Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.4 Vermächtnisgegenstand und Vermächtnisarten

Rz. 317 Der in der Praxis am häufigsten vorkommende Fall des Vermächtnisses ist das Geldvermächtnis. Hier handelt es sich um ein sog. Gattungsvermächtnis.[1] Zu unterscheiden sind das Geldsummenvermächtnis, dessen Wert dem vermachten Geldbetrag entspricht, und das Geldwertvermächtnis, dessen Wert von der Höhe eines Vermögensgegenstands abhängt.[2] Ob die vom BFH entwickelten...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2.5 Leistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen zwischen Unternehmern

Rz. 187a Der besonderen Betrachtung bei den grundstücksbezogenen sonstigen Leistungen nach § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG bedürfen die Leistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen, weil bei ihnen regelmäßig auch ein Zusammenhang mit einem Grundstück besteht. Wegen der vielfältigen wirtschaftlichen Verflechtungen über die Staatsgrenzen hinaus sind dabei gerade die Leistung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.1 Allgemeines

Rz. 150 In § 3a Abs. 3 UStG finden sich die für die Praxis bedeutsamsten Ausnahmeregelungen zur Bestimmung des Leistungsorts bei sonstigen Leistungen, welche den (eigentlichen) Grundregeln des § 3a Abs. 1 und Abs. 2 UStG immer vorgehen. Die Feststellung der Anwendbarkeit dieser Ortsbestimmungen muss mithin am Anfang jeder Prüfung des Leistungsorts stehen.[1] Als Besonderheit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.3.2 Die "Katalogberufe" des § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 3 UStG

Rz. 357 Die Vorschrift regelt in erster Linie Beratungsleistungen von bestimmten hier benannten Berufsträgern (sog. Katalogberufe). Bei Rechtsanwälten, Patentanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern fallen dabei alle berufstypischen Leistungen unter § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 3 UStG. Zur Beratungstätigkeit gehört daher z. B. bei einem Rechtsanwalt die Prozessführung, bei ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.1 Die Bestimmung des Orts der sonstigen Leistungen im Überblick und die Rechtsquellen

Rz. 45 § 3a UStG bestimmt den Ort der Leistung bei einem großen Teil der im Wirtschaftsleben anzutreffenden grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen; die Beförderungsleistungen als weitere wichtige spezielle sonstige Leistungen finden ihre Regelung in § 3b UStG. Allgemein spricht man unionsrechtlich bei den sonstigen Leistungen von "Dienstleistungen", gemeint ist damit abe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.10 Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände, ausgenommen Beförderungsmittel (§ 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 10 UStG)

Rz. 441 § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 10 UStG [1] regelt den Ort der Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände an im Drittlandsgebiet ansässige "Nichtunternehmer"; ausdrücklich ausgenommen von dieser Regelung ist die Vermietung von Beförderungsmitteln; für diese gilt – je nach Sachverhaltsvariante – grundsätzlich die Ortsbestimmung des § 3a Abs. 3 Nr. 2 UStG, u. U. aber auch die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.4.5 Vermittlungsleistungen (§ 3a Abs. 3 Nr. 4 UStG)

Rz. 290 Gemäߧ 3a Abs. 3 Nr. 4 UStG wird eine Vermittlungsleistung an dem Ort erbracht, an dem der vermittelte Umsatz als ausgeführt gilt (Rz. 293). Die Bedeutung dieser Vorschrift ist gegenüber ihrer Vorgängerregelung (vor dem Jahr 2010) deutlich abgeschwächt worden, weil sie nunmehr nur noch für Leistungen an einen Empfänger gilt, der weder ein Unternehmer ist, für dessen ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2 Erbschaftsteuer

Rz. 413 Erbschaftsteuerrechtlich gilt als Erwerb von Todes wegen nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 3 ErbStG der Erwerb aufgrund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs unter Bezugnahme auf die §§ 2303 ff. BGB. Dies bezieht sich auf den Pflichtteilsanspruch gem. § 2317 BGB, nach h. M.[1] einschließlich eines Zusatzpflichtteils nach § 2305 BGB (zur Kritik Rz. 424) und eines Pfl...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 5 Der Erwerbstatbestand des § 3 ErbStG wird durch die §§ 4, 5 und 6 ErbStG ergänzt. Bei § 4 ErbStG geht es um die erbschaftsteuerrechtliche Behandlung der fortgesetzten Gütergemeinschaften[1] beim Tod eines Ehegatten (§ 4 ErbStG Rz. 10 ff.). § 5 Abs. 1 S. 1 ErbStG regelt für den Fall der Beendigung des Güterstands durch Tod eines Ehegatten einen Freibetrag, der sich an e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.1 Allgemeines

Rz. 100 Die wichtigste Regelung für die unternehmerische Praxis zur Bestimmung des Leistungsorts beim innergemeinschaftlichen Austausch von sonstigen Leistungen (Dienstleistungen) und auch für die Erbringung solcher Leistungen in Drittstaaten findet sich in § 3a Abs. 2 UStG. Hierbei handelt es sich um die eigentliche Grundregel für den Austausch grenzüberschreitender sonstig...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Leistungseinheit bei sonstigen Leistungen

Rz. 545 Eine wichtige Frage des Umsatzsteuerrechts ist seit jeher, wann mehrere Tätigkeiten einen einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang in dem Sinne bilden, dass sie umsatzsteuerrechtlich einheitlich zu behandeln sind; man spricht hier von "einheitlichen (sonstigen) Leistungen".[1] In der Praxis hat dies nicht nur bei der Frage einer möglichen Steuerfreiheit oder des anzuwe...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Erbanfall

Rz. 100 Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 BGB gilt als Erwerb von Todes wegen der "Erwerb durch Erbanfall", wobei ausdrücklich auf § 1922 BGB verwiesen wird. Erbanfall ist der Übergang der Erbschaft auf den oder die Erben.[1] Nach § 1922 BGB i. V. m. § 1942 BGB geht das vererbbare Vermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge als Ganzes auf den oder die Erben über, d. h. der Erbe od...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.6 Sonderfälle der Leistungsortsbestimmung in Fällen des § 3a Abs. 2 UStG

Rz. 147 Die Regelung zur Begründung des Leistungsorts am Sitz des Leistungsempfängers des § 3a Abs. 2 UStG gilt grundsätzlich bei allen zwischenunternehmerischen Leistungen (B2B-Umsätzen), sofern nicht eine der Sonderregelungen des § 3a Abs. 3 oder der Abs. 5 bis 8 UStG zum Tragen kommt, wie z. B. die praxisrelevanten Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück nach § 3a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2.3 Unternehmerische Verwendung durch den Leistungsempfänger

Rz. 121 Das zweite Tatbestandsmerkmal des § 3a Abs. 2 UStG (neben der Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers) besteht darin, dass der Abnehmer die Leistung für sein Unternehmen verwenden muss. Hier erscheint es schon auf einen ersten Blick fraglich, woher denn der Leistende um diese internen Vorgänge bei seinem Vertragspartner wissen soll. Mag die Feststellung der Un...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 37 Die Regelung des § 3a UStG wirft einerseits eine ganze Reihe von Konkurrenzfragen zu anderen Vorschriften des UStG auf, andererseits können aber auch innerhalb des § 3a UStG Abgrenzungsfragen auftreten, vor allem bei sog. komplexen sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit den Sondertatbeständen des § 3a Abs. 3 UStG (Rz. 150ff.), welche sich aus verschiedenen Leistungs...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.4 Anfall der Erbschaft und Ausschlagung

Rz. 12 Der Erwerb der Erbenstellung hängt von einem Berufungsgrund (Gesetz oder Verfügung von Todes wegen) und der Erbfähigkeit (namentlich Überleben zum Zeitpunkt des Erbfalls) ab. Schließlich darf kein Erbverzicht erfolgt sein. Unter diesen Voraussetzungen fällt die Erbschaft mit Erbfall von selbst (ipso iure) dem berufenen Erben an, ohne dass es dazu der Kenntnis vom Erbf...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Abschließender Katalog der Erwerbsgründe in § 3 Abs. 1 und 2 ErbStG

Rz. 2 § 3 ErbStG erstreckt die Erbschaftsteuerpflicht einerseits auf Tatbestände, die nicht durch das Erbrecht definiert werden.[1] Andererseits ist nicht jeder Erwerb, der mit dem Tod einer natürlichen Person zusammenhängt, ipso iure erbschaftsteuerpflichtig. Zum Erwerb von Todes wegen gehört nur, was unter § 3 ErbStG subsumierbar ist. Deshalb hat z. B. der BFH mit Urteil v...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.2 Prüfungsschema zum Ort der sonstigen Leistung nach § 3a UStG

Rz. 60 Aus der vorhergehenden Zusammenfassung der Regelung des Leistungsorts bei sonstigen Leistungen (Rz. 46ff.) ist unschwer erkennbar, dass eine Feststellung des Leistungsorts allein nach dem Aufbau des Gesetzestextes nicht möglich ist, denn dieser Aufbau des § 3a UStG entspricht nicht der tatsächlichen Prüfungsreihenfolge und zusätzlich sind – je nach der gegenständliche...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.4.2.2 Kulturelle, künstlerische, unterhaltende, wissenschaftliche und unterrichtende Leistungen (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a UStG)

Rz. 226 In der Nr. 3a des § 3a Abs. 3 UStG hat der Gesetzgeber eine Reihe von – auf einen ersten Blick ähnlich erscheinenden – Leistungen in einer Vorschrift zusammengefasst. Gegenstand dieser Leistungsortsbestimmung sind einerseits Veranstaltungen von Künstlern im weitesten Sinn und andererseits wissenschaftliche und unterrichtende Leistungen (Rz. 234ff.); allgemein kann ma...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 § 3a UStG regelt die Bestimmung des Orts der sonstigen Leistungen – unionsrechtlich spricht man hier von Dienstleistungen – für die Zwecke der Umsatzbesteuerung seit dem 1.1.1980. Der Ort der Steuerbarkeit sonstiger Leistungen war immer schon anders geregelt als die – einfacher bestimmbare – Ortsbestimmung bei Lieferungen. Die Änderung der bis zu diesem Datum geltenden...mehr

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Die Ersatzwegzugstatbeständ... / 1. Sachverhalt

In dem dem Urteil[45] zugrunde liegenden Ausgangssachverhalt übertrug eine in Deutschland ansässige Person (vorliegend der Vater) eine GmbH-Beteiligung an seinen in den USA ansässigen Sohn, der die US-amerikanische Staatsbürgerschaft besaß. Das Vermögen der übertragenen GmbH bestand im Wesentlichen aus in Deutschland belegenem Grundbesitz.[46] Das FA sah für diese Übertragung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Überbewertung

Rn. 19 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der JA ist gemäß § 256 Abs. 5 Nr. 1 AktG nichtig, wenn Posten des JA überbewertet sind. Eine Überbewertung liegt nach § 256 Abs. 5 Satz 2 AktG dann vor, wenn Aktivposten mit einem höheren Betrag bzw. Passivposten mit einem niedrigeren Betrag angesetzt sind, als dies nach den §§ 253 bis 256a zulässig ist. Durch den Verweis auf die Vorschriften ...mehr

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Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags im Organkreis bei Weitervermietungsmodell

Leitsatz Auch wenn Geschäftsbeziehungen innerhalb eines Organkreises grundsätzlich nicht zu gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnungen und Kürzungen führen, lässt sich daraus keine generelle Versagung der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags ableiten. Sachverhalt Nach einer Außenprüfung wurde der Konzernmutter M die sogenannte erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewSt v...mehr

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Aufteilung eines Kaufpreises auf Grund und Boden und Gebäude

Leitsatz Bei einer im Kaufvertrag vorgenommenen Kaufpreisaufteilung sind die vereinbarten Anschaffungskosten grundsätzlich auch der Besteuerung zugrunde zu legen. Vereinbarungen der Vertragsparteien über Einzelpreise für Einzelwirtschaftsgüter binden allerdings nicht, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, der Kaufpreis sei nur zum Schein bestimmt worden oder die Voraussetzungen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 16.4 Entschädigungen für Verlust, Untergang oder Wertminderung (§ 13a Abs. 7 S. 1 Nr. 1 Buchst. c EStG)

Rz. 161 Nach § 13a Abs. 7 S. 1 Nr. 1 Buchst. c EStG gehören zu den Sondergewinnen Gewinne aus Entschädigungen, die gewährt worden sind für den Verlust, den Untergang oder die Wertminderung der in § 13a Abs. 7 S. 1 Nr. 1 Buchst. a und b EStG genannten Wirtschaftsgüter. Rz. 162 Zu den Sondergewinnen gehören auch Entschädigungen für den Verlust, den Untergang oder die Wertminder...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 13 Realteilung bei Übertragung oder Überführung einzelner Grundstücke (§ 14 Abs. 3 EStG)

Rz. 264 Werden im Rahmen der Aufgabe des Betriebs einer land- und forstwirtschaftlichen Mitunternehmerschaft – hierzu gehören auch Erbengemeinschaften – Grundstücke an den einzelnen Mitunternehmer übertragen oder scheidet ein Mitunternehmer unter Mitnahme einzelner Grundstücke aus dem Betrieb einer land- und forstwirtschaftlichen Mitunternehmerschaft aus, gelten diese nach §...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 7 Realteilung (§ 14 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 16 Abs. 3 S. 2 bis 4, Abs. 5 EStG)

Rz. 126 Die Realteilung (§ 16 EStG Rz. 177a ff.) einer land- und forstwirtschaftlichen Mitunternehmerschaft ist grundsätzlich eine Betriebsaufgabe. Entsprechendes gilt auch hinsichtlich der Realteilung einer Erbengemeinschaft.[1] Rz. 127 Zu einer Gewinnrealisierung kommt es nach § 14 Abs. 1 S. 2 EStG i. V. m. § 16 Abs. 3 S. 2 bis 4 EStG [2] allerdings nicht, wenn im Zuge der R...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 2 Gewinne aus der Veräußerung bzw. Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils gehören nach § 14 Abs. S. 1 EStG zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (Rz. 27ff., Rz. 86ff.). Die Grundsätze des § 16 EStG gelten nach § 14 Abs. 1 S. 2 EStG hinsichtlich der land- und forstwirtschaftlichen Veräußerungs- und Aufgabe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.4.1 Betriebsverpachtung

Rz. 230 Voraussetzung für das Vorliegen einer Betriebsverpachtung ist, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs vom Verpächter an den Pächter verpachtet werden. Dabei muss der land- und forstwirtschaftliche Betrieb nach Ablauf der Pachtzeit durch den Verpächter oder dessen Rechtsnachfolger fortgeführt werden können. Des Weiteren ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.2.2.2.3 Vermietung anderer Vermögensgegenstände

Rz. 47 Nach § 37 Abs. 3 S. 11 EStG gilt S. 8 entsprechend für negative Einkünfte aus der Vermietung oder Verpachtung "anderer Vermögensgegenstände".[1] Damit wird auf alle in § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 EStG aufgeführten Vermögensgegenstände verwiesen mit Ausnahme der Gebäude; die in Nr. 4 aufgeführten Einkünfte sind nicht in Bezug genommen. Im Einzelnen sind davon folgende...mehr

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Aufteilung des Gesamtkaufpreises für eine Immobilie

Leitsatz Ist für die Anschaffung eines Immobilienobjekts ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, ist der Kaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die AfA aufzuteilen. Zunächst sind Boden- und Gebäudewert gesondert zu ermitteln und sodann die Anschaffungskosten nach dem Verhältnis der beiden Wertanteile in Anschaffungskosten für den Grund- und Boden- sowie den Gebäude...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 14 EStG war bereits Bestandteil des EStG i. d. F. der Bekanntmachung v. 8.10.2009.[1] Geändert wurde § 14 EStG durch G. v. 21.12.2020.[2] Die bisherigen Regelungen in § 14 EStG wurden zu § 14 Abs. 1 EStG. Neu eingefügt worden in § 14 EStG sindAbs. 2 und 3 EStG. Die Neuregelungen betreffen die Verkleinerung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs (§ 14 Abs. 2 E...mehr

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Sofortabzug von Mieterabfindungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Leitsatz 1. Der Anwendungsbereich des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG ist auf bauliche Maßnahmen an Einrichtungen des Gebäudes oder am Gebäude selbst beschränkt. Aufwendungen, die durch die Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen lediglich (mit‐)veranlasst sind, unterfallen nicht § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG. 2. Eine Abfindung, die der Steuerpflichtige für die vorzeitige Kündigung des...mehr

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Keine Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids betreffend den Grundbesitz für eine Vorschenkung

Leitsatz Ein geänderter Feststellungsbescheid über den Wert von Grundbesitz als Vorschenkung hat keine Bindungswirkung im Sinne eines Grundlagenbescheids für Zwecke der Erbschaftsteuer. Sachverhalt Die Klägerin ist hälftige Miterbin ihres 2018 verstorbenen Vaters. In ihrer Erbschaftsteuererklärung deklarierte die Klägerin unter anderem eine mittelbare Grundstücksschenkung dur...mehr

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Keine Grunderwerbsteuer für... / 3 Urteil Vorinstanz

Das FG Münster entschied mit Urteil v. 14.11.2019, 8 K 168/19 GrE (EFG 2019, S. 1995), dass der Erwerb von Weihnachtsbaumkulturen nicht der GrESt unterliegt, da diese nicht den Grundstücksbegriff des § 2 GrEStG erfüllen. § 2 GrEStG knüpft an den Grundstücksbegriff des BGB an. §§ 94, 95 BGB enthalten Regelungen darüber, was als wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks anzus...mehr

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Keine Grunderwerbsteuer für... / 1 Leitsatz

Streitig war die Frage, ob Weihnachtsbaumkulturen wesentlicher Bestandteil des Grundstücks sind und ob demzufolge der Aufwuchs in Form von Weihnachtsbäumen zum Grundstück gehört und damit Teil der Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Grunderwerbsteuer (GrESt) ist. Der BFH hat erwartungsgemäß entschieden, dass Weihnachtsbaumkulturen als Scheinbestandteil des Grundstücks...mehr

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Keine Grunderwerbsteuer für... / 2 Das Problem

Erworben wurden im Streitfall mehrere Grundstücke einschließlich Aufwuchs in Form von Weihnachtsbaumkulturen. Im Grundstückskaufvertrag wurde der Kaufpreis auf die Grundstücke und den Aufwuchs in 2 Teilbeträge aufgeteilt, nämlich den Teilbetrag für Grund und Boden in Höhe von 225.000 EUR und den Teilbetrag für den Aufwuchs i. H. v. 87.050 EUR zzgl. 10,7 % USt (insgesamt 321....mehr

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Keine Grunderwerbsteuer für... / 4 Urteil BFH

Dem ist der BFH gefolgt. Er hat zusätzlich ausgeführt, dass es nicht auf die Dauer der Verbindung ankommt. Ein vorübergehender Zweck ist auch dann gegeben, wenn die spätere Wiedertrennung erst nach langer Dauer zu erwarten ist. Der Eigenschaft als Scheinbestandteil steht es auch nicht entgegen, wenn der Baum beim Entfernen als lebender Organismus zerstört wird und ein nicht ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Basic
Rückstellung, öffentlich-re... / 4 Rückstellungen auch für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen

Die genannten allgemeinen Ansatzkriterien gelten auch für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen. Jedoch erweist sich die Anwendung der beiden Kriterien "wirtschaftliche Verursachung" und "Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme" aufgrund der Besonderheiten von öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen im Einzelfall als problematisch. Auf öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen ber...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Basic
Rückstellung, öffentlich-re... / 4.2 Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme

Eine Verbindlichkeitsrückstellung kann nur gebildet werden, wenn die Inanspruchnahme aus der Verpflichtung auch wahrscheinlich ist, d. h. der Bilanzierende ernsthaft mit der Geltendmachung des Anspruchs rechnen muss.[1] Nach Auffassung des BFH ist eine Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme gegeben, wenn nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag mehr Gründe dafür als dagegen s...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rücklage für Ersatzbeschaffung / 3.2 Reinvestitionsfrist: Auch spätere Anschaffung des Ersatzwirtschaftsguts berechtigt zur Rücklage für Ersatzbeschaffung

Wenn das Ersatzwirtschaftsgut nicht sofort, sondern erst nach dem Bilanzstichtag angeschafft wird, kann der Unternehmer steuerlich eine Rücklage für Ersatzbeschaffung bilden. Diese Rücklage ist handelsrechtlich unzulässig, sodass auch in dieser Situation passive latente Steuern auszuweisen sind. Auflösung: Die Rücklage für die Ersatzbeschaffung ist aufzulösen, wenn das Ersatz...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rücklage für Ersatzbeschaffung / 3 Voraussetzungen für die Übertragung von stillen Reserven auf ein Ersatzwirtschaftsgut

Verkauft oder entnimmt der Unternehmer ein Wirtschaftsgut seines Anlagevermögens, muss er grundsätzlich die dabei aufgedeckten stillen Reserven versteuern. Scheidet das abnutzbare Wirtschaftsgut des Anlagevermögens aber infolge höherer Gewalt oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs aus dem Betriebsvermögen aus, brauchen die aufgedeckten stillen Reserven nicht sofort...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 1: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – BGB

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) neu gefasst durch Bek. v. 2.1.2002, BGBl. I, 42, 2909; BGBl. I 2003, 738 BGBl. III 400–2 zuletzt geändert durch G. v. 24.6.2022, BGBl. I, 959, 963mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Mit dem Grund und Boden fest verbundene Gegenstände, § 3 Abs. 4 S. 2 UStG

Rz. 48 Wenn ein Bauunternehmer auftragsgemäß ein Gebäude auf fremdem Boden errichtet und dabei selbst beschaffte Hauptstoffe verwendet, erbringt er eine Werklieferung i. S. d. § 3 Abs. 4 S. 2 UStG. Durch die Verbindung des Gebäudes mit dem Grund und Boden wird der Eigentümer des Grund und Bodens (Bauherr) gem. §§ 94, 946 BGB bürgerlich-rechtlicher Eigentümer der in sein Grun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Verwendung der Marktdat... / a) Grundsatz der Modellkonformität

Der Grundsatz der Modellkonformität ist ein wichtiger – wenn nicht gar der wichtigste (Sprengnetter in Sprengnetter, Immobilienbewertung, Stand: 36. EL, S. 2/2/1/1) – und unbestrittener (BR-Drucks. 407/21, 96) Grundsatz der marktkonformen Verkehrswertermittlung. Bei der Bewertung sind dieselben Modelle und Modellansätze zu verwenden, die bei der Ermittlung der erforderlichen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Verwendung der Marktdat... / b) Mitteilung an die zuständigen FA

Die von den Gutachterausschüssen ermittelten erforderlichen Daten sind nach § 193 Abs. 5 Satz 3 BauGB den für die steuerliche Bewertung zuständigen FA mitzuteilen. Dementsprechend sieht das BewG für die Bodenrichtwerte (§ 179 Satz 2 BewG), Vergleichspreise (§ 183 Abs. 1 Satz 2 BewG) und Vergleichsfaktoren (§ 183 Abs. 2 Satz 1 BewG) auch Mitteilungen durch die Gutachteraussch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Verwendung der Marktdat... / 1. Einleitung

Infolge des Beschlusses des BVerfG v. 7.11.2006 (BVerfG v. 7.11.2006 – 1 BvL 10/02, BVerfGE 117, 1) wurde die Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaftsteuer durch das ErbStRG 2008 (Erbschaftsteuerreformgesetz v. 24.12.2008, BGBl. I 2008, 3018) in enger Anlehnung an die anerkannten Vorschriften der Verkehrswertermittlung auf Grundlage des BauGB neu konzeptioniert. Damit ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Verwendung der Marktdat... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Robert Marquardt / Dipl.-Ing. (FH) Reinhard Miethe[*] Für die Feststellung von Grundbesitzwerten sind vorrangig Marktdaten der örtlichen Gutachterausschüsse, sog. für die Wertermittlung erforderliche Daten (§ 193 Abs. 5 BauGB), heranzuziehen. Erst nachrangig kommen gesetzlich bundesweit normierte Werte zum Ansatz. Im Beitrag wird der Anwendungsbereich der erf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Verwendung der Marktdat... / 2. Anwendungsbereich der erforderlichen Daten

Die Bewertung der bebauten Grundstücke hat nach § 182 Abs. 1 BewG i.R.d. typisierten Grundbesitzbewertung im Vergleichswertverfahren (§ 183 BewG), im Ertragswertverfahren (§§ 184–188 BewG) oder im Sachwertverfahren (§§ 189–191 BewG) zu erfolgen. § 182 Abs. 2 BewG gibt vor, welche Grundstücksart (§ 181 BewG) in welchem Verfahren zu bewerten ist. Das BewG sieht für Bodenrichtwerte (§...mehr