Fachbeiträge & Kommentare zu Güterstand

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.5.3 Güterstand der Gütergemeinschaft

Der Güterstand der Gütergemeinschaft bedarf ebenfalls eines notariellen Ehevertrags. Das Erbrecht des überlebenden Ehegatten ist hier dann ausgeschlossen, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung gegeben waren und entweder der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hat (§ 1933 BGB). Gleiches gilt auch für eingetragene Lebensp...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.5.1 Güterstand der Zugewinngemeinschaft

Wurde von den Ehegatten (oder eingetragenen Lebenspartnern) nichts anderes vereinbart, dann leben sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§§ 1363 ff. BGB). Die Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner können den gesetzlichen Güterstand auch vertraglich vereinbaren. Insbesondere wird häufig auch eine modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbart. Das gesetzliche Erbrecht des G...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.5.2 Güterstand der Gütertrennung

Ehegatten (oder der eingetragene Lebenspartner) können aber auch vertraglich (durch notariellen Ehevertrag) die Gütertrennung vereinbaren (§ 1414 BGB). Aber auch nach Eingehung der Ehe können die Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner den Güterstand aufheben oder ändern. Das Erbrecht des Güterstands der Gütertrennung sieht wie folgt aus: Neben Verwandten der ersten Ordnung...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.3 Guthaben bei Kreditinstituten (Zeilen 52 bis 55)

In den Zeilen 52 bis 55 sind Guthaben bei Kreditinstituten einzutragen. Dabei ist Folgendes zu beachten: Auch Guthaben auf Gemeinschaftskonten (Und-Konten; Oder-Konten) sind zu erfassen. Verstirbt ein Ehegatte, rechnet die Finanzverwaltung grundsätzlich die Hälfte des Kontoguthabens dem Nachlass zu. Dies gilt unabhängig davon, von welchem Ehegatten die Geldeinzahlungen auf de...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / I. Gesetzlicher Güterstand oder Regelung durch Ehevertrag?

Rz. 57 Haben die Beteiligten keine abweichende Regelung durch notariellen Ehevertrag getroffen (§§ 1408, 1410 BGB), dann gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. In diesem Fall kann bei Scheidung der Ehe der Zugewinnausgleich durchgeführt werden. Rz. 58 Praxistipp:mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / D. Güterrechtliche Auswirkungen

Rz. 56 Leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, so wird diese durch die Zustellung des Scheidungsantrags beendet. Von diesem Tag an erfolgt keine Beteiligung des Ehegatten mehr am gegenseitigen Vermögenszuwachs. I. Gesetzlicher Güterstand oder Regelung durch Ehevertrag? Rz. 57 Haben die Beteiligten keine abweichende Regelung durch notariellen Eh...mehr

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§ 21 Vereinbarungen zwische... / C. Vereinbarungen zum Güterrecht

Rz. 46 Grundsätzlich steht es den Ehepartner frei, ob die gesetzlichen Vorschriften über den Güterstand für ihre Ehe gelten sollen oder nicht. Daher können sie – auch schon vor der Heirat – Vorsorge treffen für den Scheidungsfall. I. Grenzen der Vertragsfreiheit Rz. 47 Der Grundsatz der Vertragsfreiheit findet seine Grenze in den §§ 138 Abs. 1, 242 BGB. Nach der vom BGH entwic...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / a) Wirksamkeit der Kündigung

Rz. 186 Grundsätzlich kann ein Mieter als alleiniger Vertragspartner das Mietverhältnis allein durch – schriftliche – Kündigung beenden (§ 542 BGB). Es gibt im Mietrecht keine Sonderregelung für die Ehewohnung. Daher bedarf es keiner vorherigen Zustimmung durch den nicht mietenden Ehegatten nach § 1367 BGB. Die Kündigung der Ehewohnung fällt nicht unter den Tatbestand des § ...mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / VI. Vor- und Nachteile des Verbundes

Rz. 83 Es besteht kein Zwang zum Verbundverfahren.[43] Daher sind die Vor- und Nachteile jeweils im konkreten Fall gegeneinander abzuwägen. Rz. 84 Für die Einbeziehung einer Folgesache in den Verbund kann sprechenmehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 4. Konkrete Auswirkungen des Doppelverwertungsverbots

Rz. 29 Zuerst einmal ist zu prüfen, ob überhaupt der gleiche Regelungsbereich berührt ist. Denn eine solche doppelte Teilhabe kann nur eintreten, wenn jeweils dieselbe Vermögensposition ausgeglichen wird und daher Überschneidungen vorkommen können. Rz. 30 Das ist im Verhältnis zwischen Unterhalt und Zugewinnausgleich vielfach gar nicht der Fall, weil der Zugewinnausgleich auf...mehr

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§ 2 Während der intakten Ehe / I. Vermögen der Ehegatten

Rz. 13 Leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, werden das Vermögen des Ehemannes und das Vermögen der Ehefrau nicht gemeinschaftliches Vermögen (§ 1363 Abs. 2 S. 1 BGB). Das gilt auch für Vermögen, das nach der Eheschließung erworben wird (§ 1363 Abs. 2 S. 2 BGB). Damit befinden sich die Gegenstände im Eigentum desjenigen Ehegatten, der sie g...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / X. Regelung durch Trennungsvereinbarung

Rz. 250 Auch über der Rechtssituation während der Trennungszeit können die Ehegatten Regelungen treffen. Die Trennungsvereinbarung hat gegenüber der Scheidungsfolgenregelung einen eigenen Regelungsbereich, da die Scheidung zu dieser Zeit noch nicht beabsichtigt sein muss. In einer Krisensituation zwischen "intakter" und "gescheiterter" Ehe wird eine einvernehmliche Regelung ...mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / VIII. Abgrenzung zwischen Versorgungsausgleich und Zugewinn

Rz. 60 Nach früherem Recht erfolgte die Abgrenzung die zwischen Versorgungsausgleich und Zugewinn bei Anrechten auf eine Altersversorgung an der Trennlinie der zugesagten Leistung: handelte es sich um eine laufende Rente, so erfolgte der Ausgleich im Versorgungsausgleich, handelte es sich um einen Kapitalbetrag, so gehörte dieser in den Zugewinn. Rz. 61 Zwar hält das Gesetz a...mehr

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§ 21 Vereinbarungen zwische... / II. Beschränkung durch § 1378 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB

Rz. 49 Durch § 1378 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB ist die Vertragsfreiheit über die Zugewinnausgleichsforderung bis zur Beendigung des Güterstandes eingeschränkt. Damit soll die Ausgleichsforderung vor ihrer Entstehung dem Rechtsverkehr mit Dritten entzogen werden, aber auch die Ehegatten selbst vor unbedachten eigenen Vereinbarungen schützen, deren Tragweite sie möglicherweise ni...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / I. Entstehung des Anspruchs auf Zugewinn

Rz. 337 Nach § 1378 Abs. 3 Satz 1 BGB entsteht die Zugewinnausgleichsforderung unmittelbar kraft Gesetzes[548] mit Beendigung des Güterstandes, also mit der Rechtskraft der Scheidung (bei vorzeitigem Zugewinnausgleich mit Rechtskraft der darauf erkennenden Entscheidung gem. § 1388 BGB, sofern nicht die Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses eher eintritt).[549] Ein Rechtskraf...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / I. Auskunftsansprüche während bestehender Ehe

Rz. 170 Während der bestehenden Ehe – also auch noch während der Trennungszeit bis zur rechtskräftigen Scheidung der Ehe – besteht unabhängig von der Art des Güterstandes eine Informationsverpflichtung aus § 1353 BGB mit dem Inhalt, jeweils dem anderen Ehegatten einen groben Überblick über wesentliche Vermögensbestandteile und ihren Wert zu geben.[264] Dieser Informationsans...mehr

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§ 21 Vereinbarungen zwische... / I. Grenzen der Vertragsfreiheit

Rz. 47 Der Grundsatz der Vertragsfreiheit findet seine Grenze in den §§ 138 Abs. 1, 242 BGB. Nach der vom BGH entwickelten Kernbereichslehre (siehe Rdn 27) steht das Güterrecht in der niedrigsten Rangstufe und ist damit einer ehevertraglichen Disposition am weitesten zugänglich. Rz. 48 Praxistipp:mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / IV. Anspruch auf vorzeitigen Zugewinnausgleich (§§ 1385, 1386 BGB)

Rz. 159 Der ausgleichsberechtigte Ehegatte kann vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft verlangen, wennmehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / II. Auskunftsansprüche zur Vorbereitung des Zugewinnausgleichs

Rz. 157 Während der Ehe – also auch noch während der Trennungszeit bis zur rechtskräftigen Scheidung der Ehe – besteht unabhängig von der Art des Güterstandes eine Informationsverpflichtung aus § 1353 BGB mit dem Inhalt, jeweils dem anderen Ehegatten einen groben Überblick über wesentliche Vermögensbestandteile und ihren Wert zu geben.[154] Dieser Informationsanspruch, der k...mehr

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Bedarfsabfindung im Ehevert... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Stefan Heinrichshofen, RA/FASt/StB[*] Der BFH hatte in seiner Entscheidung vom 1.9.2021 entschieden, dass ein Ehevertrag künftiger Eheleute, in dem sie den Güterstand der Gütertrennung vereinbaren und der spätere Ehemann sich für den Fall der Scheidung zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet, diese Zahlungsverpflichtung keine freigebige Zuwendung i.S.d. § 7 Abs. 1...mehr

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Bedarfsabfindung im Ehevert... / 1. Problemstellung

Der BFH hatte in seiner Entscheidung vom 1.9.2021 darüber zu befinden, ob die vom Ehemann i.R.d. Scheidung an seine Ehefrau erfolgte Zahlung Schenkungsteuer auslöst (BFH v. 1.9.2021 – II R 40/19). Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin (Kl.) schloss mit ihrem späteren Ehemann (nachfolgend: EM) auf dessen Geheiß, im Mai 1998 einen notariellen Ehevert...mehr

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FF 04/2022, Vorzeitige Aufh... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten sind getrenntlebende Ehegatten und streiten um die vorzeitige Beendigung ihrer Zugewinngemeinschaft. [2] Die als Hebamme ausgebildete Antragstellerin (im Folgenden: Ehefrau) und der als freiberuflicher Notar tätige Antragsgegner (im Folgenden: Ehemann) haben im Dezember 2009 die Ehe geschlossen, aus der zwei minderjährige Kinder hervorgegangen s...mehr

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FF 03/2022, Rechtsprechung ... / Zugewinnausgleich

BGH, Beschl. v. 1.12.2021 – XII ZB 472/20 Die Verpflichtung zur Belegvorlage beschränkt sich auf die Vorlage vorhandener Nachweise. Eine Pflicht zur Erstellung von Belegen, die über die bloße Reproduktion bereits existierender Unterlagen – etwa durch Ausdruck – hinausgeht und eine eigene schöpferische Leistung erfordert, besteht nicht. BGH, Beschl. v. 8.12.2021 – XII ZB 402/20...mehr

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ZErb 03/2022, Wertermittlun... / 2 Anmerkung

Wertermittlungsanspruch gem. § 2314 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB betreffend eines im Nachlass befindlichen Grundstücks kann in Hessen durch Vorlage einer durch Ortsgerichte vorgenommenen Schätzung erfüllt werden. Gem. § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB kann der Pflichtteilsberechtigte der nicht Erbe ist, vom Erben verlangen, dass dieser ihm über den Bestand des Nachlasses Auskunft erteilt. Neben...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Vorschrift des § 774 ZPO ergänzt § 741 ZPO: Betreibt ein Ehegatte, der das Gesamtgut nicht oder nicht allein verwaltet, ein Erwerbsgeschäft, so genügt gemäß § 741 ZPO grundsätzlich zur Vollstreckung in das Gesamtgut ein gegen ihn ergangenes Urteil. Es ist dann wegen aller Verbindlichkeiten dieses Ehegatten die Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut zulässig. Diese er...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Im Beitrittsgebiet, dem Gebiet der ehemaligen DDR, ist seit dem 3.10.1990 das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Kraft getreten. Für Ehegatten, die am 3.10.1990 im gesetzlichen Güterstand der Eigentums- und Vermögensgemeinschaft des Familiengesetzbuches der DDR gelebt haben, gelten (soweit nichts anderes vereinbart worden ist) damit die Vorschri...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Vorschrift gilt ebenso wie § 740 ZPO für alle Arten der Zwangsvollstreckung und Vollstreckungstitel (§§ 794, 795 ZPO). § 741 ZPO ist nicht auf Geschäftsschulden beschränkt, sondern gilt zugunsten aller Gläubiger des das Erwerbsgeschäft betreibenden Ehegatten, auch wenn ihre Forderungen außerhalb des geschäftlichen Betriebs entstanden sind oder nicht zum Geschäft ge...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Auswirkungen der Gesamtgutsverwaltung bei fortgesetzter Gütergemeinschaft und nach deren Beendigung (Zöller/Seibel, § 745 Rn. 1). Der Güterstand besteht nach dem Tod eines Ehegatten zwischen dem überlebenden Ehegatten und den gemeinsamen Abkömmlingen, wenn dies besonders vereinbart ist (§ 1483 BGB) und der überlebende Ehegatte die Fortsetzung ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Bestimmung gilt für Urteile, die für oder gegen den im Zeitpunkt der Zwangsvollstreckung nicht (mehr) alleinverwaltungsbefugten Ehegatten bzw. Lebenspartner ergangen sind, selbst wenn sie bei der Begründung des Güterstandes bereits rechtskräftig waren. Wie die §§ 740, 741 ZPO gilt diese Bestimmung für alle Vollstreckungsarten und alle Arten von Vollstreckungstiteln...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Bei der Zwangsvollstreckung gegen einen verheirateten Schuldner ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass dieser im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB) lebt, solange nicht dem Vollstreckungsorgan ein anderer Güterstand, etwa durch Vorlage des Ehevertrags in notarieller Form (§ 1410 BGB) oder eines Auszugs aus dem Güterrechtsregister (§§ 1558ff...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Besonderheiten des Verfahrens

Rz. 6 Aus dem Titel geht – im Regelfall – nicht hervor, ob es sich um eine Gesamtgutsverbindlichkeit handelt oder nicht. Bei der Zwangsvollstreckung geht das Vollstreckungsorgan bei seiner Prüfung zunächst davon aus, dass die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben. Haben sie Gütergemeinschaft vereinbart, müssen sie das nachweisen. Steht zur Überze...mehr

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Ländererlasse zur Anwendung... / a) Zugewinngemeinschaft

§ 5 Abs. 1 ErbStG regelt die erbschaft-/schenkungsteuerrechtlichen Folgen des erbrechtlichen Zugewinnausgleichs (gesetzlicher Güterstand von in Deutschland geschlossenen Ehen und Lebenspartnerschaften; dazu z.B. Gelhaar, ZErb 2016, 10; zum Wahlgüterstand z.B. Reiter, SAM 2015, 99). Nach § 5 Abs. 1 ErbStG gilt im Fall des Todes eines Ehegatten oder Lebenspartners der Betrag n...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Vollstreckungsschuldner und (Mit-)Gewahrsamsinhaber müssen Ehegatten oder Lebenspartner (nach dem LPartG) sein. Da die Gewahrsams- und Besitzvermutung mit der Eigentumsvermutung nach § 1362 BGB verknüpft ist, gilt die Bestimmung ohne Rücksicht auf den Güterstand der Ehegatten (LG München, JurBüro 1989, 1311; § 96 GVGA). Bei der Gütergemeinschaft allerdings gilt die Bes...mehr

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ZErb 02/2022, Wertermittlun... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten um einen Wertermittlungsanspruch nach § 2314 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB. Der am XX.XX.2021 verstorbene vormalige Kläger ist der Bruder des Beklagten; beide sind aus der Ehe ihres am XX.XX.1986 verstorbenen Vaters und ihrer am XX.XX.2019 verstorbenen Mutter hervorgegangen. Der vormalige Kläger ist von seiner Ehefrau, A, als Alleinerbin beerbt worden. Die Elte...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.4 Verwalterbericht

Rz. 42 Als Beiwerk zu den soeben dargestellten Rechenwerken der Verfahrenseröffnung hat der Insolvenzverwalter gem. § 156 Abs. 1 InsO im ersten Berichtstermin einen mündlichen Bericht vor der Gläubigerversammlung abzugeben (sog. Verwalterbericht). Darin hat er nach § 156 Abs. 1 Satz 1 InsO über die wirtschaftliche Lage des Schuldners und ihre Ursachen zu berichten. Er hat na...mehr

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Aufgabenteil / 23. Gebühren in Ehe- und anderen Familiensachen (→ § 11 Rdn 1 ff.)

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / b) Die Bewertung von Versorgungsausgleichssachen

Rz. 35 Der Versorgungsausgleich dient der Ausgleichung von Ansprüchen auf Altersversorgung zwischen den Eheleuten. Unabhängig von Unterhaltsverpflichtungen geschiedener Ehegatten und ohne Rücksicht auf den Güterstand wird bei der Ehescheidung grundsätzlich ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Dessen Ziel ist es, dem während der Ehe nicht oder nur weniger verdienenden Ehega...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 2. Wann liegt eine Mehrheit von Auftraggebern vor?

Rz. 40 Eine Mehrheit von Auftraggebern liegt vor, wenn ein RA für verschiedene natürliche oder juristische Personen innerhalb eines Auftrages gleichzeitig tätig werden soll. Beauftragen mehrere Auftraggeber eine Anwaltssozietät, so ist diese in der Regel als ein RA anzusehen. Es kommt nicht darauf an, ob die Aufträge gleichzeitig oder nacheinander erteilt werden. Zwei Fälle s...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / e) Die Bewertung von Güterrechtssachen

Rz. 50 Güterrechtssachen sind Verfahren, die Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht betreffen (§ 261 FamFG). Bei den Güterrechtssachen geht es im Wesentlichen um den Zugewinnausgleich. Wenn die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB) leben, muss bei Scheidung der von den Eheleuten während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn an Vermögen gemäß § ...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / 1. Güterstand

Klar ist allerdings, dass eine Güterstandsklausel davon absehen sollte, die Gesellschafter zur Vereinbarung von Gütertrennung zu verpflichten, da der Güterstand der Gütertrennung eine ganze Reihe von Nachteilen aufweist. Die Gütertrennung führt im Vergleich zur Zugewinngemeinschaft dazu, dass sich beim Vorhandensein von zwei und mehr Kindern deren Erbquote gegenüber der des ...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / 1

GmbH-Satzungen enthalten regelmäßig sog. Güterstandsklauseln, die für den Fall, dass ein verehelichter Gesellschafter nicht im Güterstand der Gütertrennung oder alternativ im Güterstand der modifizierten Zugewinngemeinschaft lebt, die Möglichkeit vorsehen, den betroffenen Gesellschafter aus der Gesellschaft auszuschließen. Derartige Klauseln sind in der jüngeren Vergangenhei...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / 1. Sittenwidrigkeit per se

Sind nach den zuvor gemachten Ausführungen Eheverträge sehr wohl ein geeignetes Instrument um die vermögensrechtlichen Folgen des Scheiterns einer Ehe zu steuern, dann stellt sich weiterhin die Frage, ob es Sinn macht in den Gesellschaftsvertrag eine Klausel aufzunehmen, die die Gesellschafter zum Abschluss eines Ehevertrags verpflichtet und bei Nichtbestehen eine solchen Ve...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / 6

Auf einen Blick Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist für Unternehmerehen grundsätzlich ungeeignet. Seine ehevertragliche Modifizierung ist daher sinnvoll und möglich. Dies gilt grundsätzlich auch im Hinblick auf eine mögliche Anwendbarkeit ausländischen Rechts. Es ist daher zulässig, wenn der Gesellschaftsvertrag einer GmbH die Gesellschafter durch die And...mehr

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ZErb 01/2022, Die Ferienimm... / 5. Frankreich

Liegt der gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers folglich in Frankreich, gilt für den gesamten Nachlass französisches Erbrecht.[26] Dies gilt auch dann, wenn der in Frankreich lebende Erblasser mit deutscher Staatsangehörigkeit ausschließlich Vermögen in Deutschland besitzt: Das Vermögen in Deutschland wird nach französischem Erbrecht vererbt. Die deutschen Gerichte müssen fr...mehr

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FF 01/2022, Zukunft der Düs... / III. Die Entscheidung des BGH vom 16.9.2020

Mit der Entscheidung vom 16.9.2020[12] gibt der BGH diese Rechtsprechung nunmehr auf und spricht sich für eine begrenzte Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle bis zum Doppelten des bisherigen Höchsteinkommens aus. Dies begründet er mit einem seiner Auffassung nach gebotenen Gleichlauf[13] mit der Berechnung des Ehegattenunterhalts in gehobenen Einkommensverhältnissen.[14] ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Persönliche Voraussetzungen für die Mitgliedschaft

Rz. 135 [Autor/Stand] Alle Gesellschafter oder Mitglieder der Gemeinschaft müssen Inhaber eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft sein. Es muss sich somit um aktive Land- und Forstwirte handeln. An der Gemeinschaft darf keine Person beteiligt sein, die selbst keine aktive land- und forstwirtschaftliche Betätigung ausübt. Rz. 136 [Autor/Stand] Weiter müssen die aktiven La...mehr

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FF 12/2021, Zugewinnausglei... / C. Gesetzliches Güterrecht und nebengesetzliches Güterrecht

Das gesetzliche Güterrecht ist Ordnungsrecht. Es ordnet die güterrechtlichen Verhältnisse der Ehegatten subsidiär, indem es festlegt, dass der Güterstand der Zugewinngemeinschaft von Gesetzes wegen (nur) dann gilt, "wenn sie nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbaren",[25] § 1363 Abs. 1 BGB. Abschnitt 1 Titel 6 des 4. Buchs des BGB lautet "eheliches Güterrecht". Die Üb...mehr

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ZErb 12/2021, Doppeltes Wah... / 1. § 2307 BGB

Erhält der überlebende Ehegatte ein – auch minimales – Vermächtnis, so kann er das Vermächtnis annehmen, was über § 2307 BGB zum großen Pflichtteil ohne Zugewinnausgleich führt.[2] Denn § 1371 Abs. 2 BGB greift wegen des Erwerbs des Vermächtnisses nicht ein. Alternativ hierzu kann der überlebende Ehegatte das ihm zugewandte Vermächtnis ausschlagen und den effektiven Zugewinn...mehr

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FF 12/2021, Zugewinnausglei... / B. Vorfrage: Der Begriff "Nebengüterrecht"

Das Präfix "Neben" drückt eine Unterordnung oder Gleichstellung aus.[10] Es wäre daher verfehlt, das "Neben"güterrecht als etwas anzusehen, das in einer Weise "neben" dem (eigentlichen) Güterrecht steht, die ihm einen anderen, vielleicht sogar konträren materiellen Gehalt zuspricht als dem "Güterrecht" selbst.[11] Richtig wäre daher die Bezeichnung "nebengesetzliches Güterre...mehr