Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

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Schweden / 6. Nachlassteilung und Erbauseinandersetzung

Rz. 155 Nachdem die eheliche Güterteilung (bodelning) erfolgt und damit festgestellt ist, was zum Nachlass gehört, und alle bekannten Schulden beglichen sind oder ihre Begleichung sichergestellt ist (ÄB 23:2), erfolgt die erbrechtliche Verteilung des Nachlasses (arvskifte). Entsprechendes gilt für die Erfüllung von Vermächtnissen (legat). Die Bestimmungen über die Erfüllung ...mehr

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Italien / a) Sondererbfolgen

Rz. 139 Weitere Pflichtteilsrechte oder Noterbrechte kennt das italienische System zunächst in Form von Sondererbfolgen, die den Grundsatz der Nachlasseinheit durchbrechen. Darunter zählen u.a. die Wohnrechte und Nutzungsrechte mit dinglicher Wirkung zugunsten des Ehegatten. Rz. 140 Weitere Sondererbfolgen – wie z.B.mehr

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Deutschland / VI. Erbschaftskauf

Rz. 134 Beim Erbschaftskauf (§ 2371 BGB) verpflichtet sich der Erbe, die ihm angefallene Erbschaft gegen Zahlung eines Entgelts auf einen anderen (den Käufer) zu übertragen. Der Erbschaftskauf bedarf gem. § 2371 BGB der notariellen Beurkundung. Der Erbschaftskaufvertrag ist nur das Verpflichtungsgeschäft, durch das der Erbe zur Übertragung des Nachlasses an den Erbschaftserw...mehr

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Türkei / 4. Die Erbengemeinschaft

Rz. 97 Die Struktur der Erbengemeinschaft ist der deutschen vergleichbar. Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, bilden diese eine Gesamthandsgemeinschaft (Erbengesellschaft).[158] Diese verfügen innerhalb gesetzlicher Schranken über die Rechte der Erbschaft gemeinsam und werden Gesamthandseigentümer des Nachlasses (Art. 640 Abs. 2 ZGB). Ein Erbe kann jedoch seinen Anteil ...mehr

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Schweiz / 4. Die Erbengemeinschaft und ihre Auflösung

Rz. 142 Beerben mehrere Erben den Erblasser, entsteht unter ihnen bis zur Erbteilung eine Gemeinschaft aller Rechte und Pflichten der Erbschaft (Art. 602 Abs. 1 ZGB).[250] Die Erbengemeinschaft ist eine Gemeinschaft zur gesamten Hand i.S.d. Art. 652–654 ZGB. Die Miterben werden Gesamteigentümer der Erbschaftsgegenstände und können grundsätzlich nur gemeinsam über die Rechte ...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / I. Muster: Fragebogen zur Vermögenssituation des Schuldners an den Mandanten

Rz. 318 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.1: Fragebogen zur Vermögenssituation des Schuldners an den Mandanten Die Notwendigkeit, die Ihnen zustehende Forderung unter Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe durchzusetzen, ohne dass erkennbare sachliche Gründe dem Forderungsausgleich entgegenstehen, lässt vermuten, dass die Forderung nach der gerichtliche...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / c) Vergütung nach Zeitaufwand (§ 19 ZwVwV)

Rz. 126 Eine ausnahmsweise nach Zeitaufwand berechnete Vergütung setzt gemäß § 19 ZwVwV voraus, dass das verwaltete Grundstück nicht durch Vermietung oder Verpachtung genutzt wird oder dass die Bemessung der Vergütung nach § 18 ZwVwV auch unter Ausschöpfung der Erhöhung nach § 18 Abs. 2 ZwVwV offensichtlich unangemessen ist.[208] Damit soll dem Zwangsverwalter ein Anreiz ges...mehr

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Slowenien / K. Erbschaftssteuer

Rz. 105 Die Erbschaftssteuer samt verfahrensrechtlichen Vorschriften ist im Gesetz über die Steuer auf Erbschaften und Schenkungen[286] ( ErbStG) geregelt.[287] Steuerpflichtig sind natürliche und juristische Personen des Privatrechts,[288] die im Erbweg[289] Vermögen erlangen (Art. 3 Abs. 1 ErbStG), das kein Einkommen nach dem Einkommens- oder Körperschaftsteuergesetz ist (A...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / X. Merkblatt: Belehrung über die Bedeutung der Beschlagnahme für Mieter und Pächter

Rz. 640 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.10: Merkblatt: Belehrung über die Bedeutung der Beschlagnahme für Mieter und Pächter Merkblatt zur Belehrung über die Bedeutung der Beschlagnahme für Mieter und Pächter A. Mieter I. Allgemeines Der gleichzeitig hiermit zugestellte Beschluss leitet die Zwangsversteigerung ein, die dazu führen soll, durch gericht...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 2. Pfändung von Briefhypotheken

Rz. 604 Anders als die Buchhypothek wird die Briefhypothek durch Erlass des Pfändungsbeschlusses und Übergabe des Hypothekenbriefs an den Vollstreckungsgläubiger gepfändet. Ohne diesen Brief bleibt die Pfändung unvollendet und unwirksam.[512] Gibt der Vollstreckungsschuldner den Brief nicht freiwillig an den Vollstreckungsgläubiger heraus, kann die Wegnahme durch den Gericht...mehr

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Griechenland / 4. Insbesondere: Grundstücksabwicklung und Auszahlung von Bankguthaben

Rz. 94 Grundstücks- bzw. Immobilienabwicklung: Nach griechischem Recht muss für den Erwerb einer Immobilie die Eintragung ("Transkription") eines entsprechenden "Titels" ins Grundbuch vorgenommen werden. Dies gilt auch für den Erwerb von Todes wegen. In diesem Fall kann der "Titel" entweder eine notarielle oder (ab 1.9.2024) eine anwaltliche Erbschaftsannahme oder ein Erbsch...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / Literaturtipps

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 5. Rechtsprechungsübersicht zu § 762 ZPO

Rz. 537 Die Diskussion um den Inhalt der Vollstreckungsprotokolle ist, wie die fehlenden aktuellen Entscheidungen zu § 86 GVGA und § 762 ZPO zeigen, in den vergangenen Jahren zum Erliegen gekommen. Es kann deshalb nur auf ältere Entscheidungen zurückgegriffen werden. Rz. 538mehr

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Dänemark / B. Staatsverträge

Rz. 9 Dem Haager Testamentsformübereinkommen vom 5.10.1961 (Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht – HTestformÜ) ist Dänemark mit Wirkung vom 19.9.1976 beigetreten (vgl. Lovtidende C Nr. 62 vom 6.9.1976). Dazu besteht eine Erläuterung des Justizministeriums Nr. 37 vom 2.3.1978. Rz. 10 Dänemark hat 1934 zusammen mit Norwegen, Schweden,...mehr

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Irland / b) Vermächtnis

Rz. 80 Das irische Recht sieht lediglich Vermächtnisse und keine Erbeinsetzungen vor. Grund hierfür ist, dass ein unmittelbarer Übergang des Vermögens auf bestimmte Personen (Erben) im irischen Recht wegen der Zwischenschaltung des personal representative nicht vorgesehen ist (vgl. dazu Rdn 165 ff.). Sprachlich wird zwischen legacy , d.h. der vermächtnisweisen Zuwendung von b...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 2. Allgemeiner Freibetrag und Versorgungsfreibetrag

Rz. 117 Es wurde bereits auf die Problematik eingegangen, inwieweit eine Befreiung aufgrund eines möglicherweise bestehenden Zugewinnausgleichsanspruchs in Betracht kommt (siehe oben Rdn 101 ff.). Während die Gewährung eines Zugewinn-Freibetrags bei vergleichbaren ausländischen Güterständen dem Grunde nach möglich ist, können nach §§ 16 Abs. 2, 17 Abs. 3 ErbStG nur beschränk...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 3. Fälligkeit

Rz. 17 Grundsätzlich müssen die zu pfändenden Forderungen zum Zeitpunkt ihrer Pfändung nicht fällig sein.[14] Die Pfändung zukünftiger Rechte ist allerdings nur zulässig, wenn eine Rechtsbeziehung besteht, aus der diese Rechte nach ihrer Art und nach der Person des Drittschuldners bestimmt werden können. Die Anforderungen sind strenger als diejenigen an eine Abtretung zukünf...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Ausschlagung des Vermächtnisses

Rz. 1069 Der Schuldner kann die Annahme des Vermächtnisses nach § 2180 BGB ablehnen, solange er dieses nicht angenommen hat. Schlägt der Schuldner das Vermächtnis aus, so läuft die Pfändung ins Leere. Rz. 1070 Hinweis Es kann dabei nicht ausgeschlossen werden, dass das Vermächtnis nur der Form nach ausgeschlagen, später aber doch realisiert wird. Schon um dem keine legale Mög...mehr

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Norwegen [1] / II. Nordische Nachlasskonvention

Rz. 5 Im Verhältnis zu Schweden, Finnland, Island und Dänemark gilt die Nordische Nachlasskonvention über gesetzliches Erbrecht, Testamente und Nachlassauseinandersetzung (Nordisk Dødsbokonvention) vom 19.11.1934. Diese trifft einige Spezialvorschriften über die gegenseitige Anerkennung von Erbvorschriften bei der Abwicklung des Nachlasses, wenn der Nachlass von einem Angehö...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / cc) Bestehen bleibende Rechte

Rz. 456 Neben den nach den allgemeinen Versteigerungsbedingungen bestehen bleibenden Rechten sind hier auch solche aufzuführen, welche durch abweichende Versteigerungsbedingungen als bestehen bleibend vereinbart wurden (sog. Liegenbelassungsvereinbarung; §§ 113 Abs. 2, 91 Abs. 2 ZVG). Hiernach kann vereinbart werden, dass ein an sich durch den Zuschlag erloschenes, dem bestr...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / IV. Wirkungen der Pfändung des Anteils

Rz. 541 Die Pfändung bewirkt: Rz. 542 Der Gläubiger kann die Gesellschaft kündigen (§ 725 Abs. 1 BGB). Voraussetzung ist allerdings für die Ausübung des Kündigungsrechts, dass der der Pfändung zugrunde liegende Titel nicht nur vor...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 2. Gegenstand des internationalen Steuerrechts und Einfluss der EuGH-Rechtsprechung

Rz. 4 Unter dem Begriff des internationalen Steuerrechts ist zunächst einmal das nationale (deutsche) Steuerrecht zu verstehen, das sich mit der Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte befasst. Das internationale Steuerrecht befasst sich dabei insbesondere auch mit den sich daraus ergebenden Konflikten, wenn verschiedene Staaten den gleichen Lebenssachverhalt besteuer...mehr

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Luxemburg / d) Güterrechtsstatut

Rz. 16 Nach Art. 1 Abs. 2 lit. d) EuErbVO sind Fragen des ehelichen Güterrechts sowie des Güterrechts aufgrund von Verhältnissen, die nach dem auf diese Verhältnisse anzuwendenden Recht mit der Ehe vergleichbare Wirkungen entfalten, vom Anwendungsbereich der EuErbVO ausgeschlossen. Andererseits bestimmt Art. 23 Abs. 2 lit. b) EuErbVO, dass dem Erbstatut die Nachlassansprüche...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 1. Allgemeines

Rz. 32 Das Vermögen des Schuldners als seine Haftungsgrundlage und zugleich Vollstreckungsobjekt besteht nicht nur aus: sondern auch aus einer Fülle von anderen "Vermögenswerten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltshilfe / 2.3 Haushaltsnahe Dienstleistungen

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören alle Dienstleistungen, die eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung aufweisen oder damit in Zusammenhang stehen.[1] Das sind Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden und in regelmäßigen (kürzeren) Abständen anfallen, u. a. Reinigung der Wohnung, z. B. Tätigkeit eines selbstständigen F...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / c) Ausnahmekündigungsrecht des Erstehers

Rz. 130 Durch § 57a ZVG wird dem Ersteher ein außerordentliches Kündigungsrecht gegenüber Mietern eingeräumt. Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass bei der Zwangsversteigerung die Interessen des Mieters grundsätzlich denen des Realkredits untergeordnet werden müssen. Denn von Mietern genutzte Grundstücke werden sich ohne das Sonderkündigungsrecht in der Regel schlechter ve...mehr

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Schweiz / 5. Modifikationsmöglichkeiten innerhalb der Errungenschaftsbeteiligung

Rz. 168 Die Ehegatten können im Rahmen der Errungenschaftsbeteiligung gestützt auf Art. 216 ZGB eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Vorschlagsbeteiligung vereinbaren. In der Mehrzahl der Fälle[301] wird mit Blick auf eine Meistbegünstigung des überlebenden Ehegatten eine Zuweisung des gesamten Vorschlags an diesen stipuliert.[302] Die früheren Kontroversen um die ...mehr

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Deutschland / I. Vorbemerkung

Rz. 191 In der jüngeren Vergangenheit war die Tätigkeit des deutschen Steuergesetzgebers im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht insbesondere durch den Versuch geprägt, die Begünstigungsvorschriften für Betriebsvermögen (und Grundvermögen) an die Vorgaben des BVerfG[154] anzupassen. Mittlerweile gewinnt daneben die Rechtsprechung des EuGH immer größeren Einfluss, vor allem be...mehr

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Frankreich / 4. Erbverträge

Rz. 35 Erbverträge sind in Frankreich wegen des Misstrauens gegenüber Vereinbarungen auf den eigenen Tod verboten oder nur eingeschränkt zulässig (siehe näher Rdn 135 f.). Das Verbot der pactes sur succession future im französischen Recht ist richtigerweise als materielles Verbot und nicht nur als formelles Verbot einzustufen, da durch die restriktive Haltung nicht nur die A...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / V. Gewöhnlicher Aufenthalt des Erblassers in einem anderen Mitgliedstaat

Rz. 236 Noch komplizierter werden die Fälle, wenn der Erblasser mit letztem gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat der EuErbVO verstorben ist. Rz. 237 Abwandlung von Beispiel 1 (Rdn 221) Der iranische Staatsangehörige verstirbt mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Toulouse. Er hinterlässt Vermögen in Deutschland, in Frankreich und im Iran. Rz. 238 Gemäß Art. ...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / (1) Besonderheit: Entziehung von Wohnungseigentum

Rz. 272 In der gerichtlichen Praxis kommt es gelegentlich dazu, dass sich ein Wohnungseigentümer gegenüber der Eigentümergemeinschaft verpflichtet hat, sein Wohnungseigentum zu verkaufen, oder durch Urteil dazu verpflichtet ist. Regelmäßig wird dann versucht, diese Verpflichtung des Schuldners nach § 888 ZPO als unvertretbare Handlung mittels Zwangsgeld bzw. Zwangshaft durchz...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / 2. Bestimmung des Güterstatuts durch Rechtswahl

Rz. 63 Art. 22 EuGüVO regelt vorrangig den Fall, dass die Eheleute das Güterstatut einvernehmlich bestimmen (Rechtswahl). Hierdurch wird deutlich gemacht, dass die güterrechtliche Rechtswahl stets vorrangig vor der objektiven Anknüpfung des Güterstatuts zu beachten ist. Die Eheleute können dabei gem. Art. 22 Abs. 1 EuGüVO zwischen folgenden Rechtsordnungen wählen:mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / XXI. Anfrage beim vorherigen Vermieter oder Nachbarn

Rz. 259 In der Praxis haben sich der Vermieter und die Nachbarschaft als gute Informationsquellen gezeigt. Dies gilt sowohl für den Fall, dass der Schuldner "unbekannt verzogen" ist als auch für den Fall, dass dessen Vermögen insbesondere dessen Arbeitgeber oder die Bankverbindung ermittelt werden sollen. Es ist die Praxis, die immer wieder erstaunen lässt, mit welcher Berei...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / c) Form, Frist, Rechtschutzbedürfnis und Erinnerungsbefugnis

Rz. 212 Die Erinnerung nach § 766 ZPO ist grundsätzlich an keine Frist gebunden. Allerdings ist im Hinblick auf das Rechtsschutzbedürfnis zu beachten, dass sie grundsätzlich erst gegeben ist, wenn die Zwangsvollstreckung begonnen hat[214] oder aber unmittelbar bevorsteht und durch diese ein irreparabler Schaden entstehen würde und der Androhung der Zwangsvollstreckung bereit...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / a) Allgemeines

Rz. 529 Nach §§ 180–185 ZVG finden die allgemeinen Regelungen der Vollstreckungsversteigerung Anwendung, soweit sich aus den Sonderregelungen bezüglich der Teilungsversteigerung nichts anderes ergibt.[514] Insofern bedarf es zur Verfahrensanordnung zunächst eines Antrages (Muster siehe Rdn 662 ff.) nach § 15 ZVG. Eines Titels hingegen bedarf es nicht (§ 180 Abs. 1 ZVG). Dies...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / a) Der Fall

Rz. 559 Die Klägerin, eine Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung, nahm die Beklagten auf Ersatz von Aufwendungen wegen eines Unfalls des bei ihr versicherten Kindes B. in einer Kindertagesstätte in Anspruch. Am 6.3.2008 hielt sich das versicherte Kind mit anderen Kindern auf dem Außengelände der Kindertagesstätte auf. Die Kordel des Anoraks des Kindes verhakte sich in...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / a) Voraussetzungen der Erinnerung/Statthaftigkeit

Rz. 187 Einwendungen und Erinnerungen, die die Art und Weise der Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher betreffen, d.h. alle Rügen wegen Verfahrensverstößen, können mit der Erinnerung nach § 766 ZPO geltend gemacht werden, soweit es sich nicht um Entscheidungen in der Zwangsvollstreckung handelt. Das Gleiche gilt nach § 766 Abs. 2 ZPO, wenn der Gerichtsvollzieher d...mehr

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§ 4 Erbfallbezogene Verfügu... / F. Der Erbschaftskauf

Rz. 89 Wegen der im Erbrecht vorgesehenen besonderen Folgen des Erbschaftskaufs für den Käufer (Haftung des Käufers für Nachlassverbindlichkeiten) wurde in der Literatur vielfach ein untrennbarer Zusammenhang mit dem Erbstatut unterstellt, der notwendigerweise eine erbrechtliche Qualifikation verlange.[69] Dieses Argument kann schon deswegen wenig überzeugen, weil auch ein K...mehr

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Kroatien / A. Internationales Erbrecht

Rz. 1 Für nach dem 16.8.2015 eingetretene Erbfälle gilt in Kroatien das nach den Regeln der EuErbVO bestimmte Recht. Zwar ist Kroatien erst nach der Verabschiedung der EuErbVO der EU beigetreten (mit Wirkung zum 1.7.2013). Der Betritt führt aber zur Übernahme des gesamten bestehenden Rechtsrahmens der EU (acquis communitaire) im Beitrittsstaat. Rz. 2 Kroatische Gerichte sind ...mehr

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Portugal / III. Bemessungsgrundlage der Stempelsteuer

Rz. 226 Der Anwendungsbereich des Stempelsteuergesetzes ist weit gefasst. Es werden in größerem Umfang Vermögenswerte besteuert, die früher von der Erbschaft- und Schenkungsteuer faktisch freigestellt waren. So beziehen die Tatbestände sämtliche Eigentumsrechte oder Teilrechte, einschließlich der durch Ersitzung erworbenen Rechtspositionen des unbeweglichen Vermögens ein. Be...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / 11. Verteilungsverfahren

Rz. 627 Für die Verteilung des Versteigerungserlöses nach Zuschlagserteilung an den Meistbietenden gelten die Regelungen der §§ 115, 118, 128 ZVG. In dem von Amts wegen zu bestimmenden Verteilungstermin werden allerdings nur ausbezahlt:[613]mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / dd) Ausbietungsgarantie

Rz. 316 Unter einer Ausbietungsgarantie (Muster siehe Rdn 642) versteht man ein notariell beurkundetes (§ 313 BGB)[340] Versprechen eines Bieters gegenüber dem betreibenden Gläubiger, im Versteigerungstermin ein Gebot in bestimmter Mindesthöhe abzugeben. Die Nichtbeachtung der vorgeschriebenen Form erweist sich als folgenlos bzw. der Formmangel ist in entsprechender Anwendun...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 8. Rechtsschutzbedürfnis

Rz. 52 Das Rechtsschutzbedürfnis für die Zwangsvollstreckung ergibt sich grundsätzlich aus dem Vorliegen eines Vollstreckungstitels, aus dem der Gläubiger noch keine Befriedung hat erlangen können. Dies wirft in der Regel keine Probleme auf. Rz. 53 Problematischer sind wohl in der Praxis die Fälle, in denen das Rechtsschutzbedürfnis entfallen könnte:mehr

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Polen / 1. Struktur der Erbengemeinschaft

Rz. 73 Wenn die Erbschaft mehreren Erben zufällt, entsteht eine Nachlassgütergemeinschaft. Auf diese Gemeinschaft und auf die Nachlassteilung finden die Vorschriften über das Miteigentum nach Bruchteilen entsprechende Anwendung. Gemäß Art. 1035 ZGB werden diese Vorschriften unter Berücksichtigung der Art. 1035–1046 ZGB angewendet. Rz. 74 Ein Erbe kann mit Zustimmung der übrig...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / cc) Erneuter Einstellungsantrag des Schuldners

Rz. 97 War das Verfahren nach § 30a ZVG auf Antrag des Schuldners bereits zu seinen Gunsten für maximal sechs Monate[107] eingestellt, so kann es auf erneuten Schuldnerantrag – unter denselben Voraussetzungen nach § 30a ZVG – nochmals um weitere sechs Monate eingestellt werden, es sei denn, die neuerliche Einstellung ist dem Gläubiger unter Berücksichtigung seiner gesamten w...mehr

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Türkei / VI. Vertragliche Erbfolge

Rz. 77 Mit dem Erbvertrag kann der Erblasser entweder eine Person begünstigen (positiver Erbvertrag, Art. 527 Abs. 1 ZGB) oder den Verzicht eines zukünftigen Erbberechtigten entgegennehmen (negativer Erbvertrag). Die Erbverträge können, wie im deutschen Recht, ein- oder zweiseitig verfügend und entgeltlich oder unentgeltlich sein.[131] Rz. 78 Die Testierfähigkeit des Vertrags...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 5. Sonderfall: Sicherungsvollstreckung gem. § 720a ZPO

Rz. 232 Nach § 720a ZPO hat der Gläubiger die Möglichkeit, mit einem Urteil oder einem sonstigen Titel nach § 795 ZPO, welches lediglich gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärt wurde, die Sicherungsvollstreckung zu betreiben. Die Vorschrift schützt als Ausnahme von § 751 Abs. 2 ZPO die Interessen des Gläubigers, indem sie ihm ermöglicht, die Vollstrecku...mehr

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Schweden / IX. Das Europäische Nachlasszeugnis

Rz. 125 Ein Erbscheinsverfahren wie in Deutschland ist dem schwedischen Erbrecht an sich fremd und ein solches war bisher im Rahmen einer Nachlassabwicklung auch nicht bekannt. Demgegenüber folgt man einem für alle Nachlassbeteiligten transparenten Nachlassabwicklungsverfahren, bei dem man nach einem Todesfall im Rahmen gesetzlich vorgegebener Fristen das Vermögen des Erblas...mehr

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§ 9 Zwangssicherungshypothek / b) Versteigerungsantrag erfolgt wie bei einer rechtsgeschäftlich bestellten Hypothek

Rz. 64 Da die Zwangssicherungshypothek sich von einer rechtsgeschäftlich bestellten Hypothek lediglich hinsichtlich ihres Entstehungstatbestandes unterscheidet, kann der Gläubiger ebenso wie ein "normaler" Hypothekengläubiger hieraus die Zwangsversteigerung betreiben. Für die Zwangsvollstreckung aus einer Zwangshypothek enthält § 867 Abs. 3 ZPO eine besondere Regelung. Danac...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / aa) Gläubiger eines bestehen bleibenden Rechts

Rz. 332 Nach § 68 Abs. 2 ZVG kann ein Gläubiger eines nach § 52 ZVG bestehen bleibenden Rechts über die nach § 68 Abs. 1 S. 1 ZVG zu erbringende Sicherheitsleistung eine darüber hinausgehende Sicherheitsleistung verlangen und zwar bis zur Höhe des Betrages, welcher zur Deckung der seinem Recht vorgehenden (aller) Ansprüche durch Zahlung zu berichtigen ist. In der Praxis komm...mehr