Fachbeiträge & Kommentare zu Gründung

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 3.1.2 Wenn die Stammeinlage nicht erbracht wird

Leistet der Gesellschafter trotz Fälligkeit seine Stammeinlage nicht, kann die Gesellschaft das komplizierte Kaduzierungsverfahren nach §§ 21ff. GmbHG betreiben. Anhand dieses Verfahrens darf die Gesellschaft den Geschäftsanteil für verlustig erklären, wenn die Stammeinlageverpflichtung unter bestimmten formellen Voraussetzungen nicht erfüllt wird. Ein evtl. vorhandener früh...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 3 Satzungsgestaltung

Die Gesellschafter beschließen bei der Gründung über den Inhalt der Satzung und sind anschließend für jede Änderung derselben zuständig. Die Satzung ist die Grundordnung der Gesellschaft, sie ist für das Handeln aller Organe, insbesondere für die Geschäftsführung, verbindlich. Praxis-Tipp Satzung auf Belastungen prüfen Der Gesellschafter einer GmbH sollte bei der Gründung sehr...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 4.2 Problematisch: Zu weit gefasster Unternehmensgegenstand

Der Unternehmensgegenstand sollte nicht zu weit gefasst werden, sondern auf das tatsächlich beabsichtigte Geschäft beschränkt bleiben, da ansonsten die Gefahr besteht, dass erlaubnispflichtige Gegenstände berührt werden und eine Eintragung versagt wird, was misslich ist, wenn die Gesellschaft tatsächlich gar keine erlaubnispflichtigen Geschäfte betreiben möchte. Praxis-Beisp...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 12.2 Musterformulierung: Gründungsaufwand

Praxis-Beispiel Gründungsaufwand Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten der Eintragung und Bekanntmachung (Gründungsaufwand) bis zu einem Betrag von insgesamt 1.800 EUR. Zum Gründungsaufwand gehören die Registerkosten, die Notar- und Rechtsanwaltskosten sowie die Kosten der markenrechtlichen Prüfung.mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 1. Jede GmbH braucht einen anderen Vertrag

Je nach Gesellschaftskonstruktion können bei der GmbH recht unterschiedliche Regelungen sinnvoll oder nötig sein. Im Folgenden werden zunächst die Regelungen vorgestellt, die im Rahmen einer Gründung zwingend getroffen werden müssen, weil sie gesetzlich vorgeschrieben sind. Diese Bestimmungen sollten je nach den Bedürfnissen des Einzelfalls um weitere Klauseln ergänzt werden...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.4 Territorialität – Geografischer Steueranwendungsbereich

Rz. 78 In Art. 5 der MwStSystRL werden vier Territorialitätsbegriffe definiert: Mitgliedstaat und Gebiet eines Mitgliedstaats, Gemeinschaft und Gebiet der Gemeinschaft, Drittland, Drittgebiete. Rz. 79 Mitgliedstaat und Gebiet eines Mitgliedstaats ist das Gebiet jedes Mitgliedstaats der Gemeinschaft nach Art. 299 EG-Vertrag mit Ausnahme der Gebiete nach Art. 6 MwStSystRL (z. B. Be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Der Vertrag von Amsterdam

Rz. 34 Durch den Vertrag von Amsterdam v. 2.10.1997[1] wurden der EU-Vertrag und die drei Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft teilweise geändert, wobei die für die Umsatzsteuerharmonisierung relevanten Vorschriften inhaltlich unverändert blieben.mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / Einführung

Beim Abschluss von Geschäften einer GmbH prallen zwei gegensätzliche Interessen aufeinander: Die auf Seiten der GmbH Beteiligten möchten von der fehlenden persönlichen Haftung profitieren, die sie sich mit der Gründung der GmbH "erkauft" hatten. Die Geschäftspartner hingegen scheuen das Ausfallrisiko (falls nicht gerade Bargeschäfte geschlossen werden). Damit das Geschäft mi...mehr

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GmbH: Verdeckte Einlagen / Zusammenfassung

Begriff Eine offene Einlage in die GmbH liegt vor, wenn sich die Gesellschafter bei Gründung oder im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Gewährung von Gesellschafterrechten verpflichten, der Gesellschaft Eigenmittel zuzuführen. Aber auch ohne eine solche ausdrückliche Verpflichtung kann es dazu kommen, dass ein Gesellschafter der GmbH einen Vorteil zuwendet. So kann ein Gesel...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 2.1 Haftung bei Verstößen gegen die Grundsätze der Kapitalaufbringung

Eine GmbH muss mindestens ein Stammkapital von 25.000 EUR aufweisen. Diese Summe wird in den meisten Fällen viel zu gering sein, um einen Geschäftsbetrieb in Gang zu setzen. So lassen sich z. B. weder eine Fluggesellschaft noch etwa ein Produktionsbetrieb mit einem Kapital von 25.000 EUR betreiben. Die Gesellschafter werden daher i. d. R. ein höheres Stammkapital festsetzen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.19.1 Kleinunternehmen (Rechtslage bis 31.12.2024)

Rz. 340 Art. 281 bis 294 MwStSystRL sehen für Kleinunternehmer – je nach der Ausgangslage in den einzelnen Mitgliedstaaten – verschiedene Sonderregelungen in Form eines vereinfachten Besteuerungsverfahrens (Pauschalregelung), einer Steuerbefreiung einer degressiven Steuerermäßigung (Steuerabzugsbetrag) vor. Es ist den Mitgliedstaaten überlassen, ob und inwieweit sie die Sonderre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.6 Der Vertrag von Lissabon

Rz. 36 Bei dem (aufgrund der letzten Ratifikation am 13.11.2009) erst am 1.12.2009 in Kraft getretenen "Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der EG" v. 13.12.2007[1] handelt es sich um einen sog. Mantelvertrag mit Artikelgesetzen, der bereits existierende Verträge veränderte (die Verträge nicht ersetzte). Mit...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / Zusammenfassung

Die GmbH ist nach wie vor die beliebteste deutsche Rechtsform für Gesellschaften. Ihr Reiz für unternehmerisch Tätige liegt vor allem in der grundsätzlichen Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen. Zum anderen ermöglicht die Flexibilität dieser Gesellschaftsform einen maßgeschneiderten Zuschnitt der Satzung (= des Gesellschaftsvertrags) auf die Bedürfnisse und...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 2.1.1 Keine Befreiung von der Verpflichtung zur Einlageleistung

Grundsätzlich kann sich ein Gesellschafter von seiner Verpflichtung zur Leistung der Einlage nicht befreien. Auch eine Aufrechnung gegen die Einlageverpflichtung mit einer Forderung, die er gegen die Gesellschaft hat, ist unzulässig (§ 19 Abs. 2 GmbHG). Selbst durch eine Übertragung des Geschäftsanteils an einen Dritten wird der Gesellschafter von seiner Verpflichtung zur Ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.14 Steuerbefreiung für Umsätze an diplomatische Missionen, internationale Organisationen und NATO-Streitkräfte, Mehrwertsteuerausschuss

Rz. 1014 Nach Art. 151 Abs. 1 Unterabs. 2 MwStSystRL gilt die dort enthaltene Steuerbefreiung für Leistungen an die begünstigten Einrichtungen (diplomatische und konsularische Missionen, EG, Europäische Atomgemeinschaft, Europäische Zentralbank oder Europäische Investitionsbank oder die von den EGen geschaffenen Einrichtungen, auf die das Protokoll v. 8. April 1965 über die ...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / a) Beteiligung der Erbengemeinschaft an Gründung oder Kapitalerhöhung

Rz. 178 Wie bereits oben dargestellt (siehe Rdn 160), ist die Beteiligung einer Erbengemeinschaft an der Gründung einer GmbH grundsätzlich möglich. Allerdings trifft die Erben dann die unbeschränkte persönliche Haftung für die Einlagepflicht gem. § 18 Abs. 2 GmbHG.[278] Eine Beschränkung der Haftung, etwa auf den ungeteilten Nachlass gem. § 2059 BGB, ist allenfalls möglich, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5.2 Sonstige grenzüberschreitende Umwandlungen

Tz. 13 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Mit der Umsetzung der Verschmelzungs-RL beabsichtigte der dt Ges-Geber zwar auch, die Anforderungen des EuGH für den wirtsch wichtigen Bereich der grenzüberschreitenden Verschmelzung (s Urt des EuGH v 13.12.2005 – Rs C-411/03, SEVIC Systems, ABl EU 2006, Nr C 36, 5) umzusetzen (s BR-Drs 548/06, 19ff). Die Neuregelung der §§ 122a ff UmwG durc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4 Beispiele aus der Rechtsprechung des BFH

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 SE und SCE

Tz. 9 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Eine vom UmwG weitgehend unabhängige Rechtsgrundlage für grenzüberschreitende innereuropäische Umstrukturierungsmaßnahmen enthalten die SE-VO (VO [EG] Nr 2157/2001 v 08.10.2001, ABl EG Nr L 294, 1) und die SCE-VO (VO [EG] Nr 1435/2003 v 22.07.2003, ABl EG Nr L 207, 1), die als europäische Rechts-VO in den Mitgliedstaaten der EU unmittelbar ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Unternehmen des ArbG (§ 19a Abs 3 EStG)

Rn. 45 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Der Anwendungsbereich ist sowohl hinsichtlich der Unternehmensgröße als auch hinsichtlich des Unternehmensalters des ArbG begrenzt. Dies wird durchaus kritisiert, Möllmann/Zantopp, DStR 2020, 2817, 2821; Hamacher/Jeuckens, NWB 2021, 964, 971; BR-Drs 51/21, Beschluss S 6, resultiert jedoch letztlich aus der Fokussierung des Gesetzgebers auf k...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Beteiligungshandel

Rn. 135c Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Der Beteiligungshandel ist nicht mit dem (der Vermögensverwaltung zuzuordnenden) An- und Verkauf von börsengehandelten Wertpapieren (dazu s Rn 135) vergleichbar, die unter Nutzung eines Markts (Börse) und idR über Banken (anonym) erworben und dann zwecks (bloßer) Umschichtung veräußert werden und bei denen es darum geht, Zinsen, Dividenden...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.4 Ausweis der nach dem 31.12.2016 erworbenen Anteile als Umlaufvermögen (vor dem 01.01.2017 erworbene Anteile: Kurzfristige Erzielung eines Eigenhandelserfolgs)

Tz. 376 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Finanzunternehmen werden mit den nach dem 31.12.2016 erworbenen Anteilen nur dann von § 8b Abs 7 S 2 KStG erfasst, wenn diese im Zeitpunkt des Erwerbs als Umlaufvermögen auszuweisen sind. Damit wird die bisherige Verw-Auff ges festgeschrieben (s Tz 377). Wegen der Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen s Lohmann/Windhöfel (DB 2009, 1043, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Janssen, Mitunternehmerschaft und Betriebsaufspaltung, BB 1995, 25; Neu, Änderung der Rspr zur mitunternehmerischen Betriebsaufspaltungs-Urteilsanalyse und Beratungskonsequenzen zum BFH-Urt vom 23.04.1996, DStR 1996, 1757; Berz/Müller, Sonder-BV und mitunternehmerische Betriebsaufspaltung, DStR 1996, 1919; Verschiedene, Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung, JfFfSt 1997/98, 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Ausgliederungsmodelle

Rn. 154 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Der einheitlichen gewerblichen Beurteilung (auch relevant im Fall des s Rn 162a – Aufwärtsinfektion) lässt sich durch zwei Ausgliederungsmodelle ausweichend wie folgt entgegenwirken:mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / b) Erwerb von Geschäftsanteilen vor Eintragung

Rz. 179 Ist die Gesellschaft bereits errichtet,[283] der Gesellschaftsvertrag also abgeschlossen, die Gesellschaft aber noch nicht in das Handelsregister eingetragen worden, haften die Gesellschafter nach der geänderten Rechtsprechung des BGH zur Vorgesellschaft vom 27.1.1997 im Rahmen der einheitlichen Gründerhaftung in Form der bis zur Eintragung andauernden Verlustdeckung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4 Ausnahmen vom Wettbewerbsverbot

Tz. 878 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Der Alleingesellschafter einer GmbH unterliegt grds keinem zivilrechtlichen Wettbewerbsverbot – es ist niemand da (nämlich kein Mitgesellschafter), der geschützt werden müsste (s Urt des BFH v 30.08.1995, DB 1995, 2451, v 12.10.1995, BFH/NV 1996, 81 unter Hinw auf s Urt des BGH v 28.09.1992, DB 1993, 34; ebenso s Urt des BGH v 07.01.2008, DS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Geschäftsanteile an einer GmbH (§ 2 Abs 1 Nr 1 Buchst h 5. VermBG)

Rn. 85 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Nach § 2 Abs 1 Nr 1 Buchst h 5. VermBG sind begünstigt die Übernahme einer Stammeinlage oder der Erwerb eines Geschäftsanteils an einer GmbH mit Sitz und Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes. Nach § 2 Abs 1 Nr 1 Buchst h 5. VermBG muss es sich dabei um Stammeinlagen oder Geschäftsanteile am Unternehmen des ArbG handeln. Der Wo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3.3 Zeitfaktoren / Kundenbeziehungen

Tz. 915 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Chancen, die ein Gesellschafter einer Kap-Ges bereits vor Gründung der Gesellschaft hatte, sind stets dem Gesellschafter und nicht der Kap-Ges zuzurechnen (zuletzt s Urt des BFH v 20.08.2008, BFH/NV 2009, 49 zu einem günstigen Mietvertrag; im Urt-Fall hatte der Gesellschafter ein Grundstück zum Marktentgelt an die Kap-Ges vermietet, obwohl e...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / IV. Stiftung

Rz. 164 Mandanten mit größerem Vermögen, die dieses später an mehrere Familienmitglieder weitergeben möchten, wünschen sich häufig einen möglichst langfristigen Zusammenhalt des Vermögens. Dies betrifft insbesondere Inhaber von Unternehmen. Ein Weg, diese beiden Ziele zu verfolgen, ist die Gründung einer so genannten "Familienstiftung".[144] Eine gesetzliche Definition der Fa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.2 Zeitfragen beim (begünstigten) Anteilseigner

Tz. 39 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Der AE/das Mitglied muss im Zeitpunkt, in dem die Grundlagen des zu beurteilenden Vorgangs gelegt werden, schon bzw noch Inhaber der gesellschafts- oder mitgliedschaftsrechtlichen Stellung sein. Dies ist darin begründet, dass eine Veranlassung eines Vorgangs im Gesellschaftsverhältnis nur gegenüber demjenigen vorliegen kann, der auch eine Ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ley, Nutzung der Gewerbeverluste im Zusammenhang mit PersGes, KÖSDI 2013, 18 366; Neu/Hamacher, Beendigung einer PersGes: (Keine) Betriebsaufgabe iSv § 7 S 2 GewStG?, FR 2013, 843; Uphues, Mitunternehmerschaft und sachliche Gewerbesteuerpflicht für eine juristische Sekunde; GStB 2024, 78 (auch dazu s Rn 23e, zu (11)). Rn. 20 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Zu Beginn und Ende eines ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (a) Unternehmensgründung

Rz. 157 Die Befristung bis zu vier Jahren ist in den ersten vier Jahren nach der Gründung eines Unternehmens zulässig. Das Unternehmen darf seine nach § 138 AO anzeigepflichtige Tätigkeit noch keine vier Jahre aufgenommen haben.[488] Wie bei § 112a Abs. 2 BetrVG muss es sich um eine "echte" Neugründung handeln, d.h. Neugründungen, die aus der Umstrukturierung von Unternehmen...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.9.5 Vertragsänderungen

Tz. 1172 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Für die Beurteilung der Angemessenheit der Gewinnverteilung kommt es darauf an, ob der Gewinnverteilungsschlüssel im Zeitpunkt der Vereinbarung (also bei Begr der stillen Beteiligung) angemessen war. Die vereinbarte Gewinnverteilung bleibt auch dann maßgebend, wenn sich die Ertragslage in der Folgezeit günstiger oder ungünstiger als erwarte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schneider/Reusch, Die Vertretung und die Mitwirkung der Gesellschafter bei der Gründung einer GmbH & Still, DB 1989, 713; Steinacker, Die GmbH & atypisch Still im Steuerrecht, Ffm 1993; Weber, Die Bedeutung der Geschäftsführer-Tätigkeit für die Annahme einer atypischen GmbH & Still, GmbHR 1994, 144; Horn/Maertins, Die steuerliche atypische stille Beteiligung an der GmbH, GmbHR ...mehr

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§ 24 Sozialrecht / 2. Stiftungsrechtliche Gestaltung

Rz. 58 Die klassische Gestaltung zugunsten eines Kindes mit Behinderung durch Vor- und Nacherbfolge und Dauertestamentsvollstreckung ist in Zeiten niedriger Zinsen bzw. bei einem geringeren Erbteil als 150.000 EUR häufig nicht geeignet, die oben genannten Ziele der Gestaltung, insbesondere die spürbare Steigerung der Lebensqualität des Begünstigten, zu erreichen und einen (s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dd) Verkauf von branchenfremden WG oder von WG durch neu gegründete Betriebe mit Verlust

Rn. 136d Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Ist ein Gewerbe in Gründung nicht ins Rollen gekommen, so können Veräußerungsverluste nicht als gewerbliche Verluste mit anderen Einkünften verrechnet werden. Deshalb hat das FG Brandenburg, mE zu Recht, den Verkauf von sechs Kfz innerhalb von sechs Jahren sowie den Handel mit Kfz-Zubehör in geringem Umfang als nicht gewerblich bezeichnet:...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Betriebsrat der Societas Europaea (SE-Betriebsrat)

Rz. 53 Für die SE wird kein Europäischer Betriebsrat, sondern ein sog. SE-Betriebsrat gebildet (§ 47 Abs. 1 Nr. 2 SEBG). Liegt ihr Sitz in der Bundesrepublik, ist das aufgrund der Richtlinie 2001/86/EG erlassene SE-Beteiligungsgesetz (SEBG) maßgebliche Rechtsgrundlage. Die Rechtsstellung des SE-Betriebsrats wird ähnlich wie für einen Europäischen Betriebsrat zwischen einem b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Katterbe, Die BGB-Gesellschaft im Steuerrecht, 1994; Koegel, Unternehmerische BGB-Gesellschaft: Möglichkeiten und Risiken der Haftungsbeschränkung, DB 1995, 2201; Sieker, Ertragsteuerliche Konsequenzen der Gründung internationaler Joint-Ventures für inländische Unternehmen, IStR 1997, 385; K. Schmidt, Gesellschaftsrecht, 4. Aufl 2002, § 58; Elsing, Alles entschieden bei der GbR?...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cab) Zivilrechtliche und steuerliche Funktion(en) der GmbH & Co KG und steuerliche Wertung

Rn. 41b Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Zivilrechtliche Funktion(en) der GmbH & Co KG Zivilrechtlich liegt der Anreiz zur Gründung einer GmbH & Co KG im Vergleich zur reinen GmbH oder zur reinen KG ganz allgemein vor allem darin, dass die Gesellschafter, die die Geschäftsführung und Vertretung ausüben, nicht unbeschränkt persönlich haften, dass die Geschäftsführung auch gesellschaft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Weber-Grellet, Keine Abfärbung gewerblicher Beteiligungseinkünfte einer vermögensverwaltenden KG auf ihre Einkünfte aus VuV – Anmerkung zu BFH v 06.10.2004, StuB 2005, 167; Heuermann, Entfärbungen – Reduktionen der Abfärbewirkung bei Beteiligungseinkünften, DB 2004, 2548 Kratzsch, Abfärbewirkung durch Beteiligungseinkünfte bei vermögensverwaltenden GbR, GStB 2005, 285; Hallerba...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / VII. Verein

Rz. 250 Gemäß § 38 S. 1 BGB ist die Mitgliedschaft im Verein nicht vererblich. Gemäß § 40 BGB kann die Vereinssatzung hiervon abweichend eine Vererblichkeit regeln. Wird die Mitgliedschaft vererblich gestellt, wirft das die Frage auf, ob die Erbengemeinschaft Mitglied sein kann. Rz. 251 Nach übereinstimmender Auffassung der Landgerichte Köln und Bonn[408] aus dem Jahr 1988 ka...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / f) Verbundausbildung (§ 10 Abs. 5 BBiG)

Rz. 8 Seit dem 1.4.2005 gibt es nach § 10 Abs. 5 BBiG die Möglichkeit, dass mehrere natürliche oder juristische Personen in einem Ausbildungsverbund zusammen die Ausbildung eines Auszubildenden übernehmen können. Die Verbundausbildung ist keine eigene Form der Ausbildung, sondern ermöglicht vielmehr verschiedenen Einrichtungen, die einzeln nicht das organisatorische oder wir...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / aa) Erblasser hatte bereits die erhöhte Stammeinlage übernommen

Rz. 187 Hatte bereits der Erblasser die Erhöhung der Stammeinlage übernommen und ist verstorben, bevor diese in das Handelsregister eingetragen wurde, treten die Erben in genau diese Rechtsposition ein.[299] Der Testamentsvollstrecker kann dieses Kapitalerhöhungsverfahren oder die Gründung einer neuen GmbH zu Ende führen und hierzu den Nachlass verwenden. Die Haftung der Erb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schulze zur Wiesche, Freiberufliche Tätigkeit und Betriebsaufspaltung, DStZ 2018, 472; Korn, Betriebsaufspaltung durch Verpachtung des Mandantenstamms, BeSt 2018 Nr 3, 25; Sanden, Zur bilanziellen Einordnung von Kundenstämmen – Geschäftswertbildender Faktor, immaterielles WG oder persönliche Eigenschaft?, DB 2022, 2945; Boorberg, Wann ist eine Marke eine wesentliche Betriebsgru...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Sonderfälle

Rz. 945 Bei sog. Tendenzunternehmen – also Unternehmen, die unmittelbar und überwiegend politischen, koalitionspolitischen, konfessionellen, karitativen, erzieherischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Bestimmungen oder Zwecken der Berichterstattung oder Meinungsäußerung dienen – sind die Beteiligungsrechte der §§ 111–113 BetrVG eingeschränkt (vgl. § 118 Abs. 1 S. 2 B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Prüfungsschritte zu (1): Ist nachhaltig über die Totalperiode von Eröffnung bis Aufgabe, Veräußerung, Liquidation ein "Gewinn" erzielbar bzw liegen noch unschädliche Anlaufverluste vor?

Rn. 123b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Im Einzelnen: Wie definiert sich die Totalperiode, über die der Gewinn anzustreben ist? Wie ermittelt sich der relevante "Gewinn"? Was ist einzubeziehen (zB steuerfreie Zuwächse; inflationsbedingte stille Reserven)? Wann liegen noch unschädliche Anlaufverluste vor? Änderung der Verhältnisse: Wirkt sich wie auf die Beurteilung aus bei zunächst ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Allgemeines zum UmwG

Tz. 1 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Das UmwG regelt das Zivilrecht der Unternehmensumw und bildet damit die zivilrechtliche Grundlage für die Mehrzahl der umw-stlich relevanten Maßnahmen zur Unternehmensumstrukturierung. Außer durch Umw nach dem UmwG können Strukturänderungen bei Unternehmen durch Einbringungsvorgänge, Kap-Erhöhungen gegen Sacheinlage, Realteilung oder durch An...mehr