Fachbeiträge & Kommentare zu Güterstand

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 206 & Ehegattenzustimmung (siehe auch Rdn 250) Gemäß § 1365 BGB empfiehlt sich generell, die Zustimmung des Ehegatten im Übergabevertrag vorzusehen. Die Zustimmung kann auch gem. § 1375 Abs. 2 S. 3 BGB von Bedeutung sein. Rz. 207 & Auflassungsvormerkung Bei Übergabeverträgen ist zwar auf die Möglichkeit einer Auflassungsvormerkung für den Übernehmer hinzuweisen. In aller Re...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (c) Rechtsprechung des EuGH: Qualifikation der Zugewinnpauschale des § 1371 Abs. 1 BGB als erbrechtlich – Urt. v. 1.3.2018

Rz. 122 Zitat "Art. 1 Abs. 1 [… der EuErbVO …] ist dahin auszulegen, dass eine nationale Bestimmung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, wonach beim Tod eines Ehegatten ein pauschaler Zugewinnausgleich durch Erhöhung des Erbteils des überlebenden Ehegatten vorzunehmen ist, in den Anwendungsbereich der Verordnung fällt."[78] Der EuGH hat abweichend von der bisher für ...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 4. Pflichtteilsverzicht und Ehegatte

Rz. 98 Hat der Ehegatte lediglich auf seinen Pflichtteil verzichtet, nicht aber auf sein Erbrecht, so bleibt es bei der erbrechtlichen Lösung. Dementsprechend erhöht sich der Erbteil um ¼ aufgrund § 1371 Abs. 1 BGB. Wird der Ehegatte Erbe oder Vermächtnisnehmer aufgrund einer Verfügung von Todes wegen, so kann er neben diesem Erwerb nichts mehr beanspruchen,[207] es sei denn...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / 25. Fälle mit Auslandsberührung

Rz. 163 Das IPR bestimmt, welche Rechtsordnung auf Sachverhalte mit Auslandsbezug anzuwenden ist. Nach Art. 25 Abs. 1 EGBGB a.F. bestimmt sich das Erbrechtsstatut für bis 16.8.2015 eingetretene Erbfälle grundsätzlich nach der Staatsangehörigkeit des Erblassers. Für seit 17.8.2015 eingetretene Erbfälle kommt es für das anzuwendende nationale Erbrecht auf den letzten gewöhnlic...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 169 & Allgemeines zur Ausstattung (siehe auch Rdn 159) Zwischen den Begriffen "vorweggenommene Erbfolge" und "Ausstattung" wird i.d.R. differenziert. Bei der vorweggenommenen Erbfolge steht der Ausstattungszweck nicht im Vordergrund, die Zuwendung verfolgt auch andere Motive, liegt insbesondere häufig über der Angemessenheitsgrenze der Ausstattung, die das Gesetz in § 162...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.10.9 Schulden

Ein Hauptstreitpunkt im Rahmen von Unterhaltsrechtsverhältnissen ist oftmals die Frage, welche Schulden einkommensbereinigend angesetzt werden können. Nach der Rechtsprechung sind Schulden – sofern sie unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen sind – bereits im Rahmen der Bedarfsbemessung anzusetzen. Handelt es sich um nicht vermögensbildende Schulden, sind diese jedenfalls dann...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zivilrechtliche Grundlagen

Rz. 4 [Autor/Stand] Der Güterstand der Gütergemeinschaft ist einer der vertraglichen Güterstände[2]. Er ist in den §§ 1415 ff. BGB geregelt. Für Lebenspartner, die eine Lebenspartnerschaft nach dem LPartG eingegangen sind, sind die Vorschriften des BGB über § 7 LPartG sinngemäß anwendbar. Rz. 5 [Autor/Stand] Das Wesen dieses Güterstandes besteht darin, dass vermögensrechtlich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Vorbemerkung

Rz. 251 [Autor/Stand] Die Vorschrift wurde mit Wirkung ab dem 1.1.1974 in das ErbStG eingefügt.[2] Der Gesetzgeber beendete die zuvor bestehende Rechtsunsicherheit darüber, ob die Bereicherung, die ein Ehegatte mit dem Eintritt der Gütergemeinschaft erlangt, nur dann der Schenkungsteuer unterliegt, wenn der Ehevertrag primär aus erbrechtlichen Motiven geschlossen wird.[3] Du...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Zweckschenkungen und zweckgerichtete Zuwendungen

Rz. 430 [Autor/Stand] Abstrakt stehen die in § 7 Abs. 4 ErbStG erwähnten Fallgestaltungen dafür, dass alle sog. Zweckschenkungen grundsätzlich unentgeltlich erfolgen.[2] Hins. bestimmter Zwecke bestätigt dies der Gesetzgeber mit speziellen Steuerbefreiungsnormen (z.B. § 13 Abs. 1 Nrn. 4a, 5, 12, 13, 15–18 ErbStG). Allein eine besondere Zweckbestimmung ist daher i.d.R. kein t...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Tod eines Ehegatten bzw. Lebenspartners (Abs. 1)

Rz. 11 [Autor/Stand] Die Vorschrift setzt das Vorliegen einer fortgesetzten Gütergemeinschaft nach den §§ 1483 ff. BGB voraus. Der Hinweis auf die §§ 1483 ff. BGB hat zur Folge, dass § 4 ErbStG auf Gütergemeinschaften ausländischen Rechts nicht anwendbar ist.[2] Dem steht auch nicht die Entscheidung des BFH vom 4.7.2012[3] entgegen, weil die Eheleute in dem zugrunde liegende...mehr

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ZErb 06/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht, Kiel Bunte/Zahrte AGB-Banken, AGB-Sparkassen, Sonderbedingungen Komment...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.3.1 Ehegatten

Rz. 113 Die bloße eheliche Beziehung zum Mehrheitsgesellschafter ist für die Annahme einer personellen Verflechtung nicht ausreichend. Soweit Ehegatten sowohl an den zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgütern als auch an der Betriebsgesellschaft beteiligt sind, können diese wie einander fremde Dritte eine geschlossene Personengruppe – dies gilt auch bei unterschiedlich hohen...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 1 Güterstand und Ehevertrag

1.1 Gesetzliche Möglichkeiten Entscheidend ist der Güterstand Auch wenn die Ehe von manchen als Auslaufmodell bezeichnet wird, hat sie – trotz anhaltend hoher Scheidungsrate – noch zahlreiche "Anhänger". Inzwischen ist die eheliche Lebensgemeinschaft sogar erweitert worden und nun auch zwischen Personen gleichen Geschlechts möglich.[1] Auch (und gerade) wer seine Eheschließun...mehr

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Grundbesitz bei Gütergemein... / 5 Beendigung des Güterstands

5.1 Mehrere Möglichkeiten Wann ist die Gemeinschaft beendet? Der Güterstand der Gütergemeinschaft endet zum einen durch Tod eines Ehegatten (§ 1482 BGB). Allerdings können die Ehegatten durch Ehevertrag vereinbaren, dass die Gütergemeinschaft zwischen dem Überlebenden und den gemeinschaftlichen Kindern fortgesetzt wird (§ 1483 Abs. 1 BGB).[1] Im Übrigen endet die Gütergemeinsch...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 1.1 Gesetzliche Möglichkeiten

Entscheidend ist der Güterstand Auch wenn die Ehe von manchen als Auslaufmodell bezeichnet wird, hat sie – trotz anhaltend hoher Scheidungsrate – noch zahlreiche "Anhänger". Inzwischen ist die eheliche Lebensgemeinschaft sogar erweitert worden und nun auch zwischen Personen gleichen Geschlechts möglich.[1] Auch (und gerade) wer seine Eheschließung mittlerweile bedauert, muss...mehr

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Grundbesitz bei Gütertrennung / 2 Entstehung

Ehevertrag Der Güterstand der Gütertrennung tritt zum einen ein, wenn die Eheleute dies in einem notariellen Ehevertrag vereinbaren. Allerdings will dieser Schritt wohl bedacht sein. Anlass für die Vereinbarung der Gütertrennung ist häufig die Überlegung, dieser Güterstand biete größeren Schutz vor Gläubigern (Stichwort: "Sippenhaft"). Doch ist insoweit ein Wechsel des Güter...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 4.1.1 Dreijährige Trennung

3-jährige Trennung Die Zugewinngemeinschaft kann nach § 1386 i. V. m. § 1385 Nr. 1 BGB durch einen rechtsgestaltenden Beschluss vorzeitig aufgehoben werden, wenn die Ehegatten seit mehr als 3 Jahren voneinander getrennt sind. Weitere Voraussetzungen bestehen nicht. Insbesondere kommt es auf eine bereits rechtshängige Zugewinnausgleichsfolgesache nicht an.[1] Dies gilt auch, so...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 6.2.1 Bilaterales Abkommen

Deutsch-französische Freundschaft Auch in den Ländern der Europäischen Union (EU) ist das Eherecht national sehr unterschiedlich ausgestaltet. Daher wollen einige Länder zunächst bilateral vorgehen. Deutschland und Frankreich gehen dabei voran: Ein neuer deutsch-französischer Wahlgüterstand macht den ersten Schritt. Am 4.2.2010 wurde ein Abkommen über den Güterstand der Wahl-...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 2.3 Grundbucheinsichtsrecht

Haben Ehegatten den Güterstand der Zugewinngemeinschaft gewählt, hat der getrennt lebende Ehegatte ein berechtigtes Interesse, in Grundbücher, in denen der andere Ehegatte als Eigentümer eingetragen ist oder war, Akteneinsicht zu nehmen. Dies wird von Grundbuchämtern mitunter anders gesehen. Praxis-Beispiel Verweigerte Grundbucheinsicht Der Ehemann hat beim zuständigen Grundbu...mehr

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Grundbesitz bei Gütergemein... / 1 Unterschiedliche Vermögen

Nur selten vereinbart Ein Schattendasein unter den Güterständen führt die in den §§ 1415 ff. BGB geregelte Gütergemeinschaft. Gleichwohl sind ihre komplizierteren Regeln wiederholt Gegenstand obergerichtlicher Rechtsprechung – auch zu Fragen der Unterhaltsbemessung bei Trennung und Scheidung.[1] Regelfall: Gesamtgut Die Gütergemeinschaft kann nur durch notariellen Ehevertrag w...mehr

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Teilungsversteigerung / 3.1.1 Erfordernis auch bei Teilungsversteigerung

Gesamtes Vermögen betroffen? Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist ein zusätzliches Problem zu beachten: Zwar verwaltet grundsätzlich jeder Ehegatte sein Vermögen selbstständig. Will er allerdings über sein Vermögen im Ganzen verfügen, muss der andere Ehegatte dem Geschäft zustimmen.[1] Hierdurch soll zum einen erreicht werden, dass der Familie die wirtschaf...mehr

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Grundbesitz bei Gütertrennung / 4.1 Gründe

Der Güterstand der Gütertrennung endet durch Tod eines Ehegatten, Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe sowie Ehevertrag.mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 1.2 Vertragliche Modifizierung

1.2.1 Individuelle Lösung Sie haben die Wahl! Durch notariellen Ehevertrag können die Ehegatten[1] jederzeit, auch nach Eheschließung, ihre güterrechtlichen Verhältnisse anderweitig regeln[2]: Sie können etwa Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbaren, aber auch entsprechend den jeweiligen persönlichen Verhältnissen einzelne Abweichungen von den gesetzlich normierten Güt...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 4.2.3 Sonderfall: Wahl-Zugewinngemeinschaft

Der Wahlgüterstand[1] ist zwar dem in Deutschland geltenden gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft nachgebildet, doch gibt es keinen erbrechtlichen Ausgleich des Zugewinns. Das Erbrecht eines in der Wahl-Zugewinngemeinschaft lebenden deutschen Ehegatten bestimmt sich also ausschließlich nach § 1931; wegen des Zugewinns findet die Auseinandersetzung mit den Erben de...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 4.2.2 Gemischt-nationale Ehe

Ehegattenerbrecht bei Zugewinngemeinschaft Die in § 1371 BGB vorgesehene Erhöhung des gesetzlichen Erbteils des überlebenden Ehegatten kann sich ändern, wenn auf die gesetzliche Erbfolge nach dem Erblasser als sog. "Erbstatut" nicht deutsches, sondern ausländisches Recht Anwendung findet, die güterrechtlichen Wirkungen der Ehe aber deutschem Recht unterstanden ("Ehegüterstatu...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / Zusammenfassung

Überblick Die Zugewinngemeinschaft ist eigentlich eine Form der Gütertrennung, bei der am Ende der Zugewinn ausgeglichen wird. In die Ehe eingebrachter Grundbesitz bleibt im Alleineigentum und unterliegt bestimmten Verfügungsbeschränkungen. Für Ehen mit Auslandsberührung gibt es Wahlmöglichkeiten. Inzwischen bietet sich auch der deutsch-französische Güterstand der Wahl-Zugew...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 1.3 Gerichtliche Überprüfung

1.3.1 Wirksamkeitskontrolle Inhaltskontrolle möglich Allerdings unterliegen solche Eheverträge einer inhaltlichen Kontrolle durch die Gerichte.[1] So könnte die in einem umfassenden Ehevertrag vereinbarte Gütertrennung unwirksam sein, wenn sich bei einer späteren gerichtlichen Überprüfung herausstellt, dass der Vertrag etwa wegen der (unzureichenden) Regelung des Unterhalts di...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 1.2.1 Individuelle Lösung

Sie haben die Wahl! Durch notariellen Ehevertrag können die Ehegatten[1] jederzeit, auch nach Eheschließung, ihre güterrechtlichen Verhältnisse anderweitig regeln[2]: Sie können etwa Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbaren, aber auch entsprechend den jeweiligen persönlichen Verhältnissen einzelne Abweichungen von den gesetzlich normierten Güterständen festlegen. Beis...mehr

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Grundbesitz bei Gütergemein... / 5.1 Mehrere Möglichkeiten

Wann ist die Gemeinschaft beendet? Der Güterstand der Gütergemeinschaft endet zum einen durch Tod eines Ehegatten (§ 1482 BGB). Allerdings können die Ehegatten durch Ehevertrag vereinbaren, dass die Gütergemeinschaft zwischen dem Überlebenden und den gemeinschaftlichen Kindern fortgesetzt wird (§ 1483 Abs. 1 BGB).[1] Im Übrigen endet die Gütergemeinschaft durch jederzeit mögli...mehr

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Grundbesitz: Ausgleich von ... / 1.4.2 Formvorschriften

Formunwirksamkeit Vorsicht ist bei Vereinbarungen zwischen den Eheleuten geboten, denn sie können formunwirksam sein, wie in folgendem Fall: Im gesetzlichen Güterstand lebende Eheleute vereinbarten formlos, dass Aufwendungen des einen in den Umbau des Wohnhauses der Familie, welches sich auf dem im Alleineigentum des anderen stehenden Grundstück befindet, zu ersetzen sind, im...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 6.2.2 Inhaltliche Regelung

Modifizierte Zugewinngemeinschaft Inhaltlich orientiert sich der Wahlgüterstand an der Zugewinngemeinschaft, dem gesetzlichen Güterstand in Deutschland. Dabei bleiben die Vermögen der Ehegatten während der Ehe getrennt. Nur bei Ende des Güterstands wird der erwirtschaftete Zugewinn ausgeglichen. Trotz der Anlehnung an die Zugewinngemeinschaft gibt es beim Wahlgüterstand eine ...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / Zusammenfassung

Überblick Eheleute (und eingetragene Lebenspartner) leben grundsätzlich im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Sie können diese allerdings im Wege des Ehevertrags modifizieren oder aber die Güterstände der Gütertrennung oder der Gütergemeinschaft, neuerdings auch der Wahl-Zugewinngemeinschaft wählen. Eine Eintragung im Güterrechtsregister kann sinnvoll sein. Ge...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 3.4.1 Inflationsbedingter Mehrwert

Wertsteigerung ist auszugleichen Ist der Wert des Grundbesitzes zum Endvermögensstichtag größer als zu Beginn des Güterstands, stellt der Mehrwert einen Zugewinn dar. Auszugleichen ist aber lediglich die reale Wertsteigerung. Der nur inflationsbedingte Mehrwert bleibt unberücksichtigt, weil es sich insoweit um einen scheinbaren (unechten) Zugewinn handelt.[1] Denn der Bewertu...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 1.3.2 Ausgewogenheit des Vertrags

Gestörte Vertragsparität Allein aus der Unausgewogenheit des Vertragsinhalts ergibt sich die Sittenwidrigkeit des gesamten Ehevertrags regelmäßig noch nicht. Ein Ehevertrag kann sich in einer Gesamtwürdigung nur dann als sittenwidrig und daher als insgesamt nichtig erweisen, wenn konkrete Feststellungen zu einer unterlegenen Verhandlungsposition des benachteiligten Ehegatten ...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 1.2.4 Formvorschriften

Unwirksame Vereinbarung? Soll nach Beendigung der Zugewinngemeinschaft (i. d. R. nach rechtskräftiger Scheidung) eine Vereinbarung über den zu zahlenden Zugewinnausgleichsanspruch getroffen werden, bestehen insoweit keine Formvorschriften. Dies gilt jedoch nicht in anderen Konstellationen und Phasen der Trennung. Nicht immer werden hier die Formvorschriften für Vergleiche übe...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 4.2.1 Zugewinngemeinschaft

Ausgleich des Zugewinns Im Fall der Beendigung des Güterstands ist grundsätzlich der Zugewinn auszugleichen. Die Form des Ausgleichs hängt zunächst davon ab, aus welchem Grund die Zugewinngemeinschaft endete. Es ist zu unterscheiden zwischen der Beendigung durch den Tod eines Ehegatten[1] und der Beendigung auf andere Art und Weise[2], insbesondere Scheidung. Stirbt ein Ehega...mehr

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Grundbesitz: Ausgleich von ... / 1.4.1 Wegfall der Geschäftsgrundlage?

Regelfall Häufig wird es sich jedoch nicht um eine Schenkung, sondern um eine sog. ehebedingte (auch: ehebezogene, unbenannte) Zuwendung handeln. Diese liegt vor, wenn ein Ehegatte dem anderen einen Vermögenswert um der Ehe willen und als Beitrag zur Verwirklichung und Ausgestaltung, Erhaltung oder Sicherung der ehelichen Lebensgemeinschaft zukommen lässt. Dabei hegt er die ...mehr

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Grundbesitz: Ausgleich von ... / 2.2.3 Verjährung

Beginn Wann die Rückforderungsansprüche der Schwiegereltern fällig werden, hat der BGH [1] nunmehr geklärt: Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres zu laufen, in dem sich Kind und Schwiegerkind endgültig getrennt und die Schwiegereltern davon Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit haben müssten (§ 199 Abs. 1 BGB). Dieser Zeitpunkt ist vom Güterstand...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 2.2.3 Aufklärungspflicht des Notars

Abgrenzung Es ist zwischen der notariellen Pflicht zur Aufklärung über Bestehen und Rechtswirkungen der Vorschrift des § 1365 BGB einerseits und der notariellen Pflicht zur Stellungnahme und Nachforschung, ob die Vorschrift im konkreten Fall eingreift, zu unterscheiden. Über Bestehen und Rechtswirkungen der Vorschrift des § 1365 BGB ist bereits dann aufzuklären, wenn nicht ei...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 2.2.2 Prüfung durch Grundbuchamt

Eingeschränkte Prüfungspflicht Hat ein im gesetzlichen Güterstand lebender Grundstückseigentümer über ein ihm gehörendes Grundstück ohne Zustimmung des Ehegatten verfügt, darf das Grundbuchamt seine Verfügungsbefugnis nur anzweifeln, wenn konkrete Anhaltspunkte sowohl für die objektiven als auch subjektiven Voraussetzungen des § 1365 Abs. 1 BGB bestehen. Doch was bedeutet das...mehr

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Vererben oder Schenken eine... / 1.4 Sachliche Steuerbefreiungen

Bei Ermittlung der Bereicherung des Erwerbers als Bemessungsgrundlage der Erbschaft- oder Schenkungsteuer bleiben insbesondere folgende Vermögensteile ganz oder teilweise steuerfrei: Betriebsvermögen sowie Anteile an Kapitalgesellschaften, an denen der Erblasser oder Schenker zu mehr als 25 % beteiligt ist (unternehmerisches Vermögen), werden unter bestimmten Voraussetzungen ...mehr

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Grundbesitz bei Gütergemein... / 3 Erwerb einer Erbschaft

Grundstückserwerb Erwerben die Ehegatten (oder ein Ehegatte) ein Grundstück im Wege der Erbschaft, kann es Probleme mit dem Grundbuchamt geben. Praxis-Beispiel Ende der Erbengemeinschaft Im Güterstand der Gütergemeinschaft verheiratete Eheleute sind im Grundbuch als Eigentümer von Grundbesitz mit dem Zusatz "in Erbengemeinschaft" seit dem 19.5.2015 eingetragen. Zu notarieller U...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 2.1 Bedeutung und Zweck

Schutz des Rechtsverkehrs Die praktische Bedeutung des Güterrechtsregisters ist gering. Gleichwohl wird seine Beibehaltung überwiegend gefordert. Es soll den Rechts- und Geschäftsverkehr einerseits schützen, andererseits auch erleichtern durch Offenlegung der güterrechtlichen Verhältnisse. Das Register spielt eine Rolle bei der Gütergemeinschaft, etwa wenn die Eheleute Gegens...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 1 Worum geht es?

Gesetzlich vorgesehen Haben Ehegatten[1] nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbart, leben sie gemäß § 1363 Abs. 1 BGB "automatisch" im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, oft ohne um deren genaue Bedeutung zu wissen. Die Zugewinngemeinschaft ist – entgegen ihrem Namen und entgegen weit verbreiteter Annahme[2] – keine Gemeinschaft: Das Vermögen des Mannes ...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 1.2.2 Vorsorgender Ehevertrag

Vor oder während der Ehe Im Rahmen von vorsorgenden Eheverträgen stehen zumeist der Wunsch nach dem Schutz des eigenen Vermögens bzw. einzelner Positionen sowie der Wunsch nach Konfliktvorsorge durch Schaffung möglichst klarer Verhältnisse im Vordergrund. Die Parteien mögen hierbei zwar eine Vorstellung von dem geplanten Ehemodell haben, Sicherheit hierüber besteht jedoch nic...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 1.2.3 Ehescheidungsfolgenvereinbarung

Nach der Trennung Auch im Zusammenhang mit der Trennung der Eheleute kann ein Ehevertrag in Gestalt einer Ehescheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll sein, in dem auch güterrechtliche Fragen zu klären sein können. Im Falle beiderseitiger Verhandlungsbereitschaft kann es sich empfehlen, einen vorgezogenen Stichtag für die Berechnung des Endvermögens und wechselseitige Auskunftser...mehr

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Grundbesitz bei Gütergemein... / 4 Gemeinschaftliche Verwaltung

Nur gemeinsame Berechtigung Wird das Gesamtgut von den Ehegatten gemeinschaftlich verwaltet, so sind die Ehegatten insbesondere nur gemeinschaftlich berechtigt, über das Gesamtgut zu verfügen und Rechtsstreitigkeiten zu führen, die sich auf das Gesamtgut beziehen (§ 1450 Abs. 1 BGB). Dies führt zu Einschränkungen bei der Klagebefugnis gegen eine dem Nachbarn für sein Grundstüc...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 1.3.4 Sittenwidrigkeit und Grundbuchverfahren (neu!)

Unwirksamer Ehevertrag? Bei der Eintragung in das Grundbuch reicht grundsätzlich die Eintragungsbewilligung des Betroffenen zur Eintragung aus. Die Wirksamkeit des Grundgeschäfts ist danach in der Regel nicht Voraussetzung der Eintragung im Grundbuch. Das Grundbuchamt darf die Grundbucheintragung selbst dann nicht ablehnen, wenn es das Geschäft, das Grundlage einer dinglichen...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 1.2.5 Beratungsfehler

Steuerrechtliche Probleme bei Grundstücksübertragung Bei Abschluss einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung sind stets steuerrechtliche Fragen in den Blick zu nehmen.[1] Das gilt vor allem für den beratenden Rechtsanwalt. Er hat in bestimmten Konstellationen auf die Notwendigkeit der Einschaltung eines Steuerberaters hinzuweisen. Praxis-Beispiel Hinzuziehung eines Ste...mehr

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Grundbesitz: Ausgleich von ... / 1.9 Ausgleich von Zuwendungen vor der Ehe

Rückabwicklung möglich Mitunter erfolgen Zuwendungen bereits vor der Eheschließung, also unter Verlobten. Scheitert die alsdann geschlossene, im gesetzlichen Güterstand geführte Ehe oder kommt es nicht zur Heirat, stellt sich auch hier die Frage nach einem über den Anspruch auf Zugewinnausgleich hinausgehenden Ausgleichsanspruch. Er kann z. B. bestehen, wenn Verlobte im Hinbl...mehr