Fachbeiträge & Kommentare zu Grundfreibetrag

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 3 Einzelfälle (ABC)

Rz. 80 Arbeitsmittel s. § 9 EStG Rz. 221ff. Asylgewährung s. § 9 EStG Rz. 265 Aufsichtsrat Arbeitnehmer, die als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat einer AG gewählt werden, müssen sich vielfach vor ihrer Benennung als Kandidat für die Wahl dazu verpflichten, im Fall ihrer Wahl einen Teil der Aufsichtsratstantiemen an bestimmte betriebliche oder außerbetriebliche (gewerksch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.2.1.3 Aufteilbarkeit eines Aufwands nach Maßgabe der neueren Rechtsprechung

Rz. 46 Eine Ausdehnung dieser Ausnahmen auf Fälle, in denen eine Aufteilung mangels objektiver, leicht nachprüfbarer Maßstäbe nur im Weg einer griffweisen Schätzung möglich wäre, war nach der Rspr. bis zur Entscheidung des Großen Senats v. 21.9.2009 grundsätzlich ausgeschlossen.[1] Nunmehr ist maßgeblich, ob ein objektiver Aufteilungsmaßstab besteht.[2] Ob eine Aufteilbarkei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Außergewöhnlichkeit der Aufwendungen

Rn. 80 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Aufwendungen müssen außergewöhnlich sein. Nach der Legaldefinition in § 33 Abs 1 EStG ist eine Aufwendung außergewöhnlich, wenn dem StPfl zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der StPfl gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands entstanden sind. Diese Definition ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Prüfschema für den Ansatz von Reisekosten

Tz. 11 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Falls Reisekosten geltend gemacht werden sollen, ergibt sich folgendes Prüfschema: Ist die Reise beruflich oder privat veranlasst? Wenn beruflich veranlasst: Sucht der Arbeitnehmer die erste Tätigkeitsstätte auf? Wenn nicht die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird, liegen "Reisekosten" vor. Tz. 12 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Hinsichtlich der Fra...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Besonderheiten für Arbeitnehmer mit öffentlich-rechtlichem Dienstverhältnis (§ 1a Abs 2 EStG)

Rz. 35 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 In den Fällen des umständlich formulierten § 1a Abs 2 EStG wird aus Gründen der Gleichbehandlung (> Gleichheitssatz) auch der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte eines unbeschränkt Stpfl auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt, damit die Vorschriften über die > Ehegattenbesteuerung (§ 26 Abs 1 Satz 1 EStG) angewendet werden...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht des Arbeitnehmers

Rz. 20 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Bestimmte Personen, die ihre Einkünfte im Wesentlichen im > Inland erwirtschaften, haben hier weder einen > Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen > Aufenthalt, sondern sind im Ausland ansässig. Deshalb sind sie grundsätzlich mit ihren im Inland erzielten Einkünften (vgl § 49 EStG; > Inländische Einkünfte) in Deutschland beschränkt steuerpflichtig...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht von Familienangehörigen im EU-/EWR-Bereich (§ 1a Abs 1 EStG)

Rz. 30 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Nach § 1a Abs 1 EStG werden bestimmte Vergünstigungen gewährt, mit denen die persönlichen und familiären Verhältnisse des Stpfl berücksichtigt werden (> Rz 32 ff). Für diese Regelung kommt ein Stpfl in Betracht, wenn er Angehöriger eines EU-/EWR-Mitgliedstaats ist, also Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der > Europäische Union Rz 1 oder ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Regelungszweck/Anwendungsbereich

Rz. 1 Die Norm wurde durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 23.4.2009 mit Wirkung zum 1.7.2010 eingefügt (BGBl. I 2009. 1707) und durch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG; BGBl. I 2020, S. 2466) mit Wirkung zum 1.12.2021 neu gefasst. Seit dem 1.1.2012 besteht im Rahmen einer Pfändung des Guthabens bei einem Zahlungskonto nur noch Schut...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.4 Weihnachtsvergütungen (Nr. 4)

Rz. 17 Der pfändungsgeschützte Höchstbetrag von Weihnachtsvergütungen wurde mit Wirkung zum 1.1.2022 geändert (BGBl I 2021, 850). Die bisherige Beschränkung bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens ist entfallen. Die Höhe von unpfändbaren Weihnachtsvergütungen ist nunmehr mit der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung nach § 850c Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 ZPO ver...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 2.2.1.1 Allgemeines

Rz. 38 Negative Einkünfte, die erstmals bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte ab VZ 2004 nicht ausgeglichen werden können, sind bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Mio./2 Mio. EUR (ab VZ 2013), 10 Mio./20 Mio. EUR (für VZ 2020, 2021) im Falle der Zusammenveranlagung, vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unmittelbar vorangegangenen VZ vorrangig vor Sonderausgaben, auße...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 2.2.2 Verlustvortrag

Rz. 53 Nicht ausgeglichene negative Einkünfte, die nicht durch Verlustrücktrag abgezogen worden sind, sind in den folgenden VZ bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 1 Mio. EUR unbeschränkt, darüber hinaus bis zu 60 % des 1 Mio. EUR übersteigenden Gesamtbetrags der Einkünfte vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeschränkungen a...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 2.1.1 Zu berücksichtigende Beträge

Rz. 30 Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte, § 2 Abs. 3 EStG, nicht ausgeglichen werden, sind nach § 10d Abs. 1 Satz 1 EStG bis zu einem Betrag von 1 Mio./10 Mio. EUR, bei Ehegatten oder Lebenspartnern,[1] die nach §§ 26, 26b EStG zusammen veranlagt werden, bis zu einem Betrag von 2 Mio./20 Mio. EUR vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unm...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 2.2.1.2 Reihenfolge

Rz. 41 Die Berücksichtigung erfolgt durch den Abzug vom Gesamtbetrag der Einkünfte vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen. Auch diese Regelung gilt ab VZ 1999 und stellt eine Änderung zum Rechtszustand bis VZ 1998 dar, wonach der Verlustabzug "wie Sonderausgaben" vom Gesamtbetrag der Einkünfte an letzter Stelle abgezogen wurd...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.3 Bargeld (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 45 Die Regelung entspricht § 811 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 8 ZPO a. F. Sie regelt den Pfändungsschutz von Bargeld, das der Gerichtsvollzieher im Rahmen der Pfändung bei dem Schuldner vorfindet. Der Anwendungsbereich erstreckt sich ausschließlich auf den Schuldner als natürliche Person, nicht hingegen auf Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften. Denn nur bei natürliche...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 13 Versteuerung und Sozialversicherungspflicht der Betriebsrente

Die Besteuerung der Betriebsrente richtet sich danach, ob diese mit versteuerten oder steuerfreien Aufwendungen finanziert wurde. Im Einzelnen ergibt sich Folgendes: Die Betriebsrente aus Versicherungszeiten vor 2003 ist – da sie bis dahin ausschließlich über Umlagen finanziert wurde – nur mit dem sog. Ertragsanteil zu versteuern. Dieser richtet sich nach dem Alter des Versich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.6 Veranlagung nach Berücksichtigung von Freibeträgen für Lohnsteuerabzugsmerkmale (Nr. 4)

Rz. 44 Nach § 46 Abs. 2 Nr. 4 EStG ist eine Amtsveranlagung durchzuführen, wenn bei der Bildung der LSt-Abzugsmerkmale nach § 39 EStG ein Freibetrag gem. § 39a Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG, d. h. ein Freibetrag für erhöhte Werbungskosten, für erhöhte Sonderausgaben, für außergewöhnliche Belastungen gem. den §§ 33, 33a, 33b Abs. 6 EStG (nicht auch gem. § 33b Abs. 1 bis 5; s. § 39a Abs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.4 Abzug überhöhter Vorsorgeaufwendungen (Nr. 3)

Rz. 40 Die Amtsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG knüpft bis zum Vz 2023 an die Gewährung der Vorsorgepauschale nach § 39b EStG im LSt-Abzugsverfahren an (Rz. 40a). Ab dem Vz 2024 entfällt die Mindestvorsorgepauschale, sodass im LSt-Abzugsverfahren nur noch die tatsächlich entstandenen Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden. Die Amtsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. ...mehr

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ZErb 03/2022, Nachfolgegest... / 1

Durch die frühzeitige Übertragung von Vermögenswerten auf nachfolgende Generationen werden die Schenkungsteuerfreibeträge optimal genutzt und zukünftige Wertsteigerungen entstehen bereits bei der nächsten Generation, sodass diese Wertsteigerungen im Erbfall nicht mehr versteuert werden müssen. Zudem lassen sich oft auch ertragsteuerliche Vorteile nutzen, da durch die Einbezi...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.15 Beschäftigungsverhältnisse mit Kindern bzw. Angehörigen

Wesentliche Inhalte Die Gründe für die Einstellung eigener Kinder im Betrieb sind vielfältig, oft auch aus erzieherischen Gründen und reichen von der Beschäftigung als Ferienjob hin bis zur regelmäßigen Beschäftigung während eines Studiums. Kinder können auch zu Ausbildungszwecken im elterlichen Betrieb eingesetzt werden (H 4.8 EStH 2020. Lohnkosten der Kinder – die man unterh...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Grundsätzliches

Rz. 80 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Im Grundsatz gehört der Aufwand für die eigene Nahrungsaufnahme zu den mit dem > Grundfreibetrag abgegoltenen Kosten der > Lebensführung (> Existenzminimum). Nur beruflich veranlasste (zusätzliche) Mehraufwendungen kommen deshalb für eine Berücksichtigung als BA/WK in Betracht (> Rz 13), die wegen der fehlenden Gelegenheit entstehen, sich so...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Freibeträge bei Unterhaltsvollstreckung und Deliktsforderungen (Abs. 1)

Rz. 1 Satz 1 regelt die Ersetzung des Grundfreibetrags (§ 899 Abs. 1 ZPO) und der weiteren Erhöhungsbeträge nach § 902 Satz 1 ZPO, wenn der Gläubiger wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche und Unterhaltsrenten gemäß § 850d ZPO oder Ansprüchen aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung gemäß § 850f Abs. 2 ZPO (Deliktsforderungen) in die Gutschrift aus einer Bankverbin...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Mögliche Ansparung bis zu 3Kalendermonate (Abs. 2)

Rz. 8 § 899 Abs. 2 Satz 1 ZPO bestimmt, dass im jeweiligen Kalendermonat nicht verbrauchtes pfändungsfreies Guthaben in Höhe des Grundfreibetrages nach § 899 Abs. 1 ZPO in den 3 folgenden Kalendermonaten nicht von der Pfändung erfasst, sondern in diesen (jeweiligen) Monat übertragen wird. Die Frist für die Möglichkeit der Übertragung des nicht verbrauchten pfändungsfreien Gu...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Pfändungsfreier Betrag (Abs. 1)

Rz. 2 In Abs. 1 wird der Inhalt der bis zum 30.11.2021 geltenden Rechtslage in § 850k Abs. 1 Satz 1, 2 und 4 ZPO weitgehend übernommen; es handelt sich hierbei um die Gewährung des Grundfreibetrages auf dem P-Konto (sog. Stufe 1 des Kontopfändungsschutzes). Rz. 3 Nach § 899 Abs. 1 Satz 1 HS 1 ZPO kann ein Schuldner bei einer Pfändung des Guthabens auf dem P-Konto jeweils bis ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1.6 Geldleistungen SGB II, XII oder nach Asylbewerberleistungsgesetz (Nr. 4)

Rz. 8 Satz 1 Nr. 4 ZPO bestimmt als Erhöhungsbetrag Geldleistungen, die dem Schuldner selbst nach dem SGB II oder XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt werden, in dem Umfang, in dem diese den pfändungsfreien Grundfreibetrag nach § 899 Abs. 1 Satz 1 ZPO übersteigen. Dieser Erhöhungstatbestand wurde neu eingeführt, nachdem § 850k Abs. 2 Nr. 1 lit. b) ZPO in der Fassu...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Verlängertes Zahlungsmoratorium (Abs. 2)

Rz. 6 Abs. 2 regelt, dass das nach Abs. 1 HS 1 separierte Guthaben in dem auf die Gutschrift folgenden Kalendermonat unpfändbares Guthaben nach § 899 Abs. 1 Satz 1 ZPO darstellt. Abs. 2 entspricht dem bisherigen § 850k Abs. 1 Satz 2 ZPO in der bis zum 30.11.2021 geltenden Fassung und betrifft spiegelbildlich zu Abs. 1 das Verhältnis von Drittschuldner und Schuldner (BT-Druck...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Familienkassen, Sozialleistungsträger, Geldleistungen gewährende Einrichtungen (Nr. 1)

Rz. 4 Nr. 1 entspricht im Wesentlichen dem bis zum 30.11.2021 geltenden § 850k Abs. 5 Satz 2 ZPO a. F. Legt demnach der Schuldner dem Kreditinstitut eine Bescheinigung der zuständigen Familienkasse, des Sozialleistungsträgers bzw. einer mit der Gewährung von Geldleistungen i. S. d. § 902 Satz 1 ZPO befassten Einrichtung (z. B. Bundesstiftung "Mutter und Kind – Schutz des ung...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1.5 Geldleistungen nach MuKStiftG (Nr. 3)

Rz. 7 Nach Satz 1 Nr. 3 ZPO erhöhen auf Antrag des Schuldners Geldleistungen nach dem "Gesetz zur Errichtung einer Stiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens" (MuKStiftG) den Grundfreibetrag. Solche Geldleistungen sind nach materiellem Recht ohnehin unpfändbar (§ 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 MuKStiftG). Zu Recht ist damit der Schutz dieser Leistungen für die betroffen...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Zusammenfassung

Die Regelung wurde mit Wirkung zum 1.12.2021 durch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG; BGBl. I 2020, S. 2466) eingeführt. Die Vorschrift regelt den vom Schuldner zu erbringenden Nachweis der Erhöhungsbeträge (vgl. § 902 ZPO). In diesem Zusammenhang besteht eine Verpflichtung zur Ausstellung von Bescheinigungen. Die Rechtslage bis zum 30.11.2021 hat gezeig...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Erhöhungsbeträge (Satz 1)

Rz. 1 Die in Satz 1 abschließend aufgezählten Leistungen bzw. Tatbestände führen zu einer Erhöhung des automatisch geschützten Grundfreibetrages (§ 899 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Der Schutz dieser Leistungen soll i. d. R. ohne die Einschaltung des Vollstreckungsgerichts oder der Vollstreckungsbehörde bewirkt werden. Aus Gründen der Vereinfachung sind die Erhöhungsbeträge in 6 Numme...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Zusammenfassung

Die Regelung wurde mit Wirkung zum 1.12.2021 durch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG; BGBl. I 2020, S. 2466) eingeführt. Die Vorschrift regelt die Erhöhung des automatisch gesicherten Grundfreibetrages (sog. Stufe 2 des Kontopfändungsschutzes). Den Betrag dieser Erhöhungen bezeichnet das Gesetz als Erhöhungsbeträge. Das Kreditinstitut berücksichtigt die ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.5 Nachzahlungsbeträge über 500 EUR: Entscheidung durch Vollstreckungsgericht erforderlich (Abs. 5)

Rz. 16 Abs. 5 regelt, dass es in den Fällen nach Abs. 3 (RZ 7 -14) einer gerichtlichen Entscheidung bedarf, um die Höhe des pfändungsfreien Betrages festzusetzen, sofern der Grundfreibetrag in dem Monat, in dem die Nachzahlung erfolgt, überschritten wird. Wird durch die Nachzahlung der Grundfreibetrag nicht überschritten, kann somit ohne Einschränkung durch den Drittschuldne...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Zusammenfassung

Die Regelung wurde mit Wirkung zum 1.12.2021 durch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG; BGBl. I 2020, S. 2466) eingeführt. Sie übernimmt die Regelung des § 850l ZPO in der bis zum 30.11.2021 geltenden Fassung, verkürzt dabei jedoch den Prognosezeitraum auf 6Monate. Die Norm bezweckt es zu ermöglichen, dass das Vollstreckungsgericht eine befristete Unpfänd...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Leistungsverpflichtung des Kreditinstitus (Abs. 1)

Rz. 1 Der Regelungsgehalt des bisherigen § 850k Abs. 5 Satz 1 ZPO a. F. in der bis zum 30.11.2021 geltenden Fassung wird übernommen, wobei zudem klargestellt wird, dass die Verpflichtung zur Leistung an den Schuldner das gesamte Guthaben betrifft, das nach den Vorschriften dieses Abschnitts nicht von der Pfändung erfasst wird. Enthält der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Nachzahlungen von Sozialleistungen (Abs. 1)

Rz. 1 Abs. 1 regelt, dass nach § 902 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b) und c), Nr. 4 bis 6 ZPO nachgezahlte Geldleistungen in voller Höhe pfändungsgeschützt sind. Es handelt sich um Geldleistungen nach SGB II oder XII, Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für den Schuldner selbst oder für Personen, mit denen er in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, Kindergeld nach dem EStG ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sneaker, Sammler und Resell... / 3. Grundfreibetrag bei der ESt

ESt kann nur entstehen, wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag i.S.d. § 32a Abs. 1 EStG übersteigt. Dieser beläuft sich im VZ 2021 auf einen Betrag von 9.744 EUR.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sachversicherung

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Beiträge zu Sachversicherungen sind idR nicht abziehbare Aufwendungen für die private > Lebensführung; sie werden mit dem > Grundfreibetrag abgegolten (> Sonderausgaben Rz 25). Ausnahmsweise sind sie > Werbungskosten, wenn ausschließlich > Arbeitsmittel zB gegen Diebstahl oder Beschädigung versichert werden. Ergänzend > Einbruchversicherung, > Entf...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Besonderheiten im Lohnsteuerverfahren

Rz. 9 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Mit Schätzungen wird auch im LSt-Verfahren vielfach gearbeitet, zum Teil zur Vereinfachung. Gegenstand einer Schätzung ist die Bemessungsgrundlage der Steuer. Das gilt gleichermaßen für die Einnahmeseite (> Arbeitslohn) wie für die Ausgabenseite (> Werbungskosten, > Sonderausgaben). Rz. 9/1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Einnahmeseite: Dazu gehört...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Besteuerung bei unbeschränkter Steuerpflicht

Rz. 5 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Soweit das Besteuerungsrecht reicht (> Rz 1, 2), besteuert Deutschland nach nationalem Recht die Heuer eines unbeschränkt steuerpflichtigen ArbN. Zur Besteuerung bei beschränkter Steuerpflicht > Rz 14 ff. Welche Bezüge unter den in einem DBA nicht geregelten Begriff der Einkünfte aus unselbständiger Arbeit fallen, richtet sich nach deutschem S...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeines – Rechtsentwicklung

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Bereits für die VZ 1991/1992 war ein befristeter SolZ zur ESt und KSt erhoben worden. Rechtsgrundlage war das Solidaritätszuschlaggesetz – SolZG –, Art 1 des Gesetzes zur Einführung eines befristeten Solidaritätszuschlags und zur Änderung von Verbrauchsteuer- und anderen Gesetzen vom 24.06.1991 (BGBl 1991 I, 1318 = BStBl 1991 I, 640), geänder...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Grds keine Aufteilung im Kernbereich der Lebensführungskosten

Rn. 158 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Der Kernbereich der Lebensführungskosten (Wohnen, Kleidung, Ernährung, Hobby, Freizeit; s Rn 71ff) ist von der geänderten Rspr zum Aufteilungsgebot regelmäßig nicht betroffen. Derartige Aufwendungen werden zur Wahrung des (Familien-)Existenzminimums (subjektives Nettoprinzip) bereits pauschal im Grundfreibetrag (§ 32a Abs 1 S 2 Nr 1 EStG) o...mehr

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FoVo 10/2021, Fragen zur Re... / III. Übertragbarkeit von Kontoguthaben

Ihre Frage: Bisher konnte nicht verbrauchtes Guthaben innerhalb des Freibetrages übertragen werden. Bleibt es dabei oder wird der nicht verbrauchte Freibetrag übertragen? Unsere Antwort: Übertragen wird nach § 899 Abs. 2 ZPO das nicht verbrauchte Guthaben, nicht dagegen der nicht verbrauchte Freibetrag. Ansparmöglichkeiten für den Schuldner Der Schuldner wird in der Regel nicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Schaubild zur Struktur des § 12 Nr 1 EStG

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FoVo 10/2021, Auf den Spiel... / 3 Der Praxistipp

Reform der Kontopfändung weitet den Schutzbereich noch aus Mit dem Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (BGBl I 2020, S 2466) wandert die Pfändungsschutzvorschrift des § 850k Abs. 4 ZPO in § 906 Abs. 2 ZPO. Das Vollstreckungsgericht setzt auf Antrag des Schuldners einen von § 899 Abs. 1 ZPO (Grundfreibetrag für den Schuldner) und § 902 S. 1 ZPO (Erhöhungsbeträge u.a. f...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Behinderte Kinder (§ 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 471 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Nach § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG werden Kinder nach der Vollendung des 18. Lebensjahres zeitlich unbegrenzt berücksichtigt, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten; weitere Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist, BFH...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bedeutung der Vorschrift

Rn. 26 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die Vorschrift des § 33b EStG ist nicht Teil der Tarifvorschriften. Sie trägt dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Rechnung und dient wie die übrigen Vorschriften zum Abzug ag Belastungen der Berücksichtigung aller lebensnotwendigen Aufwendungen, die nicht durch den Grundfreibetrag abgegolten sind. Rn. 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 1000 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Bis einschließlich des VZ 2011 bestimmte § 32 Abs 4 S 2 EStG aF, dass ein Kind nach § 32 Abs 4 S 1 Nr 1 u 2 EStG nur dann berücksichtigt wird, wenn es Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt und geeignet sind, von nicht mehr als 8 004 EUR (bis zum VZ 2009: 7 680 EUR) im Kj hat. Rn. 1001 St...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Der Kernbereich der Lebensführungsaufwendungen

Rn. 71 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die in § 12 Nr 1 S 1 EStG genannten Aufwendungen für den "Haushalt" und für den "Unterhalt der Familienangehörigen" sind Bsp für den Kernbereich der Aufwendungen für die Lebensführung. Hierunter fallen Aufwendungen für Wohnung, Kleidung, Ernährung, Körperpflege, Gesundheitsvorsorge, Freizeit, Hobby, allg Bildung, kulturellen Genuss, sportlic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der Kinderfreibetrag/Betreuungsfreibetrag

Rn. 41 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Für VZ bis 1974 sah das EStG den Abzug von – der Höhe nach gestaffelten – Kinderfreibeträgen von der Steuerbemessungsgrundlage vor. Familien mit drei und mehr Kindern erhielten daneben als Sozialleistung Kindergeld ab dem zweiten Kind. Familien mit zwei Kindern wurde für das zweite Kind Kindergeld nur gewährt, wenn das Jahreseinkommen einen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Begriff und Ermittlung der Einkünfte

Rn. 1009 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Als Einkünfte iSd § 32 Abs 4 S 2 EStG aF sind solche iSd § 2 Abs 2 EStG zu verstehen, BFH v 21.07.2000, VI R 153/99, BStBl II 2000, 566, insoweit bestätigt durch BVerfG v 10.01.2005, 2 BvR 167/02, BFH/NV 2005 Beilage 3, 260; BFH v 07.04.2011, III R 72/07, BStBl II 2011, 974. Der Begriff ist weder als "zvE" iSv § 2 Abs 5 EStG noch als "Eink...mehr