Fachbeiträge & Kommentare zu Güterstand

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / aa) Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinns

Rz. 166 Muster 3.20: Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinns Muster 3.20: Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinnsmehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / b) Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinns

Rz. 94 Auch wenn Eheleute grundsätzlich der Auffassung sind, dass sie sich während ihrer Ehe nicht gegenseitig zu Vermögen verhelfen wollen und die Ehe für sie keinen vermögensrechtlichen Versorgungscharakter trägt, gibt es doch Lebenssituationen, die zu einer veränderten Ehesituation führen. Rz. 95 So kann die Geburt eines Kindes dazu führen, dass ein Ehepartner, regelmäßig ...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / 2. Die Gütergemeinschaft

Rz. 101 Siehe zur Gütergemeinschaft auch: Kappler, Die Aufhebungsklage bei Beendigung der Gütergemeinschaft, FamRZ 2007, 696 ff.; ders., Die Auseinandersetzung des Gesamtgutes der Gütergemeinschaft, FamRZ 2010, 1294 ff; Moeller, Die Gütergemeinschaft im Wandel der Gesellschaft. Der Wahlgüterstand (§§ 1410, 1415 BGB) der Gütergemeinschaft kommt in der Praxis nur noch relativ s...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / aa) Gütertrennung

Rz. 111 Mit der Vereinbarung der Gütertrennung können die folgenden Alternativen in den Ehevertrag eingearbeitet werden.[164] Muster 3.7: Gütertrennung Muster 3.7: Gütertrennung Die Erschienenen wollen einen Ehevertrag errichten. Sie erklären bei gleichzeitiger Anwesenheit gemeinsam mündlich mit dem Ersuchen um Beurkundung was folgt: 1. Allgemeines Wir sind in beiderseits erster Eh...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / c) Beistand in wirtschaftlichen Angelegenheiten

Rz. 154 Schließen die Eheleute keinen Ehevertrag, durch den sie den gesetzlichen Güterstand aufheben, leben sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet grundsätzlich, dass Ehegatten voneinander getrennte Vermögen besitzen und auch nicht für Verbindlichkeiten des jeweils anderen einstehen müssen. Unabhängig davon besteht jedoch die Pflicht, im Rahmen...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 2. Die Gütertrennung

Rz. 77 Die (künftigen) Eheleute können den gesetzlich vorgesehenen Güterstand der Zugewinngemeinschaft für ihre Ehe ausschließen und den Güterstand der Gütertrennung vereinbaren. Rz. 78 Durch die ehevertragliche Vereinbarung der Gütertrennung sind die Eheleute in vermögensrechtlicher Hinsicht so gestellt, als wären sie nicht miteinander verheiratet.[79] Bei Beendigung der Ehe...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / aa) Unternehmensbeteiligungen

Rz. 98 Der Wunsch nach Herausnahme einer Unternehmensbeteiligung, einer Praxis oder eines Einzelunternehmens kann auf unterschiedlichen Beweggründen beruhen. Rz. 99 So ist bei einem Familienunternehmen, das von Generation zu Generation weiter vererbt werden soll, die Kinder also Nachfolger ihres Vaters im Unternehmen sein sollen, die Erhaltung des Vermögens durch güterrechtli...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / e) Die Ehegatteninnengesellschaft

Rz. 120 Zum Ausgleichsanspruch von Eheleuten aus einer sog. Ehegatteninnengesellschaft kann es auch dann kommen, wenn die Ehegatten Gütertrennung vereinbart haben. Rz. 121 Nach der Rechtsprechung des BGH [99] besteht ein solcher Ausgleichsanspruch dann, wenn eine Beibehaltung der formalen Zuordnung zum Vermögen eines einzelnen Ehegatten angesichts der in der Ehe durch erheblic...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 4. Ausländisches Recht

Rz. 34 Bestehen Zweifel darüber, ob ausländisches Recht zur Anwendung kommt, soll der Notar die Beteiligten darauf hinweisen und dies vermerken. Zur Belehrung über den Inhalt ausländischer Rechtsordnung ist er allerdings nicht verpflichtet (§ 17 Abs. 3 BeurkG). Tut er dies gleichwohl, muss die Belehrung richtig sein; sonst haftet er. Das im Einführungsgesetz zum BGB geregelte...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / b) Unterhalt und Güterrechtsverzicht

Rz. 252 Eine Unterhaltsverstärkung verbunden mit einem teilweisen oder vollständigen güterrechtlichen Verzicht begegnet solange und soweit keinerlei Bedenken, als die Parität, die ausgeglichene Belastung erhalten bleibt. Rz. 253 Grundsätzlich gilt die volle Vertragsfreiheit bei der Wahl des Güterstandes. Beteiligte können zu jeder Zeit ihren Güterstand wählen und auch vermöge...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / b) Unterhaltsverstärkung mit Güterrechtsverzicht

Rz. 409 Eine Unterhaltsverstärkung verbunden mit einem teilweisen oder vollständigen güterrechtlichen Verzicht begegnet solange und soweit keinerlei Bedenken, als die Parität, die ausgeglichene Belastung erhalten bleibt. Grundsätzlich gilt die volle Vertragsfreiheit bei der Wahl des Güterstandes. Beteiligte können zu jeder Zeit ihren Güterstand wählen und auch vermögensrechtl...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / (1) Motivation

Rz. 172 Dem Wunsch nach Herausnahme einer Unternehmensbeteiligung, einer Praxis oder eines Einzelunternehmenskann auf unterschiedlichen Beweggründen beruhen. So ist bei einem Familienunternehmen, das von Generation zu Generation weitervererbt werden soll, wo die Kinder also Nachfolger ihres Vaters im Unternehmen sein sollen, die Erhaltung des Vermögens durch güterrechtlichen...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / (1) Ausschluss des Zugewinns bei Rechtskraft der Scheidung

Rz. 151 Muster 3.17: Ausschluss des Zugewinns bei Rechtskraft der Scheidung Muster 3.17: Ausschluss des Zugewinns bei Rechtskraft der Scheidungmehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / (2) Ausschluss von Wertsteigerungen des Anfangsvermögens

Rz. 175 Muster 3.25: Ausschluss von Wertsteigerungen des Anfangsvermögens Muster 3.25: Ausschluss von Wertsteigerungen des Anfangsvermögens Den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wollen wir für unsere künftige Ehe ausdrücklich aufrechterhalten, ihn allerdings wie folgt modifizieren: Sämtliche Vermögenswerte, die ein jeder Ehegatte in der Vergangenheit oder zukünf...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / cc) Pauschalierung und Höchstbetrag des Zugewinnausgleichs

Rz. 71 Für Unternehmer und/oder Freiberufler ist das eigene Unternehmen oder die eigene Praxis häufig ebenso aktuelle Lebensgrundlage wie wesentliche Altersvorsorge. Rz. 72 Nimmt man einen solchen Betrieb vom Zugewinnausgleich nicht aus, bietet es sich an, eine Pauschalierung und/oder einen Höchstbetrag in die Bewertung des Endvermögens einzustellen. So kann man z.B. vereinbar...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / a) Der Vorname

Rz. 198 Den Vornamen des Kindes bestimmt der Inhaber der elterlichen Sorge; es folgt die Eintragung in das Geburtenbuch (§§ 21, 22 Personenstandsgesetz). Bei gemeinsam sorgeberechtigten Eltern entscheiden diese gemeinsam über den oder die Vornamen des Kindes. Ein ausschließlich sorgeberechtigter Elternteil entscheidet allein über die Frage des Vornamens. Können sich Eltern nic...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / bb) Vereinbarung Grundsätzen zu Pflege und Erziehung

Rz. 214 Zu Erziehungsgrundsätzen können Eheleute sowohl zu Beginn einer Ehe als auch bei Trennung und Scheidung Vereinbarungen treffen. Zu Beginn einer Ehe bieten sich Vereinbarungen über Erziehungsgrundsätze vor allem dann an, wenn – zukünftige – Eheleute unterschiedlichen Kulturkreisen entstammen und deshalb über einen Erziehungsstil einig werden müssen. Rz. 215 Eingeordnet ...mehr

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§ 6 Die gleichgeschlechtlic... / 2. Antrag auf Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

Rz. 22 Lebenspartnerschaftssachen i.S.d. § 269 FamFG sind nach § 270 FamFG nach den entsprechenden Bestimmungen des FamFG für Eheleute abzuwickeln. Rz. 23 Muster 6.1: Antrag auf Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Muster 6.1: Antrag auf Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft An das Amtsgericht – Familiengericht – _________________________ Antrag auf Aufhe...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / a) Die Eigentumsvermutung, § 1362 BGB

Rz. 63 Zugunsten von Gläubigern eines Ehemannes oder einer Ehefrau wird gem. § 1362 BGB vermutet, dass die im Besitz eines Ehegatten oder beider Ehegatten befindlichen beweglichen Sachen dem Schuldner gehören. Die Vorschrift dient dem Schutz des Gläubigers vor einer Verschleierung der Eigentumslage durch Zusammenwirken beider Ehegatten.[66] Rz. 64 Die Eigentumsvermutung betri...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / dd) Vereinbarung zur Fälligkeit des Anspruchs auf Zugewinnausgleich

Rz. 117 In manchen Fällen besteht durchaus das Einverständnis des ausgleichsverpflichteten Ehegatten mit der Höhe des Zugewinnausgleichsanspruches. Verfügt der Ausgleichspflichtige allerdings im Wesentlichen über solche Vermögenswerte, die sich nach einer Ehescheidung nicht realisieren lassen, besteht ein dringendes Interesse, zu einer Stundung oder Ratenzahlung zu gelangen. ...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / cc) Pauschalierung und Höchstbetrag des Zugewinnausgleichs

Rz. 113 Für Unternehmer und/oder Freiberufler ist das eigene Unternehmen oder die eigene Praxis häufig ebenso aktuelle Lebensgrundlage wie wesentliche Altersvorsorge. Rz. 114 Nimmt man einen solchen Betrieb vom Zugewinnausgleich nicht aus, bietet es sich an, eine Pauschalierung und/oder einen Höchstbetrag in die Bewertung des Endvermögens einzustellen. Muster 7.25: Bewertung H...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / bb) Rückabwicklung ehebedingter/unbenannter Zuwendungen

Rz. 129 Für die Behandlung von Zuwendungen zwischen den Ehegatten nach Scheitern der Ehe[191] hat die Rechtsprechung folgende Grundsätze entwickelt: Da Ehegatten wie andere Personen auch Rechtsgeschäfte miteinander abschließen können, aus denen sich Rückgewähransprüche ergeben können, ist vorrangig zu prüfen, ob sich Rückgewähransprüche aus einer Anwendbarkeit des Schenkungsr...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / bb) Erbschaft, Schenkungen

Rz. 103 Geht es nicht um Betriebsvermögen, sondern darum, dass ein Ehepartner erhebliches Vermögen bei Eheschließung bereits geerbt hat oder er mit hoher Wahrscheinlichkeit erben wird, besteht ein Interesse daran, solches Vermögen in seiner Wertsteigerung aus dem Zugewinnausgleich herauszunehmen. Rz. 104 Beispiel Die Ehefrau erbt Ackerland zur Größe von 20.000 m², das im Lauf...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / II. Güterrechtliche Vereinbarungen

Rz. 59 Ehegatten leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, es sei denn, sie haben durch Ehevertrag etwas anderes vereinbart, § 1363 BGB. Eine solche abweichende Vereinbarung wird häufig schon deshalb nicht getroffen, weil Ehepartner bei Eheschließung davon ausgehen, dass ihre Ehe auf Lebenszeit geschlossen wird, wie es § 1353 BGB auch vorsieht und eine Auflösung der Ehe e...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 1. Ehevertrag

Rz. 4 Nach § 1408 Abs. 1 BGB können Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Vertrag (Ehevertrag) regeln. Es ist aber allgemein anerkannt, dass auch andere Vereinbarungen zwischen Eheleuten getroffen werden können (Grundsatz der Privatautonomie). Ein rein "güterrechtliches" Verständnis des Ehevertrages wäre unzutreffend. Nicht jede Regelung vermögensrechtlicher Verhä...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 2. Trennungs-/Scheidungsfolgenvereinbarungen

Rz. 10 Eheverträge werden von Scheidungsfolgenvereinbarungen dadurch abgegrenzt, dass ein Vertrag dann ein Ehevertrag ist, wenn er die Eingehung einer Ehe notwendig voraussetzt und nicht auf eine bevorstehende oder eingeleitete Scheidung bezogen ist. Eheverträge werden in einer intakten Ehe geschlossen. Dabei wird aber auch der Fall eines möglichen Scheiterns der Ehe bedacht...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / gg) Fiktive Zugewinnausgleichsberechnung

Rz. 140 Meist wird es sich empfehlen, zumindest überschlägig zu ermitteln, welches Ergebnis eine Zugewinnausgleichsberechnung bei Geltung des gesetzlichen Güterstandes hätte. Ausgleichsansprüche, die auf § 313 BGB oder auf § 242 BGB gestützt werden, dürfen nicht zu einer Umgehung der ehevertraglich festgelegten Gütertrennung führen. Dementsprechend wird es sich in der Regel ...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / a) Einbeziehung privater Lebensversicherungen und von Anrechten der betrieblichen Altersversorgung/Kapitalwahlrecht

Rz. 92 Nach der Definition des § 2 VersAusglG gehören private Lebensversicherungen, die der Absicherung im Alter oder bei Invalidität dienen und auf eine Rente gerichtet sind, in den Versorgungsausgleich, auch wenn ein sogenanntes Kapitalwahlrecht vereinbart worden ist. Der BGH hat allerdings seine (umstrittene) Rspr. zu früherem Recht auf das neue Recht ausgedehnt, wonach d...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / aa) Prüfung der Wirksamkeit des Ehevertrages

Rz. 133 Im Hinblick auf die Rechtsprechung des BVerfG[205] und des BGH[206] ist zu prüfen, ob ein Gütertrennungsvertrag wirksam oder nicht etwa aufgrund eines strukturellen Ungleichgewichtes und einseitiger Benachteiligung eines Ehepartners sittenwidrig und unwirksam ist.[207] Zweifel an der Wirksamkeit können insbesondere bei Eheverträgen mit Globalverzicht (Verzicht auf Unt...mehr

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§ 6 Die gleichgeschlechtlic... / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 9 Zur Entstehung des Lebenspartnerschaftsgesetzes ist folgendes zu erläutern. Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz – LPartG) war der wesentliche Bestandteil des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften.[9] Es ist am 1.8.2001 in Kraft getreten. Am 17.7.2002 hat das B...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / a) Auflösung der häuslichen Gemeinschaft

Rz. 112 Mit der Trennung werden die häusliche Gemeinschaft und die eheliche, familiäre Gemeinsamkeit aufgelöst. Zumindest in der ersten Zeit der Trennung ist jedoch ungewiss, ob es bei der Trennung bleibt und sie in eine Scheidung der Eheleute mündet oder ob die eheliche Lebensgemeinschaft wieder aufgenommen wird. Die Regelungen betreffend Trennungsunterhalt tragen daher der ...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / dd) Vereinbarung zur Fälligkeit des Anspruchs auf Zugewinnausgleich

Rz. 79 In manchen Fällen besteht durchaus das Einverständnis des ausgleichsverpflichteten Ehegatten mit der Höhe des Zugewinnausgleichsanspruches. Verfügt der Ausgleichspflichtige allerdings im Wesentlichen über solche Vermögenswerte, die sich nach einer Ehescheidung nicht realisieren lassen, besteht ein dringendes Interesse, zu einer Stundung oder Ratenzahlung zu gelangen. E...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 3. Ausländisches Recht

Rz. 54 Bestehen Zweifel darüber, ob ausländisches Recht zur Anwendung kommt, soll der Notar die Beteiligten darauf hinweisen und dies vermerken. Zur Belehrung über den Inhalt ausländischer Rechtsordnung ist er allerdings nicht verpflichtet (§ 17 Abs. 3 BeurkG). Tut er dies gleichwohl, muss die Belehrung richtig sein; sonst haftet er. Das im Einführungsgesetz zum BGB geregelte...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / a) Dinglicher Arrest zur Sicherung eines künftigen Zugewinnausgleichs

Rz. 196 Muster 5.13: Dinglicher Arrest zur Sicherung eines künftigen Zugewinnausgleichs Muster 5.13: Dinglicher Arrest zur Sicherung eines künftigen Zugewinnausgleichs [Zuständigkeit:] Familiengericht [örtliche Zuständigkeit, falls keine Ehesache anhängig gem. § 262 Abs. 2 FamFG: gewöhnlicher Aufenthalt des Antragsgegners] [Antrag:] bestellen wir uns unter Überreichung einer auf ...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / II. Auslandsbezug

Rz. 43 Für alle Scheidungsverfahren, die nach dem 21.6.2012 eingeleitet werden, gilt für Ehescheidungen mit Auslandsbezug hinsichtlich des anzuwendenden Rechts die Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 (Rom III-VO). Diese verdrängt Art. 17 Abs. 1 EGBGB für Ehescheidungen und Trennungen ohne Auflösung des Ehebandes in denjenigen Fällen, die eine Verbindung zum Recht verschiedener Sta...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / c) Herausnahme von Vermögensgegenständen aus dem Zugewinnausgleich

Rz. 171 Häufig geht es Ehepartnern nicht darum, im Falle der Scheidung vollständig von Zugewinnausgleichsansprüchen des anderen Ehegatten befreit zu sein. Es geht vielmehr darum, bestimmte, vor der Ehezeit vorhandene oder mit hoher Wahrscheinlichkeit während der Ehe entstehende Vermögenspositionen vom Zugewinnausgleich auszunehmen. Der Zugewinnausgleich soll dann im Übrigen ...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / bb) Erbschaft, Schenkungen

(1) Motivation Rz. 174 Geht es nicht um Betriebsvermögen, sondern darum, dass ein Ehepartner erhebliches Vermögen bei Eheschließung bereits geerbt hat oder er mit hoher Wahrscheinlichkeit erben wird, besteht ein Interesse daran, solches Vermögen in seiner Wertsteigerung aus dem Zugewinnausgleich herauszunehmen. Beispiel Die Ehefrau erbt Ackerland zur Größe von 20.000 m2, das i...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / b) Verfügungsbeschränkungen, §§ 1365, 1369 BGB

Rz. 68 Grundsätzlich kann jeder Ehegatte mit seinem Vermögen verfahren, wie er es will. Eine Einwilligung des anderen Ehegatten ist weder zur Veräußerung noch zur schenkweisen Aufgabe des Eigentums erforderlich. Dies gilt allerdings nicht, wenn es um das Eigentum eines Ehegatten "im Ganzen" geht, also entweder das gesamte nahezu gesamte Vermögen veräußert werden soll, § 1365 ...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / aa) Ausschluss bei Rechtskraft der Scheidung

Rz. 150 Durch ehevertragliche Vereinbarungen kann – in Kernsätzen – das Folgende vereinbart werden:[229] (1) Ausschluss des Zugewinns bei Rechtskraft der Scheidung Rz. 151 Muster 3.17: Ausschluss des Zugewinns bei Rechtskraft der Scheidung Muster 3.17: Ausschluss des Zugewinns bei Rechtskraft der Scheidungmehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 3. Erwägungen in der Rechtsprechung zur Wirksamkeitskontrolle

Rz. 34 Im Laufe der Entwicklung seit dem Urteil des BGH zur Kernbereichslehre im Jahre 2004 betont der BGH tendenziell mehr und mehr die Anpassung des Ehevertrages an die gegenwärtigen Verhältnisse und damit den Ausgleich entstandener ehebedingte Nachteile.[40] Schließlich hat der BGH auch in seinen neuesten Entscheidungen die Vertragsfreiheit betont und seinen Standpunkt ver...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / aa) Unternehmensbeteiligungen

(1) Motivation Rz. 172 Dem Wunsch nach Herausnahme einer Unternehmensbeteiligung, einer Praxis oder eines Einzelunternehmenskann auf unterschiedlichen Beweggründen beruhen. So ist bei einem Familienunternehmen, das von Generation zu Generation weitervererbt werden soll, wo die Kinder also Nachfolger ihres Vaters im Unternehmen sein sollen, die Erhaltung des Vermögens durch gü...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / c) Herausnahme von Vermögensgegenständen aus dem Zugewinnausgleich

Rz. 97 Häufig geht es Ehepartnern nicht darum, im Falle der Scheidung vollständig von Zugewinnausgleichsansprüchen des anderen Ehegatten befreit zu sein. Es geht vielmehr darum, bestimmte, vor der Ehezeit vorhandene oder mit hoher Wahrscheinlichkeit während der Ehe entstehende Vermögenspositionen vom Zugewinnausgleich auszunehmen. Der Zugewinnausgleich soll dann im Übrigen a...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / d) Vereinbarungen zur Bewertung des Vermögens

Rz. 107 Auseinandersetzungen von Eheleuten im Bereich des Güterrechts erfolgen bei Scheidung der Ehe häufig im Bereich der Bewertung des Vermögens. Hier können Eheleute durch Vertrag eine Auseinandersetzung vermeiden. aa) Bewertung des Anfangsvermögens Rz. 108 Wer sich im Falle von Trennung und Scheidung darauf beruft, über Anfangsvermögen am Tag der Eheschließung verfügt zu h...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / (2) Ausschluss der Verfügungsbeschränkung nach §§ 1365, 1369 BGB

Rz. 152 Muster 3.18: Ausschluss der Verfügungsbeschränkung nach §§ 1365, 1369 BGB Muster 3.18: Ausschluss der Verfügungsbeschränkung nach §§ 1365, 1369 BGB Jeder Ehegatte ist berechtigt, auch ohne Einwilligung des anderen Ehegatten über sein Vermögen im Ganzen und über die ihm gehörenden Gegenstände des ehelichen Haushalts frei zu verfügen; wir schließen §§ 1365, 13609 BGB au...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / (3) Rechtsfolgen

Rz. 163 Liegen die Voraussetzungen der Scheidung der Ehe des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes vor, führt dies im Falle gesetzlicher Erbfolge automatisch zum Wegfall des gesetzlichen Ehegattenerbrechts, § 1933 BGB. Liegen die Voraussetzungen des § 1933 BGB vor, ist aber die Ehe aus formalen Gründen oder beispielsweise wegen offener Folgesachen wie dem Versorgungsausgleich...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / c) Beschränkung und Ausschluss von Geschäften, § 1357 BGB

Rz. 72 Jeder Ehegatte ist berechtigt, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten zu besorgen, § 1357 Abs. 1 BGB, sog. Schlüsselgewalt. Rz. 73 Einerseits soll die Bestimmung den haushaltführenden Ehegatten in die Lage versetzen, seine Aufgaben mit der nach außen notwendigen Handlungsfreiheit auszuüben.[75] Andere...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / a) Unterhaltspflicht als Nachlassverbindlichkeit

Rz. 445 Die nacheheliche Unterhaltspflicht ist gem. § 1586b Abs. 1 Satz 1 BGB auf den Erben des Verpflichteten übergegangen. Dabei haftet der Erbe gem. § 1586b Abs. 1 Satz 3 BGB jedoch nicht über den Betrag hinaus, der dem Pflichtteil entspricht, welcher dem Berechtigten zustände, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre. Der Grund für die unterschiedliche Behandlung von Tre...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / a) Ausschluss des Zugewinns für den Fall der Scheidung

Rz. 149 Jüngere Eheleute verstehen die Ehe häufig nicht als Institution, mit deren Hilfe man sich gegenseitig zu Vermögen verhilft. Die Ehe trägt für solche Partner keinen Versorgungscharakter. Sind beide berufstätig und wollen es auch bleiben, wünschen sie zwar die Weitergabe ihres Vermögens im Falle funktionierender Ehe bis zum Tod, jedoch keine Teilungspflicht im Falle de...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / cc) Zugewinnausgleich ab Geburt eines Kindes

Rz. 169 Schließlich ist die Einschränkung möglich, den Zugewinnausgleich ausschließlich für die Zeit ab der Geburt des gemeinschaftlichen Kindes durchzuführen.[245] In einem solchen Fall formuliert man wie folgt: Muster 3.22: Zugewinnausgleich ab Geburt eines Kindes Muster 3.22: Zugewinnausgleich ab Geburt eines Kindes Die Vereinbarung über den Ausschluss des Zugewinnausgleich...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 5. Eintragung in das Güterrechtsregister

Rz. 132 Eintragungen in das Güterrechtsregister bei ehevertraglicher güterrechtlicher Regelung sind außerordentlich selten. Die Eintragung in das Güterrechtsregister (§§ 1558 ff. BGB) bewirkt, dass ein Dritter die eingetragene Tatsache gegen sich gelten lassen muss, auch wenn er sie nicht kennt. Ist die Tatsache nicht eingetragen, so muss ein Dritter sie nur dann gegen sich g...mehr