Fachbeiträge & Kommentare zu Haftpflichtversicherung

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§ 11 Heilwesenversicherung / 2. Kosten-Nutzen-Bilanz

Rz. 193 Begrifflich bedeutet Risk-Management zwar zunächst nur die Vermeidung von unnötigen Haftungsfällen, gleichzeitig bedeutet ein im Sinne einer kontinuierlichen Qualitätsverbesserung verstandenes Risk-Management aber auch eine immense Effektivitätssteigerung und Kostensenkung.[260] Regresse von Patienten, Sozialversicherungsträgem und privaten Krankenversicherungen beei...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / b) Nachhaftung

Rz. 223 § 117 Abs. 2 VVG begründet die so genannte Nachhaftung des Versicherers. Das Nichtbestehen oder die Beendigung des Versicherungsverhältnisses kann dem Direktanspruch des Geschädigten grundsätzlich nur entgegengehalten werden, wenn das Schadenereignis später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eingetreten ist, in dem der Versicherer dies der Zulassungsstelle mitgeteilt...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / b) Abgrenzung zu anderen Versicherungen: Betriebs-/Produkt-/ Umwelthaftpflichtversicherung/VHV/E&O/PI/Berufshaftpflichtversicherung

Rz. 63 Die Konsequenzen der strengen Begrenzung auf Vermögensschäden rühren zum Teil daraus, dass die Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden (sog. unechte Vermögensfolgeschäden) regelmäßig bereits in der Betriebshaftpflicht-, der Produkthaftpflicht- (Ziff. 4.2 des GDV-Modells, allgemein zur Produkthaftpflichtversicherung siehe § 12 Rdn 1 ff.)[2...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / aa) Verwendungsklausel

Rz. 78 Nach D.1.1 AKB darf ein Fahrzeug nicht zu einem anderen als dem im Versicherungsvertrag angegebenen Zweck verwendet werden. Ein Verstoß des Versicherungsnehmers führt zu einem Leistungskürzungsrecht des Versicherers; in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung richtet sich das Limit der Leistungsfreiheit nach § 5 Abs. 3 S. 1, 2 KfzPflVV. Rz. 79 Der im Versicherungsver...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 6. Kein Direktanspruch bei vorsätzlicher Herbeiführung

Rz. 225 Es besteht kein Direktanspruch nach § 117 Abs. 1 VVG gegen den KH-Versicherer bei vorsätzlicher Herbeiführung des Verkehrsunfalls durch den Versicherungsnehmer.[290] Denn der KH-Versicherer haftet nach § 103 VVG bei vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls nicht, so dass in einem solchen Fall der Versicherungsschutz auch im Außenverhältnis zum Geschädigten ...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / aa) Außenhaftung

Rz. 75 Was die Außenhaftungsansprüche angeht, die gesellschaftsfremde Dritte geltend machen, sind diese nach Ziff. 1.1 Abs. 1 des Modells gedeckt. Es handelt sich – dies folgt aus § 100 VVG – um das typischerweise abgesicherte Risiko in der Haftpflichtversicherung. Betroffen sind also haftungsrechtliche Ansprüche:[216]mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 3. Serienschaden

Rz. 183 Ziff. 8.3 enthält die sog. Serienschadenklausel. Mehrere während der Wirksamkeit des Vertrages eintretende Versicherungsfällemehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / III. Nachhaftungsversicherung

Rz. 132 Versicherungen nach dem Anspruchserhebungsprinzip (siehe oben Rdn 130) schließen konzeptionell einen Versicherungsschutz für Spätschäden aus, da diese erst nach Ablauf der Versicherungszeit sichtbar werden und zu Schadensersatzforderungen führen können. Um diesen Mangel auszugleichen, wird gleichzeitig mit dem Versicherungsschutz nach dem Anspruchserhebungsprinzip ei...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 8. Verschulden und Kausalität, Schaden

Rz. 68 Verletzt der Anwalt eine der zahllosen Pflichten, kann der enttäuschte und möglicherweise wegen des anwaltlichen Versehens zu Schaden gekommene Mandant seinen Anwalt aus § 280 Abs. 1 BGB [267] (Haftung wegen Pflichtverletzung) auf Schadenersatz in Anspruch nehmen.[268] In einem arbeitsteiligen Büro kann der Anwalt natürlich nicht jede Tätigkeit selbst ausführen, die mit...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / VIII. Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 215 Anders als die Rechtsanwalts-GmbH benötigt die Partnerschaftsgesellschaft im Anwaltsbereich bisher keinen eigenständigen Versicherungsschutz. Es genügt also, für jeden Partner eine Einzelpolice oder wie bei der Sozietät eine Partnerschaftspolice bereitzuhalten jeweils mit der zusätzlichen Klausel, dass sich der Versicherungsschutz im bedingungsgemäßen Umfang auch auf...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 14. Haftung gegenüber Dritten

Rz. 118 Die Haftung des Anwalts ist keineswegs auf seinen Mandanten begrenzt; auch Dritte können ihn durchaus unter bestimmten Voraussetzungen auf Erstattung eines ihnen entstandenen Schadens in Anspruch nehmen, sog. Dritthaftung. Rz. 119 Dabei muss sich der Anwalt bewusst sein, dass er gerade in der interprofessionellen Sozietät mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern dere...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / II. Europarecht

Rz. 183 Die EG-Kommission unterbreitete 1990 den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Haftung bei Dienstleistungen, die an die Produkthaftungs-Richtlinie anknüpften sollte.[246] Die Dienstleistungshaftungs-Richtlinie sah eine Verschuldenshaftung mit Beweislastumkehr vor. Der Nachweis des Nichtverschuldens bei der Personen- oder Sachbeschädigung sollte dem Dienstl...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 7. Ausblick zur Rückrufkosten-Deckung

Rz. 209 Über die Voraussetzungen und den Umfang einer sich aus der Produktbeobachtungspflicht zu Lasten des Herstellers ergebenen Rückrufpflicht bestand von Anbeginn, insbesondere seit Mitte der 90er Jahre, an eine fortlaufende Diskussion. Einzelheiten zu den Voraussetzungen und zum Umfang von Maßnahmen, die der Hersteller eines fehlerhaften Produktes zur erkannten Gefahrenb...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / b) Chefarzt

Rz. 73 Ein im medizinischen Bereich völlig weisungsfrei arbeitender Chefarzt ist haftungsrechtlich als verfassungsmäßig berufener Vertreter des Trägers zu behandeln. Das gilt – bei Erfüllung dieser Kriterien – nicht nur für den ärztlichen Direktor, sondern auch für den Leiter einer nichtselbstständigen Klinik.[104] Der Chefarzt wäre ohne abweichende Vereinbarung für seine di...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / c) Medizinisches Versorgungszentrum

Rz. 50 Seit dem 1.1.2004 können "Medizinische Versorgungszentren" (MVZ)[90] ambulante vertragsärztliche Leistungen erbringen. Ein MVZ ist definiert als eine ärztlich geleitete Einrichtung, in der Ärzte als freiberufliche Vertragsärzte oder Angestellte tätig sind. Das ursprünglich erforderliche fachübergreifende Merkmal ist inzwischen weggefallen. Es können unterschiedliche B...mehr

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§ 23 Umwelthaftpflicht-Vers... / 1. Begriffsbestimmung

Rz. 40 Die Haftpflichtpraxis ist traditionell vehement betroffen von der Diskussion um die Definition des Versicherungsfalles. Im Rahmen der UHV aber ist – verglichen mit anderen Haftpflichtmodellen – eine gesonderte Definition des Versicherungsfalls gewählt worden, die sich loslöst von den viel diskutierten Fragestellungen der Kausalereignis- oder Folgeereignistheorie. In A...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / IV. VVG-Reform

Rz. 5 Die VVG-Reform hat für die Pflichtversicherung der Anwälte kaum spezifische Veränderungen mit sich gebracht. Der ursprünglich – wie in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht – vorgesehene Direktanspruch des geschädigten Dritten gegen den Berufs- Haftpflichtversicherer des Anwalts[7] ist in der letzten Phase des Gesetzgebungsverfahrens auf ein Fragment "eingeschmolzen" worden. Es ...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Verstoßprinzip

Rz. 183 Für die Berufs-Haftpflicht typisch ist es, dass Haftpflichtansprüche nicht sofort geltend gemacht werden (können), weil sich der durch eine anwaltliche Pflichtverletzung verursachte Schaden oftmals erst nach mehreren Jahren zeigt; bei Anwälten ist dies durchschnittlich ein Zeitraum von drei bis vier Jahren, der sich aber auch auf bis zu 15 und mehr Jahre ausdehnen ka...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 1. Versicherungsfall im Schadenersatz-Rechtsschutz, Abs. 1 a bzw. Nr. 2.4.2 ARB 2012

Rz. 400 Im Schadenersatz-Rechtsschutz (§ 2 a ARB) ist Versicherungsfall das erste Ereignis, durch das der Schaden verursacht wurde oder verursacht worden sein soll. Die Verfasser der ARB haben sich für das Kausalereignis als Versicherungsfall entschieden (§ 4 Abs. 1 a ARB). In aller Regel fallen Schadenursache (z.B. Verkehrsunfall) und Schadeneintritt zeitlich zusammen. Fall...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 4. Prozessrechtliche Probleme

Rz. 216 Versicherer und Versicherungsnehmer bzw. mitversicherte Personen sind im Rechtsstreit einfache Streitgenossen.[274] Nach § 124 Abs. 1 VVG wirkt ein ganz oder teilweise klageabweisendes Urteil zwischen Geschädigtem und Versicherer auch zugunsten des Versicherungsnehmers bzw. der mitversicherten Personen; ergeht ein ganz oder teilweise klageabweisendes Urteil in einem R...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / I. Übersicht – Gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts

Rz. 9 Der Anwalt haftet nicht nur seinem/seinen Mandanten – den Vertragspartnern –, sondern grundsätzlich jedem Dritten, der nicht Mandant oder Vertragspartner ist (siehe unten Rdn 11). Die Haftung des Rechtsanwalts beurteilt sich im Wesentlichen nach den folgenden Bestimmungen bzw. Rechtsinstituten, die auf gesetzlichen, vertraglichen oder quasivertraglichen Schuldverhältni...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 1. Bedeutung der Abwehrkomponente

Rz. 173 Aus dem Versicherungsvertrag ergeben sich zwei Hauptpflichten für den Versicherer, zum einen, unbegründete Ansprüche abzuwehren und den Anwalt von begründeten Schadenersatzforderungen frei zu stellen, d.h. in der Regel die begründeten Ansprüche zu befriedigen. Der Versicherer gleicht also nicht nur die finanziellen Folgen eines beruflichen Versehens aus, sondern wehr...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / V. Überblick über das GDV-Modell von Januar 2008

Rz. 15 In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern (AVB-AVG) drückte Ziff. 1.1 Abs. 1 die eigentliche Vermögensschadendeckung aus. Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass ein gegenwärtiges oder ehemaliges Mitglied des Aufsichtsrates, des Vorstandes oder...mehr

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§ 18 Transportversicherung / 1. Anwendbarkeit des VVG

Rz. 14 Die gesetzlichen Rechtsquellen des Großteils der praxisrelevanten Transportversicherungsformen finden sich im VVG. Gemäß § 209 VVG sind zwar die Vorschriften des VVG nicht auf die Seeversicherung anzuwenden, weshalb nach geltendem Recht systematisch zwischen der Binnentransportversicherung und der Seeversicherung zu unterscheiden ist. Die Transportversicherung, wie si...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / I. Schadenersatz-Rechtsschutz, § 2 a ARB bzw. Nr. 2.2.1 ARB 2012

Rz. 115 Der Schadenersatz-Rechtsschutz wird für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auf einer Vertragsverletzung oder auf einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen, gem. § 2 a ARB gewährt. Damit sind zunächst Schadenersatzansprüche wegen Verletzung eines Vertrages vom Versicherungsschutz ausg...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / d) Probandenversicherung

Rz. 34 Die Probandenversicherung nach § 40 Abs. 1 Ziff. 8 AMG, § 17 Abs. 1 Ziff. 9 MPG stellt den Sonderfall einer gesetzlichen Haftpflichtversicherungs-Pflicht bei ärztlicher Behandlung dar.[61] Die klinische Prüfung eines Medikamentes bzw. eines Medizinproduktes an einem Menschen ist nur bei Abschluss einer Versicherung zugunsten des Probanden gegen Schäden an Leben, Körpe...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Pflichtversicherungssumme und notwendige Versicherungssumme

Rz. 193 Die Höchstleistung des Versicherers für alle Verstöße eines Versicherungsjahres ist entsprechend der allgemein in der Haftpflichtversicherung geltenden Regelung auf das Zweifache der Versicherungssumme. Bei höheren Deckungssummen – im Allgemeinen ab 20 Mio. EUR – wird die Deckungssumme auf das Einfache pro Jahr begrenzt, wobei sich die vereinbarte Jahreshöchstleistun...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / b) Kündigung gem. § 38 VVG

Rz. 483 Nach § 38 Abs. 3 VVG ist der Versicherer bei Verzug des Versicherungsnehmers mit einer Folgeprämie berechtigt, den Versicherungsvertrag zu kündigen.[809] Der Verzug des Versicherungsnehmers mit Zinsen für ein Policendarlehen berechtigt den Versicherer nicht zur Kündigung des Versicherungsvertrags.[810] Voraussetzung für das Kündigungsrecht des Versicherers ist, dass ...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / b) Sachschäden

Rz. 31 Unter einem Sachschaden ist – in Anlehnung an die grundlegende Regelung in Ziff. 1.1 AHB – die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen zu verstehen.[106] Zur Auslegung können auch die Strafvorschriften zur Sachbeschädigung herangezogen werden. Dabei liegt eine Beschädigung nicht nur vor, wenn auf die Substanz einer (bereits bestehenden) Sache körperlich so eingewirkt...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 3. Anspruchserhebungsprinzip

Rz. 131 Ein anderes Konzept zur Bestimmung des maßgeblichen Zeitpunktes für den Versicherungsschutz verfolgt die Versicherung nach dem Anspruchserhebungsprinzip. In teilweiser Abänderung von Ziff. 1.1 AHB erstreckt sich der Versicherungsschutz danach nur auf Schadensersatzansprüche, die während der Laufzeit des Vertrages erhoben werden und auf Schadenereignissen beruhen, die...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / 2. Eigen-/Fremdschaden

Rz. 24 Die VSV ersetzt gem. §§ 1, 2 AVB-VSV dem versicherten Unternehmen typischerweise die Eigenschäden, die es durch vorsätzliche unerlaubte Handlungen von Vertrauenspersonen i.S.v. § 14 AVB-VSV/K bzw. § 34 AVB-VSV/P, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz verpflichten, erleidet. Für die Erstattung von Fremdschäden verlangt § 3 AVB-VSV zusätzlich zum Vorl...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / h) Rückrufkostenausschluss (Ziff. 6.2.8)

Rz. 173 Mit dem in Ziff. 6.2.8 geregelten Rückrufkostenausschluss sollen Überschneidungen zu den Rückrufkostendeckungen[332] vermieden und die Abgrenzung einfach gestaltet werden.[333] Die Regelung in Ziff. 6.2.8 schließt Ansprüche wegen Kosten, die im Zusammenhang mit einem Rückruf von Erzeugnissen geltend gemacht werden, aus, wobei sowohl der Rückruf, als auch der Begriff ...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / a) Umfang der Betriebshaftpflichtversicherung

Rz. 71 Versichert ist bei Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Rahmen der AHB und der BBR zunächst die eigene gesetzliche Haftpflicht des Krankenhausträgers. Der gesetzliche Versicherungsschutz erstreckt sich nach § 102 VVG zudem auf die Vertreter des Betriebes sowie die Betriebsleiter und -aufseher.[101] Nach den BBR für Krankenhäuser ist aber regelmäßig auch ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / VI. Deckungsanspruch bei Streit über das Vorliegen der Leistungsvoraussetzungen

Rz. 69 Angesichts der großen Bedeutung, welche die Deckungszusage für den Versicherungsnehmer hat, ist dieser natürlich daran interessiert, dass der Rechtsschutzversicherer so schnell wie möglich über die Deckungsfrage entscheidet und – bei Bejahung des Versicherungsschutzes – Deckungszusage erteilt. Gelegentlich meinen die Rechtsschutzversicherer, hierzu noch nicht in der L...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / A. Bedeutung

Rz. 1 Die Rechtsschutzversicherung hat in den letzten Jahrzehnten einen nicht vorhergesehenen Aufschwung genommen. Hervorgegangen aus mittelalterlichen genossenschaftlichen Einrichtungen,[1] verfügten in Deutschland im Jahre 1998 ca. 17 Mio. Haushalte (= ca. 38 Mio. Personen) über eine Rechtsschutzversicherung, also etwas mehr als 45 %. Die deutschen Rechtsschutzversicherer ...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 3. Haftungsvereinbarung gem. § 52 Abs. 1 Nr. 2 BRAO (AGB-Vereinbarung)

Rz. 135 Zitat § 52 Abs. 1 BRAO (1) Der Anspruch des Auftraggebers … kann beschränkt werden: Zitat § 67a Abs. 1 StBerG (1) Der Anspruch des Auftraggebers … kann beschränkt werden:mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / 2. Versicherte Personen

Rz. 49 Nach Ziff. 1.1 Abs. 1 des Modells gewährt der Versicherer Versicherungsschutz für den Fall, dass ein (gegenwärtiges oder ehemaliges) Mitglied des Aufsichtsrates, des Vorstandes oder der Geschäftsführung der Versicherungsnehmerin oder einer Tochtergesellschaft (versicherte Personen) wegen einer bei Ausübung dieser Tätigkeit begangenen Pflichtverletzung in Anspruch geno...mehr

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§ 24 Umweltschadensversiche... / I. Allgemeines

Rz. 9 Den genauen Bezug und das Verhältnis zwischen USchadG und der daraus resultierenden USV ist bereits aus der Beschreibung des Gegenstandes der Versicherung in Ziff. 1 USV abzulesen.[14] Danach ist versichert die "gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers gemäß USchadG zur Sanierung von Umweltschäden". Umweltschäden sind nach den Versich...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / I. Überblick

Rz. 1 Die Vertrauensschadenversicherung (VSV) bietet Versicherungsschutz für Schäden, die dem Versicherungsnehmer durch vorsätzliche unerlaubte Handlungen eigener Mitarbeiter oder Organe und durch deliktisches Handeln außenstehender Dritter unmittelbar zugefügt werden. In der Fallentwicklung sind diese, dem Bereich der Wirtschaftskriminalität zuzurechnenden Handlungen, auswe...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / c) Anwaltliche Tätigkeit

Rz. 20 Der Anwaltsvertrag kommt zustande, wenn Anwalt und Mandant sich darüber einig sind, dass eine anwaltstypische Dienstleistung in Form des rechtlichen Beistands entsprechend § 3 Abs. 3 BRAO erbracht werden soll. Sofern es sich bei dem übernommenen Mandat um eine überwiegend nicht anwaltstypische Tätigkeit,[67] oder eine solche Tätigkeit handelt, bei der die Rechtsberatu...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / I. Patientenversicherung

Rz. 178 Die Patientenversicherung gewährt dem Patienten verschuldensunabhängige Ansprüche bei objektiven ärztlichen Behandlungsfehlern. Patientenversicherungen wurden seit 1975 zunächst in Schweden und dann, mit Modifizierungen, in weiteren skandinavischen Ländern eingeführt. Dieser grundsätzlich andere Ansatz zur Abwicklung von Medizinschadensfällen hat für den Patienten de...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / II. Versicherung für fremde Rechnung (Ziff. 10)

Rz. 42 Schon aus der Überschrift der Ziff. 10 (auch im Modell 2013) wird deutlich, dass die D&O-Versicherung eine "Versicherung für fremde Rechnung" ist.[139] Die Versicherung für fremde Rechnung ist in den §§ 43–48 VVG geregelt. § 43 Abs. 1 lautet: "Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für einen anderen, mit oder ohne Benennung der Person d...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / a) Vertragsabschluss

Rz. 13 Der Anwalt leistet seine Dienste regelmäßig auf Grundlage eines entsprechenden Vertrages,[45] im Allgemeinen als Anwaltsvertrag bezeichnet. Will der Anwalt ein ihm angetragenes Mandat nicht annehmen, muss er dies dem Mandaten gegenüber schnellstens erklären; die Ablehnung muss gem. § 44 BRAO unverzüglich erfolgen, anderenfalls droht dem Anwalt – man denke etwa an Frist...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / XII. Rechtsprechung

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§ 23 Umwelthaftpflicht-Vers... / V. Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalls/Rettungskosten

Rz. 47 Es ist bereits allgemeine Grundlage des Versicherungsrechts, dass auch der Versicherer ein Interesse daran hat, einen Schadenseintritt – soweit ihm dies möglich ist – zu verhindern. Ungeachtet des Versicherungstyps wäre es sinnwidrig, wenn ein Versicherungsnehmer einen drohenden Schaden nicht verhindern würde, nur um ihn nachher als entstandenen Schaden realisieren zu...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 8. Regressansprüche des Versicherers

Rz. 227 Soweit der Versicherer dem Versicherungsnehmer gegenüber aus dem Versicherungsverhältnis zur Leistung verpflichtet ist, ist er im Verhältnis der Gesamtschuldner zueinander allein verpflichtet (§ 116 Abs. 1 S. 2 VVG). Hinweis Bei Leistungsfreiheit gegenüber dem Versicherungsnehmer oder dem Versicherten, aber Leistungspflicht gegenüber dem geschädigten Dritten gilt § 11...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / b) Leistungsfreiheit

Rz. 69 Nach § 26 Abs. 1 VVG besteht bei der gewollten Gefahrerhöhung Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn der Versicherungsfall nach vorsätzlicher Vornahme oder Gestattung der Gefahrerhöhung gem. § 23 Abs. 1 VVG eintritt. Vorsatz hat dabei der Versicherer zu beweisen. Bei grob fahrlässiger Gefahrerhöhung kann der Versicherer gem. § 26 Abs. 1 VVG bei Eintritt des Versiche...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 1. Sozien

Rz. 201 Die Berufshaftpflichtversicherung von Sozien bzw. Sozietäten hat besondere Probleme zu lösen. Während bis zur Assoziierung die Verantwortungsbereiche jedes einzelnen Anwalts für sich und sein Büro leicht abgrenzbar sind, bestehen nach einem Zusammenschluss, der über eine reine (und als solche auch klar erkennbare) Bürogemeinschaft hinausgeht, gemeinschaftliche Verant...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 2. Objektive Risikoausschlüsse (A § 1 Ziff. 2 VHB 2010)

Rz. 139 Wie generell in der Sachversicherung werden auch in den VHB 2010 Schäden durch politische und Elementarereignisse (Krieg, innere Unruhen und Erdbeben) sowie Atomkraft ausgeschlossen. Sie sind nicht beherrsch- und damit auch nicht kalkulier- und somit auch nicht versicherbar.[166] Rz. 140 Für die Versicherung von Schäden durch Kernenergie im Rahmen der Hausratversicher...mehr

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§ 21 Bauleistungsversicherung / C. Versicherte Sachen in der Bauleistungsversicherung

Rz. 12 ABN 2011 und ABU 2011 treffen in den jeweiligen Abschnitten A unter § 1 eine Bestimmung zu den versicherten Sachen, den zusätzlich versicherbaren Sachen und den nicht versicherten Sachen. Diese Umschreibungen sind jedoch nur dann verbindlich, wenn die Vertragsparteien keine abweichende Bestimmungen über den Katalog der versicherten Sachen getroffen haben, die der in d...mehr