Fachbeiträge & Kommentare zu Grundfreibetrag

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Steuerklasse IV (§ 38b Abs 1 S 2 Nr 4 EStG)

Rn. 50 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 In die StKl IV gehören verheiratete ArbN, wenn beide Ehegatten (zur zivilrechtlich zu beurteilenden Frage des Vorliegens einer Ehe s Rn 23) unbeschränkt estpfl sind und nicht dauernd getrennt leben (zur Frage des Dauernd-getrennt-Lebens s Rn 24) und (mindestens) einer von ihnen Arbeitslohn bezieht. Für die Einreihung in StKl IV ist seit dem S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Inhalt und Zweck

Rn. 1 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die §§ 49ff EStG knüpfen an die dem deutschen ESt-Recht immanente Unterscheidung zwischen unbeschränkter und beschränkter StPfl (vgl § 1 Abs 1–3 und § 1 Abs 4 EStG) an und regeln die Einzelheiten der beschränkt StPfl. § 49 Abs 1 EStG enthält als Ausgangsvorschrift eine abschließende Aufzählung der einzelnen beschränkt stpfl inländischen Einkün...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Beispiele

Rn. 60 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 vorläufig frei Rn. 61 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Beispiel 1: 520 EUR Lohn A ist seit Januar 2023 in einer Werkstatt als Aushilfskraft beschäftigt. Sein Monatslohn beträgt anfangs EUR 520. Lösung: Der ArbG kann das stpfl Arbeitsentgelt unter Verzicht auf den Abruf der elektronischen LSt-Abzugsmerkmale pauschal mit 2 % besteuern (§ 40a Abs 2 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Steuerklasse III (§ 38b Abs 1 S 2 Nr 3 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 In die StKl III fallen gemäß § 38b Abs 1 S 1 Nr 3 Buchst a EStG in erster Linie verheiratete ArbN (zur zivilrechtlich zu beurteilenden Frage des Vorliegens einer Ehe s Rn 23, zur Anwendung der Vorschrift auf eingetragene Lebenspartner und gleichgeschlechtliche Ehepartner s Rn 25), die mit ihrem Ehegatten zusammen unbeschränkt estpfl sind und...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtsentwicklung

Rn. 2001 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 § 16 Abs 4 EStG hat eine bewegte Entwicklung hinter sich, die für den StPfl unterschiedlich vorteilhaft verlaufen ist. Zum 01.01.1996 wurde die Rechtslage durch das JStG 1996 in folgenden Punkten geändert (vgl hierzu Bering, DStR 1995, 1820): der Grundfreibetrag, der unabhängig von Alter und dauernder Berufsunfähigkeit gewährt wurde, entfie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Pauschalierung mit 2 %

Rn. 44b Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Pauschalierung von 2 % nach § 40a Abs 2 EStG kann nur erfolgen, wenn der ArbG den pauschalen Beitrag zu der gesetzlichen Rentenversicherung von 15 % entrichtet (R 40a.2 S 1 LStR 2023). Wird eine geringfügige Beschäftigung ausschließlich in privaten Haushalten ausgeübt, kann die Pauschbesteuerung ebenfalls durchgeführt werden, wenn der pa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.6 Tarifliche ESt und Mindeststeuer

Rz. 78 Die tarifliche ESt wird bei beschr. Stpfl. zwingend nach § 32a Abs. 1 EStG, d. h. nach der Grundtabelle, ermittelt. Das gilt auch für Ehegatten/eingetragene Lebenspartner. Eine Anwendung der Splittingtabelle erfolgt in keinem Fall. Auch die Erweiterung der Möglichkeit der Splittingbesteuerung nach § 32a Abs. 6 EStG ist gem. § 50 Abs. 1 S. 3 EStG ausgeschlossen. Rz. 79...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.4.2 Veranlagung bei einem Freibetrag nach § 39a Abs. 4 EStG als Lohnsteuerabzugsmerkmal (Abs. 2 S. 2 Nr. 4 Buchst. a)

Rz. 120 Keine Abgeltungswirkung tritt ein, wenn der LSt-Abzug des beschr. stpfl. Arbeitnehmers im Inland aufgrund elektronischer LSt-Abzugsmerkmale durchgeführt worden ist, die Werbungskosten, Sonderausgaben oder ein Freibetrag bzw. Hinzurechnungsbetrag nach § 39a Abs. 4 EStG berücksichtigen. Gleiches gilt, wenn statt des elektronischen LSt-Abzugsmerkmals eine Bescheinigung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.3 Rechtsentwicklung

Rz. 17 § 50 EStG ist seit seiner Einführung durch das EStG 1949 häufig geändert worden. Im Folgenden werden nur die wesentlichen Änderungen dargestellt. Rz. 18 § 50 EStG i d. F. des EStG 1949 entsprach in seiner Struktur bereits der heutigen Vorschrift. Abs. 1 enthielt die Vorschrift über Betriebsausgaben und Werbungskosten und den Ausschluss der Anwendung von Steuerermäßigun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.5 Ermittlung des zu versteuernden Einkommens

Rz. 77 Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens ist bei beschr. Stpfl. der Ansatz aller Freibeträge ausgeschlossen, die als Deckung des Grundbedarfs des Stpfl. zum subjektiven Nettoprinzip gehören. Nicht anwendbar sind daher Kinderfreibeträge zur Deckung des Existenzminimums und Freibeträge für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf nach § 32 Abs. 6 EStG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.2 Vereinbarkeit der beschränkten Steuerpflicht mit höherrangigem Recht

Rz. 6 Die Unterschiede zwischen beschr. und unbeschränkter Steuerpflicht, und insbes. die tendenziell bestehende Höherbelastung des beschränkt Stpfl., haben die Frage aufgeworfen, ob diese Regelungen mit dem GG und dem EG-Vertrag vereinbar sind. Rz. 7 Grundsätzlich gilt auch für beschr. Stpfl. der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.[1] Dami...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 1.1 Beschränkte Steuerpflicht

Rz. 1 § 49 EStG knüpft an die Definition der beschr. Steuerpflicht in § 1 Abs. 4 EStG an. Zur Unterscheidung zwischen beschr. und unbeschränkter Steuerpflicht vgl. daher Erl. zu § 1 EStG. Durch die beschr. Steuerpflicht soll die wirtschaftliche Tätigkeit nicht im Inland ansässiger natürlicher Personen und Körperschaften steuerlich belastet werden. Diese Belastung ist aus 2 G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.2 Abgeltung durch den Steuerabzug

Rz. 92 Soweit Einkünfte eines beschr. Stpfl. einem Steuerabzug (Quellensteuer) unterliegen, ist die Steuer mit diesem Steuerabzug grundsätzlich abgegolten. Es erfolgt dann keine Veranlagung; zu Ausnahmen von der Abgeltung Rz. 108ff. Rz. 93 Zweck der Abgeltung durch den Steuerabzug ist die Erleichterung des Verfahrens. I. d. R. hat ein Stpfl., der nur abzugspflichtige inländis...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4 Sonderregeln für EU- und EWR-Fälle

Rz. 119 Um europarechtliche Probleme des Steuerabzugs zu vermeiden, enthält Abs. 3 eine Sonderregelung für EU- und EWR-Fälle. Allgemein zu den europarechtlichen Problemen vgl. Rz. 8ff. Die Sonderregelung besteht darin, dass der Vergütungsgläubiger gegenüber dem Vergütungsschuldner die mit den Vergütungen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Betriebsausgab...mehr

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Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen aus einer in den Niederlanden ausgeübten freiberuflichen Tätigkeit

Leitsatz 1. Die Sonderregelung zur Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen in § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Teilsatz 2 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes gilt aufgrund der Niederlassungsfreiheit (Art. 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) auch für Vorsorgeaufwendungen, die in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit Einnahmen aus einer in den N...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.6.4 Konkurrenz zu § 33a Abs. 1 EStG

Rz. 170s § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG und § 33a Abs. 1 EStG (Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen) sind nicht nebeneinander anwendbar. Der Stpfl. kann den Abzug nur nach der einen oder anderen Vorschrift in Anspruch nehmen. § 33a Abs. 1 EStG findet auch auf die den Betrag von 13.805 EUR übersteigenden Aufwendungen keine Anwendung. Unterhaltsleistungen für Vorjahr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1.3 Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung

Rz. 55a Der BFH[1] hat die Neuregelung als verfassungsgemäß angesehen, sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird, was der BFH in dem zugrunde liegenden Streitfall verneinte. Diese Auffassung hat der BFH durch weitere Entscheidungen bestätigt. Es bestehen weder wegen der beschränkten Abziehbarkeit im Rahmen der Höchstbeträge,[2] der Aufwendungen i. H....mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Definition und Abgrenzung

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Steuerbefreiungen sind Rechtsnormen, die > Einnahmen, die zu einer der sieben Einkunftsarten des ESt (> Einkünfte) gehören und damit grundsätzlich zu besteuern sind, von der Besteuerung freistellen. Solche Steuerbefreiungen finden sich hauptsächlich im EStG, aber auch in anderen Gesetzen, in völkerrechtlichen Verträgen und sogar im Völkerrech...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuerabzugsverfahren

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Als LSt-Abzugsverfahren (vgl §§ 38 bis 42g EStG) werden die Vorgänge bezeichnet, die mit der Einbehaltung und Abführung der LSt zu tun haben. Bei einem > Arbeitnehmer unterliegt der > Arbeitslohn dem LSt-Abzug durch den > Arbeitgeber; dieses besondere Verfahren ist verfassungsgemäß (BVerfG 96, 1 vom 10.04.1997 – 2 BvL 77/92 = BStBl 1997 II, 51...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuerberatungskosten

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Zu WK/BA führt nur der Teil der Aufwendungen, die auf die Ermittlung der > Einkünfte entfallen; das gilt auch für die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (BFH 82, 455, 458, 459 = BStBl 1965 III, 412, 413, 414). Im Übrigen gehören Steuerberatungskosten zu den Aufwendungen für die private > Lebensführung, die grundsätzlich über den > Grundf...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Verteilung der Steuerlast

Rz. 9 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Verteilung der Einkünfte und der Steuerlast zeigt, dass das Aufkommen aus der Einkommensteuer ganz wesentlich von den Besserverdienenden getragen wird. Für das Jahr 2022 stellt sich das von oben und unten wie folgt dar (BMF, Datensammlung zur Steuerpolitik 2022 mit weiteren Hin- und Nachweisen):mehr

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Anhang 2 – Steuerklassenwahl

Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2023 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind[1] Stand: EL 134 – ET: 06/2023 (aktualisierte Fassung vor dem Hintergrund der Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022) Ehegatten oder Lebenspartner, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, können bekanntlich für den Lohnsteu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Zulassung durch das Finanzamt

Rz. 99 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Soweit die Pauschalbesteuerung antragsabhängig ist, darf das FA sie dem ArbG nicht verweigern, wenn die Voraussetzungen des § 40 EStG erfüllt sind und – besonders bei der Nacherhebung von LSt nach § 40 Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG – sachliche Gründe nicht entgegenstehen (wie zB > Rz 88, 100). Das FA entscheidet im Rahmen pflichtgemäßer Ermessensau...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1 Hintergrund

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen, insbesondere im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Diese wurde im Steuerentlast...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 1.1 Systematik

Rz. 1 Die GewSt ist eine Steuer auf die von einem inländischen Gewerbebetrieb erzielten Einkünfte. Sie tritt bei gewerblich tätigen Steuerpflichtigen neben die ESt bzw. KSt. Die GewSt ist eine rechtsformunabhängige Steuer, der sowohl natürliche Personen als auch Personenvereinigungen unterliegen können. Sie knüpft nicht an die Rechtsform des Steuerpflichtigen an, sondern an ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 1 Hintergrund

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlastungsgesetz 20...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1 Hintergrund

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlastungsgesetz 20...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1 Überblick

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlastungsgesetz 20...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1 Hintergrund

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlastungsgesetz 20...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1 Überblick

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlastungsgesetz 20...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1 Überblick

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen, insbes. im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Diese wurde im Steuerentlastungsg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 1 Hintergrund

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlastungsgesetz 20...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1 Hintergrund

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insb. den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Diese wurde im Steuerentlastungsgesetz 2022 umges...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1 Hintergrund

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlastungsgesetz 20...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 1 Hintergrund

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlastungsgesetz 20...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.1.2 Unentgeltlich bestellter Nießbrauch

Die i. d. R. zwischen nahen Angehörigen anzutreffende unentgeltliche Nießbrauchsbestellung führt zum Übergang der Nutzungsbefugnis auf den Nießbraucher. Bei einem vermieteten Grundstück tritt der Nießbraucher in die Rechtsstellung des Eigentümers als Vermieter ein.[1] Dies hat zur Folge, dass die Einkunftserzielung und damit auch die Möglichkeit des Werbungskostenabzugs al...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bemessungsgrundlage und Höhe der Mobilitätsprämie

Rn. 10 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Mobilitätsprämie bemisst sich anhand der ab dem 21. Entfernungskilometer erhöhten Entfernungspauschale von 35 Cent (VZ 2021) bzw 38 Cent (VZ 2022–2026). Sie greift gemäß § 101 S 3 EStG bei ArbN ausschließlich, soweit der ArbN-Pauschbetrag (§ 9a S 1 Nr 1 Buchst a EStG) durch die erhöhte Entfernungspauschale zusammen mit den übrigen WK bei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 6 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 StPfl, bei denen sich ein höherer WK- oder BA-Abzug infolge der erhöhten Entfernungspauschale steuerlich nicht auswirkt, weil ihr zvE innerhalb des Grundfreibetrags (VZ 2021 9 744 EUR, VZ 2022 10 347 EUR, VZ 2023 10 909 EUR) liegt und sie daher keine ESt zahlen (geringverdienende Fernpendler), haben ab dem VZ 2021 mit der Mobilitätsprämie die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Umsetzungsmaßnahmen

Rn. 2 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Einen besonderen Stellenwert hat in diesem Zusammenhang die Reduzierung des CO 2-Austoßes im Verkehrssektor. Zur Stärkung von alternativen Mobilitätsformen und zur Erreichung von Verhaltensanpassungen sieht das Klimaschutzprogramm unter anderem eine vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale für StPfl mit ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Berechnung der ESt bei einem negativen verbleibenden zvE (§ 34 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 135 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Ist das gesamte zvE positiv, aber nach Abzug der darin enthaltenen außerordentlichen Einkünfte negativ, so betrifft das gesamte zvE nur die außerordentlichen Einkünfte. Die ESt beträgt dann das Fünffache der sich für ein Fünftel des zvE ergebenden ESt nach dem Regeltarif, § 34 Abs 1 S 3 EStG. Durch diese Regelung soll sichergestellt werden, d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Abzugsbeträge

Rn. 121 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Rechtsfolge des § 34 Abs 1 EStG (Progressionsglättung) erfordert, dass alle im zvE enthaltenen außerordentlichen Einkünfte von den übrigen (nicht begünstigten) Einkünfte abzugrenzen und auch getrennt zu ermitteln sind, vgl BFH v 29.10.1998, BStBl II 1999, 588. Der sachliche Umfang der außerordentlichen Einkünfte ist daher für sich gesond...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Berechnung der ESt bei positivem verbleibendem zvE (§ 34 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 132 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Steuer auf die außerordentlichen Einkünfte berechnet sich nach § 34 Abs 1 S 2 EStG in sechs Schritten:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Festsetzung und Auszahlung der Mobilitätsprämie (§ 105 EStG)

Rn. 24 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die ursprünglich vorgesehene Fassung des § 105 EStG wurde durch Art 2 Nr 16 JStG 2020 vom 21.12.2020 (BGBl I 2020, 3096) und damit noch vor ihrem Inkrafttreten zum 01.01.2021 umfassend geändert. Das FA setzt die Mobilitätsprämie nach Ablauf des Kj nun nicht – wie zunächst vorgesehen – in einem gesonderten Prämienbescheid, sondern im Rahmen de...mehr

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Befristete Gas- & Wärmeprei... / 1. Allgemeines

Die Bewältigung der Energiekrise ist wichtig: für den sozialen Zusammenhalt in unserem Land, für die Stabilität unserer Volkswirtschaft und für die Bekämpfung der Inflation. Die Bundesregierung hat aus diesem Grund die ExpertInnen Kommission Gas und Wärme eingesetzt und diese gebeten, Vorschläge zur Bewältigung der durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelösten G...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Forderungen nach einem einheitlichen Steuersatz

Rz. 10 Im Verlauf der Diskussion im Vorfeld der Einführung der MwSt in Deutschland zum 1.1.1968 war zunächst zwar mehrfach die Forderung nach einem einheitlichen Steuersatz erhoben worden. Der Vorteil eines einheitlichen Steuersatzes läge in erster Linie in seinem Vereinfachungseffekt, weil zahlreiche Abgrenzungsschwierigkeiten, die mit jeder Differenzierung zwangsläufig ver...mehr

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Behindertengerechter Garten... / 3 Entscheidung: Die Umbaukosten sind nicht zwangsläufig entstanden

Der BFH teilt die Auffassung des FG. Es fehlt an der Zwangsläufigkeit der Aufwendungen. Denn sie beruhten nicht vorrangig auf der Krankheit bzw. Behinderung der X, sondern sind Folge ihres frei gewählten Freizeitverhaltens. Sinn und Zweck des § 33 EStG Ziel des § 33 EStG ist es, zwangsläufige Mehraufwendungen für den existenznotwendigen Grundbedarf zu berücksichtigen, die wege...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.11.2 Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung und Möglichkeiten

Wenn der Schuldner zu einer Zahlung verurteilt worden ist und immer noch nicht "freiwillig" zahlt, muss vollstreckt werden. Es gibt drei Voraussetzungen für jede Art der Zwangsvollstreckung: Der Gläubiger muss über einen Vollstreckungstitel verfügen (Urteil, Vollstreckungsbescheid als Ergebnis eines Mahnverfahrens oder eine notarielle Urkunde). Der Vollstreckungstitel muss mit...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / 1. Pfändungsschutz: Grundfreibetrag

Rz. 81 Ein Kontoguthaben in Höhe des Pfändungsfreibetrags nach § 850c ZPO (ab dem 1.7.2022 monatlich 1.330,16 EUR) wird nicht von einer Pfändung erfasst ("Basispfändungsschutz"). Hierbei handelt es sich ausdrücklich nur um den Grundfreibetrag nach § 850c Abs. 1 S. 1 ZPO. Das bedeutet, dass aus diesem Betrag Überweisungen, Lastschriften, Barabhebungen, Daueraufträge etc. getä...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / d) Höhe des Einkommens bei voller oder teilweiser Nichtberücksichtigung

Rz. 136 Anhaltspunkt für eine gänzliche Nichtberücksichtigung eines Unterhaltsberechtigten ist entweder der unpfändbare Grundbetrag nach der amtlichen Lohnpfändungstabelle oder der Sozialhilfebedarf. Rz. 137 Eine Orientierung am Grundfreibetrag nach § 850c ZPO kommt z.B. nicht in Betracht, wenn der Unterhaltspflichtige mit dem Schuldner in einem Haushalt lebt, weil im Grundfr...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / b) Voraussetzungen der Nichtberücksichtigung

Rz. 119 Die Entscheidung über die volle oder teilweise Nichtberücksichtigung einer Person oder mehrerer unterhaltsberechtigter Personen trifft das Vollstreckungsgericht grds. nach billigem Ermessen. Im Rahmen der Ermessensentscheidung ist auch zu berücksichtigen, ob die dem Schuldner gegenüber zum Unterhalt berechtigte Person (hier die Ehefrau des Beschwerdeführers) ihrersei...mehr