Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / 3. Gegenstandswert bei der Herausgabevollstreckung nach den §§ 883 ff. ZPO

Rz. 121 Ist eine Sache nach den §§ 883 ff. ZPO herauszugeben oder zu leisten, ist für die Berechnung des Gegenstandswertes § 25 Abs. 1 Nr. 2 RVG maßgeblich. Hiernach ist auf den Wert der Sache, d.h. regelmäßig ihren Verkehrswert, abzustellen. Dieser ist zu schätzen. Rz. 122 Auch hier gilt allerdings, dass keine Regel ohne Ausnahme bleibt: Der Gesetzgeber hat den Gegenstandswe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ukraine / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung

Rz. 838 Ist der Schuldner Inhaber einer Mietzinsforderung (Vermieter) – dafür muss er nicht zwingend der Eigentümer sein –, stellt diese für den Gläubiger eine aussichtsreiche Möglichkeit zum Vollstreckungszugriff und damit zur Befriedigung seiner titulierten Forderung dar. Eine Möglichkeit des Vollstreckungszugriffs ist die Forderungspfändung. Eine weitere Option bietet der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Zwangssicherungshypothek / IV. Muster: Schuldner besitzt Miteigentumsanteil(e)

Rz. 69 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.4: Schuldner besitzt Miteigentumsanteil(e) An das Amtsgericht _________________________ – Grundbuchamt – Grundbuch von _________________________, Blatt _________________________, Miteigentumsanteil(e) von _________________________ (hier Anteil angeben) am Grundstück von _________________________, Flur ___________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / III. Pfändung von Rentenschulden

Rz. 634 Da die Rentenschuld eine Grundschuld ist, gilt zu ihrer Pfändung grundsätzlich das zu den Grundschulden Ausgeführte entsprechend. Anders als bei der Grundschuld ist das Grundstück bei der Rentenschuld durch eine Rentenzahlungspflicht belastet. Der Grundstückseigentümer hat dabei das Recht, die Rentenschuld durch die Zahlung einer bestimmten Ablösungssumme abzulösen. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / 1. Anknüpfungspunkte im schweizerischen Erbschaftssteuerrecht

Rz. 230 Anders als etwa im deutschen Erbschaftssteuerrecht ist für die Begründung der Steuerpflicht im Schweizer Erbschaftssteuerrecht einzig die Person des Erblassers maßgebend. Auf die Verhältnisse bei den steuerpflichtigen Erben kommt es in keinem Fall an.[409] Rz. 231 Eine unbeschränkte Steuerpflicht, welche den gesamten Nachlass weltweit erfasst, wird in der Schweiz begr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Zwangsvollstreckung we... / XXI. Muster: Anmeldung bei gepfändetem Anspruch auf Erlös aus einem Eigentümerrecht

Rz. 651 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.21: Anmeldung bei gepfändetem Anspruch auf Erlös aus einem Eigentümerrecht An das Amtsgericht _________________________ – Vollstreckungsgericht – Az: K _________________________ / _________________________ In dem Zwangsversteigerungsverfahren des _________________________ – Gläubiger – vertreten durch Prozessbevoll...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lettland / VII. Vertragliche Erbfolge

Rz. 44 Nach den Art. 639 ff. ZGB gibt das lettische Recht einem Erblasser auch die Möglichkeit, eine Erbfolge vertragsmäßig festzulegen. Dabei legt Art. 640 ZGB fest, dass der Erbvertrag nicht bloß eine persönliche Verbindlichkeit, sondern das Erbrecht selbst begründet. Der Erbvertrag bedarf der notariellen Vorlegungsbeglaubigung[5] und entfaltet nach Eintragung im Grundbuch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Zwangsvollstreckung we... / aa) Beteiligte von Amts wegen

Rz. 13 Von Amts wegen, d.h. ohne Anmeldung, am Verfahren zu beteiligen sind die dinglich[3] Berechtigten, d.h. diejenigen, welche zur Zeit der Eintragung des Vollstreckungsvermerks ein Recht im Grundbuch eingetragen haben oder diesbezüglich durch eine Vormerkung gesichert[4] sind (§ 9 Nr. 1 ZVG). In erster Linie fallen hierunter der Schuldner, das heißt, derjenige, der bei V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Zwangsvollstreckung we... / b) Unterschiedliche Interessenlagen des Rechtsanwalts

Rz. 126 Die nachfolgenden Ausführungen sind für die Anwaltschaft von erheblicher Bedeutung, da Rechtsanwälte in eine der folgenden Interessenlagen aufgrund des Mandats verwickelt werden können. Rz. 127 Vertritt der Anwalt im Zwangsversteigerungsverfahren einen Mieter oder Pächter, so ist er verpflichtet, dessen Rechte bestmöglich zu wahren. Rz. 128 Anders beurteilt sich die Si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Zwangsvollstreckung we... / XIX. Muster: Anmeldung bei gepfändetem schuldrechtlichem Rückgewähranspruch

Rz. 649 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.19: Anmeldung bei gepfändetem schuldrechtlichem Rückgewähranspruch An das Amtsgericht _________________________ – Vollstreckungsgericht – Az: K _________________________ / _________________________ In dem Zwangsversteigerungsverfahren des _________________________ – Gläubiger – vertreten durch Prozessbevollmächtigt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Zwangsvollstreckung we... / XXIII. Muster: Formulierung einer Liegenbelassungsvereinbarung nach § 91 Abs. 2 ZVG

Rz. 653 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.23: Formulierung einer Liegenbelassungsvereinbarung nach § 91 Abs. 2 ZVG Vereinbarung über das Bestehenbleiben eines Rechts nach § 91 Abs. 2 ZVG zwischen Herrn/Frau _________________________ als Berechtigte/r des Rechts in Abteilung III lfd. Nr. _________________________, eingetragen im Grundbuch von _________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Zwangsvollstreckung we... / cc) Die Rechtstellung der Beteiligten

Rz. 23 Die am Zwangsversteigerungsverfahren Beteiligten haben folgende Rechte:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien: Gemeinspanisches R... / I. Gesetzliche Grundlage

Rz. 253 Die gesetzliche Grundlage ist das Spanische Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (Ley de impuestos sobre sucesiones y donaciones – spanErbStG) vom 18.12.1987 (in Kraft ab 1.1.1988).[365] Die dazu ergangene Durchführungsverordnung vom 8.11.1991 (Real Decreto Nr. 1629/91) enthält wichtige Einzelregelungen. Wichtige Änderungen – insbesondere für Nichtansässige – hat das...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Zwangsvollstreckung we... / g) Zuschlagsentscheidung

Rz. 388 Nach § 81 Abs. 1 ZVG ist der Zuschlag grundsätzlich dem Meistbietenden zu erteilen, d.h. demjenigen, der das höchste wirksame Gebot abgegeben hat (Muster siehe Rdn 646). Dieser hat nach dem BGH[412] einen öffentlich-rechtlichen Anspruch hierauf, wenn kein Versagungsgrund vorliegt. Hierdurch wird er zum Ersteher des Grundstücks. Er erwirbt Eigentum an dem Versteigerun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / d) Absonderung der Verlassenschaft

Rz. 133 Bis zur Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens (Einantwortung der Verlassenschaft) ist die Verlassenschaft vom Vermögen des Erben getrennt. Daher können Verlassenschaftsschulden nur aus der Verlassenschaft befriedigt werden.[62] Eine Überschuldung des Erben gefährdet aber bereits während des Verlassenschaftsverfahrens die Einbringlichkeit der Forderungen der Verla...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / a) Begriff

Rz. 64 Ein Testament ist die jederzeit widerrufbare Erklärung des Verstorbenen, an wen das zum Zeitpunkt seines Todes vorhandene aktive und passive Verlassenschaftsvermögen (Rechte und Pflichten) zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll. Der Verstorbene ändert damit die gesetzliche Erbfolge ab oder schließt die gesetzlichen Erben zur Gänze von der Rechtsnachfolge aus. Wider...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / a) Unterbleiben der Abhandlung

Rz. 137 Bei geringfügigem Verlassenschaftsvermögen sieht das Gesetz ein vereinfachtes und kostengünstiges Verfahren vor. Stellt sich bei der Todesfallaufnahme heraus, dass der Verstorbene überhaupt kein Vermögen oder nur Gegenstände ohne Wert (z.B. gebrauchte Möbel oder Kleidung) hinterlassen hat, ist schon aus logischen Gründen kein weiteres Verlassenschaftsverfahren durchz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / 3. Schenkungsvertrag auf den Todesfall

Rz. 92 Mit einem Schenkungsvertrag auf den Todesfall verpflichtet sich der Verstorbene zu Lebzeiten, im Falle seines Ablebens dem Begünstigten eine bestimmte Sache zuzuwenden. Der Geschenkgeber darf daher die Sache bei Lebzeiten nicht veräußern, weil er sonst dem Begünstigten schadenersatzpflichtig wird. Bei Liegenschaften kann das Verfügungsverbot durch ein vertraglich vere...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien: Gemeinspanisches R... / 4. Baskenland

Rz. 190 Die Regelung über die Rechtsnachfolge von Todes wegen findet sich im Gesetz 5/2015 de 25.06. de Derecho Civil Vasco. Rz. 191 Die Berufung zum Erben erfolgt aufgrund Testaments, aufgrund Erbvertrages (bzw. Schenkung) oder kraft gesetzlicher Bestimmungen (Art. 18). Nicht nur Ehegatten, sondern ganz allgemein ist es ausdrücklich gestattet, ein gemeinschaftliches Testamen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / e) Inventar

Rz. 161 Das Inventar ist ein Verzeichnis des Gerichtskommissärs über die aktiven und passiven Verlassenschaftswerte. Das Inventar ist vom Gerichtskommissär bei Abgabe einer bedingten Erbantrittserklärung, bei minderjährigen oder sonstigen schutzberechtigten Erben oder Pflichtteilsberechtigten oder über Antrag eines Pflichtteilsberechtigten oder sonst Berechtigten zu errichte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / i) Pflichtteilsübereinkommen

Rz. 175 Pflichtteilsübereinkommen mit eigenberechtigten Pflichtteilsberechtigten können – wie Erbteilungsübereinkommen – im Verlassenschaftsverfahren oder außergerichtlich, vor oder nach der Einantwortung der Verlassenschaft abgeschlossen werden. Eine Abfindung der Pflichtteilsansprüche in Geld ist der Regelfall; ebenso kann aber im Einvernehmen zwischen den Erben und den Pf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Polen / 3. Bewertung des Nachlasses

Rz. 124 Artikel 7 Abs. 1 ErbStG bestimmt, dass zur Errechnung der Bemessungsgrundlage der Wert der erworbenen Gegenstände und Vermögensrechte nach Abzug der Lasten und Schulden (reiner Wert) ermittelt, gemäß dem Zustand der Gegenstände und der Vermögensrechte zum Tage deren Erwerbs und der Marktpreise vom Tage der Entstehung der Steuerpflicht, zugrunde gelegt wird. Diese Reg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / c) Gerichtsgebühren

Rz. 189 Die Gerichtsgebühren sind im Gerichtsgebührengesetz (GGG) geregelt. Für die Inanspruchnahme der Tätigkeit des Verlassenschaftsgerichts haben die Erben mit Beendigung des Verfahrens eine Pauschalgebühr von 0,5 % des reinen Verlassenschaftsvermögens (Verlassenschaftsaktiva abzüglich Verlassenschaftspassiva), mindestens jedoch 77 EUR, an das Verlassenschaftsgericht zu b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / III. Weitere im Rahmen der Erbfolge anfallende Steuern

Rz. 217 Solange ein Erbteilungsübereinkommen im Verlassenschaftsverfahren vor der Einantwortung der Verlassenschaft abgeschlossen wird und ausschließlich Verlassenschaftsvermögen betrifft, ist die durch diese Vereinbarung ausgelöste Steuer- und Gebührenbelastung gering. Rz. 218 Werden Erbübereinkommen erst nach der Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens geschlossen oder Au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / b) Überlassung an Zahlungs statt

Rz. 139 Bei überschuldeter Verlassenschaft ist das aktive Verlassenschaftsvermögen den Gläubigern beschlussmäßig zu überlassen, wenn Rz. 140 Auch Gesellschaftsanteile [64] des Verstorbenen oder Liegenschaften [65] in der Verlassenschaft schließen eine Über...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Katalonien / IV. Steuersätze

Rz. 102 Das katalanische Parlament hat im Gesetz 19/2010 die grundsätzlichen Fragen der Erbschaftsteuer betreffend die Steuersätze mit Abänderungen in Bezug auf die staatlichen Steuersätze und betreffend die Herabsetzung wegen des Verwandtschaftsverhältnisses, für familiäre Liegenschaften und für Familienbetriebe geregelt. Diese Fragen sind häufig im letzten Jahrzehnt geände...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / d) Vermögenserklärung

Rz. 159 Im Falle einer unbedingten Erbantrittserklärung muss der Erbe im weiteren Verlauf des Verlassenschaftsverfahrens eine Vermögenserklärung abgeben. Darunter versteht man ein Verzeichnis des Erben über die aktiven und passiven Verlassenschaftswerte. Sämtliche Vermögenswerte, wie z.B. Liegenschaften, Fahrzeuge, Schmuck, Sparbücher, Forderungen und Schulden, sind einzeln ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien: Gemeinspanisches R... / 1. Die einverständliche Erbteilung

Rz. 230 Bei Vorhandensein mehrerer Miterben erfolgen die Erbauseinandersetzung und Erbteilung (Partición de la Herencia) im Rahmen einer notariellen Urkunde, insbesondere wenn es um Liegenschaften oder um Bankkonten geht. An der Erbteilung sind die Erben und Noterben (auch der überlebende Ehegatte in seiner Eigenschaft als Noterbe) zu beteiligen (siehe oben Rdn 178 ff.).[341...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Zwangsvollstreckung we... / 8. Festsetzung des Grundstückswerts nach § 74a Abs. 5 ZVG

Rz. 153 Soweit keine Schutzanträge der Beteiligten bzw. über solche rechtskräftig beschieden wurde, leitet das Gericht i.d.R. das sog. Wertermittlungsverfahren ein, indem es i.d.R. einen Sachverständigen mit der Begutachtung und Bewertung des Grundbesitzes beauftragt. Gläubiger und Schuldner haben gegen die Zuziehung eines Sachverständigen ein Ablehnungsrecht (§ 406 ZPO). a) ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / 3. Notwendige oder nützliche Verfahrensschritte

Rz. 105 Je nach Fall sind folgende Verfahrensschritte geboten:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Grundzüge des deutschen... / 6. Nachfolgeplanung

Rz. 166 Bei der Nachfolgeplanung sollten – falls dies mit den Plänen des Erblassers (und der Bedachten) vereinbar ist – die unterschiedlichen Anknüpfungsmerkmale der Besteuerung berücksichtigt werden. So mag es im Einzelfall beispielsweise sinnvoll sein, rechtzeitig den oder einen deutschen Wohnsitz aufzugeben und in ein Land zu ziehen, wo es keine Erbschaftsteuer gibt. In d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / III. Abwicklung von im Inland belegenem Nachlass deutscher Staatsangehöriger

Rz. 107 Bei einem Erbfall eines deutschen Staatsangehörigen, der in Belgien bewegliches und/oder unbewegliches Vermögen hinterlässt, empfiehlt es sich, die Dienstleistungen eines belgischen Notariats in Anspruch zu nehmen, insbesondere dann, wenn der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Belgien hatte, was ab dem 17.8.2015 nach den Regeln der EuErbVO die Anwend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / 3. Möglichkeiten einer Rechtswahl

Rz. 21 Das belgische Recht ließ bis zur Einführung des IPRG eine unmittelbare Wahl des anwendbaren Erbrechts nicht zu.[42] Ein vom Erblasser unter Verkennung dieses Grundsatzes gewähltes Recht war lediglich bei der – auch ergänzenden – Auslegung seiner Verfügung von Todes wegen zu berücksichtigen.[43] Art. 79 IPRG gestattete fortan die Wahl des Erbrechts unter der Voraussetz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / c) Sondervermächtnis

Rz. 57 Schließlich kennt das belgische Recht das Sondervermächtnis (legs particulier), das sich vergleichbar dem Vermächtnis nach deutschem Recht auf einzelne Nachlassgegenstände bezieht. Für Nachlassverbindlichkeiten haftet der Einzelvermächtnisnehmer nicht, er muss jedoch – soweit ihm vermachter Grundbesitz mit einer Hypothek belastet ist – die hieraus folgenden Rechte des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien / d) Abgabe der Annahmeerklärung

Rz. 237 Die Annahme ist unwiderruflich. Die bedingte bzw. befristete Annahme ist ebenso wenig wie die teilweise Annahme (Art. 475 Abs. 2, 3 c.c.) zulässig. Stellvertretung ist möglich.[398] Die Annahme setzt als einseitige Willenserklärung[399] die volle Geschäftsfähigkeit voraus; gesetzliche Vertreter bedürfen der Zustimmung des Vormundschaftsgerichts (Art. 320 Abs. 3, 374 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Irland / III. Abwicklung und Verteilung des Nachlasses

Rz. 188 Für die administration und die distribution spielt es keine Rolle, ob der personal representative ein testamentarisch bestimmter executor oder gerichtlich bestellter administrator ist (vgl. dazu Rdn 167 ff.). Rz. 189 Die administration, d.h. die auf Abwicklung und spätere Verteilung gerichtete Nachlassverwaltung, ist in Teil V des ISA (Sec. 45–65) geregelt. Bewegliche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien / 4. Grundzüge der Kollation

Rz. 264 Die Abkömmlinge und der Ehegatte, die die Erbschaft annehmen,[430] müssen alle zu Lebzeiten des Erblassers von diesem erhaltenen Schenkungen einschließlich des unentgeltlichen Anteils bei gemischten Schenkungen, Aufwendungen für Lebensversicherungen (Art. 741 c.c.) und Schuldentilgung – ausgenommen von der Ausgleichspflicht sind die in Art. 742 c.c. genannten Aufwend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Großbritannien: England und... / 1. Typische testamentarische Verfügungen

Rz. 57 Bei den testamentarischen Zuwendungen ist zu unterscheiden zwischen den Vermächtnissen, die dem Begünstigten endgültig zur freien Verfügung verbleiben sollen (absolute interest) und vom personal representative zu erfüllen sind, und zahlreichen weiteren Zuwendungsformen, die über die Anordnung eines testamentary trust erreichbar sind. Rz. 58 Der testamentary trust ist d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien / VII. Weitere im Rahmen der Erbfolge anfallende Steuern

Rz. 328 Nach italienischem Recht fallen im Erbfall bei Immobilien im Privatbesitz oder im Eigentum von Einzelunternehmen zusätzlich Registersteuern (Hypothekensteuer – imposta ipotecaria – i.H.v. 2 %, mindestens 200 EUR,[480] falls prima casa nur 200 EUR; und Katastersteuer – imposta catastale – i.H.v. 1 %, mindestens 200 EUR, falls prima casa nur 200 EUR) i.H.v. zusammen 3 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Zwangsvollstreckung we... / b) Einstweilige Einstellung nach § 180 Abs. 3 ZVG

Rz. 596 Eine einstweilige Einstellung des Verfahrens nach § 180 Abs. 3 ZVG (Muster siehe Rdn 669) erfordert eine Einstellung zur Abwendung einer ernsthaften Gefährdung des Wohls eines gemeinschaftlichen Kindes und dass die Miteigentümer des Grundstücks der Ehegatte oder frühere Ehegatte des Antragstellers oder sein Lebenspartner oder sein früherer Lebenspartner ist. Die Rege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Zwangsvollstreckung we... / b) Ausgleichsbetrag

Rz. 614 Die Vorschrift des § 182 Abs. 1 ZVG kann zu einer Härte führen, wenn die Anteile der Miteigentümer sehr unterschiedlich belastet sind. Hierdurch könnte der auf die einzelnen Teilhaber entfallende Auseinandersetzungsanspruch beeinträchtigt werden. Rz. 615 Beispiel A und B sind zu je ½-Anteil im Grundbuch eingetragen. Der Anteil des A ist mit einer Grundschuld von 150.0...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Grenzen der Anwendung a... / D. Anpassung ausländischer erbrechtlicher Institute an das inländische Sachenrecht

Rz. 41 Erbrecht und Sachenrecht liegen dicht beieinander. Unterliegt die Erbfolge einem anderen Recht als ein zum Nachlass gehörender Gegenstand (z.B. im Fall der Vererbung eines in Deutschland belegenen Grundstücks durch einen mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Frankreich verstorbenen Erblasser), so können sich aus dem französischen Erbrecht Folgen ergeben, die das deut...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Pfändung und Verwertung... / VI. Sicherungsvollstreckung nach § 720a ZPO

Rz. 152 Hat der Gläubiger einen gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbaren Titel auf Zahlung einer Geldleistung erwirkt, ohne selbst in der Lage zu sein, die Sicherheitsleistung zu stellen und damit nach § 751 Abs. 2 ZPO die Voraussetzungen für den Beginn der Zwangsvollstreckung zu schaffen, muss und sollte er gleichwohl nicht auf Sicherungsmaßnahmen verzichten, um ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / 2. Erbauseinandersetzung

Rz. 173 Grundsätzlich kann jeder Miterbe gem. Art. 815 Abs. 1 C.C. jederzeit die Teilung verlangen. Vertraglich kann ein Teilungsausschluss gem. Art. 1873–2 ff. C.C. bis zu einer Dauer von fünf Jahren vereinbart werden. Gerichtlich kann auf Antrag gem. Art. 821 ff. C.C. ein Teilungsausschluss auf die Dauer von höchstens fünf Jahren (Art. 823 C.C.), bei Minderjährigkeit von M...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Zwangssicherungshypothek / e) Mindestbetrag

Rz. 37 Die Zwangssicherungshypothek kann nur bei Beträgen mehr als 750,00 EUR eingetragen werden (§ 866 Abs. 3 S. 1 ZPO), andernfalls ist die Zwangshypothek nach § 53 GBO wg. Nichtigkeit von Amts wegen zu löschen. Die Regelung verfolgt den Zweck, das Grundbuch von verwirrenden kleinen Zwangshypotheken freizuhalten;[60] daneben soll die Vorschrift auch verhindern, dass für kl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Zwangsvollstreckung we... / e) Darstellung einiger geringster Gebote

Rz. 288 Im Folgenden sollen einige geringste Gebote schematisch dargestellt werden. Hierzu soll zunächst folgender Grundfall gebildet werden: Grundfall In einem Zwangsversteigerungsverfahren sind zum Versteigerungstermin folgende Ansprüche angemeldet bzw. müssen von Amts wegen beachtet werden:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Regelungsbereich des Er... / V. Eheschließung nach dem 31.3.1953 und vor dem 9.4.1983 (Ehen im Übergangszeitraum)

Rz. 77 Für die vor dem 9.4.1983 geschlossenen Ehen installiert Art. 220 Abs. 3 S. 1 EGBGB eine komplizierte Übergangsregelung, die den Spagat zwischen einer verfassungskonformen Übergangsregelung unter der Wahrung des Vertrauensschutzes versucht. Die hierfür geschaffenen Übergangsregelungen für "Alt-Ehen" sind insbesondere im Internationalen Erbrecht von Bedeutung, da die me...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 3. Parteifähigkeit

Rz. 28 Wie im Erkenntnisverfahren müssen auch in der Zwangsvollstreckung sowohl der Gläubiger als auch der Schuldner parteifähig sein. Die Parteifähigkeit richtet sich nach der Rechtsfähigkeit (§ 50 ZPO), sodass natürliche und juristische Personen rechtsfähig und damit auch parteifähig sind. Darüber hinaus kann sich die Parteifähigkeit aus speziellen Vorschriften ergeben:mehr