolls zur Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) ist darüber hinaus zu berücksichtigen...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / a) Gesetzliche Vertretung

Rz. 41 Bei der Gründung einer AG oder GmbH unter Beteiligung eines Minderjährigen gelten die Ausführungen zur Personengesellschaft (Rdn 5 ff.) entsprechend. Die Gesellschaftsgründung ist für den Minderjährigen auch dann nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, wenn ihm die geschuldete Einlage von einem Dritten schenkweise zur Verfügung gestellt wird, da hiervon die Haftung für...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Verschmelzung zur Aufnahme

Rz. 2054 Die Verschmelzung zur Aufnahme ist dadurch gekennzeichnet, dass eine AG ihr gesamtes Aktiv- und Passivvermögen auf eine andere nationale AG als aufnehmende Gesellschaft gegen Gewährung von Aktien der übernehmenden Gesellschaft überträgt.[5195] Auf die Anteilsgewähr kann nicht verzichtet werden, da dies der SE-VO fremd ist.[5196] Die aufnehmende Gesellschaft schafft d...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Aufstellung des Verschmelzungsplans

Rz. 2057 Nach der internen Entscheidung zur Gründung einer Europäischen Gesellschaft müssen die Leitungs- bzw. Verwaltungsorgane der Gründungsgesellschaften zunächst einen Verschmelzungsplan [5197] gem. Art. 20 SE-VO aufstellen.[5198] Es fällt auf, dass Art. 20 SE-VO nicht davon spricht, dass die Verschmelzungspläne den gleichen Wortlaut haben müssen. Es ist jedoch offensichtl...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (b) Scheitern der Eintragung

Rz. 45 Hat ursprünglich bei der Gründung der GmbH eine Eintragungsabsicht bestanden und ist die Eintragung jedoch gescheitert oder geben die Gesellschafter[141] ihre Eintragungsabsicht auf, haften die Gründungsgesellschafter persönlich, unbeschränkt und proratarisch (entspr. ihrer Beteiligung).[142] Diese Haftung trifft alle Gesellschafter, die der Geschäftsaufnahme vor Eint...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Änderungen des Musterprotokolls

Rz. 551 Die strengen inhaltlichen Vorgaben für das Musterprotokoll bestehen für den Zeitraum von der Gründung bis zur Eintragung. Konsequenterweise darf bis zur Eintragung der nach dem Musterprotokoll gegründeten GmbH oder UG nichts vereinbart werden, was nicht im Musterprotokoll vorgesehen oder erlaubt ist. Daher ist im Zusammenhang mit der vereinfachten Gründung insb. ausge...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Grundlagen

Rz. 166 An diese jüngeren Entwicklungen knüpft die EU-Kommission, welche sich in ihrem Arbeitsprogramm das Motto "Ein Europa für das digitale Zeitalter" auf die Fahne geschrieben hat, mit ihrem jüngsten Vorschlag an. Am 23.3.2023 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge und Verfahren im EU-Gesellschaftsrecht vorg...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Hintergrund

Rz. 165 Die Digitalisierung im Gesellschaftsrecht ist weiterhin dynamisch und wird von der EU und dem Bundesjustizministerium vorangetrieben. Den Startschuss bildete die Digitalisierungsrichtlinie 2019/1151. Diese setzte die Vorgaben des sog. Company Law Packages[473] um. Deren Vorgaben sind in Deutschland im Jahr 2021 mit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtli...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ee) Abfindungsangebot

Rz. 2105 § 9 Abs. 1 SEAG statuiert die Verpflichtung zum Erwerb der Aktien gegen eine angemessene Barabfindung für Aktionäre, die gegen den Zustimmungsbeschluss dieser Gesellschaft zum Gründungsplan Widerspruch zur Niederschrift erklären. Diese Verpflichtung besteht nur, soweit die Gesellschaft ihren Sitz im Ausland haben soll oder selbst eine abhängige Gesellschaft i.S.v. §...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (4) Haftung von Rechtsnachfolgern und Rechtsvorgängern

Rz. 110 Die Unterbilanzhaftung trifft nicht alleine diejenigen Gesellschafter, die im Zeitpunkt der Offenlegungsverpflichtung an der GmbH beteiligt gewesen sind, sondern erstreckt sich auch auf deren Rechtsnachfolger, § 16 Abs. 2 GmbHG (§ 16 Abs. 3 GmbHG a.F.).[397] Der zweite Senat stellte klar, dass der Anspruch aus Unterbilanzhaftung im Zeitpunkt der wirtschaftlichen Neug...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (5) Verschmelzungsstichtag

Rz. 2064 Gem. Art. 20 Abs. 1 Satz 2 Buchst. e) SE-VO muss der Verschmelzungsplan den Zeitpunkt enthalten, von dem an die Handlungen der sich verschmelzenden Gesellschaften unter dem Gesichtspunkt der Rechnungslegung als für Rechnung der Europäischen Gesellschaft (SE) vorgenommen gelten. I.d.R. wird dieser Zeitpunkt als "Verschmelzungsstichtag" bezeichnet.[5215] Der Zeitpunkt...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (1) Mehrheitserfordernis

Rz. 2083 Nach Art. 18 SE-VO i.V.m. § 65 Abs. 1 UmwG ist für den Zustimmungsbeschluss eine Mehrheit von ¾ des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals notwendig.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Einbringungsquote

Rz. 2099 Der Gründungsplan muss gem. Art. 32 Abs. 2 Satz 4 SE-VO den Prozentsatz angeben (Einbringungsquote), den die Anteilseigner der Gründungsgesellschaften in die Holding-SE einbringen müssen, damit die Europäische Gesellschaft (SE) gegründet ist. Die Quote muss mindestens 50 % betragen (Mindesteinbringungsquote). Die Einbringungsquote kann für jede der teilnehmenden Grü...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (7) Vorteile für sonstige Beteiligte

Rz. 2066 Der Verschmelzungsplan muss ferner alle besonderen Vorteile aufführen, die Sachverständigen, die den Verschmelzungsplan prüfen, oder den Mitgliedern der Verwaltung-, Leitungs-, Aufsichts- oder Kontrollorgane der sich verschmelzenden Gesellschaften gewährt werden.mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Gestaltung des Gesellschaftsvertrages

Rz. 493 Die Gründung einer OHG setzt wie das Entstehen einer jeden Gesellschaft einen Gesellschaftsvertrag voraus. a) Grundsätzliches, Formerfordernisse Rz. 494 Außer der Feststellung, wer Gesellschafter werden und wie die Firma lauten soll, stellt das HGB keine besonderen Anforderungen an den Gesellschaftsvertrag. Ein OHG-Vertrag sollte aber zumindest die wechselseitigen Rech...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ii) Einberufung zur Hauptversammlung

Rz. 2114 Wie bei der Verschmelzung enthält die SE-Verordnung keine Angaben zur Vorbereitung der Hauptversammlung. Die Regelungslücke[5318] bedingt den Rückgriff auf die nationalen Vorschriften. Der Analogieschluss könnte auf europäischer Ebene [5319] oder durch eine doppelt analoge Anwendung des Art. 18 SE-VO [5320] erfolgen. Mit beiden Möglichkeiten gelangt man zu demselben E...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Aufstellung des Umwandlungsplans

Rz. 2137 Gem. Art. 37 Abs. 4 SE-VO hat das Leitungs- bzw. Verwaltungsorgan der Ausgangsgesellschaft einen Umwandlungsplan[5352] zu erstellen.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / hh) Nr. 7 des Musterprotokolls – Hinweise des Notars

Rz. 549 Letztlich erlaubt das Musterprotokoll dem Notar, den Beteiligten Hinweise zu geben. Die Praxis zeigt, dass diese gerade bei der Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) von besonderer Bedeutung sind.[1874] Den Gründern ist zu verdeutlichen, dass das gesamte System der Haftung bei der Vorgründungs-, Vor-GmbH, die Differenzhaftung nach Eintragung der GmbH für die UG (haf...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (4) Sacheinlagefähigkeit des erhaltenen Wirtschaftsguts

Rz. 71 In der Lit. war lange umstritten, ob die durch das spätere Verkehrsgeschäft an die Gesellschaft erbrachte Leistung überhaupt sacheinlagefähig sein muss.[279] Der BGH hat in der "Qivive-Entscheidung"[280] für die zur Gründung oder Kapitalerhöhung zeitnah und absprachegemäß erbrachte entgeltliche Dienstleistung eines Gesellschafters (hier Mediavertrag) sowohl die verdeck...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) GmbH

Rz. 1034 Persönlich haftende Gesellschafterin einer GmbH & Co. KG ist regelmäßig ausschließlich eine[1409] GmbH. Natürliche Personen sind nur selten als (weitere) persönlich haftende Gesellschafter an einer GmbH & Co. KG beteiligt. Grund für die Übernahme der persönlichen Haftung durch eine natürliche Person kann bspw. die Vermeidung der Publizität der GmbH & Co. KG sein (§ ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Geschäftsführung

Rz. 16 Bei der Gründung der GmbH ist eine Geschäftsführung (ausführlich dazu u. Rdn 242 ff.) zu bestellen. Die Bestellung einer Geschäftsführung ist zwingende Eintragungsvoraussetzung, da andernfalls die Vorgesellschaft handlungsunfähig wäre und die GmbH nicht beim Handelsregister angemeldet werden könnte. Hinweis Um nicht die Bestellung neuer Geschäftsführer von einer Satzun...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Vereinbarung

Rz. 2214 Am Ende des Verhandlungszeitraums soll die Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer stehen. § 21 SEBG enthält Vorgaben im Hinblick auf den Inhalt der Vereinbarung. Die Vorgaben sind jedoch nicht abschließend. Vielmehr gilt für den Inhalt der Vereinbarung die Autonomie der Parteien.[5505] Es ist jedoch anerkannt, dass lediglich Fragen der Mitbestimmung Gege...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Muster: Bargründung einer AG

Rz. 579 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.14: Bargründung einer AG Verhandelt am _________________________ in _________________________ (Urkundseingang wie üblich) Die Erschienenen erklärten:mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / bb) Sacheinlagen bei Kapitalgesellschaften

Rz. 514 Die Gründungsvorgänge und die Durchführung von Kapitalerhöhungen sind bei Kapitalgesellschaften komplexer als bei Personengesellschaften. Da bei Kapitalgesellschaften die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist, muss gewährleistet sein, dass der Gesellschaft die von den Gesellschaftern versprochenen Einlagen tatsächlich zufließen. Entsprechend sind zur S...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Ausgestaltung der Online-Verfahren im Hinblick auf die hohen Standards notarieller Beurkundungsverfahren

Rz. 132 Mit DiRUG und DiREG sind nun gesetzliche Rahmenbedingungen für die Vornahme virtueller notarieller Beurkundungen und Beglaubigungen im Handels- und Gesellschaftsrecht geschaffen. Das Augenmerk liegt hierbei insbesondere auf der Aufrechterhaltung der hohen Standards notarieller Beurkundungsverfahren. (1) Notarielle Beurkundung von Willenserklärungen mittels Videokommun...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Eintragungsverfahren

Rz. 2125 § 3 SEAG weist die Kompetenz für die Eintragung der Holding-SE dem Handelsregister zu. Soweit die Europäische Gesellschaft (SE) ein monistisches Leitungssystem hat, muss sie gem. § 21 Abs. 1 SEAG von allen Gründern, Mitgliedern des Verwaltungsrates und geschäftsführenden Direktoren zur Eintragung angemeldet werden.[5335] Die Vorschrift entspricht insoweit dem § 36 A...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Vor-GmbH

Rz. 32 Die Vor-GmbH oder Vorgesellschaft (auch GmbH in Gründung bzw. GmbH i.G.) entsteht mit Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrages.[94] Sie ist ein Personenverband eigener Art, der einem Sonderrecht unterstellt ist, das aus den im Gesetz und im Gesellschaftsvertrag enthaltenen Gründungsvorschriften und dem Recht der eingetragenen GmbH besteht, soweit dieses nicht ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / hh) Einberufung zur Hauptversammlung

Rz. 2080 Maßgeblich für die Einberufung zur Hauptversammlung ist Art. 18 SE-VO i.V.m. §§ 121 ff. AktG. Rz. 2081 Im Hinblick auf die Gründung einer Europäischen Gesellschaft (SE) sind die wesentlichen Teile des Verschmelzungsplans bei der Einberufung zur Hauptversammlung einschließlich des wörtlichen Abfindungsangebots gem. § 7 Abs. 2 Satz 3 SEAG bekannt zu machen.[5263] Von d...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / gg) Prüfung

Rz. 2108 Unabhängige Sachverständige müssen gem. Art. 32 Abs. 4 SE-VO den Gründungsplan prüfen. Die Prüfer haben über die Ergebnisse ihrer Untersuchung einen schriftlichen Bericht vorzulegen. Die SE-VO stellt dabei zur Wahl, ob eine gemeinsame (Art. 32 Abs. 4 Satz 2 SE-VO) oder eine getrennte (Art. 32 Abs. 4 Satz 1 SE-VO) Prüfung vorgenommen werden soll. Rz. 2109 Eine getrenn...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Der Grundsatz der einmaligen Erfassung ("once only-Prinzip")

Rz. 2376 Über den Grundsatz der einmaligen Erfassung (once only-Prinzip) brauchen Gesellschaften dieselben Dokumente und Informationen, die sie bereits bei dem Register eines Mitgliedstaats eingereicht haben, nicht noch ein zweites Mal bei dem Register eines anderen Mitgliedstaats einreichen. Stattdessen werden die Register verpflichtet, die relevanten Dokumente und Informat...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (3) Einzahlungsbetrag auf das Grundkapital

Rz. 598 Nach § 23 Abs. 2 Nr. 3 AktG ist der eingezahlte Betrag des Grundkapitals anzugeben. Dies ist nach herrschender Meinung der auf das Grundkapital wirklich eingezahlte Betrag und bei Ausgabe der Aktien gegen Agio auch das volle Aufgeld.[2002] Gemeint sei damit der Betrag, den die Gründer vor Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister leisten sollen,[2003] was jedoch...mehr

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§ 26 Kartellrecht / dd) Vollfunktionscharakter des Gemeinschaftsunternehmens

Rz. 129 Anders als der Erwerb der Alleinkontrolle ist die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens gem. Art. 3 Abs. 4 FKVO nur dann ein Zusammenschluss, wenn das Gemeinschaftsunternehmen ein "Vollfunktions-Gemeinschaftsunternehmen" ist, das auf Dauer alle Funktionen einer selbstständigen wirtschaftlichen Einheit erfüllt. Die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens, das kein...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 7. Eigengründung

Rz. 2157 Art. 3 Abs. 2 SE-VO eröffnet als sog. "abgeleitete",[5378] "sekundäre" [5379] oder "derivative" [5380] Gründungsvariante die Möglichkeit zur Gründung einer Tochter-SE durch eine bestehende Europäische Gesellschaft (SE). Diese Gründungsvariante wird auch als Eigengründung[5381] bezeichnet. Einen internationalen Bezug über eine Tochtergesellschaft oder über eine Zweigni...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Form des Verschmelzungsplans

Rz. 2071 Die SE-VO enthält keine besonderen Vorschriften zur Formbedürftigkeit des Verschmelzungsplans. Die Schriftform ist jedoch zwingend. Das ergibt sich zum einen daraus, dass der Inhalt des Verschmelzungsplans anders kaum fixiert werden kann. Zum anderen spricht Art. 26 Abs. 2 SE-VO davon, dass eine Ausfertigung des Verschmelzungsplans bei der Anmeldung vorgelegt werden...mehr

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§ 20 Joint Ventures / 1. Kriterien der Rechtsformwahl

Rz. 10 In die Rechtsformwahl fließen zahlreiche Aspekte ein, die typischerweise nicht sämtlich für dieselbe Rechtsform sprechen, sondern gegeneinander abzuwägen sind. Bei den meisten Gründungen fließen mehrere oder alle der folgenden Gesichtspunkte[10] in die Abwägung ein, ergänzt um einzelfallspezifische Faktoren (etwa gesetzliche Vorgaben für die Rechtsform der Joint Ventu...mehr