Fachbeiträge & Kommentare zu Gründung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 41 Wohnungs... / 2.2 Grundformen der Wohnungshilfe und sonstige Hilfen

Rz. 7 Zu den Grundformen der Wohnungshilfe gehören (Nr. 4.1 UV-Wohnungshilfe-Richtlinien): Übernahme der Kosten für behinderungsgerechte bauliche Anpassung des vorhandenen bzw. zukünftigen Wohnraums (z. B. Ausstattung, Umbau, Ausbau, Erweiterung etc.). Übernahme behinderungsbedingter flächenbezogener Mehrkosten (einschließlich anteiliger Nebenkosten) einer behindertengerechten...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.3 Bilanzierungsverbote

Rz. 22 Handelsrechtliche Bilanzierungsverbote ergeben sich aus Einzelvorschriften. Gesetzliche Aktivierungsverbote bestehen für:[1] Aufwendungen für die Gründung eines Unternehmens, für die Beschaffung des Eigenkapitals und für den Abschluss von Versicherungsverträgen (§ 248 Abs. 1 HGB), selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immat...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsführerhaftung: Überwachungsverschulden, eigenes Unvermögen

Leitsatz Der Geschäftsführer einer GmbH kann sich gegenüber der Haftungsinanspruchnahme nicht darauf berufen, dass er aufgrund seiner persönlichen Fähigkeiten nicht in der Lage gewesen sei, den Aufgaben eines Geschäftsführers nachzukommen. Wer den Anforderungen an einen gewissenhaften Geschäftsführer nicht entsprechen kann, muss von der Übernahme der Geschäftsführung absehen...mehr

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Grundstückserwerb durch die... / 7. Formulierungsvorschlag

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Grundstückserwerb durch die... / 2. Abgrenzung zur Vorgründungsgesellschaft

Anders sieht es aus, wenn der Abschluss durch eine Personenvereinigung erfolgt, bei der die Beurkundung der Gründung noch nicht erfolgt ist, die jedoch schon geschäftliche Aktivitäten im Hinblick auf ihre spätere Gründung entfaltet (sog. Vorgründungsgesellschaft). Bei einer Zwei – oder Mehrpersonengesellschaft handelt es sich um eine GbR oder – bei dem Betrieb eines Handelsg...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 11): Typisc... / 1. Typische Wege in die GmbH

Keine besonderen Aufgabenstellungen ergeben sich, wenn die Steuerberatungsgesellschaft im Wege der Bargründung als neue Gesellschaft gegründet wird und erstmals ihre Geschäfte neu in dieser Rechtsform aufnimmt. Dies stellt in der Praxis jedoch nicht den Regelfall dar. In der Regel besteht die steuerliche Beratungseinheit schon vor Gründung der GmbH. Aufgabe ist es für diesen Fal...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.1. Wirtschaftliche Lage des Schuldners und ihre Ursachen

Rn 4 Zur Darstellung der wirtschaftlichen Lage des Schuldners[16] und ihrer Ursachen dürfte im Regelfall ein Eingehen auf die folgenden Punkte erforderlich sein:[17] Rn 5 die Erläuterung der rechtlichen Situation des Schuldners (Rechtsform, Gründung, Gesellschafter, Geschäftsführer, Prokura, Kapital, Sitz, Gegenstand des Unternehmens, Firma). Die Darstellung ist zudem nicht a...mehr

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Aktualisiertes BMF-Schreibe... / c) Neugründer als Leistungserbringer

Des Weiteren kann nach Tz. 35 des BMF-Schreibens die Freistellungsbescheinigung nur für einen bestimmten Auftrag erteilt werden. Dann ist sie aber sogleich mit einer zeitlichen Befristung zu versehen. So verfährt die Finanzverwaltung bei ihr nicht bekannten Leistungserbringern – insbesondere Neugründungen –, um sich über deren steuerliche Zuverlässigkeit ein Bild zu verschaff...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.1 Allgemeines

Rz. 4 Gewerbetreibende, die der GewSt-Pflicht unterliegen, haben neben der ESt-Erklärung bzw. der Steuererklärung nach § 181 Abs. 2 AO oder der KSt-Erklärung eigenständig eine GewSt-Erklärung i. S. einer Erklärung zur Festsetzung des GewSt-Messbetrags und, soweit erforderlich, eine Zerlegungserklärung abzugeben.[1] Auf die Abgabe dieser Steuererklärungen kann nicht verzichte...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.4.2 Steuerliche Besonderheiten bei dem Träger

Rz. 119 Zuwendungen des Trägers an die Pensions- oder Unterstützungskasse sind grundsätzlich als Betriebsausgaben zu behandeln.[1] Nicht erforderlich für die Abzugsfähigkeit der Zuwendungen ist, dass die Pensionskasse ihren Sitz oder ihre Geschäftsführung im Geltungsbereich des KStG hat. Voraussetzung ist jedoch, dass sich die Zuwendungen in der in den §§ 4c, 4d EStG bezeich...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.2 Rechtsfähigkeit

Rz. 41 Allgemeine Voraussetzung für die Steuerfreiheit der Kassen ist ihre Rechtsfähigkeit. Das ergibt sich aus dem Wortlaut des § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG; auch die §§ 1 – 3 KStDV wiederholen die Bedingung der Rechtsfähigkeit. Die rechtliche Verselbstständigung soll – bei aller wirtschaftlichen Verbundenheit – die Einflussnahme der Trägerunternehmen auf die Kassen einschränken. ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.3.2 Trägerunternehmen

Rz. 47 Trägerunternehmen ist das Unternehmen, das die Kasse zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung seiner Zugehörigen errichtet hat, das diesen Zugehörigen aus betrieblichen Gründen Versorgungszusagen erteilt oder in Aussicht stellt, das die Kasse ganz oder teilweise finanziert und damit seine Verpflichtungen aus der betrieblichen Versorgungszusage gegenüber den...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.2 Kreditinstitute und Kassen (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 KStG)

Rz. 18 Durch § 5 Abs. 1 Nr. 2 KStG werden bestimmte namentlich aufgeführte Kreditinstitute und Kassen von der KSt befreit, die öffentliche Aufgaben zu erfüllen haben und deren Zweck demgemäß nicht auf Gewinnerzielung gerichtet ist. Diese Institute stehen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, mit anderen Kreditinstituten nicht im Wettbewerb. Daher wird die gesamte Tätigkeit diese...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 5.1 Liebhaberei

Rz. 985 Voraussetzung für alle Gewinnermittlungsarten ist die Gewinnerzielungsabsicht. Diese liegt vor, wenn davon auszugehen ist, dass ein Totalgewinn angestrebt wird. "Totalgewinn" ist das Gesamtergebnis des Betriebs von der Gründung bis zur Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation. Ist nicht von einem Totalgewinn auszugehen, weil aus einer Tätigkeit über einen längeren Zeitr...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 3 Werbungskosten (Seiten 2–4)

Rz. 146 [Werbungskosten] Werbungskosten sind beruflich verursachte Ausgaben, die steuerlich den Bruttoarbeitslohn und damit die Steuer mindern. Im Vordruck sind lediglich die häufigsten Kostenarten aufgeführt (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 46–48), es handelt sich also nicht um eine vollständige Aufzählung. Werbungskosten sind auch dann möglich, wenn Sie noch nicht oder nic...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.2 Zur Systematik der Umwandlungsvorgänge

Rz. 3 Der Begriff "Umwandlung" erfasst Vorgänge, bei denen bestehende Rechtsformen von Rechtsträgern unter Fortführung des wirtschaftlichen Engagements geändert werden. Damit werden alle Vorgänge aus diesem Begriff ausgeschlossen, durch die ein Rechtsträger seine Tätigkeit erstmalig aufnimmt und originär erstmals seine Rechtsform erwirbt, ohne seine wirtschaftliche Funktion ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.4.1.1 Sachlicher Regelungsbereich

Rz. 126 Abs. 3 regelt den sachlichen und persönlichen Anwendungsbereich für Einbringungen nach den §§ 20–25 UmwStG. Dabei ist zu berücksichtigen, dass "Einbringung" ein steuerrechtlicher Begriff ist, der keine Entsprechung im UmwG hat. Unter den Begriff "Einbringung" fallen daher sowohl Umwandlungen nach dem UmwG, die im Wege der Gesamt- oder Teilrechtsnachfolge abgewickelt ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.2 Ausschluss der Verlustnutzung bei der übertragenden Körperschaft (Abs. 4 S. 1)

Rz. 141 Abs. 4 S. 1, der den übertragenden Rechtsträger betrifft, lässt den Abzug von Verlusten (negativen Einkünften), des Zinsvortrags und des EBITDA-Vortrags (s. Rz. 143) der übertragenden Körperschaft (nur) in der Weise zu, wie er ohne die Rückwirkungsfiktion bei dem übertragenden Rechtsträger möglich gewesen wäre. Diese Besteuerungsgrundlagen des übertragenden Rechtsträ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 2.2.2 Sachlicher Anwendungsbereich: Eintritt einer Steuerbefreiung

Rz. 11 Die Anwendung der Vorschrift setzt voraus, dass eine bisher steuerpflichtige Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse von der KSt befreit wird. Das bedeutet, dass die Körperschaft selbst von der KSt befreit werden muss. Es muss sich um eine Steuerbefreiung nach deutschem Recht handeln; eine Steuerbefreiung nach ausl. Recht hat in Deutschland keine Wirkung...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 6 Steuerliche Behandlung der formwechselnden Umwandlung

Rz. 162 Die formwechselnde Umwandlung ist in den §§ 190ff. UmwG geregelt. Formwechselnde Umwandlung bedeutet eine Änderung der Rechtsform der umwandelnden Gesellschaft, ohne dass sich die Identität der umgewandelten Gesellschaft ändert. Die formwechselnde Umwandlung führt also nicht zu einer Änderung des Rechtsträgers und somit nicht zum Erlöschen des umwandelnden und Neuent...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 6.3 Teilweises Ende einer Steuerbefreiung

Rz. 63 Abs. 2–4 gelten auch, wenn eine Steuerbefreiung teilweise endet. Das kann der Fall sein, wenn eine steuerbefreite Körperschaft einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gründet oder wenn ein Zweckbetrieb diese Eigenschaft verliert und zu einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wird. Dann ist für den steuerpflichtig werdenden Bereich e...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.3.1 Anwendung des UmwStG auf EU-/EWR-Umwandlungen

Rz. 8 Das deutsche Umwandlungssteuerrecht war bis zum "Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (SEStEG)" v. 12.12.2006[1] im Wesentlichen national ausgerichtet. Grund hierfür war die Anlehnung des UmwStG hinsichtlich seines persönlichen Regelungsbereichs an das unternehmensrecht...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.1.1 Strukturmerkmale der Umwandlungsarten

Rz. 78 Der sachliche Anwendungsbereich der §§ 3–19 UmwStG, d. h., die Anwendung des Gesetzes auf die verschiedenen Umwandlungsarten ohne Einbringungen, ergibt sich aus § 1 Abs. 1 UmwStG. Nach Abs. 1 gelten der Zweite bis Fünfte Teil des UmwStG, also die §§ 3–19 UmwStG, bei inl. Umwandlungen für alle Umwandlungsarten i. S. d. § 1 Abs. 1, 2 UmwG, die in den persönlichen Anwend...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 111 Zur Rechtsform der Rechtsträger, auf die die §§ 3–19 UmwStG anwendbar sind, enthält § 1 Abs. 1, 2 UmwStG nur mittelbare Regelungen. Übertragender Rechtsträger kann bei allen Formen der Umwandlung nur eine Körperschaft sein, damit grundsätzlich alle Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG. Beim Formwechsel nach § 190 Abs. 1 UmwG in eine Personengesellschaft kann nur ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.4.3 Wahl eines Wirtschaftsjahrs

Rz. 35 Nach § 7 Abs. 4 S. 3 KStG ist die Umstellung des Wirtschaftsjahrs auf einen vom Kj. abweichenden Zeitraum nur wirksam, wenn sie im Einvernehmen mit dem Finanzamt vorgenommen wird. Eine entsprechende Regelung enthält § 4a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG. Rz. 36 Eine Umstellung des Wirtschaftsjahrs liegt nur bei einem bereits bestehenden Gewerbebetrieb vor, nicht dagegen bei eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 2.2 Zu versteuerndes Einkommen

Rz. 4 Abs. 2 definiert das zu versteuernde Einkommen, das als Bemessungsgrundlage der KSt der Grundbegriff der §§ 7-22 KStG ist. Bei der Definition der Bemessungsgrundlage geht das Gesetz nicht "progressiv" vom untersten Begriff aus und entwickelt darauf aufbauend den Begriff des zu versteuernden Einkommens als den Betrag, auf den die Tarifvorschriften anzuwenden sind. Vielm...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / f. Gründung eines Tochterunternehmens

Tz. 161 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Ein Unterschied zwischen der Kapitalflussrechnung des Einzelunternehmens und des Konzerns ergibt sich bei Gründung eines Tochterunternehmens. Während das Leisten der Bareinlage in der Kapitalflussrechnung des Einzelunternehmens nach IAS 7.16 (c) als Auszahlung für den Erwerb von Eigenkapital anderer Unternehmen auszuweisen ist, findet aus Ko...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen v. 21.12.2019 (BGBl. I 2019, 2875 = BStBl. I 2020, 127) Rz. 2 1. Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen v. 26.9.2019 [...] Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen [1] [...] Artikel 1 Änderung der Ab...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 3 Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie durch DiRUG und DiREG

Kernaussage Unternehmen aller Rechtsformen können fortan Registeranmeldungen mittels Videokommunikationssystem online durchführen. GmbHs können künftig auch online gegründet werden. Satzungsändernde Gesellschafterbeschlüsse sowie Gesellschafterbeschlüsse zu Kapitalmaßnahmen können bei Einstimmigkeit online durchgeführt werden. Die EU hat im Jahr 2019 die sog. Digitalisierungsri...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Nachweis des rechtlichen und tatsächlichen Entzugs des Stiftungsvermögens (Nr. 1)

„... 1. nachgewiesen wird, dass das Stiftungsvermögen der Verfügungsmacht der in den Absätzen 2 und 3 genannten Personen rechtlich und tatsächlich entzogen ist und ...” Rz. 274 [Autor/Stand] Wer hat den Nachweis zu erbringen? Nach § 15 Abs. 6 Nr. 1 muss "nachgewiesen" werden, dass das Stiftungsvermögen der Verfügungsmacht der in den Abs. 2 und 3 genannten Personen rechtlich und...mehr

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ZErb 10/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Burandt/Rojahn Erbrecht BGB, FamFG, ZPO, BeurkG, GBO, EGBGB, EStG, ErbStG, EuErbVO Kommentar 4. Auflage, 2022 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-77039-5, 279 EU...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Kritik

Rz. 31 [Autor/Stand] Unterschiedliche Aspekte der Kritik. § 15 unterliegt einer sehr einhelligen Kritik von Seiten der Literatur.[2] Die Kritik betrifft unterschiedliche Aspekte: Zu dem Grundproblem der weit überschießenden Wirkung (vgl. nachstehend Rz. 32) treten systematische Mängel (vgl. nachstehen Rz. 33) und handwerkliche Gesetzgebungsfehler (vgl. nachstehend Rz. 34). R...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Ursprung des Zurechnungsgegenstands (noch Satz 1)

"... einer Familienstiftung, die Geschäftsleitung und Sitz außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes hat (ausländische Familienstiftung), ..." Rz. 106 [Autor/Stand] Gesetzliche Zusammenhänge. Es verwirrt, dass der Begriff der "Familienstiftung" erst in Abs. 2 (vgl. Rz. 161, 164 ff.), der Begriff der "ausländischen Familienstiftung" schon vorher in Abs. 1 definiert wird. ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995; Assmann, in: Assmann/Schneider (Hrsg.), Wertpapierhandelsgesetz, 7. Aufl., Köln 2019; Bilanzkontrollgesetz vom 15. Dezember 2004 (BilKoG), BGBl. I 2004, S. 3408; Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25. Mai 2009 (BilMoG), BGBl. I 2009, S. 1102; Bilanzrechtsreformgesetz vom 4. Dezember ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 13. Durchsuchungsobjekte

a) Einführung Rz. 187 [Autor/Stand] Als Durchsuchungsobjekte kommen Räume und Wohnungen in Betracht, die der Verdächtige oder Dritte innehat. Die Befugnis zur Nutzung ist unbeachtlich. Dazu gehören Arbeits-, Betriebs- und Geschäftszimmer, Bankschließfächer. Auch Räume in einem Dienst- oder Bürogebäude (Mietbüros) können erfasst sein. Ferner können die Person des Verdächtigen ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Zurechnung bei Bezugs-/Anfallsberechtigten (noch Satz 1)

"..., sonst den unbeschränkt steuerpflichtigen Personen, die bezugs- oder anfallsberechtigt sind, ..." Rz. 126 [Autor/Stand] "Sonstige" Zurechnung. Die Zurechnung nach § 15 unterliegt einer Rangfolge. Diese ergibt sich gesetzestechnisch aus dem Wort "sonst". Auf der ersten Stufe steht die Zurechnung beim Stifter, soweit dieser im Zeitpunkt der Zurechnung unbeschränkt steuerpfl...mehr

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Jansen, SGB VI § 231a Befre... / 2.3 Ende der Befreiung

Rz. 4 Nach § 231a Satz 2 i. d. F. bis zum 31.12.2004 wurde dem von der Regelung erfassten Personenkreis die Möglichkeit eingeräumt, die Befreiung von der Versicherungspflicht zu beenden. Der Grund für diese Besonderheit sind nach der Absicht des Gesetzgebers die im Hinblick auf die mit der Gründung einer dauerhaften selbständigen Existenz im Beitrittsgebiet verbundenen Schwi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 229 Versic... / 2.1 Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften (Abs. 1, 1a)

Rz. 4 Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft sind in ihrer Tätigkeit im Unternehmen nicht versicherungspflichtig (§ 1 Satz 4). Abs. 1 Satz Nr. 1 bestimmt als Sonderregelung dazu, dass Personen, die am 31.12.1991 als Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft versicherungspflichtig waren, auch weiterhin versicherungspflichtig bleiben. Rz. 5 Als einzige Regelung des § 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.3 Zuwendungsgegenstand im Kapitalgesellschaftsrecht

Rz. 72 Kapitalgesellschaften können Zuwendungen selbst ausführen und empfangen. Dass namentlich bei Leistungen eines Gesellschafters in das Vermögen einer GmbH auch ein schenkungsteuerrechtlich relevanter Vermögenstransfer an die Gesellschaft stattfindet, steht sowohl zivil- als auch schenkungsteuerrechtlich außer Frage. Allerdings führt auch die sog. disquotale Einlage in d...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.2 Mittelbare Zuwendung

Rz. 55 Nicht erforderlich ist es, dass sich der Zuwendungsgegenstand im Vermögen des Schenkers befunden hat und wesensgleich auf den Beschenkten übergeht. Wenn der Entreicherungsgegenstand beim Schenker einerseits und der Bereicherungsgegenstand beim Beschenkten andererseits nicht übereinstimmen, wird dies als sog. mittelbare Zuwendung bzw. mittelbare Schenkung bezeichnet.[1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6 Gesellschaftsrechtliche Anteilsübertragung (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 2, 3 ErbStG)

Rz. 431 § 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 ErbStG regelt im Wege einer doppelten Fiktion, dass der durch einen Gesellschafter ausgelöste Übergang eines Gesellschaftsanteils bzw. Teils eines Anteils an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft als Schenkung auf den Todesfall "gilt", "soweit" der Steuerwert dieses Anteils zum Todeszeitpunkt Abfindungsansprüche Dritter übersteigt. Die Vorsch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Gemeinschaftsunternehmen

Rn. 79 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Unter Gemeinschafts-UN versteht man gemeinsame TU verschiedener UN (sog. MU), die zur Erreichung gemeinsamer – nicht unbedingt identischer – Zwecke gegründet oder erworben werden. Beispiele sind Einkaufs- oder Verkaufsgemeinschaften, gemeinsame Produktions- und Forschungseinrichtungen etc. "Die praktische Bedeutung derartiger gemeinsamer Töch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 114 Unfallv... / 2.2 Gewerbliche Berufsgenossenschaften

Rz. 5 Die gewerblichen Berufsgenossenschaften gehen auf das Unfallversicherungsgesetz v. 6.7.1884 (RGBl. S. 69) zurück. Durch die Beschlüsse des Bundesrates v. 21.5.1885 (AN S. 23) waren die ersten 55 Berufsgenossenschaften errichtet worden. Seit ihrer Gründung waren die gewerblichen Berufsgenossenschaften nach beruflichen Fachbereichen (nach Gewerbezweigen) gegliedert. Die B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 4 Liebhaberei

Rz. 26 Bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen können andauernde Verluste zur Annahme einer Liebhaberei führen.[1] Eine einkommensteuerrelevante Tätigkeit im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs i. S. d. § 13 Abs. 1 EStG setzt Gewinnerzielungsabsicht voraus. Diese zeigt sich in dem Bestreben, während des Bestehens des land- und forstwirtschaftliche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 6 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 32 § 13a EStG gilt nur für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft i. S. d. § 13 EStG. Die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen muss einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft betreffen (§ 13 EStG Rz. 38ff.). Dies erfordert eine selbstständige, nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Strategien für eine nachhal... / 2.14.5 Ausreichende Gewinne

Ich bin selbst ein bisschen überrascht, dass ich als Professorin für Controlling die beiden Kriterien Gewinn und Liquidität ausgerechnet an den Schluss gestellt habe. Offenbar hat sich die nachhaltige ganzheitliche Ausrichtung bereits so verfestigt, dass sie sich – fast unbemerkt – in dessen Struktur eingeschlichen hat. Glauben Sie bitte nicht, dass ich mit diesem Unterkapite...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehe ohne Ehevertrag? § 1365 BGB im Gesellschaftsrecht

Zusammenfassung Die weitaus meisten Ehen werden in Deutschland ohne Ehevertrag abgeschlossen. Dann gilt der gesetzliche Güterstand der "Zugewinngemeinschaft", § 1363 BGB. Alles, was während der Ehe hinzugewonnen wird, wird beim Ende der Ehe geteilt. Jeder Ehepartner kann dessen ungeachtet grundsätzlich frei über sein Vermögen verfügen. Eine Ausnahme von dieser Regel stellt § ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anwartschaft auf den Bezug von GmbH-Anteilen im Rahmen einer Kapitalerhöhung

Leitsatz Eine Anwartschaft auf den Bezug von Geschäftsanteilen an einer GmbH (§ 17 Abs. 1 Satz 3 EStG) im Rahmen einer Kapitalerhöhung liegt erst dann vor, wenn das Bezugsrecht selbständig übertragbar ist. Dies setzt voraus, dass die Kapitalerhöhung durch die Gesellschafterversammlung beschlossen bzw. der entsprechende Beschluss in das Handelsregister eingetragen worden ist....mehr